airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
ZINSEN<br />
Nach Ablauf der 12-jährigen Zinsfestschreibung wird gemäß Prognose keine weitere Festschreibung<br />
der Zinsen bis zum Jahr 15 vorgenommen. Es besteht dann das Risiko, dass höhere Zinszahlungen<br />
für das beanspruchte Darlehen i.H.v. 10.000 TUSD anfallen können als gegenwärtig kalkuliert, was<br />
zu geringeren Erlösen für den Emittenten führen kann. Sollte es zu einer Beanspruchung der Kontokorrentlinie<br />
kommen, was in der Prognose nicht vorgesehen ist, sind die Zinssätze der Kontokorrentkreditlinie<br />
nicht abgesichert und hängen im Wesentlichen von den zum entsprechenden Zeitpunkt<br />
vorherrschenden Bedingungen auf den Finanzmärkten sowie den Darlehensgeber ab. Ferner ist der<br />
Emittent unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflichtet,<br />
erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der NORD/LB bzw. des Bankenkonsortiums<br />
des langfristigen Darlehens aus der Darlehensgewährung zu tragen.<br />
Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der<br />
Ertrag des Emittenten entsprechend verringern. Die prognostizierten Ergebnisse können dann nicht<br />
erreicht werden und dies kann zu einer Reduktion der Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />
Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten.<br />
Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Dezember 2027 ein Veräußerungserlös i.H.v. ca.<br />
33 % 1 des ursprünglichen Kaufpreises in USD unterstellt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem für<br />
diesen Zeitpunkt mittleren prognostizierten Marktwert inkl. „full life condition“ des Flugzeuges aus dem<br />
AVAC 2 -Gutachten.<br />
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können<br />
von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Marktbedingungen<br />
bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke<br />
abhängen.<br />
Der Emittent hat im Rahmen des Asset-Management- und Remarketing-Vertrages das Recht, einen<br />
Vermarktungsbeauftragten bei Nichtverlängerung des Leasingvertrages nach Jahr 10 und Jahr 12 zu<br />
beauftragen. In bestimmten Fällen können außerdem zu diesen Zeitpunkten die Darlehensgeber den<br />
Emittenten auffordern, das Flugzeug unter Inanspruchnahme der Restwertsicherung zu veräußern.<br />
Darüber hinaus können zusätzliche, nicht prognostizierte Ausgaben im Rahmen der Vermarktung des<br />
Flugzeuges entstehen und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung des Flugzeuges anfallen.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass der Nettoerlös aus der Veräußerung des Flugzeuges niedriger ist<br />
als erwartet und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als angenommen.<br />
Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge oder ausstehende<br />
Überfluggebühren u.ä. vorrangig zu bedienen.<br />
1<br />
Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />
2<br />
The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />
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