airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Die Leasingraten während der Grundmietzeit und der ersten Verlängerungsoption werden sowohl in EUR<br />
als auch in USD geleistet. Sollte vorhandene USD-Liquidität für EUR-Zahlungen benötigt werden oder<br />
umgekehrt EUR-Liquidität für USD-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkursrisiko. Darüber<br />
hinaus wurde mit dem Leasingnehmer Emirates ab dem Jahr 13 ausschließlich eine Leasingratenzahlung in<br />
USD vereinbart. Außerdem könnte ein neuer Leasingnehmer ab dem Jahr 13 ebenfalls nur USD-Zahlungen<br />
leisten. Für den Emittenten ergibt sich daraus das Risiko, dass zukünftige Erlöse in USD anfallen und Wechselkursentwicklungen<br />
dazu führen, dass die entsprechenden Beträge in EUR geringer sind und dann zu<br />
geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert.<br />
Sollten Anleger ihre EUR-Ausschüttungen in andere Währungen tauschen, bestehen weitere Wechselkursrisiken<br />
hinsichtlich des Verhältnisses des EUR zu der entsprechenden anderen Währung.<br />
BONITÄTSRISIKEN<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner (u.a. der Leasingnehmer, ein zukünftiger<br />
Leasingnehmer, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner, der Vermarktungsbeauftragte<br />
und der Finanzierungspartner) ihre vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich nicht leisten,<br />
weil entweder die Insolvenz einzelner Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht<br />
oder nur unzureichend erfüllen, diesbezüglich bestehen Bonitätsrisiken.<br />
Die von den Anlegern zu leistenden Beteiligungsbeträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt. Es kann<br />
derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es bei finanziellen Schwierigkeiten der Bankenindustrie<br />
insgesamt oder Insolvenzen einzelner Institute zu Einlagenverlusten bis hin zu einem Totalverlust der<br />
Einlagen kommen kann. Hieraus können höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen<br />
und ein Kapitalverlust für den Anleger die Folge sein.<br />
EU-RICHTLINIENENTWURF:<br />
REGULIERUNG ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS-MANAGER<br />
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-<br />
Manager („AIFM“) veröffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen<br />
für sämtliche Manager sogenannter „alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ („AIF“) vor, wozu voraussichtlich<br />
auch geschlossene Fonds gehören werden. Wer im Rahmen eines geschlossenen Fonds<br />
als AIFM zu betrachten ist und ob die in der finalen Ausgestaltung der Richtlinie und deren nationaler<br />
Umsetzung erforderlichen (Zulassungs-)Voraussetzungen von dem entsprechenden AIFM und AIF<br />
erfüllbar sind, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.<br />
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