05.02.2014 Aufrufe

airBuS a380 - Swiss Invest Group

airBuS a380 - Swiss Invest Group

airBuS a380 - Swiss Invest Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

Nationale steuerliche Aspekte:<br />

Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist von steuerlichen Beratern auf Grundlage<br />

der derzeit bekannten Rechtslage geprüft worden. Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über<br />

die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

die Einkunftsarten des Emittenten, die Höhe der Einnahmen oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />

dem Grunde und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu anderen steuerlichen<br />

Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem<br />

gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot<br />

zu Grunde liegenden Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht,<br />

der Einkunftsart, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den<br />

Abschreibungen, der Besteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns). Dies könnte einen negativen<br />

Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger nach Steuern haben und höhere steuerliche Belastungen<br />

für die Anleger bedeuten. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus<br />

„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG), würde sich<br />

für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten<br />

Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommenssteuer,<br />

der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte („Abgeltungssteuer“) wäre nicht anwendbar und<br />

die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. Darüber hinaus<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanzgerichte<br />

die für dieses Beteiligungsangebot relevanten Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert<br />

und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der<br />

erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or<br />

mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />

dem die Steuer entstanden ist.<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />

steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuer ung eines Veräußerungsgewinns)<br />

künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen kommt.<br />

Internationale steuerliche Aspekte:<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />

als Eigentümer des Flugzeuges oder die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten<br />

nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z.B. eine Pflicht<br />

zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur<br />

Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden<br />

den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend verringern. Zudem können sich<br />

zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben.<br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!