airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
Nationale steuerliche Aspekte:<br />
Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist von steuerlichen Beratern auf Grundlage<br />
der derzeit bekannten Rechtslage geprüft worden. Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über<br />
die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen<br />
Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
die Einkunftsarten des Emittenten, die Höhe der Einnahmen oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />
dem Grunde und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu anderen steuerlichen<br />
Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem<br />
gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot<br />
zu Grunde liegenden Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht,<br />
der Einkunftsart, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den<br />
Abschreibungen, der Besteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns). Dies könnte einen negativen<br />
Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger nach Steuern haben und höhere steuerliche Belastungen<br />
für die Anleger bedeuten. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus<br />
„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG), würde sich<br />
für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten<br />
Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommenssteuer,<br />
der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte („Abgeltungssteuer“) wäre nicht anwendbar und<br />
die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. Darüber hinaus<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanzgerichte<br />
die für dieses Beteiligungsangebot relevanten Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert<br />
und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der<br />
erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or<br />
mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem die Steuer entstanden ist.<br />
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />
steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuer ung eines Veräußerungsgewinns)<br />
künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen kommt.<br />
Internationale steuerliche Aspekte:<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />
als Eigentümer des Flugzeuges oder die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten<br />
nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z.B. eine Pflicht<br />
zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur<br />
Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden<br />
den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend verringern. Zudem können sich<br />
zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben.<br />
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