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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil E // Haftungs- und Angabenvorbehalt //<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />

aftungsvorbehalt<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich<br />

deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich<br />

der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und<br />

Anlageberater und der Treuhänderin für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung<br />

vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und<br />

soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig<br />

verletzt oder es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene<br />

Pflichtverletzungen. Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung<br />

für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem<br />

Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt<br />

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />

der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />

aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von<br />

Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt<br />

unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />

(19.10.2009) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot erwähnten<br />

Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Niemand<br />

ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

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