airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil D // Rechtliche und steuerliche grundlagen //<br />
Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
1. Vertragsabschluss, Erwerb und wesentliche<br />
Merkmale der Beteiligung<br />
Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
auch: Fondsgesellschaft) wird ein Passagierflugzeug<br />
übernehmen.<br />
Der auf Erwerb mittelbarer oder unmittelbarer Kommanditbeteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft gerichtete Vertrag<br />
kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung des<br />
Anlegers (Auftraggebers) durch die Treuhänderin zustande.<br />
Ob sich der Anleger lediglich mittelbar über die Treuhänderin<br />
beteiligt oder eine direkte Kommanditanteilsübertragung<br />
auf sich wünscht, obliegt ihm und kann wahlweise<br />
auf der Beitrittserklärung von ihm festgelegt werden. Es<br />
handelt sich um eine EUR-Beteiligung. Der Anleger zahlt<br />
den in der Beitrittserklärung genannten EUR-Betrag. Die<br />
für den Kommanditanteil in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt 10% der Pflichteinlage. Die Ergebnisrechnungen,<br />
die lediglich eine Prognose darstellen,<br />
finden sich auf Seite 75 ff. des Prospektes. Die übrigen<br />
Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen aus<br />
dem Beteiligungsprospekt.<br />
2. Vertragliche Mindestlaufzeiten und Befristung<br />
der Gültigkeitsdauer<br />
Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen erstreckt<br />
sich auf den 31. Dezember 2027.<br />
4. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten<br />
Der Anleger, der als Kommanditist ins Handelsregister<br />
eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung<br />
verbundenen Kosten insoweit zu tragen, als es sich<br />
um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />
nach den gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung,<br />
an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich<br />
ergebende Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />
können Bankkosten anfallen, die vom Anleger zu<br />
tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren Höhe<br />
sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken richtet.<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes können Kosten anfallen. Diese<br />
bestimmten sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />
Wird die Identität durch beglaubigte Kopie eines Ausweises<br />
nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach den<br />
Sätzen der beglaubigenden Behörde oder nach den für<br />
die Notare geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Fall<br />
des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises<br />
durch eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />
oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die<br />
zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />
besteht nicht.<br />
3. Gesamtpreis aller verbundenen Preisbestandteile<br />
Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />
Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />
einzutragenden Pflichteinlage (Beteiligungsbetrag) zuzüglich<br />
5% Agio auf diesen Betrag. Hier finden sich auch die<br />
Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen in EUR.<br />
Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und<br />
den postalischen Verkehr anfallen, die sich nach den<br />
Kosten sätzen der Telekommunikationsanbieter bzw. der<br />
Post richten.<br />
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