airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Treuhandauftrag // Teil D<br />
5. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />
frei, die sich aus dem Treuhandverhältnis<br />
ergeben können. Wird die Treuhänderin aus solchen<br />
Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens<br />
des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
§ 4 Haftung<br />
1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein<br />
vor Vertragsschluss liegendes Verhalten – nur, soweit<br />
ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />
werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit.<br />
Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe<br />
des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages<br />
begrenzt.<br />
2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar<br />
an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, haftet er<br />
mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung im Innenverhältnis<br />
gegenüber der Treuhänderin so, als sei er selbst<br />
unmittelbar eingetragener Kommanditist.<br />
3. Der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der<br />
Treuhänderin für Schäden an der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit scheidet aus.<br />
§ 5 Stimmrecht<br />
1. Die Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht anteilig,<br />
d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das<br />
Treuhandverhältnis begründeten wirtschaftlichen Beteiligung<br />
an der Gesellschaft, anstelle der Treuhänderin<br />
unmittelbar selbst auszuüben.<br />
2. Übt die Treuhänderin das Stimmrecht in der Kommanditgesellschaft<br />
aus, sind von ihr etwaige Weisungen<br />
des jeweiligen Treugebers einzuholen, in welcher Weise<br />
die Treuhänderin ihr Stimmrecht ausüben soll. Die<br />
Weisungen des Treugebers müssen drei volle Werktage<br />
(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn der vorgesehenen<br />
Stimmabgabe schriftlich, per Fax oder Email<br />
vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />
Berücksichtigung.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von ihrem<br />
Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr aufgrund<br />
des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />
Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />
auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der<br />
Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />
4. Bei Weisungen und Beschlussfassungen repräsentieren<br />
je 100 EUR der Einlage eine Stimme.<br />
§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />
in das Handelsregister<br />
1. Soweit gemäß Beitrittserklärung eine unmittelbare<br />
Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />
erfolgen soll, ist der Treugeber verpflichtet, ein von der<br />
Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />
einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden<br />
Teilkommanditeinlage auf den Treugeber anzunehmen.<br />
2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben<br />
wird, liegt das Angebot in der Aufforderung der<br />
Treuhänderin gegenüber dem Treugeber, sich zum Handelsregister<br />
anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />
wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung<br />
des Treugebers zum Handelsregister in notariell beglaubigter<br />
Form vorliegt oder der Treugeber der Treuhänderin<br />
eine Handelsregistervollmacht – die auch auf die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Kommanditgesellschaft<br />
lauten kann – in notariell beglaubigter Form<br />
übermittelt hat.<br />
3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine<br />
unmittelbare Eintragung in das Handelsregister als<br />
Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er von der<br />
Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren<br />
Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteils im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge – mit der Folge seiner<br />
unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />
§ 9 Ziff. 4, Satz 1; Ziff. 5 gilt entsprechend. Der Treugeber<br />
hat die für die Eintragung notwendigen Erklärungen<br />
in der erforderlichen Form abzugeben.<br />
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