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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Treuhandauftrag // Teil D<br />

5. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die sich aus dem Treuhandverhältnis<br />

ergeben können. Wird die Treuhänderin aus solchen<br />

Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens<br />

des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />

§ 4 Haftung<br />

1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein<br />

vor Vertragsschluss liegendes Verhalten – nur, soweit<br />

ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />

werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit.<br />

Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe<br />

des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages<br />

begrenzt.<br />

2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar<br />

an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, haftet er<br />

mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung im Innenverhältnis<br />

gegenüber der Treuhänderin so, als sei er selbst<br />

unmittelbar eingetragener Kommanditist.<br />

3. Der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der<br />

Treuhänderin für Schäden an der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit scheidet aus.<br />

§ 5 Stimmrecht<br />

1. Die Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht anteilig,<br />

d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das<br />

Treuhandverhältnis begründeten wirtschaftlichen Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, anstelle der Treuhänderin<br />

unmittelbar selbst auszuüben.<br />

2. Übt die Treuhänderin das Stimmrecht in der Kommanditgesellschaft<br />

aus, sind von ihr etwaige Weisungen<br />

des jeweiligen Treugebers einzuholen, in welcher Weise<br />

die Treuhänderin ihr Stimmrecht ausüben soll. Die<br />

Weisungen des Treugebers müssen drei volle Werktage<br />

(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn der vorgesehenen<br />

Stimmabgabe schriftlich, per Fax oder Email<br />

vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />

Berücksichtigung.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von ihrem<br />

Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr aufgrund<br />

des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />

Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />

auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der<br />

Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />

4. Bei Weisungen und Beschlussfassungen repräsentieren<br />

je 100 EUR der Einlage eine Stimme.<br />

§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />

in das Handelsregister<br />

1. Soweit gemäß Beitrittserklärung eine unmittelbare<br />

Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />

erfolgen soll, ist der Treugeber verpflichtet, ein von der<br />

Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />

einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden<br />

Teilkommanditeinlage auf den Treugeber anzunehmen.<br />

2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben<br />

wird, liegt das Angebot in der Aufforderung der<br />

Treuhänderin gegenüber dem Treugeber, sich zum Handelsregister<br />

anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />

wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung<br />

des Treugebers zum Handelsregister in notariell beglaubigter<br />

Form vorliegt oder der Treugeber der Treuhänderin<br />

eine Handelsregistervollmacht – die auch auf die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Kommanditgesellschaft<br />

lauten kann – in notariell beglaubigter Form<br />

übermittelt hat.<br />

3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine<br />

unmittelbare Eintragung in das Handelsregister als<br />

Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er von der<br />

Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren<br />

Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteils im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge – mit der Folge seiner<br />

unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />

§ 9 Ziff. 4, Satz 1; Ziff. 5 gilt entsprechend. Der Treugeber<br />

hat die für die Eintragung notwendigen Erklärungen<br />

in der erforderlichen Form abzugeben.<br />

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