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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Übernahmerisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Dezember 2009) durch<br />

Fertigstellungsverzögerungen oder sonstige Ereignisse nicht eingehalten werden kann und es zu einer<br />

Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Fondsrechnung.<br />

Eine spätere Auslieferung als geplant führt zu geringeren Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen;<br />

ggf. müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder zeitlich verschoben werden. Es<br />

besteht das Risiko, dass zum Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden.<br />

Ebenso können weitere bei Prospektaufstellung nicht bekannte Gründe zu einer Nichtauslieferung des<br />

Flugzeuges führen. Dies kann zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch Anleger die geleistete<br />

Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. der Leasingnehmer Emirates<br />

von ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen, sollte die Auslieferung und Übergabe des Flugzeuges<br />

nicht bis zum März 2010 erfolgen. Die Darlehensgeber haben dann weiter das Recht, die Finanzierungszusage<br />

zurückzuziehen. Dies würde zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch<br />

Anleger die geleistete Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />

BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />

Für den Betrieb eines Flugzeuges sind eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen erforderlich (z.B.<br />

Lufttüchtigkeitszeugnis „Certificate of Airworthiness“, Betriebsbewilligung „Air Operator Certificate“).<br />

Die Anbieter gehen davon aus, dass die erforderlichen Genehmigungen zum Übernahmetermin des<br />

Flugzeuges vorliegen bzw. erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Genehmigungen<br />

für den vorgesehenen Betrieb des Flugzeuges nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden,<br />

oder dass diese nachträglich widerrufen werden. Dies könnte Einnahmeausfälle und/oder höhere als<br />

kalkulierte Kosten bewirken und die Liquidität der Gesellschaft entsprechend negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall könnte der Betrieb des Flugzeuges völlig untersagt werden und die Gesellschaft zur<br />

Geschäftsaufgabe zwingen.<br />

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