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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

einer Frist von drei Wochen, ggf. notwendige Formulare<br />

und Erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder<br />

bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Die Kommanditisten<br />

sind verpflichtet der Gesellschaft unverzüglich und<br />

unaufgefordert etwaige Änderungen ihrer gemäß dem<br />

Geldwäschegesetz oder ähnlicher Vorschriften erforderlichen<br />

Angaben sowie ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer<br />

(falls nicht vergeben: ihre Steuernummer)<br />

mitzuteilen.<br />

§ 21 Quellensteuer<br />

Ist auf die an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen<br />

Kapitalertragsteuer oder eine andere vergleichbare<br />

Quellensteuer zu zahlen oder ist eine solche bereits<br />

abgezogen worden oder hat die Gesellschaft bzw. die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin aufgrund einer<br />

Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen<br />

und betreffen diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter<br />

oder Treugeber, ist der dafür erforderliche<br />

Betrag der Gesellschaft bzw. der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin von dem betreffenden Gesellschafter<br />

oder Treugeber zu erstatten. Auch kann er einbehalten<br />

und ggf., insbesondere gegen Ausschüttungen, aufgerechnet<br />

werden.<br />

§ 22 Kosten<br />

1. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft. Der Kommanditist trägt jedoch<br />

die Kosten seiner notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />

4. Unbeschadet der Ziff. 1 bis 3 ist bei einer entgeltlichen<br />

Kommanditanteilsveräußerung der Treuhandkommanditistin<br />

für ihren zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />

vom Veräußerer ein pauschales Entgelt in Höhe<br />

von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive 19 % Umsatzsteuer,<br />

mindestens 150 EUR, höchstens 300 EUR, pro<br />

Anteilsveräußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer<br />

geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />

§ 23 Auslegungsgrundsatz<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit<br />

oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />

sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine<br />

Regelung gelten, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck am besten erreicht wird.<br />

Offenbach am Main, den 19. Oktober 2009<br />

Doric Flight Management 12 GmbH,<br />

gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />

2. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der<br />

Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer)<br />

die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der<br />

Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal 100<br />

EUR. Wird der Kommanditanteil von der Treuhandkommanditistin<br />

auf den Treugeber übertragen, gilt Ziff. 1.<br />

Doric Flight Control 12 GmbH,<br />

gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />

3. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen,<br />

insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 1 und<br />

2 für jeden Erwerber entsprechend; insbesondere fällt<br />

die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert an.<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof als Geschäftsführer<br />

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