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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

§ 13 Vergütungen, Aufwendungen, Ergebnisse<br />

1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 5.000 EUR.<br />

2. Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden die<br />

aus der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft<br />

entstehenden Aufwendungen, Kosten und Auslagen,<br />

mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer,<br />

erstattet. Der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

werden auch die Kosten und Aufwendungen für ihre<br />

Buchführung und die Erstellung ihres Jahresabschlusses<br />

erstattet.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft<br />

für die Anteilsverwaltung und damit zusammenhängende<br />

Verwaltungsleistungen sowie ihre in § 6 Ziff.<br />

6 u) genannten Tätigkeiten erstmals für das Jahr 2010<br />

und sodann jährlich eine Vergütung in Höhe von 64.000<br />

EUR. Für das Jahr 2009 und den damit zusammenhängenden<br />

Anfangsaufwand erhält sie 128.000 EUR.<br />

Die Vergütung für das Jahr 2009 ist fällig, wenn die<br />

Voraussetzungen der Mittelfreigabe nach Maßgabe des<br />

Mittelverwendungsvertrages vorliegen, spätestens aber<br />

Ende Mai 2010.<br />

4. Erstmals für das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöhen<br />

sich die in § 13 Ziff. 1 und 3 genannten Vergütungen<br />

um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

5. Die Beträge gemäß den Ziff. 1 bis 4 sind jeweils zuzüglich<br />

einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

zu zahlen.<br />

6. Die unter Ziff. 1 bis 5 genannten Positionen sind als<br />

laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />

7. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen verteilt. Ergebnisse<br />

werden den Kommanditisten im Innenverhältnis nur<br />

insoweit zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />

sind. Hierbei beginnt die Beteiligung eines Kommanditisten<br />

am Ergebnis mit dem Monat, der auf die<br />

vollständige Leistung der Pflichteinlage und des Agios<br />

bis einschließlich des 25. Kalendertages des Vormonats<br />

folgt. Bei unterschiedlichen Beitrittszeitpunkten erfolgt<br />

unter den Kommanditisten abweichend von vorstehender<br />

Regelung zeitlich begrenzt ein Ergebnisausgleich in<br />

der Weise, dass – soweit möglich und steuerrechtlich<br />

zulässig – zunächst alle beigetretenen Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen und unter Außerachtlassung<br />

ihres Beitrittszeitpunktes am Ergebnis beteiligt<br />

sind. Diese Ergebnisverteilung erfolgt bis zur Erreichung<br />

einer relativen (d.h. dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />

entsprechenden) Gleichstellung der Kapitalkonten aller<br />

Kommanditisten.<br />

8. Ausschüttungen können die Kommanditisten nur<br />

zu Lasten ihrer Kapitalkonten verlangen. Ausschüttungen<br />

sind nur dann zulässig, wenn und soweit die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpflichtungen<br />

– insbesondere die Zins- und<br />

Tilgungsverpflichtungen von Krediten zur Finanzierung<br />

des Flugzeugs, Umrüstungskosten oder Modifikationskosten<br />

am Flugzeug – nicht gefährdet werden, nach<br />

Auszahlung eine angemessene Liquiditätsreserve von<br />

nicht weniger als 200.000 EUR während der Betriebsphase<br />

des Flugzeugs verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />

gem. § 8 Ziff. 1 d) gefasst wird.<br />

9. Wird eine Ausschüttung beschlossen, so wird jedem<br />

Kommanditisten – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages – der ihm – ggf. nur<br />

zeitanteilig – zukommende Anteil ausgezahlt. Die zu<br />

berücksichtigenden Zeitanteile ergeben sich aus dem<br />

Verhältnis des Zeitraumes, in dem er beigetreten ist und<br />

seine Einlage sowie sein Agio vollständig gezahlt hat (zu<br />

berücksichtigende Zeiten) zu dem gesamten Zeitraum,<br />

auf den sich die Ausschüttung erstreckt (Ausschüttungs-<br />

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