05.02.2014 Aufrufe

airBuS a380 - Swiss Invest Group

airBuS a380 - Swiss Invest Group

airBuS a380 - Swiss Invest Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

4. Wird eine Gesellschafterversammlung durchgeführt,<br />

geschieht dies nach folgender Maßgabe:<br />

a) Einladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen<br />

durch die Geschäftsführende Kommanditistin schriftlich<br />

unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />

drei Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung. Die<br />

Leitung der Gesellschafterversammlungen führt ein<br />

Vertreter der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

b) Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das<br />

von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den<br />

Gesellschaftern zuzuleiten ist.<br />

c) Gesellschafterversammlungen finden nach Wahl der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin am Sitz der Gesellschaft<br />

in Offenbach oder in Hamburg statt.<br />

d) Jeder Gesellschafter kann sich auf einer Gesellschafterversammlung<br />

vertreten lassen. Der Vertreter hat eine<br />

schriftliche Vollmacht (auch per Telefax) vorzulegen,<br />

die von dem Gesellschafter für jede Gesellschafterversammlung<br />

neu zu erteilen ist. Diese muss drei volle<br />

Werktage (Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn<br />

des Tages der Gesellschafterversammlung vorliegen.<br />

Später eingehende Vollmachten finden keine Berücksichtigung.<br />

Der Bevollmächtigte ist vom Verbot des<br />

Insichgeschäfts nach § 181 BGB befreit, es sei denn,<br />

aus der Vollmacht ergibt sich ausdrücklich ein anderes.<br />

e) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn insgesamt mindestens 30 % des Kommanditkapitals<br />

vertreten sind. Hinsichtlich der in Ziff. 1 e) bis g)<br />

genannten Angelegenheiten ist die Gesellschafterversammlung<br />

beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens<br />

50 % des Kommanditkapitals vertreten sind. Nimmt<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschafterversammlung<br />

teil und ist sie an der Gesellschaft beteiligt,<br />

ist die Gesellschafterversammlung in jedem Fall beschlussfähig.<br />

Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich<br />

eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist<br />

von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung,<br />

einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />

vertretenen Kommanditkapitals und der Teilnahme der<br />

Treuhandkommanditistin beschlussfähig ist.<br />

f ) Über die Treuhandkommanditistin beteiligte Treugeber<br />

dürfen an der Gesellschafterversammlung wie unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten teilnehmen und unterliegen<br />

insoweit entsprechenden Rechten und Pflichten.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

2. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

sowie der Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

bedarf es für die Beschlüsse gem. § 8<br />

Ziff. 1 g) und h). Ist die Veräußerung des Flugzeuges<br />

beschlossen, bedarf der Beschluss zur Auflösung<br />

der Gesellschaft lediglich einer Mehrheit von 50 %<br />

der abgegebenen Stimmen. Die Zustimmung der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin ist nicht mehr<br />

erforderlich nach Ablauf von 15 Jahren seit Ablieferung<br />

des Flugzeuges.<br />

3. Bei der Beschlussfassung gewähren je 100 EUR der<br />

Pflichteinlagen eine Stimme.<br />

4. Treugeber dürfen das Stimmrecht anteilig, d.h. entsprechend<br />

der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />

begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an<br />

der Gesellschaft, anstelle der Treuhandkommanditistin<br />

unmittelbar selbst ausüben.<br />

5. Machen Treugeber von ihrem Recht nach Ziff. 4 keinen<br />

Gebrauch, dann ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

von dem Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

etwaiger ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch<br />

zu machen, um auf diese Weise dem Willen aller<br />

Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />

6. Beschlüsse der Gesellschafter können binnen einer Ausschlussfrist<br />

von drei Monaten, gerechnet vom Tage der<br />

Beschlussfassung, angefochten werden. Für Beschlüsse<br />

nach § 8 Ziff. 3 beginnt die Frist mit dem Tag der Absendung<br />

des Protokolls und beträgt sechs Wochen.<br />

151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!