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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

4. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zu -<br />

stimmung der Gesellschafterversammlung. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb gehören insbesondere<br />

a) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />

sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />

Gesellschaft;<br />

b) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />

c) die Bestellung des Abschlussprüfers, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />

entscheidet nach § 8 Ziff. 1 c);<br />

d) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />

und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />

zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen<br />

Erklärungspflichten;<br />

e) die Durchführung abgeschlossener Verträge, deren<br />

Änderung, Verlängerung oder Aufhebung sowie die<br />

Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Kündigungen;<br />

f) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft, einschließlich<br />

des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien<br />

und die Aufnahme von in diesem Zusammenhang<br />

eventuell erforderlicher Darlehen bis zu einer Höhe<br />

von 3.000.000 EUR oder eines entsprechenden USD-<br />

Betrages sowie ggf. deren Besicherung;<br />

g) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die<br />

Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie das<br />

Eingehen von Avalkrediten, einschließlich der Gewährung<br />

von damit im Zusammenhang stehender Sicherheiten;<br />

h) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />

i) die Durchführung oder die Beauftragung von Dritten mit<br />

der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung,<br />

dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />

Stilllegung des Flugzeuges oder Teilen davon, sowie alle<br />

damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />

j) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />

k) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und<br />

Handlungsbevollmächtigten;<br />

l) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten der<br />

Gesellschaft;<br />

m) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und<br />

Aufhebung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen<br />

jeder Art;<br />

n) die fiduziarische Übertragung des Eigentums am Flugzeug,<br />

unter der Voraussetzung, dass das wirtschaftliche<br />

Eigentum und die Berechtigung zur Vermietung<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der<br />

Gesellschaft verbleiben.<br />

5. In Not- und in Eilfällen hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes auch<br />

ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />

die Gesellschafter hierüber zu unterrichten.<br />

6. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist darüber<br />

hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen<br />

und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />

abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />

a) der Erwerb des in der Präambel genannten Flugzeuge<br />

sowie alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />

Aktivitäten;<br />

b) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />

der Anschaffung des Flugzeuges mit den finanzierenden<br />

Banken sowie die Bestellung der damit<br />

verbundenen Sicherheiten, einschließlich etwaiger<br />

Registerpfandrechte (hypothekarische Belastung des<br />

Flugzeuges oder von Teilen davon);<br />

c) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />

Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />

d) Kreditverträge zur Zwischenfinanzierung des Gesellschaftskapitals;<br />

e) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />

f) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über das<br />

Flugzeug, insbesondere der prospektierte Leasingvertrag<br />

mit der Fluglinie Emirates;<br />

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