airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
4. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zu -<br />
stimmung der Gesellschafterversammlung. Zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb gehören insbesondere<br />
a) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />
sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />
Gesellschaft;<br />
b) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />
Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />
c) die Bestellung des Abschlussprüfers, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />
entscheidet nach § 8 Ziff. 1 c);<br />
d) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />
und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />
zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen<br />
Erklärungspflichten;<br />
e) die Durchführung abgeschlossener Verträge, deren<br />
Änderung, Verlängerung oder Aufhebung sowie die<br />
Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Kündigungen;<br />
f) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft, einschließlich<br />
des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien<br />
und die Aufnahme von in diesem Zusammenhang<br />
eventuell erforderlicher Darlehen bis zu einer Höhe<br />
von 3.000.000 EUR oder eines entsprechenden USD-<br />
Betrages sowie ggf. deren Besicherung;<br />
g) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die<br />
Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie das<br />
Eingehen von Avalkrediten, einschließlich der Gewährung<br />
von damit im Zusammenhang stehender Sicherheiten;<br />
h) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />
i) die Durchführung oder die Beauftragung von Dritten mit<br />
der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung,<br />
dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />
Stilllegung des Flugzeuges oder Teilen davon, sowie alle<br />
damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />
j) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />
k) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und<br />
Handlungsbevollmächtigten;<br />
l) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten der<br />
Gesellschaft;<br />
m) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und<br />
Aufhebung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen<br />
jeder Art;<br />
n) die fiduziarische Übertragung des Eigentums am Flugzeug,<br />
unter der Voraussetzung, dass das wirtschaftliche<br />
Eigentum und die Berechtigung zur Vermietung<br />
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der<br />
Gesellschaft verbleiben.<br />
5. In Not- und in Eilfällen hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes auch<br />
ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Hat die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />
die Gesellschafter hierüber zu unterrichten.<br />
6. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist darüber<br />
hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen<br />
und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />
abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />
a) der Erwerb des in der Präambel genannten Flugzeuge<br />
sowie alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />
Aktivitäten;<br />
b) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />
der Anschaffung des Flugzeuges mit den finanzierenden<br />
Banken sowie die Bestellung der damit<br />
verbundenen Sicherheiten, einschließlich etwaiger<br />
Registerpfandrechte (hypothekarische Belastung des<br />
Flugzeuges oder von Teilen davon);<br />
c) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />
Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />
d) Kreditverträge zur Zwischenfinanzierung des Gesellschaftskapitals;<br />
e) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />
f) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über das<br />
Flugzeug, insbesondere der prospektierte Leasingvertrag<br />
mit der Fluglinie Emirates;<br />
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