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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

Auszahlungen erfolgen an die Gesellschafter in EUR.<br />

Das gilt insbesondere für deren Entnahmen sowie für<br />

Ausschüttungen und die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens.<br />

Jeder Kommanditist ist verpflichtet,<br />

die Voraussetzungen für die Entgegennahme in EUR zu<br />

schaffen, insbesondere ein hierfür notwendiges Konto<br />

einzurichten. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten<br />

des Kommanditisten.<br />

7. Eine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten ist<br />

ausgeschlossen.<br />

8. Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen<br />

sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen sind nicht<br />

in das Handelsregister einzutragen. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme eines jeden Kommanditisten<br />

entspricht 10 % der von ihm übernommenen<br />

Pflichteinlage.<br />

9. Die Mittelfreigabe und die Kontrolle der Mittelverwendung<br />

erfolgen nach Maßgabe des Mittelverwendungsvertrages.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird in diesem<br />

Rahmen eine formale Prüfung der Voraussetzungen der<br />

Mittelfreigabe sowie eine formale Kontrolle der Mittelverwendung<br />

vornehmen.<br />

10. Die Kommanditisten werden die Treuhandkommanditistin<br />

durch notariell beglaubigte Vollmacht bevollmächtigen,<br />

ihren Beitritt zur Gesellschaft sowie die gesetzlich<br />

vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich<br />

der Gesellschaft vorzunehmen, mit Ausnahme<br />

der Erhöhung der eigenen Pflichteinlage des Kommanditisten.<br />

Die Vollmacht ist über den Tod des Kommanditisten<br />

hinaus und für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur<br />

Gesellschaft unwiderruflich zu erteilen.<br />

§ 4 Stellung der Treugeber<br />

Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes<br />

bestimmt ist, werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />

treuhänderisch hält, im Innenverhältnis zur Gesellschaft<br />

und den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an<br />

Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />

einem Liquidationserlös sowie der Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31. Dezember 2027.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft ist allein<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und<br />

verpflichtet. Sie hat in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist im<br />

Außenverhältnis einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung<br />

nicht befugt. Sie ist jedoch berechtigt, die Gesellschaft<br />

einzeln zu vertreten. Die Bestellung oder Abberufung der<br />

Organe der Geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf nicht<br />

der Zustimmung der Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit. Sie sind demgemäß<br />

berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im<br />

eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre Organe sind<br />

vom Wettbewerbsverbot und insbesondere den einschränkenden<br />

Bestimmungen des § 112 HGB befreit.<br />

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