airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
Auszahlungen erfolgen an die Gesellschafter in EUR.<br />
Das gilt insbesondere für deren Entnahmen sowie für<br />
Ausschüttungen und die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens.<br />
Jeder Kommanditist ist verpflichtet,<br />
die Voraussetzungen für die Entgegennahme in EUR zu<br />
schaffen, insbesondere ein hierfür notwendiges Konto<br />
einzurichten. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten<br />
des Kommanditisten.<br />
7. Eine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten ist<br />
ausgeschlossen.<br />
8. Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen<br />
sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen sind nicht<br />
in das Handelsregister einzutragen. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme eines jeden Kommanditisten<br />
entspricht 10 % der von ihm übernommenen<br />
Pflichteinlage.<br />
9. Die Mittelfreigabe und die Kontrolle der Mittelverwendung<br />
erfolgen nach Maßgabe des Mittelverwendungsvertrages.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird in diesem<br />
Rahmen eine formale Prüfung der Voraussetzungen der<br />
Mittelfreigabe sowie eine formale Kontrolle der Mittelverwendung<br />
vornehmen.<br />
10. Die Kommanditisten werden die Treuhandkommanditistin<br />
durch notariell beglaubigte Vollmacht bevollmächtigen,<br />
ihren Beitritt zur Gesellschaft sowie die gesetzlich<br />
vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich<br />
der Gesellschaft vorzunehmen, mit Ausnahme<br />
der Erhöhung der eigenen Pflichteinlage des Kommanditisten.<br />
Die Vollmacht ist über den Tod des Kommanditisten<br />
hinaus und für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur<br />
Gesellschaft unwiderruflich zu erteilen.<br />
§ 4 Stellung der Treugeber<br />
Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes<br />
bestimmt ist, werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />
ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />
treuhänderisch hält, im Innenverhältnis zur Gesellschaft<br />
und den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar<br />
beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an<br />
Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />
einem Liquidationserlös sowie der Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch zum<br />
31. Dezember 2027.<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft ist allein<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und<br />
verpflichtet. Sie hat in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist im<br />
Außenverhältnis einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung<br />
nicht befugt. Sie ist jedoch berechtigt, die Gesellschaft<br />
einzeln zu vertreten. Die Bestellung oder Abberufung der<br />
Organe der Geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf nicht<br />
der Zustimmung der Kommanditgesellschaft.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />
Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit. Sie sind demgemäß<br />
berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im<br />
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte<br />
vorzunehmen.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre Organe sind<br />
vom Wettbewerbsverbot und insbesondere den einschränkenden<br />
Bestimmungen des § 112 HGB befreit.<br />
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