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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Vertrag über die Vermittlung von<br />

langfristigem Fremdkapital<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />

Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“)<br />

einen Vertrag über die Vermittlung des benötigten langfristigen<br />

Fremdkapitals (langfristiges Darlehen) abgeschlossen.<br />

Danach steht dem Fremdkapitalvermittler für die erbrachten<br />

Leistungen eine Vergütung i.H.v. rund 986 TEUR zu.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des<br />

langfristigen Darlehens durch die Darlehensgeber und den<br />

Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />

Rechnungsstellung durch den Fremdkapitalvermittler vom<br />

Emittenten zu zahlen, soweit der Emittent über ausreichend<br />

Liquidität verfügt. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu leisten.<br />

Vertrag über die Leasingvermittlung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der<br />

Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Leasingvermittler“)<br />

einen Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges vom<br />

Typ Airbus A380 mit einem langfristigen Leasingvertrag mit<br />

Emirates abgeschlossen. Der Leasingvermittler erhält für die<br />

Vermittlung des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine<br />

Vergütung in Höhe von 1.526 TEUR. Die Vergütung entsteht<br />

bei Unterzeichnung dieses Leasingvermittlungsvertrages. Die<br />

Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />

durch den Leasingvermittler vom Emittenten zu zahlen,<br />

soweit der Emittent über ausreichend Liquidität verfügt. Auf<br />

diese Vergütung fällt keine Umsatzsteuer an.<br />

Vertrag über die Vermittlung einer<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />

Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) einen Vertrag über<br />

die Vermittlung einer ggf. benötigten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

abgeschlossen. Danach steht der Doric Select<br />

für die erbrachten Leistungen eine Vergütung i.H.v. 550 TEUR<br />

zu. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungsvermittlung.<br />

Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />

Rechnungsstellung durch die Doric Select und bei ausreichender<br />

Liquidität des Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />

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