airBuS a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Vertrag über die Vermittlung von<br />
langfristigem Fremdkapital<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />
Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“)<br />
einen Vertrag über die Vermittlung des benötigten langfristigen<br />
Fremdkapitals (langfristiges Darlehen) abgeschlossen.<br />
Danach steht dem Fremdkapitalvermittler für die erbrachten<br />
Leistungen eine Vergütung i.H.v. rund 986 TEUR zu.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des<br />
langfristigen Darlehens durch die Darlehensgeber und den<br />
Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />
Rechnungsstellung durch den Fremdkapitalvermittler vom<br />
Emittenten zu zahlen, soweit der Emittent über ausreichend<br />
Liquidität verfügt. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu leisten.<br />
Vertrag über die Leasingvermittlung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der<br />
Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Leasingvermittler“)<br />
einen Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges vom<br />
Typ Airbus A380 mit einem langfristigen Leasingvertrag mit<br />
Emirates abgeschlossen. Der Leasingvermittler erhält für die<br />
Vermittlung des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine<br />
Vergütung in Höhe von 1.526 TEUR. Die Vergütung entsteht<br />
bei Unterzeichnung dieses Leasingvermittlungsvertrages. Die<br />
Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />
durch den Leasingvermittler vom Emittenten zu zahlen,<br />
soweit der Emittent über ausreichend Liquidität verfügt. Auf<br />
diese Vergütung fällt keine Umsatzsteuer an.<br />
Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />
Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) einen Vertrag über<br />
die Vermittlung einer ggf. benötigten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
abgeschlossen. Danach steht der Doric Select<br />
für die erbrachten Leistungen eine Vergütung i.H.v. 550 TEUR<br />
zu. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />
dieses Vertrages über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungsvermittlung.<br />
Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />
Rechnungsstellung durch die Doric Select und bei ausreichender<br />
Liquidität des Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />
ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />
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