airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Zahlungen zwischen Auftraggeber und Anlegern durchzuführen<br />
und zu überwachen, zur Vorbereitung der Abgabe von<br />
Steuererklärungen durch den Auftraggeber bei der Ermittlung<br />
der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie des Sonderbetriebsvermögens<br />
und der Sonderbetriebsschulden der<br />
Anleger mitzuwirken sowie steuerliche Mitteilungen jedweder<br />
Art an die Kommanditisten weiterzuleiten.<br />
Der Auftragnehmer erhält für seine Verwaltungstätigkeit von<br />
den jeweiligen Auftraggebern Gebühren gemäß § 13 Ziff. 3<br />
bis 5 und § 18 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
des Auftraggebers. Damit ist gleichzeitig seine Tätigkeit aus<br />
dem Vertrag über die Verwendung von Kommanditeinlagen<br />
(Mittelverwendungsvertrag) abgegolten.<br />
Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang mit<br />
den zu erbringenden Tätigkeiten entstehen. Die Vergütung<br />
entsteht mit der Unterzeichnung des Prospekterstellungsvertrages<br />
und ist nach Rechnungsstellung durch die Anbieter<br />
vom Emittenten zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />
Vertrag über Beratungs-, Prüfungsund<br />
Begutachtungsleistungen<br />
Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />
der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („Hansa<br />
Treuhand Finance“), zusammen auch „die Anbieter“, einen<br />
Vertrag für Beratungs-, Prüfungs- und Begutachtungsleistungen<br />
abgeschlossen.<br />
Prospekterstellungsvertrag<br />
Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />
der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („HANSA<br />
TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“ genannt,<br />
einen Vertrag zur Prospekterstellungsvertrag abgeschlossen.<br />
In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, einen<br />
Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstellen, durch<br />
den die Kapitalanteile Anlegern angeboten werden können.<br />
Weiterhin müssen sie gemäß Prospekterstellungsvertrag den<br />
Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens<br />
für den Prospektdruck beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />
verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) einzuholen.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />
vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. 200 TEUR. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur Hälfte an<br />
die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt sämtliche<br />
In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, erforderliche<br />
Gutachten hinsichtlich der Kapitalerhöhung sowie<br />
der Prüfung und Begutachtung der Unterlagen einzuholen,<br />
die für die Erhöhung des Einlagekapitals erforderlich sind. Zu<br />
diesen Gutachten gehören insbesondere ein steuerliches und<br />
rechtliches Gutachten sowie ein Prospektprüfungsgutachten.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />
vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. rund 382 TEUR zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur<br />
Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt<br />
sämtliche Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang<br />
mit der zu erbringenden Tätigkeit entstehen. Die Vergütung<br />
entsteht mit der Unterzeichnung des Vertrages und ist<br />
nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom Emittenten<br />
zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />
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