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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Zahlungen zwischen Auftraggeber und Anlegern durchzuführen<br />

und zu überwachen, zur Vorbereitung der Abgabe von<br />

Steuererklärungen durch den Auftraggeber bei der Ermittlung<br />

der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie des Sonderbetriebsvermögens<br />

und der Sonderbetriebsschulden der<br />

Anleger mitzuwirken sowie steuerliche Mitteilungen jedweder<br />

Art an die Kommanditisten weiterzuleiten.<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine Verwaltungstätigkeit von<br />

den jeweiligen Auftraggebern Gebühren gemäß § 13 Ziff. 3<br />

bis 5 und § 18 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

des Auftraggebers. Damit ist gleichzeitig seine Tätigkeit aus<br />

dem Vertrag über die Verwendung von Kommanditeinlagen<br />

(Mittelverwendungsvertrag) abgegolten.<br />

Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang mit<br />

den zu erbringenden Tätigkeiten entstehen. Die Vergütung<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des Prospekterstellungsvertrages<br />

und ist nach Rechnungsstellung durch die Anbieter<br />

vom Emittenten zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />

Vertrag über Beratungs-, Prüfungsund<br />

Begutachtungsleistungen<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />

der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („Hansa<br />

Treuhand Finance“), zusammen auch „die Anbieter“, einen<br />

Vertrag für Beratungs-, Prüfungs- und Begutachtungsleistungen<br />

abgeschlossen.<br />

Prospekterstellungsvertrag<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />

der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („HANSA<br />

TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“ genannt,<br />

einen Vertrag zur Prospekterstellungsvertrag abgeschlossen.<br />

In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, einen<br />

Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstellen, durch<br />

den die Kapitalanteile Anlegern angeboten werden können.<br />

Weiterhin müssen sie gemäß Prospekterstellungsvertrag den<br />

Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens<br />

für den Prospektdruck beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />

verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) einzuholen.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />

vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. 200 TEUR. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur Hälfte an<br />

die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt sämtliche<br />

In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, erforderliche<br />

Gutachten hinsichtlich der Kapitalerhöhung sowie<br />

der Prüfung und Begutachtung der Unterlagen einzuholen,<br />

die für die Erhöhung des Einlagekapitals erforderlich sind. Zu<br />

diesen Gutachten gehören insbesondere ein steuerliches und<br />

rechtliches Gutachten sowie ein Prospektprüfungsgutachten.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />

vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. rund 382 TEUR zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur<br />

Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt<br />

sämtliche Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang<br />

mit der zu erbringenden Tätigkeit entstehen. Die Vergütung<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des Vertrages und ist<br />

nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom Emittenten<br />

zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />

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