airBuS a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
erlös plus Zuzahlung, für den Emittenten in unterschiedlichen<br />
Szenarien. Sie zeigt auch die daraus resultierenden Gesamtausschüttungen<br />
für den Anleger.<br />
Das Wertgutachten von AVAC geht nach Jahr 12 von einem<br />
Marktwert des Flugzeuges (Mittelwert inkl. „full life adjustment“,<br />
s. S. 56) von rund 96 Mio. USD aus, die beiden<br />
anderen Gutachten von ASCEND bzw. BK Associates Inc.<br />
schätzen den Marktwert auf 129 Mio. USD (Base Value inkl.<br />
„full life adjustment“ von ASCEND) bzw. 147 Mio. USD (Base<br />
Value inkl. „full life adjustment“ von BK Associates Inc.).<br />
Für den Emittenten bedeutet dies, dass eine Zuzahlung<br />
erfolgt, die dazu führt, dass der Gesamtveräußerungserlös für<br />
den Emittenten mindestens rund 90 Mio. USD beträgt. Nur<br />
wenn der Veräußerungserlös rund 40 Mio. USD unterschreitet,<br />
wird der Betrag von 90 Mio. USD nicht erreicht. Dies führt<br />
gemäß Prognose dazu, dass nach Rückführung des noch<br />
ausstehenden Darlehens i.H.v. 10 Mio. USD Gesamtausschüttungen<br />
für den Anleger i.H.v. ca. 170 % innerhalb von<br />
zwölf Jahren erfolgen. Hierbei ist unterstellt, dass der USD-<br />
Gesamtveräußerungserlös zu einem Wechselkurs von EUR/<br />
USD 1,4076 umgetauscht wird.<br />
Bedingungen<br />
Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung liegt im Ermessen<br />
des Emittenten und in bestimmten Fällen im Ermessen<br />
der Darlehensgeber (siehe Seite 121) und muss vom Emittenten<br />
spätestens 19 Monate vor Ablauf der Leasinglaufzeit<br />
mit Emirates in Anspruch genommen werden. Generell ist<br />
davon auszugehen, dass die Restwertsicherung nur bei einer<br />
schwierigen oder unklaren Marktlage in Anspruch genommen<br />
wird. Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung wird<br />
bedingt – unter Berücksichtigung der Interessen der Darlehensgeber<br />
– durch die Entscheidung des Emittenten, das<br />
Flugzeug zu veräußern.<br />
Die Restwertsicherung greift nur bei einer ordentlichen Beendigung<br />
des Leasingvertrages aufgrund der Nichtausübung<br />
der Verlängerungsoptionen von Emirates nach Jahr 10 oder<br />
Jahr 12. Bei Totalverlust des Flugzeuges enden die Verpflichtungen<br />
des Vermarktungsbeauftragten ebenso wie im Falle<br />
einer vorzeitigen Leasingvertragsbeendigung, unter anderem<br />
aufgrund einer Vertragsstörung durch Emirates (einschließlich<br />
Insolvenz). In diesen Fällen besteht keine Restwertsicherung,<br />
da in diesen Fällen eine vorzeitige Vermarktung erforderlich<br />
ist. Darüber hinaus können Ansprüche auf Zuzahlung<br />
nur geltend gemacht werden, wenn das Flugzeug sich bei<br />
Beendigung des Leasingvertrages in dem im Leasingvertrag<br />
vereinbarten Rückgabezustand befindet. Der Emittent<br />
hat im Zuge der Vermarktung und des Verkaufs durch den<br />
Vermarktungsbeauftragten zudem alles Erforderliche (wie z.B.<br />
Leistung von Stempelsteuern, Registrierungs- und Dokumentationssteuern)<br />
beizutragen, da ansonsten der Vermarktungsbeauftragte<br />
berechtigt ist, u.a. Zuzahlungen zu verweigern.<br />
Ablauf bei Inanspruchnahme<br />
Der Vermarktungsbeauftragte wird in einem ersten Schritt<br />
den technischen Zustand des Flugzeuges und andere<br />
standardmäßige Vertragsvoraussetzungen, wie z.B. die<br />
vertragsgemäße Versicherung des Flugzeuges prüfen. Der<br />
Vermarktungsbeauftragte wird den Emittenten fortlaufend –<br />
mindestens einmal monatlich – über alle Aktivitäten hinsichtlich<br />
des aktuellen Standes im Hinblick auf die Veräußerung<br />
informieren. Insbesondere ist der Vermarktungsbeauftragte<br />
verpflichtet, dem Emittenten potenzielle Interessenkonflikte –<br />
z.B. durch Vermarktung anderer, gleichartiger Flugzeuge – in<br />
Bezug auf die Vermarktung mitzuteilen. Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Weiterveräußerung des Flugzeuges werden<br />
bis zu einem Betrag von 1 % des Veräußerungserlöses vom<br />
Emittenten an den Vermarktungsbeauftragten erstattet.<br />
Bei Vorliegen eines Kaufangebotes für das Flugzeug hat<br />
der Vermarktungsbeauftragte 20 Geschäftstage, um das<br />
Flugzeug ggf. zu gleichen Konditionen zu erwerben (Vorkaufsrecht).<br />
wenn der Kaufpreis unter dem Wert von 43 %<br />
des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Der Vermarktungsbeauftragte<br />
kann das Flugzeug jederzeit auch selbst erwerben<br />
(Kaufoption). In diesem Fall wird ein Gutachten in Auftrag<br />
gegeben. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen<br />
dem Vermarktungsbeauftragten und dem Emittenten hälftig<br />
geteilt. Der Kaufoptionspreis entspricht mindestens 43 % des<br />
ursprünglichen Kaufpreises bzw. rund 90 Mio. USD, sollte<br />
jedoch der gutachterliche Marktwert höher sein, so wird der<br />
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