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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

erlös plus Zuzahlung, für den Emittenten in unterschiedlichen<br />

Szenarien. Sie zeigt auch die daraus resultierenden Gesamtausschüttungen<br />

für den Anleger.<br />

Das Wertgutachten von AVAC geht nach Jahr 12 von einem<br />

Marktwert des Flugzeuges (Mittelwert inkl. „full life adjustment“,<br />

s. S. 56) von rund 96 Mio. USD aus, die beiden<br />

anderen Gutachten von ASCEND bzw. BK Associates Inc.<br />

schätzen den Marktwert auf 129 Mio. USD (Base Value inkl.<br />

„full life adjustment“ von ASCEND) bzw. 147 Mio. USD (Base<br />

Value inkl. „full life adjustment“ von BK Associates Inc.).<br />

Für den Emittenten bedeutet dies, dass eine Zuzahlung<br />

erfolgt, die dazu führt, dass der Gesamtveräußerungserlös für<br />

den Emittenten mindestens rund 90 Mio. USD beträgt. Nur<br />

wenn der Veräußerungserlös rund 40 Mio. USD unterschreitet,<br />

wird der Betrag von 90 Mio. USD nicht erreicht. Dies führt<br />

gemäß Prognose dazu, dass nach Rückführung des noch<br />

ausstehenden Darlehens i.H.v. 10 Mio. USD Gesamtausschüttungen<br />

für den Anleger i.H.v. ca. 170 % innerhalb von<br />

zwölf Jahren erfolgen. Hierbei ist unterstellt, dass der USD-<br />

Gesamtveräußerungserlös zu einem Wechselkurs von EUR/<br />

USD 1,4076 umgetauscht wird.<br />

Bedingungen<br />

Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung liegt im Ermessen<br />

des Emittenten und in bestimmten Fällen im Ermessen<br />

der Darlehensgeber (siehe Seite 121) und muss vom Emittenten<br />

spätestens 19 Monate vor Ablauf der Leasinglaufzeit<br />

mit Emirates in Anspruch genommen werden. Generell ist<br />

davon auszugehen, dass die Restwertsicherung nur bei einer<br />

schwierigen oder unklaren Marktlage in Anspruch genommen<br />

wird. Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung wird<br />

bedingt – unter Berücksichtigung der Interessen der Darlehensgeber<br />

– durch die Entscheidung des Emittenten, das<br />

Flugzeug zu veräußern.<br />

Die Restwertsicherung greift nur bei einer ordentlichen Beendigung<br />

des Leasingvertrages aufgrund der Nichtausübung<br />

der Verlängerungsoptionen von Emirates nach Jahr 10 oder<br />

Jahr 12. Bei Totalverlust des Flugzeuges enden die Verpflichtungen<br />

des Vermarktungsbeauftragten ebenso wie im Falle<br />

einer vorzeitigen Leasingvertragsbeendigung, unter anderem<br />

aufgrund einer Vertragsstörung durch Emirates (einschließlich<br />

Insolvenz). In diesen Fällen besteht keine Restwertsicherung,<br />

da in diesen Fällen eine vorzeitige Vermarktung erforderlich<br />

ist. Darüber hinaus können Ansprüche auf Zuzahlung<br />

nur geltend gemacht werden, wenn das Flugzeug sich bei<br />

Beendigung des Leasingvertrages in dem im Leasingvertrag<br />

vereinbarten Rückgabezustand befindet. Der Emittent<br />

hat im Zuge der Vermarktung und des Verkaufs durch den<br />

Vermarktungsbeauftragten zudem alles Erforderliche (wie z.B.<br />

Leistung von Stempelsteuern, Registrierungs- und Dokumentationssteuern)<br />

beizutragen, da ansonsten der Vermarktungsbeauftragte<br />

berechtigt ist, u.a. Zuzahlungen zu verweigern.<br />

Ablauf bei Inanspruchnahme<br />

Der Vermarktungsbeauftragte wird in einem ersten Schritt<br />

den technischen Zustand des Flugzeuges und andere<br />

standardmäßige Vertragsvoraussetzungen, wie z.B. die<br />

vertragsgemäße Versicherung des Flugzeuges prüfen. Der<br />

Vermarktungsbeauftragte wird den Emittenten fortlaufend –<br />

mindestens einmal monatlich – über alle Aktivitäten hinsichtlich<br />

des aktuellen Standes im Hinblick auf die Veräußerung<br />

informieren. Insbesondere ist der Vermarktungsbeauftragte<br />

verpflichtet, dem Emittenten potenzielle Interessenkonflikte –<br />

z.B. durch Vermarktung anderer, gleichartiger Flugzeuge – in<br />

Bezug auf die Vermarktung mitzuteilen. Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Weiterveräußerung des Flugzeuges werden<br />

bis zu einem Betrag von 1 % des Veräußerungserlöses vom<br />

Emittenten an den Vermarktungsbeauftragten erstattet.<br />

Bei Vorliegen eines Kaufangebotes für das Flugzeug hat<br />

der Vermarktungsbeauftragte 20 Geschäftstage, um das<br />

Flugzeug ggf. zu gleichen Konditionen zu erwerben (Vorkaufsrecht).<br />

wenn der Kaufpreis unter dem Wert von 43 %<br />

des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Der Vermarktungsbeauftragte<br />

kann das Flugzeug jederzeit auch selbst erwerben<br />

(Kaufoption). In diesem Fall wird ein Gutachten in Auftrag<br />

gegeben. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen<br />

dem Vermarktungsbeauftragten und dem Emittenten hälftig<br />

geteilt. Der Kaufoptionspreis entspricht mindestens 43 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises bzw. rund 90 Mio. USD, sollte<br />

jedoch der gutachterliche Marktwert höher sein, so wird der<br />

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