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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Die Doric erhält weiterhin im Falle eines Verkaufs oder einer<br />

Weitervermietung (außer einer Weitervermietung an Emirates)<br />

die von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten arrangiert<br />

wurde sowie im Falle eines Kaufs des Flugzeugs durch Emirates<br />

oder ein mit Emirates verbundenes Unternehmen eine<br />

Remarketing-Vergütung. Die Remarketing-Vergütung beträgt<br />

4 % des Veräußerungserlöses, bzw. 4 % der Summe der<br />

unter einem Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten.<br />

Diese Vergütung wird zwischen der Doric und HANSA TREU-<br />

HAND im Verhältnis 75 %/25 % aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />

Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt ist. Die Remarketing-<br />

Vergütung ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND. Im Falle<br />

eines Anschlussmietvertrag ist die Remarketing-Vergütung<br />

bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate fällig und<br />

zahlbar.<br />

Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND vom<br />

Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die wie folgt<br />

entstehen:<br />

In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />

Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />

Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im Rahmen<br />

der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />

(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric<br />

und die HANSA TREUHAND jeweils 50 % von 20 % des<br />

Überschusses als zusätzliche Vergütung vom Emittenten<br />

(„Promote“). Der Promote ist fällig und zahlbar zum 15.<br />

Januar des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die höhere<br />

Leasingrate erzielt worden ist und nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND.<br />

Bei einer Veräußerung des Flugzeuges durch die Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten, erhält<br />

die Doric und die HANSA TREUHAND eine zusätzliche<br />

Vergütung i.H.v. jeweils 50 % von 20 % des Übererlöses,<br />

wenn der vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös<br />

über dem für das Flugzeug gutachterlich festgestellten<br />

Mittelwert (AVAC Mittelwert inkl. „full life adjustment“) für<br />

das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />

der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />

nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />

hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />

worden sind.<br />

Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist und werden in der Währung vom Emittenten geleistet, in<br />

der die Erlöse erzielt werden.<br />

Im Falle von Außerordentlichen Ereignissen ist Doric berechtigt,<br />

erforderliche Projektmanager und Flugzeugtechniker<br />

entsprechend den dann vorherrschenden Marktsätzen zu<br />

engagieren und die dabei entstehenden Kosten dem Emittenten<br />

in Rechnung zu stellen. Im Übrigen werden der Doric<br />

die Kosten und Auslagen vom Emittenten ersetzt, die im<br />

Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeiten anfallen,<br />

wie z.B. Kosten für Rechts- und Steuerberater und Hotelkosten.<br />

Die Vereinbarung mit der HANSA TREUHAND unter dem<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist in der Form<br />

eines echten Vertrages zugunsten Dritter abgeschlossen<br />

worden.<br />

Restwertsicherung<br />

Sofern Emirates dem Emittenten im Jahr 8 bzw. Jahr 10 der<br />

Leasingvertragslaufzeit über eine Beendigung des Leasingvertrages<br />

nach Jahr 10 bzw. Jahr 12 benachrichtigt, hat Doric als<br />

Asset Manager gemäß Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrag eine Einschätzung hinsichtlich Verkauf oder Weitervermietung<br />

des Sky Cloud-A380 zu präsentieren. In dieser<br />

werden Handlungsalternativen für den Emittenten vorgestellt.<br />

Sofern ein Gesellschafterbeschluss gefasst wird, der einen<br />

Verkauf unter der Restwertsicherung vorsieht, ist der Asset<br />

Manager unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, dem<br />

Emittenten einen Veräußerungserlös zu sichern („Restwertsicherung“).<br />

Der Asset Manager seinerseits ist berechtigt,<br />

sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Restwertsicherung<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn er diesem<br />

zugleich einen Auftrag zur Vermarktung des Flugzeugs erteilt.<br />

Bei diesem Dritten handelt es sich um ein in der Luftfahrtin-<br />

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