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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />

Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />

eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />

den Sky Cloud-A380, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen<br />

und Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der<br />

geleisteten Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im<br />

Prospekt gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten.<br />

Im Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />

Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />

hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />

den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen,<br />

die aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich<br />

erforderlich sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />

Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />

Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />

Umständen als exklusiver Remarketing- Beauftragter des<br />

Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />

wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />

Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />

die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />

Emittenten zu tragen.<br />

Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />

potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />

und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />

initiieren und ggf. führen.<br />

In Bezug auf das Flugzeug und alle Verpflichtungen aus dem<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist die Doric<br />

berechtigt, gegenüber Dritten (Behörden, Darlehensgebern,<br />

Versicherungsunternehmen und ähnlichen Institutionen), den<br />

Emittenten vollumfänglich zu vertreten. Sie kann hierfür auch<br />

andere Personen beauftragen, bleibt aber weiterhin für die<br />

Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-<br />

Management- und Remarketing-Vertrag verantwortlich. Die<br />

Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder geschäftsführende<br />

Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im Namen des<br />

Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die einen<br />

Betrag von 1 Mio. USD übersteigen. Weitergehende Entscheidungen,<br />

bedürfen der Abstimmung und Genehmigung durch<br />

den Emittenten.<br />

Die Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />

mit den oben genannten Aufgaben unter zu beauftragen,<br />

bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />

verantwortlich.<br />

Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />

Laufzeit von 19 Jahren. Der Vertrag endet automatisch mit<br />

der Beendigung der Liquidation des Emittenten. Die Ansprüche<br />

auf die nachfolgend aufgeführten Vergütungen und Erstattungen<br />

bleiben von einer Auflösung des Vertrages jedoch<br />

unberührt.<br />

Als Vergütung für die Übernahme des laufenden Asset<br />

Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts etc.<br />

erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung i.H.v.<br />

rund 305 TEUR. p.a. Für das Jahr 2009 fällt sie unabhängig<br />

hiervon in Höhe von 1/12 an und ist bei Auslieferung des<br />

Flugzeuges zu leisten. In den folgenden Jahren bis zur Aufhebung<br />

des Vertrages erfolgt die Vergütung in vier gleichen<br />

Beträgen, jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals.<br />

Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem Jahr<br />

2011 erhöht sich die Vergütung gegenüber der für das Vorjahr<br />

anfallenden Vergütung um 2,25 % p.a.<br />

Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />

Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3 % und Hansa Treuhand<br />

Finance GmbH & Co. KG („HANSA TREUHAND “) 1 % der Versicherungszahlungen.<br />

Die Vergütung ist ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist, und hat in der Währung zu erfolgen, in der<br />

die Zahlung der Versicherungsleistungen erfolgt. Die Vergütung<br />

ist fällig und innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der<br />

Versicherungsleistungen durch den Emittenten zahlbar.<br />

Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />

Monaten nicht im Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />

keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />

Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben<br />

bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />

Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

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