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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Die Darlehensgeber haben sich gewisse Mitspracherechte<br />

bei der Ausübung der Restwertsicherung (siehe Seite 125 f.)<br />

einräumen lassen. Sollte Emirates die erste oder zweite Verlängerungsoption<br />

nicht ausüben und auch kein Kaufinteresse<br />

am Flugzeug bekunden, so können die Darlehensgeber den<br />

Emittenten auffordern, die Restwertsicherung in Anspruch<br />

zu nehmen, wenn die drei eingeholten Gutachten von AVAC,<br />

Avitas Inc. und ASCEND sog. „Soft Market Values“ des Flugzeuges<br />

im Durchschnitt von unter 10 Mio. USD aufweisen.<br />

Sollten die gutachterlichen Werte über 10 Mio. USD liegen,<br />

so liegt die Entscheidung beim Emittenten, inwieweit er die<br />

Restwertsicherung in Betracht zieht.<br />

Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber<br />

verpflichten, bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates<br />

unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass<br />

Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag<br />

vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur<br />

Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine<br />

Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die<br />

bei der NORD/LB geführten Konten abschließen.<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Der Emittent hat am 8. Oktober 2009 einen Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />

mit der NORD/LB abgeschlossen.<br />

Zusätzlich zu dem langfristigen Darlehen hat sich die NORD/<br />

LB gegenüber dem Emittenten bereit erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

i.H.v. bis zu 57 Mio. EUR zur Verfügung<br />

zu stellen. Dieses dient der eventuellen Zwischenfinanzierung<br />

des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich<br />

für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fondsund<br />

transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Sollte<br />

eine Inanspruchnahme des Darlehens nicht bis zum 15. Juni<br />

2010 erfolgen, so erlischt der Auszahlungsanspruch des<br />

Darlehensnehmers.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige<br />

Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstandssatzes<br />

des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer<br />

Marge von 1,2 % p.a. zugunsten der Bank vor. Der Einstandssatz<br />

wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen<br />

Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der<br />

Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt.<br />

Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber<br />

zu belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind<br />

die bereits bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden<br />

Verträgen mit den Darlehensgebern.<br />

Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Als<br />

Gerichtsstand wurden englische Gerichte vereinbart.<br />

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