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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

0,25 % des jeweiligen Darlehensbetrages erhalten. Des<br />

Weiteren erhält die ICBC eine Bereitstellungsgebühr i.H.v.<br />

0,30 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages vom<br />

15. Juli 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens und die<br />

NORD/ LB 0,3 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages<br />

vom 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens.<br />

Die einmalige Vergütung und die Bereitstellungsgebühr sind<br />

bei Auszahlung des Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet<br />

der Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />

für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />

Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />

müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />

auf Grund einer Vertragsstörung durch Emirates<br />

kommt, so hat der Emittent eine Entschädigungszahlung<br />

i.H.v. 2,75 % des dann ausstehenden langfristigen Darlehensbetrages<br />

der NORD/LB zu leisten. In Fällen einer vorzeitigen<br />

Rückzahlung des Darlehens, die ausschließlich auf<br />

der Entscheidung des Emittenten beruht, muss der Emittent<br />

eine Entschädigungszahlung leisten, soweit den Darlehensgebern<br />

ein Schaden aus veränderten Liquiditätskosten zum<br />

Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens entsteht. Dieser<br />

Schaden ergibt sich dann, wenn die Liquiditätskosten der<br />

Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens<br />

über die Restlaufzeit des Darlehens geringer als 1,82 %<br />

p.a. für die Tranche A und 2,01 % für die Tranche B sind.<br />

Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Darlehen<br />

zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />

nicht bis zum 15. Juni 2010 erfolgt ist. Die Darlehensgeber<br />

sind außerdem berechtigt, das langfristige Darlehen<br />

aus wichtigem, im Verhalten des Emittenten liegendem<br />

Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder<br />

teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündigungsgründe<br />

sind z.B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende)<br />

Insolvenz des Emittenten, die Bestellung einer Sicherheit am<br />

Flugzeug ohne Zustimmung der Darlehensgeber, Veränderungen<br />

des Leasingvertrages und der dazugehörenden<br />

Dokumente ohne Zustimmung der Darlehensgeber, die Änderung<br />

der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle des Komplementärs<br />

oder des Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />

Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber sowie eine<br />

wesentliche Vertragsverletzung unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

Darüber hinaus kann eine Vertragsstörung<br />

unter dem Leasingvertrag, die im Verhalten von Emirates<br />

begründet ist, zu einer sofortigen Kündigung des langfristigen<br />

Darlehens führen.<br />

Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />

Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />

zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/<br />

LB als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt.<br />

Dazu gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten<br />

aus dem Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung<br />

mit Emirates über die Abtretung von Ansprüchen aus der<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung („Purchase Agreement<br />

Assignment“) inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem<br />

Sicherheitentreuhänder werden zudem die Sicherheiten an<br />

den Gewährleistungsansprüchen am Sky Cloud-A380 und<br />

den Triebwerken gegen den jeweiligen Hersteller übertragen.<br />

Weiterhin wird das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile<br />

im Rahmen eines Pfandrechts nach englischem Recht<br />

bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen des<br />

Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet. Die NORD/LB<br />

ist darunter berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen<br />

des Emittenten gegenüber der NORD/LB und<br />

der ICBC nach eigenem Ermessen zu verwerten, falls ein<br />

Kündigungsgrund bei einem der mit den Darlehensgebern<br />

abgeschlossenen Verträgen oder ein Kündigungsgrund unter<br />

dem bestehenden Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent<br />

zu vertreten hat.<br />

Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />

kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />

Verpflichtungen unter den Darlehensverträgen nachkommt<br />

und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />

Verwerter, die Verwertung/ Weitervermietung<br />

des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />

dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />

Pfandrechtes nach englischem Recht nicht wahrnehmen.<br />

Die Verwertung bedarf der Zustimmung der NORD/LB als<br />

Sicherheitentreuhänder.<br />

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