airBuS a380 - Swiss Invest Group
airBuS a380 - Swiss Invest Group
airBuS a380 - Swiss Invest Group
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
0,25 % des jeweiligen Darlehensbetrages erhalten. Des<br />
Weiteren erhält die ICBC eine Bereitstellungsgebühr i.H.v.<br />
0,30 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages vom<br />
15. Juli 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens und die<br />
NORD/ LB 0,3 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages<br />
vom 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens.<br />
Die einmalige Vergütung und die Bereitstellungsgebühr sind<br />
bei Auszahlung des Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet<br />
der Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />
für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />
Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />
müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />
auf Grund einer Vertragsstörung durch Emirates<br />
kommt, so hat der Emittent eine Entschädigungszahlung<br />
i.H.v. 2,75 % des dann ausstehenden langfristigen Darlehensbetrages<br />
der NORD/LB zu leisten. In Fällen einer vorzeitigen<br />
Rückzahlung des Darlehens, die ausschließlich auf<br />
der Entscheidung des Emittenten beruht, muss der Emittent<br />
eine Entschädigungszahlung leisten, soweit den Darlehensgebern<br />
ein Schaden aus veränderten Liquiditätskosten zum<br />
Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens entsteht. Dieser<br />
Schaden ergibt sich dann, wenn die Liquiditätskosten der<br />
Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens<br />
über die Restlaufzeit des Darlehens geringer als 1,82 %<br />
p.a. für die Tranche A und 2,01 % für die Tranche B sind.<br />
Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Darlehen<br />
zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />
nicht bis zum 15. Juni 2010 erfolgt ist. Die Darlehensgeber<br />
sind außerdem berechtigt, das langfristige Darlehen<br />
aus wichtigem, im Verhalten des Emittenten liegendem<br />
Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder<br />
teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündigungsgründe<br />
sind z.B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende)<br />
Insolvenz des Emittenten, die Bestellung einer Sicherheit am<br />
Flugzeug ohne Zustimmung der Darlehensgeber, Veränderungen<br />
des Leasingvertrages und der dazugehörenden<br />
Dokumente ohne Zustimmung der Darlehensgeber, die Änderung<br />
der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle des Komplementärs<br />
oder des Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />
Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber sowie eine<br />
wesentliche Vertragsverletzung unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
Darüber hinaus kann eine Vertragsstörung<br />
unter dem Leasingvertrag, die im Verhalten von Emirates<br />
begründet ist, zu einer sofortigen Kündigung des langfristigen<br />
Darlehens führen.<br />
Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />
Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />
zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/<br />
LB als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt.<br />
Dazu gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten<br />
aus dem Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung<br />
mit Emirates über die Abtretung von Ansprüchen aus der<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung („Purchase Agreement<br />
Assignment“) inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem<br />
Sicherheitentreuhänder werden zudem die Sicherheiten an<br />
den Gewährleistungsansprüchen am Sky Cloud-A380 und<br />
den Triebwerken gegen den jeweiligen Hersteller übertragen.<br />
Weiterhin wird das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile<br />
im Rahmen eines Pfandrechts nach englischem Recht<br />
bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen des<br />
Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet. Die NORD/LB<br />
ist darunter berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen<br />
des Emittenten gegenüber der NORD/LB und<br />
der ICBC nach eigenem Ermessen zu verwerten, falls ein<br />
Kündigungsgrund bei einem der mit den Darlehensgebern<br />
abgeschlossenen Verträgen oder ein Kündigungsgrund unter<br />
dem bestehenden Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent<br />
zu vertreten hat.<br />
Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />
kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />
Verpflichtungen unter den Darlehensverträgen nachkommt<br />
und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />
Verwerter, die Verwertung/ Weitervermietung<br />
des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />
dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />
Pfandrechtes nach englischem Recht nicht wahrnehmen.<br />
Die Verwertung bedarf der Zustimmung der NORD/LB als<br />
Sicherheitentreuhänder.<br />
120