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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Fahrgestell bedeutet dies, dass das Fahrgestell bei Rückgabe<br />

des Flugzeuges noch physisch, d.h. vom technischen<br />

Zustand seit der letzten großen Wartung, mindestens 50 %<br />

seiner Nutzbarkeit aufweisen muss. Emirates kann dann<br />

durch entsprechende Zuzahlungen den Emittenten bis zum<br />

vollen Nutzungsgrad kompensieren.<br />

Die Kombination von Rückgabebedingungen unter dem<br />

Leasingvertrag und Rückgabekompensationszahlungen führt<br />

dazu, dass das Flugzeug bei Beendigung des Leasingvertrages<br />

als „full life condition“ Flugzeug angesehen werden kann.<br />

Der Begriff „full life condition“ bezeichnet einen Zustand des<br />

Flugzeuges und der Teile, der einem Betriebsstundenzustand<br />

der wesentlichen Trieb-werks- und Flugzeugbauteile von null<br />

(„zero hours“) seit der letzten großen Wartung entspricht.<br />

Finanzierungsverträge<br />

Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der transaktionsabhängigen<br />

Kosten erfolgt über Finanzierungsverträge<br />

mit der Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/<br />

LB“ oder „Sicherheitentreuhänder“) und der Industrial and<br />

Commercial Bank of China (ME) Limited („ICBC“) zusammen<br />

(„Darlehensgeber“ oder „Banken“), die das langfristige Darlehen<br />

gewähren werden.<br />

Langfristiges Darlehen<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 einen Darlehensvertrag<br />

über ein langfristiges Darlehen mit den Darlehensgebern<br />

i.H.v. bis zu 131 Mio. USD. unterzeichnet. Die ICBC hat sich<br />

dabei verpflichtet, einen Darlehensbetrag i.H.v. 100 Mio. USD<br />

bereitzustellen und die NORD/LB einen Darlehensbetrag<br />

i.H.v. bis zu 31 Mio. USD. Das Darlehen dient zweckgebunden<br />

der teilweisen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges.<br />

Das Darlehen beinhaltet eine Darlehenstranche A („Tranche<br />

A“) i.H.v. bis zu 121 Mio. USD und eine Darlehenstranche<br />

B („Tranche B“) i.H.v. 10 Mio. USD. Die Valutierung des<br />

Darlehens erfolgt zwei Tage nach Anforderung des Darlehens<br />

durch den Darlehensnehmer. Die Auszahlung des Darlehens<br />

wird aufgrund der Mitteilung von Emirates über die geplante<br />

Auslieferung des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit der<br />

Tranche A beträgt zwölf Jahre ab Auszahlung des Darlehens<br />

und die der Tranche B 15 Jahre. Die Tranche A wird annuitätisch<br />

monatlich nachschüssig über die Darlehenslaufzeit<br />

von zwölf Jahren getilgt. Auf die Tranche B werden über die<br />

ersten zwölf Jahre ausschließlich Zinszahlungen geleistet.<br />

Danach wird die Tranche B über die verbleibende Darlehenslaufzeit<br />

ab dem Jahr 13 bis Jahr 15 annuitätisch getilgt. Einmal<br />

zurückgeführte Beträge können nicht erneut in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Die NORD/LB wird bei Bedarf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

zur Verfügung stellen und hat eine Kontokorrentkreditlinie<br />

zugesagt.<br />

Die Darlehen unterliegen marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />

Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig in USD an die<br />

Darlehensgeber zu leisten. Die Zinszahlungen basieren auf<br />

den 7-Jahres- und 12-Jahres-USD-Zinssätzen plus den<br />

entsprechenden Margen für Tranche A und Tranche B. Die<br />

Marge für Tranche A beträgt 3,01 % p.a. und für Tranche B<br />

3,40 % p.a.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche<br />

Landesbank Girozentrale und die Industrial and Commercial<br />

Bank of China (ME) Limited an dem wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes<br />

nicht mitgewirkt haben und keinerlei Haftung für den<br />

Eintritt des wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Erfolges des<br />

Beteiligungsangebotes übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge<br />

hat sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber<br />

von allen Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />

Der Emittent hat den Darlehensgebern alle zusätzlichen<br />

Kosten auszugleichen, die den Darlehensgebern während<br />

der Laufzeit des Darlehensvertrages gegebenenfalls durch<br />

zusätzliche Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen<br />

und Ertrag) sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen in Bezug auf das Darlehen entstehen.<br />

Die NORD/LB und die ICBC werden für die Bearbeitung<br />

des langfristigen Darlehens eine einmalige Vergütung i.H.v.<br />

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