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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Der durch den Leasingvertrag vereinbarte Kündigungswert<br />

deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl. Agio) ab.<br />

Ab Jahr 12 wurde die Annahme getroffen, dass der Wechselkurs<br />

EUR/USD 1,4076 entspricht. Sollte Emirates nicht<br />

alle Zahlungen leisten und der Emittent innerhalb von zwei<br />

Jahren das Flugzeug veräußern, so wird der dann erzielte<br />

Veräußerungserlös mit den noch ausstehenden Zahlungen<br />

von Emirates verrechnet.<br />

Vorzeitige Vertragsbeendigung in<br />

ausserordentlichen Fällen<br />

Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen, die<br />

weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />

sind und die eine Vertragsfortführung für Emirates bzw. für<br />

die an der Finanzierungsstruktur Beteiligten unzumutbar<br />

machen und die durch eine Umstrukturierung nicht vermieden<br />

werden können, haben Emirates oder der Emittent das<br />

Recht, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Gründe<br />

hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen, nach denen<br />

die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen entweder für den Leasinggeber oder den Leasingnehmer<br />

nicht mehr rechtlich verbindlich sind; z.B. wenn es<br />

im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai) ungesetzlich<br />

sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum an einem<br />

Flugzeug hat. Der Emittent überträgt in diesem Fall das<br />

Eigentum an dem Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des<br />

vereinbarten Verlustwertes (siehe Seite 94 unter „Versicherungen“<br />

die entsprechenden Versicherungswerte).<br />

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />

durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />

oder einen vertraglich definierten Totalverlust des Flugzeuges<br />

ist von Emirates der durch entsprechende Versicherungen<br />

abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den<br />

unter „Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 94 dargestellten<br />

Versicherungswerten.<br />

Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertragsstörung,<br />

die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zurechenbaren<br />

Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />

die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten,<br />

sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten in<br />

den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />

Emirates das Flugzeug von dem Emittenten erwerben. Der<br />

Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von drei<br />

unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />

des Flugzeuges.<br />

Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />

hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges keine<br />

weiteren Rechte den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />

Rückgabe des Flugzeuges<br />

Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />

zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />

Flugzeuges, entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />

Verpflichtungen, ergibt.<br />

Bei Beendigung des Leasingvertrages, sofern das Flugzeug<br />

nicht von Emirates erworben wird, hat Emirates das Flugzeug<br />

im vertragsgemäßen Zustand auf einem noch zu vereinbarenden<br />

Flughafen an den Emittenten zurückzugeben.<br />

Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass das Flugzeug nicht<br />

nur wesentliche Checks durchlaufen hat, sondern alle Komponenten<br />

des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen<br />

festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das Flugzeug<br />

(von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte Zeit<br />

ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im<br />

Luftverkehr unmittelbar betrieben werden kann. Alle vom<br />

Hersteller oder von Behörden gesetzten Richtlinien und Vorschriften<br />

sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist mit einer<br />

weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />

Emirates ist zu Rückgabekompensationszahlungen und zur<br />

Einhaltung bestimmter Verpflichtungen in Bezug auf den<br />

Zustand des Flugzeuges verpflichtet. Die Rückgabekompensationszahlungen<br />

decken vor allem die Triebwerke und<br />

damit zusammenhängende kurzlebigere Triebwerksteile, das<br />

Fahrgestell und das Flugzeug selbst ab. Die entsprechende<br />

Zahlung wird kalkuliert durch Multiplikation des entsprechenden<br />

Satzes mit der Abnutzung (z.B. der Anzahl der vollständigen<br />

Monate) seit der letzten Kontrolle. In Bezug auf das<br />

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