airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Der durch den Leasingvertrag vereinbarte Kündigungswert<br />
deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl. Agio) ab.<br />
Ab Jahr 12 wurde die Annahme getroffen, dass der Wechselkurs<br />
EUR/USD 1,4076 entspricht. Sollte Emirates nicht<br />
alle Zahlungen leisten und der Emittent innerhalb von zwei<br />
Jahren das Flugzeug veräußern, so wird der dann erzielte<br />
Veräußerungserlös mit den noch ausstehenden Zahlungen<br />
von Emirates verrechnet.<br />
Vorzeitige Vertragsbeendigung in<br />
ausserordentlichen Fällen<br />
Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen, die<br />
weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />
sind und die eine Vertragsfortführung für Emirates bzw. für<br />
die an der Finanzierungsstruktur Beteiligten unzumutbar<br />
machen und die durch eine Umstrukturierung nicht vermieden<br />
werden können, haben Emirates oder der Emittent das<br />
Recht, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Gründe<br />
hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen, nach denen<br />
die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />
Verträgen entweder für den Leasinggeber oder den Leasingnehmer<br />
nicht mehr rechtlich verbindlich sind; z.B. wenn es<br />
im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai) ungesetzlich<br />
sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum an einem<br />
Flugzeug hat. Der Emittent überträgt in diesem Fall das<br />
Eigentum an dem Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des<br />
vereinbarten Verlustwertes (siehe Seite 94 unter „Versicherungen“<br />
die entsprechenden Versicherungswerte).<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />
durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />
oder einen vertraglich definierten Totalverlust des Flugzeuges<br />
ist von Emirates der durch entsprechende Versicherungen<br />
abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den<br />
unter „Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 94 dargestellten<br />
Versicherungswerten.<br />
Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertragsstörung,<br />
die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zurechenbaren<br />
Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />
die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten,<br />
sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten in<br />
den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />
Emirates das Flugzeug von dem Emittenten erwerben. Der<br />
Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von drei<br />
unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />
des Flugzeuges.<br />
Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />
hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges keine<br />
weiteren Rechte den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />
Rückgabe des Flugzeuges<br />
Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />
zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />
Flugzeuges, entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />
Verpflichtungen, ergibt.<br />
Bei Beendigung des Leasingvertrages, sofern das Flugzeug<br />
nicht von Emirates erworben wird, hat Emirates das Flugzeug<br />
im vertragsgemäßen Zustand auf einem noch zu vereinbarenden<br />
Flughafen an den Emittenten zurückzugeben.<br />
Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass das Flugzeug nicht<br />
nur wesentliche Checks durchlaufen hat, sondern alle Komponenten<br />
des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen<br />
festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das Flugzeug<br />
(von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte Zeit<br />
ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im<br />
Luftverkehr unmittelbar betrieben werden kann. Alle vom<br />
Hersteller oder von Behörden gesetzten Richtlinien und Vorschriften<br />
sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist mit einer<br />
weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />
Emirates ist zu Rückgabekompensationszahlungen und zur<br />
Einhaltung bestimmter Verpflichtungen in Bezug auf den<br />
Zustand des Flugzeuges verpflichtet. Die Rückgabekompensationszahlungen<br />
decken vor allem die Triebwerke und<br />
damit zusammenhängende kurzlebigere Triebwerksteile, das<br />
Fahrgestell und das Flugzeug selbst ab. Die entsprechende<br />
Zahlung wird kalkuliert durch Multiplikation des entsprechenden<br />
Satzes mit der Abnutzung (z.B. der Anzahl der vollständigen<br />
Monate) seit der letzten Kontrolle. In Bezug auf das<br />
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