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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Er muss zudem rechtlich gegenüber dem Leasingvertrag<br />

nachrangig sein oder alternativ eine Abtretung sämtlicher<br />

Rechte des Leasingnehmers unter dem Untermietvertrag<br />

an den Emittenten vorsehen. Die Laufzeit des Untermietvertrages<br />

darf nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages<br />

des Emittenten mit Emirates hinausgehen. Im Falle eines<br />

Untermietvertrages bleibt Emirates dem Emittenten vollumfänglich<br />

zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem<br />

Leasingvertrag verpflichtet.<br />

Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate<br />

verchartern, wenn die volle operative Kontrolle über das<br />

Flugzeug (inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />

Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />

betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten Untermieter<br />

gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />

Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte Leasingvertragslaufzeit<br />

sein.<br />

Wartung<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />

neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />

üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />

alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />

Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen und<br />

den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind. Gemäß<br />

dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />

ein Wartungsprogramm festgelegt. Dieses sieht aktuell einen<br />

im Aufwand intensiveren 2Year-Check alle 24 Monate vor. An<br />

den 6Year-Check und den 12Year-Check (detaillierte Inspektion<br />

der Flugzeugstruktur und gründlicher Test der Systeme,<br />

teilweise Freilegung der Verkleidung für gründliche Überprüfungen)<br />

sind weitere höhere Kontrollanforderungen gestellt,<br />

d. h. nach rund sechs Jahren und nach rund zwölf Jahren<br />

wird ein nochmals wartungsintensiverer Check durchgeführt.<br />

Inspektionsrechte<br />

Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />

Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />

im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />

zwischen den Inspektionen ist gestattet, wenn Ereignisse<br />

eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />

den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der Emittent<br />

und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />

auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />

größeren Checks wie z.B. einen C-Check zu informieren und<br />

haben das Recht bei diesem Check durch eine oder mehrere<br />

entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu sein.<br />

Versicherung des Flugzeuges<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />

Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />

akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />

Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />

Standards im Londoner Versicherungsmarkt für Flugzeuge<br />

zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- als<br />

auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />

mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im Leasingvertrag<br />

festgesetzten Versicherungsbedingungen verlangen,<br />

sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />

Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen Flugzeugtyp<br />

und die gängigen Standards in der Luftfahrtindustrie verändern.<br />

Können die Versicherungserfordernisse gemäß Leasingvertrag<br />

zeitweise nicht erfüllt werden, und besteht infolgedessen<br />

kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz, muss das<br />

Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis der entsprechende<br />

Versicherungsschutz wieder hergestellt ist. Der Emittent hat<br />

unabhängig davon, ob das Flugzeug am Boden bleiben muss<br />

oder nicht, einen Anspruch auf Leasingratenzahlungen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />

Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />

versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von derzeit<br />

bis zu 1 Mio. USD je Schadensereignis einen Versicherungsbetrag<br />

abzudecken, der sich durch eine Wertetabelle<br />

im Leasingvertrag bestimmt. Die Werte der Tabelle stellen die<br />

zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasingvertrages<br />

bei der jeweiligen Erneuerung der Kaskoversicherung dar. In<br />

der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft Versicherungsbeträge<br />

in bestimmten Monaten während des Leasingvertrages<br />

angegeben.<br />

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