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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />

Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der Laufzeit des<br />

Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken eines Verlustes,<br />

einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung oder Zerstörung<br />

des Flugzeuges oder Teilen davon. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, entsprechende Schäden zu beheben bzw.<br />

entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen. Diese Umstände<br />

haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Emittenten, es sei denn, es liegt ein<br />

vertraglich definierter Totalverlust des Flugzeuges vor. Dieser<br />

ist im Leasingvertrag unter anderem definiert als Verlust des<br />

Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen,<br />

Beschädigung des Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs<br />

der erforderlichen Genehmigungen für mehr als sechs<br />

Monate und andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme,<br />

Enteignung oder Entführung des Flugzeuges, wenn der<br />

Leasingnehmer das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander<br />

folgende Tage nicht nutzen kann.<br />

Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />

24 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit gegenüber<br />

dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall, dass Emirates<br />

die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />

ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />

Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu leisten. Diese<br />

Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung der Leasingraten<br />

der folgenden 24 Monate 30 Tage vor Beendigung<br />

des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung eines<br />

2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1,433 % p.a. beträgt der<br />

Anteil der USD-Leasingraten 29,76 Mio. USD und bei einem<br />

2-Jahres-EURIBOR-Satz von 1,843 % beträgt der Anteil der<br />

EUR-Leasingraten 11,34 Mio. EUR. Der Emittent erhält beide<br />

Teile, d.h. sowohl eine EUR- als auch eine USD-Zahlung. Anstelle<br />

der Abstandszahlung hat Emirates die Möglichkeit einen<br />

alternativen Leasingnehmer zu gleichen Konditionen zu stellen,<br />

solange und soweit dieser vom Emittenten und dem Sicherheitentreuhänder<br />

als gleichwertig akzeptiert wird.<br />

Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />

an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />

sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />

der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />

oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />

Teilen (z.B. der vier Engine-Alliance-Triebwerke) ergeben.<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent<br />

verpflichtet, Emirates von allen die Fluggesellschaft treffenden<br />

Prospekthaftungsansprüchen freizustellen. Der Leasingvertrag<br />

unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten sind vor<br />

englischen Gerichten auszutragen.<br />

Laufzeit<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />

Übergabe des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />

den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />

eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe unten) vorliegt.<br />

Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug<br />

für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />

Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />

eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere sechs<br />

Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />

Sollte Emirates die jeweilige Verlängerungsoption des Leasingvertrages<br />

nicht wahrnehmen und der Emittent sich abweichend<br />

von der Prognoserechnung entscheiden, dass das<br />

Flugzeug nicht weitervermietet, sondern veräußert werden<br />

soll oder Emirates das Flugzeug wegen einer staatlichen Beschlagnahmung<br />

nicht zurückgeben können, so hat Emirates<br />

das Recht, das Flugzeug zu kaufen. Die Benachrichtigung<br />

von Emirates über das Kaufinteresse muss 20 Monate vor<br />

Leasingvertragsbeendigung an den Emittenten übermittelt<br />

werden. Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus<br />

den von drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten<br />

Marktwerten des Flugzeuges. Die Wertgutachter werden<br />

von den Vertragsparteien zusammen bestimmt. Sollte man<br />

keine Einigung hinsichtlich der Ernennung der Wertgutachter<br />

erlangen, so hat jede Vertragspartei das Recht, einen Wertgutachter<br />

zu bestimmen. Der dritte Wertgutachter schließlich<br />

wird durch die beiden anderen Wertgutachter festgelegt.<br />

Leasingraten<br />

Die Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages monatlich<br />

im Voraus zu leisten. Mit Übergabe des Flugzeuges an<br />

den Leasingnehmer bestimmt sich der Kalendertag, an dem die<br />

Leasingraten zu leisten sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet,<br />

die Leasingraten ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten.<br />

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