airBuS a380 - Swiss Invest Group
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RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE<br />
ie Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
basiert auf verschiedenen Verträgen. Zu nennen<br />
sind hier insbesondere:<br />
Gesellschaftsvertrag des Emittenten (siehe Anhang)<br />
Treuhandauftrag (siehe Anhang)<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
Leasingvertrag<br />
Finanzierungsverträge:<br />
- Langfristiges Darlehen<br />
- Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
- Kontokorrentkreditrahmen<br />
Platzierungsgarantievereinbarung<br />
Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge:<br />
- Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />
- Vertriebsvereinbarung<br />
- Konzeptionsvertrag<br />
- Mittelverwendungsvertrag<br />
- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung<br />
- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />
- Prospekterstellungsvertrag<br />
- Vertrag über Beratungs-, Prüfungs- und<br />
Begutachtungsleistungen<br />
- Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
- Vertrag über die Vermittlung von langfristigem<br />
Fremdkapital<br />
- Vertrag über die Leasingvermittlung<br />
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten und der Treuhandvertrag<br />
sind im Wortlaut ab Seite 125ff. in diesem Verkaufsprospekt<br />
vollständig abgedruckt. Nachfolgend werden die<br />
weiteren Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot<br />
von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />
der Leasingvertrag und das langfristige<br />
Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug auf das<br />
langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht. Bei den<br />
übrigen Verträgen ist unter der Vertragsbeschreibung ausgeführt,<br />
welchem Recht der jeweilige Vertrag unterliegt.<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
(Purchase Agreement Assignment)<br />
Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus”) am 15. Dezember<br />
2001 einen Kaufvertrag und danach Zusatzvereinbarungen<br />
über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />
abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />
mit Emirates im Rahmen des am 12. Oktober 2009 abgeschlossenen<br />
Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates die<br />
Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerseriennummer<br />
025, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von Engine<br />
Alliance LLC, einem Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />
General Electric Company und Pratt & Whitney, und mit der<br />
von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend „Flugzeug“<br />
oder Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag vom<br />
15. Dezember 2001 mit Airbus, an den Emittenten überträgt.<br />
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />
Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
mit Emirates abschließen. Nach diesem Vertrag<br />
bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h. Emirates<br />
obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag vom<br />
15. Dezember 2001 nebst Zusatzvereinbarungen ergebenden<br />
Käuferpflichten, bzw. hat für die Erfüllung dieser Pflichten<br />
Sorge zu tragen. Emirates stehen auch grundsätzlich die<br />
sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Käuferrechte gegenüber<br />
Airbus mit Ausnahme der an den Emittenten übertragenen<br />
Rechte, insbesondere des Rechts auf Übereignung<br />
des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus hat der Emittent keine<br />
weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des<br />
Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />
Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich<br />
der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird<br />
der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen.<br />
Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden Gewährleistungen<br />
und Garantien (vier Jahre Gewährleistung auf den<br />
Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Hersteller gelie fer te<br />
Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog. „Service Life Policy“<br />
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