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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Der emittent // Teil C<br />

ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Treuhandauftrag,<br />

dem Geschäftsbesorgungsvertrag und dem Mittelverwendungsvertrag.<br />

Danach beteiligt sich die Treuhänderin<br />

in ihrem Namen aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers<br />

an dem Emittenten. Die Treuhänderin wird die übernommene<br />

Kommanditbeteiligung treuhänderisch und uneigennützig für<br />

den Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

der dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

des Treuhandauftrages und der Interessen der<br />

Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen. Bei Beschlussfassungen<br />

ist sie an die Weisungen der Treugeber gebunden.<br />

Ein vertragliches Kündigungsrecht des Treuhandauftrages<br />

besteht für den Treugeber mit einer Frist von 3 Monaten. Die<br />

Treuhänderin kann den Treuhandauftrag fristlos kündigen,<br />

wenn der Treugeber hinsichtlich seiner Kapitaleinzahlungen<br />

mit einer Folgerate in Verzug ist. Die Kündigungsrechte ergeben<br />

sich aus § 8 Ziff. 5 und 6 des Treuhandauftrages.<br />

Zusätzlich obliegt der Treuhänderin die Aufgabe der Mittelfreigabe<br />

und Mittelverwendungskontrolle, deren Bedingungen<br />

in einem separaten Mittelverwendungsvertrag definiert sind.<br />

Über die Einzahlung der Treugeber auf dem Anderkonto darf<br />

die Treuhänderin für Rechnung der Gesellschaft unabhängig<br />

vom Beitritt des jeweiligen Gesellschafters erst dann verfügen,<br />

wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Volle Platzierung der Gesamteinlagen i.H.v. insgesammt<br />

68.350 TEUR oder Vorlage einer werthaltigen<br />

Platzierungs- bzw. Schließungsgarantie für einen evtl.<br />

noch ausstehenden Teilbetrag;<br />

b) Nachweis der prospektierten Fremdfinanzierung über<br />

insgesamt 131.000.000 USD durch entsprechende Finanzierungszusagen<br />

eines oder mehrerer Kreditinstitute;<br />

c) Nachweis der Fondsgesellschaft, dass die Kommanditbeteiligungen<br />

der Kommanditisten gemäß § 3 Ziff.<br />

2 a) und b) des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft in der dort genannten Höhe zuzüglich<br />

5 % Agio eingezahlt worden sind;<br />

d) Vorlage einer schriftlichen und im Wesentlichen beanstandungsfreien<br />

Begutachtung der wesentlichen Aspekte<br />

der Vermögensanlage. Die Parteien sind sich hierbei einig,<br />

dass die Bedingung als erfüllt gilt, wenn ein Prospektprüfungsbericht<br />

gemäß der gutachterlichen Stellungnahme<br />

auf Grundlage des IDW S 4 (Stand: 18.05.2006) vorgelegt<br />

wird, der wesentliche Einwendungen nicht erhebt.<br />

e) Nachweis der Flugzeugübergabe, wenn das Flugzeug<br />

vor Mittelfreigabe übergeben wurde;<br />

f) Abschluss des prospektierten Leasingvertrages<br />

mit Emirates.<br />

Nach der Mittelfreigabe übernimmt die Treuhänderin die Mittelverwendungskontrolle<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen:<br />

a) Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nur auf die<br />

Eigenmittel der Gesellschaft in Höhe von 68.350 TEUR.<br />

b) Mit Eintritt der Voraussetzung der Mittelfreigabe hat die<br />

Treuhänderin die Mittel von dem Anderkonto auf ein Konto<br />

der Fondsgesellschaft überweisen zu lassen, über das jedoch<br />

Verfügungen nur mit Gegenzeichnung der Treuhänderin<br />

zulässig sind.<br />

c) Die Treuhänderin ist verpflichtet, Anweisungen der Fondsgesellschaft<br />

gegenzuzeichnen, wenn diese der im Prospekt<br />

aufgeführten Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose,<br />

der Tilgung der entsprechenden Vorfinanzierung oder<br />

den Beschlüssen der Fondsgesellschaft dienen.<br />

d) Bei der Verwendung von Eigenmitteln für Anzahlungen auf<br />

den Flugzeugpreis ist Voraussetzung der Abschluss einer<br />

Treuhandvereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und der<br />

Treuhänderin hinsichtlich der verwendeten Eigenmittel, durch<br />

den die zweckentsprechende Eigenmittelverwendung und die<br />

Sicherung der Anleger geregelt wird.<br />

Die Treuhänderin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />

und Auslagen für das Jahr 2009 gem. § 13 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages eine einmalige Vergütung i.H.v. 128<br />

TEUR (zzgl. gesetzlicher USt). Für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

fällt eine jährliche Vergütung von 64 TEUR zzgl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Erstmals für das Jahr<br />

2011 und sodann jährlich erhöhen sich diese Vergütungen<br />

um 2,25 % der jeweiligen Vorjahreswerte. Die Vergütungen<br />

an die Treuhänderin werden vom Emittenten getragen.<br />

Der Treuhandauftrag und der Gesellschaftsvertrag sind in<br />

diesem Prospekt in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />

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