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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Teil C // Der Emittent //<br />

Der Emittent<br />

Angaben über den Emittenten<br />

Die Firma des Emittenten lautet:<br />

Die Firma des Emittenten lautet „Doric Flugzeugfonds Zwölfte<br />

GmbH & Co. KG“. Für Marketing- und Vertriebszwecke<br />

wird der Name „Sky Cloud“ verwendet. Sitz der Gesellschaft<br />

ist Offenbach am Main. Die Geschäftsanschrift lautet: Berliner<br />

Straße 114, 63065 Offenbach am Main.<br />

Gründungsdatum und Laufzeit:<br />

Die Gesellschaft wurde am 18. Dezember 2007 als Kommandit<br />

gesellschaft gegründet. Der Gesellschaftsvertrag wurde am<br />

19. Oktober 2009 geschlossen. Die Laufzeit der Gesellschaft ist<br />

grundsätzlich unbegrenzt. Sie endet mit dem Verkauf oder Totalverlust<br />

des Flugzeuges und der Liquidation der Gesellschaft.<br />

Maßgebliche Rechtsordnung und Rechtsform:<br />

Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Er hat die Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG).<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftervertrages:<br />

Der Emittent ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft und in der besonderen Ausgestaltung<br />

als GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist eine GmbH. Ihre Struktur ergibt sich im Hinblick auf<br />

Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsführung<br />

aus dem unten aufgeführten Abschnitt „Struktur der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin“ des Verkaufsprospektes.<br />

Als Komplementärin haftet die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />

grundsätzlich unbeschränkt. Vorliegend ist<br />

die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft in Form einer<br />

GmbH und haftet daher nur beschränkt auf ihr Stammkapital<br />

in Höhe von 25.000 EUR.<br />

Zusätzliche Angaben zu den von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

des Emittenten:<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />

Einlage und ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt,<br />

§ 3 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Für die Erhöhung der Kommanditeinlagen ist im Rahmen<br />

des § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages nicht die<br />

Zustimmung aller Kommanditisten erforderlich.<br />

Die Kommanditisten können ihren Anteil treuhänderisch<br />

über die Treuhandkommanditistin halten, § 3 Ziff. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Alle Kommanditisten müssen zusätzlich zu ihrer Einlage<br />

ein Agio in Höhe von 5% zahlen, § 3 Ziff. 4, 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Hafteinlage der Kommanditisten kann von ihrer Pflichteinlage<br />

abweichen, § 3 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Zahlung der Mittel an die Kommanditgesellschaft<br />

erfolgt über eine Treuhandkommanditistin, die an die<br />

Mittelfreigabevoraussetzungen gebunden ist, § 3 Ziff. 9<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Kommanditisten haben eine Handelsregistervollmacht<br />

nach § 3 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages abzugeben.<br />

Treugeber werden im Innenverhältnis zur Gesellschaft und<br />

den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar beteiligte<br />

Kommanditisten behandelt, sofern nichts abweichendes<br />

bestimmt ist, § 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Gesellschaft ist erstmals zum 31. Dezember 2028<br />

kündbar. Die Kündigungsvoraussetzungen ergeben sich<br />

aus § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Bestellung und Abberufung der Organe der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bedürfen nicht der Zustimmung der Kommanditgesellschaft,<br />

§ 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB nach Maßgabe des § 6 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

befreit.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind ebenfalls von den Bestimmungen des § 112<br />

HGB befreit, § 6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführten Geschäfte bedürfen der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführten Geschäfte darf die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin abschließen.<br />

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