airBuS a380 - Swiss Invest Group
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Sky cloud – <strong>a380</strong> // Emirates //<br />
Die neue Dimension des Fliegens
Die Vorteile der <strong>Invest</strong>ition //<br />
Vorteile der <strong>Invest</strong>ition<br />
Erfahrene Partner:<br />
Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über lang -<br />
jährige Erfahrung und Kompetenz sowohl als Initiatoren als auch im<br />
Management von Assets, vor allem von Flugzeugen.<br />
Das Flugzeug:<br />
Der Airbus A380-800 ist das aktuell modernste, leiseste und<br />
ökoeffizienteste Passagierflugzeug seiner Größenklasse.<br />
Leasingnehmer Emirates:<br />
Renommierter und erfolgreicher Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai,<br />
einem der Luftverkehrsdrehkreuze der Welt.<br />
Die Beschäftigung:<br />
Langfristiger Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren, einer ersten<br />
Verlängerungsoption von zwei Jahren 1 und einer weiteren Verlängerungs option<br />
über sechs Jahre, dadurch ist eine hohe Einnahme- und Prognosesicherheit<br />
gegeben.<br />
Inflationsausgleich:<br />
Erhöhung der Leasingrate nach Jahr zwölf an das Marktniveau vereinbart,<br />
dadurch entsteht ein „Inflationsausgleich“. 2<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen:<br />
Prognostizierte Gesamtausschüttungen in EUR von über 250 % bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme, die langfristig weitgehend steuerfrei sind.<br />
Zusätzliche Sicherheit:<br />
Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem Restwertsicherung<br />
für das Flugzeug nach zwölf Jahren in Höhe von mind. 23,9 % des Flugzeugkaufpreises.<br />
3<br />
1<br />
Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von zwei Jahren ist eine Abstandszahlung von<br />
Emirates zu leisten oder es ist ein Ersatzleasingnehmer zu stellen, der mindestens die gleichen<br />
Leasingraten für die nächsten zwei Jahre zahlt wie Emirates.<br />
2<br />
Vgl. auch S. 114.<br />
3<br />
Siehe auch S. 24, Veräußerung des Flugzeuges.<br />
2
Prospektverantortung //<br />
Prospektverantwortung<br />
ür die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen<br />
die Anbieter, die<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />
Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Verwaltung HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />
Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland)<br />
und die<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG,<br />
Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Strasse 114, 63065 Offenbach am Main,<br />
diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Doric Emissionshaus<br />
Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Peter E.<br />
Hein (Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie<br />
Bernd Reber (Schöneck, Deutschland)<br />
gemeinsam die Verantwortung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 19.10.2009<br />
Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben<br />
in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Hermann Ebel<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Mark Lapidus<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
durch ihren Geschäftsführer Bernd Reber<br />
3
vorwort //<br />
Vorwort<br />
ie Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Flugzeuges sowie ein erfolg -<br />
reiches Geschäftsmodell der Fluggesellschaft als langfristigem Leasingnehmer<br />
spielen gerade in einem Umfeld wirtschaftlicher Herausforderungen eine<br />
bedeutende Rolle. Die HANSA TREUHAND und die Doric Unternehmensgruppe<br />
haben diese beiden Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot<br />
zusammengeführt.<br />
Der König der Lüfte – langfristig wertstabiles Asset<br />
Der Airbus A380 ist das derzeit größte und zugleich modernste Passagierflugzeug<br />
der Welt. Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu<br />
entwickelten Engine-Alliance-Triebwerken macht den Airbus A380 zu dem verbrauchseffizientesten<br />
und leisesten Flugzeug seiner Größenklasse.<br />
Gegenwärtig verzeichnet Airbus 200 Bestellungen von 16 Fluggesellschaften für<br />
den Airbus A380. Zu den größten Bestellern gehören renommierte Fluggesellschaften<br />
wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas, Lufthansa und British Airways,<br />
die hohe Anforderungen an ihre Flugzeugflotte stellen und von der Qualität und<br />
Leistungsfähigkeit des Airbus A380 überzeugt sind.<br />
Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung in 2007<br />
bewährt. Der Flugzeugtyp punktet bei den Fluggästen durch eine leise Kabine und<br />
seinen Platzkomfort. Alle gegenwärtigen Betreiber, d.h. Singapore Airlines, Emirates<br />
und Qantas, verzeichnen höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem<br />
Airbus A380 bedient werden.<br />
4
Vorwort //<br />
Emirates – Innovationskraft,<br />
Zuverlässigkeit und Komfort<br />
Emirates ist eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften weltweit.<br />
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft gezeigt, dass<br />
sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an sich verändernde<br />
Marktgegebenheiten anzupassen. So konnte in den vergangenen fünf Jahren ein<br />
durchschnittliches Umsatzwachstum von über 27 % pro Jahr erzielt werden. Per<br />
Ende März 2009 hat Emirates zum 21. Mal in Folge ein Geschäftsjahr mit Gewinn<br />
abgeschlossen.<br />
Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten<br />
Infrastruktur sichert Emirates einen strategischen Vorteil und somit auch<br />
langfristig gute Wachstumsperspektiven.<br />
Mehr als 300 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von<br />
Emi rates. Die Marke Emirates ist ein Synonym für hohe Servicequalität, Kundenzufriedenheit<br />
und Zuverlässigkeit. Dies gilt nicht nur für die westliche Welt,<br />
sondern insbesondere auch für die immer wichtiger werdenden Schwellen- und<br />
Entwicklungsländer.<br />
Mit einer Beteiligung an dem Sky Cloud-A380 können Sie von den Ertragschancen<br />
eines langfristig an Emirates verleasten Airbus A380 und der Expertise<br />
zweier erfahrener Initiatoren profitieren.<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe ist Spezialist im Bereich Logistik und Mobilität<br />
und bietet ihren Anlegern bereits seit mehr als 25 Jahren erfolgreiche Beteiligungsangebote<br />
überwiegend im Bereich der Schifffahrt an. Mit der Doric Gruppe steht<br />
ein ebenso kompetenter Partner zur Verfügung, der bereits eine Vielzahl attraktiver<br />
Flugzeugbeteiligungsangebote konzipiert hat und mittlerweile 20 Flugzeuge verwaltet,<br />
die weltweit bei international renommierten Fluggesellschaften im Einsatz sind.<br />
Dieses gebündelte Know-how macht das vorliegende Beteiligungsangebot zu<br />
einem aussichtsreichen <strong>Invest</strong>ment, das langfristig attraktive Rendite verspricht.<br />
Sky Cloud-A380 und Emirates – die neue Dimension des Fliegens.<br />
Unsere Erfahrung ist Ihr Erfolg!<br />
5
Inhalt //<br />
Der Airbus A380 ist das wohl imposanteste<br />
passagierflugzeug der Welt.<br />
Die //flügelspannweite// beträgt:<br />
INHALT<br />
Vorteile der <strong>Invest</strong>ition 02<br />
Prospektverantwortung 03<br />
Vorwort 04<br />
TEIL A //<br />
DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Die Beteiligung im Überblick 09<br />
Risiken der Beteiligung 15<br />
Die Initiatoren –<br />
Die Hansa Treuhand gRuppe,<br />
Die Doric Gruppe 30<br />
Der Markt 34<br />
Das Flugzeug – Der Airbus A380 42<br />
Der Leasingnehmer – Emirates 58<br />
TEIL B //<br />
WIRTSCHAFTLICHE<br />
KALKULATION<br />
Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsprognose 69<br />
Kostenprognose der<br />
<strong>Invest</strong>itionsphase 74<br />
Steuerliche ergebnis- und<br />
Liquiditätsprognose 75<br />
Kapitalrückflussprognose 82<br />
Sensitivitätsanalyse –<br />
Abweichungen von<br />
der Prognose 84<br />
Hinweis nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />
nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
6
Inhalt //<br />
TEIL C //<br />
RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />
GRUNDLAGEN<br />
Die Vermögensanlage 91<br />
Der Emittent 100<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
abgeschlossener Verträge 111<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
der Beteiligung 132<br />
Übersicht der<br />
beteiligten Partner 140<br />
TEIL D //<br />
VERTRÄGE UND BESONDERE<br />
ANGABEN<br />
Gesellschaftsvertrag 145<br />
TreuhandAuftrag 160<br />
Jahresabschluss<br />
und Lagebericht 164<br />
Information bei<br />
Fernabsatzgeschäften 170<br />
ANHANG //<br />
Begriffserläuterungen 180<br />
Leistungsbilanzen 2008 184<br />
Teil E //<br />
Informationen zur<br />
Zeichnung<br />
Leitfaden zur Zeichnung 175<br />
Haftungs- und<br />
Angabenvorbehalt 178<br />
Muster<br />
Handelsregistervollmacht 179<br />
ANLAGE //<br />
Beitrittserklärung (inkl. GWG)<br />
Formular PostIdentverfahren<br />
7
8<br />
Der Airbus A380 ist das gewaltigste<br />
Verkehrsflugzeug der Welt.<br />
Das //startgewicht// beträgt:
Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
Die Beteiligung im Überblick<br />
VERMÖGENSANLAGE<br />
Vermögensart<br />
Geschlossener Fonds. Unmittelbare (direkte) oder mittelbare<br />
(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist<br />
oder Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />
Mindestbeteiligung/ Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR<br />
Kapitaleinlage zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000<br />
EUR teilbar sein.<br />
Anzahl Anleger<br />
Unter Berücksichtigung des mit diesem Prospekt<br />
vorgesehenen Emissionskapitals (Kommanditanteile)<br />
in Höhe von 68.340.000 EUR ergeben sich rechnerisch<br />
eine Mindestanzahl von einem Anleger und eine<br />
höchstanzahl von 6.834 Anlegern.<br />
Gesamtbetrag<br />
(Emissionskapital)<br />
Es wird Kommanditkapital i.H.v. 68.340.000 EUR<br />
(Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten. Die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
dazu berechtigt, das Kommanditkapital<br />
maximal um weitere 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />
Agio<br />
5 % der Kapitaleinlage.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der<br />
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit<br />
der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals.<br />
Mit der Vermögens- Siehe Seite 93.<br />
anlage verbundene<br />
Rechte<br />
Hafteinlage<br />
Beschränkte Haftung als Kommanditist gemäß den Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages. Die von den Kommanditisten<br />
zu leistenden Einlagen sind ihre Pflichteinlagen<br />
(auch Kommanditeinlagen genannt).<br />
Die Pflichteinlagen sind nicht in das Handelsregister einzutragen.<br />
Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
eines jeden Kommanditisten entspricht lediglich 10 %<br />
der von ihm übernommenen Pflichteinlage.<br />
9
Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
ANLAGEOBJEKT<br />
Flugzeug Airbus A380-800<br />
(im Folgenden auch Sky Cloud-A380 genannt)<br />
Flugzeugtyp<br />
Langstreckenflugzeug (maximale Reichweite ca. 15.200 km)<br />
Flugzeugausstattung<br />
vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke<br />
Seriennummer des 025<br />
Herstellers<br />
Passagierkapazität<br />
max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung)<br />
max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />
max. 489 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />
Geplante Auslieferung Dezember 2009<br />
durch Hersteller und<br />
Erwerb durch Emittent<br />
Verkäufer/Hersteller<br />
Airbus S.A.S.<br />
Kaufpreis 210.000.000 USD bzw. 149.190.111 EUR 1<br />
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />
(im Folgenden auch Emittent genannt)<br />
Geschäftsführung<br />
Doric Flight Management 12 GmbH<br />
(Geschäftsführende Kommanditistin)<br />
1<br />
Mit Airbus und Emirates wurde vereinbart,<br />
dass der Kaufpreis des Airbus A380-800<br />
210 Mio. USD beträgt. Umgerechnet mit<br />
einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076<br />
sind dies 149,19 Mio. EUR. Sollte der<br />
tatsächliche Wechselkurs bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges davon abweichen, so wird<br />
entweder Emirates den Differenzbetrag<br />
aufbringen oder das langfristige Darlehen<br />
entsprechend gekürzt. Die Kaufpreishöhe<br />
bleibt unbeeinflusst.<br />
Fondslaufzeit<br />
Mindestzeichnungssumme<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist<br />
von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2027.<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR zzgl.<br />
5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />
teilbar sein.<br />
10
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // Teil a<br />
Einzahlungstermine<br />
100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />
nach Beitritt und Aufforderung durch die<br />
Treuhänderin.<br />
Einzahlungs-<br />
modalitäten<br />
Kapitaleinlagen sind bis zum 25. Kalendartag eines<br />
Monats indem der Beitritt wirksam wird zu leisten, um eine<br />
Ausschüttungsberechtigung zum 1. Kalendartag des<br />
Folgemonats zu erlangen. Erfolgen Teileinzahlungen der<br />
Kapitaleinlage, so erlangt der Anleger Teilansprüche auf<br />
Ausschüttungen. Einzahlungen werden zuerst auf das<br />
Agio angerechnet.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
und Hermann Ebel garantieren die Platzierung der<br />
Kapitaleinlagen zzgl. Agio bis zum 30. Dezember 2010.<br />
ANBIETER/INITIATOREN<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
(im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt)<br />
Doric Emissionshaus GmbH und Co. KG<br />
(im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt)<br />
ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG<br />
Ansprechpartner<br />
für Anleger<br />
HANSA TREUHAND Finance<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
(im Folgenden auch AGR genannt)<br />
Asset Management<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />
(im Folgenden auch Doric Asset Finance genannt)<br />
11
Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
// Zusammenfassende Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
Bei einem wechselkurs von EUR/USD 1,4076<br />
Zusammenfassende<br />
TEUR in % (des<br />
Mittelverwendungsprognose 1 INVESTITIONS-<br />
VOLU MENS)<br />
(inkl. Agio)<br />
in % des<br />
EIGEN KAPITALS<br />
(Exkl. Agio)<br />
1. Erwerb des Flugzeuges 2 150.093 91,22 219,60<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen / Provisionen (inkl. Agio) 14.353 8,72 21,00<br />
2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 0 0,00 0,00<br />
3. Sonstiges 0 0,00 0,00<br />
4. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,14<br />
Summe 164.543 100,00 240,74<br />
Zusammenfassende<br />
TEUR in % (des<br />
Mittelherkunftsprognose 1 INVESTITIONS-<br />
VOLU MENS)<br />
(inkl. Agio)<br />
in % des<br />
Eigenkapitals<br />
(Exkl. Agio)<br />
1. Eigenkapital<br />
1.1. Gründungsgesellschafter 10 0,01 0,01<br />
1.2. Emissionskapital 68.340 41,53 99,99<br />
1.3. Agio 5 % 3.418 2,08 5,00<br />
2. Fremdkapital 92.775 56,38 135,74<br />
Summe 164.543 100,00 240,74<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />
BESCHÄFTIGUNG<br />
Leasingnehmer<br />
Emirates<br />
zählt zu den kosteneffizientesten und<br />
gewinnstärksten Fluggesellschaften der Welt;<br />
hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten<br />
weltweit;<br />
bedient sechs Kontinente von dem zentralen<br />
Drehkreuz Dubai;<br />
ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard;<br />
ist vielfach international ausgezeichnet.<br />
Leasingvertrag<br />
Grundlaufzeit zehn Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges<br />
plus zwei Verlängerungsoptionen von zwei<br />
und sechs Jahren.<br />
12
DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // Teil a<br />
Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption ist<br />
eine Abstandszahlung i.H.v. ca. 29,76 Mio. USD und<br />
11,34 Mio. EUR 1 von Emirates zu leisten oder ein Ersatzleasingnehmer<br />
zu stellen, der mindestens die gleichen<br />
Leasingraten für die nächsten zwei Jahre zahlt wie Emirates.<br />
Wirtschaftlich gesehen handelt es sich somit um eine<br />
12-jährige Einnahmesicherung.<br />
Leasingraten<br />
1.257.056 USD 2 und 480.818 EUR pro Monat über die<br />
Grundlaufzeit und den 1. Verlängerungszeitraum, d.h.<br />
über die ersten zwölf Jahre.<br />
1.405.000 USD 3 pro Monat für sechs Jahre bei Ausübung<br />
der 2. Verlängerungsoption oder eine entsprechend<br />
höhere monatliche Leasingrate bei gutachterlich belegter<br />
Marktanpassung.<br />
Veräußerung<br />
Prognos tizierte Veräußerung des Flugzeuges nach<br />
18 Jahren zu 33,1 % 4 des ursprünglichen Kaufpreises.<br />
LANGFRISTIGES DARLEHEN<br />
Darlehensgeber<br />
Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen<br />
Landesbank Girozentrale, Hannover (NORD/LB),<br />
(zusammen „Darlehensgeber“ oder „Banken“)<br />
Langfristiges<br />
Darlehen<br />
Laufzeit/Rückführung<br />
Zinssatz bis<br />
zum Jahr 12<br />
Bis zu 131.000.000 USD in zwei Tranchen<br />
Tranche A: bis zu 121.000.000 USD<br />
Tranche B: 10.000.000 USD<br />
Tranche A: Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten<br />
über eine Laufzeit von zwölf Jahren.<br />
Tranche B: Keine Tilgung während der ersten zwölf<br />
Jahre; Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten<br />
zwischen Jahr 13 und Jahr 15.<br />
Tranche A: USD-7-Jahreszinssatz zzgl.<br />
einer Marge i.H.v. 3,01 % p.a.<br />
Tranche B: USD-12-Jahreszinssatz zzgl.<br />
einer Marge i.H.v. 3,40 % p.a.<br />
1<br />
Die Abstandszahlung wird berechnet auf<br />
Basis der Summe der für das Jahr 11 und 12<br />
zu zahlen den USD- und EUR-Leasingraten<br />
abdiskontiert mit einem unterstellten USD-<br />
LIBOR-Satz von 1,433 % p.a. und einem<br />
unterstellten EURIBOR-Satz von 1,843 % p.a.<br />
2<br />
Unter der Annahme, dass der USD-7-<br />
Jahreszinssatz 3,323 % p.a. und der USD-<br />
12-Jahreszinssatz 3,887 % p.a. beträgt.<br />
Weichen die entsprechenden USD-Zinssätze<br />
bei Auslieferung des Flugzeuges ab, erfolgt<br />
eine Anpassung der Leasingraten nach oben<br />
bzw. nach unten. Darüber hinaus findet eine<br />
Anpassung der USD-Leasingrate bei einer<br />
Reduktion oder Erhöhung des langfristigen<br />
Darlehens statt.<br />
3<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs von<br />
EUR/USD 1,4076 entspricht dies 998.153<br />
EUR pro Monat.<br />
4<br />
Umgerechnet mit einem Wechselkurs<br />
von EUR/USD 1,4076 und vor Abzug von<br />
Veräußerungskosten.<br />
13
Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />
PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS<br />
Prognosezeitraum bis 31. Dezember 2027<br />
Geplante<br />
Kapitalerhöhung<br />
68.340.000 EUR plus 5 % Agio<br />
Laufende jährliche<br />
Ausschüttungen 1<br />
Prognostizierte laufende Ausschüttungen in der<br />
Betriebsphase bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne<br />
Agio („Einlagekapital“):<br />
7,25 % 2 p.a. für die Jahre 2009 bis 2021<br />
12,00 % p.a. für die Jahre 2022 und 2023<br />
15,00 % für das Jahr 2024<br />
16,00 % p.a. für die Jahre 2025 bis 2027<br />
rund 76 % aus Veräußerung und Liquidität<br />
zusätzlich für das Jahr 2027.<br />
Die Ausschüttungen erfolgen in EUR.<br />
Gesamtaus-<br />
schüttungen 1<br />
Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung<br />
der geleisteten Kapitaleinlage und eine Kapitalrückzahlung.<br />
Bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027<br />
erhalten die Anleger über den gesamten Prognosezeitraum<br />
inkl. Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte<br />
Gesamtausschüttung von rund 251 %<br />
bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt,<br />
dass der Anleger ab 1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt<br />
ist. Sollte ein Zeichner nach dem<br />
1. Dezember 2009 beitreten und einzahlen, so verringert<br />
sich die Gesamtausschüttung zeitanteilig entsprechend.<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche<br />
Behandlung<br />
Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens-<br />
verwaltende Kommanditgesellschaft. Für eine ausführliche<br />
Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 132 ff.<br />
ANLEGERKREIS<br />
1<br />
Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen<br />
und nicht notwendigerweise<br />
aus Gewinnen. In den prognostizierten<br />
Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen<br />
enthalten (siehe Seite 82).<br />
2<br />
Im Jahr 2009 zeitanteilig.<br />
Anleger<br />
Das Angebot richtet sich an Anleger, die an den wirtschaftlichen<br />
Ergebnissen eines Flugzeugfonds teilhaben möchten<br />
und Kenntnisse über diese Kapitalanlageform besitzen.<br />
Anlegern, die keine Kenntnisse und Erfahrungen mit Flugzeugbeteiligungen<br />
haben, wird dringend angeraten, die<br />
Umstände und Folgen einer Beteiligung mit fachkundigen<br />
Beratern zu erörtern. Diese <strong>Invest</strong>ition ist langfristig angelegt.<br />
14
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Die Risiken der Beteiligung<br />
Allgemeines<br />
ei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Beteiligung mit finanziellen<br />
Risiken. Die zukünftige Entwicklung dieser Beteiligung ist nicht<br />
vorhersehbar. Neben allgemeinen wirtschaftlichen Risiken, die Einfluss auf die<br />
Wertentwicklung dieser Vermögensanlage haben können, wie eine Verlangsamung<br />
der Weltkonjunktur, abnehmende Nachfrage nach Flugreisen, sinkende Flugzeugkaufpreise,<br />
erhöhter Wettbewerb etc., beinhalten Flugzeugbeteiligungen in Form<br />
geschlossener Fonds auch spezielle Risiken.<br />
Die nachfolgende Darstellung der Risiken beschreibt die aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />
wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />
mit der Vermögensanlage. Mögliche individuelle Risiken auf Ebene des<br />
einzelnen Anlegers werden nicht berücksichtigt.<br />
In der Vergangenheit mit Flugzeugbeteiligungen erzielte Renditen können lediglich<br />
als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse angesehen werden, sind aber keine<br />
Garantie dafür, dass diese auch in der Zukunft realisiert werden können. Bei einem<br />
von der Prospektkalkulation abweichenden Verlauf der Beteiligungsgesellschaft<br />
können negative Abweichungen eintreten, die bis zum vollständigen Verlust des<br />
vom Anleger eingesetzten Kapitals reichen können.<br />
Die hier aufgeführten Risiken wurden in drei Risikoklassen eingeordnet. Prognosegefährdende<br />
Risiken bewirken ein schwächeres als das prognostizierte Ergebnis<br />
der Beteiligung. Bei Eintritt von anlagegefährdenden Risiken kann die Einlage ganz<br />
oder teilweise verloren gehen. Realisieren sich anlegergefährdende Risiken,<br />
können beim <strong>Invest</strong>or auch über seinen Beteiligungsbetrag hinaus Vermögensverluste<br />
entstehen.<br />
Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Risiken in diese drei Klassen ist allerdings<br />
nicht immer eindeutig möglich. Sollten einzelne Risiken besonders intensiv<br />
auftreten oder sich mehrere Risiken kumulativ realisieren, kann dies immer auch zu<br />
Vermögensverlusten, bis hin zum Totalverlust, für den Anleger führen. Jeder Anleger<br />
sollte daher vor einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen<br />
und, soweit erforderlich, sich fachkundiger Berater bedienen.<br />
15
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Übernahmerisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Dezember 2009) durch<br />
Fertigstellungsverzögerungen oder sonstige Ereignisse nicht eingehalten werden kann und es zu einer<br />
Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Fondsrechnung.<br />
Eine spätere Auslieferung als geplant führt zu geringeren Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen;<br />
ggf. müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder zeitlich verschoben werden. Es<br />
besteht das Risiko, dass zum Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden.<br />
Ebenso können weitere bei Prospektaufstellung nicht bekannte Gründe zu einer Nichtauslieferung des<br />
Flugzeuges führen. Dies kann zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch Anleger die geleistete<br />
Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. der Leasingnehmer Emirates<br />
von ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen, sollte die Auslieferung und Übergabe des Flugzeuges<br />
nicht bis zum März 2010 erfolgen. Die Darlehensgeber haben dann weiter das Recht, die Finanzierungszusage<br />
zurückzuziehen. Dies würde zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch<br />
Anleger die geleistete Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />
BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />
Für den Betrieb eines Flugzeuges sind eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen erforderlich (z.B.<br />
Lufttüchtigkeitszeugnis „Certificate of Airworthiness“, Betriebsbewilligung „Air Operator Certificate“).<br />
Die Anbieter gehen davon aus, dass die erforderlichen Genehmigungen zum Übernahmetermin des<br />
Flugzeuges vorliegen bzw. erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Genehmigungen<br />
für den vorgesehenen Betrieb des Flugzeuges nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden,<br />
oder dass diese nachträglich widerrufen werden. Dies könnte Einnahmeausfälle und/oder höhere als<br />
kalkulierte Kosten bewirken und die Liquidität der Gesellschaft entsprechend negativ beeinflussen.<br />
Im Extremfall könnte der Betrieb des Flugzeuges völlig untersagt werden und die Gesellschaft zur<br />
Geschäftsaufgabe zwingen.<br />
16
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
BETRIEBS- UND GESELLSCHAFTSKOSTEN<br />
Abweichungen von den Planansätzen sind aufgrund unvorhersehbarer Faktoren nicht auszuschließen.<br />
Diese können das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft belasten. Außerordentliche Ereignisse oder<br />
unerwartet hohe Gesellschaftskosten haben Auswirkungen auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />
und somit auch auf die möglichen Ausschüttungen an die Anleger.<br />
Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle<br />
Kosten zu übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter im<br />
Besonderen auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen.<br />
Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungsprogramm<br />
des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach sechs<br />
und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen.<br />
Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell<br />
zusätzliche Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom<br />
prospektierten Ergebnis führen kann.<br />
Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach Ablauf des bestehenden<br />
Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend vom<br />
derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger Übernahme<br />
durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem prospektierten<br />
Ergebnis führen kann.<br />
EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, das<br />
Kommanditkapital gegenüber dem geplanten Eigenkapital um maximal 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />
Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verringern sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen<br />
vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf ca. 249 %, bezogen<br />
auf das höhere Einlagekapital, im Ver-gleich zu ca. 251 % gemäß der gegenwärtigen Prognose.<br />
GUTHABENZINSEN<br />
Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />
als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die insgesamt<br />
für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird<br />
eine Verzinsung für liquide Mittel in EUR von 3,0 % p.a. und in USD von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2011<br />
angenommen. Davor wird keine Verzinsung angenommen. Sollten die prognostizierten Zinserträge für<br />
den Emittenten nicht erzielt werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin<br />
zu einer Reduktion der Ausschüttungen.<br />
17
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
DRITTPARTEIEN<br />
Diesem Prospekt liegen drei Bewertungsgutachten sowie andere Gutachten und Berichte von Drittparteien<br />
zugrunde. Die Korrektheit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt,<br />
kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen<br />
und/oder Prognosen dieser Gutachten oder Berichte sich als ungenau oder falsch bzw. von der<br />
Prognose abweichend herausstellen, mit der Folge geringerer Ausschüttungen an die Anleger.<br />
MARKTRISIKO<br />
Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch <strong>Invest</strong>itionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten,<br />
wird unter anderem davon abhängig sein, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation<br />
entwickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten,<br />
geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der<br />
Luftfahrtindustrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar,<br />
wie sich die volatilen Kerosinpreisentwicklungen auf den Markt auswirken werden und ob die<br />
Fluggesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Durch die gegenwärtige<br />
Krise auf den Finanzmärkten ist es derzeit für die Fluggesellschaften bzw. Flugzeugleasinggesellschaften<br />
schwierig geworden, neue Flugzeuge zu finanzieren. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Flugreisen<br />
aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise stark gesunken. Infolge der genannten Umstände kann sich<br />
der Bedarf an Flugzeugen erheblich negativ verändern. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten<br />
nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem<br />
Kapitalverlust für den Anleger führen.<br />
PROGNOSERISIKEN<br />
Die in der Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter basieren auf derzeit geltendem Recht,<br />
auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen des Initiators. Die prognostizierten<br />
Ergebnisse können nicht garantiert werden. Es besteht somit das Risiko, dass prognostizierte<br />
Ergebnisse nicht erreicht werden und sich dadurch die Ausschüttungen an die Anleger verringern.<br />
BESCHÄFTIGUNG/LEASINGRATEN<br />
Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt in den ersten zehn Jahren maßgeblich von den Einnahmen<br />
aus dem Leasingvertrag mit Emirates ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer<br />
Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu geringeren Nettoeinnahmen für den Emittenten kommt.<br />
18
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Nach Beendigung des Leasingvertrages mit Emirates kann das Flugzeug ggf. weitervermietet werden.<br />
Es besteht das Risiko, dass der neue Leasingnehmer seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
nicht oder nicht termingerecht erfüllt.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine anschließende Weitervermietung im Falle einer Kündigung<br />
des bestehenden oder zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit<br />
Verzögerung abgeschlossen werden kann, und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen<br />
der Prognoserechnung liegen. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages<br />
mit Emirates und einer nicht vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich<br />
die Gefahr, dass das Bankenkonsortium unter der Führung der NORD/LB von seinem Recht Gebrauch<br />
macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten,<br />
um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es sein,<br />
dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder, sofern dies in den Anfangsjahren des Leasingvertrages<br />
passiert, die vollständige Anlage verlieren. Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der<br />
Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen<br />
vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen<br />
an die Gesellschafter werden sich verringern. Im Extremfall kann dies zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit<br />
führen und den Verlust der Kapitaleinlage bedeuten.<br />
NEUENTWICKLUNG<br />
Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um eine neu entwickelte Flugzeuggeneration, deren erste Ablieferung<br />
im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen<br />
bei Werkstoffen und Technik sowie Größe des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb<br />
des Flugzeuges gegenwärtig auf Grund von mangelnden Erfahrungswerten nicht vollständig eingeschätzt<br />
werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw.<br />
dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />
anfallen können. Dies kann bei einer Anschlussvermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren<br />
Kosten für den Emittenten führen, was die Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren würde.<br />
MAJORISIERUNG<br />
Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der Einzelinvestor bei Beschlussfassungen der Gesellschaft<br />
in der Minderheit und kann ggf. seine gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen.<br />
Sollten einzelne Anleger sehr hohe Kommanditbeteiligungen zeichnen, besteht die Gefahr, dass diese<br />
mit ihren Stimmrechten einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten ausüben können. Bei Gesellschaftsbeschlüssen<br />
könnten so Entscheidungen herbeigeführt werden, die nur von einer Minderheit<br />
der Gesellschafter, aber der Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals, gewünscht werden. Dies<br />
bedeutet für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner<br />
mit einer großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />
19
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
STEUERLICHE RISIKEN<br />
Nationale steuerliche Aspekte:<br />
Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist von steuerlichen Beratern auf Grundlage<br />
der derzeit bekannten Rechtslage geprüft worden. Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über<br />
die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen<br />
Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
die Einkunftsarten des Emittenten, die Höhe der Einnahmen oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />
dem Grunde und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu anderen steuerlichen<br />
Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem<br />
gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot<br />
zu Grunde liegenden Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht,<br />
der Einkunftsart, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den<br />
Abschreibungen, der Besteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns). Dies könnte einen negativen<br />
Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger nach Steuern haben und höhere steuerliche Belastungen<br />
für die Anleger bedeuten. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus<br />
„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG), würde sich<br />
für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten<br />
Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommenssteuer,<br />
der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte („Abgeltungssteuer“) wäre nicht anwendbar und<br />
die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. Darüber hinaus<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanzgerichte<br />
die für dieses Beteiligungsangebot relevanten Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert<br />
und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der<br />
erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or<br />
mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />
dem die Steuer entstanden ist.<br />
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />
steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuer ung eines Veräußerungsgewinns)<br />
künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen kommt.<br />
Internationale steuerliche Aspekte:<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />
als Eigentümer des Flugzeuges oder die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten<br />
nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z.B. eine Pflicht<br />
zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur<br />
Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden<br />
den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend verringern. Zudem können sich<br />
zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben.<br />
20
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten ausländische (Quellen) Steuern anfallen<br />
und diese nicht erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die<br />
Anleger führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher<br />
Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen Steuern<br />
belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung ihrer<br />
Ausschüttungen, aber auch bei Nichtbeachtung der Aufforderung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann.<br />
RÜCKABWICKLUNGSRISIKO<br />
Es besteht das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und der Emittent rückabgewickelt<br />
werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung<br />
des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die geleisteten Einlagen aufgrund nicht<br />
mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungskosten, Gutachterkosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig<br />
zurückgezahlt werden können.<br />
PLATZIERUNGSGARANTIE<br />
Kommen die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Herr Hermann Ebel als Privatperson ihren<br />
gesamtschuldnerischen Verpflichtungen unter der Platzierungsgarantie nicht nach, muss der Emittent das<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen verlängern oder das ausstehende Einlagekapital über langfristiges Fremdkapital<br />
refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber der Prognose höheren Zinsbelastung für den<br />
Emittenten kommen. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des Flugzeuges kommen, sollten die Darlehensgeber<br />
die Zwischenfinanzierung nicht verlängern oder keine Langfristfinanzierung über die Zwischenfinanzierer<br />
oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein. Unter solchen Gegebenheiten sind zunächst die<br />
Verpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern zu erfüllen, erst ggf. danach verbleibende Beträge stehen<br />
zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete Kapitaleinlagen nur<br />
zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden können.<br />
WÄHRUNG<br />
Durch Wechselkursänderungen von Währungen wie dem US-Dollar und dem Britischen Pfund im<br />
Vergleich zum Euro können sich Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten<br />
entsprechend verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an<br />
Berater oder auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind.<br />
Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung EUR ist, jedoch Flug zeugveräußerungen<br />
oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen üblicherweise in USD erfolgen.<br />
21
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Die Leasingraten während der Grundmietzeit und der ersten Verlängerungsoption werden sowohl in EUR<br />
als auch in USD geleistet. Sollte vorhandene USD-Liquidität für EUR-Zahlungen benötigt werden oder<br />
umgekehrt EUR-Liquidität für USD-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkursrisiko. Darüber<br />
hinaus wurde mit dem Leasingnehmer Emirates ab dem Jahr 13 ausschließlich eine Leasingratenzahlung in<br />
USD vereinbart. Außerdem könnte ein neuer Leasingnehmer ab dem Jahr 13 ebenfalls nur USD-Zahlungen<br />
leisten. Für den Emittenten ergibt sich daraus das Risiko, dass zukünftige Erlöse in USD anfallen und Wechselkursentwicklungen<br />
dazu führen, dass die entsprechenden Beträge in EUR geringer sind und dann zu<br />
geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert.<br />
Sollten Anleger ihre EUR-Ausschüttungen in andere Währungen tauschen, bestehen weitere Wechselkursrisiken<br />
hinsichtlich des Verhältnisses des EUR zu der entsprechenden anderen Währung.<br />
BONITÄTSRISIKEN<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner (u.a. der Leasingnehmer, ein zukünftiger<br />
Leasingnehmer, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner, der Vermarktungsbeauftragte<br />
und der Finanzierungspartner) ihre vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich nicht leisten,<br />
weil entweder die Insolvenz einzelner Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht<br />
oder nur unzureichend erfüllen, diesbezüglich bestehen Bonitätsrisiken.<br />
Die von den Anlegern zu leistenden Beteiligungsbeträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt. Es kann<br />
derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es bei finanziellen Schwierigkeiten der Bankenindustrie<br />
insgesamt oder Insolvenzen einzelner Institute zu Einlagenverlusten bis hin zu einem Totalverlust der<br />
Einlagen kommen kann. Hieraus können höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen<br />
und ein Kapitalverlust für den Anleger die Folge sein.<br />
EU-RICHTLINIENENTWURF:<br />
REGULIERUNG ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS-MANAGER<br />
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-<br />
Manager („AIFM“) veröffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen<br />
für sämtliche Manager sogenannter „alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ („AIF“) vor, wozu voraussichtlich<br />
auch geschlossene Fonds gehören werden. Wer im Rahmen eines geschlossenen Fonds<br />
als AIFM zu betrachten ist und ob die in der finalen Ausgestaltung der Richtlinie und deren nationaler<br />
Umsetzung erforderlichen (Zulassungs-)Voraussetzungen von dem entsprechenden AIFM und AIF<br />
erfüllbar sind, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.<br />
22
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht,<br />
deren Regularien nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss,<br />
was zu einem erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Es<br />
können auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen<br />
im Vergleich zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis<br />
für den Anleger entsprechend reduzieren.<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric Asset Finance“) ist Finanzdienstleister i. S. d.<br />
§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und untersteht damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
Da die Doric Asset Finance die maßgeblichen geschäftlichen Entscheidungen für den<br />
Emittenten trifft (als anstellende Gesellschaft der Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschaften<br />
und als Asset Manager), ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Doric Asset Finance ihren Verpflichtungen als Finanzdienstleister gemäß KWG nicht<br />
nachkommt, so dass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden müsste. Der Verwaltungsaufwand<br />
des Emittenten würde sich erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür sind nicht prognostiziert und könnten,<br />
falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />
AUSZAHLUNGEN<br />
Höhe und Termin der möglichen Auszahlungen hängen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />
ab. Genaue Prognosen über die Vornahme von Auszahlungen und deren Höhe können<br />
nicht gemacht werden. Es ist auch möglich, dass Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt und/oder<br />
in geringerer Höhe als prognostiziert erfolgen oder im Extremfall ganz ausbleiben.<br />
FREMDFINANZIERUNG<br />
Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag und dem Vertrag über das langfristige Darlehen<br />
ist der Emittent dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen einzuhalten. Ist der Emittent<br />
dazu nicht in der Lage, können die Darlehensgeber das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung<br />
des langfristigen Darlehens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
aufkündigen („Cross Default“). Dies gilt umgekehrt auch für das langfristige Darlehen sowie für eine<br />
ggf. gezogene Kontokorrentlinie bei einer Kündigung des Zwischenfinanzierungsdarlehens. In einem<br />
solchen Fall ist es der NORD/LB möglich, das zu ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern,<br />
um die ausstehenden Darlehen zu bedienen. Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil<br />
seiner Anlage oder sogar das komplette Einlagekapital zu verlieren.<br />
23
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
ZINSEN<br />
Nach Ablauf der 12-jährigen Zinsfestschreibung wird gemäß Prognose keine weitere Festschreibung<br />
der Zinsen bis zum Jahr 15 vorgenommen. Es besteht dann das Risiko, dass höhere Zinszahlungen<br />
für das beanspruchte Darlehen i.H.v. 10.000 TUSD anfallen können als gegenwärtig kalkuliert, was<br />
zu geringeren Erlösen für den Emittenten führen kann. Sollte es zu einer Beanspruchung der Kontokorrentlinie<br />
kommen, was in der Prognose nicht vorgesehen ist, sind die Zinssätze der Kontokorrentkreditlinie<br />
nicht abgesichert und hängen im Wesentlichen von den zum entsprechenden Zeitpunkt<br />
vorherrschenden Bedingungen auf den Finanzmärkten sowie den Darlehensgeber ab. Ferner ist der<br />
Emittent unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflichtet,<br />
erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der NORD/LB bzw. des Bankenkonsortiums<br />
des langfristigen Darlehens aus der Darlehensgewährung zu tragen.<br />
Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der<br />
Ertrag des Emittenten entsprechend verringern. Die prognostizierten Ergebnisse können dann nicht<br />
erreicht werden und dies kann zu einer Reduktion der Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />
Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten.<br />
Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Dezember 2027 ein Veräußerungserlös i.H.v. ca.<br />
33 % 1 des ursprünglichen Kaufpreises in USD unterstellt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem für<br />
diesen Zeitpunkt mittleren prognostizierten Marktwert inkl. „full life condition“ des Flugzeuges aus dem<br />
AVAC 2 -Gutachten.<br />
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können<br />
von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Marktbedingungen<br />
bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke<br />
abhängen.<br />
Der Emittent hat im Rahmen des Asset-Management- und Remarketing-Vertrages das Recht, einen<br />
Vermarktungsbeauftragten bei Nichtverlängerung des Leasingvertrages nach Jahr 10 und Jahr 12 zu<br />
beauftragen. In bestimmten Fällen können außerdem zu diesen Zeitpunkten die Darlehensgeber den<br />
Emittenten auffordern, das Flugzeug unter Inanspruchnahme der Restwertsicherung zu veräußern.<br />
Darüber hinaus können zusätzliche, nicht prognostizierte Ausgaben im Rahmen der Vermarktung des<br />
Flugzeuges entstehen und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung des Flugzeuges anfallen.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass der Nettoerlös aus der Veräußerung des Flugzeuges niedriger ist<br />
als erwartet und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als angenommen.<br />
Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge oder ausstehende<br />
Überfluggebühren u.ä. vorrangig zu bedienen.<br />
1<br />
Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />
2<br />
The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />
24
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
REMARKETING DES FLUGZEUGES<br />
Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges an einen neuen Leasingnehmer können Kosten für eine<br />
ggf. erforderliche Umrüstung der Flugzeugkabine entstehen. Die Kosten bzw. ggf. entstehende Stillstandszeiten<br />
für das Flugzeug bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden,<br />
weil diese ausschließlich von den Erfordernissen des künftigen Betreibers und den Marktgegebenheiten<br />
nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietverlängerungen, d.h. in 10, 12 oder 18 Jahren<br />
bestimmt werden. Gegenwärtig gibt es eine limitierte Betreiberbasis des Airbus A380. Es besteht das<br />
Risiko, dass entsprechende Kosten anfallen und ggf. nicht von einem neuen Leasingnehmer übernommen<br />
werden, diese Kosten hätte somit der Emittent zu tragen. Ausschüttungen an die Anleger könnten<br />
dann geringer ausfallen als prognostiziert.<br />
MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG<br />
Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig<br />
oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer übertragen<br />
werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
Emirates entgegen seiner vertraglichen Verpflichtungen das Flugzeug nicht in sog. „full life condition“ zurückliefert.<br />
In diesem Fall müsste der Emittent entsprechende Kosten übernehmen. Es besteht damit das<br />
Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger.<br />
HAFTUNG DES ANLEGERS<br />
Die Haftung des Anlegers ist auf den Zeichnungsbetrag beschränkt. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten<br />
und Treugeber wirtschaftlich identisch. Nach Einzahlung des vollen Zeichnungsbetrages<br />
besteht für den Anleger keine weitere Haftung oder Nachschusspflicht. Die Ausschüttungen können<br />
(nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben der Haftung führen, insbesondere wenn<br />
die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage<br />
herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />
Im Falle des Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten<br />
des Emittenten bis zu fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister in Höhe der Haftsumme<br />
(§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt bei einer Auflösung des Emittenten. Darüber<br />
hinaus besteht die Möglichkeit, dass bereits gezahlte Ausschüttungen zurückverlangt werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt<br />
werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist, der Versicherungsschutz<br />
versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die<br />
begrenzte Haftung eines Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennt. Bei Klagen geschädigter<br />
Dritter ist es möglich, dass Ansprüche an ausländischen Gerichten zu verhandeln sind und Risiken hinsichtlich<br />
eines ausländischen Rechtssystems, das vom deutschen Rechtsverständnis abweicht, entstehen.<br />
25
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Alle rechtlichen Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und<br />
deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten,<br />
die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich<br />
kostenintensiver erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Auch kann es dazu kommen, dass die<br />
bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über<br />
den gezeichneten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />
ANDERE RECHTSKREISE / Rechtsänderungen<br />
Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem Recht und<br />
französischem Recht. Daneben ist regelmäßig mit der Anwendung anderer ausländischer Rechtsordnungen<br />
zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer<br />
eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Haftung des Flugzeuges für Flughafengebühren,<br />
Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />
in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />
Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die<br />
Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />
Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />
Es besteht das Risiko, dass für den Emittenten bei Prozessen höhere Ausgaben entstehen und damit<br />
die Liquidität des Emittenten geringer ist als prognostiziert, was zu einer Reduktion der Gesamtausschüttungen<br />
führt.<br />
Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />
die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Hierdurch kann es zu Abweichungen von<br />
den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Kapitalverlust kommen.<br />
VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer,<br />
den Finanzierungspartnern und dem Vermarktungsbeauftragten auch alle anderen Vertragspartner<br />
des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder mehrere<br />
(Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig<br />
erfüllen oder erfüllen können.<br />
Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur<br />
Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall<br />
das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an die<br />
Darlehensgeber und/oder an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur<br />
Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten<br />
bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann.<br />
26
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Kommt der Emittent seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen<br />
führen, was ebenfalls zu erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten<br />
Ergebnis führen würde.<br />
Die Treuhänderin trägt das Risiko, dass einzelne Anleger im Laufe der Beteiligung aufgrund persönlicher<br />
Insolvenz ausscheiden und Anspruch auf ein Abfindungsguthaben haben, für die die Treuhänderin oder<br />
der Emittent nicht über ausreichende Liquidität verfügt. Hierdurch kann es zu Verminderungen der Ausschüttungen<br />
und im Extremfall zur Insolvenz der Treuhänderin oder des Emittenten kommen.<br />
SCHLÜSSELPERSONENRISIKO<br />
Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft hängt in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten und<br />
Erfahrungen der handelnden Personen ab. Sollten Entscheidungsträger in der Geschäftsführung der<br />
Emittentin aus den Unternehmen ausscheiden, kann sich dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligung<br />
auswirken.<br />
INTERESSENKONFLIKTE<br />
Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin der Emittentin ebenfalls Geschäftsführer<br />
in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften. Hieraus könnten sich Interessenkonflikte ergeben. Kapitalmäßige<br />
und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />
einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien<br />
verursachen. Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die<br />
Interessen des Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies ggf.<br />
von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für den<br />
Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren.<br />
FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />
Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist ein unternehmerisches Engagement mit einer gesellschaftsvertraglich<br />
vorgesehenen Bindung bis mindestens zum 31.12.2027. Aufgrund der Konzeption der<br />
Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Fonds und der mit der Produktklasse zusammenhängenden<br />
spezifischen Merkmale ist ein Ausscheiden aus der Gesellschaft oder die Kündigung der Stellung als Anleger<br />
grundsätzlich nicht vor diesem Datum möglich.<br />
Die Übertragung der Beteiligungen auf einen Dritten bedarf der Einwilligung der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin erteilt die Einwilligung nach pflichtgemäßem Ermessen,<br />
wobei die Interessen der Gesellschaft und der vorhandenen Gesellschafter einerseits und die Interessen des<br />
veräußernden Kommanditisten andererseits zu berücksichtigen sind. Gem. § 14 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
hat die Geschäftsführende Kommanditistin die Einwilligung in bestimmten Fällen zu verweigern.<br />
27
Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
Es besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt. Es ist darauf<br />
hinzuweisen, dass eine Veräußerung für Beteiligungen dieser Art unter Umständen schwer zu realisieren ist<br />
oder dass ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen erfolgen kann. Zusätzlich sind mit der Übertragung<br />
des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Anteile an<br />
dem Emittenten können nicht an diesen zurückgegeben werden.<br />
FREMDFINANZIERUNG DER BETEILIGUNG<br />
Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des einzelnen Anlegers ist nach dem Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht vorgesehen. Sollten Anleger ihre Kommanditbeteiligungen ganz oder teilweise durch<br />
Kredite finanzieren, entstehen Risiken hinsichtlich des für diese Kredite zu leistenden Kapitaldienstes.<br />
Rückflüsse aus dieser Beteiligung können aufgrund einer schlechteren als prognostizierten Entwicklung<br />
der Beteiligung, insbesondere der Liquiditätslage des Emittenten, geringer als erwartet oder ganz ausfallen.<br />
Die vorgesehenen Tilgungs- und Zinszahlungen der Fremdfinanzierung auf Anlegerebene können<br />
dann unter Umständen nicht planmäßig erfolgen. Ferner besteht das Risiko, dass eine persönliche Anteilsfinanzierung,<br />
z.B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurückgeführt werden muss, ohne<br />
dass zu diesem Zeitpunkt die Vermögensanlage liquidiert oder veräußert werden kann. Ebenso besteht<br />
bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage das Risiko, dass die persönliche Anteilsfinanzierung<br />
zum entsprechenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann oder eine Rückführung nur<br />
mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich ist.<br />
Hierdurch können laufende Verluste beim Anleger entstehen, die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen<br />
können. Im Extremfall kann dies auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Insgesamt erhöhen<br />
sich die Risiken einer Beteiligung durch eine individuelle Fremdfinanzierung des Anteils.<br />
VERSICHERUNGEN<br />
Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen<br />
alle versicherbaren Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) zu versichern. Die Mindest deckungshöhe<br />
orientiert sich dabei am Alter des Flugzeuges. Weiterhin muss der Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden<br />
gegenüber Dritten in einer Höhe von mindestens 1.000 Mio. USD versichern. Existiert kein gültiger Versicherungsschutz,<br />
muss das Flugzeug am Boden bleiben. Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust<br />
des Flugzeuges dazu kommen, dass das Einlagekapital nicht vollständig durch die Versicherungsansprüche<br />
nach Rückführung der ausstehenden Bankdarlehen abgedeckt ist. Falls bei einem Versicherungsschaden<br />
die Versicherung nicht zahlt oder die Versicherungssumme nicht ausreichend ist und Emirates ebenfalls<br />
für die Schäden nicht einsteht, muss der Emittent als Eigentümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen<br />
Lasten tragen und mit seinem Vermögen haften. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen<br />
Verlustes des Gesellschaftskapitals und damit der Einlage des Anlegers.<br />
28
Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />
Risiken<br />
prognosegefährdend<br />
anlagegefährdend<br />
anlegergefährdend<br />
MAXIMALES RISIKO<br />
Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten.<br />
Hinzu können individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />
Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, die<br />
aus der Sicht des einzelnen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder Auswirkung<br />
haben können. Es können darüber hinaus weitere, nicht vorhergesehene Risiken auftreten oder die hier<br />
aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten.<br />
Eine Nachschussverpflichtung ist vertraglich nicht vorgesehen und kann auch nicht gegen den Willen<br />
des Anlegers begründet werden (siehe Gesellschaftsvertrag des Emittenten). Höhere Verluste als die der<br />
Kapitaleinlage sind daher möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen<br />
Ausgestaltung der Einlage (z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten,<br />
Steuerberatungskosten, an den Emittenten zu erstattende Aufwendungen in Bezug auf<br />
den Wechsel zwischen Treugeber- und Kommanditistenstellung) oder einer Finanzierung der Vermögensanlage<br />
(siehe Seite 28) anfallen oder, wenn – was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein<br />
ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />
nicht anerkennt. Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust<br />
der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich des aufgewendeten Agios) und darüber hinaus in dem Anfall<br />
von den in dem vorstehenden Absatz beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nach<br />
deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung. Zusätzliche Verluste können auch durch steuerliche<br />
Nachzahlungen entstehen.<br />
Nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über die<br />
zuvor genannten Risiken hinaus keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im<br />
Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />
29
Teil a // Die Initiatoren //<br />
Die Initiatoren<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe<br />
rfahrung und Weitblick<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe wurde 1983 gegründet<br />
und ist als renommierter Initiator für geschlossene<br />
Fonds mit Schwerpunkt in der Schifffahrt bekannt. Inzwischen<br />
wurden über 100 Projekte, darunter zwei Private Equity<br />
Fonds, mit rund 1,8 Mrd. EUR Eigenkapital an ca. 18.000<br />
Anleger emittiert. Damit wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von mehr als 3,8 Mrd. EUR realisiert. Die Scope <strong>Group</strong><br />
hat die HANSA TREUHAND als Initiator im Jahr 2008 mit<br />
AA (= sehr hohe Qualität) bewertet. Auch die Leistungsbilanzen<br />
werden regelmäßig mit Bestnoten ausgezeichnet. So<br />
bewertete das Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />
die Bilanz 2007 der Gruppe mit der Note „ausgezeichnet“<br />
(6 Sterne), dieses Ergebnis erreichte kein weiterer<br />
Anbieter. Aktuell beschäftigt die HANSA TREUHAND Gruppe<br />
ca. 110 Mitarbeiter.<br />
Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine Vorreiterrolle<br />
innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />
als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />
Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines<br />
neutralen, transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells<br />
maßgeblich unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland<br />
ist heute eine äußert anerkannte und erfolgreich arbeitende<br />
Plattform, die im Jahr 2008 einen Umsatz von 107,6 Mio.<br />
EUR realisieren konnte.<br />
Die HANSA TREUHAND Gruppe vereinigt verschiedene<br />
Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />
Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen.<br />
Die Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist innerhalb<br />
der Unternehmensgruppe für die Beobachtung und<br />
Analyse des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments“ zuständig<br />
und konzipiert darauf aufbauende eigene Anlageangebote<br />
in diesem Bereich. Die Konzeptionsqualität wurde auch von<br />
Experten gewürdigt, so erhielt der „Private Equity Partners 1“,<br />
der gemeinsam mit der Berenberg Private Capital GmbH<br />
entwickelt und erfolgreich platziert wurde, im September<br />
2006 den „Financial Advisors Award“ im Bereich Geschlossene<br />
Fonds.<br />
30
Die Initiatoren // Teil a<br />
Einstieg in eine neue Dimension<br />
Das erstmalige Engagement im Segment Luftfahrt ist für einen erfahrenen und<br />
renommierten Initiator im Bereich Transport und Logistik eine folgerichtige Erweiterung<br />
des Angebotspektrums. Die HANSA TREUHAND Finance beobachtet und<br />
analysiert den Markt bereits seit rund drei Jahren und sieht jetzt gute Perspektiven<br />
mit Möglichkeiten für erfolgreiche <strong>Invest</strong>itionen.<br />
Bei Flugzeugfonds hängt die Renditeerwartung stark von der Bonität des Leasingnehmers<br />
sowie der Gestaltung des Leasingvertrages ab. Vorteilhaft für den Anleger<br />
ist, dass der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages anders als<br />
der Charterer bei Schiffsbeteiligungen die Betriebskosten übernimmt, so entfällt<br />
das Betriebskostenrisiko für den Anleger während dieser Zeit. Zudem weisen Leasingverträge<br />
in der Regel eine längere Laufzeit als Charterverträge bei Schiffsbeteiligung<br />
auf, wodurch der Anleger höhere Einnahmegewissheit erhält.<br />
Anlass des Einstieges der HANSA TREUHAND in das Segment Flugzeugfonds war<br />
die Gelegenheit, den Anlegern ein absolutes „Premiumpaket“ anbieten zu können:<br />
Mit dem Airbus A380, Sinnbild für Größe, Effektivität und exklusive Reiseerlebnisse,<br />
steht das derzeit wohl attraktivste <strong>Invest</strong>itionsobjekt im Bereich Flugzeugfonds zur<br />
Verfügung. Die Airline Emirates aus Dubai ist als schnell wachsende internationale<br />
Fluggesellschaft mit einer der jüngsten Flotten und weltweit über 300 Auszeichnungen<br />
für Qualität der adäquate Partner. Für das laufende Asset Management<br />
und als Mitinitiator des Fonds wurde mit der Doric Gruppe die Expertise eines<br />
erfahrenen Luftfahrtspezialisten gesichert.<br />
Durch das HANSA TREUHAND-Tochterunternehmen SEA CLOUD CRUISES, das<br />
für die Vercharterung der Luxussegelschiffe und Flussyachten des Hauses zuständig<br />
ist, bestehen bereits fundierte Kenntnisse der Sparte Tourismus und Service in<br />
der Premiumkategorie, die auch für das Verständnis der modernen Luftfahrt und<br />
der Bedürfnisse der Leasingnehmer unabdingbar sind. Und auch die neue Fünf-<br />
Sterne-Segelyacht, die SEA CLOUD HUSSAR, hat Dubai als Reisedrehkreuz und<br />
Heimathafen gewählt.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hansatreuhand.de<br />
31
Teil a // Die Initiatoren //<br />
Die Doric Gruppe<br />
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) wurde 2005 von Dr. Peter<br />
E. Hein, Mark Lapidus und Bernd Reber zu gleichen Anteilen gegründet. Das Stammkapital<br />
der Doric beträgt 1.320.000 EUR und wird mehrheitlich von den Gründungsgesellschaftern<br />
gehalten.<br />
Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften („Doric Gruppe“) mit<br />
Büros in London, Offenbach am Main, Krackow und Westport, Connecticut, besteht<br />
aus über 50 Mitarbeitern.<br />
Die Doric Gruppe konzentriert sich auf die Arrangierung und Strukturierung von Projektfinanzierungen,<br />
die Konzeption von Beteiligungsangeboten und die umfassende<br />
Betreuung von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset Management<br />
der erworbenen Wirtschaftsgüter. Die Erfahrungen der Doric Gruppe und die Nutzung<br />
eines Netzwerks internationaler Kontakte bilden die Basis für die Beteiligungskonzepte<br />
und das laufende Asset Management. Die Doric Gruppe ist in den Segmenten<br />
Transport, Erneuerbare Energien und Immobilien tätig. Zu den von der Doric gehaltenen<br />
Gesellschaften, in denen die Strukturierungsaktivitäten und die Herausgabe<br />
der Beteiligungsangebote durchgeführt werden, gehören die Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co.KG („Prospektherausgeber“) und die Doric Asset Finance GmbH &<br />
Co. KG („Strukturierung“).<br />
Doric ist Mitglied des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds (e.V.), des Fachverbandes Biogas e. V. und der ISTAT (International<br />
Society of Transport Aircraft Trading).<br />
Flugzeugleasing gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Doric Gruppe. So haben Geschäftsführung<br />
und das „Aviation-Team“ bereits vor Gründung der Doric seit Anfang<br />
der 1990er-Jahre Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden viele verschiedene<br />
Transaktionen mit unterschiedlichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern (darunter<br />
Iberia, Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und United Airlines) durchgeführt.<br />
Umfassende Erfahrungen in Bezug auf Anschlussvermietung und Verwertung von<br />
Flugzeugen konnten hieraus gewonnen werden.<br />
32
Die Initiatoren // Teil a<br />
Neben der Strukturierung wird auch das laufende Asset Management der Flugzeuge<br />
als Dienstleistung von der Doric erbracht. Bisher wurden neun Transaktionen für andere<br />
Emissionshäuser strukturiert; insgesamt ist die Doric gegenwärtig neben den acht<br />
Doric Flugzeugfonds bei 14 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt.<br />
Beim Asset Management arbeitet die Doric in Bezug auf die Überwachung der Verpflichtungen<br />
der Leasingnehmer eng mit erfahrenen technischen Beratern zusammen.<br />
So wird die Nutzung der Flugzeuge im Rahmen eines Softwareüberwachungssystems<br />
aufgezeichnet und überprüft. Weiterhin führt die Doric in Zusammenarbeit mit darauf<br />
spezialisierten Flugzeugingenieuren physische Kontrollen der Flugzeuge sowie der<br />
Wartungs- und Logbücher der Leasingnehmer durch.<br />
Mittlerweile wurden Transaktionen mit Fluggesellschaften rund um den Globus abgeschlossen;<br />
u.a. im Mittleren Osten, Asien, den USA sowie Europa, und dies grundsätzlich<br />
mit renommierten Leasingnehmern wie beispielsweise Emirates, Virgin Atlantic<br />
und Singapore Airlines. Der Fokus der Doric Gruppe liegt dabei auf dem Erwerb und<br />
der Finanzierung von Mittel- und Langstreckenflugzeugen, d.h. Flugzeuge wie die<br />
Boeing 777-300ER und der Airbus A380-800 mit zwei Gangreihen („Widebodies“) aber<br />
auch Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge wie der Airbus 320-200 mit einer Gangreihe<br />
(„Narrowbodies“), da diese einen langfristigen Ertragsstrom in Form von langfristigen<br />
Leasingverträgen ermöglichen.<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen der von Unternehmen der Doric Gruppe bereits<br />
abgeschlossenen Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über 1,9 Mrd.<br />
EUR, hiervon entfallen auf die Strukturierung und das Asset Management für Dritte<br />
ca. 1,3 Mrd. EUR.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.doricassetfinance.com<br />
33
Teil a // Der markt //<br />
Der Markt 1<br />
ls Transportmittel ist das Flugzeug für Menschen<br />
und Güter nicht mehr wegzudenken. Für Reisen<br />
über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie ökologisch<br />
betrachtet jedem anderen Transportmittel für Passagiere<br />
überlegen.<br />
In den zurückliegenden 30 Jahren ist der Luftverkehr im Durchschnitt<br />
um rund 5 % p.a. gewachsen. Dieses dynamische<br />
Wachstum der zivilen Luftfahrt wurde auch von immer wieder<br />
auftretenden volkswirtschaftlichen Krisen und einschneidenden<br />
Ereignissen, wie beispielsweise den Terroranschlägen vom<br />
11. September 2001, den beiden Golfkriegen oder der Infektionskrankheit<br />
SARS, nicht aufgehalten. Durch diese Ereignisse<br />
hervorgerufene Rückgänge bei den Passagierzahlen wurden<br />
regelmäßig durch ein überproportionales Wachstum in den<br />
Folgejahren kompensiert und hatten in der Vergangenheit keinen<br />
bleibenden Einfluss auf den langfristigen Wachstumstrend.<br />
Die Luftfahrtindustrie als Teil der Transportindustrie unterliegt<br />
zyklischen Schwankungen, die vor allem durch das allgemeine<br />
wirtschaftliche Wachstum geprägt sind. Das Wachstum der<br />
Luftfahrtindustrie ist durchschnittlich höher als das allgemeine<br />
wirtschaftliche Wachstum.<br />
Nach einer beachtlichen Wachstumsperiode bis zum Jahr<br />
2007 wurde die Luftfahrtindustrie im Jahr 2008 wesentlich<br />
durch die stark schwankenden Kerosinpreise und die sich verschärfende<br />
Finanzmarktkrise im 2. Halbjahr belastet. So stieg<br />
der Kerosinpreis von 90 USD je Barrel im Januar 2008 auf 180<br />
USD pro Barrel im Juli und sank Ende des vergangenen Jahres<br />
wieder auf ca. 60 USD pro Barrel. Dennoch betrug der durchschnittliche<br />
Kerosinpreis des Jahres 2008 mit rund 128 USD<br />
pro Barrel immer noch 50 % mehr als der Durchschnittspreis<br />
des Jahres 2007. Die schwankenden Treibstoffpreise führten<br />
zu höheren operativen Kosten der Fluggesellschaften (im 2.<br />
Halbjahr 2008 insbesondere auch die Bewertung der eingegangenen<br />
Sicherungspositionen für Kerosin). Als Reaktion<br />
auf diesen zusätzlichen Kostenfaktor und um den Flugbetrieb<br />
profitabel betreiben zu können, reduzierten Fluggesellschaften<br />
Flugangebote auf schlecht ausgelasteten Flugstrecken und<br />
legten insbesondere ältere, treibstoffineffizientere Flugzeugmodelle<br />
still und/oder ersetzten sie durch moderne Maschinen.<br />
// VERTEILUNG DES WELTWEITEN LUFTVERKEHRSAUFKOMMENS<br />
2008 BIS 2028 – PROGNOSE<br />
Luftverkehrsaufkommen 2008 (RPK 2 ) Luftverkehrsaufkommen 2028 (RPK 2 )<br />
28 % 26 %<br />
23 %<br />
37 %<br />
30 %<br />
5 %<br />
3 %<br />
8 %<br />
22 %<br />
3 %<br />
5 %<br />
10 %<br />
Asien/Pazifik<br />
Europa<br />
Nordamerika<br />
GUS<br />
Lateinamerika<br />
Mittlerer Osten/Afrika<br />
Quelle: Rolls-Royce, Market Outlook 2009<br />
1<br />
In den nachfolgenden Ausführungen wurde vor allem auf Marktstudien von Airbus, Boeing und Rolls-Royce Bezug genommen.<br />
2<br />
RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />
Weder Airbus, Rolls-Royce noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst und haben bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes nicht mitgewirkt.<br />
34
Der markt // Teil a<br />
// LUFTFAHRT – WACHSTUMSREGION ASIEN/PAZIFIK<br />
(FLUGZEUGE PER 1 MILLION EINWOHNER 1 )<br />
Anzahl der<br />
Flugzeuge<br />
20<br />
21,2<br />
15<br />
10<br />
7,8<br />
5<br />
0<br />
Nordamerika<br />
Europa<br />
(exkl.GUS)<br />
4,3<br />
3,2<br />
Naher Osten Asien/Pazifik<br />
(exkl. China&<br />
Indien)<br />
2,3<br />
Lateinamerika<br />
(exkl.<br />
Brasilien)<br />
1,9<br />
1,8<br />
1,0<br />
0,8<br />
0,3<br />
Brasilien GUS China Afrika Indien<br />
1<br />
RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />
Quelle: ACAS Datenbank (Stand: April 2009), Population Reference Bureau (Stand: Mitte 2009)<br />
Entwickelte Märkte<br />
Wachstumsmärkte<br />
Auch das Jahr 2009 ist von der Weltwirtschaftslage belastet. Es wird gegenwärtig<br />
von einem weltweiten Rückgang im Passagierverkehr um 5,7 % ausgegangen, insbesondere<br />
ist die margenstarke First und Business Class betroffen. Einzelne Regionen<br />
wie der Mittlere Osten können auch in diesen schwierigen Zeiten dennoch<br />
einen Zuwachs im Passagierverkehr verzeichnen. Das Wachstum von 13,2 % im<br />
Monat Juli war sogar besser als der im Juni 2009 verzeichnete Zuwachs von 12,9 %.<br />
Marktstudien stellen fest, dass sich der langfristige Wachstumstrend der weiteren<br />
Entwicklung der kommerziellen Luftfahrt trotz der momentanen negativen Einflüsse<br />
fortsetzen wird. Airbus prognostiziert für das Jahr 2028 ein Passagieraufkommen<br />
von über 11 Billionen Passagierkilometern, was gegenüber dem aktuellen<br />
Niveau einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,7 % entspricht. Im<br />
Hinblick darauf wird erwartet, dass die Passagierkilometer etwas stärker steigen<br />
als die reinen Passagierzahlen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Distanz<br />
zwischen den Flugzielen steigt. Als wichtigste Treiber für diesen Wachstumstrend<br />
werden das wirtschaftliche Wachstum der Schwellenländer, der weiter voranschreitende<br />
Globalisierungsprozess, die fortschreitende Liberalisierung des internationalen<br />
Luftverkehrsmarktes sowie eine steigende Nachfrage nach Flugreisen<br />
zu weit entfernten Zielen gesehen.<br />
35
Teil a // Der markt //<br />
Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung sagen für die nächsten<br />
20 Jahre ein durchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von über<br />
3 % p.a. voraus. Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft werden dabei insbesondere<br />
die Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas sein, wobei deren überproportionales<br />
Wirtschaftswachstum zu dem zunehmenden Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten<br />
in diesen Ländern beitragen wird. Infolge dieser Entwicklung wird<br />
der (Urlaubs-)Reiseverkehr in diesen Regionen in den nächsten Jahren entsprechend<br />
signifikant steigen.<br />
Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen Luftverkehrsmarktes<br />
wurden und werden weitere neue internationale Routen freigegeben und<br />
Märkte für neue Marktteilnehmer erschlossen. So hat sich die Zahl der Non-Stop-<br />
Strecken auf den drei maßgeblichen Langstreckenrouten (Trans–Atlantik, Europa-<br />
Asien und Trans–Pazifik) in den letzten 20 Jahren verdoppelt und repräsentiert<br />
heute 70 % des Langstreckenverkehrs. Airbus prognostiziert in seiner aktuellen<br />
Studie, dass bis zum Jahr 2028 rund 400 zusätzliche Flugrouten auf diesen drei<br />
Langstrecken benötigt werden. In erster Linie werden aufgrund des hohen Wachstumspotenzials<br />
in den Regionen Asiens, Osteuropas und Südamerikas Fluggesellschaften<br />
aus Asien und dem Mittleren Osten von dieser Entwicklung profitieren.<br />
Es wird erwartet, dass sich das nationale Flugverkehrsaufkommen von China und<br />
Indien mehr als verfünffachen wird. Die Fluggesellschaften der Golfstaaten wie<br />
etwa der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihr Streckennetz bereits frühzeitig<br />
auf die expandierenden Flugrouten zwischen Asien/Pazifik und anderen Regionen<br />
sowie innerhalb Asiens ausgerichtet.<br />
36
Der markt // Teil a<br />
Der Präsident von Emirates, Tim Clark, kommentiert die Lage der Luftfahrtindustrie<br />
in den kommenden Jahren mit folgenden Worten: „Mit der Erwartung, dass die<br />
Luftfahrtindustrie über die nächsten 18 Jahre sich verdreifacht und Start- und<br />
Landerechte weiterhin limitiert werden, nehmen Macrobodies wie der Airbus A380<br />
eine Schlüsselposition ein, um die wachsende Nachfrage nach Emirates-Flügen<br />
erfüllen zu können. Wir haben 58 Airbus A380 bestellt, und jede einzelne Bestellung<br />
wurde sorgfältig durchdacht und geplant im Hinblick auf die Geschäftsstrategie<br />
von Emirates. Unser nächstes Flugziel für den Airbus A380 wird ab 1. Dezember<br />
2009 Seoul sein. Dies stellt Emirates erstes Flugziel in Nordostasien dar.“<br />
Gemäß dem Triebwerkhersteller Rolls-Royce wird die Region Asien/Pazifik im Jahr<br />
2028 aufgrund der hohen regionalen Wirtschaftsdynamik, der großen internen<br />
Märkte und einer weitgehenden Liberalisierung, mit einem Anteil von rund 37 %,<br />
der größte Flugverkehrsmarkt sein. Die Prognosen der großen Flugzeug- und<br />
Triebwerkshersteller (Airbus, Boeing und Rolls-Royce) gehen durch die vorstehenden<br />
Effekte auch für die nächsten 20 Jahre von einem weltweiten durchschnittlichen<br />
Wachstum des Luftverkehrsaufkommens von rund 5 % p.a. aus.<br />
// PROGNOSTIZIERTES DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES<br />
in %<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
4,70<br />
4,90<br />
6,90<br />
6,60<br />
6,00<br />
6,50<br />
5,80<br />
6,50<br />
5,90<br />
5,10<br />
5,20<br />
5,80<br />
4,30<br />
4,10<br />
2,40<br />
3,20<br />
0<br />
Welt<br />
Mittlerer<br />
Osten<br />
Asien/<br />
Pazifik<br />
LUFTVERKEHRSWACHSTUM 2008 bis 2028 IN RPK 1 Airbus Boing<br />
Südamerika GUS Afrika Europa Nordamerika<br />
1<br />
RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2009 – 2028; Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />
37
Teil a // Der markt //<br />
Nachfrage nach Flugzeugen<br />
Nach letzten Zahlen von Airbus bestand die weltweite Flugzeugflotte<br />
im Jahr 2008 aus 20.765 Passagierflugzeugen.<br />
Überwiegend handelt es sich hierbei um Flugzeuge mit einer<br />
Gangreihe und einer Sitzplatzkapazität für etwa 100 bis 200<br />
Passagiere, welche insbesondere auf den innereuropäischen<br />
und inneramerikanischen Routen zum Einsatz kommen. Ein<br />
weiterer bedeutender Anteil entfällt auf Regionalflugzeuge mit<br />
einer Sitzplatzkapazität für maximal 85 Passagiere. Über 15 %<br />
aller sich aktuell in Dienst befindlichen Maschinen sind für den<br />
Transport größerer Passagierzahlen sowie für den Einsatz auf<br />
Mittel- bis Langstreckenverbindungen geeignet.<br />
Ausgehend von den Prognosen zur Entwicklung des weltweiten<br />
Flugverkehrs wird der Bedarf an Flugzeugen in den<br />
nächsten 20 Jahren erheblich steigen. So prognostiziert Airbus<br />
für das Jahr 2028 ein Anwachsen der weltweiten Flugzeugflotte<br />
auf 36.303 Passagierflugzeuge. Allerdings wird für den<br />
gleichen Zeitraum ein Anstieg der Passagierkilometer um etwa<br />
150 % vorausgesagt, was verdeutlicht, dass insbesondere im<br />
Segment der Großraumflugzeuge mit großer bis sehr großer<br />
Reichweite ein überproportional starkes Wachstum vorausgesagt<br />
wird. Verschiedene Studien gehen davon aus, dass<br />
sich die Anzahl der Flugzeuge mit zwei Gangreihen und einer<br />
Sitzplatzkapazität für 200 bis 400 Passagiere in den kommenden<br />
20 Jahren mehr als verdoppeln wird. Die zunehmende<br />
Bedeutung der Großraumflugzeuge und die infolgedessen<br />
erwartete Ausweitung des Marktanteils entsprechender<br />
Flugzeugmodelle sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.<br />
Ein wesentlicher Punkt sind die großen Entfernungen<br />
im asiatisch-pazifischen Raum, welche diesen Anforderungen<br />
gerecht werdende Flugzeugmodelle erforderlich machen.<br />
So wird prognostiziert, dass über 40 % aller Widebodies in<br />
den kommenden 20 Jahren an Fluggesellschaften in Asien<br />
ausgeliefert werden. Insbesondere auf Verbindungen zwischen<br />
international bedeutenden Wirtschaftszentren sowie auf<br />
Routen zwischen den stetig wachsenden Mega-Städten der<br />
Schwellenländer kann der Einsatz größerer Flugzeuge nicht nur<br />
für eine Entlastung der Luftraumkapazitäten, sondern auch für<br />
eine höhere Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebes sorgen. Auch<br />
Flughafenbetreiber richten ihre Ausrüstung, Gebäude und Betrieb<br />
auf größere Flugzeuge aus, die als Zukunft der Luftfahrt<br />
gesehen werden.<br />
// PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG<br />
DER WELTWEITEN FLUGZEUGFLOTTE<br />
35.600<br />
16.800<br />
18.800<br />
29.000<br />
Neuzugänge<br />
12.200<br />
Weltweite<br />
Flotte<br />
in 2008<br />
Weltweite<br />
Flotte<br />
in 2028<br />
2.050<br />
4.550<br />
Altbestand<br />
Umbau in Frachtflugzeuge<br />
Substitution<br />
Neubestand<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />
38
Der markt // Teil a<br />
// <strong>Invest</strong>itionsbedarf nach region bis 2028 – Prognose<br />
Mrd. USD<br />
70<br />
1.200<br />
1.100<br />
1.000<br />
900<br />
1.420 1.730<br />
800<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
Gesamtinvestitionsbedarf über 3 Billionen USD<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Asien/<br />
Pazifik<br />
Europa<br />
Naher<br />
Osten<br />
Nordamerika<br />
Lateinamerika<br />
GUS<br />
Afrika<br />
Regionalflugzeuge –<br />
bis 85 Passagierplätze<br />
Flugzeuge mit einer Gangreihe –<br />
100 bis 210 Passagierplätze<br />
Flugzeuge mit zwei Gangreihen –<br />
über 210 Passagierplätze<br />
Quelle: Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />
// AUFTRÄGE PRO JAHR UND AUFTRAGSRÜCKSTAND 1<br />
2003 BIS 2009 – PROGNOSE<br />
Aufträge<br />
1.500<br />
1.250<br />
1.000<br />
750<br />
500<br />
250<br />
0<br />
Rückstand<br />
7.000<br />
6.000<br />
5.000<br />
4.000<br />
3.000<br />
2.000<br />
1.000<br />
0<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />
284<br />
239<br />
370<br />
272<br />
1.111<br />
1.002<br />
824<br />
1.044<br />
1.341<br />
1.413<br />
777<br />
662<br />
137<br />
81<br />
Airbus Boing Auftragsrückstand beider Hersteller<br />
1<br />
Auftragsrückstand, zusammengefasst pro Jahr.<br />
2<br />
Prognose<br />
Quelle: Eigene Darstellung aus Daten von Flight International/Manufacturers, Flightglobal, Airbus S.A.S., EADS N.V., Boeing; ASCEND<br />
39
Teil a // Der markt //<br />
Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Passagierflugzeugen wird von Boeing auf<br />
29.000 und von Airbus auf 30.175 Flugzeuge bis zum Jahr 2028 geschätzt. Ein ganz<br />
erheblicher Anteil von etwa 12.200 Flugzeugen der neu zu produzierenden Flugzeuge<br />
wird von den Fluggesellschaften nur nachgefragt, um alte, ineffiziente Flugzeuge,<br />
welche verschrottet werden, zu ersetzen. Ein wesentlicher Anteil dieser Neubestellungen<br />
wird prognosegemäß auf aktuelle Schwellenländer, insbesondere Indien und<br />
China, entfallen. Der <strong>Invest</strong>itionsbedarf in der Flugzeugindustrie wird dadurch bis<br />
zum Jahr 2028 auf über 3 Billionen USD geschätzt. Die Nachfrage nach Flugzeugen<br />
wird vor allem von asiatischen Fluggesellschaften erwartet.<br />
Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich die Hersteller Boeing und Airbus<br />
dieser <strong>Invest</strong>itionsnachfrage gegenüber, welche seit gut einem Jahrzehnt sämtliche<br />
Marktsegmente oberhalb der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer<br />
technischer Anforderungen beim Flugzeugbau und sich daraus ergebender hoher<br />
Zugangshürden für den Markteintritt alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht<br />
wahrscheinlich, dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig diesen<br />
Markt dominieren und unter sich aufteilen werden.<br />
Zusammen konnten die beiden Hersteller im Jahr 2007 insgesamt 2.754 Netto-Neubestellungen<br />
verzeichnen (zum Vergleich: in den Jahren 2005 und 2006 zusammen<br />
betrugen die Netto-Neubestellungen 3.981), wobei diesen Aufträgen im gleichen<br />
Zeitraum lediglich 894 Auslieferungen gegenüber standen. Im Jahr 2008 erzielten<br />
Boeing und Airbus auch weiterhin die Auslieferungen übersteigende Verkaufs- bzw.<br />
Bestellzahlen. Die Netto-Neubestellungen von Flugzeugen beliefen sich bei Boeing<br />
auf 662 und bei Airbus auf 777 Flugzeuge bis Ende Dezember 2008. Bis zum Ende<br />
des Jahres 2009 wird prognostiziert, dass Airbus 137 und Boeing 81 Netto-Neubestellungen<br />
erhalten. Dies führt gemäß Prognose bei Boeing zu einem Auftragsrückstand<br />
von rund 3.303 und bei Airbus von 3.529 Flugzeugen, was insgesamt sechs<br />
Produktionsjahren entspricht und den nachhaltigen Bedarf an Flugzeugen belegt.<br />
Als Folge des begrenzten Angebotes an neuen Flugzeugen ist daher mit einer längeren<br />
durchschnittlichen Nutzungsdauer bereits verfügbarer Maschinen zu rechnen.<br />
Der Nachfrageüberhang lässt überdies eine hohe Wertstabilität gebrauchter moderner<br />
Flugzeugtypen erwarten, was wiederum entsprechend positive Auswirkungen<br />
auf die Höhe zukünftig erzielbarer Leasingraten zur Folge haben bzw. sich positiv auf<br />
zukünftige Verkaufserlöse auswirken sollte.<br />
40
Der markt // Teil a<br />
Flugzeughersteller betonen<br />
Schwerpunkt auf die Umwelt<br />
In den letzten 40 Jahren hat die Luftfahrtindustrie signifikante<br />
Verbesserungen bei der Effizienz von Flugzeugen erreicht.<br />
Durch technologischen Fortschritt konnten Erfahrungen<br />
bei der Integration von verbesserten Umweltleistungen<br />
gewonnen werden. Nach Angaben von Airbus wurden die<br />
CO2-Emissionen um 70 % verringert, die Lärmemission um<br />
75 % und der Ausstoß unverbrannter Kohlenwasserstoffe<br />
um 90 %. Ein modernisiertes Luftverkehrsmanagement wird<br />
nach gegenwärtigen Erwartungen maßgeblich zur Erreichung<br />
des Ziels, klimaschädliche Emissionen weiter zu reduzieren,<br />
beitragen.<br />
Die Flugzeughersteller Airbus, Boeing, Embraer und Bombardier<br />
haben Strategien entwickelt und Maßnahmen<br />
ergriffen, um negative Umweltauswirkungen zu minimieren<br />
und die Luftfahrtindustrie mit möglichst umweltverträglichen<br />
Produkten und Dienstleistungen zu bedienen. Die Zertifizierung<br />
von Produktionsstätten und Produkten nach ISO 14001,<br />
einer internationalen Umweltmanagementnorm und die weltweit<br />
anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem<br />
festlegt, ermöglicht den Herstellern, umweltschädliche<br />
Auswirkungen festzustellen. „Die Berücksichtigung von<br />
Umweltkriterien in allen unseren Entscheidungen ist von<br />
zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der nachhaltigen<br />
Entwicklung unseres Unternehmens“, sagte beispielsweise<br />
Louis Gallois, Präsident und CEO von Airbus.<br />
Mit Blick auf dieses Vorhaben haben sich die großen Konkurrenten<br />
Airbus und Boeing zusammengeschlossen und<br />
eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung<br />
der globalen Kompatibilität des Luftverkehrsmanagements<br />
(Air Traffic Management) unterzeichnet. Diese Vereinbarung<br />
ist Teil einer Initiative, die die Umweltfolgen der Luftfahrt verringern<br />
soll. Ziel ist die Beschleunigung der Verbesserungen<br />
im weltweiten Luftverkehrsmanagementsystem und damit<br />
die Erhöhung der Effizienz und die Behebung von Verkehrsüberlastungen.<br />
Die Reduktion des Energieverbrauchs mit der gleichzeitigen<br />
Erhöhung der Recyclingmöglichkeiten sowie die Erforschung<br />
von neuen Biotreibstoffgenerationen (Verwendung von<br />
Biomasse, die nicht mit Grundnahrungsmitteln konkurriert),<br />
stehen besonders im Mittelpunkt. Verkehrsflugzeuge, die<br />
teilweise mit Biotreibstoff angetrieben wurden, sind bereits<br />
abgehoben; Airbus prüft den Einsatz von wieder aufbereiteten<br />
Werkstoffen am A380.<br />
Zu den Meilensteinen der großen Flugzeughersteller Boeing<br />
und Airbus im Einsatz von umweltfreundlichen Technologien<br />
gehören:<br />
Boeing, Virgin Atlantic und GE Aviation führten weltweit<br />
den ersten Flug eines Verkehrsflugzeuges, das teilweise<br />
mit Biotreibstoff angetrieben wurde, durch.<br />
Boeing führte weltweit den ersten horizontalen Geradeausflug<br />
eines bemannten Flugzeuges, das nur mit einer<br />
Brennstoffzelle angetrieben wurde, durch. Die Erforschung<br />
kann der Energieversorgung von sekundären Flugzeugsystemen<br />
dienen.<br />
Airbus setzt beim Bau des Airbus A380 auf modernste<br />
Materialien wie GLARE ® und andere Faserverbundwerkstoffe,<br />
die zu erheblichen Gewichtsreduktionen des<br />
Rumpfes führten.<br />
Airbus hat 2005 das Projekt „PAMELA“ („Process for<br />
Advanced Management of End-of-Life Aircraft“) mit<br />
mehreren Partnern ins Leben gerufen. Durch dieses<br />
Flugzeug-Recyclingprogramm soll erreicht werden, dass<br />
ausgemusterte Flugzeuge möglichst weitgehend recycelt<br />
werden können. Airbus erwartet, dass etwa 6.000 Flugzeuge<br />
zwischen 2008 und 2028 stillgelegt werden und<br />
dass von diesen Flugzeugen etwa 70 – 85 % der Teile<br />
wiederverwertet werden können.<br />
41
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800<br />
er Airbus A380-800 ist das größte und zugleich<br />
modernste Passagierflugzeug der Welt. Seine<br />
Entwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit über 20 Fluggesellschaften<br />
und mehr als 60 Flughafenbetreibern auf der<br />
ganzen Welt. Die gesamte Entwicklungsphase wurde von der<br />
Weltöffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt.<br />
Als weltweit erstes Flugzeug verfügt das neueste Airbus-<br />
Modell über zwei durchgängige Passagierdecks, die eine<br />
maximale Kapazitätsausnutzung für 853 Passagiere ermöglichen.<br />
In einer typischen 3-Klassen-Konfiguration (First-,<br />
Business- und Economy Class) bietet der Airbus A380-800<br />
Platz für 525 Passagiere, wobei die Ausgestaltung der Kabinen<br />
flexibler als bei jedem anderen Flugzeug ist. Darüber hinaus<br />
sind breitere Sitze und Gänge in allen Klassen möglich,<br />
was insbesondere dem Reisekomfort der Fluggäste zugute<br />
kommt. So bietet ein Airbus A380-800 im Vergleich zu einer<br />
Boeing 747-400 rund 50 % mehr Deckfläche, befördert konzeptionell<br />
jedoch nur 35 % mehr Passagiere.<br />
Gleichzeitig konnten die Abmessungen des A380-800 dank<br />
der zwei Passagierdecks mit einer Gesamtlänge von 73,00<br />
Metern sowie einer Flügelspannweite von 79,80 Metern<br />
innerhalb einer so genannten 80 x 80-Meter-Box dimensioniert<br />
werden. Die Flügelfläche eines Airbus A380-800 ist im<br />
Vergleich zur Boeing 747-400 um rund 54 % größer, daher<br />
benötigt der neue Airbus eine um 17 % bzw. 11 % kürzere<br />
Start- bzw. Landebahn als die Boeing 747-400. In Bezug<br />
auf das Design des Airbus A380 wurde darauf geachtet,<br />
dass er mit Flughäfen kompatibel ist, die die Boeing 747-<br />
400, das bislang größte Passagierflugzeug der Welt, abfertigen<br />
können. Über 60 Flughäfen wurden im Entwicklungsprozess<br />
mit einbezogen. Testflüge wurden zu allen wichtigen<br />
Luftdrehkreuzen der Welt durchgeführt, u.a. London-Heathrow,<br />
Singapur, Frankfurt und New York. Mittlerweile fliegt der<br />
Airbus A380 nach Singapur, Sydney, London-Heathrow, Tokio,<br />
Bangkok, Toronto, Melbourne, Los Angeles und Dubai.<br />
Während der olympischen Spiele hat der Airbus A380 auch<br />
die Strecke Peking-Singapur bedient. Mit jeder Auslieferung<br />
kommen neue Flugziele hinzu, sodass der Airbus A380 auf<br />
den großen Flughäfen der Welt fast schon Normalität ist.<br />
Darüber hinaus ist es den Ingenieuren des amerikanischen<br />
Konsortiums Engine Alliance, das von den beiden großen<br />
Triebwerkherstellern General Electric Aero Engines und<br />
Pratt&Whitney gebildet wird, gelungen, die Geräuschemissionen<br />
der Triebwerke signifikant zu reduzieren. Somit<br />
verursacht ein Airbus A380-800 mit seinen vier GP7270-<br />
Triebwerken bei Start und Landung nur etwa die Hälfte der<br />
Fluglärmbelastung im Vergleich zu einer Boeing 747-400.<br />
Dies sorgt ebenfalls für eine geringere Geräuschkulisse in<br />
der Kabine und erhöht dadurch den Reisekomfort der<br />
Passagiere.<br />
Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes<br />
mit den neu entwickelten Engine Alliance-Triebwerken führt<br />
bei dem Airbus A380-800 zu einem geringeren Treibstoffverbrauch<br />
pro Passagier im Vergleich zu modernen Langstreckenpassagierflugzeugen<br />
der gleichen Größenkategorie, die<br />
gegenwärtig im Einsatz sind.<br />
Inzwischen erfolgten 200 Bestellungen für den A380-800<br />
(Stand: 7. September 2009). Die Kundenliste umfasst<br />
namhafte Fluggesellschaften wie Emirates, Qantas, Etihad<br />
Airways, Lufthansa, British Airways und Singapore Airlines,<br />
was auch bekräftigt, dass der Airbus A380-800 die hohen<br />
Anforderungen an Qualität und Leistungsfähigkeit, welche<br />
von Seiten solcher renommierten Fluggesellschaften gestellt<br />
werden, erfüllt.<br />
42
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />
TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A380-800<br />
Erstflug 27. April 2005<br />
Flügelspannweite<br />
79,80 m<br />
Gesamtlänge<br />
73,00 m<br />
Gesamthöhe<br />
24,10 m<br />
Rumpfdurchmesser<br />
7,14 m<br />
Kabinenbreite<br />
6,58 m Hauptdeck<br />
5,92 m Oberdeck<br />
Reichweite<br />
max. 15.200 km<br />
Passagierzahl max. 853<br />
max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />
max. 489 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />
Tankkapazität<br />
310.000 l<br />
Max. Abfluggewicht<br />
569.000 kg<br />
Max. Landemasse<br />
391.000 kg<br />
Reisegeschwindigkeit 0,89 Mach<br />
Max. Flughöhe<br />
13.100 m<br />
Triebwerke<br />
4 Engine Alliance GP7270<br />
Max. Schubkraft mit 70.000 lbs pro Triebwerk<br />
Engine-Alliance-Triebwerken<br />
Quelle: Airbus S.A.S.<br />
// Abmessungen des Airbus A380-800<br />
Gesamthöhe 24,10 m<br />
Rumpfdurchmesser 7,14 m<br />
Flügelspannweite 79,80 m<br />
Gesamtlänge 73,00 m<br />
43
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
Produktion<br />
Die Fertigung der Teilkomponenten ist auf die verschiedenen europäischen Airbus-<br />
Standorte verteilt. Die Flügel werden von BAE Systems in Wales geliefert, der<br />
Rumpf, das Cockpit sowie die Seitenleitwerke werden von EADS an Standorten<br />
in Deutschland bzw. Frankreich gebaut und das Höhenleitwerk wird bei EADS in<br />
Spanien produziert. Die Flügel, die Rumpfsektion 18 sowie die Bugsektion 13 kommen<br />
aus Broughton (GB), ein Teil der Sektion 15 aus Hamburg-Finkenwerder (D),<br />
die Cockpitsektion 11 aus Nantes (F), die Rumpfmittelsektion 15 aus Saint Nazaire<br />
(F), das Seitenleitwerk aus Stade (D), das Höhenleitwerk aus Getafe (E) und die<br />
Flugsteuerung aus Toulouse (F). Bauteile der Außenhaut werden unter anderem in<br />
Bremen (D) und Nordenham (D) gefertigt. Außerdem erfolgt noch die Endmontage<br />
der drei Landeklappen pro Tragfläche in Bremen. Weitere Einzelteile werden von<br />
Zulieferern aus der ganzen Welt eingekauft. Dabei arbeitet Airbus mit etwa 120<br />
großen Zulieferern zusammen.<br />
Sämtliche Komponenten werden per Schwertransport oder Transportflugzeug, bei<br />
Übergrößen auch per Schiff, zur Endmontage nach Toulouse gebracht. Hinzu kommen<br />
die Triebwerke, welche zurzeit entweder Rolls-Royce Trent der Baureihe 900<br />
oder Engine Alliance GP7270-Triebwerke sind. Der im Dezember 2009 an Emirates<br />
auszuliefernde Sky Cloud-A380 der Beteiligungsgesellschaft ist mit Engine Alliance<br />
GP7270-Triebwerken ausgestattet<br />
// Produktion<br />
Stade<br />
Hamburg<br />
Saint-Nazaire<br />
Getafe<br />
Puerto Real<br />
Bremen<br />
Nantes<br />
Mostyn<br />
Broughton<br />
UK<br />
London<br />
Langon<br />
Saint-Nazaire<br />
Pauillac<br />
Paris<br />
Frankreich<br />
Toulouse<br />
Hamburg<br />
Berlin<br />
Deutschland<br />
Broughton<br />
Saint-Éloi<br />
Nantes<br />
Saint-Nazaire/Méaulte<br />
Airbus France<br />
Airbus Deutschland<br />
Airbus Großbritannien Airbus Spanien<br />
Belairbus<br />
Nacelles HH – Engines EA or RR<br />
Cadiz<br />
Spanien<br />
Puerto Real<br />
Madrid
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
// SITZVERTEILUNG EINES EMIRATES AIRBUS A380-800<br />
Hauptdeck<br />
Oberdeck<br />
Economy 399 Plätze<br />
Quelle: Emirates, Business Traveller<br />
First Class 14 Plätze<br />
Business Class 36 Plätze<br />
(Bettenlänge 200 cm)<br />
Business Class 40 Plätze<br />
(Bettenlänge 180 cm)<br />
// ÜBERSICHT KOMPOSITWERKSTOFFE<br />
Der Airbus A380 besteht zu rund 25 %<br />
aus Verbundwerkstoffen, zu 22 % aus<br />
kohlefaserverstärkten Kunststoffen<br />
(CFK) und zu 3 % aus GLARE ® (Laminat<br />
aus Aluminiumlagen im Wechsel<br />
mit glasfaserverstärktem Kunststoff),<br />
das beim Airbus A380 zum ersten Mal<br />
im zivilen Flugzeugbau zum Einsatz<br />
kommt.<br />
GLARE ®<br />
Lasergeschweißte Versteifungen<br />
im unteren Rumpfbereich<br />
Kohlefaserverstärkter Kunststoff<br />
Thermoplastische Kunststoffe<br />
Spezialkunststoffe im Verbund mit Titan (SPFD)<br />
Quelle: Airbus S.A.S.
NACHFOLGEND EINE BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN<br />
BESTANDTEILE DER ABBILDUNG DES AIRBUS A380-800<br />
1 Radom aus glasfaserverstärktem Kunststoff<br />
2 Vorderes Druckschott aus kohlefaserverstärktem<br />
Kunststoff (CFK)<br />
3 Hauptraum für Avionik und Elektronik<br />
4 Nach vorn einziehendes, steuerbares Bugfahrwerk<br />
mit Zwillingsbereifung<br />
5 Zwei-Mann-Cockpit mit acht Bildschirmen für<br />
Instrumentendarstellung<br />
6 Ruhe- und Schlafräume für die Piloten<br />
7 Vordere Toilette für First-Class-Gäste<br />
8 Haupttreppe zum Oberdeck<br />
9 Oberer Avionik- und Elektronikraum<br />
10 Vorderer Frachtraum für 22 LD-3-Container<br />
oder sieben Paletten<br />
11 Außenhaut aus Aluminiumlegierung mit<br />
lasergeschweißten Versteifungen<br />
12 First-Class-Kabine<br />
(Beispiel mit 22 Sitzen bei 1,72 m Abstand)<br />
13 Business-Class-Kabine<br />
(Beispiel mit 96 Sitzen bei 1,22 m Abstand)<br />
14 Economy-Class-Kabine im Oberdeck<br />
(Beispiel mit 103 Sitzen bei 0,81 m Abstand)<br />
15 Economy-Class-Kabine im Hauptdeck<br />
(Beispiel mit 334 Sitzen bei 0,81 m Abstand)<br />
16 Aufzug für Bordverpflegung<br />
17 Bordküche<br />
18 Aus- und Einstiegstür<br />
(zehn im Hauptdeck, sechs im Oberdeck)<br />
19 Flügelkasten aus CFK<br />
20 Verklebte Aluminiumhaut an der Tragfläche<br />
21 Hochfeste Aluminiumlegierungen in der Flügelmitte<br />
22 Hochfeste Aluminiumlegierungen an der Flügelwurzel<br />
23 Haupt-Kerosintanks mit 310.000 Litern<br />
Fassungsvermögen<br />
24 Absenkbare Vorflügel zur Auftriebserhöhung<br />
25 Fest montierte Flügelkante aus thermoplastischem<br />
Kunststoff<br />
26 Triebwerksaufhängung aus Kunststoff und Titan<br />
27 Nach hinten schwenkbare Triebwerksabdeckung zur<br />
Erzeugung von Umkehrschub<br />
(nur an den beiden inneren Triebwerken)<br />
28 Triebwerksabdeckung aus CFK<br />
29 Rolls-Royce Trent 970-Turbofan-Triebwerk mit<br />
70.000 lbs Schub<br />
30 Alternativ-Triebwerk GP7270 der Engine Alliance<br />
mit 70.000 lbs Schub<br />
31 Bewegliche Vorflügelklappen<br />
32 Äußere Tragflächenrippen aus CFK<br />
33 Dreigeteilte Querruder aus CFK<br />
34 Acht Störklappen (Spoiler) aus CFK je Flügel<br />
35 Äußere Landeklappen aus CFK<br />
36 Einteilige innere Landeklappe aus Aluminium<br />
37 Landeklappenführungen aus Komposit-/<br />
Aluminiumverbundwerkstoff<br />
38 Vierrädriges Fahrwerk unter der Tragfläche<br />
39 Sechsrädriges Hauptfahrwerk unter dem Rumpf mit<br />
steuerbarer Hinterachse<br />
40 Optionales Doppelrad-Zusatzfahrwerk für<br />
A380-Versionen mit gestrecktem Rumpf oder<br />
höherem Abfluggewicht<br />
41 Hinterer Frachtraum für 16 LD-3-Container<br />
oder sechs Paletten sowie optionalem Ruheraum<br />
für Kabinenbesatzung in einem Container<br />
42 Heckfrachtraum für Stückgut (18,4 Kubikmeter)<br />
43 Flügelwurzelverkleidung aus Kompositwerkstoff<br />
mit Wabenstruktur<br />
44 Obere Rumpfpanele aus GLARE ®<br />
(Aluminiumverbundwerkstoff)<br />
45 Bodenverstrebungen des Oberdecks aus CFK<br />
46 Wendeltreppe hinten<br />
47 Hintere Bordküche (hier beispielhaft mit Ruheraum)<br />
48 Hinteres Druckschott aus CFK<br />
49 Vorderkante des Höhenruders aus CFK<br />
mit Wabenstruktur<br />
50 Höhenruder-Gehäuse aus massivem CFK<br />
51 Trimmtank im Höhenruder<br />
52 Höhenruder-Spitze aus Aluminium<br />
53 Höhenruder-Klappen aus CFK<br />
54 Seitenleitwerk mit monolithischer CFK-Beplankung<br />
55 Hinteres Rumpfteil (Sektion 19) aus CFK<br />
56 Geteiltes Seitenruder aus monolithischem CFK<br />
57 Leitwerksspitze aus CFK mit Wabenstruktur<br />
58 Hilfsturbine Pratt&Whitney Canada PW980 (1270 kW)
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
Bisherige Erfahrungen mit dem Airbus<br />
A380 von Singapore Airlines, Emirates<br />
und Quantas<br />
Singapore Airlines hat im September 2009 die bisherigen<br />
Erfahrungen wie folgt zusammengefasst: „Wir haben als erste<br />
Airline der Welt den A380 übernommen und seither mehr als<br />
4.100 Flüge in mehr als 41.000 Flugstunden absolviert. Dabei<br />
haben wir beinahe 2 Millionen Passagiere transportiert“, Leslie<br />
Thng, Singapore-Airlines General Manager für Deutschland,<br />
Österreich und die Schweiz (http://www.singaporeair.de) im<br />
Interview. In der Zwischenzeit betreibt Singapore-Airlines<br />
insgesamt zehn A380. Weitere neun Flugzeuge des Typs sind<br />
bestellt. Das Flugzeug habe sich in den vergangenen zwei<br />
Jahren als verlässlich und vor allem als profitabel bewährt. Zudem<br />
sei die Wartung sehr einfach. „Die Reichweite bei vollem<br />
Gewicht beträgt rund 13.150 Kilometer. Gegenüber der Boeing<br />
747-400 kann der A380 25 % mehr Passagiere befördern,<br />
braucht aber 20 % weniger Treibstoff. Die gesamten Betriebskosten<br />
liegen ebenfalls 15 % unter denen der Boeing 747.<br />
Unsere A380-Flüge bringen uns einen Gewinn“, erklärte Leslie<br />
Thng. Noch vor zehn Jahren hatte Singapore Airlines eine<br />
der größten Boeing 747-Flotten. „Heute haben wir die größte<br />
Flotte von A380“, so Thng. „2011 wird die Boeing-747-Ära<br />
der Vergangenheit angehören. Dann wird der letzte der noch<br />
verbliebenen neun Jumbos aus der Flotte ausgeschieden.“<br />
Technische Zuverlässigkeit<br />
Qantas – „Das ist das größte und komplexeste Flugzeug<br />
der Industrie und wir müssen nur einige Standardwartungen<br />
durchführen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.“<br />
Emirates – „Insgesamt gab es nur selten Störungen.“<br />
Auslastung der Airbus A380-Flotte<br />
Singapore Airlines – „Das Feedback unserer Kunden zum<br />
A380 war außergewöhnlich und bestätigte uns in dem, was<br />
wir erreichen wollten – die Erschaffung eines Designer-Flugzeuges,<br />
welches die Kundenerwartungen in Sachen Komfort<br />
und Funktionalität übertrifft.“ „Auslastungsfaktoren auf<br />
den Strecken, bei denen die Airbus A380-Flotte eingesetzt<br />
wurde, haben einen Durchschnitt von über 80 % erreicht<br />
– erheblich über dem Durchschnitt des restlichen Streckennetzes.“<br />
Emirates – „Wir haben ein sehr hohes Buchungsniveau …<br />
Das Flugzeug wird mit 99 % Auslastung betrieben.“<br />
Qantas – „Auf der Route zwischen Sydney und Los Angeles<br />
betreiben wir jeweils eine Boeing 747 und einen Airbus A380<br />
zusammen – der Auslastungsfaktor bei dem Airbus A380 ist<br />
drei bis vier Prozentpunkte höher als bei der Boeing 747.“<br />
Neue Dimensionen des A380-800<br />
Das Flugzeug hat eine lichte Höhe von 24,10 Metern,<br />
eine Spannweite von 79,80 Metern und wiegt voll beladen<br />
rund 570 Tonnen.<br />
Bei der Aerodynamik, den Steuerorganen und Flugzeugsystemen<br />
sowie beim Einsatz fortschrittlicher, gewichtssparender<br />
Verbundwerkstoffe wurden bedeutende<br />
Durchbrüche erzielt, die das Flugzeug, laut Airbus, zum<br />
„Flaggschiff für das 21. Jahrhundert“ machen. Der Airbus<br />
A380 besteht in seiner heutigen Form aus 22 % kohlefaserverstärkten<br />
Kunststoffen (CFK) und aus 3 % GLARE ®<br />
(Glass Fibre Reinforced Aluminum), das fester und leichter<br />
ist sowie so leicht zu reparieren ist wie Aluminium. Durch<br />
GLARE ® wird 15 bis 20 % des bisherigen Flugzeuggewichtes<br />
eingespart. All diese Innovationen hat Airbus durch<br />
mehr als 380 Patentanmeldungen geschützt.<br />
Der Airbus A380 wiegt leer etwa 240 Tonnen – ganze 15<br />
Tonnen weniger als ein vergleichbares Flugzeug mit herkömmlicher<br />
Technologie. Dies ist ein wesentlicher Faktor zur<br />
Reduzierung der Betriebskosten je Passagier und Sitzkilometer<br />
um etwa 13 % gegenüber z.B. der Boeing 747-400.<br />
50
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />
Das Fahrwerk besitzt 22 Reifen, davon zweimal sechs<br />
und zweimal vier an den Hauptfahrwerken und zwei am<br />
Bugfahrwerk. Diese wurden speziell für den Airbus A380<br />
entwickelt, um dem Abfluggewicht von maximal 570 Tonnen<br />
standzuhalten.<br />
Im A380-Cockpit gibt es sieben rechteckige LCD-Bildschirme<br />
neuester Generation im Format 15 x 20 cm, deren<br />
Anzeigefläche um fast 60 % größer ist als bisher üblich. Auf<br />
der Unterseite des Navigationsdisplays wird erstmals ein<br />
vertikales Geländeprofil des überflogenen Terrains dargestellt.<br />
Flugsicherheit<br />
Bedingt durch die Größe des Flugzeuges galt dessen Evakuierung<br />
als mögliches Problem. Nach europäischen und<br />
amerikanischen Vorschriften muss ein Flugzeug binnen 90<br />
Sekunden durch die Hälfte der zur Verfügung stehenden<br />
Türen und in Dunkelheit komplett evakuiert werden können.<br />
Am 26. März 2006 verlief der Evakuierungstest vor Vertretern<br />
der Zulassungsbehörden in Hamburg erfolgreich. Innerhalb<br />
von nur 78 Sekunden gelang es 853 Passagieren und 20<br />
Besatzungsmitgliedern das Flugzeug ausschließlich über die<br />
Notausgänge auf der rechten Seite zu verlassen. Drei Tage<br />
später bestätigten die Europäische Agentur für Flugsicherheit<br />
und die US-Luftfahrtbehörde FAA die maximale Sitzplatzkapazität<br />
für 853 Passagiere.<br />
Geschichte<br />
Die Entwicklung des Flugzeuges geht bis in die 1980er Jahre<br />
zurück, als erste Machbarkeitsstudien erstellt wurden. In der<br />
zweiten Hälfte der 1990er Jahre ergab sich eine wachsende<br />
Nachfrage der Fluggesellschaften nach Großraumflugzeugen.<br />
Nachdem im Jahr 2000 die ersten 50 Kaufabsichtserklärungen<br />
von acht Fluggesellschaften, darunter Emirates und Singapore<br />
Airlines, vorlagen, begann Airbus mit der eigentlichen Konstruktion.<br />
Unter ökonomischen Gesichtspunkten war neben<br />
der Erhöhung der Passagierkapazität auch die Senkung der<br />
Betriebskosten ein wesentliches Entwicklungsziel für diesen<br />
Flugzeugtyp. Zur Umsetzung dieses Zieles kommen beim<br />
Bau des Airbus A380 moderne Werkstoffe wie z.B. kohlenfaserverstärkte<br />
bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffe sowie<br />
neu entwickelte Triebwerke zum Einsatz. Dabei hat der Airbus<br />
A380-800 mit ca. drei Litern Kerosin je 100 Passagierkilometer<br />
einen sehr ökonomischen Treibstoffverbrauch.<br />
Die feierliche Zeremonie, bei der der Airbus A380-800 erstmals<br />
öffentlich die Werkshallen verließ und der Presse vorgestellt<br />
wurde, fand in Anwesenheit der Staats- und Regierungschefs<br />
aller maßgeblich an der Produktion beteiligten Länder am<br />
18. Januar 2005 statt. Der Erstflug folgte am 27. April 2005.<br />
Im November 2006 startete ein Airbus A380-800 zu einer<br />
Serie von Testflügen. Hierbei sollten die Langstrecken- und<br />
Flughafentauglichkeit des Modells unter Beweis gestellt werden.<br />
Neben Düsseldorf wurden mit Singapur, Kuala Lumpur,<br />
Peking, Shanghai, Hongkong, Tokio, Sydney, Johannesburg<br />
und Vancouver Flughäfen rund um den Globus angesteuert.<br />
Am 30. November 2006 beendete der Airbus A380-800 mit einem<br />
Flug von Vancouver über den Nordpol nach Toulouse das<br />
Zulassungsprogramm erfolgreich. Im Dezember 2005 erhielt<br />
der Airbus A380-800 mit Triebwerken vom Typ Engine Alliance<br />
GP7270 von der amerikanischen Luftfahrtbehörde „FAA“ und<br />
am 23. April 2007 von der europäischen Sicherheitsagentur<br />
„EASA“ die Typenzulassung.<br />
51
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
Marktsegment<br />
Eine Einteilung der internationalen Flugzeugflotte ist nach<br />
unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich. Primär sind nach<br />
dem Verwendungszweck grundsätzlich Transport- und Passagierflugzeuge<br />
zu unterscheiden. Unter den Passagierflugzeugen<br />
werden üblicherweise die Reichweite (Kurz-, Mittel- oder<br />
Langstreckenflugzeuge), die mit der Rumpfbreite korrelierte<br />
Zahl der Gangreihen („Narrowbody“ mit einer Gangreihe oder<br />
„Widebody“ mit zwei Gangreihen) sowie die Passagierkapazität<br />
als wesentliche Einteilungskriterien herangezogen.<br />
Der Airbus A380-800 ist ein für Langstreckenflüge konzipiertes<br />
Widebody-Flugzeug, welches zusammen mit der Boeing 747-<br />
400 der obersten Sitzplatzklasse „400+“ zugeordnet wird. Allerdings<br />
übertrifft er im Unterschied zum amerikanischen Konkurrenten<br />
die Kapazitätsschwelle von 400 Sitzplätzen deutlich.<br />
// Abmessungen<br />
Es ist daher strittig, ob der A380-800 nicht eine eigene, bislang<br />
nicht gekannte Größenklasse („Macrobody“) bildet und damit in<br />
seinem Segment als gegenwärtig konkurrenzlos anzusehen ist.<br />
Unstrittig ist hingegen, dass der Airbus A380-800 ein entscheidender<br />
Baustein für das zukünftig erwartete Wachstum<br />
des Luftverkehrs sein wird, da er durch seine Größe den<br />
Transport höherer Passagierzahlen ohne eine gleichzeitige<br />
Zunahme der Flugbewegungen ermöglicht. Angesichts bereits<br />
heute häufig überlasteter Lufträume über international bedeutenden<br />
Flughäfen, ist der Einsatz von Großraumflugzeugen mit<br />
deutlich mehr als 400 Sitzplätzen – wie immer diese Klasse<br />
zukünftig definiert sein mag – notwendig.<br />
Skala<br />
0 2 4 6 8 10 m<br />
Folgerichtig wird in der Klasse „400+“ bis 2028 ein Wachstum<br />
der bestehenden Flotte von zurzeit rund 870 Flugzeugen auf<br />
1.070 Flugzeuge prognostiziert.<br />
Hughes H-4 Spruce Goose 66.6 m<br />
Airbus A380-800 Airbus A380-800 73.0 - 79.6 m m<br />
Boeing 747-8 Intercontinental 76.4 m<br />
An-225 Mriya 84.0 m<br />
An-225 18.1 m<br />
B747-8I 19.6 m<br />
A380-800<br />
24.1 m<br />
Spruce Goose 24.1 m<br />
0<br />
Skala<br />
2 4 6 8 10 m<br />
An-225 18.1 m<br />
B747-8I<br />
19.6 m<br />
A380-800<br />
24.1 m<br />
Spruce Goose<br />
24.1 m<br />
Hughes H-4 Spruce Goose 66.6 m<br />
Airbus A380-800 Airbus A380-800 73.0 - 79.6 m m<br />
Boeing 747-8 Intercontinental 76.4 m<br />
An-225 Mriya 84.0 m<br />
Boeing 747-8 Intercontinental<br />
Airbus A380-800 - 79.6 68.5 m m<br />
Airbus A380-800 79.8 m<br />
An-225 Mriya 88.4 m<br />
Hughes H-4 Spruce Goose 97.5 m<br />
Quelle: Wikipedia<br />
52
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />
// Airbus-Produktionsreihe<br />
Sitze<br />
550<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
A380<br />
3-Klassen-Konfiguration<br />
A340-600<br />
2-Klassen-Konfiguration<br />
A330-300<br />
A300-600 1<br />
A340-400<br />
A340-500<br />
A330-200 1<br />
A321<br />
A310-300<br />
A320<br />
A319<br />
A318<br />
3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000<br />
Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2 )<br />
1<br />
Auch als Frachtversion verfügbar.<br />
2<br />
Eine nautische Meile = ca. 1,85 km.<br />
Quelle: AVAC<br />
Einordnung in die Airbus-<br />
Produktionsreihen<br />
Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen<br />
Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten<br />
und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend vielfältige<br />
Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und potenzieller<br />
Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit dem Airbus<br />
A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren kann und<br />
wird seit dessen Markteinführung mit dem über 500 Passagiere<br />
fassenden Airbus A380-800 nach oben abgerundet. Die erfolgreichste<br />
Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken konzipierte<br />
Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung über<br />
6.400 Flugzeuge bestellt und mittlerweile über 3.900 Maschinen<br />
ausgeliefert wurden. Zur Airbus A320-Familie gehören der Airbus<br />
A318, Airbus A319, Airbus A320 und der Airbus A321.<br />
Die etablierten Produktionsreihen Airbus A330 und Airbus<br />
A340 bedienen gemeinsam den Markt für Mittel- und Langstreckenflugzeuge,<br />
wobei aber selbst die gegenwärtig größte<br />
Modellvariante, der Airbus A340-600, nicht die Passagierkapazität<br />
einer Boeing 747-400 erreicht. Vor Einführung des<br />
Airbus A380-800 musste Airbus das Marktsegment „400+“<br />
(mit einer Kapazität von mehr als 400 Passagieren) dem US-<br />
Konkurrenten Boeing überlassen.<br />
Alle Flugzeuge von Airbus fliegen konzeptionell mit dem<br />
gleichen Cockpitaufbau. Dies erleichtert den Piloten den<br />
Umstieg von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich<br />
und verringert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften<br />
für ihre Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise<br />
ein Pilot weniger als zwei Wochen Simulatortraining,<br />
um zwischen einem Modell der Airbus A340-Familie und<br />
einem Airbus A380-800 wechseln zu können.<br />
Ausblick<br />
Nachdem Boeing das oberste Marktsegment der Großraumflugzeuge<br />
mit der Boeing 747-Familie über nahezu vier<br />
Jahrzehnte konkurrenzlos beherrschte, ergibt sich seit der<br />
Markteinführung des Airbus A380-800 eine völlig veränderte<br />
Wettbewerbssituation. Die nunmehr seit nahezu 20 Jahren in<br />
Produktion befindliche Boeing 747-400 ist dem neuen Spitzenmodell<br />
von Airbus hinsichtlich Größe, Komfort und Wirtschaftlichkeit<br />
deutlich unterlegen. Zudem ist, abgesehen von Boeing,<br />
zurzeit kein anderer Flugzeughersteller in der Lage, ein Flugzeug<br />
anzubieten oder zu entwickeln, welches sich hinsichtlich<br />
Größe und Effizienz mit dem Airbus A380-800 messen könnte.<br />
Hauptkonkurrent des Airbus A380-800 wird daher zukünftig<br />
die Boeing 747-8, eine Weiterentwicklung der Boeing 747-400<br />
53
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
mit verlängertem Rumpf, entsprechend erhöhter Passagierkapazität und aktualisierter<br />
Technik sein. Allerdings wird auch die Boeing 747-8 mit einer Kapazität von 470<br />
Sitzplätzen in typischer 3-Klassen-Konfiguration weder die Größe des Airbus A380-800<br />
noch dessen wirtschaftliche Effizienz erreichen. Zudem ist mit ersten Auslieferungen der<br />
Boeing 747-8 nicht vor Ende 2011 zu rechnen.<br />
Der Airbus A380-800 genießt gegenwärtig als größtes und sehr effizientes Passagierflugzeug<br />
eine Ausnahmestellung. Aufgrund dieses Wettbewerbsvorteils und des<br />
Technologievorsprungs kann von einer wachsenden Marktdurchdringung und einer<br />
langfristig anhaltenden Popularität des Airbus A380-800 sowie einer zukünftig möglichen<br />
A380-Familie ausgegangen werden. Die bereits vorliegenden Bestellungen von<br />
16 Betreibern für 200 Airbus A380, welche insbesondere von international führenden<br />
Fluggesellschaften abgegeben wurden, unterstreichen diese Einschätzung. Der erste<br />
Airbus A380-800 wurde am 15. Oktober 2007 an Singapore Airlines übergeben und<br />
startete am 25. Oktober 2007 zu seinem ersten Linienflug von Singapur nach Sydney.<br />
Gegenwärtig befinden sich 19 Airbus A380 bei Singapore Airlines, Emirates und Qantas<br />
im Einsatz. Im laufenden Jahr 2009 sollen noch weitere neun Airbus A380 an Emirates,<br />
Air France/KLM und Qantas übergeben werden (Stand: 25. September 2009).<br />
In 2010 sollen 24 Airbus A380 ausgeliefert werden. In der Serienproduktion erwartet<br />
Airbus, dass über 30 Flugzeuge pro Jahr ausgeliefert werden können (gegenwärtig<br />
liegen die Schätzungen bei Airbus in Bezug auf die Auslieferungen des Airbus A380 für<br />
das Jahr 2011 bei 33 und 36 für das Jahr 2012).<br />
GESELLSCHAFT Land Bestellungen<br />
Auslieferung<br />
Stand: 7. September 2009<br />
Quelle: ASCEND<br />
Emirates Vereinigte Arabische Emirate 58 5<br />
Qantas Airways Australien 20 4<br />
Singapore Airlines Singapur 19 10<br />
Lufthansa Deutschland 15 0<br />
British Airways Großbritannien 12 0<br />
Air France/KLM Frankreich/Niederlande 12 0<br />
Korean Air Südkorea 10 0<br />
Etihad Airways Vereinigte Arabische Emirate 10 0<br />
ILFC USA 10 0<br />
Virgin Atlantic Airways USA 6 0<br />
Thai Airways International Thailand 6 0<br />
Penerbangan Malaysia<br />
Berhad (MAS) Malaysia 6 0<br />
Qatar Airways Qatar 5 0<br />
Kingfisher Airlines Indien 5 0<br />
China Southern Airlines China 5 0<br />
Kingdom Holding Saudi-Arabien 1 0<br />
Gesamt 200 19<br />
54
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />
Wertgutachten<br />
Für die Bewertungsgutachten von The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“), Ascend<br />
Worldwide Limited („ASCEND“) und von BK Associates Inc. eingeholt, die nachfolgend im<br />
Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC,<br />
ASCEND und BK Associates Inc. von einer gleichartigen Marktlage und Marktgängigkeit<br />
des Flugzeuges aus. Zwei der drei Gutachter gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen<br />
des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5 % p.a. aus. AVAC unterstellt eine Wachstums-<br />
bzw. Inflationsrate zwischen 1,5 und 4 % p.a. gemäß Prognosen von bedeutenden<br />
britischen Banken. Es existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />
Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde 1991 gegründet. Die<br />
Bewertungen der Gesellschaft umfassen sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen<br />
als auch deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung von Markttrends<br />
und anderen wirtschaftlichen Faktoren. Die Kunden von AVAC sind vor allem<br />
Finanzinstitute und Leasinggeber, aber auch Leasingnehmer. Geographisch verteilen<br />
sich die Kunden des Unternehmens auf Europa, Asien, Nordamerika und den Nahen<br />
Osten. Neben der Bewertung von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC<br />
auch zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Reference“, „The Aircraft Value<br />
Journal“ und „Aircraft Value News“ an.<br />
Die Wertgutachten kommen zu dem Schluss, dass der Airbus A380-800 in seinem<br />
Marktsegment eine hervorgehobene Stellung hat. Die konservativen Wertansätze<br />
in Bezug auf den Airbus A380 begründen sich vor allem in der Wiedervermarktung<br />
dieses Flugzeugtyps bei einer gegenwärtig limitierten Betreiberbasis.<br />
Das Wertgutachten von AVAC vom 24. Juni 2009 schätzt den gegenwärtigen<br />
Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung der technischen Details des<br />
Flugzeuges und der augenblicklichen Marktlage auf 206,90 Mio. USD, das Wertgutachten<br />
von ASCEND vom 23. September 2009 gibt einen gegenwärtigen Verkehrswert<br />
von 191,68 Mio. USD an und das Wertgutachten von BK Associates Inc. vom<br />
23. Juni 2009 von 210 Mio. USD. Unter Einbeziehung des langfristigen Leasingvertrages<br />
mit Emirates schätzen AVAC und ASCEND jeweils den Wert des Flugzeuges bei<br />
Auslieferung auf 222,80 Mio. USD und 294,25 Mio. USD.<br />
Das Bewertungsgutachten von AVAC kommt unter Zugrundelegung eines mittleren<br />
Verkaufswertes bei einem Verkauf im Dezember 2027 zu einem Verkaufswert von<br />
56,96 Mio. USD zuzüglich einer Kompensation i.H.v. 12,65 Mio. USD für die „full-life-<br />
Rückgabebedingungen“. AVAC hat über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages<br />
eine Einschätzung des Wertes in Bezug auf die Rückgabeverpflichtungen von Emirates<br />
im Wertgutachten aufgenommen.<br />
So werden die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Wertentwicklungen des<br />
Airbus A380-800 über die nächsten 18 Jahre von AVAC, ASCEND und BK Associates<br />
Inc. unterstellt:<br />
55
Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />
// PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG IN USD<br />
FÜR DEN AIRBUS A380-800<br />
JAHR 1<br />
AVAC<br />
(HALF LIFE<br />
CONDiTION)<br />
Mittelwert<br />
AVAC<br />
(FULL LIFE<br />
ADJUSTMENT)<br />
AVAC<br />
(FULL LIFE<br />
CONDITION)<br />
BK ASSOCIATES INC.<br />
(FULL LIFE<br />
CONDITION)<br />
ASCEND<br />
(FULL LIFE<br />
CONDITION)<br />
2010 184.210.000 2.300.000 186.510.000 210.133.800 199.620.000<br />
2011 175.771.000 4.700.000 180.471.000 213.099.200 196.230.000<br />
2012 163.198.000 7.100.000 170.298.000 201.795.500 193.540.000<br />
2013 146.522.000 9.588.000 156.110.000 191.206.600 185.060.000<br />
2014 127.973.000 9.779.800 137.752.800 180.833.000 176.900.000<br />
2015 122.305.000 9.975.400 132.280.400 174.775.100 169.050.000<br />
2016 114.086.000 10.174.900 124.260.900 168.833.200 161.550.000<br />
2017 102.064.000 10.378.400 112.442.400 163.657.800 154.380.000<br />
2018 99.595.000 10.586.000 110.181.000 159.249.200 147.560.000<br />
2019 93.490.000 10.797.700 104.287.700 153.608.000 141.090.000<br />
2020 94.334.000 11.013.600 105.347.600 149.934.400 134.990.000<br />
2021 84.419.000 11.233.900 95.652.900 146.879.000 129.240.000<br />
2022 76.098.000 11.458.600 87.556.600 143.892.300 123.840.000<br />
2023 69.680.000 11.687.800 81.367.800 140.474.600 118.810.000<br />
2024 68.452.000 11.921.500 80.373.500 136.976.400 114.140.000<br />
2025 63.207.000 12.160.000 75.367.000 133.698.300 109.820.000<br />
2026 61.302.000 12.403.200 73.705.200 131.690.800 105.870.000<br />
2027 56.961.000 12.651.200 69.612.200 128.654.300 102.250.000<br />
1<br />
jeweils Dezember<br />
Quelle: AVAC, ASCEND, BK Associates Inc.<br />
Emirates ist gemäß Leasingvertrag verpflichtet, das Flugzeug in einer sog. „full life<br />
condition“ zurückzugeben, was bedeutet, dass alle wesentlichen Teile des Flugzeuges<br />
wie das Fahrgestell, der Flugzeugrumpf selbst, das Hilfstriebwerk und die<br />
Triebwerke null Betriebsstunden seit der letzten Wartung aufweisen müssen. Diese<br />
Vereinbarung übertrifft erheblich den „half-life-Wert“ und führt aus diesen Gründen<br />
zu einer Wertsteigerung. In der oben stehenden Tabelle wird diese Wertsteigerung<br />
gemäß der gutachterlichen Betrachtung von AVAC als „full life adjustment“ gezeigt.<br />
Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis Company sind unter<br />
www.aircraft-values.co.uk verfügbar.<br />
Gemäß dem Wertgutachten von ASCEND ist bei einem Verkauf des Flugzeuges in<br />
„full life condition“ im Dezember 2027 für den Airbus A380-800 ein Verkaufswert<br />
von 102,25 Mio. USD erzielbar. Dieser Wert liegt über dem Verkaufsmittelwert des<br />
Bewertungsgutachtens von AVAC. ASCEND ist ein erfahrenes und seit über 40<br />
Jahren etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luft- und Raumfahrt und<br />
berät Banken, Leasingunternehmen, <strong>Invest</strong>oren, Fluggesellschaften, Hersteller und<br />
Versicherungen. Die Onlinedatenbank von ASCEND umfasst Daten von mehr als<br />
56
DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />
90.000 Flugzeugen sowie 200 Flugzeugarten und deckt weltweit gefertigte Passagierflugzeuge,<br />
Turboprops, Business und Very Light Jets (sog. Minijets) ab.<br />
Weitere Informationen zu Ascend Worldwide Ltd. sind unter<br />
www.ascendworldwide.com verfügbar.<br />
BK Associates Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten den Verkaufswert bei<br />
Rückgabe des Flugzeuges in „full life condition“ im Jahre 2027 für den Airbus<br />
A380-800 auf 128,65 Mio. USD geschätzt. Dieser liegt damit ebenfalls über dem<br />
Verkaufsmittelwert des Bewertungsgutachtens von AVAC. BK Associates Inc. ist<br />
ein erfahrenes und etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und<br />
berät Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und andere Kunden.<br />
Seit der Gründung im Jahre 1984 hat BK Associates Inc. mehr als 5.000 Bewertungsaufträge<br />
durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben. BK Associates<br />
Inc. hat sämtliche Flugzeugtypen und -modelle bekannter Hersteller wie<br />
Airbus, Boeing, McDonnell Douglas, Lockheed, Fokker, Dornier u.a. für mehr als<br />
300 Kunden begutachtet.<br />
Weitere Informationen zu BK Associates Inc. sind unter<br />
www.bkassociates.com verfügbar.<br />
// „FULL LIFE CONDITION“ – VERKAUFSWERTE<br />
IM DEZEMBER 2027 IM ÜBERBLICK – PROGNOSE<br />
Mio.<br />
USD<br />
125<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
69,61<br />
102,25<br />
128,65<br />
0<br />
AVAC ASCEND BK Associates<br />
Inc.<br />
Quelle: Gutachten von AVAC, ASCEND, BK Associates Inc.<br />
57
Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />
DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />
er Leasingnehmer Emirates („Emirates“) mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische<br />
Emirate, wurde als Dubai Corporation am 26. Juni 1985 durch ein<br />
Dekret des damaligen Emirs von Dubai gegründet und befindet sich mittelbar im<br />
Eigentum des Emirates Dubai. Emirates startete seinen Flugdienst am 25. Oktober<br />
1985 mit der Aufnahme von Flügen nach Mumbai, Neu-Delhi und Karatschi. Seit<br />
1987 hat Emirates auch Europa in das Streckennetz eingebunden.<br />
Die Emirates-Gruppe umfasst neben der Fluggesellschaft Emirates, die durch ihre<br />
Tochtergesellschaften auch Catering- und Hoteldienstleistungen anbietet (Emirates<br />
Flight Catering Company, Emirates Hotel etc.), den Dienstleister Dnata. Über Dnata<br />
werden mittels der Tochterunternehmen Dnata Airport Operations, Dnata Cargo<br />
und Mercator alle Passagier- und Cargo-Ströme, Ramp-Services und technische<br />
Dienste am Dubai International Airport abgewickelt. Darüber hinaus ist Dnata<br />
Agencies eine der größten Reiseorganisationen im Nahen Osten.<br />
Emirates SkyCargo ist die bereits mehrfach international ausgezeichnete Frachtdivision<br />
von Emirates und bedient weltweit 101 Flugziele in 61 Ländern. In 2008<br />
wurde sie von 240 deutschen Luftfahrtspediteuren zur besten Airline 2008 gekürt<br />
und mit dem renommierten „Aircargo Award“ geehrt. Das Emirates SkyCargo<br />
Center am Dubai International Airport zählt zu den modernsten und effizientesten<br />
Frachtterminals der Welt.<br />
Emirates spielt als offizielle Fluggesellschaft des Emirates Dubai eine bedeutende<br />
Rolle für die Entwicklung der Region als internationale Drehscheibe für Wirtschaft<br />
und Tourismus und ist somit mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Emirates<br />
eng verknüpft. Im Zuge der Entwicklung Dubais wuchs Emirates zu einer der<br />
erfolgreichsten Fluggesellschaften der Welt, die zudem über eine der modernsten<br />
Flugzeugflotten verfügt. Emirates investiert laufend in die Erweiterung und Aufrüstung<br />
seiner Flugzeugflotte sowie in die Verbesserung des Service-Angebotes.<br />
Emirates wird regelmäßig für sein modernes Unterhaltungssystem in allen Klassen<br />
wie auch für die Qualität der Business und First Class ausgezeichnet. In wichtigen<br />
Flughäfen, darunter auch Frankfurt und München, hat Emirates exklusive Lounges<br />
für Vielflieger eingerichtet. Trotz des hohen Qualitätsstandards hat sich Emirates zu<br />
einer der kosteneffizientesten Fluggesellschaften der Welt entwickelt.<br />
Mit einer von aktuell 128 Passagierflugzeugen umfassenden Flotte (Stand: 7. September<br />
2009) fliegt Emirates derzeit 99 Flugziele in 60 Ländern in aller Welt an, darunter<br />
Flugrouten nach Sydney, New York, Moskau, Osaka, São Paulo und Mumbai.<br />
Beinahe 700 Emirates-Flüge starten jede Woche vom Heimatflughafen Dubai<br />
International aus zu Flugzielen auf sechs Kontinenten. Es bestehen Codesharing-<br />
Abkommen mit einer Vielzahl von Fluggesellschaften, darunter Continental Airlines,<br />
Air Mauritius, Japan Airlines und Air India.<br />
58
Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />
// DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />
Emirates Hotel<br />
(Australia) Pty Ltd.<br />
100 %<br />
70,0 %<br />
Emirates Leisure<br />
Retail (Oman) L.L.C.<br />
Emirates Hotel L.L.C.<br />
100 % 68,7 %<br />
Emirates<br />
Maritime & Mercantile<br />
International L.L.C.<br />
Emirates Leisure<br />
Retail Holding L.L.C.<br />
Emirates Flight<br />
Catering Company L.L.C.<br />
100 % 68,7 %<br />
90 %<br />
100 %<br />
Emirates Leisure<br />
Retail L.L.C.<br />
andere<br />
Tochtergesellschaften<br />
Stand: 31. März 2009<br />
Quelle: Emirates<br />
<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai<br />
// EMIRATES –<br />
ANZAHL DER FLUGZEUGE 1<br />
// EMIRATES –<br />
ANZAHL DER FLUGSTRECKEN 1<br />
Anzahl der<br />
Flugzeuge<br />
138 3<br />
Anzahl der<br />
Flugstrecken<br />
99<br />
101 2<br />
120<br />
100<br />
96<br />
109<br />
80<br />
73<br />
80<br />
69<br />
76<br />
83<br />
89<br />
85<br />
60<br />
60<br />
61<br />
40<br />
40<br />
20<br />
20<br />
0<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />
0<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März<br />
2<br />
Stand: 7. September 2009; Quelle: ASCEND<br />
3<br />
Inkl. 10 Frachtflugzeuge<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März<br />
2<br />
Inkl. Frachtflugstrecken<br />
Quelle: Emirates, Annual Report 2008/2009;<br />
ATI „Emirates sees return of New York A380 flights“<br />
Stand: 30. August 2009<br />
59
Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />
Die Flotte von Emirates – Eine der jüngsten Flotte<br />
Die Emirates Flotte besteht derzeit aus 138 Langstreckenflugzeugen, wovon fünf<br />
Frachtflugzeuge in Form von „wet leases“ (siehe Glossar S. 181 ff.) im Einsatz sind<br />
(Stand: 7. September 2009). Vor allem moderne, treibstoffeffiziente Flugzeugtypen<br />
wie die Boeing 777 und der Airbus A380 werden in Zukunft die Flugzeugflotte von<br />
Emirates dominieren. Emirates als einer der ersten Besteller des Airbus A380 ist<br />
auch mit Abstand der größte und wichtigste Kunde für dieses Flugzeug. „Mit der<br />
Auslieferung des ersten Airbus A380 haben wir ein neues Zeitalter für unsere ökoeffiziente<br />
Flugzeugflotte eingeläutet“, erklärte Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum,<br />
Chairman und Chief Executive Officer von Emirates. Gegenwärtig betreibt<br />
Emirates fünf Airbus A380 und hat darüber hinaus weitere 53 bestellt<br />
(Stand: 7. September 2009).<br />
Emirates hat 79 Boeing 777 im Dienst und ist damit der weltweit größte Betreiber<br />
der Boeing 777-Familie. Insgesamt plant die Fluggesellschaft die Ausweitung der<br />
Flotte um 157 Flugzeuge (Stand: 7. September 2009). Neben 53 Airbus A380 und<br />
70 Airbus A350 (50 Airbus A350-900XWB, 20 Airbus A350-1000XWB) wurden auch<br />
weitere 25 Boeing 777-300ER, zwei Boeing 777-200LRF und fünf Boeing 747<br />
bestellt. Außerdem ist vorgesehen, dass Emirates zwei der von ILFC, einer internationalen<br />
Leasinggesellschaft, bestellten Airbus A380 betreiben wird.<br />
Mit einem Durchschnittsalter von 5,5 Jahren hat Emirates eine der jüngsten Flugzeugflotten<br />
weltweit im Vergleich zu einem Branchendurchschnitt von 15 Jahren.<br />
Der Fokus auf Langstrecken bzw. Langstreckenflugzeuge bringt für Emirates entscheidende<br />
Größen- und Kostenvorteile. Die Größe der Flugzeuge ermöglicht zudem<br />
eine höhere Passagierkapazität – ein wesentliches Plus vor dem Hintergrund<br />
der hohen Frequenzauslastungen an den etablierten Flughäfen. Durch die Bündelung<br />
der Passagierströme über Dubai verfügt Emirates über einen vergleichsweise<br />
hohen Sitzplatzauslastungsfaktor. Emirates weitet auch das Einzugsgebiet aus: So<br />
setzt Emirates, insbesondere mit Hilfe des neuen Airbus A380-800 und der Boeing<br />
777-300ER verstärkt auf Direktflüge nach weit entfernten Standorten, wie z.B. von<br />
Dubai nach Houston und São Paulo.<br />
In den letzten fünf Jahren verzeichnete Emirates ein jährliches Streckenwachstum<br />
von 20 %. Allein in den letzten zwei Jahren hat Emirates 14 neue Strecken aufgenommen.<br />
Mit der Aufnahme der Verbindung Dubai – São Paulo im Jahre 2007 ist<br />
Emirates die erste und einzige Fluggesellschaft, die von einem einzigen Drehkreuz<br />
aus Non-Stop-Verbindungen auf alle Kontinente anbietet.<br />
60
Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />
San Francisco<br />
Los Angeles<br />
Toronto<br />
Houston<br />
New York<br />
Glasgow<br />
Newcastle<br />
Manchester<br />
Hamburg<br />
Birmingham Düsseldorf<br />
London Frankfurt<br />
München<br />
Paris<br />
Wien<br />
Zürich Venedig<br />
Nizza Mailand<br />
Rom<br />
Casablanca<br />
Abidjan<br />
Malta<br />
Tripolis<br />
Accra<br />
Lagos<br />
Tunis<br />
Athen<br />
Kairo<br />
Khartum<br />
Istanbul<br />
Addis Abeba<br />
Entebbe<br />
Moskau<br />
Larnaca<br />
Dubai<br />
Nairobi<br />
Peshawar<br />
Karatschi<br />
Ahmedabad<br />
Mumbai<br />
Bengaluru<br />
Kozhikode<br />
Kochi<br />
Thiruvananthapuram<br />
Islamabad<br />
Lahore<br />
Delhi<br />
Dhaka<br />
Kolkata<br />
Hyderabad<br />
Chennai<br />
Colombo<br />
Malé<br />
Malediven<br />
Peking<br />
Seoul<br />
Shanghai<br />
Bangkok<br />
Guangzhou<br />
Hongkong<br />
Kuala Lumpur<br />
Singapur<br />
Osaka<br />
Manila<br />
Dar Es Salaam<br />
Seychellen<br />
Jakarta<br />
Sao Paulo<br />
Johannesburg<br />
Kapstadt<br />
Durban<br />
Mauritius<br />
Perth<br />
Brisbane<br />
Mittlerer Osten<br />
Melbourne<br />
Sydney<br />
Auckland<br />
Christchurch<br />
Beirut<br />
Teheran<br />
Amman Damaskus<br />
Alexandria Kairo Kuwait<br />
Dammam Bahrain<br />
Riad<br />
Dubai<br />
Doha<br />
Dschidda<br />
Maskat<br />
Sana’a<br />
// EMIRATES – FLOTTE<br />
12,3 %<br />
3,6 %<br />
57,3 %<br />
21 %<br />
5,8 %<br />
A380<br />
A340<br />
A330<br />
B747<br />
B777<br />
Stand: 7. September 2009<br />
Quelle: ASCEND<br />
61
Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />
// Geografische Lage Dubai:<br />
Im 15-Stunden-Radius sind fast alle ziele non-stop erreichbar<br />
London<br />
Frankfurt<br />
Paris<br />
Athen<br />
Moskau<br />
Istanbul<br />
Beirut<br />
5 h<br />
Beijing<br />
Seoul<br />
Shanghai<br />
Tokio<br />
10 h<br />
Kairo<br />
Sana‘a<br />
Dubai<br />
Delhi<br />
Bangkok<br />
Colombo<br />
Singapur<br />
Jakarta<br />
Mauritius<br />
15 h<br />
Johannesburg<br />
Perth<br />
Brisbane<br />
Sydney<br />
Reichweiten (Stand 2009)<br />
A330-200<br />
Anzahl: 29<br />
Reichweite: 12.500<br />
A340-500<br />
Anzahl: 9<br />
Reichweite: 16.700<br />
B777-200ER<br />
Anzahl: 6<br />
Reichweite: 14.260<br />
B777-200LRF<br />
Anzahl: 2<br />
Reichweite: 9.045<br />
A340-300<br />
Anzahl: 8<br />
Reichweite: 13.700<br />
B777-200<br />
Anzahl: 3<br />
Reichweite: 9.695<br />
B777-300<br />
Anzahl: 12<br />
Reichweite: 11.135<br />
B747-400F<br />
Anzahl: 5<br />
Reichweite: 8.230<br />
B777-300ER<br />
Anzahl: 46<br />
Reichweite: 14.685<br />
A380-800<br />
Anzahl: 5<br />
Reichweite: 15.200<br />
B777-200LR<br />
Anzahl: 10<br />
Reichweite: 17.370<br />
B747-400ERF<br />
Anzahl: 3<br />
Reichweite: 9.200<br />
Quelle: Arthur D. Little Analyse, Werksangaben; Airbus S.A.S.; The Boeing Company<br />
Flotte: Stand zum 7. September 2009, Quelle: ASCEND<br />
62
Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />
Sponsoring<br />
Emirates engagiert sich seit über 20 Jahren in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten und weltweit im Bereich Sport-<br />
Sponsoring. Den Anfang machte das erste Powerboat-<br />
Rennen, das 1987 in Dubai stattfand.<br />
Für Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und<br />
CEO von Emirates, ist Sponsoring ein zentrales Element in<br />
der Marketingstrategie von Emirates: „Sponsoring bringt<br />
eine optimale Integration mit unseren Fluggästen. Wir können<br />
so ihren Interessen entsprechen und eine persönliche<br />
Beziehung aufbauen.“<br />
Emirates ist offizieller Partner der FIFA bis 2014 und wird<br />
auch die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika unterstützen.<br />
Des Weiteren sponsert Emirates den FC Arsenal und<br />
hat das Recht auf den Namen für das neue Stadion des Vereins<br />
erworben. Darüber hinaus ist Emirates der Hauptsponsor<br />
des AC Milan, des Hamburger SV und von Paris Saint-<br />
Germain. Emirates ist auch in vielen weiteren Sportarten<br />
als Sponsor tätig: Rugby, Golf, Yachtrennen, Kricket, Tennis<br />
(Dubai Tennis Open) und Pferderennen (vor allem sponsert<br />
Emirates den Dubai World Cup, der mit 6 Mio. USD das<br />
höchstdotierte Pferderennen der Welt ist).<br />
Vorteil Dubai<br />
Das rasante Wachstum von Emirates ist eng mit der aufstrebenden<br />
Wirtschaftsmetropole Dubai verknüpft. Ein großer<br />
Teil der Fluggäste sind Geschäftsleute und Touristen, die die<br />
zahlreichen Umsteigemöglichkeiten des Flughafens Dubai<br />
zum Weiterflug nach Fernost sowie Australien und Neuseeland<br />
nutzen.<br />
Das Emirat Dubai ist mit einer Fläche von 3.885 km 2 das<br />
zweitgrößte Emirat der insgesamt sieben Vereinigten Arabischen<br />
Emirate. Im Gegensatz zum ölreichen benachbarten<br />
Emirat Abu Dhabi verfügt Dubai über vergleichsweise geringe<br />
Ölvorkommen. So hat sich Dubai bereits früh im Hinblick<br />
auf die versiegenden Öleinnahmen anderen Wirtschaftszweigen<br />
geöffnet, insbesondere dem Handel, den Finanzen und<br />
in wachsendem Maße dem Tourismus.<br />
Aufgrund der Folgen der Finanzmarktkrise hat das Emirat<br />
Dubai einen defizitären Haushalt für das Jahr 2009 vorgelegt,<br />
um die öffentlichen Unternehmen zu unterstützen und somit<br />
die Konjunktur des Emirates Dubai anzukurbeln.<br />
Aufgrund der geographischen Lage entlang des See- und<br />
Luftweges von Asien nach Europa und umgekehrt gilt Dubai<br />
als eines der größten Handelszentren Asiens. Dazu tragen<br />
die modernen Hafenanlagen, wichtige Freihandelszonen<br />
und der moderne Flughafen Dubai International Airport bei.<br />
Im Kalenderjahr 2008 wurden auf dem Dubai International<br />
Airport 37,4 Millionen Passagiere abgefertigt. Im Jahr 2009<br />
rechnet man mit 40,5 Millionen Passagieren, was einer Steigerung<br />
von rund 8,3 % entspricht. Für das Folgejahr 2010<br />
wird ein Wachstum von 13,5 % auf 46 Millionen Passagiere<br />
prognostiziert. Der Flughafen wird von über 125 Fluggesellschaften<br />
angeflogen und verbindet über 210 Ziele in sechs<br />
Kontinenten. Er ist eines der bedeutenden Luftverkehrskreuze<br />
zwischen Europa und Asien. Seit 14. Oktober 2008<br />
ist der neue Terminal 3 am Dubai International Airport in<br />
Betrieb. Dieser wird exklusiv von Emirates genutzt und ist für<br />
weitere 43 Millionen Passagiere im Jahr ausgelegt. Dennoch<br />
reicht auch diese Kapazitätserweiterung des gegenwärtigen<br />
Flughafens nicht aus, um den Passagierströmen der Zukunft<br />
gerecht zu werden. Der sich im Bau befindliche Flughafen<br />
„Dubai World Central International Airport“ soll sechs<br />
Start- und Landebahnen haben und jährlich 120 Millionen<br />
Menschen abfertigen können. Er soll den Dubai International<br />
Airport trotz seiner Größe nicht ersetzen, sondern ergänzen.<br />
Das Potenzial: Rund 4 Milliarden Menschen, damit mehr als<br />
die Hälfte der Weltbevölkerung, leben gegenwärtig in einer<br />
Reichweite von nur acht Flugstunden des günstig gelegenen<br />
Emirates. In einer Reichweite von zwölf Flugstunden können<br />
sogar 80 % der Weltbevölkerung erreicht werden. Fast alle<br />
Teile der Welt sind von Dubai aus ohne Zwischenstopp<br />
zu erreichen – neue Flugzeugtypen wie der Airbus A350-<br />
900OXWB ermöglichen bis zu 17 Stunden Flugzeit.<br />
63
Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />
Finanzielle Situation<br />
Emirates konnte das Geschäftsjahr 2008/2009 zum 31. März<br />
2009 mit einem Gewinn beenden. Dies war bereits das 21.<br />
Mal in Folge, dass ein Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen<br />
wurde. Das vergangene Geschäftsjahr war für Emirates,<br />
wie auch für die gesamte Luftfahrtindustrie, jedoch auch eine<br />
Herausforderung. Ein aktives Management der Flugzeugflotte<br />
und konsequente Kostenkontrolle führten bei Emirates zu<br />
einem Break-even-Sitzplatzauslastungsfaktor von 64 % (zum<br />
31. März 2009) gegenüber rund 78 % bei vielen europäischen<br />
Fluggesellschaften.<br />
Emirates konnte über die letzten zehn Jahre ein jährliches<br />
Passagierwachstum von 18,4 % verzeichnen und im Geschäftsjahr<br />
2008/2009 mit 44.189 Mio. AED 1 (12 Mrd. USD)<br />
ein Umsatzwachstum von 9,9 % im Vergleich zur Vorjahresperiode<br />
erwirtschaften. 22,7 Millionen Passagiere sind im<br />
Geschäftsjahr 2008/2009 mit Emirates geflogen, das bedeutet<br />
eine Steigerung von 7 % im Vergleich zur Vorjahresperiode.<br />
Der entscheidende Faktor für die positive Entwicklung<br />
lag in Frequenzerhöhungen auf nachfragestarken Strecken.<br />
Trotz der Kapazitätssteigerung um 13 % konnte der Sitzplatzfaktor<br />
mit 75,8 % auf einem hohen Niveau gehalten werden.<br />
Der operative Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2008/2009<br />
2.573 Mio. AED (701 Mio. USD); der Nettogewinn belief sich<br />
auf 981,7 Mio. AED (267,5 Mio. USD). Die gesamte Emirates-<br />
Gruppe erwirtschaftete einen Gewinn i.H.v. umgerechnet<br />
406 Mio. USD bei einer Umsatzsteigerung von 10,4 % auf<br />
12,6 Mrd. USD. Ein unter den wirtschaftlichen Bedingungen<br />
zufriedenstellendes Ergebnis, so Emirates-Präsident Sheikh<br />
Ahmed bin Saeed Al-Maktoum.<br />
Die Konzernbilanz zum 31.März 2009 von Emirates weist ein<br />
Eigenkapital von 16.568 Mio. AED (4.514 Mio. USD) aus. Mit<br />
einer freien Liquidität i.H.v. 1,2 Mrd. USD zum Geschäftsjahresende<br />
hat Emirates zudem eine ausgezeichnete Liquiditätsausstattung.<br />
1<br />
USD = AED 3,67<br />
// EMIRATES – UMSATZ NACH KONTINENTEN 1<br />
10,8 %<br />
36,5 %<br />
11,3 %<br />
13,3 %<br />
28,1 %<br />
Europa und Nord-, Mittel- und Südamerika<br />
Ostasien und Australasien<br />
Mittlerer Osten<br />
Afrika<br />
Westasien und Indischer Ozean<br />
1<br />
Geschäftsjahr 2008/2009<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />
64
Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />
// EMIRATES – UMSATZ UND JAHRESÜBERSCHUSS NACH STEUERN 1<br />
Mio. AED<br />
40.000<br />
40.197<br />
44.189<br />
35.000<br />
30.000<br />
29.840<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
13.286<br />
18.131<br />
23.051<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
1.574<br />
2.407<br />
2.475<br />
3.096<br />
5.020<br />
982<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
Umsatz<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
Stand: 31. März 2009.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />
Jahresüberschuss nach Steuern<br />
// EMIRATES – PASSAGIERTRANSPORT 1<br />
in Tsd.<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
10.441<br />
12.529<br />
14.498<br />
17.544<br />
21.229<br />
22.731<br />
5.000<br />
0<br />
2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />
Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />
65
Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />
Die Geschäftsstrategie<br />
Eine schlanke Organisation, modernste Informationssysteme,<br />
niedrige Betriebskosten aufgrund niedriger Personal- und<br />
Flughafenkosten sowie der Fokus auf Langstreckenflugzeuge<br />
und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen das erfolgreiche<br />
Geschäftsmodell von Emirates.<br />
Dubai hat sich über Jahrzehnte als ein internationales Drehkreuz<br />
für Tourismus und Waren etabliert und ist bestrebt, diesen<br />
Status weiter auszubauen. Dies wird durch viele Infrastrukturinvestitionen<br />
wie dem Flughafenausbau unterstrichen. Auch<br />
das liberale wirtschaftliche Umfeld ohne Nachtflugbeschränkungen<br />
oder andere Auflagen der örtlichen Behörden trägt zum<br />
Wachstum bei. Die Fluggesellschaft Emirates spielt dabei eine<br />
strategisch bedeutende Rolle für das Emirat, um die Verkehrsströme<br />
zu ermöglichen und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad<br />
von Dubai zu steigern.<br />
Emirates sieht sich gerüstet für die kommenden Herausforderungen.<br />
Das Jahr 2009 wird ein Jahr der Konsolidierung mit<br />
weniger Streckeneröffnungen als in vergangenen Jahren. Die<br />
Konzentration wird im laufenden Geschäftsjahr vor allem auf<br />
den nachfragestarken Märkten wie dem Nahen und Mittleren<br />
Osten und Afrika liegen, die gegenwärtig ein Wachstum von<br />
bis zu 13 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen können.<br />
Zusätzliche Verbindungen nach Amman, Riad, Jeddah, Kuwait,<br />
Sanaa, Doha und Damaskus wurden deshalb von Emirates in<br />
den Flugplan aufgenommen.<br />
Emirates ist eine operativ erfolgreiche Fluggesellschaft mit<br />
guten Auslastungsquoten, einer niedrigen Kostenbasis und<br />
positiven Erträgen. Die geographische Lage des Drehkreuzes<br />
Dubai begünstigt den weiteren Ausbau des Streckennetzes<br />
nach Afrika, Asien, Amerika, Australien/Neuseeland sowie<br />
innerhalb des Mittleren und Nahen Ostens. So wurden gerade<br />
in den letzten Monaten tägliche Flugverbindungen nach Indien,<br />
Südafrika, USA (San Francisco und Los Angeles), Neuseeland<br />
und Brasilien eingerichtet und eine Flugverbindung nach China<br />
ausgebaut. Im laufenden Geschäftsjahr 2009/2010 wird Emirates<br />
voraussichtlich weitere 18 Langstreckenflugzeuge in ihre<br />
Flotte aufnehmen und damit die Sitzplatzkapazität um voraussichtlich<br />
14 % erhöhen. Durch die Übernahme von sieben Airbus<br />
A380 im laufenden Geschäftsjahr bis zum März 2010 wird<br />
die Geschäftsstrategie von Emirates maßgeblich unterstützt.<br />
Weitere Informationen<br />
unter www.emirates.com<br />
verfügbar.<br />
// EMIRATES – Wesentliche Kennzahlen im Überblick 1<br />
FINANZKENNZAHLEN IN MIO. AED 2006 2007 2008 2009<br />
1<br />
Geschäftsjahr jeweils vom<br />
1. April bis 31. März.<br />
2<br />
Exklusive fünf Frachtflugzeuge,<br />
die in Form von „wet leases“<br />
betrieben werden.<br />
3<br />
ASCEND, Stand:<br />
7. September 2009.<br />
4<br />
Inkl. Frachtflugstrecken.<br />
Quelle: Emirates<br />
Umsatz 23.051 29.840 40.197 44.189<br />
Operativer Gewinn 2.652 3.339 4.451 2.573<br />
Jahresüberschuss vor Steuern 2.561 3.326 5.104 960<br />
Jahresüberschuss nach Steuern 2.475 3.096 5.020 982<br />
Eigenkapital 10.919 13.170 16.843 16.568<br />
MITARBEITER<br />
Anzahl der Mitarbeiter 17.296 20.273 23.650 28.037<br />
FLOTTE<br />
Anzahl der Flugzeuge 85 96 109 2 138 3<br />
FLUGVERKEHR<br />
Anzahl der Flugstrecken 83 89 99 101 4<br />
Anzahl der transportierten<br />
14,5 17,5 21,2 22,7<br />
Passagiere (in Mio.)<br />
Anzahl der transportierten<br />
Sitzplatzkilometer (in Mio.)<br />
62.260 77.947 94.346 101.762<br />
Durchschnittliche Distanz<br />
pro Sitzplatz (in km)<br />
4.295 4.443 4.444 4.477<br />
Sitzplatzauslastungsfaktor (%) 75,9 76,2 79,8 75,8<br />
66
Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />
Fluggesellschaft Emirates –<br />
Vielfach Preisgekrönt<br />
Emirates hat mehr als 300 Preise und Auszeichnungen unter<br />
anderem für Pünktlichkeit, Service und Komfort erhalten.<br />
Bei den 20.Avion Awards der World Airline Entertainment<br />
Association (WAEA) konnte Emirates insgesamt vier Auszeichnungen<br />
für das Jahr 2008 entgegennehmen. Unter den<br />
großen Fluggesellschaften wurde Emirates mit dem ersten<br />
Platz für das weltweit beste Entertainmentsystem („Best<br />
Overall“) ausgezeichnet. Zusätzlich ist Emirates im Bereich<br />
Bordunterhaltung führend unter den Airlines aus der Region<br />
Mittlerer Osten und Afrika („Best in Region – Middle East and<br />
Africa“). Die Rankings sind das Ergebnis einer weltweiten<br />
Passagierumfrage, in der über einen Zeitraum von zwei Monaten<br />
weltweit über 55.000 Fluggäste befragt wurden. Dieser<br />
Erfolg bestätigt den Kurs der Fluggesellschaft Emirates, die<br />
auf konsequente Innovation und massive <strong>Invest</strong>itionen setzt.<br />
Das britische Marktforschungsinstitut Skytrax, das seit 1990<br />
auf Untersuchungen in der Flugindustrie spezialisiert ist,<br />
hat das innovative und moderne Unterhaltungssystem von<br />
Emirates in der Kategorie „Best Inflight Entertainment 2009“<br />
mit dem ersten Platz zum vierten Mal in Folge aus gezeichnet.<br />
Fluggäste von Emirates haben in allen Klassen ihren<br />
persönlichen TV-Bildschirm, der jeweils zu den größten in<br />
der Luftfahrtbranche gehört. Jeder Passagier eines Emirates<br />
Flugzeuges kann eines der innovativsten und modernsten<br />
Unterhaltungssysteme der Luftfahrtindustrie mit bis zu 600<br />
On-demand-Kanälen empfangen. Zu den seit Anfang 2008<br />
erhaltenen „Awards“ namhafter Organisationen und Reisezeitschriften<br />
zählen unter anderem:<br />
Beste Fluggesellschaft/Beste First Class<br />
(Business Traveller Middle East Awards 2009)<br />
Beste Fluggesellschaft-Website<br />
(Travel d’Or 2009 Awards, Frankreich)<br />
Beste First Class der Welt<br />
(Golden Wing Awards 2008, Shanghai)<br />
Beste Ausländische Fluggesellschaft<br />
(Golden Meridian)<br />
Beste Internationale Fluggesellschaft in Brasilien<br />
(Aero Magazine)<br />
Beste Fluggesellschaft<br />
(Garbe World Cargo Centre Air Cargo Awards,<br />
Deutschland)<br />
Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten<br />
(Ultra Travel, The Daily Telegraph’s luxury travel<br />
magazine)<br />
Beste Fluggesellschaft<br />
(Business Traveller Middle East Awards 2008)<br />
Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten und Afrika<br />
(2008 Business Traveller Asia-Pacific Awards, Hongkong)<br />
67
Der Airbus A380 ist das aktuell gröSSte<br />
Passagierflugzeug der Welt.<br />
Anzahl der //Passagiere// pro Flug beträgt 1 :<br />
1<br />
In der Emirates 3-Klassen-Konfiguration.<br />
68
Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />
Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsprognose<br />
ie nachfolgende Tabelle gibt die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
des Sky Cloud-A380 wieder. Die Ausgaben der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
sind in der Mittelverwendungsprognose dargestellt. Die einzelnen Positionen<br />
beruhen überwiegend auf abgeschlossenen Verträgen. Kalkulierte Positionen beruhen<br />
auf Erfahrungswerten der Initiatoren. Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe<br />
von 164.543 TEUR sollen durch Eigenkapital in Höhe von 68.350 TEUR zzgl. Agio<br />
(3.418 TEUR) und Fremdkapital in Höhe von 92.775 TEUR finanziert werden.<br />
Der Airbus A380-800 mit der Hersteller-Seriennummer (MSN) 025 soll gemäß der<br />
Prognoserechnung im Dezember 2009 von der Beteiligungsgesellschaft übernommen<br />
werden. Die Angaben in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
sind in TEUR angegeben. Rundungsdifferenzen sind daher nicht auszuschließen.<br />
69
Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />
// Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
Mittelverwendungsprognose 1 tionsvolumens)<br />
TEUR TEUR in % (des <strong>Invest</strong>i-<br />
(inkl. agio)<br />
in % des Eigenkapitals<br />
(exkl. Agio)<br />
1. Erwerb des Flugzeuges 2 150.093 91,22 219,60<br />
a. Flugzeugkaufpreis 149.190 90,67 218,27<br />
b. Nebenkosten 14 0,01 0,02<br />
c. Finanzierungskosten 889 0,54 1,30<br />
2. Fondsabhängige Kosten 10.935 6,65 16,00<br />
a. Vertriebskosten 4.101 2,49 6,00<br />
b. Konzeptionskosten 2.378 1,45 3,48<br />
c. Platzierungsgarantie 684 0,42 1,00<br />
d. Leasingvertragsvermittlung 1.526 0,93 2,23<br />
e. Finanzierungsvermittlung 1.536 0,93 2,25<br />
f. Sonstige Kosten 710 0,43 1,04<br />
3. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,14<br />
Netto-Fondsvolumen 161.125 97,92 235,74<br />
4. AGIO 3.418 2,08 5,00<br />
Brutto-Fondsvolumen 164.543 100,00 240,74<br />
Mittelherkunftsprognose 1 tionsvolumens)<br />
TEUR TEUR in % (des <strong>Invest</strong>i-<br />
(inkl. agio)<br />
in % des Eigenkapitals<br />
(exkl. Agio)<br />
5. Komplementär<br />
Doric Flight Control 12 GmbH<br />
ohne Einlage<br />
6. Einlagekapital 68.350 41,54 100,00<br />
a. Gründungsgesellschafter 10 0,01 0,01<br />
b. Emissionskapital 68.340 41,53 99,99<br />
7. Fremdkapital 2 92.775 56,38 135,74<br />
a. Annuitätendarlehen A 85.671 52,07 125,34<br />
b. Annuitätendarlehen B 7.104 4,32 10,39<br />
Netto-Fondsvolumen 161.125 97,92 235,74<br />
8. AGIO 3.418 2,08 5,00<br />
Brutto-Fondsvolumen 164.543 100,00 240,74<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
Bei einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />
70
Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose // Teil B<br />
1. Erwerb des Flugzeuges<br />
Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich<br />
aus dem Flugzeugkaufpreis, den Nebenkosten und den<br />
Finanzierungskosten zusammen:<br />
a) Flugzeugkaufpreis<br />
In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung und den damit<br />
zusammenhängenden Kaufpreisregelungen zwischen<br />
Airbus, Emirates und dem Emittenten ist für den Sky<br />
Cloud-A380 ein Kaufpreis i.H.v. 210.000 TUSD vereinbart<br />
worden. Die Kaufpreiszahlung ist bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges, die nach gegenwärtiger Prognose im<br />
Dezember 2009 stattfinden soll, vollständig zu leisten. Der<br />
Emittent wird die Kaufpreiszahlung für einen Betrag i.H.v.<br />
80.000 TUSD zu dem vereinbarten Wechselkurs von EUR/<br />
USD 1,4076 in EUR leisten, d. h. es werden 56.834 TEUR<br />
vom Emittenten in EUR gezahlt. Sollte bei Auslieferung<br />
des Sky Cloud-A380 der tatsächliche Wechselkurs von<br />
dem vertraglich vereinbarten Wechselkurs abweichen, so<br />
wird entweder eine geringere USD-Darlehensziehung (bei<br />
einem Wechselkurs größer als EUR/USD 1,4076) oder ein<br />
Ausgleich durch Emirates (bei einem Wechselkurs kleiner<br />
als EUR/USD 1,4076) erfolgen. Emirates hat bei einem<br />
Wechselkurs, der größer als EUR/USD 1,4076 ist, dann<br />
eine entsprechend geringere USD-Leasingrate über die<br />
ersten zwölf Jahre zu leisten, sodass sich für den Emittenten<br />
wirtschaftlich keine Veränderung ergibt.<br />
b) Nebenkosten<br />
Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit des<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten<br />
eingeholt. Die insgesamt gegenwärtig geschätzten Kosten<br />
betragen 14,2 TEUR inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Dieser Betrag kann bei Rechnungsstellung und<br />
bei entsprechenden Wechselkursen bei Zahlung in einer<br />
anderen Währung als EUR (voraussichtlich: USD und GBP)<br />
abweichen. Diese Abweichungen können zu einer Erhöhung<br />
oder Verringerung der Liquidität des Emittenten führen.<br />
c) Finanzierungskosten<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Norddeutsche<br />
Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) und der Industrial<br />
and Commercial Bank of China (ME) Limited („ICBC“)<br />
einen langfristigen Darlehensvertrag über einen Betrag<br />
i.H.v. insgesamt bis zu 131.000 TUSD abgeschlossen.<br />
Für die Gewährung des langfristigen Darlehens wird eine<br />
einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. insgesamt 0,25 %<br />
des jeweils auszuzahlenden Darlehensbetrages an die<br />
NORD/LB und die ICBC bei Auszahlung des Darlehens<br />
zu leisten sein. Nach gegenwärtiger Prognose wird die<br />
Beteiligungsgesellschaft ein Darlehen i.H.v. 130.591<br />
TUSD in Anspruch nehmen. Weiterhin werden den Darlehensgebern<br />
Rechtsberatungskosten i.H.v. 126 TUSD<br />
erstattet, die ihnen im Rahmen der Verhandlungen und<br />
Erstellung des Darlehensvertrages und der Auslieferung<br />
des Flugzeuges entstehen. Für die verbindlichen Finanzierungszusagen<br />
in Bezug auf das langfristige Darlehen i.H.v.<br />
131.000 TUSD erhält die ICBC Bereitstellungsgebühren<br />
i.H.v. 0,3 % p.a. auf den zugesagten Darlehensbetrag ab<br />
dem 15. Juli 2009 und die NORD/LB ebenfalls 0,3 % p.a.<br />
auf den zugesagten Darlehensbetrag ab dem 20. August<br />
2009 bis zur Auszahlung des langfristigen Darlehens. Die<br />
Finanzierungskosten für das langfristige Darlehen wurden<br />
mit einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 in die <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />
aufgenommen.<br />
Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
i.H.v. bis zu 57.000 TEUR hat der Emittent eine<br />
einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,666 % des zur Auszahlung<br />
kommenden Darlehensbetrages oder mindestens<br />
0,4 % auf das zugesagte Darlehen plus 0,45 % auf das<br />
bei der NORD/LB in Anspruch genommene langfristige<br />
Darlehen zu leisten. Da eine Ziehung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
gemäß Prognose nicht vorgesehen ist,<br />
wurde in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung aus Vorsichtsgründen<br />
ein Betrag i.H.v. 379,620 TEUR kalkuliert.<br />
Für die verbindliche Finanzierungszusage in Bezug auf<br />
das Zwischenfinanzierungsdarlehen i.H.v. 57.000 TEUR<br />
erhält die NORD/LB 0,3 % p.a. auf das zugesagte Darlehen<br />
ab dem 20. August 2009 bis zur Auszahlung des<br />
Darlehens oder bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Die<br />
Zahlung dieser Vergütung erfolgt gemäß Prognose bei<br />
Auslieferung des Flugzeuges.<br />
71
Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen (ohne gesetzliche<br />
Umsatzsteuer) beträgt insgesamt 10.935 TEUR. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Provisionen setzen<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
a) Vertriebskosten<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat einen Vertrag mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und/oder<br />
weiteren Vertriebspartnern zum Zweck der Platzierung der<br />
Kommanditanteile der Gesellschaft gegen eine Vergütung<br />
in Höhe von 4.101 TEUR (zzgl. Agio) abgeschlossen. Die<br />
Vergütung ist vertraglich vereinbart und versteht sich zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
b) Konzeptionskosten<br />
Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG über die Konzeption, das Marketing<br />
sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen<br />
gegen eine Vergütung in Höhe von 2.378 TEUR<br />
abgeschlossen. Diese Vergütung wird zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer geleistet.<br />
c) Platzierungsgarantie<br />
Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und<br />
Hermann Ebel wurde von der Beteiligungsgesellschaft ein<br />
Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie gegen eine<br />
Vergütung von 684 TEUR vereinbart, und versteht sich<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
d) Leasingvertragsvermittlung<br />
Der Emittent hat die Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />
KG im Rahmen eines Vertrages über die Leasingvermittlung<br />
beauftragt, ihm einen langfristigen Leasingvertrag zu<br />
vermitteln. Als Vergütung für die entsprechenden Leistungen<br />
wird die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG einen<br />
Betrag in Höhe von 1.526 TEUR erhalten, wobei Umsatzsteuerfreiheit<br />
unterstellt wird.<br />
e) Finanzierungsvermittlung<br />
Der Emittent hat weiterhin einen Vertrag mit der Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co. KG über die Vermittlung eines langfristigen<br />
Darlehens abgeschlossen, wofür eine Vergütung<br />
in Höhe von 985,593 TEUR vereinbart wurde. Zudem hat<br />
die Beteiligungsgesellschaft mit der Doric Select GmbH &<br />
Co. KG einen Vertrag über die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
abgeschlossen. Hierfür erhält diese<br />
eine Vergütung in Höhe von 550 TEUR. Diese Vergütungen<br />
werden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer geleistet.<br />
f) Sonstige Kosten<br />
Für die Erstellung und Gestaltung (inkl. BaFin-Gestattung)<br />
des Emissionsprospekts wurde ein Vertrag mit der HAN-<br />
SA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric<br />
Emissionshaus GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt<br />
200 TEUR geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />
an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu<br />
zahlen ist.<br />
Weiterhin wurde mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />
& Co. KG für die Gründung der Gesellschaft, deren<br />
Beratung, Prüfung und Begutachtung sowie dem damit<br />
zusammenhängenden Aufwand gegen eine pauschale<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt 382,429 TEUR einen<br />
Vertrag geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />
an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu<br />
zahlen ist.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH erhält<br />
von der Beteiligungsgesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />
und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />
sowie für die Mittelverwendungskontrolle und Mittelfreigabe<br />
für das Jahr 2009 und den damit zusammenhängenden<br />
Anfangsaufwand 128 TEUR.<br />
Diese Vergütungen sind vertraglich vereinbart und verstehen<br />
sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
72
Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose // Teil B<br />
3. Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft dient<br />
dazu, evtl. nicht abzugsfähige Umsatzsteuer auf Vergütungen<br />
sowie eventuelle Mehrausgaben der Gesellschaft<br />
in der <strong>Invest</strong>itionsphase finanzieren zu können. Der<br />
Emittent verfügt prognosegemäß über eine anfängliche<br />
Liquiditätsreserve in Höhe von 96,825 TEUR.<br />
4. Agio<br />
Auf das Kommanditkapital ist ein Agio in Höhe von 5 %<br />
zu zahlen, welches die HANSA TREUHAND Finance als<br />
zusätzliche Vertriebsprovision erhält. Bei einem prognostiziertem<br />
Eigenkapital von 68.350 TEUR entspricht dies<br />
3.417,5 TEUR. Diese zusätzliche Vertriebsprovision ist<br />
vertraglich vereinbart und versteht sich zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
5. Komplementär<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist die<br />
Doric Flight Control 12 GmbH. Sie leistet keine Einlage und<br />
ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die Darlehenstranche A („Tranche A“) i.H.v. 120.591 TUSD<br />
hat eine Laufzeit von zwölf Jahren nach Übernahme des<br />
Flugzeuges. Dies entspricht dem Ende der zehnjährigen<br />
Grundlaufzeit plus der ersten auf zwei Jahre fixierten<br />
Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit Emirates<br />
(„Emirates“).<br />
Die Darlehenstranche B („Tranche B“) i.H.v. 10.000 TUSD<br />
hat eine Laufzeit von 15 Jahre nach Übernahme des Flugzeuges.<br />
In der Prognoseberechnung wurde keine Ziehung des<br />
von der NORD/LB verbindlich zugesagten Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
i.H.v. 57.000 TEUR unterstellt. Sollte<br />
dies entgegen der gegenwärtigen Annahmen in Anspruch<br />
genommen werden, müsste es zwölf Monate nach der<br />
Auszahlung zurückgeführt werden (siehe Seiten 121 f.).<br />
6. Einlagekapital<br />
a) Gegenwärtige Kommanditisten<br />
Die Doric Flight Management 12 GmbH und die AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH haben Kommanditbeteiligungen<br />
in Höhe von insgesamt 10 TEUR zzgl.<br />
5 % Agio übernommen. Die Einlagen der gegenwärtigen<br />
Kommanditisten sind bereits in voller Höhe erbracht.<br />
b) Emissionskapital<br />
Das noch zu platzierende Emissionskapital beträgt für die<br />
Beteiligungsgesellschaft 68.340 TEUR zzgl. 5 % Agio.<br />
7. Fremdkapital<br />
Die Finanzierung des Kaufpreises wird zum Teil durch ein<br />
langfristiges Darlehen der NORD/LB und der ICBC i.H.v.<br />
voraussichtlich 130.591 TUSD (d.h. 92.775 TEUR bei<br />
einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076) bzw. ca. 62 %<br />
des Kaufpreises des Flugzeuges erfolgen. Das langfristige<br />
Darlehen beinhaltet zwei Darlehenstranchen:<br />
73
Teil B // KostenPrognose der <strong>Invest</strong>itionsphase //<br />
Kostenprognose der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />
// Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase (PROGNOSE)<br />
Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase 1<br />
TEUR<br />
in %<br />
der Summe<br />
in % EK<br />
(m. Agio)<br />
1. Erwerb des Flugzeuges 2,3 150.093 91,22 209,14<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen / Provisionen (inkl. Agio) 14.353 8,72 20,00<br />
2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 0 0 0,00<br />
3. Sonstiges 0 0,00 0,00<br />
4. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,13<br />
Summe 164.543 100,00 229,27<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
In USD auffallende Beiträge wurden mit einem festgelegten Wechselkurs 1,4076 umgerechnet.<br />
3<br />
Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />
74
Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />
Steuerliche Ergebnis- und<br />
Liquiditätsprognose<br />
Allgemeines<br />
ie langfristigen nachfolgenden Prognoserechnungen stellen die<br />
zukünftige Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft dar. Die Beträge<br />
der Liquiditätsprognose wurden in Tausend EUR (TEUR) dargestellt. Bei dem Beteiligungsangebot<br />
handelt es sich um ein EUR- <strong>Invest</strong>ment. Einzelne Zahlungsströme<br />
werden allerdings in USD fließen. Die Leasingraten werden in den ersten 12 Jahren<br />
prognosegemäß zum Teil in USD bezahlt, um währungskongruent das Fremdkapital<br />
bedienen zu können, der verbleibende Anteil wird u.a. für Ausschüttungen<br />
und Gesellschaftskosten in EUR bezahlt. Sofern Währungstransaktionen zwischen<br />
USD und EUR notwendig sind, wird prognosegemäß ein Wechselkurs von EUR/<br />
USD 1,4076 zugrunde gelegt. Hierdurch sind Rundungsdifferenzen möglich. Die<br />
Prämissen der Prognoserechnungen werden nachfolgend für die einzelnen Positionen<br />
dargelegt. Der Prognosezeitraum für die Liquiditätsprognose reicht bis zum<br />
31.12.2027. Der Leasingvertrag mit Emirates hat eine Grundlaufzeit von 10 Jahren<br />
mit zwei Verlängerungsoptionen um weitere zwei und sechs Jahre (Vgl. S. 112 ff.).<br />
75
Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />
// Steuerliche Ergebnisprognose 1<br />
Angaben in TEUR Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
1. Einnahmen aus Leasingraten 2 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />
Summe Einnahmen 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />
2. Abschreibungen 2 -1.139 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667<br />
3. Fonds- und Gesellschaftsausgaben -43 -519 -531 -543 -555 -567 -580<br />
4. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 -1.344 1.319 -1 -1 -1 -1 -1<br />
5. Zinsausgaben 2,4 -63 -6.262 -5.559 -5.228 -4.846 -4.453 -4.034<br />
Summe Aufwendungen -2.589 -19.128 -19.757 -19.438 -19.068 -18.688 -18.282<br />
6. Steuerliches Ergebnis (aus Vermietung) -1.215 -2.642 -3.271 -2.952 -2.582 -2.201 -1.795<br />
zu versteuerndes Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0<br />
7. Zinseinnahmen 2 0 0 99 108 117 126 135<br />
Einbehaltene Steuer 0 0 -26 -29 -31 -33 -36<br />
Zinseinnahmen nach Steuern 0 0 73 80 86 93 99<br />
// Liquiditätsprognose 1<br />
Angaben in TEUR Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />
8. Einnahmen aus Leasingraten 2 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />
9. Zinseinnahmen (nach Steuern) 2 0 0 73 80 86 93 99<br />
10. Fonds- und Gesellschaftsausgaben -43 -519 -531 -543 -555 -567 -580<br />
11. Zinsausgaben 2 0 -5.883 -5.559 -5.228 -4.846 -4.453 -4.034<br />
12. Tilgung 2 0 -4.902 -5.226 -5.558 -5.939 -6.332 -6.750<br />
13. Eigenkapital 5 68.350<br />
14. Flugzeughypothekendarlehen 2 92.775<br />
15. Erwerb des Flugzeugs 2 -149.714 -380<br />
16. Fondsabhängige Kosten -7.031 -3.904<br />
17. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen -1.344 1.319 -1 -1 -1 -1 -1<br />
18. Liquiditätsüberschuss 4.367 2.219 5.244 5.237 5.233 5.227 5.221<br />
19. Ausschüttung in % der Einlagen 5 0,60 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25<br />
Ausschüttung in TEUR der Einlagen -413 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955<br />
Veränderung der Liquiditätsreserve 3.954 -2.737 289 282 278 272 265<br />
20. Liquiditätsreserve 3.954 1.218 1.506 1.788 2.066 2.337 2.603<br />
21. Veräußerungserlöse 2 0 0 0 0 0 0 0<br />
Vergütung Liquidator 0 0 0 0 0 0 0<br />
Liquiditätsreserve nach Veräußerung 3.954 1.218 1.506 1.788 2.066 2.337 2.603<br />
1<br />
Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
Für alle USD-Zahlungen wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,4076 unterstellt.<br />
3<br />
Der Emittent wird ggf. jeweils mit der HANSA TREUHAND und der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG eine Abtretungsvereinbarung<br />
abschließen, so dass sich die Zahlungsströme entsprechend verringern könnten.<br />
4<br />
Beinhaltet ebenfalls die Bearbeitungsvergütung und die Bereitstellungsgebühr für das Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
5<br />
ohne Agio.<br />
76
Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />
16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />
16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />
-13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -12.528 0 0 0 0 0 0<br />
-593 -606 -620 -634 -648 -663 -678 -693 -709 -724 -741 -757<br />
-1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 35<br />
-3.598 -3.112 -2.605 -2.064 -1.492 -873 -451 -284 -103 0 0 0<br />
-17.859 -17.386 -16.893 -16.366 -15.808 -14.065 -1.129 -978 -812 -725 -742 -722<br />
-1.372 -900 -406 121 679 2.046 10.848 11.000 11.166 11.253 11.236 10.773<br />
0 0 0 0 0 0 0 5.358 11.166 11.253 11.236 10.773<br />
143 151 159 167 174 182 229 247 266 258 274 289<br />
-38 -40 -42 -44 -46 -48 -60 -65 -70 -68 -72 -76<br />
105 111 117 123 128 134 168 182 196 190 201 212<br />
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />
16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />
105 111 117 123 128 134 168 182 196 190 201 212<br />
-593 -606 -620 -634 -648 -663 -678 -693 -709 -724 -741 -757<br />
-3.598 -3.112 -2.605 -2.064 -1.492 -873 -451 -284 -103 0 0 0<br />
-7.188 -7.672 -8.180 -8.720 -9.294 -9.912 -2.196 -2.364 -2.544 0 0 0<br />
-1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 35<br />
5.212 5.206 5.199 5.190 5.180 4.797 8.820 8.819 8.817 11.443 11.438 10.985<br />
7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 12,00 12,00 15,00 16,00 16,00 16,00<br />
-4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -8.202 -8.202 -10.253 -10.936 -10.936 -10.936<br />
257 251 243 235 225 -159 618 617 -1.436 507 502 49<br />
2.859 3.110 3.354 3.589 3.813 3.655 4.273 4.889 3.453 3.960 4.462 4.511<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 49.455<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.978<br />
2.859 3.110 3.354 3.589 3.813 3.655 4.273 4.889 3.453 3.960 4.462 51.987<br />
77
Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />
Erläuterungen zur steuerlichen<br />
Ergebnisprognose<br />
1) Einnahmen aus Leasingraten<br />
Einnahmen aus Leasingraten beinhalten den Saldo der monatlichen<br />
Leasingraten, die der jeweilige Leasingnehmer an den<br />
Emittenten zu leisten hat. Die monatlichen Leasingraten für<br />
die Grundlaufzeit und die erste Verlängerungsoption werden<br />
sowohl in US-Dollar als auch in EUR geleistet. Die monatlichen<br />
USD-Leasingraten betragen gemäß Prognose 1.257 TUSD<br />
(„Basisleasingrate“) bei einem 7-Jahres-USD-Zinssatz von<br />
3,323 % p.a. und einem 12-Jahres-USD-Zinssatz von 3,887 %<br />
p.a. Für jede Abweichung des 7-Jahres-USD-Zinssatz zum<br />
10 Basispunkte nach oben oder unten wird die Leasingrate<br />
um 5.730 USD erhöht oder vermindert. Ebenso findet eine<br />
Anpassung in Bezug auf den 12-Jahres-USD-Zinssatz statt.<br />
Bei einer Abweichung um 10 Basispunkte nach oben oder<br />
unten erhöht oder vermindert sich die monatliche Leasingrate<br />
um 1.691 USD. Darüber hinaus kann eine Änderung der USD-<br />
Leasingrate in den ersten 144 Monaten durch eine Abweichung<br />
des Wechselkurses bei Auslieferung des Sky Cloud-A380 im<br />
Vergleich zu dem vertraglich vereinbarten Wechselkurs von<br />
EUR/USD 1,4076 hervorgerufen werden. Die EUR-Leasingrate<br />
beträgt über die ersten zwölf Jahre des Leasingvertrages 481<br />
TEUR. Die prognostizierte monatliche Leasingrate für die zweite<br />
Verlängerungsoption nach Jahr zwölf beträgt 1.405 TUSD pro<br />
Monat. Diese wird in der Prognoserechnung mit einem Wechselkurs<br />
von EUR/USD 1,4076 ausgewiesen. Die Prognoserechnung<br />
unterstellt, dass sich die Basisleasingrate nicht erhöht<br />
und Emirates die beiden Verlängerungsoptionen unter dem<br />
Leasingvertrag ausübt. Dadurch, dass die Basisleasingrate das<br />
langfristige USD-Darlehen bedient, wurden die Zahlungsströme<br />
währungskongruent in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />
Leasingraten werden monatlich vorschüssig gezahlt.<br />
2) Abschreibungen<br />
Bei neuen Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen.<br />
In der Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des<br />
Flugzeugkaufpreises inkl. der transaktions- und fondsabhängigen<br />
Kosten über zwölf Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges<br />
angesetzt. Als transaktions- und fondsabhängige Kosten werden<br />
die Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten (exkl.<br />
Kosten für das Zwischenfinanzierungsdarlehen) genauso wie<br />
die fondsabhängigen Kosten (siehe <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan)<br />
erfasst.<br />
3) Fonds- und Gesellschaftskosten<br />
Die laufenden Gesellschaftskosten des Emittenten fassen<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde ein<br />
Asset-Management-Vertrag zu einer Vergütung in Höhe von<br />
jährlich 305,4 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgeschlossen,<br />
die sich erstmals mit Beginn des Jahres 2011 und<br />
so dann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />
erhöht.<br />
Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG wurde<br />
vertraglich die Übernahme der laufenden Anlegerbetreuung,<br />
insbesondere der Unterstützung bei der Berichterstattung der<br />
Gesellschaft sowie der Übernahme der Buchführung – auch<br />
während eines späteren Liquidationsstadiums vereinbart.<br />
Die entsprechende jährliche Vergütung beträgt 102 TEUR<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und erhöht sich erstmals mit<br />
Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin eine jährliche Vergütung in Höhe<br />
von 5 TEUR ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem Jahr<br />
2011 erhöht sich die jährliche Haftungsvergütung um 2,25 % p.a.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für<br />
die Anteilsverwaltung und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />
sowie für die Mittelverwendungskontrolle<br />
und Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe<br />
von 64 TEUR. Erstmals für das Jahr 2011 und sodann jährlich<br />
erhöht sich die genannte Vergütung um 2,25 % der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Für Steuerberatungskosten und sonstige Gesellschaftskosten<br />
(wie z.B. Prüfung des Jahresabschlusses) und insbesondere<br />
Auslagen der Geschäftsführenden Kommanditistin, die<br />
ihr aus der Geschäftsführung erwachsen, wie beispielsweise<br />
Jahresabschlusskosten, wurde ein Betrag i.H.v. 42,5 TEUR<br />
78
Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt. In der Prognoserechnung<br />
wird von einer jährlichen Steigerung der Ausgaben<br />
i.H.v. 2,25 % p.a. ausgegangen.<br />
Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind jeweils quartalsweise<br />
im Voraus zu zahlen und werden am 1. Januar, am<br />
1. April, am 1. Juli und am 1. Oktober fällig. Für das Jahr<br />
2009 wurden die Fonds- und Gesellschaftsausgaben mit<br />
Ausnahme der Treuhandvergütung für einen Monat kalkuliert.<br />
In der Prognoserechnung wurde jeweils in Bezug auf die<br />
Fonds- und Gesellschaftsausgaben davon ausgegangen,<br />
dass der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />
Die laufenden Wartungsausgaben und weitere Betriebskosten<br />
sind gemäß Leasingvertrag vom Leasingnehmer zu tragen. Im<br />
Jahr 2009 wird diese Vergütung prognosegemäß mit Auslieferung<br />
des Flugzeuges zeitanteilig für einen Monat gezahlt.<br />
4) Umsatzsteuerzahlungen/ -erstattungen<br />
Die Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige, fondsabhängige<br />
Kosten (wie z.B. Konzeptions- sowie Fremdkapitalvermittlung)<br />
sowie erstmalige Umsatzsteuern auf laufende<br />
Fonds und Gesellschaftskosten werden gemäß Prognose im<br />
Dezember 2009 geleistet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuern<br />
findet gemäß Prognose innerhalb von drei Monaten<br />
nach Zahlung der entsprechenden Umsatzsteuern statt.<br />
Es ist beabsichtigt, einen Teil der Umsatzsteuer auf diese<br />
Kosten durch Abtretung der Vorsteueransprüche zu begleichen.<br />
In diesem Fall würden sich der liquiditätswirksame<br />
Aufwand im Jahr 2009 und die Erstattung im Jahr 2010<br />
reduzieren.<br />
entsprechende USD-Zinssatz für die Darlehenstranche A<br />
3,323 % p.a. und für Tranche B 3,887 % p.a. beträgt und bei<br />
Auslieferung des Flugzeuges ein Wechselkurs von EUR/USD<br />
1,4076 besteht.<br />
Während der ersten zwölf Jahre erfolgt die Zahlung der<br />
USD-Zinsausgaben über die USD-Leasingraten, d.h. für den<br />
Emittenten entstehen währungskongruente Zahlungsströme.<br />
Nach Ablauf der Zinsfestschreibung nach dem Jahr zwölf wird<br />
für die Tranche B prognosegemäß der Zinssatz für drei weitere<br />
Jahre bis zur vollständigen Tilgung kalkuliert. Die USD-<br />
Zinsausgaben wurden in der Liquiditätsprognose mit einem<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 umgerechnet.<br />
In der Prognoserechnung wurde keine Inanspruchnahme<br />
des Zwischenfinanzierungsdarlehens unterstellt. Die Platzierung<br />
und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals wurde<br />
bis Ende November 2009 prognostiziert. Die Anleger sind<br />
bei einer Einzahlung bis zum 25. November 2009 ab dem<br />
1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt. Die Prognoserechnung<br />
unterstellt somit, dass alle Anleger ab dem<br />
1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt sind. Sollte<br />
aufgrund späterer Einzahlung des geplanten Einlagekapitals<br />
bzw. Teilen davon bis zur Auslieferung des Flugzeuges zur<br />
Kaufpreiszahlung des Flugzeuges eine Zwischenfinanzierung<br />
erforderlich sein, so wird die Rückführung des entsprechenden<br />
EUR-Zwischenfinanzierungsdarlehenbetrages<br />
durch EUR-Einzahlungen von Kapitaleinlagen erfolgen und<br />
ggf. entstehende Zinsausgaben werden durch verringerte<br />
Ausschüttungsansprüche kompensiert, sofern der Zwischenfinanzierungszins<br />
nicht höher als 7,25 % p.a. ist, d.h. der<br />
1-Monats-EURIBOR-Satz plus 1,2 % p.a. Marge summiert<br />
nicht 7,25 % p.a. übersteigt.<br />
5) Zinsausgaben<br />
Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des Emittenten<br />
zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter dem<br />
langfristigen Darlehen. Die Zinsausgaben unter dem langfristigen<br />
Darlehen enthalten die Zinsen der beiden langfristigen<br />
Darlehenstranchen. Die Tranchen werden auf monatlicher<br />
Basis verzinst. Die Zinsausgaben für das langfristige Darlehen<br />
sind monatlich nachschüssig in US-Dollar zu zahlen. Der<br />
prognostizierte Zinssatz für die Tranche A beträgt 6,333 %<br />
p.a. bis zum Dezember 2021 und 7,287 % p.a. für die Tranche<br />
B für den gleichen Zeitraum, unter der Annahme, dass der<br />
6) Steuerliches Ergebnis<br />
Diese Position beinhaltet das steuerliche Ergebnis aus der<br />
Vermietungstätigkeit.<br />
Der prognostizierte Veräußerungserlös am Ende des Geschäftsjahres<br />
2027 ist nach derzeitiger Rechtslage nicht<br />
steuerpflichtig und wurde daher in der steuerlichen Prognose<br />
nicht erfasst.<br />
79
Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />
7) Zinseinnahmen<br />
Die Zinseinnahmen errechnen sich aus der Anlage der Liquidität<br />
des Emittenten bei Kreditinstituten. Hierbei wurde auf die<br />
Anlagebeträge ein Zinssatz von 3 % p.a. ab dem Jahr 2011 für<br />
EUR- Anlagen und 2 % p.a. ab dem Jahr 2011 auf die USD-<br />
Anlagen, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen<br />
für EUR- und USD- Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit<br />
entspricht, unterstellt. USD- Gelder werden mit einem<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 berücksichtigt.<br />
Auf die Zinseinnahmen wird der besondere Steuersatz nach<br />
§ 32 d EstG in Höhe von 25 % (Abgeltungssteuer) und der<br />
darauf anfallende Solidaritätszuschlag (5,5 %) angesetzt.<br />
Erläuterungen zur<br />
Liquiditätsprognose<br />
Aufgrund der Einnahmeüberschussrechnung entsprechen<br />
sich die Einnahmen aus Leasingraten mit denjenigen in<br />
der steuerlichen Ergebnisprognose. Entsprechendes gilt<br />
für die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die Gesellschaftsausgaben<br />
und die Umsatzsteuerzahlungen/<br />
-erstattungen.<br />
12) Tilgung Fremdkapital<br />
Das langfristige Darlehen wird prognosegemäß 130.591<br />
TUSD betragen. Dieses beinhaltet eine Darlehenstranche<br />
A („Tranche A“) i.H.v. 120.591 TUSD und eine Darlehenstranche<br />
B („Tranche B“) i.H.v. 10.000 TUSD. Beide Tranchen<br />
werden annuitätisch getilgt. Die Zahlungen erfolgen monatlich<br />
nachschüssig.<br />
Die Tranche A hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und wird<br />
innerhalb dieser planmäßig getilgt. Die Tranche B wird planmäßig<br />
nach zwölf Jahren bis einschließlich Jahr 15 getilgt.<br />
14) Flugzeughypothekendarlehen<br />
Der Erwerb des Sky Cloud-A380 wird teilweise über ein<br />
langfristiges Darlehen der NORD/LB und der ICBC finanziert.<br />
Dieses Darlehen wird gemäß Prognose zum Erwerb des<br />
Flugzeuges in USD an den Emittenten ausgezahlt und ist mit<br />
einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 mit 92.775 TEUR<br />
in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />
15) Erwerb des Flugzeuges<br />
(inkl. Erwerbs- und Finanzierungskosten)<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird den Sky Cloud-A380<br />
gemäß Prognose im Dezember 2009 vom Verkäufer Airbus<br />
S.A.S. („Airbus“) übernehmen und dafür einen Kaufpreis von<br />
210.000 TUSD zahlen. Darüber hinaus ist unterstellt, dass im<br />
Rahmen des Erwerbs des Flugzeuges anfallende und vom<br />
Emittenten zu übernehmende (Rechtsberatungs-) Kosten<br />
und Kosten für Gutachten sowie weitere Finanzierungskosten<br />
i.H.v. insgesamt 903 TEUR geleistet werden. Hieraus<br />
resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. weiterer Kosten i.H.v.<br />
insgesamt 150.093 TEUR .<br />
16) Fondsabhängige Kosten<br />
In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen i.H.v.<br />
insgesamt 10.935 TEUR (exkl. Agio) zusammengefasst, die<br />
in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung ebenfalls als fondsabhängige<br />
Kosten ausgewiesen sind. Hierin sind ebenfalls die Einlagekapitalvermittlungsprovision<br />
i.H.v. 4.101 TEUR (exkl. Agio)<br />
enthalten.<br />
18) Liquiditätsüberschuss<br />
(vor Ausschüttung und Veräußerung)<br />
Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der liquiditätswirksamen<br />
Zu- und Abflüsse innerhalb eines Geschäftsjahres<br />
vor Ausschüttungen.<br />
13) Eigenkapital<br />
In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und<br />
Einzahlung des geplanten Einlagekapitals bis 25. November<br />
2009 ausgegangen. In diesem Fall sind alle Anleger zum<br />
1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt.<br />
80
Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />
19) Ausschüttungen für das jeweilige Jahr<br />
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des<br />
Emittenten geleistet und können Kapitalrückzahlungen beinhalten<br />
(vgl. hierzu auch Kapitel „Kapitalrückflussprognose“).<br />
Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen stellen sich<br />
jeweils bezogen auf das Eigenkapital wie folgt dar:<br />
jahre 2009-2021 2022-2023 2024 2025-2027 Verkauf 2027 Summe<br />
Ausschüttungen 7,25 % 12,00 % 15,00 % 16,00 % 76,06 % 250,67 %<br />
Bei einem Beitritt und einer Einzahlung in 2009 und später<br />
werden die prognostizierten Ausschüttungen je nach dem Zeitpunkt<br />
des Beitritts eines Anlegers ggf. zeitanteilig geleistet.<br />
Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich zur laufenden<br />
Ausschüttung rund 76 %, bezogen auf das Einlagekapital,<br />
und beinhaltet die Ausschüttung der Restliquidität der<br />
Beteiligungsgesellschaft sowie den Veräußerungserlös des<br />
Sky Cloud-A380 nach Abzug der Verkaufskosten.<br />
In der Prognose wurde unterstellt, dass alle Anleger bis zum<br />
25. November 2009 einzahlen und zum 1. Dezember 2009<br />
ausschüttungsberechtigt sind. Erfolgt der Beitritt und die<br />
Einlageeinzahlung in 2010, erhält der Anleger für das Kalenderjahr<br />
zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Folgemonat,<br />
wenn er bis zum 25. Kalendertag des Vormonats einzahlt.<br />
21) Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges<br />
Ende 2027 wurde in der Prognose eine Veräußerung des<br />
Sky Cloud-A380 unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen,<br />
dass ein Veräußerungserlös i.H.v. 33,15 % des ursprünglichen<br />
Kaufpreises des Flugzeuges erzielt werden kann. Der<br />
Asset- Manager erhält im Verkaufsfall eine Vergütung i.H.v.<br />
4 % (siehe Seite 125) des Bruttoveräußerungserlöses, die<br />
vom Veräußerungserlös in Abzug zu bringen ist. Für ihre<br />
Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND Finance 25 %<br />
dieser Vergütung.<br />
20) Liquiditätsreserve (vor Veräußerung)<br />
Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den prognostizierten<br />
liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des entsprechenden<br />
Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve<br />
des Vorjahres. USD-Salden wurden mit einem Wechselkurs<br />
von EUR/USD 1,4076 berücksichtigt.<br />
81
Teil B // Kapitalrückflussprognose //<br />
Kapitalrückflussprognose<br />
// Beispielhafte Kapitalrückflussprognose<br />
für eine Kapitaleinlage i.H.v. 100.000 EUR (zzgl. Agio)<br />
Gesamtzeichnungssumme (inkl. Agio)<br />
Mittelrückfluss aus Ausschüttungen und Verwertung des Flugzeuges<br />
Steuerzahlungen<br />
Überschuss nach Steuern<br />
-105.000 EUR<br />
250.665 EUR<br />
-34.580 EUR<br />
111.085 EUR<br />
Jahr 1)<br />
Eigenmitteleinzahlung<br />
2)<br />
Ausschüttungen<br />
a)<br />
davon<br />
Eigenkapitalrückzahlung<br />
b)<br />
davon<br />
Gewinnauszahlung<br />
c)<br />
Haftung<br />
gem.<br />
§ 172 HGB<br />
3)<br />
Steuerzahlungen/<br />
-erstattungen<br />
4)<br />
jährliche<br />
Rückflüsse<br />
nach<br />
Steuern<br />
5)<br />
gebundenes<br />
Kapital<br />
6)<br />
anteiliges<br />
Fremdkapital<br />
2009 -105.000 604 604 0 0 0 -104.396 -104.396 135.736<br />
2010 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -97.146 128.564<br />
2011 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -89.896 120.919<br />
2012 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -82.646 112.788<br />
2013 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -75.396 104.099<br />
2014 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -68.146 94.835<br />
2015 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -60.896 84.959<br />
2016 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -53.646 74.443<br />
2017 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -46.396 63.219<br />
2018 0 7.250 7.250 0 4.370 0 7.250 -39.146 51.252<br />
2019 0 7.250 7.250 0 9.421 0 7.250 -31.896 38.493<br />
2020 0 7.250 7.250 0 10.000 0 7.250 -24.646 24.896<br />
2021 0 7.250 7.250 0 10.000 0 7.250 -17.396 10.394<br />
2022 0 12.000 12.000 0 10.000 0 12.000 -5.396 7.181<br />
2023 0 12.000 2.635 9.365 7.239 -3.722 8.278 2.882 3.722<br />
2024 0 15.000 0 15.000 5.605 -7.755 7.245 10.127 0<br />
2025 0 16.000 0 16.000 4.862 -7.816 8.184 18.311 0<br />
2026 0 16.000 0 16.000 4.127 -7.805 8.195 26.506 0<br />
2027 0 16.000 2.761 13.239 10.000 1 -7.482 8.518 35.024 0<br />
Summe -105.000 174.604 105.000 69.604 - -34.580 35.024 35.024 -<br />
Verkauf 0 76.061 0 76.061 - 0 76.061 76.061 -<br />
Gesamtsumme<br />
-105.000 250.665 105.000 145.665 -34.580 111.085 111.085<br />
1<br />
Die Haftung besteht bis zu fünf Jahren nach Veräußerung der Beteiligung (siehe S. 25).<br />
82
Kapitalrückflussprognose // Teil B<br />
Allgemeines<br />
Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrückfluss<br />
der Vermögensanlage für einen Anleger mit einer<br />
Kapitaleinlage von 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Dabei wird<br />
unterstellt, dass diese Eigenmitteleinzahlung zzgl. 5 % Agio<br />
vor dem 25. November 2009 geleistet wird und der Anleger<br />
ab Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt ist. Erfolgt der<br />
Beitritt und die Eigenmitteleinzahlung erst in 2010, erhält der<br />
Anleger zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Geschäftsjahr<br />
2010. Zur etwaigen Haftung beitretender Anleger für Verbindlichkeiten<br />
des Emittenten siehe Seite 25 f.<br />
1. Eigenmitteleinzahlung<br />
Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage<br />
wurde eine Eigenmitteleinzahlung i.H.v. 100.000 EUR zzgl.<br />
5 % Agio vor dem 25. November 2009 mit angenommener<br />
Ausschüttungsberechtigung ab 01.12.2009 unterstellt.<br />
2. Ausschüttungen<br />
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />
des Emittenten geleistet und können Kapitalrückzahlungen<br />
beinhalten. Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen<br />
betragen 7,25 % p.a. für die Jahre 2009 (zeitanteilig) bis<br />
2021, 12 % p.a. für die Jahre 2022 und 2023, 15 % für das<br />
Jahr 2024 und 16 % p.a. für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils<br />
bezogen auf das Einlagekapital ohne Agio. Die Ausschüttung<br />
wird je nach dem Zeitpunkt des Beitritts und der Einzahlung<br />
eines Anlegers ggf. zeitanteilig gewährt. Im Jahr 2027<br />
beträgt die Ausschüttung zusätzlich rund 76,06 % bezogen<br />
auf das Einlagekapital und beinhaltet die Ausschüttung<br />
der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft sowie den<br />
Veräußerungserlös des Sky Cloud-A380 nach Abzug der<br />
Verkaufskosten. Die Spalte 2a) zeigt Ausschüttungen aus<br />
Kapitalrückzahlungen. Das sind solche Ausschüttungen, die<br />
das vorgetragene handelsrechtliche Ergebnis übersteigen.<br />
Die Spalte 2b) stellt die Ausschüttungen aus handelsrechtlichen<br />
Jahresüberschüssen dar. Die Haftung gemäß § 172<br />
HGB wird in der Spalte 2c) dargestellt und weist die aufgrund<br />
von Entnahmen aus dem Kapitalkonto wiederauflebende<br />
Haftung aus.<br />
3. Steuerzahlungen /-erstattungen<br />
Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei<br />
Anwendung eines Einkommensteuersatzes i.H.v. 45 % zzgl.<br />
5,5 % Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeitraum<br />
auf die Einkünfte aus der Vermietung. Steuerliche<br />
Verluste aus der Beteiligungsgesellschaft werden in der Prog -<br />
noserechnung entsprechend § 15b EStG anteilig vorgetragen<br />
und mit anteiligen positiven Einkünften des Anlegers aus<br />
dieser Beteiligung in späteren Perioden verrechnet. Die auf<br />
die Zinseinkünfte ab 2009 erhobene Abgeltungssteuer (25%)<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) werden nicht ausgewiesen,<br />
da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert haben (siehe<br />
auch Seite 76 unter „7. Zinseinnahmen“). Ggf. zusätzlich erhobene<br />
Kirchensteuer wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />
4. Jährliche Rückflüsse nach Steuern<br />
Die jährlichen Rückflüsse nach Steuern setzen sich aus den<br />
Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft (Verzinsung<br />
und Rückzahlung der Kapitaleinlage) nach Berücksichtigung<br />
von Einkommensteuerzahlungen/-erstattungen zusammen.<br />
5. Gebundenes Kapital<br />
Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus<br />
der gemäß Prognose geleisteten Nominaleinlage zzgl. Agio<br />
abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen.<br />
6. Anteiliges Fremdkapital<br />
Diese Spalte stellt das anteilige Fremdkapital am Ende des<br />
jeweiligen Kalenderjahres dar.<br />
83
Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />
SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
ie Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die<br />
Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen mit der<br />
Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) und<br />
der Industrial and Commercial Bank of China (ME) Limited<br />
(„ICBC“) und die fondsbezogenen Zahlungen führen zu<br />
vertraglich festgelegten Nettoeinnahmen, die per Saldo der<br />
Prognose entsprechen. Daher ergibt sich bei Vertragserfüllung<br />
von Emirates und der NORD/LB bzw. der ICBC bis zum<br />
Ende der Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit Emirates<br />
keine Abweichung von der Prognose.<br />
Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme<br />
basieren auf der Annahme, dass Emirates den<br />
Leasingvertrag mit der Beteiligungsgesellschaft um weitere<br />
zwei und sechs Jahre verlängert. Bereits heute ist vertraglich<br />
vereinbart, dass die Anschlussleasingrate zunächst 0,92 %<br />
des Kaufpreises (USD 210 Mio.) pro Monat bzw. 1.257<br />
TUSD und 481 TEUR pro Monat (Jahre 1-12) sowie 0,67 %<br />
des ursprünglichen Kaufpreises (USD 210 Mio.) pro Monat<br />
bzw. 1.405 TUSD pro Monat (Jahre 13-18) für die jeweilige<br />
Anschlussmietperiode beträgt. Unter der Annahme einer<br />
Anschlussvermietung an eine andere Fluggesellschaft kann<br />
festgehalten werden, dass Anschlussleasingraten (genauso<br />
wie der spätere Veräußerungserlös) den zu den jeweiligen<br />
Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen unterliegen.<br />
Neben den vorherrschenden Marktbedingungen sind<br />
außerdem der Flugzeugtyp, die Ausstattung des Flugzeuges,<br />
der Instandhaltungszustand des Flugzeuges sowie der<br />
zukünftige Leasingvertrag von Bedeutung. Dies zeigt, wie<br />
wichtig bei der <strong>Invest</strong>ition in ein Flugzeug die Auswahl des<br />
Erstleasingnehmers sowie des Fluggerätes ist. Bei entsprechender<br />
Vertragserfüllung ermöglicht es der langfristige<br />
Leasingvertrag dem Emittenten, flexibel auf Marktveränderungen<br />
zu reagieren und so die Planung des Verkaufs<br />
oder der Weitervermietung des Flugzeuges der Marktlage<br />
entsprechend zu optimieren.<br />
Zyklische Industrien, wie die Transportindustrie, sind von<br />
Berg- und Talfahrten geprägt. Je populärer und breit gestreuter<br />
ein Flugzeugtyp ist, desto vielfältiger sind auch seine<br />
Vermarktungschancen in der jeweiligen Marktlage.<br />
Der Sky Cloud-A380 ist nach Ablauf des Leasingvertrages<br />
in einem entsprechend den Rückgabebedingungen des Leasingvertrages<br />
vereinbarten Zustand (siehe Seiten 56 und 118)<br />
von Emirates zurückzugeben. Erfüllt Emirates seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen, führt dies dazu, dass ein Käufer oder<br />
Anschlussleasingnehmer das Flugzeug unmittelbar nutzen<br />
kann, ohne dass für den Leasinggeber bzw. den Emittenten<br />
größere Zusatzkosten für Wartung anfallen. Anders als<br />
beispielsweise bei Immobilien erfolgt die Instandhaltung<br />
eines Flugzeuges fortlaufend durch den Leasingnehmer. Auf<br />
diese Weise erhält der Leasinggeber bei Beendigung des<br />
Leasingvertrages ein luftfahrttaugliches, jederzeit einsatzbereites<br />
Flugzeug zurück. Inwieweit der Leasinggeber dann,<br />
um etwa Veräußerungserlöse oder Anschlussmieten zu<br />
erhöhen, Rekonfigurationen am Flugzeug vornimmt, hängt<br />
von dem Kosten- Nutzen- Verhältnis für den Leasinggeber<br />
ab. Unter Flugzeugrekonfiguration versteht man vor allem<br />
solche Kosten, die entstehen, um ein Flugzeug an bestimmte<br />
Ausstattungswünsche einer Fluggesellschaft anzupassen.<br />
Solche Ausstattungen sind wesentlich durch den Marktauftritt<br />
oder das „Branding“ einer Fluggesellschaft bestimmt.<br />
Es geht hier beispielsweise um die Aufteilung der Kabine<br />
in eine, zwei oder drei Klassen-Konfiguration. Sogenannte<br />
Flagcarrier legen großen Wert auf eine spezifische auf sie<br />
zugeschnittene Ausstattungsvariante, kommen aber für den<br />
Zweitmarkt nach Ablauf des vorliegenden Leasingvertrages<br />
weniger in Frage, da man auf Seiten der Flagcarrier hohen<br />
Wert auf das Durchschnittsalter der Flotte legt und daher<br />
nur in Ausnahmefällen im Zweitmarkt auf der Käufer- oder<br />
Leasingnehmerseite auftritt. Die hochwertige von Emirates<br />
gewählte Ausstattung und der Standard der Rückgabebedingungen<br />
erlauben aus heutiger Sicht eine Nutzung durch<br />
unterschiedlichste Fluggesellschaften, ohne dass Änderungen<br />
erforderlich sind. Die Prognoserechnung geht davon<br />
aus, dass das Flugzeug in der vorhandenen Ausstattungsvariante<br />
veräußert oder weiterbetrieben wird. 1 Sollte ein<br />
potenzieller Kunde (Käufer oder Anschlussleasingnehmer<br />
des Flugzeuges) Änderungen in der Kabinenkonfiguration<br />
wünschen, wird zu entscheiden sein, inwieweit die Durchführung<br />
etwaiger Änderungswünsche für den Emittenten<br />
wirtschaftlich vorteilhaft ist. Ob und inwieweit entsprechende<br />
Vorteile durch eine Änderung der Konfiguration anfallen, ist<br />
in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />
84
SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />
Ein Sky Cloud-A380 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten Flugzeugen seiner<br />
Flugzeugklasse und ist ein technologisch modernes Flugzeug. Auch zukünftig wird<br />
erwartet, dass der Airbus A380 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größenklasse<br />
eine herausragende Rolle spielen wird. Zusätzlich dazu hat das Flugzeug<br />
eine Innenausstattung von Emirates, die in der Branche hoch angesehen ist. Diese<br />
Faktoren sollten dazu führen, dass auch bei einer Anschlussvermietung dieses<br />
Flugzeug gut positioniert ist. Historisch gesehen kann man belegen, dass bei<br />
vergleichbaren Flugzeugtypen für Leasingverträge mit einer Laufzeit von 5 bis 15<br />
Jahren eine Leasingrate von 1,1 bis 1,8 % pro Monat des jeweils vorherrschenden<br />
Marktwertes des Flugzeuges vereinbart wurde. Eine prospektierte Anschlussleasingrate<br />
i.H.v. 1.405 TUSD stellt 1,13 % des durchschnittlichen Flugzeugwertes<br />
der Gutachter (AVAC, ASCEND und BK Associates Inc.) nach dem Jahr 12 dar und<br />
liegt damit im Rahmen für vergleichbare Flugzeugtypen bei Leasingverträgen mit<br />
ähnlich unterstellten Laufzeiten. Im hier vorliegenden Fall liegt die Besonderheit<br />
vor, dass das Flugzeug nicht in „half life condition“, sondern in „full life condition“<br />
(siehe Glossar Seite 182) von Emirates zurückzugeben ist, und somit der Emittent<br />
entweder eine höhere Leasingrate im Vergleich zu anderen „half life condition“<br />
Flugzeugen erwarten kann oder entsprechend vom neuen Leasingnehmer fordert,<br />
dass dieser das Flugzeug wieder in „full life condition“ zurückzugeben hat. Durch<br />
die Wartungsintervalle bei einem Airbus A380 nach ca. zehn bis zwölf Jahren<br />
und später nach voraussichtlich weiteren sechs Jahren, kann es für Emirates<br />
wirtschaftlich attraktiv sein, das Flugzeug bis zum Ablauf des nächst größeren<br />
Wartungsintervalls weiter zu mieten, um die Kosten bei Rückgabe des Flugzeuges<br />
zu minimieren.<br />
Eine andere Alternative bei Nichtausübung der zweiten Verlängerungsoption von<br />
Emirates für den Emittenten stellt im Rahmen der Veräußerung des Flugzeuges die<br />
Restwertsicherung (siehe Seite 125 ff.) dar. Bei Veräußerung im Jahre 2027 wurde<br />
ein AVAC Mittelwert des Jahres 2027 (siehe Seite 56) unterstellt, der wiederum eine<br />
Rückgabe in „full life condition“ annimmt.<br />
Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen werden Änderungen dieser<br />
Parameter in ihren Auswirkungen auf den Gesamterfolg der Vermögensanlage<br />
untersucht und grafisch aufbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier<br />
zugrunde liegenden angenommenen Abweichungen nicht die jeweils maximal<br />
möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der jeweiligen Sensitivitätsanalyse ist nicht oder nicht zuverlässig möglich.<br />
Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen sich auf das Einlagekapital<br />
(ohne Agio) und beinhalten auch Kapitalrückzahlungen.<br />
1<br />
Ein etwaiger Umbau der 1. Klasse kostet aus heutiger Sicht 3 Mio. USD. Sollte dieser entgegen den Erwartungen im<br />
Jahr 18 erforderlich werden und diese Kosten nicht an einen Käufer weitergegeben werden können, verringert sich die<br />
Gesamtausschüttung an den Anleger bei sonst gleichen Annahmen von 251 % auf 248 % der Kapitaleinlage.<br />
85
Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />
Anschlussvermietung des Flugzeuges<br />
Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundlaufzeit von zehn Jahren ab<br />
Übernahme des Flugzeuges vor. Anschließend kann der Vertrag durch den Leasingnehmer<br />
aufgrund zweier Verlängerungsoptionen um weitere zwei und sechs<br />
Jahre verlängert werden. Werden diese Verlängerungsoptionen von Emirates nicht<br />
ausgeübt, hat Emirates das Flugzeug am Ende der Grundlaufzeit bei Nichtausübung<br />
der ersten Verlängerungsoption (zzgl. einer sog. Walk-Away-Penalty bzw.<br />
Abstandszahlung) bzw. am Ende der ersten Verlängerungsoption bei Nichtausübung<br />
der zweiten Verlängerungsoption zurückzugeben.<br />
Die Prognoserechnung unterstellt, dass Emirates die Laufzeit des Leasingvertrages<br />
durch Ausübung beider Verlängerungsoptionen auf 18 Jahre verlängern wird. Die<br />
monatlichen Leasingraten für die Grundlaufzeit und die erste Verlängerungsoption<br />
betragen prognosegemäß 1.257 TUSD und 481 TEUR pro Monat während<br />
der ersten zwölf Jahre, ab Jahr 13 rund 998 TEUR. 1 Die tatsächlich erzielbare<br />
Anschlussleasingrate wird jedoch wie vorstehend beschrieben von Faktoren wie<br />
Marktbedingungen, Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers und ggf. Leasingvertragsbedingungen<br />
abhängig sein. In untenstehender Grafik sind die Auswirkungen<br />
auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei<br />
einer um 10 % bzw. 20 % niedrigeren und 10 % bzw. 20 % höheren monatlichen<br />
Leasingrate (in USD) nach Ablauf der ersten Verlängerungsoption dargestellt.<br />
// Entwicklung der Leasingraten Bei Anschlussvermietung<br />
– Abweichungen von deN PrognoseN<br />
in %<br />
250<br />
225 %<br />
236 %<br />
251 %<br />
255 %<br />
263 %<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-20%<br />
1.124.000 USD<br />
-10%<br />
1.264.500 USD<br />
Prognose<br />
1.405.000 USD<br />
+10%<br />
1.545.500 USD<br />
+20%<br />
1.686.000 USD<br />
1<br />
Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />
86
SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />
Veräusserung des Flugzeuges<br />
Zudem basiert die Prognoserechnung auf der Annahme, dass Ende 2027 ein<br />
Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der zu einem Veräußerungserlös i.H.v. 49.455<br />
TEUR 1 führt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem AVAC-Mittelwert des Jahres<br />
2027 inkl. „full life adjustment“ in USD (siehe Seite 55) 1 . Der tatsächlich erzielbare<br />
Verkaufserlös wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherrschenden Marktsituation<br />
abhängig sein. Nachfolgend sind die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />
vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei einem um 10 % bzw. 20 %<br />
niedrigeren und 10 % bzw. 20 % höheren Verkaufspreis dargestellt.<br />
// Entwicklung des FlugzeugveräuSSerungserlöses –<br />
Abweichungen von deN PrognosEN<br />
in %<br />
250<br />
237 %<br />
244 %<br />
251 %<br />
256 %<br />
262 %<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-20%<br />
55.689.760 USD<br />
-10%<br />
62.650.980 USD<br />
Prognose<br />
69.612.200 USD<br />
+10%<br />
76.573.420 USD<br />
+20%<br />
83.534.640 USD<br />
1<br />
Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />
87
Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />
Gleichzeitige Abweichungen der Anschlussleasingraten<br />
und des Verwertungserlöses<br />
Ein Abweichen sowohl der Anschlussleasingraten als auch des Verwertungserlöses<br />
kann gleichzeitig eintreten. Da Abweichungen jeweils nach oben wie nach<br />
unten möglich sind, können sich die Abweichungen gegenseitig aufheben oder<br />
verstärken. Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen es auf die Gesamtausschüttungen<br />
bezogen auf das Einlagekapital hätte, wenn der tatsächliche<br />
Verwertungserlös für das Flugzeug und die Anschlussleasingraten um jeweils 10 %<br />
bzw. 20 % (in die gleiche Richtung) nach unten oder oben abweichen würden.<br />
// Entwicklung der Anschlussleasingraten und des<br />
FlugzeugveräuSSerungserlöses – Abweichungen von deN PrognoseN<br />
in %<br />
250<br />
200<br />
211 %<br />
229 %<br />
251 %<br />
260 %<br />
274 %<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-20%<br />
55.689.760 USD<br />
1.124.000 USD<br />
-10%<br />
62.650.980 USD<br />
1.264.500 USD<br />
Prognose<br />
69.612.200 USD<br />
1.405.000 USD<br />
+10%<br />
76.573.420 USD<br />
1.545.500 USD<br />
+20%<br />
83.534.640 USD<br />
1.686.000 USD<br />
88
SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />
Auswirkungen von Wechselkursänderungen<br />
Sollte die Anschlussvermietung und/oder die Veräußerung des Flugzeuges auf<br />
USD- Basis erfolgen, würden sich hieraus Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />
Erfolg des Emittenten ergeben, sofern der USD-Kurs bei Anschlussvermietung<br />
oder Veräußerung des Flugzeuges vom Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 abweichen<br />
sollte. Nachfolgend sind in einer Matrix die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />
vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei unterschiedlichsten<br />
EUR/USD-Wechselkursszenarien dargestellt. Bei einem prognostizierten<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 werden die Auswirkungen bei einem gleich<br />
bleibenden oder veränderten Wechselkurs bei Weitervermietung und Verkauf des<br />
Flugzeuges aufgezeigt.<br />
// AUSWIRKUNGEN VON WECHSELKURSÄNDERUNGEN –<br />
Abweichungen von deN PrognoseN<br />
USD / EUR Wechselkurs bei Leasingraten<br />
Anschlussvermietung<br />
USD / EUR<br />
Wechselkurs<br />
bei<br />
Verkauf<br />
1,6076 1,5076 1,4076 1,3076 1,2076<br />
1,6076 230 % 235 % 242 % 250 % 258 %<br />
1,5076 234 % 239 % 246 % 254 % 262 %<br />
1,4076 238 % 244 % 251 % 258 % 267 %<br />
1,3076 244 % 249 % 256 % 264 % 272 %<br />
1,2076 250 % 256 % 262 % 270 % 279 %<br />
89
Der Airbus A380 ist eines der<br />
längsten passagierflugzeuge der Welt.<br />
Die //gesamtlänge// beträgt:<br />
90
Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Die Vermögensanlage<br />
Anbieter<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg;<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main.<br />
Vermögensart<br />
Geschlossener Fonds. Unmittelbare oder mittelbare<br />
(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist oder<br />
Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />
in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />
Anzahl<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR<br />
zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />
teilbar sein. Unter Berücksichtigung des mit diesem<br />
Prospekt vorgesehenen Emissionskapitals (Kommanditanteile)<br />
in Höhe von 68.340.000 EUR ergeben sich rechnerisch<br />
eine Mindestanzahl von einem Anleger und einer<br />
Höchstanzahl von 6.834 Anlegern.<br />
Gesamtbetrag<br />
(Emissionsbetrag)<br />
Es wird Kommanditkapital i.H.v. 68.340.000 EUR<br />
(Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, das Kommandit -<br />
kapital maximal um weitere 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />
ENTWURF, letzter Stand: 09.10.2009<br />
91
Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Mit der Vermögensanlage<br />
verbundene Rechte<br />
(vgl. auch den im Prospekt<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />
und Treuhandauftrag)<br />
Recht auf Wechsel von der Treugeber- in die Direkt-Kommanditistenstellung. Teilnahme<br />
an Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen bzw. im schriftlichen<br />
Umlaufverfahren. Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am<br />
Kommanditkapital. Je 100 EUR der Pflichteinlage gewähren eine Stimme. Beteiligung am<br />
Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß dem im Gesellschaftsvertrag geregelten Ergebnisverteilungen<br />
dem jeweiligen Kommanditanteil entsprechend (ggf. unter Berücksichtigung<br />
des Upside-Sharing). 1 Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf Geschäftsberichte<br />
und Jahresabschlüsse.<br />
Die Gesellschafter beschließen im schriftlichen Umlaufverfahren der Beteiligungsgesellschaft<br />
u.a. über die folgenden Angelegenheiten:<br />
1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres der<br />
Gesellschaft.<br />
2. Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin für<br />
ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />
3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages.<br />
4. Verkauf des Flugzeuges.<br />
5. Ggf. Wahl eines Beirats sowie Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />
6. Alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach Gesetz<br />
der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />
Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage beteiligt.<br />
An Stillen Reserven nimmt er nach Berücksichtigung des Upside-Sharing teil.<br />
Wesentliche Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption<br />
(vgl. Kapitel: „Steuerliche<br />
Elemente der Beteiligung“)<br />
Die Gesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert. Einkünfte<br />
werden aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EStG sowie aus<br />
Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG erzielt. Für eine ausführliche Erläuterung der<br />
steuerlichen Behandlung siehe S. 132 ff.<br />
Übernahme der Zahlung von<br />
Steuern durch die Anbieter<br />
Die Anbieter übernehmen keine Steuerzahlungen der Gesellschaft oder der Anleger.<br />
Übertragung der<br />
Vermögensanlage<br />
Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärungen der Parteien unter schriftlicher Einwilligung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin und Übersendung einer Ausfertigung der<br />
Verfügungsurkunde oder durch Erbfall.<br />
Einschränkungen der<br />
Übertragung der<br />
Vermögensanlage<br />
Bei Übertragung oder Verfügung der Beteiligung auf Dritte ist die Einwilligung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin notwendig. Sie kann sie verweigern, wenn auf die Beteiligungsgesellschaft<br />
steuerliche Belastungen zukommen und diese von dem Gesellschafter<br />
oder Übernehmer nicht ausgeglichen werden. Sie hat die Einwilligung jeweils gemäß § 14<br />
Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages in folgenden Fällen zu verweigern:<br />
1<br />
Vgl. S. 82 f., S. 98 f.<br />
92
Die Vermögensanlage // Teil C<br />
a) Zum Zweck des Minderheitenschutzes und der Verhinderung der Fremdbestimmung<br />
des Stimmrechtes ist die Einwilligung zu verweigern, wenn der Erwerber oder ein mit dem<br />
Erwerber verbundenes Unternehmen durch die Übertragung einen Kommanditanteil in<br />
Höhe von mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge aller Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft<br />
erhalten würde oder er bzw. das verbundene Unternehmen die mit dem<br />
Kommanditanteil verknüpfte Stimmabgabe bei mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge<br />
aller Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft rechtlich oder faktisch ausüben kann.<br />
Das gilt nicht für die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin.<br />
Diese Regelungen gelten auch für rechtliche Gestaltungen (z.B. Strohmanngestaltungen),<br />
die die Zwecke dieser Regelung zu umgehen suchen. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die<br />
Voraussetzungen dieses Buchstabens a) gegeben sein könnten, ist die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin berechtigt, eine Entscheidung so lange zurückzustellen, bis die Anhaltspunkte<br />
von Erwerber oder Veräußerer widerlegt sind.<br />
b) Die Zustimmung wird ferner verweigert, wenn ein Kommanditist seinen Kommanditanteil<br />
zum Nennbetrag von weniger als 5.000 EUR veräußert, es sei denn, der Nennbetrag ist im<br />
Weg der Erbfolge (§ 15) entstanden. Die Zustimmung ist ferner zu verweigern, wenn Anhaltspunkte<br />
vorliegen, die darauf hindeuten, dass der Anleger seinen Kommanditanteil zum<br />
Zweck der Stückelung und Veräußerung von Teilkommanditanteilen erworben hat. Solche<br />
Anhaltspunkte sind insbesondere gegeben, wenn die Veräußerung mehrerer Teilkommanditanteile<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
erfolgt. Liegen derlei Anhaltspunkte vor, so ist die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, eine Entscheidung bezüglich ihrer Zustimmung so lange zurückzustellen, bis die<br />
Anhaltspunkte vom Veräußerer widerlegt sind.<br />
Wird ein Kommanditanteil ganz oder zum Teil verkauft, so steht der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht kann gemäß den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages übertragen werden (vgl. § 14 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Soweit der Kommanditanteil mittelbar über die Treuhänderin gehalten wird, unterliegt das<br />
Vorkaufsrecht denselben Regelungen wie bei einer unmittelbaren Beteiligung. Der Verkäufer<br />
oder Käufer hat ihr den mit den Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag unverzüglich<br />
mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer.<br />
Das Vorkaufsrecht ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach Empfang der Mitteilung<br />
des vollständigen Kaufvertrages auszuüben. Kein Vorkaufsrecht besteht bei dem Verkauf an<br />
Kinder, Eltern, Geschwister, den Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne einer Lebenspartnerschaft.<br />
Grundsätzlich besteht eingeschränkte Fungibilität von Anteilen an geschlossenen<br />
Fonds (vgl. S. 27). Es besteht die Möglichkeit der Veräußerung z.B. über Zweitmarktplattformen<br />
für geschlossene Fonds wie der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.<br />
Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine<br />
Veräußerung erschweren können.<br />
93
Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Zahlstelle 1<br />
(Auszahlungen an<br />
die Kommanditisten)<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Zahlstelle 2<br />
(Bereithaltung<br />
und kostenlose Ausgabe des<br />
Verkaufsprospektes)<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg;<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG,<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
Möglichkeit zum Download unter www.hansatreuhand.de sowie unter<br />
www.doricassetfinance.com.<br />
Zahlung des Erwerbspreises<br />
Per Überweisung<br />
Währung<br />
EUR<br />
Einzahlungstermine<br />
100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt und<br />
Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />
Verzugszinsen<br />
Für nach dem Fälligkeitstermin geleistete Zahlungen auf die Einlage fallen Verzugszinsen<br />
p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />
Einzahlungskonto<br />
Anderkonto:<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berenberg Bank<br />
Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />
BLZ: 201 200 00<br />
Konto-Nr.: 00 57194 003<br />
IBAN: DE94 2012 0000 0057 1940 03<br />
S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />
Entgegennehmende Stelle<br />
von Zeichnungen<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />
Telefon-Nr.: 040 32 57 45 0<br />
Fax-Nr.: 040 32 57 45 48<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Angebotes. Die Veröffentlichung<br />
erfolgt durch Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt.<br />
Das Angebot endet mit Vollplatzierung.<br />
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Schließung der Emission besteht nicht. Ebenso gibt es<br />
keine Möglichkeit zur Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen.<br />
94
Die Vermögensanlage // Teil C<br />
Fondslaufzeit<br />
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafter kann die<br />
Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen,<br />
erstmals zum 31.12.2027.<br />
Ausschluss und Ausscheiden<br />
von Gesellschaftern<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
Außer aus wichtigem Grund ist das Ausscheiden von Anlegern aus der Vermögensanlage<br />
und die Kündigung der Gesellschaftsverhältnisse vor dem 31.12.2027 durch einen Anleger<br />
grundsätzlich ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn sich<br />
die Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert oder sich die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />
Ein Gesellschafter scheidet aber aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) über sein Vermögen das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird<br />
oder im Zeitpunkt des Beitritts bereits eröffnet ist und sein Kommanditanteil nicht binnen<br />
eines Zeitraumes von 12 Monaten, nachdem die persönlich haftende Gesellschafterin oder<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin tatsächliche Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
— insbesondere durch Mitteilung des Insolvenzverwalters — erlangt hat,<br />
auf einen Dritten übertragen wird;<br />
b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat;<br />
c) ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt.<br />
In den Fällen des Buchstaben b) scheidet der Gesellschafter mit Wirksamwerden der Kündigung<br />
aus. In den Fällen des § 133 HGB scheidet der Gesellschafter aus, der berechtigt<br />
wäre, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen. Im Fall des § 140 HGB scheidet der<br />
Gesellschafter aus, in dessen Person der Umstand eintritt, der für die übrigen Gesellschafter<br />
dieses Recht begründet.<br />
Auseinandersetzungsguthaben:<br />
Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so ist das Auseinandersetzungsguthaben<br />
jeweils gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer nach handelsrechtlichen<br />
Grundsätzen aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Die Auseinandersetzungsbilanz<br />
ist vom gewählten Abschlussprüfer aufzustellen.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Jahresraten, jeweils am Ende eines<br />
jeden Geschäftsjahres, auszuzahlen.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben wird von dem Tage des Ausscheidens an mit 6 % p.a.<br />
verzinst, maximal aber in Höhe des Prozentsatzes, der den Ausschüttungen der übrigen<br />
Gesellschafter im selben Zeitraum entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />
vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
kann nicht verlangt werden.<br />
Ergibt sich bei den Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, kann die<br />
Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />
die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />
übersteigen.<br />
95
Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung<br />
ein Auflösungsbeschluss gefasst, nimmt der Gesellschafter an der Liquidation<br />
nach Maßgabe des § 18 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />
Treugeber:<br />
Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über die Treuhänderin halten, treffen die gleichen<br />
Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann die<br />
Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />
nicht fristgemäß leistet.<br />
Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn<br />
a) über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
eröffnet wird und er nach § 16 Ziff. 2 a) des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft<br />
ausscheidet oder – falls er nur mittelbar beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
ausscheiden würde,<br />
b) der Treugeber mit seiner vertraglich übernommenen Einzahlungsverpflichtung ganz oder<br />
teilweise in Verzug gerät und die Treuhänderin ihm gegenüber die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
erklärt hat.<br />
Emission von Teilbeträgen<br />
im Ausland<br />
Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Ein fester Teilbetrag für die Emission<br />
im Ausland ist nicht vorgesehen.<br />
Erwerbspreis der<br />
Vermögensanlage<br />
Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />
wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />
Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />
teilbar sein.<br />
Mit dem Erwerb, der Ver -<br />
waltung oder Veräußerung<br />
verbundene weitere Kosten<br />
Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />
weitere Vertriebskosten verwendet. Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister<br />
eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen Kosten<br />
insoweit zu tragen, als es sich um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />
der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich ergebende<br />
Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an.<br />
Diese sind vom Anleger zu tragen, wenn sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />
ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />
Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen für nach dem Fälligkeitsdatum geleistete<br />
Zahlungen in der Höhe der gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />
Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />
Entgelt in Höhe von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive Umsatzsteuer, mindestens<br />
150 EUR, höchstens 300 EUR pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer zu zahlen.<br />
96
Die Vermögensanlage // Teil C<br />
Die Treuhänderin hat sich vorbehalten, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />
Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert, so können von dort erhobene Kosten<br />
anfallen. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber (insbesondere der<br />
Erbe, Beschenkte, Käufer) die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung<br />
in Höhe von pauschal 100 EUR pro Kommanditanteilsübertragung der Gesellschaft.<br />
Wird der Kommanditanteil von der Treuhänderin auf den Treugeber übertragen, trägt<br />
der erwerbende Treugeber hiervon abweichend lediglich die Kosten für seine beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung.<br />
Im Fall mehrerer Erwerber fallen die Kosten für jeden Erwerber gesondert an. Für die<br />
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können Anfahrts- und Reisekosten anfallen.<br />
Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen.<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können Kosten<br />
anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität<br />
durch beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach<br />
den Sätzen der beglaubigenden Behörde oder den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />
Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises durch eine<br />
Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich<br />
die zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen. Neben der Einlageverpflichtung fallen<br />
über die vorstehend erläuterten Kosten hinaus keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
oder Veräußerung verbundenen unmittelbaren Kosten des Anlegers an.<br />
Verpflichtung des Anlegers<br />
zu weiteren Leistungen<br />
Den Anleger treffen ausschließlich Zahlungsverpflichtungen. Unter folgenden Umständen<br />
kann der Anleger zu Zahlungen verpflichtet sein, die über seine Kapitaleinlageverpflichtung<br />
hinaus treten:<br />
1. Beitritt als Direktkommanditist vor Eintragung im Handelsregister (unbeschränkte Haftung),<br />
2. Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft gemäß § 13 Abs. 10,11 des<br />
Gesellschaftsvertrages,<br />
3. die Ausschüttungen können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben<br />
der Haftung führen, insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn der<br />
Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />
über die in diesem Abschnitt „Die Vermögensanlage“ dargestellten Zahlungsverpflichtungen<br />
des Anlegers hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />
Anleger, die ihre Beteiligung an den Emittenten über die Treuhänderin halten, treffen die<br />
gleichen Verpflichtungen, da sie die Treuhänderin vollumfänglich von den entsprechenden<br />
Verpflichtungen freistellen. Wird die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch<br />
genommen, ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
97
Teil C // Die Vermögensanlage //<br />
Gesamthöhe der Provisionen,<br />
insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder<br />
vergleichbare Vergütungen<br />
Anfallende Provisionen:<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Doric Select GmbH & Co. KG einen Vertrag über<br />
die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens abgeschlossen. Hierfür erhält diese<br />
eine Vergütung in Höhe von 550.000 EUR.<br />
Der Emittent hat weiterhin einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG über<br />
die Vermittlung eines langfristigen Darlehens abgeschlossen, wofür eine Vergütung in Höhe<br />
von 985.593 EUR vereinbart wurde. Zudem wurde mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />
KG ein Vertrag über die Vermittlung des Leasingvertrages gegen eine Vergütung in Höhe<br />
von 1.526.356 EUR abgeschlossen.<br />
Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Hermann Ebel wurde von der<br />
Beteiligungsgesellschaft ein Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie gegen eine Vergütung<br />
von 684.000 EUR vereinbart.<br />
Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG über die<br />
Konzeption, das Marketing sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen gegen<br />
eine Vergütung in Höhe von 2.377.949 EUR abgeschlossen.<br />
Für die Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospekts wurde ein Vertrag mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH & Co.<br />
KG in Höhe von insgesamt 200.000 EUR geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag an<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />
Weiterhin wurde mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric<br />
Emissionshaus GmbH & Co. KG für die Gründung der Gesellschaft, deren Beratung,<br />
Prüfung und Begutachtung sowie dem damit zusammenhängenden Aufwand gegen eine<br />
pauschale Vergütung in Höhe von insgesamt 382.429 EUR einen Vertrag geschlossen, wobei<br />
der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric<br />
Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat zudem einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG und/oder weiteren Vertriebspartnern zum Zweck der Platzierung der<br />
Kommanditanteile der Gesellschaft gegen eine Vergütung in Höhe von 7.518.500 EUR (inkl.<br />
Agio) abgeschlossen.<br />
Vermittelt der Vertriebspartner gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages des Auftraggebers<br />
Kommanditkapital, das über den dort genannten Betrag von 68.350 TEUR hinausgeht,<br />
so erhält der Vertriebspartner eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio) des darüber<br />
hinausgehenden Betrages (Erhöhungsbetrages).<br />
Die genannten Vergütungen sind – mit Ausnahme der Vergütung für die Vermittlung des Leasingvertrages<br />
– jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.<br />
Laufende Vergütungen:<br />
Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde ein Asset-Management-Vertrag<br />
zu einer Vergütung in Höhe von jährlich 305.400 EUR abgeschlossen, die sich erstmals<br />
mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />
erhöht.<br />
98
Die Vermögensanlage // Teil C<br />
Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG wurde vertraglich die Übernahme<br />
der laufenden Anlegerbetreuung, insbesondere der Unterstützung bei der Berichterstattung<br />
der Gesellschaft sowie der Übernahme der Buchführung – auch während eines späteren<br />
Liquidationsstadiums vereinbart. Die entsprechende jährliche Vergütung beträgt 102.000<br />
EUR und erhöht sich erstmals mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 %<br />
der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 EUR, die sich erstmals mit Beginn des<br />
Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht.<br />
Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden die aus der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft<br />
entstehenden Kosten und Auslagen, mit Ausnahme der Vergütung der<br />
Geschäftsführer, erstattet. Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden auch die Kosten<br />
und Aufwendungen, insbesondere für ihre eigene Buchführung und die Erstellung ihres<br />
Jahresabschlusses, erstattet.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung und damit<br />
zusammenhängende Verwaltungsleistungen sowie für die Mittelverwendungskontrolle und<br />
Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe von 64.000 EUR. Für das Jahr 2009<br />
und den damit zusammenhängenden Anfangsaufwand erhält sie 128.000 EUR. Erstmals<br />
für das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöht sich die genannte Vergütung um 2,25 % der<br />
jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde eine Vereinbarung getroffen, durch<br />
die sie beauftragt wird, die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des Totalverlustes des<br />
Flugzeugs durchzuführen, gegen eine Vergütung in Höhe von 4 % des Nettoverkaufserlöses<br />
bzw. – im Fall eines Totalverlustes – der Entschädigung durch die Versicherung (Sales Fee).<br />
Für ihre Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND Finance 25 % diese Vergütung.<br />
Die genannten Vergütungen sind jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer zu zahlen.<br />
Upside-Sharing:<br />
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH und die HANSA TREUHAND Finance erhalten<br />
außerdem jeweils 10 % der kumulativen Überschüsse der erhaltenen Leasingraten gegenüber<br />
den budgetierten (prospektierten) Leasingraten, wobei sich der Zeitraum der Kumulierung<br />
jeweils auf das einzelne Geschäftsjahr bezieht. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Doric<br />
Asset Finance & Verwaltungs GmbH und die HANSA TREUHAND Finance im Verkaufsfall 10 %<br />
des Überschusses des Nettoverkaufserlöses erhalten, der über dem für das Flugzeug gutachterlich<br />
festgestellten Mittel wert (AVAC Mittelwert inkl. full life condition) für das entsprechende<br />
Jahr liegt. Dieses Upside-Sharing wird gemäß eines Vertrages zu Gunsten Dritter hälftig mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance geteilt.<br />
Dokumentation<br />
Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandauftrag sind in vollem Wortlaut im Anhang<br />
dieses Prospektes abgedruckt.<br />
99
Teil C // Der Emittent //<br />
Der Emittent<br />
Angaben über den Emittenten<br />
Die Firma des Emittenten lautet:<br />
Die Firma des Emittenten lautet „Doric Flugzeugfonds Zwölfte<br />
GmbH & Co. KG“. Für Marketing- und Vertriebszwecke<br />
wird der Name „Sky Cloud“ verwendet. Sitz der Gesellschaft<br />
ist Offenbach am Main. Die Geschäftsanschrift lautet: Berliner<br />
Straße 114, 63065 Offenbach am Main.<br />
Gründungsdatum und Laufzeit:<br />
Die Gesellschaft wurde am 18. Dezember 2007 als Kommandit<br />
gesellschaft gegründet. Der Gesellschaftsvertrag wurde am<br />
19. Oktober 2009 geschlossen. Die Laufzeit der Gesellschaft ist<br />
grundsätzlich unbegrenzt. Sie endet mit dem Verkauf oder Totalverlust<br />
des Flugzeuges und der Liquidation der Gesellschaft.<br />
Maßgebliche Rechtsordnung und Rechtsform:<br />
Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Er hat die Rechtsform<br />
der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG).<br />
Von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftervertrages:<br />
Der Emittent ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft und in der besonderen Ausgestaltung<br />
als GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist eine GmbH. Ihre Struktur ergibt sich im Hinblick auf<br />
Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsführung<br />
aus dem unten aufgeführten Abschnitt „Struktur der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin“ des Verkaufsprospektes.<br />
Als Komplementärin haftet die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />
grundsätzlich unbeschränkt. Vorliegend ist<br />
die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft in Form einer<br />
GmbH und haftet daher nur beschränkt auf ihr Stammkapital<br />
in Höhe von 25.000 EUR.<br />
Zusätzliche Angaben zu den von den gesetzlichen Regelungen<br />
abweichenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
des Emittenten:<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />
Einlage und ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt,<br />
§ 3 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Für die Erhöhung der Kommanditeinlagen ist im Rahmen<br />
des § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages nicht die<br />
Zustimmung aller Kommanditisten erforderlich.<br />
Die Kommanditisten können ihren Anteil treuhänderisch<br />
über die Treuhandkommanditistin halten, § 3 Ziff. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages.<br />
Alle Kommanditisten müssen zusätzlich zu ihrer Einlage<br />
ein Agio in Höhe von 5% zahlen, § 3 Ziff. 4, 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Hafteinlage der Kommanditisten kann von ihrer Pflichteinlage<br />
abweichen, § 3 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Zahlung der Mittel an die Kommanditgesellschaft<br />
erfolgt über eine Treuhandkommanditistin, die an die<br />
Mittelfreigabevoraussetzungen gebunden ist, § 3 Ziff. 9<br />
des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Kommanditisten haben eine Handelsregistervollmacht<br />
nach § 3 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages abzugeben.<br />
Treugeber werden im Innenverhältnis zur Gesellschaft und<br />
den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar beteiligte<br />
Kommanditisten behandelt, sofern nichts abweichendes<br />
bestimmt ist, § 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Gesellschaft ist erstmals zum 31. Dezember 2028<br />
kündbar. Die Kündigungsvoraussetzungen ergeben sich<br />
aus § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Bestellung und Abberufung der Organe der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin oder der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin bedürfen nicht der Zustimmung der Kommanditgesellschaft,<br />
§ 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />
Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB nach Maßgabe des § 6 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
befreit.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />
Organe sind ebenfalls von den Bestimmungen des § 112<br />
HGB befreit, § 6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgeführten Geschäfte bedürfen der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgeführten Geschäfte darf die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin abschließen.<br />
100
Der emittent // Teil C<br />
Es kann ein Beirat gewählt werden. Siehe § 7 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Einberufungen, Durchführungen und Abstimmungen<br />
innerhalb von Gesellschafterversammlungen und außerhalb<br />
von Gesellschafterversammlungen sind in § 8 des<br />
Gesellschaftsvertrages detailliert geregelt.<br />
Für Beschlüsse sind einfache oder qualifizierte Mehrheiten<br />
nach § 9 des Gesellschaftsvertrages erforderlich,<br />
wobei die Stimmen nicht nach Köpfen, sondern nach<br />
dem Nominalwert der Pflichteinlage bestimmt werden.<br />
Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin<br />
anteilig entsprechend ihrer Stimmkraft ausüben,<br />
§ 9 Ziff. 4, 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen der in<br />
§ 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages genannten Ausschlussfrist<br />
angefochten werden.<br />
Die Unterrichtung der Kommanditisten erfolgt nach § 10<br />
des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />
ist in § 12 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Nach dessen Ziff. 4 ist der Jahresabschluss durch<br />
einen von der Gesellschafterversammlung gewählten<br />
Abschlussprüfer unabhängig von der Größe der Gesellschaft<br />
prüfen zu lassen.<br />
Die Vergütungen, Aufwendungen und Ergebnisse sind in<br />
§ 13 des Gesellschaftsvertrages detailliert geregelt.<br />
Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf nach § 14<br />
des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin. Diese Zustimmung kann oder<br />
muss aus verschiedenen Gründen, die in § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt sind, verweigert werden.<br />
Nach § 14 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages besteht im Fall<br />
des Verkaufs eines Kommanditanteils ein Vorkaufsrecht.<br />
Im Todesfall können die Kommanditanteile nur unter den<br />
Voraussetzungen des § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />
vererbt werden. Bis zur Erbauseinandersetzung ist ein<br />
Bevollmächtigter zu benennen. Testamentsvollstreckung<br />
ist am Kommanditanteil zulässig.<br />
In § 16 des Gesellschaftsvertrages sind verschiedene<br />
Gründe genannt, auf Grund derer ein Gesellschafter aus<br />
der Gesellschaft ausscheidet, insbesondere wenn gegen<br />
ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />
Kündigungen der Gesellschafter haben schriftlich zu erfolgen.<br />
Einzelheiten sind in § 16 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben ist detailliert in § 17 des<br />
Gesellschaftsvertrages geregelt, ebenso wie die Liquidation,<br />
bei der die persönlich haftende Gesellschafterin automatisch<br />
Liquidatorin wird, § 18 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Sicherungsabtretungen und Verpfändungen von Kommanditanteilen<br />
bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Die Kosten des Vertrags und seiner Durchführung tragen<br />
die Gesellschaft und die Gesellschafter nach Maßgabe des<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Gegenstand des Unternehmens:<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb des Passagierflugzeuges<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />
(MSN) 025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in Form<br />
eines Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung<br />
sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />
Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die<br />
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />
Registergericht und Registernummer:<br />
Der Emittent ist beim Registergericht des Amtsgerichts<br />
Offenbach am Main unter der Registernummer HRA 41125<br />
eingetragen.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (phG):<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden auch<br />
Komplementär genannt) ist die Doric Flight Control 12 GmbH,<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und/oder<br />
Erwerb von und/oder die Beteiligung von Personengesellschaften,<br />
insbesondere auch als geschäftsführender Gesellschafter<br />
sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, alle Geschäfte und/oder Handlungen, die<br />
mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm<br />
unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, zu tätigen<br />
(ausgenommen Tätigkeiten, die der staatlichen Genehmigung<br />
bedürfen). Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />
Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
101
Teil C // Der Emittent //<br />
Geschäftsführer sind Sibylle Pähler, Martina Allinger und<br />
Dr. Peter E. Hein. Das Stammkapital der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin beträgt 25.000 EUR und ist vollständig eingezahlt.<br />
Sämtliche Gesellschaftsanteile werden von der Doric<br />
Beteiligungs Holding GmbH gehalten. Die Organe der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin sind einzelvertretungsberechtigt<br />
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die Gesellschafter und Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot<br />
befreit.<br />
Im Gesellschaftervertrag des Komplementärs gibt es keine von<br />
der gesetzlichen Regelung abweichenden Bestimmungen.<br />
Konzernunternehmen:<br />
Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung<br />
handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunternehmen<br />
der Doric Gruppe (vgl. S. 107 f.). Zur Zeit der Prospektaufstellung<br />
werden die Kommanditanteile des Emittenten jeweils<br />
von der Doric Flight Manage ment 12 GmbH sowie der AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH gehalten. Nach Beitritt<br />
von Anlegern und Erhöhung des Kommanditkapitals ist der<br />
Emittent in der vorgesehenen Struktur kein Konzernunternehmen<br />
im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />
Das Kapital des Emittenten<br />
Höhe und Art des gezeichneten Kapitals:<br />
Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
über Kommanditkapital in Höhe von 10.000 EUR, das von<br />
den Gründungsgesellschaftern gezeichnet wurde. Das Kapital<br />
besteht nur aus Kommanditkapital. Der Emittent beabsichtigt<br />
weitere Gesellschafter nur in Form von Kommanditisten aufzunehmen.<br />
Für eine Übersicht der Gesellschafter (Gründungsgesellschafter)<br />
mit gezeichnetem Kommanditkapital siehe<br />
Abschnitt „Die Gründungsgesellschafter des Emittenten“.<br />
Hauptmerkmale des gezeichneten Kapitals und Höhe der<br />
ausstehenden Einlagen:<br />
Die Anleger nehmen mit Übernahme/Zeichnung von Kommanditkapital<br />
eine Gesellschafterstellung oder eine Treugeberstellung<br />
bei dem Emittenten ein. Die Hauptmerkmale<br />
einer Kommanditbeteiligung bei dem Emittenten sind die auf<br />
die Einlage beschränkte Haftung, die Teilnahme am Gewinn<br />
und Verlust sowie an Stillen Reserven des Emittenten (unter<br />
Berücksichtigung des Upside-Sharing), Informationsrechte<br />
und Recht auf Einsicht in die Bücher sowie Recht auf Teilnahme<br />
an und Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren.<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten (Hauptmerkmale) der<br />
von den Gründungsgesellschaftern gezeichneten Beteiligung<br />
als Komplementär bzw. Kommanditist der Gesellschaft werden<br />
in den folgenden Abschnitten dargestellt. Die derzeitigen<br />
Gesellschafter haben mit ihrer Beteiligung im Hinblick auf Gewinnbeteiligungen<br />
und Bezüge verbundene Sonderrechte (vgl.<br />
S. 103-104). Außer den vorgenannten Hauptmerkmalen stehen<br />
den derzeitigen Gesellschaftern im Vergleich zu den zukünftig<br />
beitretenden Kommanditisten keine abweichenden Rechte zu.<br />
Die Gründungsgesellschafter haben bis zum Datum der Prospektaufstellung<br />
ihre gezeichneten Einlagen von insgesamt<br />
10.000 EUR eingezahlt. Die Höhe der ausstehenden Einlage<br />
beträgt somit 0 EUR. Als Hafteinlage im Handelsregister wurden<br />
für die Gründungsgesellschafter jeweils 500 EUR eingetragen.<br />
Es ist vorgesehen, dass weitere Anleger unmittelbar oder mittelbar<br />
über die Treuhandkommanditistin weiteres Kommanditkapital<br />
zzgl. 5% Agio zeichnen, bis das Gesamtkommanditkapital der<br />
Gesellschaft 68.350 TEUR beträgt. Die von den Kommanditisten<br />
zu leistenden Einlagen sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen<br />
sind nicht in das Handelsregister einzutragen. Die in das<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden Kommandi<br />
tisten entspricht 10% der von ihm übernommenen Pflichteinlage.<br />
Ausgegebene Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />
Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes:<br />
Von dem Emittent wurden bisher weder Wertpapiere ausgegeben<br />
noch Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des<br />
VerkProspG emittiert. Eine Ausgabe von Wertpapieren ist<br />
auch zukünftig nicht vorgesehen. Bei der mit diesem Angebot<br />
emittierten Vermögensanlage handelt es sich um unverbriefte<br />
Vermögensrechte an einer Kommanditgesellschaft.<br />
Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien:<br />
Der Emittent hat die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />
(GmbH & Co. KG). Er ist weder Aktiengesellschaft noch<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es bestehen keine Umtausch-<br />
oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />
102
Der emittent // Teil C<br />
Die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG ist von<br />
den Gesellschaftern, der Alpha Flight Control GmbH als<br />
Komplementär und der First Flight Management GmbH als<br />
Geschäftsführendem Kommanditisten, im Dezember 2007<br />
gegründet worden, um ein Flugzeug zu erwerben und dieses<br />
dann zu verleasen. Gegenstand des Unternehmens war der<br />
Erwerb von Wirtschaftsgütern jeglicher Art, deren Verwaltung,<br />
Vermietung und Verwertung sowie die Durchführung<br />
sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Handlungen,<br />
soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind. Der<br />
Gesellschaftszweck wurde, wie auf der Prospektseite 146<br />
ersichtlich, konkretisiert. Bereits zum Zeitpunkt der Gründung<br />
haben die Gründungsgesellschafter und deren Gesellschafter,<br />
die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,<br />
Verhandlungen mit Emirates über eine Vermietung eines<br />
Flugzeuges, dessen Erwerb und über Finanzierungsmöglichkeiten<br />
dieses Flugzeuges geführt. Aufgrund von vertraglichen<br />
Verpflichtungen (u.a. der finanzierenden Banken und<br />
vertragliche Vorgaben durch den Leasingnehmer) wurden der<br />
Komplementär und der Geschäftsführende Kommanditist im<br />
Rahmen der weiteren Verhandlungen ausgetauscht.<br />
Die gegenwärtigen Kommanditisten und der gegenwärtige<br />
Komplementär sind der unten stehenden Grafik zu entnehmen.<br />
Bei den in diesem Prospekt beschriebenen Gründungsgesellschaftern<br />
handelt es sich somit um den gegenwärtigen<br />
Kommanditisten und dem gegenwärtigen Komplementär<br />
zum Datum der Prospektaufstellung.<br />
// Gründungsgesellschafter mit Beteiligungsverhältnis und<br />
Kapitaleinlagen an dem Emittenten<br />
Gründungsgesellschafter,<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Art der Einlage /<br />
Gesellschafterstellung<br />
Gezeichnete<br />
Einlage<br />
Davon<br />
eingezahlt<br />
Doric Flight Control 12<br />
GmbH<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Strasse<br />
114, 63065<br />
Offenbach am Main<br />
Ohne Einlage/<br />
persönlich haftende<br />
Gesellschafterin<br />
Ohne Einlage<br />
Entfällt<br />
Doric Flight<br />
Management 12 GmbH<br />
Offenbach am Main<br />
Berliner Strasse<br />
114, 63065<br />
Offenbach am Main<br />
Kommanditbeteiligung/<br />
Kommanditistin<br />
5.000 EUR 500 EUR<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH<br />
Hamburg<br />
Brandstwiete 4,<br />
20457 Hamburg<br />
Kommanditbeteiligung/<br />
Kommanditistin<br />
5.000 EUR 500 EUR<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und Bezüge<br />
der Gründungsgesellschafter<br />
Soweit die Gründungsgesellschafter eine Kapitaleinlage leisten,<br />
sind sie am Ergebnis der Gesellschaft wie ein Anleger<br />
beteiligt. Zusätzlich zu den Ansprüchen, die den Gründungsgesellschaftern<br />
durch ihren mit einer Kapitaleinlage unterlegten<br />
Geschäftsanteil zustehen, erhalten die Gründungsgesellschafter<br />
die folgenden Gewinnbeteiligungen und Bezüge:<br />
Für ihre Tätigkeit und die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
erhält die Doric Flight Control 12 GmbH eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 5.000 EUR zzgl. USt. Erstmals für<br />
das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöht sich diese Vergütung<br />
um 2,25% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Der Geschäftsführenden Kommanditistin (Doric Flight Management<br />
12 GmbH) werden die aus der Geschäftsführung der<br />
Kommanditgesellschaft entstehenden Kosten und Auslagen,<br />
mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Ihr<br />
werden zudem auch die Kosten und Aufwendungen, insbesondere<br />
für ihre eigene Buchführung und die Erstellung ihres<br />
Jahresabschlusses, erstattet.<br />
103
Teil C // Der Emittent //<br />
Die Treuhandkommanditistin (AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH) erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />
und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />
sowie für die Mittelverwendungskontrolle und<br />
Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe von<br />
64.000 EUR (zzgl. gesetzlicher USt). Für das Jahr 2009 und<br />
den damit zusammenhängenden Anfangsaufwand erhält sie<br />
128.000 EUR (zzgl. gesetzlicher USt). Erstmals für das Jahr<br />
2011 und sodann jährlich erhöht sich die genannte Vergütung<br />
um 2,25% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Sämtliche Ansprüche der Gründungsgesellschafter sind<br />
vorstehend dargestellt.<br />
Bezüge, Vergütungen, Gehälter, Provisionen oder sonstige<br />
Leistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern<br />
zustehen, sind in dem Gesellschaftsvertrag geregelt. Darüber<br />
hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern innerhalb<br />
und außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />
Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen<br />
Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
an Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
und Leistungen erbringen, bestehen nach Kenntnis<br />
des Anbieters nicht.<br />
Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />
Tätigkeitsbereiche und Angaben über Abhängigkeiten<br />
des Emittenten<br />
Wichtigste Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind gem. § 2<br />
des Gesellschaftsvertrages Erwerb des Passagierflugzeuges<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer MSN<br />
025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in Form eines<br />
Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung sowie<br />
die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />
Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die<br />
geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />
Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an mit dem<br />
Vertrieb beauftragten Gesellschaften<br />
Die Gründungsgesellschafter (Doric Flight Management 12<br />
GmbH sowie AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH)<br />
sind nicht mittelbar oder unmittelbar an mit dem Vertrieb der<br />
emittierten Vermögensanlage beauftragten Unternehmen<br />
beteiligt. Es bestehen nach Kenntnis des Anbieters zudem<br />
keine kapitalmäßigen oder personellen Verflechtungen der<br />
Gründungsgesellschafter zu unterbeauftragten Drittvermittlern<br />
bzw. Vertriebspartnern.<br />
Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />
die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen<br />
Es bestehen nach Kenntnis des Anbieters keine mittelbarenoder<br />
unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
an Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Als Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Emittenten wurden<br />
bereits nachfolgende Verträge abgeschlossen:<br />
Leasingvertrag mit Emirates vom 12. Oktober 2009<br />
Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />
der Führung der Nord/LB vom 12. Oktober 2009<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />
Nord/LB vom 08. Oktober 2009<br />
Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September 2009<br />
Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit Doric<br />
Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom<br />
12. Oktober 2009<br />
Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />
Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />
mit Doric Select GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />
Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
mit der Doric Select GmbH & Co. KG vom<br />
01. Juli 2009<br />
104
Der emittent // Teil C<br />
Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />
Konzeptions- und Marketingvertrag mit HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungs- und Vertriebsvereinbarung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Prospekterstellung mit<br />
der Doric Emissionshaus und der HANSA TREUHAND<br />
Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Beratungs-, Prüfungs- und<br />
Begutachtungsleistungen mit der Doric Emissionshaus und<br />
der HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Mittelverwendungsvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH vom 19. Oktober 2009<br />
Die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />
des Leasingvertrages, der Darlehensverträge,<br />
der Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />
und der Platzierungsgarantievereinbarung ist von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Emittenten.<br />
Der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Emittenten hängt<br />
weiterhin davon ab, dass die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />
ihren gesellschaftsvertraglichen Pflichten zur Leistung<br />
der übernommenen Kapitaleinlagen nachkommen.<br />
Es besteht keine Abhängigkeit des Emittenten von Patenten,<br />
Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
Der Anbieter hat keine Kenntnis von Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage des Emittenten haben können. Es kann aber<br />
grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Emittent<br />
zukünftig Partei von Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
wird, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage des Emittenten haben können.<br />
Außergewöhnliche Ereignisse<br />
Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
// Laufende <strong>Invest</strong>itionen<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A380-800<br />
Erwerb<br />
Verkäufer<br />
Übernahmedatum<br />
Kaufpreis<br />
Fälligkeit des Kaufpreises<br />
durch Kaufvertragsüber nahmevereinbarung<br />
Airbus S.A.S., Toulouse (Frankreich)<br />
Dezember 2009 (geplant)<br />
210.000.000 USD<br />
Der Kaufpreis wird in voller Höhe bei Übernahme des Flugzeuges fällig.<br />
Die wichtigste laufende <strong>Invest</strong>ition des Emittenten, die<br />
durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der<br />
Darlehens verträge im Oktober 2009 initiiert wurde, ist der<br />
Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der<br />
gemäß Prognose im Dezember 2009 abgeschlossen sein<br />
wird. Über die Finanzanlagen hinaus bestehen keine weiteren<br />
laufenden <strong>Invest</strong>itionen des Emittenten.<br />
105
Teil C // Der Emittent //<br />
Anlagenziele und Anlagenpolitik der<br />
Vermögenslage<br />
Verwendung der Nettoeinnahmen<br />
Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für den<br />
Erwerb des Flugzeuges und die Bildung einer Liquiditätsreserve<br />
verwendet. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot<br />
sind für die Erreichung des Anlagezieles, d.h. dem Erwerb<br />
des Flugzeuges vom Typ A380-800, dessen langfristige<br />
Vermietung zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer<br />
Liquiditätsreserve nicht ausreichend. Es werden deshalb<br />
zusätzliche Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke<br />
werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />
Der Emittent hat im Rahmen der Verträge vom 12. Oktober<br />
2009 mit Emirates und den Darlehensgebern vereinbart,<br />
dass das Flugzeug planmäßig im Dezember fertiggestellt<br />
wird und durch den Emittenten erworben wird.<br />
Realisierungsgrad der Projekte<br />
Der Realisierungsgrad des Flugzeugprojektes ist<br />
abhängig von<br />
der für den Erwerb des Flugzeuges notwendigen Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />
dem zur Finanzierung notwendigen Darlehensvertrag,<br />
der Platzierungsgarantievereinberung,<br />
den Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
sowie<br />
dem Leasingvertrag für den vertraglich vorgesehenen<br />
Zeitraum.<br />
Diese wurden für die Beteiligungsgesellschaft bereits abgeschlossen<br />
(Vgl. auch S. 111 ff.). Daher stellt sich der Realisierungsgrad<br />
der Beteiligungsgesellschaft wie folgt dar:<br />
Das Flugzeug wird voraussichtlich im Dezember 2009<br />
von dem Emittenten übernommen. Die für den Erwerb<br />
und Betrieb erforderlichen Verträge wurde für die Beteiligungsgesellschaft<br />
wirksam geschlossen und – soweit<br />
möglich – bis jetzt erfolgreich umgesetzt.<br />
Angaben zum Anlageobjekt<br />
Beschreibung des Anlageobjektes<br />
Eine ausführliche Beschreibung des Anlageobjektes befindet<br />
sich auf Seite 42 ff.<br />
Eigentum am Anlageobjekt oder andere dingliche Rechte<br />
Die Übernahme und der Erwerb des Flugzeuges ist im<br />
Dezember 2009 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
steht oder stand den Prospektverantwortlichen, den<br />
Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
und der Treuhänderin/Mittelverwendungskontrolleurin<br />
kein Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teil des<br />
selbigen zu. Weitere Eigentumsrechte Dritter bestehen nicht.<br />
Dingliche Belastungen<br />
Der Emittent hat sich durch die Darlehensverträge verpflichtet,<br />
das Anlageobjekt im Rahmen eines Pfandrechts nach<br />
englischem Recht bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />
des Emittenten zu Gunsten der Nord/LB und<br />
der ICBC zu verpfänden. Darüber hinaus bestehen nach<br />
Kenntnis des Anbieters keine weiteren nicht nur unerheblichen<br />
dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes<br />
Es existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Es liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />
zur Erreichung des Anlageziels vor.<br />
Verträge über die Anschaffung des Anlageobjekts<br />
Der Emittent hat eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
über den Erwerb eines Airbus A380-800 vereinbart.<br />
Angaben über Bewertungsgutachten<br />
Die Unternehmen AVAC, ASCEND und BK Associates Inc.<br />
wurden vom Prospektherausgeber beauftragt, ein Kurzgutachten<br />
zum Verkehrswert des Flugzeuges zu erstellen.<br />
106
Der emittent // Teil C<br />
Für weitere Informationen zu den Gutachtern wird auf die<br />
Seiten 55 ff. verwiesen. AVAC (24. Juni 2009) schätzt den<br />
gegenwärtigen Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung<br />
der technischen Details des Flugzeuges und der<br />
augenblicklichen Marktlage auf 206,90 Mio. USD, ASCEND<br />
(23. September 2009) auf 191,68 Mio. USD und BK Associates<br />
Inc. (23. Juni 2009) auf 210 Mio. USD. Unter Einbeziehung<br />
des langfristigen Leasingvertrages mit Emirates schätzen<br />
AVAC und ASCEND jeweils den Wert des Flugzeuges bei<br />
Auslieferung auf 222,80 Mio. USD und 294,91 Mio. USD.<br />
Darüber hinaus existieren keine weiteren Bewertungs gutachten.<br />
Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches<br />
des Handelsgesetzbuches aufgestellt und entsprechend den<br />
Bestimmungen der §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuches<br />
prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht<br />
sind im Anhang abgebildet. Eine Zwischenübersicht wurde<br />
nicht erstellt und veröffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
Angaben über Mitglieder der<br />
Geschäftsführung und der Beiräte<br />
des Emittenten, die Treuhänderin und<br />
sonstige Personen<br />
Umfang der nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen<br />
Von dem Prospektverantwortlichen (HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus GmbH &<br />
Co. KG), den Gesellschaftern bei Gründung der Gesellschaft<br />
(Alpha Flight Control GmbH; First Flight Management GmbH),<br />
den neu beigetretenen Gesellschaftern und dem Treuhänder<br />
(Doric Flight Control 12 GmbH, Doric Flight Management 12<br />
GmbH und AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH) und<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr.<br />
Peter E. Hein, Martina Allinger) werden keine nicht nur geringfügigen<br />
Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />
Gesamtkosten<br />
Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />
sowie die geplante Finanzierung sind in der Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsprognose auf S. 69-74 dargestellt.<br />
Eine Inanspruchnahme des Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
ist nicht geplant. Sollte das eingeworbene Kommanditkapital<br />
bis zur Übernahme des Flugzeuges nicht ausreichen, wurde<br />
mit der NORD/LB ein Zwischenfinanzierungsdarlehen abgeschlossen<br />
(Vgl. S. 121 f.).<br />
Vermögens-/ Finanz- und Ertragslage<br />
Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss<br />
prüfen zu lassen und einen Lagebericht aufstellen und prüfen<br />
zu lassen. Er hat dennoch zum 31.12.2008 einen Jahresabschluss<br />
und Lagebericht nach den Bestimmungen des Ersten<br />
Geschäftsführung<br />
Geschäftsführer des Emittenten ist die Doric Flight Management<br />
12 GmbH (geschäftsführende Kommanditistin), diese<br />
vertreten durch ihre Geschäftsführer Sibylle Pähler, Martina<br />
Allinger und Dr. Peter E. Hein (Geschäftsanschrift: Berliner<br />
Strasse 114, 63065 Offenbach am Main). Eine spezielle Funktionsverteilung<br />
innerhalb der Geschäftsführung existiert nicht.<br />
Es besteht Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und<br />
dem Beirat des Emittenten keine Gesamtbezüge im Sinne<br />
von § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV gewährt worden.<br />
Die Doric Flight Control 12 GmbH als persönlich haftender<br />
Gesellschafter und die Doric Flight Management 12 GmbH<br />
als Geschäftsführende Kommanditistin des Emittenten sind<br />
100 %ige Tochtergesellschaften der Doric Beteiligungs Holding<br />
GmbH. Die Doric Beteiligungs Holding GmbH ist eine<br />
100 %ige Tochtergesellschaft der Doric Asset Finance GmbH<br />
& Co. KG, die wiederum mehrheitlich von der Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH gehalten wird. Der Zustellungsbevollmächtigte,<br />
die Doric Asset Finance Ltd., und die<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Anbieter, Prospektherausgeber<br />
und Prospektersteller sind 100 %ige Tochtergesellschaften<br />
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH.<br />
Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung<br />
handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunterneh-<br />
107
Teil C // Der Emittent //<br />
men der Doric Gruppe im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 291<br />
HGB. Der Emittent ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
eine Tochtergesellschaft der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH, da diese mehrheitlich am Gesellschaftskapital<br />
des Geschäftsführenden Kommanditisten Doric Flight<br />
Management 12 GmbH sowie des Komplementärs des<br />
Emittenten, Doric Flight Control 12 GmbH beteiligt ist. Die<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, deren 100 % ige<br />
Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich von der Doric<br />
Asset Finance & Verwaltungs GmbH kontrollierten Gesellschaften<br />
strukturieren, vertreiben und verwalten <strong>Invest</strong>itionen<br />
im Rahmen von geschlossenen Fonds, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern<br />
Transportwesen, Energie und Immobilien.<br />
Die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG (Fremdkapitalvermittler/Leasingvermittler)<br />
und die Doric Select GmbH & Co.<br />
KG (Vermittler EK-Zwifi) sowie ihre jeweils persönlich haftende<br />
Gesellschafter werden mehrheitlich bzw. völlig (Doric<br />
Solutions GmbH) von der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH gehalten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH selbst ist Asset Manager des Flugzeuges.<br />
hand Finance GmbH, jeweils eine 50 % ige Beteiligung an der<br />
Doric Flight Control 12 GmbH und der Doric Flight Management<br />
12 GmbH unter bestimmten Voraussetzungen erhält.<br />
Diese Beteiligung wird nur vollzogen, wenn der HANSA<br />
TREUHAND Finance oder deren Komplementärin eine<br />
Erlaubnis zur Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne<br />
des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG i.V.m. § 32 KWG vorliegt<br />
und wenn und soweit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) durch schriftliche Stellungnahme<br />
bestätigt, dass der Emittent seinen Status als Objektgesellschaft<br />
im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG durch die<br />
Übertragungen und die damit verbundenen Einräumungen<br />
der Einflussmöglichkeiten nicht verliert.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind weder<br />
für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
betraut sind, noch für Unternehmen, die dem<br />
Emittenten Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig.<br />
Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 12 GmbH und der<br />
Doric Flight Management 12 GmbH sind zugleich Geschäftsführer<br />
bzw. Mitarbeiter der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH oder der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG.<br />
Geschäftsführer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und<br />
der Doric Select GmbH & Co. KG sind auch Geschäftsführer<br />
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Geschäftsführer<br />
der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG sind auch<br />
Kommanditisten der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG.<br />
Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 12 GmbH und der<br />
Doric Flight Management 12 GmbH erhalten keine gesonderte<br />
Vergütung für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der<br />
Emittentin. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH sowie für die Geschäftsführer<br />
der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG, Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG und der Doric Select GmbH & Co. KG.<br />
Die Doric Beteiligungs Holding GmbH und die HANSA TREU-<br />
HAND haben vereinbart, dass die HANSA TREUHAND Finance<br />
oder deren Komplementärin, die Verwaltung Hansa Treu-<br />
Es bestehen zwischen der Beteiligungsgesellschaft einerseits<br />
und sonstigen, bisher nicht genannten Personen und Unternehmen<br />
andererseits, keine nennenswerten Vereinbarungen<br />
über Vergütungen oder sonstige Leistungen, die nicht im<br />
Prospekt erwähnt sind.<br />
Treuhänderin<br />
Als Treuhänderin der angebotenen Vermögensanlage hat der<br />
Emittent die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
beauftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4,<br />
20457 Hamburg.<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />
Treuhandauftrag, der Geschäftsbesorgungsvertrag sowie der<br />
Vertrag über die Verwendung von Kapitaleinlagen (Mittelverwendungsvertrag).<br />
Das Treuhandverhältnis wird durch<br />
Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung<br />
zwischen der Treuhänderin und dem Anleger begründet.<br />
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
108
Der emittent // Teil C<br />
ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Treuhandauftrag,<br />
dem Geschäftsbesorgungsvertrag und dem Mittelverwendungsvertrag.<br />
Danach beteiligt sich die Treuhänderin<br />
in ihrem Namen aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers<br />
an dem Emittenten. Die Treuhänderin wird die übernommene<br />
Kommanditbeteiligung treuhänderisch und uneigennützig für<br />
den Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
der dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />
des Treuhandauftrages und der Interessen der<br />
Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen. Bei Beschlussfassungen<br />
ist sie an die Weisungen der Treugeber gebunden.<br />
Ein vertragliches Kündigungsrecht des Treuhandauftrages<br />
besteht für den Treugeber mit einer Frist von 3 Monaten. Die<br />
Treuhänderin kann den Treuhandauftrag fristlos kündigen,<br />
wenn der Treugeber hinsichtlich seiner Kapitaleinzahlungen<br />
mit einer Folgerate in Verzug ist. Die Kündigungsrechte ergeben<br />
sich aus § 8 Ziff. 5 und 6 des Treuhandauftrages.<br />
Zusätzlich obliegt der Treuhänderin die Aufgabe der Mittelfreigabe<br />
und Mittelverwendungskontrolle, deren Bedingungen<br />
in einem separaten Mittelverwendungsvertrag definiert sind.<br />
Über die Einzahlung der Treugeber auf dem Anderkonto darf<br />
die Treuhänderin für Rechnung der Gesellschaft unabhängig<br />
vom Beitritt des jeweiligen Gesellschafters erst dann verfügen,<br />
wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:<br />
a) Volle Platzierung der Gesamteinlagen i.H.v. insgesammt<br />
68.350 TEUR oder Vorlage einer werthaltigen<br />
Platzierungs- bzw. Schließungsgarantie für einen evtl.<br />
noch ausstehenden Teilbetrag;<br />
b) Nachweis der prospektierten Fremdfinanzierung über<br />
insgesamt 131.000.000 USD durch entsprechende Finanzierungszusagen<br />
eines oder mehrerer Kreditinstitute;<br />
c) Nachweis der Fondsgesellschaft, dass die Kommanditbeteiligungen<br />
der Kommanditisten gemäß § 3 Ziff.<br />
2 a) und b) des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft in der dort genannten Höhe zuzüglich<br />
5 % Agio eingezahlt worden sind;<br />
d) Vorlage einer schriftlichen und im Wesentlichen beanstandungsfreien<br />
Begutachtung der wesentlichen Aspekte<br />
der Vermögensanlage. Die Parteien sind sich hierbei einig,<br />
dass die Bedingung als erfüllt gilt, wenn ein Prospektprüfungsbericht<br />
gemäß der gutachterlichen Stellungnahme<br />
auf Grundlage des IDW S 4 (Stand: 18.05.2006) vorgelegt<br />
wird, der wesentliche Einwendungen nicht erhebt.<br />
e) Nachweis der Flugzeugübergabe, wenn das Flugzeug<br />
vor Mittelfreigabe übergeben wurde;<br />
f) Abschluss des prospektierten Leasingvertrages<br />
mit Emirates.<br />
Nach der Mittelfreigabe übernimmt die Treuhänderin die Mittelverwendungskontrolle<br />
nach Maßgabe folgender Bestimmungen:<br />
a) Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nur auf die<br />
Eigenmittel der Gesellschaft in Höhe von 68.350 TEUR.<br />
b) Mit Eintritt der Voraussetzung der Mittelfreigabe hat die<br />
Treuhänderin die Mittel von dem Anderkonto auf ein Konto<br />
der Fondsgesellschaft überweisen zu lassen, über das jedoch<br />
Verfügungen nur mit Gegenzeichnung der Treuhänderin<br />
zulässig sind.<br />
c) Die Treuhänderin ist verpflichtet, Anweisungen der Fondsgesellschaft<br />
gegenzuzeichnen, wenn diese der im Prospekt<br />
aufgeführten Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose,<br />
der Tilgung der entsprechenden Vorfinanzierung oder<br />
den Beschlüssen der Fondsgesellschaft dienen.<br />
d) Bei der Verwendung von Eigenmitteln für Anzahlungen auf<br />
den Flugzeugpreis ist Voraussetzung der Abschluss einer<br />
Treuhandvereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und der<br />
Treuhänderin hinsichtlich der verwendeten Eigenmittel, durch<br />
den die zweckentsprechende Eigenmittelverwendung und die<br />
Sicherung der Anleger geregelt wird.<br />
Die Treuhänderin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />
und Auslagen für das Jahr 2009 gem. § 13 Abs. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages eine einmalige Vergütung i.H.v. 128<br />
TEUR (zzgl. gesetzlicher USt). Für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
fällt eine jährliche Vergütung von 64 TEUR zzgl.<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Erstmals für das Jahr<br />
2011 und sodann jährlich erhöhen sich diese Vergütungen<br />
um 2,25 % der jeweiligen Vorjahreswerte. Die Vergütungen<br />
an die Treuhänderin werden vom Emittenten getragen.<br />
Der Treuhandauftrag und der Gesellschaftsvertrag sind in<br />
diesem Prospekt in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />
109
Teil C // Der Emittent //<br />
Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Treuhänderin<br />
und den sonstigen an diesem Projekt beteiligten<br />
Gesellschaften und Personen keine personellen oder kapitalmäßigen<br />
Verflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung des<br />
Treuhänders als Gründungskommanditist an dem Emittenten.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
auslösen können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />
Beirat<br />
Die Einrichtung eines Beirates ist nicht geplant.<br />
Sonstige Personen<br />
Es bestehen keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis<br />
der nach VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder<br />
die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />
aber wesentlich beeinflusst haben.<br />
Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die<br />
Geschäftsaussichten des Emittenten<br />
Der Emittent hat einen Jahresabschluss und Lagebericht<br />
zum 31. Dezember 2008 aufgestellt und prüfen lassen. Angaben<br />
über den jüngsten Geschäftsgang der Beteiligungsgesellschaft<br />
seit Aufstellung des Jahresabschlusses und deren<br />
weiteren Geschäftsaussichten sind dem Anhang auf Seite<br />
169 zu entnehmen.<br />
Gewährleistete Vermögenslagen<br />
Eine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot<br />
der Vermögensanlagen die Gewährleistung für die<br />
Verzinsung oder Rückzahlung im Sinne des § 14 VermVerk-<br />
ProspV nicht übernommen.<br />
110
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE<br />
ie Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
basiert auf verschiedenen Verträgen. Zu nennen<br />
sind hier insbesondere:<br />
Gesellschaftsvertrag des Emittenten (siehe Anhang)<br />
Treuhandauftrag (siehe Anhang)<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
Leasingvertrag<br />
Finanzierungsverträge:<br />
- Langfristiges Darlehen<br />
- Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
- Kontokorrentkreditrahmen<br />
Platzierungsgarantievereinbarung<br />
Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge:<br />
- Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />
- Vertriebsvereinbarung<br />
- Konzeptionsvertrag<br />
- Mittelverwendungsvertrag<br />
- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung<br />
- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />
- Prospekterstellungsvertrag<br />
- Vertrag über Beratungs-, Prüfungs- und<br />
Begutachtungsleistungen<br />
- Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
- Vertrag über die Vermittlung von langfristigem<br />
Fremdkapital<br />
- Vertrag über die Leasingvermittlung<br />
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten und der Treuhandvertrag<br />
sind im Wortlaut ab Seite 125ff. in diesem Verkaufsprospekt<br />
vollständig abgedruckt. Nachfolgend werden die<br />
weiteren Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot<br />
von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />
der Leasingvertrag und das langfristige<br />
Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug auf das<br />
langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht. Bei den<br />
übrigen Verträgen ist unter der Vertragsbeschreibung ausgeführt,<br />
welchem Recht der jeweilige Vertrag unterliegt.<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
(Purchase Agreement Assignment)<br />
Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus”) am 15. Dezember<br />
2001 einen Kaufvertrag und danach Zusatzvereinbarungen<br />
über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />
abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />
mit Emirates im Rahmen des am 12. Oktober 2009 abgeschlossenen<br />
Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates die<br />
Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />
vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerseriennummer<br />
025, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von Engine<br />
Alliance LLC, einem Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />
General Electric Company und Pratt & Whitney, und mit der<br />
von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend „Flugzeug“<br />
oder Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag vom<br />
15. Dezember 2001 mit Airbus, an den Emittenten überträgt.<br />
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />
Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
mit Emirates abschließen. Nach diesem Vertrag<br />
bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h. Emirates<br />
obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag vom<br />
15. Dezember 2001 nebst Zusatzvereinbarungen ergebenden<br />
Käuferpflichten, bzw. hat für die Erfüllung dieser Pflichten<br />
Sorge zu tragen. Emirates stehen auch grundsätzlich die<br />
sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Käuferrechte gegenüber<br />
Airbus mit Ausnahme der an den Emittenten übertragenen<br />
Rechte, insbesondere des Rechts auf Übereignung<br />
des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus hat der Emittent keine<br />
weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des<br />
Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />
Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich<br />
der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />
verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird<br />
der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen.<br />
Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden Gewährleistungen<br />
und Garantien (vier Jahre Gewährleistung auf den<br />
Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Hersteller gelie fer te<br />
Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog. „Service Life Policy“<br />
111
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
für bestimmte in der Vereinbarung festgelegte Teile über zwölf<br />
Jahre) werden von Emirates im Namen des Emittenten wahrgenommen,<br />
solange Emirates das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag<br />
mit dem Emittenten nutzt. Die von Airbus eingeräumten<br />
Gewährleistungsrechte unterliegen französischem Recht.<br />
Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Flugzeuges beträgt<br />
210 Mio. USD. Ein Teilbetrag i.H.v. 80 Mio. USD des vertraglich<br />
vereinbarten Kaufpreises wird durch eine Vereinbarung<br />
mit Emirates und Airbus zu dem bei Auslieferung vorherrschenden<br />
Wechselkurses von EUR/USD in EUR geleistet.<br />
Der Restbetrag der Kaufpreiszahlung i.H.v. 130 Mio. USD<br />
erfolgt währungskongruent in USD. Sollte es durch Wechselkursentwicklungen<br />
dazu kommen, dass Zuzahlungen an<br />
Airbus zu erfolgen haben, so werden diese von Emirates geleistet.<br />
Andere Zahlungen als den Kaufpreis hat der Emittent<br />
im Rahmen der Vereinbarung nicht zu leisten.<br />
Die Fertigstellung und Übergabe des Flugzeuges ist für Dezember<br />
2009 in Hamburg geplant. Spätestens zwei Tage vor Auslieferung<br />
des Flugzeuges wird Emirates nach vorheriger Mitteilung<br />
von Airbus eine Nachricht an den Emittenten übermitteln, in der<br />
der genaue Auslieferungstag festgelegt wird. Der Emittent wird<br />
Emirates als Bevollmächtigten gegenüber Airbus im Rahmen der<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung bei der Auslieferung des<br />
Flugzeuges bestellen. Mit Übergabe des Flugzeuges von Air bus<br />
an Emirates, der als Bevollmächtigter im Namen des Emittenten<br />
handelt, und vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Airbus<br />
geht das Eigentum an dem Flugzeug und allen damit zusammenhängenden<br />
Rechten und Pflichten auf den Emittenten über.<br />
Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung wird englischem<br />
Recht unterliegen. Streitigkeiten sind vor Gerichten in England<br />
und Wales auszutragen.<br />
Leasingvertrag<br />
(Operating Lease Agreement)<br />
Der Emittent hat als Leasinggeber am 12. Oktober 2009<br />
einen Leasingvertrag mit Emirates als Leasingnehmer abgeschlossen.<br />
Unter dem Leasingvertrag überlässt der Emittent<br />
dem Leasingnehmer das Flugzeug vom Typ Airbus A380-<br />
800, ausgestattet mit vier Engine-Alliance-Triebwerken und<br />
von der Fluggesellschaft an den Hersteller gelieferte Ausstattung<br />
(„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“).<br />
Die Übergabe des Flugzeuges vom Hersteller Airbus an den<br />
Emittenten wird gemäß gegenwärtiger Planung im Dezember<br />
2009 erfolgen. Der Leasingnehmer Emirates wird für den<br />
Leasinggeber die Übergabe und Abnahme des Flugzeuges<br />
bei Airbus übernehmen und gleichzeitig das Leasinggut<br />
unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten übernehmen.<br />
Erfolgt die Auslieferung und Übernahme des Flugzeuges<br />
nicht spätestens bis zum 31. März 2010, kann der Emittent<br />
den Leasingvertrag kündigen. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer<br />
gegenüber dem Emittenten keinerlei Ansprüche<br />
in Bezug auf eine Nichtauslieferung oder eine verspätete<br />
Auslieferung nach Übermittlung der Mitteilung über die<br />
voraussichtliche Ablieferung geltend machen, solange der<br />
Emittent die Nichtauslieferung oder die verspätete Auslieferung<br />
nicht direkt verursacht hat.<br />
Beide Vertragsparteien haben sich darüber hinaus u.a.<br />
gegenseitig Rücktrittsrechte von den Verträgen vor Auslieferung<br />
des Flugzeuges eingeräumt, sollte der Leasingvertrag<br />
durch rechtliche oder steuerrechtliche Änderungen<br />
unwirtschaftlich werden oder durch den Ausbruch eines<br />
Krieges der Leasingvertrag nicht rechtlich durchsetzbar oder<br />
durchführbar sein. Sollten sich steuerrechtliche Änderungen<br />
bis zur Auslieferung des Flugzeuges in Deutschland für den<br />
Emittenten ergeben, so führt dies nicht zu einer Berechtigung<br />
der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages.<br />
Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet,<br />
d.h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die durch<br />
den Besitz und den Betrieb des Flugzeuges verursacht sind<br />
oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der Betrieb<br />
des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung des<br />
Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit,<br />
die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen<br />
Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen dem<br />
Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt gemäß<br />
dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängelfreiheit<br />
sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Leasingobjektes.<br />
Der Emittent hat den Leasingnehmer unter Beachtung<br />
der Interessen des Emittenten bevollmächtigt, etwaige<br />
112
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />
Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der Laufzeit des<br />
Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken eines Verlustes,<br />
einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung oder Zerstörung<br />
des Flugzeuges oder Teilen davon. Der Leasingnehmer<br />
ist verpflichtet, entsprechende Schäden zu beheben bzw.<br />
entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen. Diese Umstände<br />
haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber dem Emittenten, es sei denn, es liegt ein<br />
vertraglich definierter Totalverlust des Flugzeuges vor. Dieser<br />
ist im Leasingvertrag unter anderem definiert als Verlust des<br />
Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen,<br />
Beschädigung des Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs<br />
der erforderlichen Genehmigungen für mehr als sechs<br />
Monate und andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme,<br />
Enteignung oder Entführung des Flugzeuges, wenn der<br />
Leasingnehmer das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander<br />
folgende Tage nicht nutzen kann.<br />
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />
24 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit gegenüber<br />
dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall, dass Emirates<br />
die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />
ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />
Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu leisten. Diese<br />
Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung der Leasingraten<br />
der folgenden 24 Monate 30 Tage vor Beendigung<br />
des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung eines<br />
2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1,433 % p.a. beträgt der<br />
Anteil der USD-Leasingraten 29,76 Mio. USD und bei einem<br />
2-Jahres-EURIBOR-Satz von 1,843 % beträgt der Anteil der<br />
EUR-Leasingraten 11,34 Mio. EUR. Der Emittent erhält beide<br />
Teile, d.h. sowohl eine EUR- als auch eine USD-Zahlung. Anstelle<br />
der Abstandszahlung hat Emirates die Möglichkeit einen<br />
alternativen Leasingnehmer zu gleichen Konditionen zu stellen,<br />
solange und soweit dieser vom Emittenten und dem Sicherheitentreuhänder<br />
als gleichwertig akzeptiert wird.<br />
Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />
an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />
sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />
der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />
oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />
Teilen (z.B. der vier Engine-Alliance-Triebwerke) ergeben.<br />
Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent<br />
verpflichtet, Emirates von allen die Fluggesellschaft treffenden<br />
Prospekthaftungsansprüchen freizustellen. Der Leasingvertrag<br />
unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten sind vor<br />
englischen Gerichten auszutragen.<br />
Laufzeit<br />
Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />
Übergabe des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />
den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />
eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe unten) vorliegt.<br />
Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug<br />
für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />
Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />
eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere sechs<br />
Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />
Sollte Emirates die jeweilige Verlängerungsoption des Leasingvertrages<br />
nicht wahrnehmen und der Emittent sich abweichend<br />
von der Prognoserechnung entscheiden, dass das<br />
Flugzeug nicht weitervermietet, sondern veräußert werden<br />
soll oder Emirates das Flugzeug wegen einer staatlichen Beschlagnahmung<br />
nicht zurückgeben können, so hat Emirates<br />
das Recht, das Flugzeug zu kaufen. Die Benachrichtigung<br />
von Emirates über das Kaufinteresse muss 20 Monate vor<br />
Leasingvertragsbeendigung an den Emittenten übermittelt<br />
werden. Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus<br />
den von drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten<br />
Marktwerten des Flugzeuges. Die Wertgutachter werden<br />
von den Vertragsparteien zusammen bestimmt. Sollte man<br />
keine Einigung hinsichtlich der Ernennung der Wertgutachter<br />
erlangen, so hat jede Vertragspartei das Recht, einen Wertgutachter<br />
zu bestimmen. Der dritte Wertgutachter schließlich<br />
wird durch die beiden anderen Wertgutachter festgelegt.<br />
Leasingraten<br />
Die Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages monatlich<br />
im Voraus zu leisten. Mit Übergabe des Flugzeuges an<br />
den Leasingnehmer bestimmt sich der Kalendertag, an dem die<br />
Leasingraten zu leisten sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet,<br />
die Leasingraten ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten.<br />
113
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
// Leasingraten<br />
Leasingraten<br />
Zeitraum in Monaten<br />
Leasingrate<br />
IN USD<br />
IN EUR<br />
1-120 1.257.056 480.818<br />
121-144 1.257.056 480.818<br />
145-216 1.405.000<br />
Die gegenwärtig im Leasingvertrag festgelegten monatlichen<br />
USD-Leasingraten in den ersten zwölf Jahren basieren auf<br />
der Annahme, dass bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />
7-Jahres-USD-Zinssatz 3,323 % und der 12-Jahres-USD-<br />
Zinssatz 3,887 % entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein,<br />
so findet eine Anpassung der Leasingraten in den ersten<br />
144 Monaten in der nachfolgenden Weise statt: Für jede<br />
Abweichung des 7-Jahres-USD-Zinssatzes um 10 Basispunkte<br />
nach oben oder unten wird die Leasingrate um 5.730<br />
USD erhöht oder vermindert. Ebenso findet eine Anpassung<br />
in Bezug auf den 12-Jahres-USD-Zinssatz statt. Bei einer<br />
Abweichung um 10 Basispunkte nach oben oder unten,<br />
erhöht oder vermindert sich die monatliche Leasingrate um<br />
1.691 USD. Die unterschiedlichen USD Zinssätze ergeben<br />
sich aus den beiden Finanzierungstranchen A und B (siehe<br />
unter „Finanzierungsverträge“, Seite 97 ff.). Darüber hinaus<br />
findet eine Anpassung der USD-Leasingrate in den ersten<br />
zwölf Jahren dadurch statt, dass ein Teilbetrag des Kaufpreises<br />
in EUR bei Auslieferung des Flugzeuges zu leisten<br />
ist, der sich aus dem Umtausch von 80 Mio. USD in EUR<br />
ergibt. Der Emittent hat mit Emirates eine EUR-Leasingrate<br />
i.H.v. 480.818 EUR basierend auf einem vertraglich vereinbarten<br />
Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 festgelegt. Sollte<br />
bei Auslieferung des Flugzeuges der Wechselkurs abweichen,<br />
so werden die USD-Leasingraten, die zur Tilgung des<br />
langfristigen Darlehens dienen, aufgrund einer höheren oder<br />
geringeren langfristigen Darlehensziehung sich entsprechend<br />
erhöhen oder vermindern.<br />
Die USD-Leasingrate ab Jahr 13 ist eine Minimumleasingrate,<br />
sollte sich der Markt positiv entwickelt haben und dies<br />
durch drei Marktgutachten belegen lassen, so wird die Leasingrate<br />
entsprechend nach oben angepasst. Die Anpassung<br />
der Leasingrate basiert auf dem Durchschnitt der von den<br />
drei Gutachtern prognostizierten Marktleasingraten.<br />
Informationspflichten des Leasingnehmers<br />
Emirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb<br />
von 180 Tagen nach dem Geschäftsjahresende einen<br />
geprüften konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu<br />
stellen und nach Aufforderung durch den Emittenten spätestens<br />
90 Tage nach Beendigung eines Geschäftshalbjahres<br />
Halbjahreszahlen vorzulegen. Weiterhin ist Emirates verpflichtet,<br />
Informationen, die sonstigen Gläubigern bekannt<br />
gegeben werden, ebenso an den Emittenten und die Darlehensgeber<br />
weiterzuleiten.<br />
Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine<br />
Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und der Nutzung<br />
des Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich<br />
einen technischen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken<br />
erstellen, der die Flugstunden und Flugzyklen des<br />
Flugzeuges enthält. Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu<br />
verpflichtet, allen Informations- und Aufzeichnungspflichten<br />
nachzukommen, die auf Grund von Gesetzen oder Auflagen<br />
durch Luftverkehrsbehörden notwendig sind.<br />
Untervermietung<br />
Emirates hat das Recht, das Flugzeug an vertraglich vereinbarte<br />
Luftverkehrsgesellschaften (u.a. Air France/KLM, British<br />
Airways, Lufthansa, Qantas Airways) unterzuvermieten.<br />
Der Untermietvertrag muss dieselben Anforderungen an die<br />
Versicherungsstandards beinhalten wie der Leasingvertrag.<br />
114
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Er muss zudem rechtlich gegenüber dem Leasingvertrag<br />
nachrangig sein oder alternativ eine Abtretung sämtlicher<br />
Rechte des Leasingnehmers unter dem Untermietvertrag<br />
an den Emittenten vorsehen. Die Laufzeit des Untermietvertrages<br />
darf nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages<br />
des Emittenten mit Emirates hinausgehen. Im Falle eines<br />
Untermietvertrages bleibt Emirates dem Emittenten vollumfänglich<br />
zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem<br />
Leasingvertrag verpflichtet.<br />
Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate<br />
verchartern, wenn die volle operative Kontrolle über das<br />
Flugzeug (inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />
Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />
betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten Untermieter<br />
gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />
Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte Leasingvertragslaufzeit<br />
sein.<br />
Wartung<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />
neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />
üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />
alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />
Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen und<br />
den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind. Gemäß<br />
dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />
ein Wartungsprogramm festgelegt. Dieses sieht aktuell einen<br />
im Aufwand intensiveren 2Year-Check alle 24 Monate vor. An<br />
den 6Year-Check und den 12Year-Check (detaillierte Inspektion<br />
der Flugzeugstruktur und gründlicher Test der Systeme,<br />
teilweise Freilegung der Verkleidung für gründliche Überprüfungen)<br />
sind weitere höhere Kontrollanforderungen gestellt,<br />
d. h. nach rund sechs Jahren und nach rund zwölf Jahren<br />
wird ein nochmals wartungsintensiverer Check durchgeführt.<br />
Inspektionsrechte<br />
Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />
Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />
im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />
zwischen den Inspektionen ist gestattet, wenn Ereignisse<br />
eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />
den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der Emittent<br />
und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />
auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />
größeren Checks wie z.B. einen C-Check zu informieren und<br />
haben das Recht bei diesem Check durch eine oder mehrere<br />
entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu sein.<br />
Versicherung des Flugzeuges<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />
Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />
akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />
Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />
Standards im Londoner Versicherungsmarkt für Flugzeuge<br />
zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- als<br />
auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />
mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im Leasingvertrag<br />
festgesetzten Versicherungsbedingungen verlangen,<br />
sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />
Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen Flugzeugtyp<br />
und die gängigen Standards in der Luftfahrtindustrie verändern.<br />
Können die Versicherungserfordernisse gemäß Leasingvertrag<br />
zeitweise nicht erfüllt werden, und besteht infolgedessen<br />
kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz, muss das<br />
Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis der entsprechende<br />
Versicherungsschutz wieder hergestellt ist. Der Emittent hat<br />
unabhängig davon, ob das Flugzeug am Boden bleiben muss<br />
oder nicht, einen Anspruch auf Leasingratenzahlungen.<br />
Kaskoversicherung<br />
Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />
Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />
versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von derzeit<br />
bis zu 1 Mio. USD je Schadensereignis einen Versicherungsbetrag<br />
abzudecken, der sich durch eine Wertetabelle<br />
im Leasingvertrag bestimmt. Die Werte der Tabelle stellen die<br />
zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasingvertrages<br />
bei der jeweiligen Erneuerung der Kaskoversicherung dar. In<br />
der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft Versicherungsbeträge<br />
in bestimmten Monaten während des Leasingvertrages<br />
angegeben.<br />
115
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
JEWEILS<br />
ZUM 31. DEZEMBER<br />
VERSICHERUNGSWERTE<br />
IN USD<br />
2009 252.000.000<br />
2010 241.920.000<br />
2011 232.244.000<br />
2012 222.955.000<br />
2013 214.037.000<br />
2014 205.476.000<br />
2015 197.257.000<br />
2016 189.367.000<br />
2017 181.793.000<br />
2018 174.522.000<br />
2019 167.542.000<br />
2020 160.841.000<br />
2021 154.408.000<br />
2022 148.232.000<br />
2023 142.303.000<br />
2024 136.611.000<br />
2025 131.147.000<br />
2026 125.902.000<br />
2027 120.866.000<br />
Darüber hinaus wird Emirates das Flugzeug im Rahmen<br />
einer zusätzlichen Kaskoversicherung zur Abdeckung des<br />
Kriegs- und Terrorismusrisikos mit seiner gesamten Flotte<br />
versichern. Die Flotte ist mit einer Gesamtschadenssumme<br />
i.H.v. mindestens 600 Mio. USD pro Jahr versichert. Für den<br />
besonderen Fall der Beschlagnahmung oder der staatlichen<br />
Übernahme des Flugzeuges beträgt die Gesamtschadenssumme<br />
bis zu 200 Mio. USD pro Jahr.<br />
Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz<br />
von Seiten des Versicherers nach internationalen<br />
Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Versicherung<br />
bestimmte, kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die<br />
einzelnen Versicherungen müssen hierbei dem Endorsement<br />
AVN 67B, welches einen einheitlichen Industriestandard im<br />
Flugzeugversicherungsmarkt zugunsten von Leasinggebern<br />
und finanzierenden Banken gewährt, entsprechen.<br />
Haftpflichtversicherung<br />
In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht),<br />
Personen- und Sachschäden, Gepäckschäden, Transportgutschäden,<br />
ist das Flugzeug mit einer Einzelfallhöchstsumme<br />
von mindestens 1 Mrd. USD zu versichern. Personenschäden,<br />
die nicht am Flug beteiligte Dritte erleiden und<br />
die aus Produkthaftungsgesichtspunkten resultieren, sind<br />
mit mindestens 25 Mio. USD als Einzelfallhöchstsumme zu<br />
versichern. Schäden gegenüber Dritten in Bezug auf Kriegsund<br />
Terrorismusgefahren sind mit mindestens 750 Mio.<br />
USD versichert. Die Haftpflichtversicherungen müssen von<br />
Emirates zugunsten des Emittenten bis zu zwei Jahre nach<br />
Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten<br />
12-Year-Checks aufrechterhalten werden, je nachdem<br />
welcher Zeitpunkt der frühere ist.<br />
Vertragsstörungen<br />
Der Leasingvertrag enthält eine Reihe von möglichen Kündigungsgründen<br />
für den Emittenten. Diese umfassen u.a. die<br />
folgenden Ereignisse:<br />
Verletzung von fälligen Zahlungspflichten des Leasingnehmers<br />
nach mehr als fünf Bankarbeitstagen;<br />
Fehlende Versicherung des Flugzeuges durch Verschulden<br />
des Leasingnehmers;<br />
Sonstige vertragliche Verpflichtungen werden von Emirates<br />
nicht eingehalten und nicht innerhalb von 30 Tagen<br />
nach Erhalt einer Aufforderung von dem Emittenten oder<br />
dem Sicherheitentreuhänder erfüllt;<br />
Emirates gibt fehlerhafte Erklärungen ab oder macht inkorrekte<br />
Angaben im Rahmen der Vertragsdokumentation<br />
mit dem Emittenten oder Angaben von Emirates in einem<br />
wichtigen Aspekt erweisen sich als unrichtig und dies führt<br />
nach begründeter Auffassung des Emittenten zu einer<br />
erheblichen Beeinträchtigung von Emirates, den Verpflichtungen<br />
unter der Vertragsdokumentation nachzukommen;<br />
Verlust erforderlicher Genehmigungen, sodass die<br />
Rechte des Emittenten und der Darlehensgeber erheblich<br />
negativ beeinflusst werden;<br />
Ein besicherter Gläubiger übernimmt wesentliche Teile<br />
des Vermögens oder des Geschäftsbetriebes des Leasingnehmers;<br />
116
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Emirates gibt seine Insolvenz bekannt;<br />
Emirates kommt fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
nach, führt Verhandlungen über eine Umstrukturierung<br />
seiner Verbindlichkeiten oder stimmt einem Umstrukturierungsplan<br />
ohne vorherige Zustimmung des Emittenten zu;<br />
Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über 25 Mio. USD,<br />
die nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht ausgeglichen<br />
oder fällig gestellt werden, weil ein Kündigungsgrund<br />
durch Verschulden des Leasingnehmers unter den<br />
Finanzierungsdokumenten eingetreten ist;<br />
Emirates gibt seinen Geschäftsbetrieb als Fluggesellschaft<br />
auf oder droht diesen aufzugeben ohne Zustimmung<br />
des Emittenten;<br />
Das Flugzeug wurde beschlagnahmt oder anderweitig<br />
dem Besitz des Leasingnehmers entzogen und dieser<br />
kann das Flugzeug nicht innerhalb von 14 Tagen wieder<br />
in Besitz nehmen, vorausgesetzt dies ist kein Verlustfall;<br />
Emirates verliert durch eigenes Verschulden eine Lizenz<br />
oder Erlaubnis, das Flugzeug zu betreiben, und dies führt<br />
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verpflichtungen<br />
unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten und<br />
diese Lizenz/Erlaubnis wird nicht innerhalb von 30 Tagen<br />
zurückerlangt oder ersetzt;<br />
Deregistrierung des Flugzeuges oder der Flugzeughypothek;<br />
Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen unter dem<br />
Leasingvertrag;<br />
Emirates veräußert oder gibt bekannt, den gesamten<br />
oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes<br />
zu veräußern;<br />
Emirates verweigert die Erfüllung von Verpflichtungen unter<br />
den abgeschlossenen Verträgen, insbesondere auch<br />
der Restwertsicherung, mit dem Emittenten.<br />
Für den Fall, dass im Leasingvertrag definierte Vertragsstörungen<br />
(siehe oben) eintreten, die Emirates zu vertreten hat,<br />
haben der Emittent und in bestimmten Fällen die NORD/LB<br />
als Sicherheitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag<br />
zu kündigen. In diesem Fall ist Emirates verpflichtet, das<br />
Flugzeug unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rückgabebedingungen<br />
zurückzugeben und alle ausstehenden<br />
Zahlungen an den Emittenten zu leisten und zusätzlich den<br />
in der Tabelle aufgeführten Kündigungswert („Kündigungswert“).<br />
Emirates ist darüber hinaus verpflichtet, dem Emittenten<br />
alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit<br />
der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages entstehen.<br />
Dies bedeutet, dass sowohl Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
(siehe Seite 98) der Darlehensgeber wie auch Kosten für die<br />
Wiederinbesitznahme des Flugzeuges zu erstatten sind. Darüber<br />
hinaus sind auch Zahlungen zu leisten, um den Zustand<br />
des Flugzeuges entsprechend den Rückgabebedingungen<br />
herzustellen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kündigungswerte<br />
zum Ende eines Kalenderjahres, die zur Zahlung<br />
anstehen, sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
aufgrund einer von Emirates verursachten Vertragsstörung<br />
kommen.<br />
// JÄHRLICHE KÜNDIGUNGSWERTE<br />
ZUM ENDE EINES JAHRES<br />
IN DEN JAHREN IN USD IN EUR<br />
2009 181.016.064 69.237.792<br />
2010 165.931.392 63.467.976<br />
2011 150.846.720 58.026.302<br />
2012 135.762.048 53.070.927<br />
2013 120.677.376 48.115.552<br />
2014 105.592.704 43.160.177<br />
2015 90.508.032 38.204.802<br />
2016 75.423.360 33.249.427<br />
2017 60.822.265 28.294.052<br />
2018 49.308.794 23.338.677<br />
2019 37.033.901 18.383.302<br />
2020 23.951.830 13.427.927<br />
2021 101.160.000 -<br />
2022 84.300.000 -<br />
2023 67.440.000 -<br />
2024 50.580.000 -<br />
2025 33.720.000 -<br />
2026 16.860.000 -<br />
2027 - -<br />
117
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Der durch den Leasingvertrag vereinbarte Kündigungswert<br />
deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl. Agio) ab.<br />
Ab Jahr 12 wurde die Annahme getroffen, dass der Wechselkurs<br />
EUR/USD 1,4076 entspricht. Sollte Emirates nicht<br />
alle Zahlungen leisten und der Emittent innerhalb von zwei<br />
Jahren das Flugzeug veräußern, so wird der dann erzielte<br />
Veräußerungserlös mit den noch ausstehenden Zahlungen<br />
von Emirates verrechnet.<br />
Vorzeitige Vertragsbeendigung in<br />
ausserordentlichen Fällen<br />
Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen, die<br />
weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />
sind und die eine Vertragsfortführung für Emirates bzw. für<br />
die an der Finanzierungsstruktur Beteiligten unzumutbar<br />
machen und die durch eine Umstrukturierung nicht vermieden<br />
werden können, haben Emirates oder der Emittent das<br />
Recht, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Gründe<br />
hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen, nach denen<br />
die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />
Verträgen entweder für den Leasinggeber oder den Leasingnehmer<br />
nicht mehr rechtlich verbindlich sind; z.B. wenn es<br />
im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai) ungesetzlich<br />
sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum an einem<br />
Flugzeug hat. Der Emittent überträgt in diesem Fall das<br />
Eigentum an dem Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des<br />
vereinbarten Verlustwertes (siehe Seite 94 unter „Versicherungen“<br />
die entsprechenden Versicherungswerte).<br />
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />
durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />
oder einen vertraglich definierten Totalverlust des Flugzeuges<br />
ist von Emirates der durch entsprechende Versicherungen<br />
abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den<br />
unter „Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 94 dargestellten<br />
Versicherungswerten.<br />
Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertragsstörung,<br />
die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zurechenbaren<br />
Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />
die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten,<br />
sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten in<br />
den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />
Emirates das Flugzeug von dem Emittenten erwerben. Der<br />
Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von drei<br />
unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />
des Flugzeuges.<br />
Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />
hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges keine<br />
weiteren Rechte den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />
Rückgabe des Flugzeuges<br />
Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />
zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />
Flugzeuges, entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />
Verpflichtungen, ergibt.<br />
Bei Beendigung des Leasingvertrages, sofern das Flugzeug<br />
nicht von Emirates erworben wird, hat Emirates das Flugzeug<br />
im vertragsgemäßen Zustand auf einem noch zu vereinbarenden<br />
Flughafen an den Emittenten zurückzugeben.<br />
Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass das Flugzeug nicht<br />
nur wesentliche Checks durchlaufen hat, sondern alle Komponenten<br />
des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen<br />
festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das Flugzeug<br />
(von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte Zeit<br />
ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im<br />
Luftverkehr unmittelbar betrieben werden kann. Alle vom<br />
Hersteller oder von Behörden gesetzten Richtlinien und Vorschriften<br />
sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist mit einer<br />
weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />
Emirates ist zu Rückgabekompensationszahlungen und zur<br />
Einhaltung bestimmter Verpflichtungen in Bezug auf den<br />
Zustand des Flugzeuges verpflichtet. Die Rückgabekompensationszahlungen<br />
decken vor allem die Triebwerke und<br />
damit zusammenhängende kurzlebigere Triebwerksteile, das<br />
Fahrgestell und das Flugzeug selbst ab. Die entsprechende<br />
Zahlung wird kalkuliert durch Multiplikation des entsprechenden<br />
Satzes mit der Abnutzung (z.B. der Anzahl der vollständigen<br />
Monate) seit der letzten Kontrolle. In Bezug auf das<br />
118
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Fahrgestell bedeutet dies, dass das Fahrgestell bei Rückgabe<br />
des Flugzeuges noch physisch, d.h. vom technischen<br />
Zustand seit der letzten großen Wartung, mindestens 50 %<br />
seiner Nutzbarkeit aufweisen muss. Emirates kann dann<br />
durch entsprechende Zuzahlungen den Emittenten bis zum<br />
vollen Nutzungsgrad kompensieren.<br />
Die Kombination von Rückgabebedingungen unter dem<br />
Leasingvertrag und Rückgabekompensationszahlungen führt<br />
dazu, dass das Flugzeug bei Beendigung des Leasingvertrages<br />
als „full life condition“ Flugzeug angesehen werden kann.<br />
Der Begriff „full life condition“ bezeichnet einen Zustand des<br />
Flugzeuges und der Teile, der einem Betriebsstundenzustand<br />
der wesentlichen Trieb-werks- und Flugzeugbauteile von null<br />
(„zero hours“) seit der letzten großen Wartung entspricht.<br />
Finanzierungsverträge<br />
Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der transaktionsabhängigen<br />
Kosten erfolgt über Finanzierungsverträge<br />
mit der Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/<br />
LB“ oder „Sicherheitentreuhänder“) und der Industrial and<br />
Commercial Bank of China (ME) Limited („ICBC“) zusammen<br />
(„Darlehensgeber“ oder „Banken“), die das langfristige Darlehen<br />
gewähren werden.<br />
Langfristiges Darlehen<br />
Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 einen Darlehensvertrag<br />
über ein langfristiges Darlehen mit den Darlehensgebern<br />
i.H.v. bis zu 131 Mio. USD. unterzeichnet. Die ICBC hat sich<br />
dabei verpflichtet, einen Darlehensbetrag i.H.v. 100 Mio. USD<br />
bereitzustellen und die NORD/LB einen Darlehensbetrag<br />
i.H.v. bis zu 31 Mio. USD. Das Darlehen dient zweckgebunden<br />
der teilweisen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges.<br />
Das Darlehen beinhaltet eine Darlehenstranche A („Tranche<br />
A“) i.H.v. bis zu 121 Mio. USD und eine Darlehenstranche<br />
B („Tranche B“) i.H.v. 10 Mio. USD. Die Valutierung des<br />
Darlehens erfolgt zwei Tage nach Anforderung des Darlehens<br />
durch den Darlehensnehmer. Die Auszahlung des Darlehens<br />
wird aufgrund der Mitteilung von Emirates über die geplante<br />
Auslieferung des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit der<br />
Tranche A beträgt zwölf Jahre ab Auszahlung des Darlehens<br />
und die der Tranche B 15 Jahre. Die Tranche A wird annuitätisch<br />
monatlich nachschüssig über die Darlehenslaufzeit<br />
von zwölf Jahren getilgt. Auf die Tranche B werden über die<br />
ersten zwölf Jahre ausschließlich Zinszahlungen geleistet.<br />
Danach wird die Tranche B über die verbleibende Darlehenslaufzeit<br />
ab dem Jahr 13 bis Jahr 15 annuitätisch getilgt. Einmal<br />
zurückgeführte Beträge können nicht erneut in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Die NORD/LB wird bei Bedarf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
zur Verfügung stellen und hat eine Kontokorrentkreditlinie<br />
zugesagt.<br />
Die Darlehen unterliegen marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />
Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig in USD an die<br />
Darlehensgeber zu leisten. Die Zinszahlungen basieren auf<br />
den 7-Jahres- und 12-Jahres-USD-Zinssätzen plus den<br />
entsprechenden Margen für Tranche A und Tranche B. Die<br />
Marge für Tranche A beträgt 3,01 % p.a. und für Tranche B<br />
3,40 % p.a.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche<br />
Landesbank Girozentrale und die Industrial and Commercial<br />
Bank of China (ME) Limited an dem wirtschaftlichen,<br />
rechtlichen und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes<br />
nicht mitgewirkt haben und keinerlei Haftung für den<br />
Eintritt des wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Erfolges des<br />
Beteiligungsangebotes übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge<br />
hat sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber<br />
von allen Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />
Der Emittent hat den Darlehensgebern alle zusätzlichen<br />
Kosten auszugleichen, die den Darlehensgebern während<br />
der Laufzeit des Darlehensvertrages gegebenenfalls durch<br />
zusätzliche Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen<br />
und Ertrag) sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen<br />
Regelungen in Bezug auf das Darlehen entstehen.<br />
Die NORD/LB und die ICBC werden für die Bearbeitung<br />
des langfristigen Darlehens eine einmalige Vergütung i.H.v.<br />
119
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
0,25 % des jeweiligen Darlehensbetrages erhalten. Des<br />
Weiteren erhält die ICBC eine Bereitstellungsgebühr i.H.v.<br />
0,30 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages vom<br />
15. Juli 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens und die<br />
NORD/ LB 0,3 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages<br />
vom 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens.<br />
Die einmalige Vergütung und die Bereitstellungsgebühr sind<br />
bei Auszahlung des Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet<br />
der Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />
für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />
Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />
müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />
auf Grund einer Vertragsstörung durch Emirates<br />
kommt, so hat der Emittent eine Entschädigungszahlung<br />
i.H.v. 2,75 % des dann ausstehenden langfristigen Darlehensbetrages<br />
der NORD/LB zu leisten. In Fällen einer vorzeitigen<br />
Rückzahlung des Darlehens, die ausschließlich auf<br />
der Entscheidung des Emittenten beruht, muss der Emittent<br />
eine Entschädigungszahlung leisten, soweit den Darlehensgebern<br />
ein Schaden aus veränderten Liquiditätskosten zum<br />
Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens entsteht. Dieser<br />
Schaden ergibt sich dann, wenn die Liquiditätskosten der<br />
Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens<br />
über die Restlaufzeit des Darlehens geringer als 1,82 %<br />
p.a. für die Tranche A und 2,01 % für die Tranche B sind.<br />
Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Darlehen<br />
zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />
nicht bis zum 15. Juni 2010 erfolgt ist. Die Darlehensgeber<br />
sind außerdem berechtigt, das langfristige Darlehen<br />
aus wichtigem, im Verhalten des Emittenten liegendem<br />
Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder<br />
teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündigungsgründe<br />
sind z.B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende)<br />
Insolvenz des Emittenten, die Bestellung einer Sicherheit am<br />
Flugzeug ohne Zustimmung der Darlehensgeber, Veränderungen<br />
des Leasingvertrages und der dazugehörenden<br />
Dokumente ohne Zustimmung der Darlehensgeber, die Änderung<br />
der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle des Komplementärs<br />
oder des Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />
Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber sowie eine<br />
wesentliche Vertragsverletzung unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />
Darüber hinaus kann eine Vertragsstörung<br />
unter dem Leasingvertrag, die im Verhalten von Emirates<br />
begründet ist, zu einer sofortigen Kündigung des langfristigen<br />
Darlehens führen.<br />
Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />
Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />
zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/<br />
LB als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt.<br />
Dazu gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten<br />
aus dem Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung<br />
mit Emirates über die Abtretung von Ansprüchen aus der<br />
Kaufvertragsübernahmevereinbarung („Purchase Agreement<br />
Assignment“) inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem<br />
Sicherheitentreuhänder werden zudem die Sicherheiten an<br />
den Gewährleistungsansprüchen am Sky Cloud-A380 und<br />
den Triebwerken gegen den jeweiligen Hersteller übertragen.<br />
Weiterhin wird das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile<br />
im Rahmen eines Pfandrechts nach englischem Recht<br />
bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen des<br />
Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet. Die NORD/LB<br />
ist darunter berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen<br />
des Emittenten gegenüber der NORD/LB und<br />
der ICBC nach eigenem Ermessen zu verwerten, falls ein<br />
Kündigungsgrund bei einem der mit den Darlehensgebern<br />
abgeschlossenen Verträgen oder ein Kündigungsgrund unter<br />
dem bestehenden Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent<br />
zu vertreten hat.<br />
Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />
kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />
Verpflichtungen unter den Darlehensverträgen nachkommt<br />
und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />
Verwerter, die Verwertung/ Weitervermietung<br />
des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />
dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />
Pfandrechtes nach englischem Recht nicht wahrnehmen.<br />
Die Verwertung bedarf der Zustimmung der NORD/LB als<br />
Sicherheitentreuhänder.<br />
120
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Die Darlehensgeber haben sich gewisse Mitspracherechte<br />
bei der Ausübung der Restwertsicherung (siehe Seite 125 f.)<br />
einräumen lassen. Sollte Emirates die erste oder zweite Verlängerungsoption<br />
nicht ausüben und auch kein Kaufinteresse<br />
am Flugzeug bekunden, so können die Darlehensgeber den<br />
Emittenten auffordern, die Restwertsicherung in Anspruch<br />
zu nehmen, wenn die drei eingeholten Gutachten von AVAC,<br />
Avitas Inc. und ASCEND sog. „Soft Market Values“ des Flugzeuges<br />
im Durchschnitt von unter 10 Mio. USD aufweisen.<br />
Sollten die gutachterlichen Werte über 10 Mio. USD liegen,<br />
so liegt die Entscheidung beim Emittenten, inwieweit er die<br />
Restwertsicherung in Betracht zieht.<br />
Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber<br />
verpflichten, bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates<br />
unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass<br />
Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag<br />
vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur<br />
Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine<br />
Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die<br />
bei der NORD/LB geführten Konten abschließen.<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
Der Emittent hat am 8. Oktober 2009 einen Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />
mit der NORD/LB abgeschlossen.<br />
Zusätzlich zu dem langfristigen Darlehen hat sich die NORD/<br />
LB gegenüber dem Emittenten bereit erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
i.H.v. bis zu 57 Mio. EUR zur Verfügung<br />
zu stellen. Dieses dient der eventuellen Zwischenfinanzierung<br />
des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich<br />
für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fondsund<br />
transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Sollte<br />
eine Inanspruchnahme des Darlehens nicht bis zum 15. Juni<br />
2010 erfolgen, so erlischt der Auszahlungsanspruch des<br />
Darlehensnehmers.<br />
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige<br />
Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstandssatzes<br />
des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer<br />
Marge von 1,2 % p.a. zugunsten der Bank vor. Der Einstandssatz<br />
wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen<br />
Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der<br />
Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt.<br />
Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />
nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber<br />
zu belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind<br />
die bereits bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden<br />
Verträgen mit den Darlehensgebern.<br />
Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Als<br />
Gerichtsstand wurden englische Gerichte vereinbart.<br />
121
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Bei Auszahlung des Darlehens hat der Emittent an die<br />
NORD/LB eine einmalige Bearbeitungsgebühr i.H. v. 0,666 %<br />
des in Anspruch genommenen Darlehensbetrages zu zahlen,<br />
mindestens jedoch 0,40 % auf das zugesagte Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
plus 0,45 %%% auf das bei der NORD/LB<br />
in Anspruch genommene langfristige Darlehen. Sollte wie<br />
prognosegemäß angenommen das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
nicht gezogen werden, so ist am 5. Januar 2010<br />
die Mindestbearbeitungsgebühr zu leisten. Im Falle einer<br />
Beanspruchung des Zwischenfinanzierungsdarlehens ist die<br />
Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,666 % des in Anspruch genommenen<br />
Darlehensbetrages spätestens bei der endgültigen<br />
Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehens zu leisten.<br />
verpflichtet, sicherzustellen, dass während der Laufzeit der<br />
Zwischenfinanzierung die Leasingraten zzgl. der vorhandenen<br />
Liquiditätsreserve des Emittenten nach Abzug aller<br />
Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen (Zinszahlungen,<br />
Gebühren und Tilgungen) jedes Kalenderquartal mindestens<br />
die in diesem Kalenderquartal zu zahlenden Zwischenfinanzierungszinsen<br />
abdecken. Darüber hinaus ist der Emittent<br />
verpflichtet, seinen Status als Objektgesellschaft („Single<br />
Purpose Company“) entsprechend dem Gesellschaftsvertrag<br />
(siehe: Gesellschaftszweck) aufrechtzuerhalten sowie<br />
dafür zu sorgen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse am<br />
Komplementär des Emittenten ohne Zustimmung der NORD/<br />
LB nicht ändern.<br />
Des Weiteren erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsge -<br />
bühr i.H.v. 0,30 % p.a. des zugesagten Darlehensbetrages<br />
ab 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens bzw.<br />
bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Sie ist jedoch auch zu<br />
leisten, wenn es nicht zu einer Auszahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
kommt. Die Bereitstellungsgebühr ist<br />
spätestens bei Auslieferung des Flugzeuges zur Zahlung fällig.<br />
Das Darlehen ist vollständig 12 Monate nach der Auszahlung<br />
zurückzuführen. Der Emittent kann darüber hinaus auf eine<br />
Verlängerung der Laufzeit um drei Monate optieren, solange die<br />
Platzierungsgarantie verlängert wurde und mindestens 50 %<br />
des zugesagten Darlehens platziert und einbezahlt wurde.<br />
Der Emittent ist verpflichtet, 90 % der Beteiligungskapitaleinzahlungen<br />
(ohne Agio) von Anlegern und alle sonstigen<br />
Mittelzuflüsse (z.B. aus einer möglichen frühzeitigen Veräußerung<br />
des Flugzeuges) zur Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
zu verwenden. Einmal zurückgeführte Beträge<br />
können nicht erneut in Anspruch genommen werden.<br />
Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen und<br />
die Rückführung dieses Darlehens einfordern, wenn der<br />
Emittent seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht<br />
nachkommt oder ein Kündigungsgrund unter dem langfristigen<br />
Darlehen oder der Kontokorrentkreditlinie besteht.<br />
Der Emittent hat sich im Rahmen der Zwischenfinanzierung<br />
Zusätzlich dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche<br />
des Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag<br />
vom 8. Oktober 2009 nach deutschem Recht<br />
90 % seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf<br />
Einzahlung der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne<br />
Agio) an die NORD/LB abgetreten und am 8. Oktober 2009<br />
seine Ansprüche aus der Platzierungsgarantievereinbarung<br />
an die NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent<br />
verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen<br />
der Anleger zzgl. Agio auf ein Anderkonto bei der Berenberg<br />
Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB<br />
aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet.<br />
Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />
nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu<br />
belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />
bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Verträgen<br />
mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete Auffassung,<br />
dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter dem<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen wird,<br />
so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten zusätzliche<br />
Sicherheiten zu fordern.<br />
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem<br />
Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart.<br />
122
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Kontokorrentkreditrahmen<br />
Neben dem langfristigen Darlehen wurde dem Emittenten<br />
mit Schreiben vom 20. August 2009 von der NORD/LB eine<br />
Kontokorrentkreditlinie i.H.v. USD 3 Mio. zugesagt.<br />
Der bei Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie anfallende<br />
Zinssatz ist variabel und ergibt sich aus einem von<br />
der NORD/LB zu bestimmenden Zinssatz zzgl. einer noch<br />
zu bestimmenden Marge. Bereitstellungskosten entstehen<br />
nicht. Eine Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie ist<br />
nach der Prognoserechnung nicht vorgesehen.<br />
Platzierungsgarantievereinbarung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
ausgeschlossen wird, verpflichtet sich<br />
die Garantiegeberin eine Beteiligung in der ausgefallenen<br />
Höhe Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu<br />
übernehmen.<br />
Den Garantiegebern werden gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von<br />
684 TEUR zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer<br />
bezahlt.<br />
Dienstleistungs-/ Geschäftsbesorgungsverträge<br />
Eine Platzierung des erforderlichen Mindesteinlagekapitals<br />
zur Realisierung des Projektes wird dem Emittenten von der<br />
HANSA TREUHAND Finance und Hermann Ebel („zusammen<br />
auch Garantiegeber genannt“) aufgrund der von ihr zu<br />
Gunsten der Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />
begebenen Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September<br />
2009 garantiert.<br />
Die Garantiegeber garantieren der Beteiligungsgesellschaft<br />
als Gesamtschuldner unwiderruflich, dass sich bis zum<br />
Stichtag <strong>Invest</strong>oren unmittelbar oder mittelbar als Treugeber<br />
an der Beteiligungsgesellschaft mit Kapitaleinlagen in Höhe<br />
einer Summe von 80.000.000 USD bzw. dem zum Erwerbszeitpunkt<br />
des Objektes vorherrschenden EUR/USD-Wechselkurs<br />
entsprechenden EUR-Betrag beteiligt haben und<br />
diese Einlagen bis zu diesem Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder einer Treuhänderin ausgezahlt worden sind.<br />
Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum<br />
Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich die Garantiegeberin,<br />
sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft<br />
Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden Anteils<br />
an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe des fehlenden<br />
Betrages zu beteiligen.<br />
In Fällen, in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt<br />
sind, jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise<br />
erbracht wurden und der entsprechende Anteilszeichner aus<br />
diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung<br />
Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />
mit dem Anbieter dieser Vermögensanlage<br />
und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt<br />
es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbesondere<br />
während der <strong>Invest</strong>itions- und Einlagekapitalplatzierungsphase,<br />
sowie fortlaufende Leistungen während des Prognosezeitraums<br />
oder Teilen davon. Alle nachfolgenden Verträge<br />
mit Ausnahme des Asset-Management- und Remarketing-<br />
Vertrages unterliegen deutschem Recht.<br />
Assets-Management- und Remarketing-Vertrag<br />
Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH („Doric“) am 12. Oktober 2009 einen Asset-Management-<br />
und Remarketing-Vertrag abgeschlossen, unter welchem<br />
die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in Bezug auf die<br />
Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges beauftragt wird.<br />
Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die<br />
Einhaltung der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates<br />
überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden Leasingvertrag<br />
zu erfüllen hat („laufendes Asset Management“).<br />
Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des Flugzeuges,<br />
um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in Bezug auf<br />
die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen zu<br />
überprüfen.<br />
123
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />
Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />
eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />
den Sky Cloud-A380, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen<br />
und Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der<br />
geleisteten Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im<br />
Prospekt gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten.<br />
Im Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />
Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />
hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />
den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen,<br />
die aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich<br />
erforderlich sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />
Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />
Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />
Umständen als exklusiver Remarketing- Beauftragter des<br />
Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />
wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />
Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />
die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />
Emittenten zu tragen.<br />
Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />
potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />
und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />
initiieren und ggf. führen.<br />
In Bezug auf das Flugzeug und alle Verpflichtungen aus dem<br />
Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist die Doric<br />
berechtigt, gegenüber Dritten (Behörden, Darlehensgebern,<br />
Versicherungsunternehmen und ähnlichen Institutionen), den<br />
Emittenten vollumfänglich zu vertreten. Sie kann hierfür auch<br />
andere Personen beauftragen, bleibt aber weiterhin für die<br />
Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-<br />
Management- und Remarketing-Vertrag verantwortlich. Die<br />
Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder geschäftsführende<br />
Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im Namen des<br />
Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die einen<br />
Betrag von 1 Mio. USD übersteigen. Weitergehende Entscheidungen,<br />
bedürfen der Abstimmung und Genehmigung durch<br />
den Emittenten.<br />
Die Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />
mit den oben genannten Aufgaben unter zu beauftragen,<br />
bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />
verantwortlich.<br />
Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />
Laufzeit von 19 Jahren. Der Vertrag endet automatisch mit<br />
der Beendigung der Liquidation des Emittenten. Die Ansprüche<br />
auf die nachfolgend aufgeführten Vergütungen und Erstattungen<br />
bleiben von einer Auflösung des Vertrages jedoch<br />
unberührt.<br />
Als Vergütung für die Übernahme des laufenden Asset<br />
Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts etc.<br />
erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung i.H.v.<br />
rund 305 TEUR. p.a. Für das Jahr 2009 fällt sie unabhängig<br />
hiervon in Höhe von 1/12 an und ist bei Auslieferung des<br />
Flugzeuges zu leisten. In den folgenden Jahren bis zur Aufhebung<br />
des Vertrages erfolgt die Vergütung in vier gleichen<br />
Beträgen, jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals.<br />
Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem Jahr<br />
2011 erhöht sich die Vergütung gegenüber der für das Vorjahr<br />
anfallenden Vergütung um 2,25 % p.a.<br />
Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />
Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3 % und Hansa Treuhand<br />
Finance GmbH & Co. KG („HANSA TREUHAND “) 1 % der Versicherungszahlungen.<br />
Die Vergütung ist ggf. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug<br />
berechtigt ist, und hat in der Währung zu erfolgen, in der<br />
die Zahlung der Versicherungsleistungen erfolgt. Die Vergütung<br />
ist fällig und innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der<br />
Versicherungsleistungen durch den Emittenten zahlbar.<br />
Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />
Monaten nicht im Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />
keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />
Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben<br />
bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />
Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen.<br />
124
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Die Doric erhält weiterhin im Falle eines Verkaufs oder einer<br />
Weitervermietung (außer einer Weitervermietung an Emirates)<br />
die von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten arrangiert<br />
wurde sowie im Falle eines Kaufs des Flugzeugs durch Emirates<br />
oder ein mit Emirates verbundenes Unternehmen eine<br />
Remarketing-Vergütung. Die Remarketing-Vergütung beträgt<br />
4 % des Veräußerungserlöses, bzw. 4 % der Summe der<br />
unter einem Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten.<br />
Diese Vergütung wird zwischen der Doric und HANSA TREU-<br />
HAND im Verhältnis 75 %/25 % aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />
ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />
Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />
Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt ist. Die Remarketing-<br />
Vergütung ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />
durch die Doric und die HANSA TREUHAND. Im Falle<br />
eines Anschlussmietvertrag ist die Remarketing-Vergütung<br />
bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate fällig und<br />
zahlbar.<br />
Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND vom<br />
Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die wie folgt<br />
entstehen:<br />
In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />
oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />
Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />
Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im Rahmen<br />
der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />
(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric<br />
und die HANSA TREUHAND jeweils 50 % von 20 % des<br />
Überschusses als zusätzliche Vergütung vom Emittenten<br />
(„Promote“). Der Promote ist fällig und zahlbar zum 15.<br />
Januar des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die höhere<br />
Leasingrate erzielt worden ist und nach Rechnungsstellung<br />
durch die Doric und die HANSA TREUHAND.<br />
Bei einer Veräußerung des Flugzeuges durch die Doric<br />
oder einem von Doric beauftragten Dritten, erhält<br />
die Doric und die HANSA TREUHAND eine zusätzliche<br />
Vergütung i.H.v. jeweils 50 % von 20 % des Übererlöses,<br />
wenn der vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös<br />
über dem für das Flugzeug gutachterlich festgestellten<br />
Mittelwert (AVAC Mittelwert inkl. „full life adjustment“) für<br />
das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />
der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />
nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />
hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />
worden sind.<br />
Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />
ist und werden in der Währung vom Emittenten geleistet, in<br />
der die Erlöse erzielt werden.<br />
Im Falle von Außerordentlichen Ereignissen ist Doric berechtigt,<br />
erforderliche Projektmanager und Flugzeugtechniker<br />
entsprechend den dann vorherrschenden Marktsätzen zu<br />
engagieren und die dabei entstehenden Kosten dem Emittenten<br />
in Rechnung zu stellen. Im Übrigen werden der Doric<br />
die Kosten und Auslagen vom Emittenten ersetzt, die im<br />
Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeiten anfallen,<br />
wie z.B. Kosten für Rechts- und Steuerberater und Hotelkosten.<br />
Die Vereinbarung mit der HANSA TREUHAND unter dem<br />
Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist in der Form<br />
eines echten Vertrages zugunsten Dritter abgeschlossen<br />
worden.<br />
Restwertsicherung<br />
Sofern Emirates dem Emittenten im Jahr 8 bzw. Jahr 10 der<br />
Leasingvertragslaufzeit über eine Beendigung des Leasingvertrages<br />
nach Jahr 10 bzw. Jahr 12 benachrichtigt, hat Doric als<br />
Asset Manager gemäß Asset-Management- und Remarketing-<br />
Vertrag eine Einschätzung hinsichtlich Verkauf oder Weitervermietung<br />
des Sky Cloud-A380 zu präsentieren. In dieser<br />
werden Handlungsalternativen für den Emittenten vorgestellt.<br />
Sofern ein Gesellschafterbeschluss gefasst wird, der einen<br />
Verkauf unter der Restwertsicherung vorsieht, ist der Asset<br />
Manager unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, dem<br />
Emittenten einen Veräußerungserlös zu sichern („Restwertsicherung“).<br />
Der Asset Manager seinerseits ist berechtigt,<br />
sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Restwertsicherung<br />
auf einen Dritten zu übertragen, wenn er diesem<br />
zugleich einen Auftrag zur Vermarktung des Flugzeugs erteilt.<br />
Bei diesem Dritten handelt es sich um ein in der Luftfahrtin-<br />
125
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
dustrie renommiertes Unternehmen. Nach Übertragung ist<br />
der Asset Manager aus den Pflichten der Restwertsicherung<br />
entbunden. Seine Rechte und Verpflichtungen aus dem<br />
Asset Management und Remarketing Vertrag bleiben aber<br />
vollumfänglich bestehen Der Asset Manager oder (nach einer<br />
Übertragung) der Dritte werden nachfolgend einheitlich als<br />
der „Vermarktungsbeauftragte“ bezeichnet.<br />
Die Restwertsicherung bedeutet für den Emittenten, dass<br />
bei einer Veräußerung des Flugzeuges nach zehn oder zwölf<br />
Jahren ein Mindestveräußerungserlös für das Flugzeug<br />
erzielt werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass der<br />
Vermarktungsbeauftragte sich unter der Restwertsicherung<br />
verpflichtet hat, zusätzlich zu einem Veräußerungserlös,<br />
eine Zusatzzahlung zu leisten. Die Zuzahlung hängt davon<br />
ab, dass ein Verkauf nach zehn bzw. zwölf Jahren nach Beginn<br />
des Leasingvertrages erfolgt und ermittelt sich abhängig<br />
von der Höhe des tatsächlich am Markt erzielten USD-<br />
Veräußerungserlöses.<br />
Ermittlung der Zuzahlung<br />
Die Zuzahlung schafft einen Ausgleich bzw. Mindesterlös<br />
für den Emittenten, falls der Veräußerungserlös aus dem<br />
Flugzeugverkauf geringer als 42,84 % des ursprünglichen<br />
Kaufpreises von 210 Mio. USD („Kaufpreis“) ist. Hierdurch<br />
wird erreicht, dass der Veräußerungserlös nebst Zuzahlung<br />
für den Emittenten 43 % bzw. rund 90 Mio. USD beträgt,<br />
auch wenn z.B. nur ein Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />
i.H.v. rd. 42 Mio. USD am Markt erreicht werden kann. Wird<br />
der Vermarktungsbeauftragte auf eine Zuzahlung aus der<br />
Restwertsicherung in Anspruch genommen und erzielt er bei<br />
einer nachfolgenden Verwertung einen Veräußerungserlös,<br />
der über 43 % liegt, wird dieser Mehrerlös zwischen Emittent<br />
und Vermarktungsbeauftragten zu gleichen Teilen aufgeteilt.<br />
Die Rechte des Asset Managers aus dem Asset Management<br />
und Remarketingvertrag bleiben hiervon unberührt.<br />
Die Zuzahlung unter der Restwertsicherung ist auf maximal<br />
24 % des Kaufpreises begrenzt. Diese Begrenzung greift nur<br />
dann, wenn der Veräußerungserlös weniger als 19 % des<br />
ursprünglichen Kaufpreises betragen würde. Das be deutet,<br />
dass bei einem Veräußerungserlös von Null eine Zuzahlung<br />
von rund 50 Mio. USD zu leisten ist. Die Markt abhängigkeit<br />
des Restwertes bei einer solchen Veräußerung des Flugzeuges<br />
wird somit begrenzt bzw. bei einem wirtschaftlich<br />
schwierigen Umfeld abgesichert.<br />
Für den Fall der Inanspruchnahme der Restwertsicherung<br />
veranschaulicht die untenstehende Tabelle den jeweiligen<br />
Gesamtveräußerungserlös, d.h. tatsächlicher Veräußerungs-<br />
// SZENARIEN DER RESTWERTSICHERUNG – Abweichungen von den PROGNOSEN 1<br />
VERKAUFSERLÖS 2 ZUZAHLUNG 1 MEHRERLÖSTEILUNG 2 GESAMTVERÄUSSE-<br />
RUNGSERLÖS FÜR KG 2<br />
GESAMTausschüttungen<br />
3<br />
46 % 0 % -1% 44 % 173 %<br />
43 % 0 % 0 % 43 % 170 %<br />
24 % 19 % 0 % 43 % 170 %<br />
19 % 24 % 0 % 43 % 170 %<br />
10 % 24 % 0 % 33 % 150 %<br />
0 % 24 % 0 % 24 % 130 %<br />
¹ Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />
2<br />
In % des ursprünglichen Kaufpreises i.H.v. 210 Mio. USD.<br />
3<br />
In % des Einlagekapitals unter Berücksichtigung aller leasingvertraglichen Zahlungen, Verkaufsvergütungen und den prognostizierten Ausschüttungen bis<br />
zur Veräußerung. Es wird dabei unterstellt, dass der Veräußerungserlös und Zuzahlungen zu einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 umgetauscht werden.<br />
126
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
erlös plus Zuzahlung, für den Emittenten in unterschiedlichen<br />
Szenarien. Sie zeigt auch die daraus resultierenden Gesamtausschüttungen<br />
für den Anleger.<br />
Das Wertgutachten von AVAC geht nach Jahr 12 von einem<br />
Marktwert des Flugzeuges (Mittelwert inkl. „full life adjustment“,<br />
s. S. 56) von rund 96 Mio. USD aus, die beiden<br />
anderen Gutachten von ASCEND bzw. BK Associates Inc.<br />
schätzen den Marktwert auf 129 Mio. USD (Base Value inkl.<br />
„full life adjustment“ von ASCEND) bzw. 147 Mio. USD (Base<br />
Value inkl. „full life adjustment“ von BK Associates Inc.).<br />
Für den Emittenten bedeutet dies, dass eine Zuzahlung<br />
erfolgt, die dazu führt, dass der Gesamtveräußerungserlös für<br />
den Emittenten mindestens rund 90 Mio. USD beträgt. Nur<br />
wenn der Veräußerungserlös rund 40 Mio. USD unterschreitet,<br />
wird der Betrag von 90 Mio. USD nicht erreicht. Dies führt<br />
gemäß Prognose dazu, dass nach Rückführung des noch<br />
ausstehenden Darlehens i.H.v. 10 Mio. USD Gesamtausschüttungen<br />
für den Anleger i.H.v. ca. 170 % innerhalb von<br />
zwölf Jahren erfolgen. Hierbei ist unterstellt, dass der USD-<br />
Gesamtveräußerungserlös zu einem Wechselkurs von EUR/<br />
USD 1,4076 umgetauscht wird.<br />
Bedingungen<br />
Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung liegt im Ermessen<br />
des Emittenten und in bestimmten Fällen im Ermessen<br />
der Darlehensgeber (siehe Seite 121) und muss vom Emittenten<br />
spätestens 19 Monate vor Ablauf der Leasinglaufzeit<br />
mit Emirates in Anspruch genommen werden. Generell ist<br />
davon auszugehen, dass die Restwertsicherung nur bei einer<br />
schwierigen oder unklaren Marktlage in Anspruch genommen<br />
wird. Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung wird<br />
bedingt – unter Berücksichtigung der Interessen der Darlehensgeber<br />
– durch die Entscheidung des Emittenten, das<br />
Flugzeug zu veräußern.<br />
Die Restwertsicherung greift nur bei einer ordentlichen Beendigung<br />
des Leasingvertrages aufgrund der Nichtausübung<br />
der Verlängerungsoptionen von Emirates nach Jahr 10 oder<br />
Jahr 12. Bei Totalverlust des Flugzeuges enden die Verpflichtungen<br />
des Vermarktungsbeauftragten ebenso wie im Falle<br />
einer vorzeitigen Leasingvertragsbeendigung, unter anderem<br />
aufgrund einer Vertragsstörung durch Emirates (einschließlich<br />
Insolvenz). In diesen Fällen besteht keine Restwertsicherung,<br />
da in diesen Fällen eine vorzeitige Vermarktung erforderlich<br />
ist. Darüber hinaus können Ansprüche auf Zuzahlung<br />
nur geltend gemacht werden, wenn das Flugzeug sich bei<br />
Beendigung des Leasingvertrages in dem im Leasingvertrag<br />
vereinbarten Rückgabezustand befindet. Der Emittent<br />
hat im Zuge der Vermarktung und des Verkaufs durch den<br />
Vermarktungsbeauftragten zudem alles Erforderliche (wie z.B.<br />
Leistung von Stempelsteuern, Registrierungs- und Dokumentationssteuern)<br />
beizutragen, da ansonsten der Vermarktungsbeauftragte<br />
berechtigt ist, u.a. Zuzahlungen zu verweigern.<br />
Ablauf bei Inanspruchnahme<br />
Der Vermarktungsbeauftragte wird in einem ersten Schritt<br />
den technischen Zustand des Flugzeuges und andere<br />
standardmäßige Vertragsvoraussetzungen, wie z.B. die<br />
vertragsgemäße Versicherung des Flugzeuges prüfen. Der<br />
Vermarktungsbeauftragte wird den Emittenten fortlaufend –<br />
mindestens einmal monatlich – über alle Aktivitäten hinsichtlich<br />
des aktuellen Standes im Hinblick auf die Veräußerung<br />
informieren. Insbesondere ist der Vermarktungsbeauftragte<br />
verpflichtet, dem Emittenten potenzielle Interessenkonflikte –<br />
z.B. durch Vermarktung anderer, gleichartiger Flugzeuge – in<br />
Bezug auf die Vermarktung mitzuteilen. Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Weiterveräußerung des Flugzeuges werden<br />
bis zu einem Betrag von 1 % des Veräußerungserlöses vom<br />
Emittenten an den Vermarktungsbeauftragten erstattet.<br />
Bei Vorliegen eines Kaufangebotes für das Flugzeug hat<br />
der Vermarktungsbeauftragte 20 Geschäftstage, um das<br />
Flugzeug ggf. zu gleichen Konditionen zu erwerben (Vorkaufsrecht).<br />
wenn der Kaufpreis unter dem Wert von 43 %<br />
des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Der Vermarktungsbeauftragte<br />
kann das Flugzeug jederzeit auch selbst erwerben<br />
(Kaufoption). In diesem Fall wird ein Gutachten in Auftrag<br />
gegeben. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen<br />
dem Vermarktungsbeauftragten und dem Emittenten hälftig<br />
geteilt. Der Kaufoptionspreis entspricht mindestens 43 % des<br />
ursprünglichen Kaufpreises bzw. rund 90 Mio. USD, sollte<br />
jedoch der gutachterliche Marktwert höher sein, so wird der<br />
127
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Kaufoptionspreis diesem angepasst. Der Verkauf des Flugzeuges<br />
muss zehn Geschäftstage vor Ablauf von zwölf Leasingvertragsjahren<br />
(„Ablauf“) vertraglich abgeschlossen sein.<br />
Sollte die Vermarktung nicht einen Monat vor Ablauf abgeschlossen<br />
sein, hat der Vermarktungsbeauftragte eine öffentliche<br />
Auktion zur Veräußerung des Flugzeuges durchzuführen.<br />
Weder Emirates, der Emittent noch eine mit dem Emittenten<br />
oder Emirates verbundene Partei dürfen an dieser Auktion<br />
teilnehmen. Die Kosten der Auktion werden vom Emittenten<br />
getragen. Ggf. erforderliche Zuzahlungen durch den Vermarktungsbeauftragten<br />
sind zu leisten, sobald die Veräußerung<br />
des Flugzeuges abgeschlossen ist, d. h. die entsprechenden<br />
Verträge unterzeichnet sind und das Flugzeug an den Erwerber<br />
übergeben wurde.<br />
Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag unterliegt<br />
englischem Recht.<br />
Konzeptions- und Marketingvertrag<br />
Der Emittent hat am 19. Oktober 2009 mit der HANSA TREU-<br />
HAND Finance einen Vertrag über Konzeption und Marketing<br />
abgeschlossen. In diesem Vertrag hat sich die HANSA<br />
TREUHAND Finance verpflichtet, ein geeignetes Konzept<br />
der Vermögensanlage, einschließlich der rechnerischen<br />
Kalkulation des Projekts zu entwickeln. Zudem verpflichtet<br />
sich die HANSA TREUHAND Finance, das Marketing sowie<br />
alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen.<br />
Hierzu gehört ebenfalls das Erstellen einer Kurzinformation<br />
zum Beteiligungsangebot sowie die weiteren erforderlichen<br />
Vertriebsinformationen und Dokumente mit Ausnahme der<br />
Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospektes.<br />
Vertriebsvereinbarung<br />
Der Emittent hat am 19. Oktober 2009 einen Vertrag mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance („Vertriebspartner“) abgeschlossen.<br />
Der Vertriebspartner wird demnach auf der Grundlage eines<br />
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospekts<br />
und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen, insbesondere<br />
Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung, die prognostizierte<br />
erforderliche Eigenkapitalerhöhung von 68.340 TEUR<br />
zuzüglich 5 % Agio hierauf am Kapitalmarkt einwerben. Der<br />
Auftraggeber wird dem Vertriebspartner hierzu alle erforderlichen<br />
Unterlagen zur Verfügung stellen und alle notwendigen<br />
Auskünfte erteilen.<br />
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Teil des Eigenkapitals<br />
durch Drittvermittler zu besorgen, die direkt mit dem Auftraggeber<br />
Vertriebsvereinbarungen schließen. Solche Vertriebsvereinbarungen<br />
bedürfen der Zustimmung des Vertriebspartners.<br />
Der Vertriebspartner ist unabhängig hiervon jedoch<br />
auch berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält der Vertriebspartner<br />
von dem Auftraggeber eine pauschale Provision in Höhe von<br />
4.101 TEUR (zzgl. Agio i.H.v. 3.417,5 TEUR). Dies entspricht<br />
einer Gesamtvergütung i.H.v. 7.518,5 TEUR. Die Provision versteht<br />
sich zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des Verhältnisses<br />
des für den Auftraggeber eingeworbenen Eigenkapitals<br />
zum einzuwerbenden Eigenkapital mit der Einwerbung.<br />
Dem eingeworbenen Eigenkapital steht die Abgabe einer<br />
werthaltigen Platzierungs- oder Zeichnungsgarantie gleich.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />
HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />
rund 2.377 TEUR. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhalten.<br />
Die Auszahlung der Pauschalvergütung erfolgt frühestens,<br />
sobald die Bedingungen des zwischen Auftraggeber und der<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH geschlossenen<br />
Mittelverwendungsvertrages erfüllt sind.<br />
Die Auszahlung der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald die<br />
Bedingungen des zwischen Auftraggeber und Treuhänderin,<br />
der AGR Treuhandgesellschaft “Sky Cloud“ mbH, geschlossenen<br />
Mittelverwendungsvertrages erfüllt sind.<br />
Vermittelt der Vertriebspartner gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschafts -<br />
vertrages des Auftraggebers Kommanditkapital, das über den<br />
dort genannten Betrag von 68.350 TEUR hinausgeht, so erhält<br />
der Vertriebspartner eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio)<br />
des darüber hinausgehenden Betrages (Erhöhungsbetrages).<br />
128
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Mittelverwendungsvertrag<br />
Der Emittent hat am 19.10.2009 mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH (Treuhänderin) einen Vertrag über die<br />
Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen. Danach darf die<br />
Treuhänderin über die auf das Treuhandkonto eingezahlten<br />
Gelder der Anleger für Rechnung der Emittenten erst dann<br />
verfügen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese<br />
Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Voraussetzungen<br />
für die geplanten <strong>Invest</strong>itionen vorliegen (vgl. Abschnitt „Treuhänderin“<br />
auf S. 73f.). Nach Erteilung der Mittelfreigabe durch<br />
die Treuhänderin übernimmt diese die Mittelverwendungskontrolle.<br />
Danach kann der Emittent nur mit Zustimmung<br />
der Treuhänderin über die von den Anlegern eingezahlten<br />
Mittel verfügen. Die Treuhänderin darf ihre Zustimmung nicht<br />
verweigern, wenn die Mittelverwendung der im Prospekt<br />
aufgeführten Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />
entspricht. Die Treuhänderin wird die Einzahlungen der<br />
Treugeber erstatten lassen, wenn die Voraussetzungen der<br />
Mittelfreigabe nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2010<br />
vorliegen. Die Mittelverwendungskontrolle endet mit der endgültigen<br />
Abrechnung der <strong>Invest</strong>itionsmaßnahmen bzw. der<br />
Rückzahlung an die Treugeber.<br />
Die Vergütungen der Treuhänderin sind in dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft geregelt. Danach erhält<br />
die Treuhänderin als Erstattung ihrer Aufwendungen und<br />
Auslagen von dem Emittenten für das Jahr 2009 pauschal<br />
128 TEUR zzgl. gesetzlicher USt. Für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft fällt ab 2010 eine jährliche Treuhandgebühr<br />
i.H.v. 64 TEUR zzgl. gesetzlicher USt. an.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />
ist Hamburg.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung<br />
Der Emittent hat am 19.10.2009 einen Vertrag mit der HANSA<br />
TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach verpflichtet<br />
sich die HANSA TREUHAND Finance, die laufende Betreuung<br />
der Kapitalanleger – gleich ob unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligt – zu übernehmen. Dies beinhaltet insbesondere die<br />
Unterstützung des Auftraggebers bei der Berichterstattung<br />
sowie die Gesprächsführung und Beratung der Anleger.<br />
Darüber hinaus verpflichtet sich die HANSA TREUHAND<br />
Finance zur Übernahme der Buchführung des Auftraggebers.<br />
Die Beteiligungsverwaltung (z. B. Übertragung, Belastung von<br />
Beteiligungen, Ausschüttungen) ist indes nicht Gegenstand<br />
dieses Vertrages. Die Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag<br />
erstrecken sich auf das Liquidationsstadium des Auftraggebers,<br />
wenn und soweit der Vertrag nicht vorher beendet ist.<br />
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 102 TEUR, zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Für angebrochene Geschäftsjahre wird die<br />
Vergütung jeweils anteilig gezahlt. Für das Jahr 2009 fallen<br />
sie unabhängig hiervon in Höhe von 1/12 an. Erstmals mit<br />
Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich erhöht sich die<br />
Vergütung um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt frühestens sobald<br />
die Bedingungen des zwischen Auftraggeber und der AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH geschlossenen Mittelverwendungsvertrages<br />
erfüllt sind.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />
Um die Gleichbehandlung sämtlicher Kapitalanleger zu<br />
gewährleisten, hat der Emittent mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
»Sky Cloud« mbH am 19.10.2009 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die Verwaltung der im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten und der mittelbar beteiligten<br />
Kapitalanleger abgeschlossen.<br />
Hiernach er Auftragnehmer wird die im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten der Gesellschaft so verwalten,<br />
als ob es sich um eine durch den Auftragnehmer originär<br />
mittelbar gehaltene Beteiligung handelt. Das gleiche gilt für<br />
die Beteiligungen – sei es mittelbar oder unmittelbar – die<br />
übertragen werden Die sich aus der unmittelbaren Eintragung<br />
des Gesellschafters in das Handelsregister ergebende<br />
Rechtsstellung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.<br />
Weiterhin verpflichtet sich die AGR Treuhandgesellschaft »Sky<br />
Cloud« mbH insbesondere allen Anlegern die schriftlichen<br />
Informationen, die er seinen Treugebern durch Rundschreiben<br />
gewährt, gleichfalls zu übermitteln, die Abwicklung sämtlicher<br />
129
Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />
Zahlungen zwischen Auftraggeber und Anlegern durchzuführen<br />
und zu überwachen, zur Vorbereitung der Abgabe von<br />
Steuererklärungen durch den Auftraggeber bei der Ermittlung<br />
der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie des Sonderbetriebsvermögens<br />
und der Sonderbetriebsschulden der<br />
Anleger mitzuwirken sowie steuerliche Mitteilungen jedweder<br />
Art an die Kommanditisten weiterzuleiten.<br />
Der Auftragnehmer erhält für seine Verwaltungstätigkeit von<br />
den jeweiligen Auftraggebern Gebühren gemäß § 13 Ziff. 3<br />
bis 5 und § 18 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
des Auftraggebers. Damit ist gleichzeitig seine Tätigkeit aus<br />
dem Vertrag über die Verwendung von Kommanditeinlagen<br />
(Mittelverwendungsvertrag) abgegolten.<br />
Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang mit<br />
den zu erbringenden Tätigkeiten entstehen. Die Vergütung<br />
entsteht mit der Unterzeichnung des Prospekterstellungsvertrages<br />
und ist nach Rechnungsstellung durch die Anbieter<br />
vom Emittenten zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />
Vertrag über Beratungs-, Prüfungsund<br />
Begutachtungsleistungen<br />
Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />
der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („Hansa<br />
Treuhand Finance“), zusammen auch „die Anbieter“, einen<br />
Vertrag für Beratungs-, Prüfungs- und Begutachtungsleistungen<br />
abgeschlossen.<br />
Prospekterstellungsvertrag<br />
Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />
der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („HANSA<br />
TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“ genannt,<br />
einen Vertrag zur Prospekterstellungsvertrag abgeschlossen.<br />
In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, einen<br />
Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstellen, durch<br />
den die Kapitalanteile Anlegern angeboten werden können.<br />
Weiterhin müssen sie gemäß Prospekterstellungsvertrag den<br />
Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens<br />
für den Prospektdruck beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />
verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(„BaFin“) einzuholen.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />
vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. 200 TEUR. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur Hälfte an<br />
die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt sämtliche<br />
In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, erforderliche<br />
Gutachten hinsichtlich der Kapitalerhöhung sowie<br />
der Prüfung und Begutachtung der Unterlagen einzuholen,<br />
die für die Erhöhung des Einlagekapitals erforderlich sind. Zu<br />
diesen Gutachten gehören insbesondere ein steuerliches und<br />
rechtliches Gutachten sowie ein Prospektprüfungsgutachten.<br />
Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />
vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. rund 382 TEUR zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur<br />
Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt<br />
sämtliche Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang<br />
mit der zu erbringenden Tätigkeit entstehen. Die Vergütung<br />
entsteht mit der Unterzeichnung des Vertrages und ist<br />
nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom Emittenten<br />
zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />
130
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />
Vertrag über die Vermittlung von<br />
langfristigem Fremdkapital<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />
Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“)<br />
einen Vertrag über die Vermittlung des benötigten langfristigen<br />
Fremdkapitals (langfristiges Darlehen) abgeschlossen.<br />
Danach steht dem Fremdkapitalvermittler für die erbrachten<br />
Leistungen eine Vergütung i.H.v. rund 986 TEUR zu.<br />
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des<br />
langfristigen Darlehens durch die Darlehensgeber und den<br />
Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />
Rechnungsstellung durch den Fremdkapitalvermittler vom<br />
Emittenten zu zahlen, soweit der Emittent über ausreichend<br />
Liquidität verfügt. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu leisten.<br />
Vertrag über die Leasingvermittlung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der<br />
Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Leasingvermittler“)<br />
einen Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges vom<br />
Typ Airbus A380 mit einem langfristigen Leasingvertrag mit<br />
Emirates abgeschlossen. Der Leasingvermittler erhält für die<br />
Vermittlung des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine<br />
Vergütung in Höhe von 1.526 TEUR. Die Vergütung entsteht<br />
bei Unterzeichnung dieses Leasingvermittlungsvertrages. Die<br />
Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />
durch den Leasingvermittler vom Emittenten zu zahlen,<br />
soweit der Emittent über ausreichend Liquidität verfügt. Auf<br />
diese Vergütung fällt keine Umsatzsteuer an.<br />
Vertrag über die Vermittlung einer<br />
Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />
Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) einen Vertrag über<br />
die Vermittlung einer ggf. benötigten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
abgeschlossen. Danach steht der Doric Select<br />
für die erbrachten Leistungen eine Vergütung i.H.v. 550 TEUR<br />
zu. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />
dieses Vertrages über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungsvermittlung.<br />
Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />
Rechnungsstellung durch die Doric Select und bei ausreichender<br />
Liquidität des Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />
ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />
131
Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN der Beteiligung<br />
Vorbemerkungen<br />
m folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />
Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürliche<br />
Person, die im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig<br />
ist, sich unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />
über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an dem<br />
Emittenten beteiligt und ihre Beteiligung außerhalb eines<br />
sonstigen Betriebsvermögens sowie über die gesamte Laufzeit<br />
des Beteiligungsangebotes hält.<br />
Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt<br />
und berücksichtigen den Rechtsstand zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung<br />
und die von den Steuerbehörden angewandte<br />
Verwaltungspraxis.<br />
Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption der Vermögensanlage erhebt nicht den<br />
Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung<br />
aller möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten oder<br />
persönliche Umstände zu berücksichtigen. Es wird insbesondere<br />
darauf hingewiesen, dass die endgültige steuerliche<br />
Beurteilung dem zuständigen Finanzamt (ggf. nach einer<br />
Betriebsprüfung) und einem sich ggf. daran anschließenden<br />
Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten bleibt.<br />
Einkunftsart<br />
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.<br />
KG), bei der ausschließlich die Doric Flight Management<br />
12 GmbH als Geschäftsführende Kommanditistin zur<br />
Geschäftsführung befugt ist. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin des Emittenten („Komplementärin“), die Doric<br />
Flight Control 12 GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />
nicht zur Geschäftsführung des Emittenten berechtigt.<br />
Eine gewerbliche Prägung des Emittenten im Sinne<br />
von § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG ist daher nicht gegeben<br />
(R 15.8 (6) EStR 2008).<br />
Die Tätigkeit des Emittenten umfasst den Erwerb und die<br />
langfristige Vermietung eines Flugzeuges vom Typ Airbus<br />
A380. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten<br />
eines Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig<br />
keine gewerbliche Tätigkeit (H 15.7 EStR 2008). Ebenso hat<br />
der Bundesfinanzhof („BFH“) entschieden, dass der Bereich<br />
der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird,<br />
wenn geplant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten<br />
Nutzungsdauer zu vermieten (Beschluss vom 4. Juli<br />
2002, BFH/NV 2002, 1559). Insbesondere geht das Vermieten<br />
einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />
in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung<br />
nicht hinaus (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007, IV<br />
R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni 2007, IV R<br />
49/04, BStBl. II 2009, 289). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />
ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst dann<br />
anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse<br />
im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />
als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung<br />
geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des<br />
Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />
Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung<br />
des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung von<br />
Vermögensgegenständen gehören. Ausschlaggebend für die<br />
Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn<br />
und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten<br />
Tätigkeit darstellen oder ob die Umschichtung von<br />
Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz<br />
entscheidend in den Vordergrund treten. Der Bereich<br />
der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann verlassen,<br />
wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit<br />
von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns oder eine<br />
große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.<br />
In einem Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl. I 2009, 515)<br />
zur Anwendung des oben zitierten BFH-Urteils vom 26.<br />
Juni 2007 hat die Finanzverwaltung ausgeführt, dass eine<br />
Vermietungstätigkeit dann nicht mehr die Nutzung von<br />
Vermögen im Sinne der Fruchtziehung darstellt, wenn die<br />
Vermietungstätigkeit mit dem An- und Verkauf aufgrund ei-<br />
132
Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />
nes einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist, mit der<br />
Folge, dass die gesamte Tätigkeit gewerblichen Charakter<br />
besitzt. Ein einheitliches Geschäftskonzept liegt vor, wenn<br />
von vornherein ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts<br />
vor Ablauf von dessen gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer<br />
geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns<br />
diesen Verkauf notwendig macht.<br />
Der Emittent unterstellt in der Prognose eine Vermietung des<br />
Flugzeuges über einen Zeitraum von ca. 18 Jahren. Über<br />
diese Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht<br />
vorgesehen. Aus der im Prospekt dargestellten Kalkulation ist<br />
zu entnehmen, dass allein aus der langfristigen Vermietung<br />
des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirtschaftet werden soll<br />
und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht notwendig ist.<br />
Daher liegt eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der<br />
sich der im Prospekt angenommene Verkauf im Jahr 2027 als<br />
das Ende der Vermietungstätigkeit erweist. Diesem Ergebnis<br />
steht nicht entgegen, dass der Emittent Emirates das Recht<br />
eingeräumt hat, das Flugzeug zum Ablauf des Leasingvertrages<br />
und bei bestimmten Vertragsstörungen zum dann<br />
gegebenen Marktwert zu erwerben. Denn dieses Erwerbsrecht<br />
zum Ablauf des Leasingvertrages kann Emirates nur<br />
dann ausüben, wenn der Emittent zuvor eine von der Prognose<br />
abweichende Verkaufsentscheidung getroffen hat. Da das<br />
Ankaufsrecht für Emirates zum Ablauf des Leasingvertrages<br />
somit von der Verkaufsentscheidung des Emittenten abhängig<br />
ist, besteht nach dem prognostizierten Geschäftsverlauf<br />
keine Verpflichtung, das Flugzeug überhaupt oder zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Ebenso begründet die<br />
Restwertsicherung keine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung<br />
zum Verkauf des Flugzeuges. Denn bei Inanspruchnahme<br />
der Restwertsicherung erhält der Emittent lediglich<br />
einen bestimmten finanziellen Ausgleich. Eine Verpflichtung,<br />
das Flugzeug nach zehn oder zwölf Jahren zu verkaufen,<br />
begründet die Restwertsicherung hingegen nicht. Diese Entscheidung<br />
trifft vielmehr zuvor allein der Emittent.<br />
Für die Vermietung eines in die inländische Luftfahrzeugrolle<br />
eingetragenen Flugzeuges hat der BFH entschieden, dass<br />
in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Regelung zur<br />
Vermietung von Schiffen Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
(§ 21 Einkommensteuergesetz „EStG“) vorliegen<br />
(BFH-Urteil vom 2. Mai 2000, BStBl. II 2000, 467). Als sachliche<br />
Begründung für eine solche steuerrecht liche Gleichbehandlung<br />
bestimmter beweglicher Sachen mit unbeweglichen<br />
Sachen führt der BFH unter anderem an, dass in ein öffentliches<br />
Register eingetragene bewegliche Sachen ähnlich wie<br />
Immobilien auf Dauer als Einkunftsquellen geeignet und für<br />
Zwecke der Besteuerung einfach zu erfassen sind.<br />
Nach der nunmehr in R 15.7 EStR 2008 dargelegten Auffassung<br />
der Finanzverwaltung führt die Vermietung von in<br />
ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register<br />
eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge)<br />
ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr.1 EStG und bestätigt damit die von<br />
der OFD Frankfurt (Rundverfügung vom 31. Juli 2008 – S<br />
2253 A – 130 – St 214) bereits geäußerte Ansicht, dass die<br />
Vermietung eines Flugzeuges, das in ein inländisches oder<br />
ausländisches öffentliches Register eingetragen ist, wegen<br />
der dadurch begründeten einfachen Erfassung als Einkunftsquelle<br />
ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
(§ 21 EStG) führt. Das Flugzeug des Emittenten wird<br />
in das Luftfahrzeugregister von Dubai, Vereinigte Arabische<br />
Emirate (VAE), eingetragen. Der Anbieter geht in der Prognoserechnung<br />
davon aus, dass der Emittent Einkünfte aus<br />
„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) erzielen wird.<br />
Die Zinseinnahmen des Emittenten stellen steuerpflichtige<br />
Kapitalerträge dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />
Überschusserzielungsabsicht<br />
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt<br />
sich die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl<br />
die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />
bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über<br />
den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit<br />
der Gesellschaft einen Überschuss der Einnahmen<br />
über die Werbungskosten zu erzielen. Auf Ebene des<br />
Emittenten kann die Überschusserzielungsabsicht durch<br />
eine realistische, betriebswirtschaftlich nachvollziehbare<br />
Prognoserechnung der Einnahmen und Ausgaben glaubhaft<br />
133
Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />
gemacht werden. Nach der steuerlichen Ergebnisprognose<br />
wird der Emittent durch die Vermietung einen Überschuss<br />
erzielen. Somit scheidet eine Qualifikation der Tätigkeit der<br />
Gesellschaft als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus.<br />
Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch<br />
auf Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss<br />
unter Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden<br />
Werbungskosten und der beabsichtigten Dauer seiner<br />
Beteiligung an der Gesellschaft einen positiven Überschuss<br />
anstreben. Soweit Gesellschafter ihre Einlage durch eine<br />
mögliche Darlehensaufnahme finanzieren und durch die<br />
anfallenden Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis<br />
erzielen, kann die steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergebnisse<br />
im Einzelfall entfallen.<br />
Kommanditisten. Für die Anerkennung des Treuhandverhältnisses<br />
ist in diesem Fall zusätzliche Voraussetzung, dass der<br />
Treugeber das Treuhandverhältnis beherrscht, d. h. gegenüber<br />
dem Treuhänder weisungsbefugt ist und neben den Informations-<br />
und Kontrollrechten eines Kommanditisten außerdem<br />
das Recht hat, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen<br />
und dadurch unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft zu<br />
werden. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie der<br />
Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthaltenen Regelungen<br />
den vorstehend genannten Anforderungen.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Die Einkünfte des Emittenten werden als Überschuss der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, wobei das<br />
Zu- und Abflussprinzip zu beachten ist.<br />
Feststellung der Einkünfte/Ergebnisbeteiligung<br />
Die Einkünfte des Emittenten aus der Flugzeugvermietung<br />
werden gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Abgabenordnung<br />
(„AO“) einheitlich und gesondert für alle beteiligten<br />
Gesellschafter bzw. Treugeber festgestellt. Zuständig für die<br />
gesonderte und einheitliche Feststellung ist das Finanzamt<br />
Offenbach am Main. Den einzelnen Kommanditisten bzw.<br />
Treugebern werden die durch den Emittenten erzielten steuerlichen<br />
Vermietungsergebnisse als Einkünfte aus „Vermietung<br />
und Verpachtung“ entsprechend ihren Anteilen zugerechnet.<br />
Diese Einkünfte umfassen auch sonstige, in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung stehende Erträge und<br />
Aufwendungen (z.B. Zinsen auf eine eventuelle Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung) der Kommanditisten bzw. Treugeber.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind die<br />
Kommanditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust<br />
auch an den stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt<br />
beteiligt. Sie haben ferner die im Gesellschaftsvertrag geregelten<br />
Informationsrechte sowie die Stimm- und Kontrollrechte,<br />
die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch<br />
(„HGB“) zustehen. Die von dem Emittenten erzielten Einkünfte<br />
sind ihnen daher zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger,<br />
die sich durch Abschluss eines Treuhandvertrages als Treugeber<br />
beteiligen, denn die Rechtsstellung des treuhänderisch<br />
beteiligten Anlegers entspricht weitgehend der Stellung eines<br />
Einnahmen<br />
Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr vereinnahmten<br />
Leasingraten, erstattete Umsatzsteuern und Zinsen.<br />
Werbungskosten<br />
Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Vermietung<br />
zusammenhängenden Ausgaben, der gezahlten Umsatzsteuer<br />
und den Finanzierungszinsen gemäß § 9 Abs.1 Nr. 7<br />
EStG auch die Absetzungen für Abnutzung („AfA“). Die Nutzungsdauer<br />
für Verkehrsflugzeuge mit einem höchstzulässigen<br />
Fluggewicht von über 20 Tonnen beträgt nach der amtlichen<br />
AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen<br />
und Flughafenbetriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da<br />
der Emittent das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft<br />
vermieten wird, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr<br />
einsetzt, ist von einer Nutzungsdauer von zwölf Jahren<br />
auszugehen. Für Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />
kommt ausschließlich die lineare AfA in Betracht.<br />
Wirtschaftliches Eigentum<br />
Die Inanspruchnahme der AfA setzt zudem voraus, dass<br />
dem Emittenten das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist.<br />
Der Emittent wird konzeptionsgemäß das Flugzeug im<br />
Dezember 2009 übernehmen, den vereinbarten Kaufpreis<br />
zahlen und die Übereignungsurkunde erhalten. Damit wird<br />
er das zivilrechtliche Eigentum und mit diesem grundsätzlich<br />
134
Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />
auch das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug erwerben<br />
(§ 39 Abs. 1 AO).<br />
Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums für steuerliche<br />
Zwecke (§ 39 Abs. 2 Nr.1 AO) richtet sich nach den<br />
Schreiben des Bundesministers der Finanzen („BMF“) zur<br />
ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen (BMF-<br />
Schreiben vom 19. April 1971, BStBl. I 1971, 264, und vom<br />
21. März 1972, BStBl. I 1972, 188, zu Vollamortisationsverträgen;<br />
BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975, DB 1976,<br />
172, und vom 23. Dezember 1991, BStBl. I 1992, 13, zu<br />
Teilamortisationsverträgen). Nach den Grundsätzen dieser<br />
Schreiben kommt eine Zurechnung beim Leasingnehmer<br />
in Betracht, wenn die Ausgestaltung des Leasingvertrages<br />
den Emittenten von der Einwirkung auf das Leasinggut<br />
wirtschaftlich ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten<br />
BMF-Schreiben der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine<br />
unkündbare Laufzeit vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer übersteigt. Als betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer ist hierbei die in den amtlichen AfA-Tabellen<br />
genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren (siehe oben)<br />
anzusetzen. Die vertragliche Ausgestaltung des Mietvertrages<br />
mit Emirates, der zunächst nur für die Dauer von<br />
zehn Jahren fest abgeschlossen ist und in dieser Zeit nicht<br />
ordentlich gekündigt werden kann, unterschreitet damit die<br />
90 %-Grenze. Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren<br />
decken die von Emirates zu zahlenden Leasingraten nicht<br />
die Anschaffungskosten, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten<br />
des Emittenten, weshalb der Leasingvertrag<br />
als Teilamortisationsvertrag zu beurteilen ist. Grundsätzlich<br />
ist bei einem Teilamortisationsvertrag der Leasinggeber<br />
wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist<br />
ihm dieses zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer<br />
erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl das Wertminderungsrisiko<br />
trägt als auch die Wertsteigerungschance<br />
hat. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Die Möglichkeit für<br />
Emirates, das Flugzeug zum Ablauf des Leasingvertrages<br />
zu erwerben, sofern der Emittent sich zu einem Verkauf<br />
entschieden hat, führt nicht zu einem Übergang der Chancen<br />
und Risiken auf Emirates, denn ein solcher Erwerb ist nur<br />
zu dem dann am Markt erzielbaren Preis möglich. Daneben<br />
besteht für Emirates zum Ablauf der Grundlaufzeit nach<br />
zehn Jahren lediglich die Option, den Vertrag um zwei Jahre<br />
zu gleichen Bedingungen zu verlängern oder das Flugzeug<br />
zurückzugeben. Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption<br />
nach Ablauf von insgesamt zwölf Jahren hat Emirates eine<br />
zweite Option, den Leasingvertrag um weitere sechs Jahre zu<br />
einer angepassten Mietrate zu verlängern. Nach Ablauf der<br />
zweiten Verlängerungsoption ist das Flugzeug in jedem Fall an<br />
den Emittenten zurückzugeben. Für den Fall, dass Emirates<br />
die erste Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />
ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />
Abstandszahlung zu leisten, die Emirates allerdings durch<br />
Stellung eines gleichwertigen Anschlussmieters für zwei Jahre<br />
abwenden kann, sofern der Emittent und die Darlehensgeber<br />
dem zustimmen. Da somit der Emittent für jeden Zeitpunkt der<br />
Beendigung der Mietzeit sowohl das Wertminderungsrisiko<br />
trägt als auch die Wertsteigerungschance hat, verbleibt das<br />
wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei diesem.<br />
Anwendung der AFA-Tabelle bei der Einkunftsermittlung<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008,<br />
Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-Tabellen<br />
nicht bei sog. „Verlustzuweisungsgesellschaften“ anzuwenden.<br />
Als eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine<br />
Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer Betriebs<br />
führung keinen Totalgewinn erreichen kann und deren Tätigkeit<br />
nach der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und<br />
seiner tatsächlichen Durchführung allein darauf angelegt ist,<br />
ihren Gesellschaftern Steuervorteile dergestalt zu vermitteln,<br />
dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte nicht und<br />
die Verlustanteile letztlich nur in Form buchmäßiger Veräußerungsgewinne<br />
versteuert werden müssen (H 15.3 EStR 2008<br />
Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />
Da der Emittent einen Totalüberschuss aus der Vermietungstätigkeit<br />
anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“),<br />
kann er keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden<br />
Sinne sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des<br />
Flugzeuges nach den amtlichen AfA-Tabellen.<br />
Dienstleistungshonorare/Vermittlungsprovisionen<br />
Nach dem Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2003 zu<br />
geschlossenen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass,<br />
135
Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />
BStBl. I 2003, S.546) sind sämtliche Anlaufkosten wie z.B.<br />
Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienstleistungshonorare,<br />
die in der Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes<br />
anfallen, zu den Anschaffungskosten zu<br />
zählen. In der Prognoserechnung werden, den oben genannten<br />
Grundsätzen folgend, sämtliche Kosten, die mit dem<br />
Beteiligungsangebot in Zusammenhang stehen, als weitere<br />
Anschaffungskosten mit dem Flugzeug aktiviert.<br />
Verlustausgleich/Verlustabzug<br />
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15b EStG über die Begrenzung<br />
des Verlustausgleichs bei sog. Steuerstundungsmodellen<br />
zu beachten, wonach Verluste, sofern sie in der<br />
Anfangsphase 10 % des gezeichneten Kapitals übersteigen,<br />
weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.<br />
Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgenden<br />
Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt<br />
werden. Nach der Prognoserechnung, die nach dem BMF-<br />
Schreiben zu § 15b EStG vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007,<br />
542) für die Berechnung der 10 %-Grenze derzeit maßgeblich<br />
ist, entstehen aus der Vermietung des Flugzeuges und<br />
den Zinseinnahmen zusammen Anfangsverluste, die mehr<br />
als 10 % des geplanten Eigenkapitals der Gesellschaft betragen.<br />
Aus diesem Grund kommt §15b EStG zur Anwendung.<br />
In der Prognoserechnung wird daher ein Verlustausgleich mit<br />
anderen Einkünften des Anlegers nicht berücksichtigt und<br />
die Verluste gemäß den Regelungen des § 15b EStG erst<br />
mit künftigen Gewinnen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
verrechnet.<br />
Nach der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG<br />
können beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />
die auf sie entfallenden Verluste nur in dem Umfang mit<br />
anderen positiven Einkünften ausgleichen, indem sie Einlagen<br />
in den Emittenten geleistet und dort belassen haben<br />
(Verlustausgleichsvolumen). Einem Kommanditisten bzw.<br />
Treugeber zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />
Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen<br />
somit prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen<br />
noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt<br />
werden. Im vorliegenden Fall kommt §15a EStG jedoch<br />
wegen der gegebenen Anwendbarkeit des § 15b EStG nicht<br />
zur Anwendung (§ 15b Abs. 1 Satz 3 EStG).<br />
Veräusserungsgewinn<br />
Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />
das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben.<br />
Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn<br />
ein Kommanditist/Treugeber seinen Anteil entgeltlich oder<br />
teilentgeltlich überträgt. Nach § 23 Abs. 1 Nr.2 EStG sind diese<br />
Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen<br />
dem Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum<br />
unterschritten wird, wobei auch der nach dem Erwerb des<br />
Flugzeuges durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers<br />
als Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn<br />
ist steuerpflichtig, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges<br />
durch den Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch<br />
einen Kommanditisten/Treugeber innerhalb von zehn Jahren<br />
nach dem maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.<br />
Gewerbesteuer<br />
Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Einkünfte<br />
aus Vermögensverwaltung erzielt.<br />
Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />
Die unentgeltliche Übertragung der Anteile des Emittenten,<br />
sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt der<br />
Besteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />
(„ErbStG“). Hieran hat sich durch das<br />
Erbschaftsteuerreformgesetz, das ab dem 1. Januar 2009 in<br />
Kraft getreten ist, nichts geändert.<br />
Die persönlichen Freibeträge in Steuerklasse I betragen für<br />
Ehegatten 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR, für Enkel<br />
200.000 EUR und für übrige Personen 100.000 EUR. In den<br />
Steuerklassen II (insb. Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern<br />
und -kinder) und III (alle übrigen Erwerber) beläuft<br />
sich der Freibetrag einheitlich auf 20.000 EUR (Lebenspartner:<br />
500.000 EUR). Der Tarif bleibt in Steuerklasse I unverändert;<br />
lediglich die Tarifstufen sind geringfügig geglättet worden. Für<br />
die Steuerklassen II und III sieht § 19 Abs. 1 ErbStG dagegen<br />
für steuerpflichtige Erwerbe bis 6.000.000 EUR einen Steuersatz<br />
von 30 % vor, für darüber liegende Erwerbe einen Steuersatz<br />
von 50 %. Die drohende Doppelbelastung stiller Reserven<br />
136
Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />
mit Erbschaft- und Einkommensteuer soll durch eine prozentuale<br />
Ermäßigung bei der Einkommensteuer gemäß § 35b<br />
EStG verhindert werden. Diese Regelung betrifft allerdings<br />
nur Erbfälle, nicht aber Schenkungen. Zur Anwendung kommt<br />
sie, wenn stille Reserven innerhalb einer Frist von bis zu fünf<br />
Jahren nach dem Erbfall realisiert werden.<br />
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt gemäß § 10 ErbStG die Bereicherung<br />
des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />
Für die Bewertung des Anteils an dem Emittenten sind im<br />
Fall der Schenkung oder Erbschaft die Werte der einzelnen<br />
Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />
sowie die Gesellschaftsschulden des<br />
Emittenten nach der Regelung des § 10 Abs. 1 ErbStG mit<br />
den jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG anzusetzen<br />
und anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen ist das<br />
Flugzeug des Emittenten mit dem Wert anzusetzen, der im<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu<br />
erzielen wäre (gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität<br />
und Schulden des Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/<br />
Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. Die<br />
Übernahme anteiliger Schulden des Emittenten durch den<br />
Erwerber bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden<br />
wird dabei als Gegenleistung des Beschenkten behandelt,<br />
sodass im Ergebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />
Anwendung finden (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />
Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />
am Emittenten im Erbfall oder durch Schenkung<br />
nicht unmittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar als<br />
Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung<br />
der Finanzverwaltung (vgl. koordinierter Ländererlass<br />
des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />
2005, DB 2005, 1493) die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche<br />
Behandlung grundsätzlich abweichend von den oben<br />
genannten Grundsätzen vorzunehmen. Nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltungen ist in diesem Fall Schenkungsgegenstand<br />
nicht das Treugut, sondern der Herausgabeanspruch<br />
auf das Treugut. Dieser sollte vorliegend im Ergebnis dem<br />
Wert entsprechen, der sich für einen Kommanditisten des<br />
Emittenten ergibt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Der Emittent wird mit der Vermietung des Flugzeuges eine<br />
unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit Unternehmer<br />
im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (§ 2 UStG).<br />
Die Vermietung des Flugzeuges stellt eine steuerbare<br />
sonstige Leistung dar, die nach derzeitiger Rechtslage<br />
dort ausgeführt wird, wo der Vermieter sein Unternehmen<br />
betreibt, vorliegend also im Inland. Ab dem 1. Januar 2010<br />
wird die Vermietung des Flugzeuges an einen Unternehmer<br />
als sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, an dem der<br />
Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2<br />
UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009, BGBl.<br />
I 2008, 2794 ff.), also bei einer Vermietung an Emirates in<br />
den VAE. Gemäß § 4 Nr. 2 i.V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist<br />
die im Inland ausgeführte Vermietung von Flugzeugen von<br />
der Umsatzsteuer befreit, sofern die Vermietung unmittelbar<br />
an eine Fluggesellschaft erfolgt, die überwiegend grenzüberschreitende<br />
Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich<br />
im Ausland gelegenen Strecken durchführt, was<br />
bei Emirates der Fall ist und aufgrund des Vorliegens eines<br />
Langstreckenflugzeuges auch bei anderen Mietern der Fall<br />
sein sollte.<br />
Der Erwerb des Flugzeuges mit Übergabe in Deutschland<br />
stellt eine in Deutschland steuerbare Lieferung dar. Nach<br />
Abschnitt 146 Abs. 1 i.V. m. Abschnitt 145 Abs.1 der Umsatzsteuer-Richtlinien<br />
2008 sind Luftfahrtumsätze nur noch<br />
dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze oder<br />
Leistungen direkt an Betreiber von Luftfahrzeugen erbracht<br />
werden. Die Umsatzsteuerbefreiung ist damit grundsätzlich<br />
nicht auf die Lieferung an den Emittenten anwendbar. Allerdings<br />
beanstandet es die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />
vom 24. Januar 2008, BStBl. I 2008, 294) bis auf weiteres<br />
nicht, die Steuerbefreiung für Luftfahrtumsätze dennoch<br />
anzuwenden, soweit die Zweckbestimmung des Flugzeuges<br />
im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht. Wegen<br />
der bereits feststehenden Vermietung an Emirates kann die<br />
Lieferung des Flugzeuges an den Emittenten ohne Umsatzsteuer<br />
erfolgen.<br />
137
Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />
Der Emittent ist hinsichtlich umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen<br />
im Zusammenhang mit dem Erwerb des<br />
Flugzeuges grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da<br />
die steuerfreie Flugzeugvermietung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />
UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Ein<br />
solcher Anspruch auf Vorsteuererstattung kann vom Emittenten<br />
grundsätzlich abgetreten werden. Diese Abtretung ist der<br />
zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen<br />
Vordruck anzuzeigen (§46 AO).<br />
Die Ausgabe der Anteile am Emittenten im Rahmen der<br />
Aufnahme der Anleger ist nach der infolge eines Urteils des<br />
Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 ergangenen<br />
Rechtsprechung des BFH (vom 1. Juli 2004, BStBl. II<br />
2004, 1022) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit. Jedoch<br />
stehen demnach die vom Emittenten in Anspruch genommenen<br />
Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang mit<br />
der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Emittenten,<br />
sodass hierfür geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig<br />
ist (so auch die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben<br />
vom 4. Oktober 2006, BStBl. I 2006, 614). Dies gilt insbesondere<br />
für Konzeptionskosten des Emittenten (wie z.B. für die<br />
Prospekterstellung).<br />
Kapitalertragsteuer<br />
Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei<br />
inländischen Banken erzielt, unterliegen diese als Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen einheitlich einem besonderen Steuersatz<br />
von 25 % („Abgeltungssteuer“) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />
Werbungskosten im Zusammenhang mit<br />
Zinseinkünften sind nicht abzugsfähig. Die Abgeltungssteuer<br />
und der Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen<br />
einer inländischen Bank von dieser einbehalten. In der<br />
Prognoserechnung wurde dies entsprechend berücksichtigt.<br />
Sofern der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers<br />
unter 25 % liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranlagungsoption“).<br />
Besteuerung in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten<br />
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und den VAE („DBA-VAE“) vom 9. April<br />
1995 ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten.<br />
Die Delegationen aus Deutschland und den VAE hatten<br />
sich bereits im Dezember 2008 auf ein substanziell neues<br />
Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Das Verhandlungsergebnis<br />
ist der Öffentlichkeit bislang noch nicht vorgestellt<br />
worden. Nach mündlichen Auskünften aus dem BMF ist die<br />
Ratifizierung des neuen Vertragstextes, der ursprünglich mit<br />
Rückwirkung ab dem 1. Januar 2009 zur Anwendung gelangen<br />
sollte auf ein unbestimmtes zukünftiges Datum verschoben<br />
worden. Wegen dieser Verschiebung hat das Bayerische<br />
Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 28. September<br />
2009 mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2009 bis auf weiteres<br />
von einem abkommenslosen Zustand auszugehen ist.<br />
Die von Emirates gezahlten Leasingraten unterliegen nach<br />
dem Steuerrecht der VAE derzeit keiner sog. Quellensteuer.<br />
In Ermangelung einer in den VAE gegebenen Ertragsbesteuerung<br />
sind derzeit sowohl der Emittent als auch der einzelne<br />
Anleger nicht in den VAE mit den Einkünften aus der Vermietung<br />
des Flugzeuges steuerpflichtig.<br />
138
Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />
139
Teil C // übersicht der beteiligten partner //<br />
Übersicht der beteiligten partner<br />
// Übersicht der beteiligten Partner<br />
Funktion Gesellschaft Sitz Handelsregister,<br />
Gründungsjahr<br />
Emittent / Beteiligungsgesellschaft<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte<br />
GmbH & Co. KG<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRA 41125, 2008<br />
Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft Doric Flight Control 12<br />
GmbH<br />
Geschäftsführende Kommanditistin Doric Flight Management 12<br />
GmbH<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRB 44231, 2009<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRB 44227, 2009<br />
Prospektherausgeber, Anbieter, Geschäftsbesorgung,<br />
Konzeption, Zahlstelle, (Bereithaltung<br />
und kostenlose Ausgabe des<br />
Verkaufsprospektes)<br />
HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG<br />
Verwaltung HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH<br />
Hamburg<br />
Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
HRA 101341, 2004<br />
Amtsgericht Hamburg,<br />
HRB 73026, 1999<br />
Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRA 41216, 2008<br />
Doric Emissionshaus<br />
Verwaltungs GmbH<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main, HRB<br />
43802, 2008<br />
Treuhänderin, Mittelfreigabe, Zahlstelle<br />
(Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />
AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH<br />
Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg,<br />
HRB 106514, 2008<br />
Geschäftsbesorger / Asset Manager<br />
Doric Asset Finance<br />
& Verwaltungs GmbH<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRB 41509, 2005<br />
Leasingvermittler / Finanzierungsvermittler<br />
Langfristies Darlehen<br />
Doric Asset Finance GmbH<br />
& Co. KG<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRA 41033, 2008<br />
Finanzierungsvermttiler Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
Doric Select GmbH<br />
& Co. KG<br />
Offenbach<br />
am Main<br />
Amtsgericht Offenbach am Main,<br />
HRA 41043, 2008<br />
Verkäufer Airbus S.A.S. Toulouse,<br />
Frankreich<br />
383474814 R.C.S. Toulouse<br />
Triebwerkhersteller<br />
Engine Alliance LLC<br />
(Joint Venture General<br />
Electric Company und<br />
Pratt & Whitney)<br />
General Electric Company<br />
Pratt & Whitney<br />
East Hartford, Connecticut,<br />
USA<br />
City of Schenectady, 14-0689340<br />
County of<br />
Schenectady,<br />
New York, USA 1<br />
East Hartford,<br />
Connecticut, USA<br />
1<br />
Certificate of Incorporation, S. 2<br />
140
übersicht der beteiligten partner // Teil C<br />
Kapital<br />
Kommanditisten, Aktionäre,<br />
Gesellschafter<br />
Komplementär, Geschäftsführung, Vorstand<br />
10.000 EUR Doric Flight Management 12 GmbH,<br />
AGR Treuhandgesellschaft “Sky Cloud” mbH<br />
Komplementärin: Doric Flight Control 12 GmbH,<br />
GF: Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />
Geschäftsführende Kommanditistin: Doric Flight<br />
Management 12 GmbH<br />
GF: Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />
25.000 EUR Doric Beteiligungs Holding GmbH Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />
25.000 EUR Doric Beteiligungs Holding GmbH Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />
100.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG<br />
Sönke Fanslow<br />
Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
GF: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />
25.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG,<br />
HANSA TREUHAND Holding AG<br />
Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />
50.000 EUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />
GF: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA, Mark Lapidus,<br />
London, Großbritannien, Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
25.000 EUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />
26.000 EUR AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
1.320 TEUR Doric <strong>Invest</strong>ors OHG,<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA,<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien,<br />
Bernd Reber, Schöneck<br />
800 TEUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,<br />
Diverse Gesellschafter<br />
55,55 TEUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />
Diverse Gesellschafter<br />
Martin Kloss<br />
Rüdiger Dornhof<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />
Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
Doric Structuring GmbH<br />
GF: Tanja Kisselbach, Altenstadt, Deutschland,<br />
Matthias Böhm, Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland,<br />
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />
Doric Solutions GmbH<br />
GF: William Finn, Surrey, Großbritannien, Ulrich Friz, Backnang,<br />
Deutschland, Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />
2,7 Mio. EUR European Aeronautic Defence and Space Company<br />
EADS N.V., Schiphol-Rijk, Niederlande (100%)<br />
General Electric Company (50%),<br />
Pratt & Whitney (50%)<br />
Thomas Enders (Präsident und CEO)<br />
James Joseph Moravecek (President),<br />
Kevin Fewell (CFO)<br />
104,7 Mrd. USD --- Jeff Immelt (Vorsitzender), Michael A. Neal, Keith S. Sherin,<br />
John G. Rice, John Krenicki, JR<br />
12,97 Mrd. USD<br />
(Umsatz),<br />
2,12 Mrd. USD<br />
(op. Gewinn)<br />
United Technologies Corporation, USA<br />
David P. Hess (President)<br />
Paul Adams (Senior Vice President)<br />
141
Teil C // übersicht der beteiligten partner //<br />
Funktion Gesellschaft Sitz Handelsregister,<br />
Gründungsjahr<br />
Leasingnehmer Emirates P.O. Box 686, Dubai,<br />
Vereinigte Arabische<br />
Emirate<br />
Dekret No. 2 aus 1985<br />
Darlehensgeber / Zwischenfinanzierung /<br />
Sicherheitentreuhänder / Facility Agent<br />
Norddeutsche Landesbank<br />
Girozentrale<br />
Hannover, Braunschweig,<br />
Magdeburg<br />
Amtsgericht Hannover, HRA 26247;<br />
Amtsgericht Braunschweig, HRA 10261;<br />
Amtsgericht Stendal, HRA 22150<br />
Darlehensgeber<br />
Industrial and<br />
Commercial Bank of China<br />
(ME) Limited<br />
Dubai, United Arab<br />
Emirates<br />
Registrierungsnummer: 0611, 2008<br />
Einlagekapitalplatzierungsgarant<br />
HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG<br />
und Hermann Ebel<br />
Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
HRA 101341, 2004<br />
Zustellbevollmächtigter für Leasingnehmer<br />
und Darlehensgeber<br />
Doric Asset Finance Ltd<br />
London, Großbritannien<br />
UK 5376561<br />
Sonstige<br />
Wertgutachter<br />
Abschlussprüfer<br />
The Aircraft Value<br />
Analysis Company (AVAC)<br />
Ascend Worldwide Limited<br />
(ASCEND)<br />
BK Associates Inc.<br />
Deloitte & Touche GmbH,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Richmond House23 Cherry Lane, Bearley<br />
Stratford-upon-Avon<br />
Warks, CV37 0SX,<br />
Großbritannien<br />
Cardinall Point, Newall Road<br />
Heathrow Airport<br />
London, TW6 2AS,<br />
Großbritannien<br />
1259 Northern Boulevard,<br />
Manhasset, New York 11030, USA<br />
Rosenheimer Platz 4<br />
81669 München<br />
142
übersicht der beteiligten partner // Teil C<br />
Kapital<br />
Kommanditisten, Aktionäre,<br />
Gesellschafter<br />
Komplementär, Geschäftsführung, Vorstand<br />
16,6 Mrd., AED<br />
entspricht rund<br />
4,5 Mrd. USD<br />
(Stand: 31. März<br />
2009)<br />
<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai (100 %)<br />
Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum (Chairman/CEO)<br />
Maurice Flanagan (Executive Vice-Chairman Emirates Airline<br />
and <strong>Group</strong>) Tim Clark (President Emirates Airline)<br />
ca. 5,6 Mrd. EUR<br />
(Stand: 31. Dezember<br />
2008)<br />
50 Mio. USD<br />
(2008)<br />
Land Niedersachsen (41,75%), Land Sachsen-Anhalt<br />
(8,25%), Sparkassenbeteiligungszweckverband Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (5,22%), Sparkassenbeteiligungsverband<br />
Land Sachsen-Anhalt (7,53%),<br />
Sparkassenverband Niedersachsen (37,25%)<br />
Industrial and Commercial Bank of China Limited<br />
Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender des Vorstandes), Christoph<br />
Schulz, Dr. Jürgen Allerkamp, Eckhard Forst, Martin Halblaub,<br />
Dr. Johannes-Jörg Riegler<br />
Mei Huang (Director), Xiangjun Kong (Director)<br />
100.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG<br />
Sönke Fanslow<br />
Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />
GF: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />
Mark Lapidus, London<br />
William Edmond Finn, London<br />
143
Der Airbus A380 ist eines der schnellsten<br />
Passagierflugzeuge der welt.<br />
die maximale //geschwindigkeit// beträgt:<br />
144
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />
§ 4 Stellung der Treugeber<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
§ 7 Beirat<br />
§ 8 Gesellschafterversammlung, Umlaufverfahren<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
§ 10 Unterrichtung der Kommanditisten und Dritter<br />
§ 11 Kapitalkonten<br />
§ 12 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />
§ 13 Vergütungen, Aufwendungen, Ergebnisse<br />
§ 14 Übertragung von Kommanditanteilen, Vorkaufsrecht<br />
§ 15 Tod eines Gesellschafters<br />
§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
§ 17 Auseinandersetzungsguthaben<br />
§ 18 Liquidation<br />
§ 19 Sicherungsabtretung und Verpfändung von Kommanditanteilen,<br />
Nießbrauch<br />
§ 20 Anschriften<br />
§ 21 Quellensteuer<br />
§ 22 Kosten<br />
§ 23 Auslegungsgrundsatz<br />
145
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
Präambel<br />
ie Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />
wird das bei der französischen Gesellschaft Airbus<br />
S.A.S. unter der Hersteller-Seriennummer (MSN) 025 im Bau<br />
befindliche Passagierflugzeug vom Typ Airbus A380-800<br />
übernehmen. Im Hinblick hierauf sind die Gesellschafter<br />
übereingekommen, den Gesellschaftsvertrag wie folgt vollständig<br />
neu zu fassen:<br />
§1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG.<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb des in<br />
der Präambel genannten Flugzeuges sowie dessen Gebrauchsüberlassung<br />
in Form eines Miet- oder Leasingvertrages<br />
und dessen Verwertung sowie die Durchführung<br />
sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte,<br />
einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu<br />
betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
zu fördern.<br />
§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Doric<br />
Flight Control 12 GmbH. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
leistet keine Einlage und ist am Vermögen<br />
der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditisten sind<br />
a) Doric Flight Management 12 GmbH mit einer Pflichteinlage<br />
von 5.000 EUR;<br />
b) AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH mit einer<br />
Pflichteinlage von 5.000 EUR<br />
Die Doric Flight Management 12 GmbH ist Geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Die AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH ist Treuhandkommanditistin.<br />
3. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist beauftragt,<br />
nach Maßgabe der Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsprognose das Kommanditkapital um<br />
68.340.000 EUR auf insgesamt bis zu 68.350.000 EUR<br />
zu erhöhen. Zur Verstärkung der Eigenmittel ist die<br />
Geschäftsführen de Kommanditistin darüber hinaus<br />
berechtigt, das Kommanditkapital maximal um weitere<br />
1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />
Die Erhöhung erfolgt<br />
a) durch Erhöhung der Einlage der Kommanditistin gem.<br />
Ziff. 2b) und/oder<br />
b) durch Aufnahme weiterer Kommanditisten, wobei die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt ist,<br />
für die Gesellschaft die Aufnahmeverträge mit den<br />
eintretenden Kommanditisten zu schließen. Die Treuhandkommanditistin<br />
wird die von ihr erhöhte Einlage<br />
für dritte Treugeber, mit denen sie Treuhandverträge<br />
abschließt, halten. Die Treuhandkommanditistin wird<br />
ihre Einlage erst erhöhen, wenn die Freigabevoraussetzungen<br />
des „Vertrages über die Verwendung von<br />
Kapitaleinlagen“ (Mittelverwendungsvertrag) vorliegen.<br />
4. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Kommanditisten<br />
ein Agio von 5 % in EUR auf die Pflichteinlage zu zahlen.<br />
5. Die Einlagen und das Agio der Kommanditisten gem.<br />
Ziff. 2a) und b) sind spätestens bei Ablieferung des<br />
Flug zeuges fällig. Einlagen und Agio beitretender oder<br />
ihre Einlage erhöhender Kommanditisten sind nach<br />
Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Einlageverpflichtung<br />
dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />
gegenüber den Treugebern mit befreiender<br />
Wirkung an Erfüllungs statt an die Gesellschaft abtritt.<br />
6. Am Vermögen und an stillen Reserven sind die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Einlagen beteiligt.<br />
146
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
Auszahlungen erfolgen an die Gesellschafter in EUR.<br />
Das gilt insbesondere für deren Entnahmen sowie für<br />
Ausschüttungen und die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens.<br />
Jeder Kommanditist ist verpflichtet,<br />
die Voraussetzungen für die Entgegennahme in EUR zu<br />
schaffen, insbesondere ein hierfür notwendiges Konto<br />
einzurichten. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten<br />
des Kommanditisten.<br />
7. Eine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten ist<br />
ausgeschlossen.<br />
8. Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen<br />
sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen sind nicht<br />
in das Handelsregister einzutragen. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme eines jeden Kommanditisten<br />
entspricht 10 % der von ihm übernommenen<br />
Pflichteinlage.<br />
9. Die Mittelfreigabe und die Kontrolle der Mittelverwendung<br />
erfolgen nach Maßgabe des Mittelverwendungsvertrages.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird in diesem<br />
Rahmen eine formale Prüfung der Voraussetzungen der<br />
Mittelfreigabe sowie eine formale Kontrolle der Mittelverwendung<br />
vornehmen.<br />
10. Die Kommanditisten werden die Treuhandkommanditistin<br />
durch notariell beglaubigte Vollmacht bevollmächtigen,<br />
ihren Beitritt zur Gesellschaft sowie die gesetzlich<br />
vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich<br />
der Gesellschaft vorzunehmen, mit Ausnahme<br />
der Erhöhung der eigenen Pflichteinlage des Kommanditisten.<br />
Die Vollmacht ist über den Tod des Kommanditisten<br />
hinaus und für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur<br />
Gesellschaft unwiderruflich zu erteilen.<br />
§ 4 Stellung der Treugeber<br />
Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes<br />
bestimmt ist, werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />
ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />
treuhänderisch hält, im Innenverhältnis zur Gesellschaft<br />
und den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar<br />
beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an<br />
Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />
einem Liquidationserlös sowie der Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch zum<br />
31. Dezember 2027.<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft ist allein<br />
die Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und<br />
verpflichtet. Sie hat in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist im<br />
Außenverhältnis einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung<br />
nicht befugt. Sie ist jedoch berechtigt, die Gesellschaft<br />
einzeln zu vertreten. Die Bestellung oder Abberufung der<br />
Organe der Geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf nicht<br />
der Zustimmung der Kommanditgesellschaft.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />
Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit. Sie sind demgemäß<br />
berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im<br />
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte<br />
vorzunehmen.<br />
3. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin sowie ihre Organe sind<br />
vom Wettbewerbsverbot und insbesondere den einschränkenden<br />
Bestimmungen des § 112 HGB befreit.<br />
147
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
4. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zu -<br />
stimmung der Gesellschafterversammlung. Zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb gehören insbesondere<br />
a) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />
sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />
Gesellschaft;<br />
b) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />
Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />
c) die Bestellung des Abschlussprüfers, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />
entscheidet nach § 8 Ziff. 1 c);<br />
d) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />
und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />
zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen<br />
Erklärungspflichten;<br />
e) die Durchführung abgeschlossener Verträge, deren<br />
Änderung, Verlängerung oder Aufhebung sowie die<br />
Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Kündigungen;<br />
f) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft, einschließlich<br />
des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien<br />
und die Aufnahme von in diesem Zusammenhang<br />
eventuell erforderlicher Darlehen bis zu einer Höhe<br />
von 3.000.000 EUR oder eines entsprechenden USD-<br />
Betrages sowie ggf. deren Besicherung;<br />
g) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die<br />
Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie das<br />
Eingehen von Avalkrediten, einschließlich der Gewährung<br />
von damit im Zusammenhang stehender Sicherheiten;<br />
h) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />
i) die Durchführung oder die Beauftragung von Dritten mit<br />
der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung,<br />
dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />
Stilllegung des Flugzeuges oder Teilen davon, sowie alle<br />
damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />
j) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />
k) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und<br />
Handlungsbevollmächtigten;<br />
l) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />
gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten der<br />
Gesellschaft;<br />
m) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und<br />
Aufhebung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen<br />
sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen<br />
jeder Art;<br />
n) die fiduziarische Übertragung des Eigentums am Flugzeug,<br />
unter der Voraussetzung, dass das wirtschaftliche<br />
Eigentum und die Berechtigung zur Vermietung<br />
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der<br />
Gesellschaft verbleiben.<br />
5. In Not- und in Eilfällen hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />
den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes auch<br />
ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Hat die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />
die Gesellschafter hierüber zu unterrichten.<br />
6. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist darüber<br />
hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen<br />
und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />
abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />
a) der Erwerb des in der Präambel genannten Flugzeuge<br />
sowie alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />
Aktivitäten;<br />
b) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />
der Anschaffung des Flugzeuges mit den finanzierenden<br />
Banken sowie die Bestellung der damit<br />
verbundenen Sicherheiten, einschließlich etwaiger<br />
Registerpfandrechte (hypothekarische Belastung des<br />
Flugzeuges oder von Teilen davon);<br />
c) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />
Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />
d) Kreditverträge zur Zwischenfinanzierung des Gesellschaftskapitals;<br />
e) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />
f) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über das<br />
Flugzeug, insbesondere der prospektierte Leasingvertrag<br />
mit der Fluglinie Emirates;<br />
148
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
g) einen Asset-Management-Vertrag mit der Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH zu einer Vergütung in<br />
Höhe von jährlich 305.400 EUR, die sich erstmals mit<br />
Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 %<br />
der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />
h) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />
GmbH durch die sie beauftragt wird, die<br />
Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des Totalverlustes<br />
des Flugzeugs durchzuführen oder im Fall einer<br />
Anschlussvermietung diese zu arrangieren, gegen eine<br />
Vergütung in Höhe von zumindest 4 % des Nettoverkaufserlöses<br />
bzw. – im Fall eines Totalverlustes – der<br />
Entschädigung durch die Versicherung oder – im Fall<br />
einer Anschlussvermietung – 4 % der Summe der unter<br />
einem Anschlußleasingvertrag erzielten Leasingraten; für<br />
ihre Unterstützung erhält HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG 25 % der jeweiligen Vergütung;<br />
i) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />
Ver waltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co. KG jeweils 10 % der<br />
kumulativen Überschüsse der bezogenen Leasingraten<br />
gegenüber den budgetierten (prospektierten) Leasingraten<br />
erhalten, wobei der Zeitraum der Kumulierung<br />
sich jeweils auf das einzelne Geschäftsjahr bezieht,<br />
j) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />
Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH & Co. KG im Verkaufsfall<br />
jeweils 10 % des Überschusses des Nettoverkaufserlöses<br />
erhalten, der über dem für das Flugzeug gutachterlich<br />
festgestellten Mittelwert (AVAC Mittelwert inklusive<br />
full life adjustment) für das Jahr der Veräußerung liegt;<br />
k) einen Vertrag mit der Doric Select GmbH & Co. KG<br />
über die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />
in Höhe von 550.000 EUR;<br />
l) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />
KG über die Vermittlung eines langfristigen Darlehens in<br />
Höhe von 985.592 EUR;<br />
m) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />
KG über die Vermittlung des Leasingvertrages gegen<br />
eine Vergütung in Höhe von 1.526.356 EUR;<br />
n) einen Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie<br />
von HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und<br />
Hermann Ebel gegen eine Vergütung von 684.000 EUR,<br />
wobei die Garantiesumme einem EUR-Betrag von insgesamt<br />
bis zu 80.000.000 USD zu dem zum Erwerbszeitpunkt<br />
des Flugzeugs vorherrschenden Wechselkurs<br />
entspricht;<br />
o) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG über die Konzeption, das Marketing<br />
sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen<br />
gegen eine Vergütung in Höhe von 2.377.949 EUR;<br />
p) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />
& Co. KG über die Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospekts<br />
in Höhe von insgesamt 200.000 EUR,<br />
wobei der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />
q) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />
& Co. KG für die Beratung der Gesellschaft, deren<br />
Beratung, Prüfung und Begutachtung sowie dem damit<br />
zusammenhängenden Aufwand gegen eine pauschale<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt 382.429 EUR, wobei<br />
der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />
r) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG und/oder weiteren Vertriebspartnern<br />
zum Zweck der Platzierung der Kommanditanteile der<br />
Gesellschaft in Höhe von 68.340.000 EUR gegen eine<br />
Vergütung in Höhe von 7.518.500 EUR (inkl. Agio);<br />
s) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG über die Platzierung des nach § 3<br />
Ziff. 3, Satz 2 zusätzlich erhöhten Kommanditkapitals,<br />
gegen eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio) des<br />
Erhöhungsbetrages;<br />
t) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />
GmbH & Co. KG hinsichtlich der Übernahme der laufenden<br />
Anlegerbetreuung, insbesondere der Unterstützung<br />
bei der Berichterstattung der Gesellschaft sowie<br />
der Übernahme der Buchführung - auch während eines<br />
späteren Liquidationsstadiums - gegen eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 102.000 EUR, die sich erstmals<br />
mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um<br />
2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />
149
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
u) einen Vertrag mit der Treuhandkommanditistin über die<br />
Mittelverwendungskontrolle und Mittelfreigabe sowie<br />
einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />
über die Verwaltung der im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten und der mittelbar beteiligten<br />
Treugeber, wobei die Tätigkeiten mit der Gebühr des<br />
§ 13 Ziff. 3 bis 5 und § 18 Ziff. 4 abgegolten sind.<br />
Die unter f) bis u) genannten Beträge verstehen sich – mit<br />
Ausnahme von Buchstabe m) - zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, auch wenn der Leistungserbringer<br />
auf seine Steuerbefreiung verzichtet (zur Umsatzsteuer<br />
optiert) und deswegen die Umsatzsteuer zu entrichten ist.<br />
Die Beträge nach den Buchstaben g) und t) sind – sofern<br />
es sich um laufende Vergütungen handelt – für jedes<br />
angebrochene Geschäftsjahr anteilig zu zahlen.<br />
§ 7 Beirat<br />
Die Gesellschaft hat keinen Beirat. Sie kann einen Beirat<br />
durch Gesellschafterbeschluss bestellen. Der Gesellschafterbeschluss<br />
bedarf der Mehrheit von 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen. Im Gesellschafterbeschluss sind<br />
die Rechte und Pflichten des Beirats sowie die näheren<br />
Einzelheiten festzulegen.<br />
§ 8 Gesellschafterversammlung – Umlaufverfahren<br />
1. Die Gesellschafter beschließen außer über die sonst in<br />
diesem Vertrag bezeichneten Angelegenheiten über<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres;<br />
b) die Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und der Treuhandkommanditistin;<br />
c) die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />
mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die<br />
Geschäftsjahre bis einschließlich 2011;<br />
d) die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />
e) die Veräußerung des in der Präambel genannten Flugzeugs,<br />
mit Ausnahme der lediglich fiduziarischen Übertragung<br />
im Sinne des § 6 Ziff. 4 n) und mit Ausnahme der Ver -<br />
äußerung in Folge eines Rechtsanspruchs aus den Sicherungs-<br />
und Finanzierungsverträgen i.S.d. § 6 Ziff. 6 b);<br />
150<br />
f) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />
auch Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />
soweit diese nicht unter die Regelung des § 3 Ziff. 3 fällt;<br />
g) die Auflösung der Gesellschaft;<br />
h) die Wahl des Beirates gemäß § 7;<br />
Die Beschlüsse gem. a) bis c) sind jährlich zu fassen.<br />
2. Gesellschafterbeschlüsse werden im Umlaufverfahren<br />
nach Ziff. 3 gefasst. Abweichend hiervon kann die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin aufgrund einer in<br />
ihrem Ermessen liegenden Entscheidung eine Gesellschafterversammlung<br />
gem. Ziff. 4 einberufen. Gesellschafterversammlungen<br />
sind von der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin einzuberufen, wenn dies aufgrund<br />
zwingender gesetzlicher Vorschriften geboten ist oder<br />
Gesellschafter, die zusammen mindestens 25 % des<br />
Kommanditkapitals halten, dies verlangen.<br />
3. Beschlüsse werden im Umlaufverfahren außerhalb<br />
einer Gesellschafterversammlung getroffen, indem die<br />
Kommanditisten ihre Stimme schriftlich oder per Telefax<br />
abgeben. Die Geschäftsführende Kommanditistin, die<br />
sich durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen<br />
kann, hat sämtliche Kommanditisten hierzu schriftlich<br />
unter Bezeichnung der zur Entscheidung stehenden Beschlussgegenstände<br />
aufzufordern. Eines eingeschriebenen<br />
Briefes bedarf es hierfür nicht. Die Kommanditisten<br />
haben ihre Stimme so rechtzeitig abzugeben, dass sie innerhalb<br />
von sechs Wochen seit Absendung der durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin erfolgten Aufforderung<br />
bei dieser eingetroffen ist. Das Absendedatum ist im<br />
Aufforderungsschreiben zu vermerken. Nicht oder nicht<br />
rechtzeitig eingetroffene Stimmen gelten als Enthaltung.<br />
Das gilt insbesondere, wenn ein Kommanditist seinen<br />
Anschriftenwechsel entgegen § 20 Ziff. 1 nicht rechtzeitig<br />
mitgeteilt hat. Das jeweilige Beschlussergebnis<br />
ist – nachdem die Treuhandkommanditistin die formelle<br />
Richtigkeit des Beschlusses geprüft und das Stimmergebnis<br />
bestätigt hat – unverzüglich nach Fristablauf zu<br />
protokollieren. Das Protokoll ist den Kommanditisten<br />
durch die Geschäftsführende Kommanditistin, die sich<br />
durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen kann,<br />
zu übersenden. Gleichzeitig ist den Kommanditisten das<br />
Absendedatum des Protokolls mitzuteilen.
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
4. Wird eine Gesellschafterversammlung durchgeführt,<br />
geschieht dies nach folgender Maßgabe:<br />
a) Einladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen<br />
durch die Geschäftsführende Kommanditistin schriftlich<br />
unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />
drei Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung. Die<br />
Leitung der Gesellschafterversammlungen führt ein<br />
Vertreter der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
b) Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das<br />
von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den<br />
Gesellschaftern zuzuleiten ist.<br />
c) Gesellschafterversammlungen finden nach Wahl der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin am Sitz der Gesellschaft<br />
in Offenbach oder in Hamburg statt.<br />
d) Jeder Gesellschafter kann sich auf einer Gesellschafterversammlung<br />
vertreten lassen. Der Vertreter hat eine<br />
schriftliche Vollmacht (auch per Telefax) vorzulegen,<br />
die von dem Gesellschafter für jede Gesellschafterversammlung<br />
neu zu erteilen ist. Diese muss drei volle<br />
Werktage (Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn<br />
des Tages der Gesellschafterversammlung vorliegen.<br />
Später eingehende Vollmachten finden keine Berücksichtigung.<br />
Der Bevollmächtigte ist vom Verbot des<br />
Insichgeschäfts nach § 181 BGB befreit, es sei denn,<br />
aus der Vollmacht ergibt sich ausdrücklich ein anderes.<br />
e) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn insgesamt mindestens 30 % des Kommanditkapitals<br />
vertreten sind. Hinsichtlich der in Ziff. 1 e) bis g)<br />
genannten Angelegenheiten ist die Gesellschafterversammlung<br />
beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens<br />
50 % des Kommanditkapitals vertreten sind. Nimmt<br />
die Treuhandkommanditistin an der Gesellschafterversammlung<br />
teil und ist sie an der Gesellschaft beteiligt,<br />
ist die Gesellschafterversammlung in jedem Fall beschlussfähig.<br />
Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich<br />
eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist<br />
von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung,<br />
einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />
vertretenen Kommanditkapitals und der Teilnahme der<br />
Treuhandkommanditistin beschlussfähig ist.<br />
f ) Über die Treuhandkommanditistin beteiligte Treugeber<br />
dürfen an der Gesellschafterversammlung wie unmittelbar<br />
beteiligte Kommanditisten teilnehmen und unterliegen<br />
insoweit entsprechenden Rechten und Pflichten.<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
2. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />
sowie der Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
bedarf es für die Beschlüsse gem. § 8<br />
Ziff. 1 g) und h). Ist die Veräußerung des Flugzeuges<br />
beschlossen, bedarf der Beschluss zur Auflösung<br />
der Gesellschaft lediglich einer Mehrheit von 50 %<br />
der abgegebenen Stimmen. Die Zustimmung der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin ist nicht mehr<br />
erforderlich nach Ablauf von 15 Jahren seit Ablieferung<br />
des Flugzeuges.<br />
3. Bei der Beschlussfassung gewähren je 100 EUR der<br />
Pflichteinlagen eine Stimme.<br />
4. Treugeber dürfen das Stimmrecht anteilig, d.h. entsprechend<br />
der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />
begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an<br />
der Gesellschaft, anstelle der Treuhandkommanditistin<br />
unmittelbar selbst ausüben.<br />
5. Machen Treugeber von ihrem Recht nach Ziff. 4 keinen<br />
Gebrauch, dann ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />
von dem Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />
etwaiger ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />
Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch<br />
zu machen, um auf diese Weise dem Willen aller<br />
Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />
6. Beschlüsse der Gesellschafter können binnen einer Ausschlussfrist<br />
von drei Monaten, gerechnet vom Tage der<br />
Beschlussfassung, angefochten werden. Für Beschlüsse<br />
nach § 8 Ziff. 3 beginnt die Frist mit dem Tag der Absendung<br />
des Protokolls und beträgt sechs Wochen.<br />
151
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
§ 10 Unterrichtung der Kommanditisten und Dritter<br />
1. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat die Kommanditisten<br />
einmal pro Jahr über den Gang der Geschäfte<br />
unter Einschluss des abgelaufenen und des laufenden<br />
Geschäftsjahres zu unterrichten. Die Berichterstattung<br />
hat sich auf den Gang der Geschäfte, die Lage der<br />
Gesellschaft, auf die beabsichtigte Geschäftspolitik<br />
und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken. Sie<br />
soll insbesondere Umsatzzahlen, Beschäftigungs- und<br />
Kostenentwicklung umfassen sowie wesentliche Vorfälle<br />
erläutern. Der Bericht soll auch über die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft geben.<br />
2. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
nicht aber verpflichtet, Zwischenberichte zu erstellen.<br />
3. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
den Jahresabschluss sowie die in Ziff. 1 und 2 genannten<br />
Berichte ganz oder zum Teil zu veröffentlichen,<br />
insbesondere der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG, Hamburg, mitzuteilen.<br />
2. Das Agio wird auf einem Kapitalkonto II der Kommanditisten<br />
gebucht.<br />
3. Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten der<br />
Gesellschafter gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die<br />
Verlustanteile die Pflichteinlagen der Kommanditisten<br />
übersteigen. Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten<br />
so lange gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen<br />
sind. Die Kommanditisten haben Verlustanteile nur<br />
durch zukünftige Gewinne auszugleichen.<br />
4. Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Verlustsonderkonten<br />
zu buchen sind, und der gesamte übrige Zahlungsverkehr<br />
zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />
werden auf Gesellschafterkonten gebucht. Guthaben<br />
auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.<br />
5. Die Kapitalkonten werden in EUR geführt.<br />
§ 12 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des<br />
Jahresabschlusses<br />
1. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat spätestens<br />
innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />
den Jahresabschluss aufzustellen.<br />
2. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die<br />
gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung.<br />
4. Gegenstände, insbesondere Tatsachen und Bewertungen,<br />
die die Gesellschaft betreffen und die die<br />
Kommanditisten im Zuge von Gesellschafterversammlungen,<br />
im Umlaufverfahren oder der Berichterstattung<br />
erfahren, dürfen nur mit Zustimmung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin veröffentlicht werden oder zum<br />
Zweck der Veröffentlichung weitergegeben werden.<br />
§ 11 Kapitalkonten<br />
1. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen.<br />
Sie werden auf Kapitalkonto I der Kommanditisten<br />
gebucht.<br />
3. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit der linearen AfA<br />
(Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen)<br />
gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung einer<br />
Nutzungsdauer von zwölf Jahren ab Ablieferung nutzen.<br />
4. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den<br />
Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />
muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
sein. Die Prüfung hat von dem<br />
Abschlussprüfer nach den Grundsätzen handelsrechtlicher<br />
Pflichtprüfung für große Kapitalgesellschaften zu<br />
erfolgen.<br />
5. Die Geschäftsführende Kommanditistin übersendet den<br />
geprüften Jahresabschluss den Kommanditisten im<br />
Zug der Berichterstattung bei Durchführung des Umlaufverfahrens<br />
oder mit der Einladung zur ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung.<br />
152
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
§ 13 Vergütungen, Aufwendungen, Ergebnisse<br />
1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 5.000 EUR.<br />
2. Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden die<br />
aus der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft<br />
entstehenden Aufwendungen, Kosten und Auslagen,<br />
mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer,<br />
erstattet. Der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
werden auch die Kosten und Aufwendungen für ihre<br />
Buchführung und die Erstellung ihres Jahresabschlusses<br />
erstattet.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft<br />
für die Anteilsverwaltung und damit zusammenhängende<br />
Verwaltungsleistungen sowie ihre in § 6 Ziff.<br />
6 u) genannten Tätigkeiten erstmals für das Jahr 2010<br />
und sodann jährlich eine Vergütung in Höhe von 64.000<br />
EUR. Für das Jahr 2009 und den damit zusammenhängenden<br />
Anfangsaufwand erhält sie 128.000 EUR.<br />
Die Vergütung für das Jahr 2009 ist fällig, wenn die<br />
Voraussetzungen der Mittelfreigabe nach Maßgabe des<br />
Mittelverwendungsvertrages vorliegen, spätestens aber<br />
Ende Mai 2010.<br />
4. Erstmals für das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöhen<br />
sich die in § 13 Ziff. 1 und 3 genannten Vergütungen<br />
um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
5. Die Beträge gemäß den Ziff. 1 bis 4 sind jeweils zuzüglich<br />
einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
zu zahlen.<br />
6. Die unter Ziff. 1 bis 5 genannten Positionen sind als<br />
laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />
7. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen verteilt. Ergebnisse<br />
werden den Kommanditisten im Innenverhältnis nur<br />
insoweit zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />
sind. Hierbei beginnt die Beteiligung eines Kommanditisten<br />
am Ergebnis mit dem Monat, der auf die<br />
vollständige Leistung der Pflichteinlage und des Agios<br />
bis einschließlich des 25. Kalendertages des Vormonats<br />
folgt. Bei unterschiedlichen Beitrittszeitpunkten erfolgt<br />
unter den Kommanditisten abweichend von vorstehender<br />
Regelung zeitlich begrenzt ein Ergebnisausgleich in<br />
der Weise, dass – soweit möglich und steuerrechtlich<br />
zulässig – zunächst alle beigetretenen Kommanditisten<br />
im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen und unter Außerachtlassung<br />
ihres Beitrittszeitpunktes am Ergebnis beteiligt<br />
sind. Diese Ergebnisverteilung erfolgt bis zur Erreichung<br />
einer relativen (d.h. dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />
entsprechenden) Gleichstellung der Kapitalkonten aller<br />
Kommanditisten.<br />
8. Ausschüttungen können die Kommanditisten nur<br />
zu Lasten ihrer Kapitalkonten verlangen. Ausschüttungen<br />
sind nur dann zulässig, wenn und soweit die<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpflichtungen<br />
– insbesondere die Zins- und<br />
Tilgungsverpflichtungen von Krediten zur Finanzierung<br />
des Flugzeugs, Umrüstungskosten oder Modifikationskosten<br />
am Flugzeug – nicht gefährdet werden, nach<br />
Auszahlung eine angemessene Liquiditätsreserve von<br />
nicht weniger als 200.000 EUR während der Betriebsphase<br />
des Flugzeugs verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />
gem. § 8 Ziff. 1 d) gefasst wird.<br />
9. Wird eine Ausschüttung beschlossen, so wird jedem<br />
Kommanditisten – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages – der ihm – ggf. nur<br />
zeitanteilig – zukommende Anteil ausgezahlt. Die zu<br />
berücksichtigenden Zeitanteile ergeben sich aus dem<br />
Verhältnis des Zeitraumes, in dem er beigetreten ist und<br />
seine Einlage sowie sein Agio vollständig gezahlt hat (zu<br />
berücksichtigende Zeiten) zu dem gesamten Zeitraum,<br />
auf den sich die Ausschüttung erstreckt (Ausschüttungs-<br />
153
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
zeitraum). Dabei sind für die zu berücksichtigenden Zeiten<br />
nur volle Kalendermonate zugrunde zu legen und<br />
nur dann, wenn der Kommanditist am 25. Kalendertag<br />
des Vormonats bereits beigetreten war und seine<br />
Einlage und sein Agio zu diesem Zeitpunkt vollständig<br />
erbracht hat.<br />
10. Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen werden<br />
den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt,<br />
sofern sie nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten<br />
(§ 11 Ziff. 3, 4) gedeckt sind.<br />
11. Ist der Kapitalanteil eines Kommanditisten durch Verluste<br />
unter den Betrag der eingetragenen Haftsumme<br />
gemindert und tätigt der Kommanditist Entnahmen<br />
oder wird der Kapitalanteil durch Entnahmen unter<br />
den Betrag der eingetragenen Haftsumme gemindert,<br />
lebt die Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der<br />
von ihm getätigten Entnahmen wieder auf. Aus diesem<br />
Grunde ist ein Kommanditist nicht verpflichtet, sein<br />
Entnahmerecht auszuüben.<br />
§ 14 Übertragung von Kommanditanteilen Vorkaufsrecht<br />
1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf einen<br />
Dritten mit Einwilligung der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin übertragen. Die Übertragung wird<br />
frühestens mit der Einwilligung (ex nunc) wirksam. Sie<br />
wirkt – was die dingliche Inhaberschaft am Kommanditanteil<br />
anbelangt – nicht zurück. Die Übertragung<br />
eines treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils von<br />
der Treuhandkommanditistin auf den Treugeber bedarf<br />
keiner Einwilligung.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin erteilt die<br />
Einwilligung nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei<br />
die Interessen der Gesellschaft und der vorhandenen<br />
Gesellschafter einerseits und die Interessen des übertragenden<br />
Kommanditisten andererseits zu berücksichtigen<br />
sind. Sie kann die Einwilligung insbesondere<br />
verweigern, wenn auf die Gesellschaft steuerliche<br />
Belastungen zukommen und diese von dem Übernehmer<br />
nicht ausgeglichen werden.<br />
2. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat die Einwilligung<br />
in folgenden Fällen zu verweigern:<br />
a) Zum Zweck des Minderheitenschutzes und der Verhinderung<br />
der Fremdbestimmung des Stimmrechtes<br />
ist die Einwilligung zu verweigern, wenn der Erwerber<br />
oder ein mit dem Erwerber verbundenes Unternehmen<br />
durch die Übertragung einen Kommanditanteil in Höhe<br />
von mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge aller<br />
Pflichteinlagen der Gesellschaft erhalten würde oder<br />
er bzw. das verbundene Unternehmen das mit dem<br />
Kommanditanteil verknüpfte Stimmrecht bei mehr als<br />
20 % der Kommanditanteile der Gesellschaft – gemessen<br />
nach den Nennbeträgen der Pflichteinlagen – rechtlich<br />
oder faktisch ausüben kann. Das gilt nicht für die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin.<br />
Diese Regelungen gelten auch für<br />
rechtliche Gestaltungen (z.B. Strohmanngestaltungen),<br />
die die Zwecke dieser Regelung zu umgehen suchen.<br />
Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Voraussetzungen<br />
dieses Buchstaben a) gegeben sein könnten, ist die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, eine<br />
Entscheidung so lange zurückzustellen, bis die Anhaltspunkte<br />
von Erwerber oder Veräußerer widerlegt sind.<br />
b) Die Zustimmung wird ferner verweigert, wenn ein Kommanditist<br />
seinen Kommanditanteil zum Nennbetrag<br />
von weniger als 5.000 EUR veräußert, es sei denn, der<br />
Nennbetrag ist im Wege der Erbfolge (§ 15) entstanden.<br />
Die Zustimmung ist auch zu verweigern, wenn Anhaltspunkte<br />
vorliegen, die darauf hindeuten, dass der<br />
Anleger seinen Kommanditanteil zum Zweck der Stückelung<br />
und Veräußerung von Teilkommanditanteilen<br />
erworben hat. Solche Anhaltspunkte sind insbesondere<br />
gegeben, wenn die Veräußerung mehrerer Teilkommanditanteile<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung erfolgt. Liegen<br />
derlei Anhaltspunkte vor, so ist die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin berechtigt, eine Entscheidung bezüglich<br />
ihrer Zustimmung so lange zurückzustellen, bis die<br />
Anhaltspunkte vom Veräußerer widerlegt sind.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die für den<br />
jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltene Kom-<br />
154
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
manditbeteiligung auf diesen zu übertragen. Der jeweilige<br />
Treugeber hat das Recht die Übertragung im Wege<br />
der Sonderrechtsnachfolge auf sich zu verlangen.<br />
4. Die Übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft<br />
durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />
5. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem<br />
Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />
6. Wird ein Kommanditanteil ganz oder zum Teil verkauft,<br />
so steht der Geschäftsführenden Kommanditistin ein<br />
Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat ihr den mit den<br />
Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag unverzüglich<br />
mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird<br />
durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Die Ausübung<br />
des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber<br />
dem Verkäufer. Das Vorkaufsrecht ist bis zum Ablauf<br />
von drei Wochen nach Empfang der Mitteilung des<br />
vollständigen Kaufvertrages auszuüben. Kein Vorkaufsrecht<br />
besteht bei dem Verkauf an Kinder, Eltern,<br />
Geschwister, den Ehegatten oder Lebenspartner im<br />
Sinne einer Lebenspartnerschaft. Die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, das Vorkaufsrecht<br />
zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Schriftform<br />
und ist dem Verkäufer spätestens mit Ausübung des<br />
Vorkaufsrechts mitzuteilen. Soweit der Kommanditanteil<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin gehalten<br />
wird, besteht das Vorkaufsrecht an der mittelbaren Beteiligung<br />
entsprechend den vorstehenden Regelungen.<br />
§ 15 Tod eines Gesellschafters<br />
1. Beim Tod eines Kommanditisten geht sein Gesellschaftsanteil<br />
auf den oder die Erben über. Bei mehreren<br />
Erben müssen die Einlagen jeweils zumindest 100 EUR<br />
betragen. Solange und soweit das nicht der Fall ist,<br />
muss ein gemeinsamer Bevollmächtigter zur Ausübung<br />
des Stimmrechts bestellt werden.<br />
2. Beim Tod des Kommanditisten ist Testamentsvollstreckung<br />
zulässig.<br />
3. Nach dem Tod des Kommanditisten kann die Gesellschaft<br />
durch ihre Geschäftsführende Kommanditistin<br />
oder die Treuhandkommanditistin, zur Klärung der<br />
Verfügungsberechtigung und insbesondere der Empfangsberechtigung,<br />
die Vorlage eines Erbscheins, eines<br />
Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür<br />
notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige<br />
Urkunden sind auf Verlangen in deutscher Sprache<br />
vorzulegen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines<br />
Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder<br />
eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder vom<br />
Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
vorgelegt wird. Die Gesellschaft darf denjenigen, der<br />
darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />
ist, als berechtigt ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />
mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn<br />
leisten. Dies gilt nicht, wenn der Gesellschaft bekannt<br />
ist, dass der dort genannte (z.B. nach Anfechtung oder<br />
Nichtigkeit des Testaments oder wegen eines späteren<br />
Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn<br />
ihr dies in Folge von Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden<br />
ist.<br />
4. Die vorstehenden Regelungen finden auch bei der<br />
Verfügung über treuhänderisch gehaltene Beteiligungen<br />
oder Teile hiervon durch den Treugeber Anwendung.<br />
§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er mit Wirksamwerden<br />
der Kündigung aus der Gesellschaft aus.<br />
2. Ein Gesellschafter scheidet ferner aus der Gesellschaft<br />
aus, wenn<br />
a) über sein Vermögen das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
eröffnet wird oder im Zeitpunkt des Beitritts<br />
bereits eröffnet ist und sein Kommanditanteil nicht<br />
binnen eines Zeitraumes von 12 Monaten, nachdem die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin oder die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin tatsächliche Kenntnis von der<br />
Eröffnung des Insolvenzverfahrens – insbesondere durch<br />
Mitteilung des Insolvenzverwalters – erlangt hat, auf einen<br />
Dritten übertragen wird;<br />
155
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft<br />
gekündigt hat;<br />
c) ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt.<br />
In den Fällen gem. Ziff. 2 b) scheidet der Gesellschafter<br />
mit Wirksamwerden der Kündigung aus. In den Fällen<br />
des § 133 HGB scheidet der Gesellschafter aus, der berechtigt<br />
wäre, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen.<br />
Im Fall des § 140 HGB scheidet der Gesellschafter<br />
aus, in dessen Person der Umstand eintritt, der für die<br />
übrigen Gesellschafter dieses Recht begründet.<br />
3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />
wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den<br />
übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiven und Passiven<br />
unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus,<br />
haben die Kommanditisten durch Beschluss unverzüglich<br />
eine neue persönlich haftende Gesellschafterin zu<br />
bestellen. Das gleiche gilt bei Ausscheiden der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin.<br />
5. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Kündigungen<br />
der Kommanditisten sind an die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu richten. Die Kündigung der<br />
Geschäftsführenden Kommanditistin hat gegenüber der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen. Die<br />
Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
erfolgt gegenüber den Mitgesellschaftern.<br />
§ 17 Auseinandersetzungsguthaben<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so<br />
ist das Auseinandersetzungsguthaben aufgrund einer<br />
nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellenden<br />
Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Die Auseinandersetzungsbilanz<br />
ist vom gewählten Abschlussprüfer<br />
aufzustellen. Erfolgt das Ausscheiden zum Schluss eines<br />
Geschäftsjahres, bildet der entsprechende Jahresabschluss<br />
die Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz.<br />
Erfolgt das Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres,<br />
so wird der Jahresabschluss des abgelaufenen<br />
Geschäftsjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres<br />
zugrunde gelegt und das Auseinandersetzungsguthaben<br />
zeitanteilig ermittelt. Stille Reserven im Flugzeugwert sind<br />
ebenso zu berücksichtigen wie ein etwaiger Firmenwert.<br />
Am Ergebnis schwebender Geschäfte nimmt der ausscheidende<br />
Gesellschafter teil.<br />
2. Kann zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />
und der Gesellschaft keine Einigung über den Verkehrswert<br />
des Flugzeuges erzielt werden, wird dieser<br />
verbindlich durch zwei öffentlich bestellte Sachverständige<br />
durch Schätzung festgestellt. Ein Sachverständiger<br />
soll von der Norddeutschen Landesbank, Hannover,<br />
benannt werden. Der zweite Sachverständige<br />
soll von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt/<br />
Main benannt werden und als Schätzer für Flugzeuge<br />
zugelassen sein. Als Verkehrswert gilt der Mittelwert<br />
beider Schätzungen. Die solchermaßen vorgeschlagenen<br />
Sachverständigen sowie ihre Schätzungen sind für<br />
den ausscheidenden Gesellschafter und die Gesellschaft<br />
bindend. Die Kosten der Sachverständigen trägt<br />
die Gesellschaft nur, wenn ein höherer als von der<br />
Gesellschaft selbst geschätzter Flugzeugwert von den<br />
Sachverständigen festgestellt wird. Andernfalls trägt<br />
der ausscheidende Gesellschafter die Kosten.<br />
3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen<br />
Jahresraten, jeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres,<br />
auszuzahlen.<br />
Die Zahlung der ersten Rate erfolgt am Ende des<br />
Geschäftsjahres, das auf das Ausscheiden des Gesellschafters<br />
folgt, frühestens jedoch – soweit gesetzlich<br />
zulässig – am 31. Dezember 2028. Das jeweilige<br />
Auseinandersetzungsguthaben wird von dem Tage des<br />
Ausscheidens an mit 6 % p.a. verzinst, maximal aber in<br />
Höhe des Prozentsatzes, der den Ausschüttungen der<br />
übrigen Gesellschafter im selben Zeitraum entspricht.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />
vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens kann nicht<br />
verlangt werden.<br />
156
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
4. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives<br />
Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft<br />
keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen<br />
getätigt, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />
zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />
übersteigen.<br />
5. Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des<br />
Gesellschafters ein Auflösungsbeschluss bezüglich der<br />
Gesellschaft gefasst, nimmt der Gesellschafter an der<br />
Liquidation nach Maßgabe des § 18 teil.<br />
6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin<br />
durch Beendigung eines Treuhandverhältnisses,<br />
gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend,<br />
soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht<br />
auf den Treugeber übertragen wird.<br />
§ 18 Liquidation<br />
1. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin Liquidatorin. Ihre<br />
Vertretungsbefugnis bleibt für sie und ihre Organe<br />
unverändert bestehen. Die Bestellung und Abberufung<br />
der Organe der Liquidatorin bedarf nicht der Zustimmung<br />
der Kommanditgesellschaft. Für die Tätigkeit der<br />
Liquidatorin gilt § 13 Ziff. 2, 5 entsprechend.<br />
2. Der nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös<br />
wird in folgender Reihenfolge verwandt:<br />
a) Auszahlung beschlossener und nicht entnommener<br />
Ausschüttungen an die Kommanditisten;<br />
b) Verteilung des verbleibenden Überschusses auf die<br />
Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen.<br />
3. Soweit der Liquidationserlös nicht ausreicht, erfolgen<br />
Auszahlungen gem. Ziff. 2 a) jeweils vorrangig auf<br />
die Beträge, die bis zur Liquidation trotz Vorliegens<br />
der Auszahlungsvoraussetzungen nicht entnommen<br />
wurden, und zwar im Verhältnis der nicht entnommenen<br />
Beträge zueinander. Im Übrigen erfolgen Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen.<br />
Auf über den Liquidationserlös hinausgehende Ansprüche<br />
verzichten die betroffenen Anspruchberechtigten<br />
gem. Ziff. 2 a) und b) bereits jetzt. Die Gesellschaft<br />
nimmt den Verzicht an.<br />
4. Die Auszahlung des den Kommanditisten zustehenden<br />
Liquidationserlöses erfolgt an die Treuhandkommanditistin,<br />
die die Verteilung des Liquidationserlöses an die<br />
weiteren Kommanditisten und Treugeber vornimmt. Für<br />
die Auseinandersetzung und Abwicklung erhält sie keine<br />
gesonderte Gebühr.<br />
§ 19 Sicherungsabtretung und Verpfändung von<br />
Kommanditanteilen, Nießbrauch<br />
1. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin. Diese<br />
Zustimmung kann nur aus triftigem Grund verweigert<br />
werden.<br />
2. Die Bestellung eines Nießbrauchs am Kommanditanteil<br />
ist unzulässig.<br />
§ 20 Anschriften/Mitwirkungspflichten<br />
1. Die Kommanditistin sind verpflichtet, der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin oder der Treuhandkommanditistin<br />
ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Bei einem<br />
Anschriftenwechsel haben sie ihre neue Anschrift unverzüglich<br />
mitzuteilen. Kommen sie ihrer Verpflichtung<br />
nicht nach, tragen sie die ihnen daraus entstehenden<br />
Nachteile. Die Gesellschaft ist insbesondere nur verpflichtet,<br />
Mitteilungen an die letzte bekannte Anschrift<br />
zu adressieren.<br />
2. Die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderin<br />
haben das Recht, von den Kommanditisten<br />
Angaben und Mitwirkungshandlungen zu verlangen, die<br />
zur Erfüllung dieses Vertrages und damit zusammenhängender<br />
gesetzlicher Pflichten – insbesondere nach<br />
den Steuergesetzen sowie dem Geldwäschegesetz –<br />
erforderlich sind oder von Behörden, namentlich der<br />
Finanzverwaltung, verlangt werden. In diesen Fällen<br />
hat der Kommanditist unverzüglich, maximal innerhalb<br />
157
Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />
einer Frist von drei Wochen, ggf. notwendige Formulare<br />
und Erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder<br />
bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Die Kommanditisten<br />
sind verpflichtet der Gesellschaft unverzüglich und<br />
unaufgefordert etwaige Änderungen ihrer gemäß dem<br />
Geldwäschegesetz oder ähnlicher Vorschriften erforderlichen<br />
Angaben sowie ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer<br />
(falls nicht vergeben: ihre Steuernummer)<br />
mitzuteilen.<br />
§ 21 Quellensteuer<br />
Ist auf die an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen<br />
Kapitalertragsteuer oder eine andere vergleichbare<br />
Quellensteuer zu zahlen oder ist eine solche bereits<br />
abgezogen worden oder hat die Gesellschaft bzw. die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin aufgrund einer<br />
Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen<br />
und betreffen diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter<br />
oder Treugeber, ist der dafür erforderliche<br />
Betrag der Gesellschaft bzw. der Geschäftsführenden<br />
Kommanditistin von dem betreffenden Gesellschafter<br />
oder Treugeber zu erstatten. Auch kann er einbehalten<br />
und ggf., insbesondere gegen Ausschüttungen, aufgerechnet<br />
werden.<br />
§ 22 Kosten<br />
1. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft. Der Kommanditist trägt jedoch<br />
die Kosten seiner notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />
4. Unbeschadet der Ziff. 1 bis 3 ist bei einer entgeltlichen<br />
Kommanditanteilsveräußerung der Treuhandkommanditistin<br />
für ihren zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />
vom Veräußerer ein pauschales Entgelt in Höhe<br />
von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive 19 % Umsatzsteuer,<br />
mindestens 150 EUR, höchstens 300 EUR, pro<br />
Anteilsveräußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer<br />
geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />
§ 23 Auslegungsgrundsatz<br />
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig<br />
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise<br />
unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit<br />
oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird<br />
hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />
nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />
sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine<br />
Regelung gelten, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche<br />
Zweck am besten erreicht wird.<br />
Offenbach am Main, den 19. Oktober 2009<br />
Doric Flight Management 12 GmbH,<br />
gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />
2. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der<br />
Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer)<br />
die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der<br />
Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal 100<br />
EUR. Wird der Kommanditanteil von der Treuhandkommanditistin<br />
auf den Treugeber übertragen, gilt Ziff. 1.<br />
Doric Flight Control 12 GmbH,<br />
gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />
3. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen,<br />
insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 1 und<br />
2 für jeden Erwerber entsprechend; insbesondere fällt<br />
die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert an.<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />
gez. durch Rüdiger Dornhof als Geschäftsführer<br />
158
Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />
159
Teil D // Treuhandauftrag //<br />
Treuhandauftrag (TREUHANDVERTRAG)<br />
Präambel<br />
ie Firma AGR Treuhandgesellschaft »Sky Cloud«<br />
mbH – nachstehend Treuhänderin genannt – ist als<br />
Kommanditistin an der Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH &<br />
Co. KG beteiligt, mit der Berechtigung, ihre Beteiligung zu erhöhen<br />
und treuhänderisch für Dritte zu halten oder auf diese<br />
zu übertragen. Dementsprechend hat sich die Treuhänderin<br />
an der Kommanditgesellschaft beteiligt.<br />
§ 1 Treuhandverhältnis<br />
1. Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der unterzeichneten<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
begründet.<br />
2. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung beauftragt<br />
jeder Treugeber die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />
Treuhandauftrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />
ihre Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />
zu erhöhen. Die jeweilige Erhöhung erfolgt<br />
im Namen der Treuhänderin, jedoch für Rechnung des<br />
Treugebers. Eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />
des Treugebers erfolgt insbesondere nach § 6.<br />
3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Erhöhung ihrer<br />
Beteiligung unter die aufschiebende Bedingung des<br />
Eintritts der Freigabevoraussetzungen gem. § 2 des<br />
Vertrages über die Verwendung von Kapitaleinlagen<br />
(Mittelverwendungsvertrag) zu stellen. Sie ist erst mit<br />
Vorliegen dieser Bedingungen berechtigt, die von den<br />
Treugebern auf ihr Treuhandkonto eingezahlten Beträge<br />
auf die zu leistende Pflichteinlage der Kommanditgesellschaft<br />
zu zahlen.<br />
§ 2 Einzahlungsverpflichtung<br />
1. <br />
a) Die Treuhänderin ist berechtigt, vom Treuhandauftrag<br />
zurückzutreten, wenn der Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung<br />
gemäß der Beitrittserklärung nicht<br />
rechtzeitig nachkommt.<br />
b) Für nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen fallen Verzugszinsen<br />
in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen an.<br />
c) Die Treuhänderin ist berechtigt, die Einzahlungsverpflichtung<br />
des Treugebers an Erfüllungs statt ganz oder<br />
zum Teil an die Kommanditgesellschaft abzutreten.<br />
2. Einzahlungen auf das Treuhandkonto werden – vorbehaltlich<br />
abweichender Regelungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
– nicht verzinst.<br />
§ 3 Treuhandverwaltung<br />
1. Die Treuhänderin wird die übernommene Beteiligung<br />
treuhänderisch und uneigennützig für den jeweiligen<br />
Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
des Kommanditgesellschaftsvertrages, dieses<br />
Treuhandauftrages, des Mittelverwendungsvertrages<br />
und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen.<br />
2. Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />
3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen des<br />
Treuhandverhältnisses erworbene Vermögen von ihrem<br />
eigenen Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />
Sie wird alles, was sie aufgrund ihrer formalen Stellung<br />
als Kommanditistin erlangt, an den Treugeber herausgeben<br />
bzw. zu Gunsten des Treugebers verwenden.<br />
4. Der Treugeber ist – auch wenn er nicht unmittelbar an<br />
der Kommanditgesellschaft beteiligt ist – wirtschaftlich<br />
wie ein im Handelsregister eingetragener Kommanditist,<br />
der an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zu<br />
behandeln. Die mittelbare Beteiligung erstreckt sich<br />
auf das jeweils anteilige Gesellschaftsvermögen, einschließlich<br />
der stillen Reserven, sowie auf Gewinn und<br />
Verlust der Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des<br />
Kommanditgesellschaftsvertrages. Der Treugeber trägt<br />
in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />
Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener Kommanditist.<br />
160
Treuhandauftrag // Teil D<br />
5. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />
frei, die sich aus dem Treuhandverhältnis<br />
ergeben können. Wird die Treuhänderin aus solchen<br />
Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens<br />
des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />
§ 4 Haftung<br />
1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein<br />
vor Vertragsschluss liegendes Verhalten – nur, soweit<br />
ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />
werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit.<br />
Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe<br />
des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages<br />
begrenzt.<br />
2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar<br />
an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, haftet er<br />
mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung im Innenverhältnis<br />
gegenüber der Treuhänderin so, als sei er selbst<br />
unmittelbar eingetragener Kommanditist.<br />
3. Der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der<br />
Treuhänderin für Schäden an der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit scheidet aus.<br />
§ 5 Stimmrecht<br />
1. Die Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht anteilig,<br />
d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das<br />
Treuhandverhältnis begründeten wirtschaftlichen Beteiligung<br />
an der Gesellschaft, anstelle der Treuhänderin<br />
unmittelbar selbst auszuüben.<br />
2. Übt die Treuhänderin das Stimmrecht in der Kommanditgesellschaft<br />
aus, sind von ihr etwaige Weisungen<br />
des jeweiligen Treugebers einzuholen, in welcher Weise<br />
die Treuhänderin ihr Stimmrecht ausüben soll. Die<br />
Weisungen des Treugebers müssen drei volle Werktage<br />
(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn der vorgesehenen<br />
Stimmabgabe schriftlich, per Fax oder Email<br />
vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />
Berücksichtigung.<br />
3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von ihrem<br />
Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr aufgrund<br />
des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />
Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />
auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der<br />
Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />
4. Bei Weisungen und Beschlussfassungen repräsentieren<br />
je 100 EUR der Einlage eine Stimme.<br />
§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />
in das Handelsregister<br />
1. Soweit gemäß Beitrittserklärung eine unmittelbare<br />
Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />
erfolgen soll, ist der Treugeber verpflichtet, ein von der<br />
Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />
einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden<br />
Teilkommanditeinlage auf den Treugeber anzunehmen.<br />
2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben<br />
wird, liegt das Angebot in der Aufforderung der<br />
Treuhänderin gegenüber dem Treugeber, sich zum Handelsregister<br />
anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />
wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung<br />
des Treugebers zum Handelsregister in notariell beglaubigter<br />
Form vorliegt oder der Treugeber der Treuhänderin<br />
eine Handelsregistervollmacht – die auch auf die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin der Kommanditgesellschaft<br />
lauten kann – in notariell beglaubigter Form<br />
übermittelt hat.<br />
3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine<br />
unmittelbare Eintragung in das Handelsregister als<br />
Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er von der<br />
Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren<br />
Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteils im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge – mit der Folge seiner<br />
unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />
§ 9 Ziff. 4, Satz 1; Ziff. 5 gilt entsprechend. Der Treugeber<br />
hat die für die Eintragung notwendigen Erklärungen<br />
in der erforderlichen Form abzugeben.<br />
161
Teil D // Treuhandauftrag //<br />
4. Die Treuhänderin hat das Recht, die treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung auf den Treugeber<br />
zu übertragen. Sie wird hiervon nur aus besonderem<br />
Grund Gebrauch machen.<br />
steht im Fall des Verkaufs der mittelbaren Beteiligung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin ein übertragbares<br />
Vorkaufsrecht gegen den Verkäufer entsprechend<br />
§ 14 Ziff. 6 des Kommanditgesellschaftsvertrages zu.<br />
§ 7 Kapitalkonten – Ausschüttungen<br />
1. Für jede mittelbare Kommanditbeteiligung werden<br />
Kapitalkonten entsprechend § 11 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
geführt.<br />
2. Ausschüttungen werden den Treugebern als unverzinsliche<br />
Darlehen gewährt, sofern das nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
der Fall ist.<br />
§ 8 Übertragung, Belastung<br />
1.<br />
a) Jeder Treugeber kann seine Beteiligung mit Einwilligung<br />
der Treuhänderin auf einen Dritten übertragen oder<br />
verpfänden. Die Treuhänderin kann die Einwilligung nur<br />
verweigern, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Übertragung<br />
und Verpfändung bedürfen zusätzlich der Einwilligung<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin der<br />
Kommanditgesellschaft, die aus den gleichen Gründen<br />
verweigert werden kann, wie sie nach dem jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag einem unmittelbar beteiligten<br />
Kommanditisten gegenüber verweigert werden<br />
kann. Als Übertragung gilt insbesondere auch eine<br />
Sicherungsübertragung.<br />
b) Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der<br />
Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales Entgelt<br />
gemäß § 22 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
zu zahlen.<br />
c) Die Bestellung eines Nießbrauchs an der Beteiligung ist<br />
unzulässig.<br />
2. Mit Übertragung tritt der Erwerber mit allen Rechten<br />
und Pflichten an die Stelle des bisherigen Treugebers.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt, einen Nachweis des<br />
Überganges zu verlangen.<br />
3. Soweit der Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist,<br />
§ 9 Beendigung<br />
1. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger über. Es<br />
gelten die Regelungen des § 15 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
entsprechend.<br />
2. Dieser Vertrag kann von der Treuhänderin und von dem<br />
Treugeber mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />
gekündigt werden. Er kann ferner entsprechend den<br />
Regelungen über die ordentliche Kündigung des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />
gekündigt werden. Das<br />
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />
Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.<br />
3. Das Treuhandverhältnis endet, wenn der Treugeber als<br />
unmittelbar beteiligter Kommanditist aus der Kommanditgesellschaft<br />
ausscheidet oder – falls er nur mittelbar<br />
beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />
ausscheiden würde.<br />
4. Endet das Treuhandverhältnis – gleich aus welchem<br />
Grund, aber vorbehaltlich Ziff. 1 – , so ist die mittelbar<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung auf den Treugeber<br />
zu übertragen und der Treugeber im Handelsregister<br />
als Kommanditist einzutragen, es sei denn es liegt ein<br />
Grund vor, der zu seinem Ausscheiden aus der Kommanditgesellschaft<br />
führt. Treugeber und Treuhänderin<br />
haben die für die Handelsregistereintragung notwendigen<br />
Erklärungen in der erforderlichen Form abzugeben.<br />
Die Kosten trägt der Treugeber.<br />
5. Die Treuhänderin kann die Übertragung nach Ziff. 4 verweigern,<br />
solange die Volleinzahlung des Zeichnungsbetrages<br />
zuzüglich Agio durch den Treugeber nicht<br />
erfolgt ist. Soweit Einzahlungen nicht fällig sind, kann<br />
der Treugeber an Stelle der Einzahlung bis zur Fälligkeit<br />
Sicherstellung leisten.<br />
162
Treuhandauftrag // Teil D<br />
§ 10 Untererrichtung<br />
1. Über die die Kommanditgesellschaft betreffenden Vorgänge<br />
wird die Treuhänderin die Treugeber schriftlich<br />
unterrichten.<br />
2. Im Interesse aller wirtschaftlich an der Gesellschaft Beteiligten<br />
wird die Treuhänderin alle schriftlichen Informationen,<br />
die sie ihren Treugebern durch Rundschreiben<br />
gewährt, auch den Kommanditisten erteilen, die nicht<br />
oder nicht mehr Treugeber sind.<br />
§ 11 Verjährung<br />
1. Ansprüche gegen die Treuhänderin und ihre Organe<br />
verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem<br />
der Anspruch entstanden ist, soweit sich nicht ohne<br />
diese Regelung eine kürzere Verjährungsfrist ergibt.<br />
§12 Teilnichtigkeit, Regelungslücke<br />
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig<br />
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit<br />
oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />
die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />
Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass<br />
der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />
zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, mit<br />
der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck am besten<br />
erreicht wird.<br />
2. Ziff. 1 gilt insbesondere auch für etwaige vorvertragliche<br />
Pflichtverletzungen.<br />
Hamburg, 19.10.2009<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />
gez. durch Martin Kloss und Rüdiger Dornhof jeweils als Geschäftsführer<br />
Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />
gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin der Doric Flight Management 12 GmbH<br />
163
Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />
JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT<br />
er Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss prüfen zu lassen<br />
und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen. Er hat dennoch<br />
zum 31. Dezember 2008 einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen<br />
des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches<br />
des Handelsgesetzbuches aufgestellt und entsprechend den Bestimmungen der<br />
§ 317 bis §324 des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />
und Lagebricht sind nachfolgend abgebildet. Eine Zwischenübersicht<br />
wurde nicht erstellt und veröffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses verpflichtet. Es gibt keine wesentlichen Änderungen der Angaben<br />
des Jahresabschlusses (und des Lageberichtes) seit dem 31.12.2008.<br />
// Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />
2008<br />
EUR<br />
18. -<br />
31.12.2007<br />
EUR<br />
1. Sonstige betriebliche Erträge 21,98 0<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.059,55 1<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26,55 0<br />
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag -2.011,02 -1<br />
164
Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />
// Bilanz zum 31. Dezember 2008<br />
Aktiva<br />
31.12.2008<br />
EUR<br />
31.12.2007<br />
TEUR<br />
A. Ausstehende Einlage 0,00 2<br />
davon eingefordert: 0,00 EUR (Vorjahr: 2 TEUR)<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Sonstige Vermögensgegenstände 277,25 0<br />
davon aus Steuern: 277,25 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)<br />
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.377,35 0<br />
2.654,60 2<br />
Passiva<br />
EUR<br />
31.12.2008<br />
EUR<br />
31.12.2007<br />
TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
Kapitalanteile der Kommanditisten<br />
1. Festkapital (Hafteinlage: 60,00 EUR) 4.428,03 2<br />
2. Variables Kapital -3.019,39 -1<br />
1.408,64 1<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 750,00 1<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen davon mit einer Restlaufzeit<br />
bis zu einem Jahr:<br />
495,96 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 495,96 0<br />
2.654,60 2<br />
165
Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />
Offenbach am Main<br />
Anhang für das Geschäftsjahr vom<br />
1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />
Allgemeine Angaben<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Doric Flugzeugfonds<br />
Zwölfte GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) ist die Alpha<br />
Flight Control GmbH, Offenbach am Main. Deren Geschäftsgegenstand<br />
ist unter anderem die Beteiligung an Personengesellschaften<br />
sowie die Geschäftsführung bei diesen. Das<br />
voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR. Alleiniger<br />
Gesellschafter der Komplementärin ist die Doric Asset<br />
Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main.<br />
Der Geschäftsführung der Alpha Flight Control GmbH,<br />
Offenbach am Main, gehörten im Berichtszeitraum an:<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung folgender handelsrechtlicher<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften<br />
aufgestellt worden:<br />
Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten<br />
wurden zu Nominalwerten angesetzt.<br />
Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen<br />
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />
Risiken gebildet.<br />
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
Währungsumrechnung<br />
Die Kapitalanteile der Kommanditisten in Höhe von 4.428,03<br />
EUR (6.000,00 USD) wurden zu historischen Kursen<br />
(Kurse zum jeweiligen Zeitpunkt der Einlage) umgerechnet.<br />
Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau<br />
Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau<br />
Die Geschäftsführung obliegt der First Flight Management<br />
GmbH (geschäftsführende Kommanditistin). Der Geschäftsführung<br />
der First Flight Management GmbH, Offenbach am<br />
Main, gehörten im Berichtszeitraum an:<br />
Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau<br />
Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau<br />
Die Gesellschafterversammlung hat am 3. Juni 2008 die Verlegung<br />
des Firmensitzes von Schöneck nach Offenbach am<br />
Main, Berliner Str. 114 beschlossen.<br />
Durch einen Gesellschafterbeschluss vom 1. Oktober<br />
2008 wurde das Kommanditkapital der Gesellschaft durch<br />
Erhöhung der Einlage der First Flight Management GmbH<br />
von 2.500,00 USD auf 3.000,00 USD sowie der Aufnahme<br />
der Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, als weitere<br />
Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 3.000,00 USD<br />
von ursprünglich 2.500,00 USD auf 6.000,00 USD erhöht.<br />
Die Summe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen<br />
gem. § 171 HGB beträgt seither 60,00 EUR.<br />
Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Die Gesellschaft unterhält Guthaben bei Kreditinstituten<br />
in EUR.<br />
Die Rückstellung in Höhe von 750,00 EUR ist für Prüfungskosten<br />
gebildet worden.<br />
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 495,96 EUR bestehen aus<br />
der Pauschalvergütung.<br />
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2008 beträgt<br />
2.011,02 EUR und resultiert im Wesentlichen aus Notar- und<br />
Handelsregistergebühren, Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung<br />
sowie der Pauschalvergütung der Komplementärin.<br />
Der Jahresfehlbetrag wurde den variablen Kapitalkonten<br />
II der Kommanditisten belastet.<br />
Bei den Entnahmen in Höhe von 8,37 EUR handelt es sich<br />
um im Rahmen von Zinserträgen einbehaltene Zinsabschlagsteuer<br />
und Solidaritätszuschlag, die den Kommanditisten<br />
zugewiesen werden.<br />
166
Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />
Die Gesellschaft beschäftigte am Bilanzstichtag keine<br />
Arbeitnehmer.<br />
2. Geschäftsverlauf<br />
Die Gesellschaft war bis zum Bilanzstichtag nicht<br />
operativ tätig.<br />
Offenbach am Main, den 27. April 2009<br />
Der persönliche haftende Gesellschafter:<br />
Alpha Flight Control GmbH<br />
3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft sowie<br />
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />
Ziel der Gesellschaft ist es, eine <strong>Invest</strong>ition in Leasingobjekte<br />
(z.B. Flugzeuge) unter Berücksichtung eines optimalen<br />
Verhältnisses von Rendite und Risiko zu tätigen.<br />
gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />
First Flight Management GmbH<br />
gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />
Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein,<br />
ihre finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen<br />
zu erfüllen. Darüber hinaus geht die Geschäftsführung davon<br />
aus, in absehbarer Zeit ein geeignetes Leasingobjekt<br />
zu erwerben.<br />
Außergewöhnliche Risiken der künftigen Entwicklung der<br />
Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />
Offenbach am Main<br />
Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />
Offenbach am Main, den 27. April 2009<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter:<br />
Alpha Flight Control GmbH<br />
1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen<br />
Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />
(kurz: Gesellschaft) wurde am 18. Dezember 2007<br />
gegründet und am 10. Juli 2008 in das Handelsregister<br />
des Amtsge-richts Offenbach am Main unter der<br />
Nummer HRA 41125 (vormals: Amtsgericht Hanau,<br />
Nummer HRA 92575) eingetra gen. Der Sitz der Gesellschaft<br />
befindet sich in 63065 Offen bach am Main.<br />
Die Verlegung des Firmensitzes wurde von der Gesellschafterversammlung<br />
am 3. Juni 2008 beschlossen.<br />
gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />
First Flight Management GmbH<br />
gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern<br />
jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung<br />
und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />
zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit<br />
sie nicht genehmigungspflichtig sind.<br />
167
Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />
Bestätigungsvermerk des<br />
Abschlussprüfers<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der Doric<br />
Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, Offenbach am Main<br />
(vormals: Schöneck), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar<br />
bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den<br />
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in<br />
der Verantwortung der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über<br />
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und über den Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend<br />
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist<br />
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des<br />
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über<br />
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />
unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, Offenbach am<br />
Main (vormals: Schöneck), den gesetzlichen Vorschriften und<br />
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit<br />
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
München, den 18. Juni 2009<br />
Deloitte & Touche GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Stadter)<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
(ppa. Vogel)<br />
Wirtschaftsprüfer<br />
Angaben über den Geschäftsverlauf<br />
des Emitenten seit Abschluss des letzten<br />
Geschäftsjahres<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb des<br />
Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />
MSN 025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in<br />
Form eines Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung<br />
sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />
168
Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />
Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben,<br />
die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />
Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat<br />
der Emittent nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres die<br />
folgenden Verträge bis zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen:<br />
Leasingvertrag mit Emirates vom 12. Oktober 2009<br />
Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />
der Führung der Nord/LB vom 12. Oktober 2009<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />
Nord/LB vom 08. Oktober 2009<br />
Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September 2009<br />
Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit Doric<br />
Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom<br />
12. Oktober 2009<br />
Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />
Finance GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />
Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />
mit Doric Select GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />
Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
mit der Doric Select GmbH & Co. KG vom<br />
01. Juli 2009<br />
Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />
Finance GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />
Konzeptions- und Marketingvertrag mit HANSA TREU-<br />
HAND Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus<br />
GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungs- und Vertriebsvereinbarung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Prospekterstellung mit<br />
der Doric Emissionshaus und der HANSA TREUHAND<br />
Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Beratungs-, Prüfungs- und<br />
Begutachtungsleistungen mit der Doric Emissionshaus und<br />
der HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />
HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />
Mittelverwendungsvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH vom 19. Oktober 2009<br />
Geschäftsaussichten des Emittenten<br />
bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres<br />
Der Emittent wird voraussichtlich seine operative Tätigkeit<br />
im Dezember 2009 mit der Übernahme des Flugzeuges vom<br />
Typ Airbus A380-800 aufnehmen. Die Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Emittenten ist durch den Kauf und die<br />
Vermietung des Flugzeuges bestimmt. Der Kaufpreis beträgt<br />
ca. 210 Mio. USD bzw. ca. 149 Mio. EUR Dieser wird teilweise<br />
durch das langfristige Darlehen mit dem Bankenkonsortium<br />
unter der Führung der NORD/LB (Laufzeit insgesamt 15 Jahre)<br />
i.H.v. bis zu 131 Mio. USD finanziert. Der Restbetrag soll<br />
durch von Anlegern einzuwerbendes Einlagekapital gedeckt<br />
werden. Gemäß Prognose erfolgt die Platzierung des Einlagekapitals<br />
bis zum 25. November 2009. Sollte dies in der<br />
Realität nicht der Fall sein, kann der Emittent bei Auslieferung<br />
des Flugzeuges ein Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der<br />
NORD/LB ziehen und dieses durch Einwerbung von Einlagekapital<br />
zurückführen. Sollte die Platzierung des Einlagekapitals<br />
nicht bis zum 30. Dezember 2010 erfolgt sein, haben<br />
sich die HANSA TREUHAND Finance und Hermann Ebel<br />
(gesamtschuldnerisch) im Rahmen einer Platzierungsgarantie<br />
verpflichtet, die noch zu platzierenden Kapitalanteile zu übernehmen<br />
oder zu finanzieren oder durch Dritte übernehmen<br />
zu lassen. Der Leasingvertrag mit Emirates wurde zunächst<br />
über zehn Jahre abgeschlossen. Emirates hat darüber hinaus<br />
die Option, den Leasingvertrag zu gleichbleibenden Konditionen<br />
einmal um zwei Jahre zu verlängern. Ab Übernahme<br />
des Flugzeuges hat die Fluggesellschaft eine monatliche<br />
Leasingrate von 0,92 % des Kaufpreises an den Emittenten<br />
zu leisten. Die weitere Geschäftsentwicklung des Emittenten<br />
wird im Wesentlichen von der Vermietung des Flugzeuges im<br />
Anschluss an die Vermietung an Emirates, die Entwicklung<br />
des Flugzeugwertes und schließlich vom Zeitpunkt und Höhe<br />
des Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen. Aus<br />
heutiger Sicht wird die Beteiligungsgesellschaft in der Lage<br />
sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen<br />
Verpflichtungen zu erfüllen. Negative künftige Entwicklungen<br />
des Emittenten sind derzeit nicht erkennbar. Der Emittent geht<br />
von einem weiter wachsenden Marktumfeld und somit einer<br />
starken Nachfrage im Bereich dieser Flugzeuggröße aus.<br />
169
Teil D // Rechtliche und steuerliche grundlagen //<br />
Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />
1. Vertragsabschluss, Erwerb und wesentliche<br />
Merkmale der Beteiligung<br />
Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
auch: Fondsgesellschaft) wird ein Passagierflugzeug<br />
übernehmen.<br />
Der auf Erwerb mittelbarer oder unmittelbarer Kommanditbeteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft gerichtete Vertrag<br />
kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung des<br />
Anlegers (Auftraggebers) durch die Treuhänderin zustande.<br />
Ob sich der Anleger lediglich mittelbar über die Treuhänderin<br />
beteiligt oder eine direkte Kommanditanteilsübertragung<br />
auf sich wünscht, obliegt ihm und kann wahlweise<br />
auf der Beitrittserklärung von ihm festgelegt werden. Es<br />
handelt sich um eine EUR-Beteiligung. Der Anleger zahlt<br />
den in der Beitrittserklärung genannten EUR-Betrag. Die<br />
für den Kommanditanteil in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt 10% der Pflichteinlage. Die Ergebnisrechnungen,<br />
die lediglich eine Prognose darstellen,<br />
finden sich auf Seite 75 ff. des Prospektes. Die übrigen<br />
Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen aus<br />
dem Beteiligungsprospekt.<br />
2. Vertragliche Mindestlaufzeiten und Befristung<br />
der Gültigkeitsdauer<br />
Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen erstreckt<br />
sich auf den 31. Dezember 2027.<br />
4. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten<br />
Der Anleger, der als Kommanditist ins Handelsregister<br />
eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung<br />
verbundenen Kosten insoweit zu tragen, als es sich<br />
um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />
nach den gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung,<br />
an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich<br />
ergebende Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />
Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />
können Bankkosten anfallen, die vom Anleger zu<br />
tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren Höhe<br />
sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken richtet.<br />
Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />
Geldwäschegesetzes können Kosten anfallen. Diese<br />
bestimmten sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />
Wird die Identität durch beglaubigte Kopie eines Ausweises<br />
nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach den<br />
Sätzen der beglaubigenden Behörde oder nach den für<br />
die Notare geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Fall<br />
des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises<br />
durch eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />
oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die<br />
zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />
besteht nicht.<br />
3. Gesamtpreis aller verbundenen Preisbestandteile<br />
Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />
Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />
einzutragenden Pflichteinlage (Beteiligungsbetrag) zuzüglich<br />
5% Agio auf diesen Betrag. Hier finden sich auch die<br />
Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen in EUR.<br />
Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und<br />
den postalischen Verkehr anfallen, die sich nach den<br />
Kosten sätzen der Telekommunikationsanbieter bzw. der<br />
Post richten.<br />
170
Rechtliche und steuerliche grundlagen // Teil D<br />
5. Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />
Geschäftstätigkeit der AGR Treuhandgesellschaft »Sky<br />
Cloud« mbH, (Treuhänderin):<br />
Hauptgeschäftstätigkeit ist die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten<br />
im eigenen Namen durch die<br />
Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften<br />
für Flugzeugbeteiligungen.<br />
Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Wirtschafts-<br />
und Ordnungsamt, Klosterwall 2, 20095 Hamburg<br />
6. Spezielle Risiken und Erträge<br />
Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf<br />
dem Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“<br />
dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere<br />
sind folgende Risiken zu nennen, die vor allem auf den<br />
nachstehend bezeichneten Prospektseiten näher erläutert<br />
werden:<br />
Übernahmerisiken des Flugzeugs (Prospekt, Seite 16)<br />
Neuentwicklungsrisiko (Prospekt, Seite 19)<br />
Marktschwankungen (Prospekt, Seite 18)<br />
Betriebskostenrisiken (Prospekt, Seite 17)<br />
Risiko bei der Veräußerung des Flugzeuges<br />
(Prospekt, Seite 24)<br />
Wechselkursrisiken (Prospekt, Seite 21)<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
(Prospekt, Seite 27)<br />
Änderungen der gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen,<br />
Rahmenbedingungen (Prospekt, Seite 20 f., 26)<br />
Modifikationen am Flugzeug (Prospekt, Seite 25)<br />
Bonitätsrisiko (Prospekt, Seite 22)<br />
Rückabwicklungsrisiko (Prospekt, Seite 21)<br />
Leasingraten-Risiko (Prospekt, Seite 18 f.)<br />
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />
Indikator für künftige Erträge.<br />
7. Leistungsvorbehalt<br />
Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle<br />
der Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu erbringen,<br />
ist nicht vereinbart.<br />
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor<br />
Abschluss des Fernabsatzvertrages liegt deutsches Recht<br />
zugrunde.<br />
Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über<br />
das im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine<br />
Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit den Anlegern<br />
ebenfalls nicht vereinbart.<br />
9. Vertragssprache<br />
Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen<br />
sowie die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung<br />
des Anlegers verpflichten, während der Laufzeit des<br />
Vertrages zu kommunizieren, ist deutsch.<br />
10. Aussergerichtliche beschwerde- und<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />
betreffende Finanzdienstleistungen kann sich<br />
ein Verbraucher schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />
Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />
der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an folgende<br />
öffentliche Schlichtungsstelle wenden: Deutsche Bundesbank,<br />
Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047<br />
Frankfurt am Main, www.bundesbank.de.<br />
11. Sicherungssysteme<br />
Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme<br />
für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht.<br />
171
Teil D // Rechtliche und steuerliche grundlagen //<br />
12. Vertragliche Kündigungsbedingungen und<br />
Vertragsstrafen<br />
a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Doric Flugzeugfonds<br />
Zwölfte GmbH & Co. KG:<br />
Ein Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen ist, nach den §§ 5 Ziff. 2<br />
und 16 Ziff. 1, 5 des Gesellschaftsvertrages mit einer<br />
Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />
2027. Mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet<br />
der Kommanditist aus der Gesellschaft aus. Die<br />
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist an die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin, die Doric Flight<br />
Management 12 GmbH, zu richten.<br />
b) Kündigung des Treuhandauftrages mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />
„Sky Cloud“ mbH (Treuhänderin):<br />
Der Vertrag kann nach § 9 Ziff. 2 des Treuhandauftrages<br />
vom Anleger (Treugeber) gegenüber der Treuhänderin<br />
mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />
gekündigt werden. Er kann ferner entsprechend den<br />
Regelungen über die ordentliche Kündigung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft (s. o.<br />
Buchstabe a)) gegenüber der Treuhänderin gekündigt<br />
werden.<br />
Darüber hinaus kann das Treuhandverhältnis nach<br />
§ 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt<br />
werden. Ein wichtiger Grund setzt die Unzumutbarkeit<br />
der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den kündigenden<br />
Teil voraus, wobei alle Einzelfallumstände und<br />
die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen<br />
sind. Die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen<br />
Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte<br />
von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.<br />
Erfolgt eine Kündigung, hat die Treuhänderin eine der<br />
Beteiligung des Treugebers entsprechende Teilkommanditeinlage<br />
auf den Treugeber zu übertragen, der<br />
damit unmittelbar Kommanditist wird. Eine Pflicht zur<br />
Übertragung besteht aber in den Fällen nicht, in denen<br />
ein Grund vorliegt, der zum Ausscheiden des Treugebers<br />
aus der Fondsgesellschaft führt.<br />
c) Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />
13. Widerrufsrecht<br />
Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn es<br />
sich um ein Fernabsatzgeschäft (§ 312b BGB) oder<br />
ein Haustürwiderrufsgeschäft (§ 312 BGB) gehandelt<br />
hat oder wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag<br />
(§ 358 BGB) verbunden wurde. Die<br />
Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere seine<br />
Ausübung und seine Rechtsfolgen, ergeben sich aus<br />
der den Prospektunterlagen beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />
14. Vertrags- und Geschäftskontakte des Anlegers<br />
a) Prospektherausgeber und Anbieter:<br />
HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, vertreten<br />
durch die Komplementärin, die Verwaltung HANSA<br />
TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch die<br />
Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow,<br />
Anschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
und<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />
die Komplementärin, die Doric Emissionshaus Verwaltungs<br />
GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Bernd Reber, Dr. Peter E. Hein und Mark Lapidus, Anschrift:<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />
172
Rechtliche und steuerliche grundlagen // Teil D<br />
b) Treuhänderin:<br />
AGR Treuhandgesellschaft »Sky Cloud« mbH, vertreten<br />
durch die Geschäftsführer Martin Kloss und<br />
Rüdiger Dornhof, Anschrift: Brandstwiete 4, 20457<br />
Hamburg<br />
c) Fondsgesellschaft:<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, vertreten<br />
durch die Geschäftsführende Kommanditistin, die<br />
Doric Flight Management 12 GmbH, diese vertreten<br />
durch ihre Geschäftsführer Martina Allinger, Sibylle<br />
Pähler, Dr. Peter E. Hein, Anschrift: Berliner Straße<br />
114, 63065 Offenbach am Main<br />
Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />
ergeben sich für Prospektherausgeber und<br />
Anbieter, Treuhänderin und die Fondsgesellschaft aus der<br />
„Übersicht der beteiligten Partner“ auf Seite 140 f. des<br />
Prospektes.<br />
173
Der Airbus A380 ist eines der<br />
komfortabelsten passagierflugzeuge der welt.<br />
die //kabinenbreite// beträgt 1 :<br />
1<br />
Hauptdeck.<br />
174
Teil E // Leitfaden zur Zeichnung //<br />
Leitfaden zur Zeichnung<br />
eitrittserklärung<br />
Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit<br />
Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und<br />
ggfs. der Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse.<br />
Der Beitritt wird nach Annahme durch die Treuhandkommanditistin wirksam. Sie<br />
erhalten sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />
Mittelbarer Beitritt als Treugeber<br />
Es ist vorgesehen, dass der Anleger sich treuhänderisch (mittelbar) an der Kommanditgesellschaft<br />
beteiligen wird. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung<br />
in das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH.<br />
Unmittelbarer Beitritt als Kommanditist<br />
Es besteht die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung und des<br />
Gesellschaftsvertrages auch unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />
zu beteiligen, mit der Folge, dass der Anleger selbst/direkt in das Handelsregister<br />
eingetragen wird. In diesem Fall erhalten Sie mit Beitrittsannahme von der Treuhänderin<br />
eine vorbereitete Handelsregistervollmacht, die Sie bitte nach notariell<br />
beglaubigter Unterschrift an diese zurücksenden.<br />
Identifikation<br />
Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des neuen<br />
Geldwäschegesetzes („GwG“), das am 21. August 2008 in Kraft trat, zu identifizieren.<br />
Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die<br />
notwendige Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei<br />
persönlicher Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND autorisierten<br />
Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />
Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />
durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen<br />
zu lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger<br />
seine Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte<br />
Ausweiskopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist<br />
die beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />
Hinweis:<br />
Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios muss nach den Regelungen<br />
des Geldwäschegesetzes unmittelbar von einem auf den Namen des<br />
Zeichners lautenden Konto erfolgen.<br />
175
Teil E // Leitfaden zur Zeichnung //<br />
Weitere Informationen zum Thema „Geldwäschegesetz“, insbesondere ein<br />
Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht ihrem Vermittler zum Download unter<br />
www.hansatreuhand.de bereit.<br />
Zahlungsweise<br />
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das unten genannte Anderkonto nach<br />
Aufforderung durch die Treuhänderin. Die Zahlung ist in EUR zu leisten. Etwaige<br />
Kosten der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.<br />
Einzahlungstermine<br />
100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt<br />
und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />
Hinweis<br />
Sofern die vorgenannte Einzahlung ihrer Höhe und Fälligkeit nach nicht oder nicht<br />
in vollem Umfang geleistet wird, kann sich dies negativ auf das wirtschaftliche<br />
Ergebnis auswirken.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Ausschüttungen erfolgen in EUR. Hierfür ist ein entsprechendes Bankkonto<br />
vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren für die Gutschrift der Ausschüttungen<br />
auf dem Bankkonto oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als EUR<br />
sind vom Anleger zu tragen.<br />
Treuhänderin<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
Brandstwiete 4, 20457 Hamburg, Telefon: 040/32 57 45-0<br />
Anderkonto<br />
AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />
BLZ 201 200 00<br />
Konto-Nr.: 00 57194 003<br />
IBAN: DE94 2012 0000 0057 1940 03<br />
S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />
176
Leitfaden zur Zeichnung // Teil E<br />
Herausgeber<br />
1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />
Telefon: 040/30 95 91-0, Telefax: 040/30 95 91-11<br />
Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />
E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />
2. Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
Berliner Straße 114, 63065 Offenbach<br />
Telefon: 069/24 7559 - 0, Telefax: 069/24 7559 - 89<br />
Internet: http://www.doricassetfinance.com<br />
E-Mail: info@doricassetfinance.com<br />
Vertriebshinweis<br />
Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen entsprechende<br />
Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />
sind selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />
der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />
Prospektdatum: 19.10.2009<br />
AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
HANSATREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />
© Copyright<br />
HANSATREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Offenbach<br />
177
Teil E // Haftungs- und Angabenvorbehalt //<br />
Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />
aftungsvorbehalt<br />
Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich<br />
deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich<br />
der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und<br />
Anlageberater und der Treuhänderin für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung<br />
vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und<br />
soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen<br />
beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig<br />
verletzt oder es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene<br />
Pflichtverletzungen. Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung<br />
für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem<br />
Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt<br />
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />
der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />
Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />
aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von<br />
Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />
Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt<br />
unberührt.<br />
Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />
(19.10.2009) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot erwähnten<br />
Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Niemand<br />
ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />
178
Muster HandelsrEGISTERVOLLMACHT // Teil E<br />
Muster HandelsREGISTERVOLLMACHT<br />
Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Strasse<br />
PLZ / Ort<br />
werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />
Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />
mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach<br />
(HRA 41125) als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />
EUR<br />
unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten.<br />
Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des § 181 BGB der AGR<br />
Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />
Vollmacht,<br />
1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten<br />
Haftsumme anzumelden,<br />
2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />
hinsichtlich der vorgenannten Kommanditgesellschaft vorzunehmen; davon<br />
ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />
Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH ist berechtigt, Untervollmachten<br />
zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden Kommanditanteils<br />
durch einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />
Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner<br />
Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Ort, Datum<br />
notariell beglaubigte Unterschrift<br />
Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister<br />
verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />
179
Der Airbus A380 fliegt sechs<br />
kontinente an.<br />
Die maximale //Reichweite// beträgt:<br />
180
Anhang // Begriffserläuterungen //<br />
Begriffserläuterungen<br />
-Check<br />
Unter einem A-Check versteht man einen planmäßigen Check des<br />
Flugzeuges und seiner Komponenten alle 400 bis 700 Flugstunden. Das ist etwa<br />
alle zwei Monate der Fall. A-Checks finden meist über Nacht im Hangar statt<br />
und beinhalten eine Überprüfung der technischen Systeme sowie kleinere<br />
Wartungsaktivitäten der Kabine.<br />
AED<br />
Dirham = Währung der Vereinigten Arabischen Emirate.<br />
Afa<br />
Absetzung für Abnutzung<br />
Agio<br />
Ausgabeaufschlag, Teil der Vermittlerprovision<br />
AVIONIK<br />
Steht für die Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines<br />
Flugzeuges einschließlich der Fluginstrumente, wie z.B. Flugüberwachungssysteme,<br />
Flight Management System.<br />
BFE<br />
Buyer Furnished Equipment – Dies entspricht zum Großteil der Innenausstattung<br />
eines Flugzeuges, die von der jeweiligen Fluggesellschaft für das eigene „Branding“<br />
meist selbst unabhängig vom Flugzeughersteller zusammengestellt wird.<br />
Dazu gehört auch das Inflight Entertainment System.<br />
C-Check<br />
Ein C-Check stellt eine detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur und einen<br />
gründlichen Test der Systeme unter teilweiser Freilegung der Flugzeugverkleidung<br />
dar. Ein C-Check ist je nach Flugzeugtyp etwa alle 15 bis 24 Monate durchzuführen<br />
und dauert etwa ein bis zwei Wochen.<br />
DBA-VAE<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepu blik Deutschland und<br />
den Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />
181
Anhang // Begriffserläuterungen //<br />
D-Check<br />
Der D-Check wird meist als Ausdruck genutzt für eine Generalüberholung<br />
des Flugzeuges. Er findet alle acht bis zwölf<br />
Jahre statt, bedeutet einen erheblichen Aufwand an Arbeitstunden<br />
und Material und beinhaltet eine detaillierte Inspektion<br />
der Flugzeugstruktur und einen gründlichen Test der<br />
Systeme unter Freilegung der Flugzeugverkleidung. Für einen<br />
D-Check muss eine Fluglinie eine Maschine für ca. vier bis<br />
sechs Wochen aus dem Flugbetrieb nehmen.<br />
EASA<br />
European Aviation Safety Agency: Die Europäische Agentur<br />
für Flugsicherheit.<br />
ETOPS<br />
Extended-range Twin-engine Operation Performance Standards:<br />
sind Regularien der ICAO, die es Verkehrsflugzeugen<br />
mit nur zwei Triebwerken erlauben, Strecken mit nur einem<br />
funktionstüchtigen Triebwerk zu fliegen, bei denen der<br />
nächst gelegene Flughafen mehr als eine bestimmte Zahl in<br />
Flugminuten (z.B. 180) entfernt ist.<br />
FAA<br />
Federal Aviation Administration: die Bundesluftfahrtbe -<br />
hörde der USA. Sie ist als Behörde ein administrativer<br />
Teil des US-Verkehrs ministeriums mit Sitz in der Hauptstadt<br />
Washington D. C.<br />
full life condition<br />
Bezeichnet einen Zustand des Flugzeuges und der wesentlichen<br />
Teile, bei dem seit der letzten großen Wartung ein<br />
Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks- und<br />
Flugzeugbauteile von null („zero hours“) erreicht wird. Dieser<br />
Zustand des Flugzeuges kann physisch durch entsprechende<br />
Wartungsmaßnahmen oder über eine monetäre Kompensationszahlung<br />
erreicht werden. Eine monetäre Kompensationszahlung<br />
entspricht einer Entschädigungsleistung für die<br />
Abnutzung des Flugzeuges seit der letzten großen Wartung.<br />
GCCA<br />
The General Civil Aviation Authority: Die Luftfahrtbehörde<br />
der Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />
half life condition<br />
Bezeichnet in Bezug auf Wartungsarbeiten einen Zustand<br />
des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, der bedeutet,<br />
dass ein Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks-<br />
und Flugzeugbauteile vorliegt, der sich zwischen zwei<br />
großen Wartungsintervallen bewegt (50 % „abgenutzt“ seit<br />
der letzten großen Wartung und 50 % „noch zu nutzen“ bis<br />
zur nächsten großen Wartung). Dies ist oft eine Referenz für<br />
Flugzeugbewertungen, d. h. dies entspricht einer theoretischen<br />
Referenz größe. Der tatsächliche Zustand eines Flugzeuges<br />
wird sich davon meist unterscheiden, was wiederum<br />
bedeutet, dass eine korrekte Bewertung den tatsächlichen<br />
Zustand des Flugzeuges mit einbezieht und dadurch die<br />
Referenzgröße entsprechend angepasst wird.<br />
IATA<br />
International Air Transport Association: Internationaler Dachverband<br />
der Fluggesellschaften, gegründet im April 1945 in<br />
Havanna, Kuba.<br />
ICAO<br />
International Civil Aviation Organization: Internationale<br />
Zivil luftfahrtorganisation, die unter dem Dach der Vereinten<br />
Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />
erarbeitet.<br />
ISTAT<br />
International Society of Transport Aircraft Trading: Internationale<br />
Luftfahrtorganisation, die Standards für den Kauf und<br />
Verkauf von Verkehrsflugzeugen festgelegt hat, eingeschlossen<br />
Wertgutachten und einem Moralkodex.<br />
182
Begriffserläuterungen // Anhang<br />
kN<br />
kN = Kilonewton. Maßeinheit für Kraft. Prospektbezogen:<br />
Einheit zur Angabe der Leistungsfähigkeit eines Flugzeugtriebwerkes.<br />
LIBOR<br />
London Interbank Offered Rate: nachfrageseitiger Referenzzinssatz,<br />
zu dem Banken am Interbankenmarkt in London<br />
bereit sind, Geldkredite anzubieten (Angebotszinssatz)<br />
Macrobody<br />
Der A380 übertrifft mit seiner Standardkonfiguration von 525<br />
Sitzen die bislang größte Sitzplatzkapazität der Boeing 747<br />
(„Jumbo-Jet“) und bildet damit ein neues Segment.<br />
VAE<br />
Vereinigte Arabische Emirate.<br />
wet lease<br />
Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten<br />
eines Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinenpersonal,<br />
Wartung und Versicherung von einer anderen Fluggesellschaft<br />
bezeichnet.<br />
Widebody<br />
Bezeichnung für Flugzeuge mit einem großem Rumpfdurchmesser<br />
und zwei Gängen zwischen den Sitzreihen.<br />
Mach<br />
Mach-Zahl ist eine physikalische und dimensionslose<br />
Kennzahl der Fluggeschwindigkeit.<br />
Narrowbody<br />
Bezeichnung für Flugzeuge mit einem geringen Rumpf<br />
durchmesser und einem Gang zwischen den Sitzreihen.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Verpflichtung des Garanten, eventuell nicht platziertes<br />
Emissionskapital zu einem bestimmten Zeitpunkt voll -<br />
ständig zu übernehmen<br />
RPK<br />
Revenue Passagener Kilometer: Anzahl der Passagiere multipliziert<br />
mit den von ihnen geflogenen Kilometern pro Jahr.<br />
Sitzplatzauslastungsfaktor<br />
Prozentsatz der Höhe der Auslastung eines Flugzeuges<br />
(100% = Vollauslastung, das heißt alle Sitzplätze sind<br />
besetzt).<br />
183
Anhang // leistungsbilanzen 2008 //<br />
Leistungsbilanzen 2008 – doric gruppe<br />
// Übersicht zu Beteiligungsgesellschaften<br />
Von den derzeit insgesamt 14 Beteiligungsangebote der Doric Gruppe mit <strong>Invest</strong>itionen in zwei Immobilien in London, Projekte<br />
im Bereich Erneuerbare Energien, zwei Schiffe sowie sieben Flugzeuge und verschiedene Transportobjekte im Rahmen des<br />
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />
DORIC FLUGZEUG-<br />
FONDS GMBH &<br />
CO. KG<br />
DORIC FLUGZEUGFONDS<br />
ZWEITE GMBH & CO. KG<br />
DORIC FLUGZEUG-<br />
FONDS VIERTE<br />
GMBH & CO. KG<br />
<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A340-600 Airbus A330-200 Airbus A380-800<br />
Wesentliche Vertragspartner<br />
Virgin Atlantic<br />
Airways Ltd.<br />
Air Mauritius Ltd.<br />
Singapore<br />
Airlines Ltd.<br />
Prognosezeitraum 2006-2026 2007-2024 2008-2026<br />
Prospektherausgabe Nov 06 Okt 07 Mär 08<br />
Vermietungsstand Immobilien 31.12.2008 - - -<br />
Fondswährung USD EUR USD<br />
SOLL - IST - VERGLEICH SOLL IST SOLL SOLL 1 IST SOLL IST<br />
Prospekt<br />
Aktualisierte<br />
Prognose<br />
<strong>Invest</strong>itionsvolumen (inkl. Agio) 120.466 120.466 74.317 65.732 65.732 223.213 223.213<br />
Eigenkapital 4 31.12.2008 64.257 64.257 35.320 31.270 31.270 98.300 98.300<br />
Darlehensstand 31.12.2008 40.152 40.152 35.534 31.562 31.562 114.727 114.727<br />
Liquidität 31.12.2008 5.990 6.880 448 350 551 1.901 2.230<br />
Einnahmen 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Ausgaben ohne Tilgung 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Überschuss / Betriebsergebnis 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Tilgungen 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Ausschüttung 9 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Ausschüttung in % 9 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
Steuerliches Ergebnis der Gesellschaft 2008<br />
<br />
kumuliert<br />
13.683<br />
30.820<br />
2.799<br />
7.395<br />
10.884<br />
23.425<br />
4.545<br />
9.848<br />
5.141<br />
10.281<br />
8,00<br />
16,00<br />
1.090<br />
1.613<br />
12.591<br />
29.939<br />
1.739<br />
8.242<br />
10.852<br />
21.697<br />
4.545<br />
9.848<br />
4.912<br />
7.681<br />
8,00<br />
16,00<br />
6.013<br />
7.009<br />
1.708<br />
2.453<br />
4.305<br />
4.556<br />
1.569<br />
1.697<br />
2.472<br />
2.472<br />
7,00<br />
7,00<br />
-215 5 -2.209<br />
-1.220 5 -2.698<br />
5.431<br />
5.879<br />
1.670<br />
2.095<br />
3.761<br />
3.785<br />
1.336<br />
1.336<br />
2.189<br />
2.189<br />
7,00<br />
7,00<br />
-1.983<br />
-2.184<br />
5.469<br />
5.917<br />
1.919<br />
2.243<br />
3.550<br />
3.674<br />
1.336<br />
1.336<br />
1.915<br />
1.915<br />
7,00<br />
7,00<br />
17.232<br />
17.232<br />
7.017<br />
7.017<br />
10.216<br />
10.216<br />
5.273<br />
5.273<br />
3.266<br />
3.266<br />
7,25<br />
7,25<br />
-2.024 5 -5.270<br />
-2.265 5 -5.270<br />
17.259<br />
17.259<br />
5.601<br />
5.604<br />
11.658<br />
11.655<br />
5.273<br />
5.273<br />
4.300<br />
4.300<br />
7,25<br />
7,25<br />
-3.887 5<br />
-3.887 5<br />
Steuerbe(–) / -entlastung (+) 7 kumuliert -1,11% 0,84% 0,00% 0,00% 0,00% 8 0,00% 0,00% 8<br />
Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft Doric Green Power GmbH & Co. KG ist nicht aufgeführt, da im Jahr 2008 weder <strong>Invest</strong>itionen abgeschlossen noch Umsatzerlöse<br />
erzielt wurden und ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich somit noch nicht möglich ist.<br />
Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />
Für alle Beteiligungsgesellschaften sind die Angaben inkl. anfallender Umsatzsteuer. Aufgrund dieser Umgliederung lassen sich die kumulierten Soll-<br />
Einnahmen und -Ausgaben bei der Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG nicht mit dem Zwischenbericht per 31.12.2008 vom<br />
Juli 2009 vergleichen.<br />
1<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />
19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
2<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Lion Plaza GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />
11. August 2008 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
184
leistungsbilanzen 2008 // Anhang<br />
Doric TranPortFolio-Fonds befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch Doric Flugzeugfonds 5,<br />
Doric Flugzeugfonds 11 und Doric TransPortFolio in Platzierung.<br />
MS JAVA REEDEREI<br />
M. LAUTERJUNG<br />
GMBH & CO. KG<br />
MS BORNEO<br />
REEDEREI M. LAU-<br />
TERJUNG GMBH &<br />
CO. KG<br />
GENO BIOENERGIE<br />
LEASINGFONDS<br />
ERSTE GMBH &<br />
CO. KG<br />
GENO 7 NEWGATE STREET<br />
GMBH & CO. KG<br />
GENO LION PLAZA GMBH &<br />
CO. KG<br />
Massengutschiff<br />
Super-Handymax-<br />
Klasse<br />
Massengutschiff<br />
Super-Handymax-<br />
Klasse<br />
Bioenergiepark<br />
Penkun<br />
NAWARO<br />
Bioenergie AG<br />
Immobilie 7 Newgate Street,<br />
London<br />
Mieter AXA <strong>Invest</strong>ment<br />
Managers SA<br />
Immobilienkomplex Lion Plaza,<br />
London<br />
Mieter White & Case<br />
und AXA UK plc<br />
2006-2028 2006-2029 2006-2026 2005- 2022 2006-2022<br />
Okt 06 Dez 06 Aug 06 Okt 05 Mär 06<br />
- - -- 100 % 100 %<br />
USD USD EUR GBP GBP<br />
SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL SOLL 2 IST SOLL SOLL 3 IST<br />
Prospekt<br />
Prospekt<br />
Prospektnachtrag<br />
Prospektnachtrag<br />
37.329 0 37.696 0 103.110 103.110 82.595 81.722 81.731 268.500 263.799 263.799<br />
24.541 24.541 24.891 24.891 98.200 98.200 53.900 36.450 36.458 170.000 111.240 111.240<br />
11.600 0 11.600 0 0 0 26.000 43.450 43.450 90.000 146.997 146.997<br />
829 19.480 18.662 19.298 11.626 14.746 429 539 586 3.126 4.551 5.925<br />
1.435<br />
1.709<br />
374<br />
586<br />
1.061<br />
1.122<br />
0<br />
0<br />
1.107<br />
1.107<br />
4,51<br />
4,51<br />
0<br />
0<br />
514<br />
1.262<br />
114<br />
299<br />
400<br />
963<br />
0<br />
0<br />
485<br />
726<br />
109<br />
251<br />
376<br />
475<br />
0<br />
0<br />
224 12 0<br />
224 12 0<br />
0,01 12 0,00<br />
0,01 12 0,00<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
486<br />
723<br />
108<br />
213<br />
379<br />
510<br />
0<br />
0<br />
11.672<br />
14.924<br />
4.420<br />
17.180<br />
7.252<br />
-2.256<br />
0<br />
0<br />
32 12 5.401<br />
32 12 5.401<br />
0,00<br />
0,00<br />
0<br />
0<br />
5,50<br />
5,50<br />
4.999<br />
3.347<br />
9.303 11 3.681<br />
13.265 11 11.854<br />
4.446 11 857<br />
16.673 11 3.880<br />
4.857<br />
-3.408<br />
0<br />
0<br />
2.825<br />
7.974<br />
0<br />
0<br />
181 12 2.830<br />
181 12 8.136<br />
0,00<br />
0,00<br />
5,25<br />
21,00<br />
-248 5 2.010<br />
-964 5 2.779<br />
3.639<br />
11.864<br />
1.632<br />
6.992<br />
2.007<br />
4.872<br />
0<br />
0<br />
1.914<br />
4.666<br />
5,25<br />
21,00<br />
925<br />
-59<br />
3.632<br />
11.866<br />
1.613<br />
6.955<br />
2.019<br />
4.911<br />
0<br />
0<br />
1.917<br />
4.658<br />
5,25<br />
21,00<br />
139 6<br />
-329<br />
12.330<br />
33.734<br />
1.856<br />
11.241<br />
10.474<br />
22.494<br />
0<br />
0<br />
10.200<br />
22.950<br />
6,00<br />
18,00<br />
3.729<br />
-5.524<br />
12.039<br />
34.616<br />
6.292<br />
23.431<br />
5.747<br />
11.185<br />
0<br />
0<br />
6.400<br />
10.217<br />
6,00<br />
18,00<br />
-3.350<br />
-16.993<br />
11.915<br />
34.637<br />
5.530<br />
22.864<br />
6.385<br />
11.773<br />
0<br />
0<br />
6.278<br />
9.950<br />
6,00<br />
18,00<br />
-5.239 6<br />
-18.949<br />
0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -1,51% 0,44% -0,29% -0,27% -0,28% -0,71% -0,11% -0,47%<br />
3<br />
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert” vom<br />
20. Dezember 2007 veröffentlicht; diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />
4<br />
Ohne Agio.<br />
5<br />
Das steuerliche Ergebnis 2008 wurde auf Basis des geprüften Jahresabschlusses geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich<br />
abweichen.<br />
6<br />
Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2007/2008 angegeben.<br />
7<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i.H.v. 5,5 %. Ggf. anfallende Ergebnisse für den<br />
Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt.<br />
8<br />
Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.<br />
9<br />
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitlich anteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />
10<br />
Inkl. noch nicht platziertes Eigenkapital i.H.v. 1.706 TEUR, für das weiterhin – bei Bedarf – eine Platzierungsgarantie vorliegt<br />
11<br />
Da nicht die gesamten Leasingraten in 2008 geleistet wurden, entfiel auch die erfolgsabhängige Vergütung der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH in<br />
Höhe von 3 Mio. EUR Da die entfallene Vergütung wirtschaftlich den geringeren Zufluss von Leasingraten ausgleicht, wurde die Netto-Differenz dargestellt.<br />
12<br />
Es handelt sich hierbei um anrechenbare Steuern.<br />
185
Anhang // leistungsbilanzen 2008 //<br />
Leistungsbilanzen 2008 – hansa treuhand gruppe<br />
// LEISTUNGSBILANZ 2008 Zusammenfassung der Daten aller<br />
öffentlich platzierten Fonds<br />
Zusammenfassung (ohne HS Medea) Prospekt Ist Abweichung<br />
<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 1.185.196 1.198.369<br />
Fremdkapital TEUR 1.378.204 1.378.204<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 2.563.400 2.576.573 13.171<br />
Nettochartererlöse 1<br />
bis Ende 2007 TEUR 1.662.929 1.688.170<br />
Berichtsjahr 2008 TEUR 285.420 262.624<br />
Gesamt TEUR 1.948.349 1.950.794 2.445<br />
Betriebsüberschuss 2<br />
bis Ende 2007 TEUR 817.060 957.608<br />
Berichtsjahr 2008 TEUR 153.198 140.102<br />
Gesamt TEUR 970.258 1.097.710 127.452<br />
Ausschüttungen 3<br />
bis Ende 2007 TEUR 340.686 320.472<br />
Berichtsjahr 2008 TEUR 76.185 78.175<br />
Gesamt TEUR 416.871 398.647 -18.224<br />
Jahrestilgung<br />
2008 TUSD 82.178 70.343 -11.836<br />
Stand Schiffshypotheken<br />
per 31.12.2008 TUSD 644.377 524.730 119.648<br />
Zusammenfassung (USD-Beteiligung) HS MEDEA Prospekt Ist Abweichung<br />
<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TUSD 24.200 24.670<br />
Fremdkapital TUSD 33.000 33.000<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TUSD 57.200 57.670 470<br />
Nettochartererlöse 1<br />
bis Ende 2007 TUSD 12.863 13.224<br />
Berichtsjahr 2008 TUSD 8.154 8.152<br />
Gesamt TUSD 21.017 21.376 359<br />
Betriebsüberschuss 2<br />
bis Ende 2007 TUSD 6.933 6.765<br />
Berichtsjahr 2008 TUSD 3.837 2.433<br />
Gesamt TUSD 10.770 9.198 -1.572<br />
Ausschüttungen 3<br />
bis Ende 2007 TUSD 2.904 2.961<br />
Berichtsjahr 2008 TUSD 1.936 987<br />
Gesamt TUSD 4.840 3.948 -892<br />
Jahrestilgung<br />
2008 TUSD 2.360 2.500 140<br />
Stand Schiffshypotheken<br />
per 31.12.2008 TUSD 27.690 26.140 1.550<br />
1<br />
Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige)<br />
2<br />
Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss<br />
3<br />
Bezogen auf das Kommanditkapital<br />
186
leistungsbilanzen 2008 // Anhang<br />
Zusammenfassung<br />
schiffe ohne soll- daten<br />
Prospekt Ist Abweichung<br />
<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />
Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 304.989 310.024<br />
Fremdkapital TEUR 288.382 288.382<br />
Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 593.372 598.406 5.033<br />
Nettochartererlöse 1<br />
bis Prospektende TEUR 1.116.887 948.637<br />
ab Prospektende TEUR 0 240.145<br />
Gesamt TEUR 1.116.887 1.188.782 71.895<br />
Betriebsüberschuss 2<br />
bis Prospektende TEUR 555.334 483.817<br />
ab Prospektende TEUR 0 102.770<br />
Gesamt TEUR 555.334 586.587 31.253<br />
Ausschüttungen 3<br />
bis Prospektende TEUR 226.990 164.385<br />
ab Prospektende TEUR 0 96.715<br />
Gesamt TEUR 226.990 261.100 34.110<br />
Jahrestilgung<br />
2008 TUSD 0 500 500<br />
Stand Schiffshypotheken<br />
per 31.12.2008 TUSD 0 250 -250<br />
1<br />
Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige)<br />
2<br />
Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss<br />
3<br />
Bezogen auf das Kommanditkapital<br />
Bildnachweis<br />
Titelseite<br />
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Seite 36<br />
Seite 40<br />
Seite 45<br />
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Seite 68<br />
Seite 74<br />
Seite 90<br />
Seite 110<br />
Seite 121<br />
Seite 131<br />
Seite 139<br />
Seite 144<br />
Seite 173<br />
Seite 176<br />
Seite 180<br />
187
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