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airBuS a380 - Swiss Invest Group

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Sky cloud – <strong>a380</strong> // Emirates //<br />

Die neue Dimension des Fliegens


Die Vorteile der <strong>Invest</strong>ition //<br />

Vorteile der <strong>Invest</strong>ition<br />

Erfahrene Partner:<br />

Die HANSA TREUHAND und die Doric Gruppe verfügen über lang -<br />

jährige Erfahrung und Kompetenz sowohl als Initiatoren als auch im<br />

Management von Assets, vor allem von Flugzeugen.<br />

Das Flugzeug:<br />

Der Airbus A380-800 ist das aktuell modernste, leiseste und<br />

ökoeffizienteste Passagierflugzeug seiner Größenklasse.<br />

Leasingnehmer Emirates:<br />

Renommierter und erfolgreicher Leasingnehmer Emirates mit Sitz in Dubai,<br />

einem der Luftverkehrsdrehkreuze der Welt.<br />

Die Beschäftigung:<br />

Langfristiger Leasingvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren, einer ersten<br />

Verlängerungsoption von zwei Jahren 1 und einer weiteren Verlängerungs option<br />

über sechs Jahre, dadurch ist eine hohe Einnahme- und Prognosesicherheit<br />

gegeben.<br />

Inflationsausgleich:<br />

Erhöhung der Leasingrate nach Jahr zwölf an das Marktniveau vereinbart,<br />

dadurch entsteht ein „Inflationsausgleich“. 2<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen:<br />

Prognostizierte Gesamtausschüttungen in EUR von über 250 % bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme, die langfristig weitgehend steuerfrei sind.<br />

Zusätzliche Sicherheit:<br />

Langfristige Zinsfestschreibung des Fremdkapitals. Zudem Restwertsicherung<br />

für das Flugzeug nach zwölf Jahren in Höhe von mind. 23,9 % des Flugzeugkaufpreises.<br />

3<br />

1<br />

Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption von zwei Jahren ist eine Abstandszahlung von<br />

Emirates zu leisten oder es ist ein Ersatzleasingnehmer zu stellen, der mindestens die gleichen<br />

Leasingraten für die nächsten zwei Jahre zahlt wie Emirates.<br />

2<br />

Vgl. auch S. 114.<br />

3<br />

Siehe auch S. 24, Veräußerung des Flugzeuges.<br />

2


Prospektverantortung //<br />

Prospektverantwortung<br />

ür die Richtigkeit der Angaben in diesem Verkaufsprospekt übernehmen<br />

die Anbieter, die<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />

Sitz und Geschäftsanschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Verwaltung HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Hermann Ebel und<br />

Sönke Fanslow (beide Hamburg, Deutschland)<br />

und die<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG,<br />

Sitz und Geschäftsanschrift: Berliner Strasse 114, 63065 Offenbach am Main,<br />

diese vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Doric Emissionshaus<br />

Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Dr. Peter E.<br />

Hein (Westport, Connecticut, USA), Mark Lapidus (London, Großbritannien) sowie<br />

Bernd Reber (Schöneck, Deutschland)<br />

gemeinsam die Verantwortung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 19.10.2009<br />

Erklärung: Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben<br />

in diesem Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Hermann Ebel<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Dr. Peter E. Hein<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

durch Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Sönke Fanslow<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Mark Lapidus<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

durch Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

durch ihren Geschäftsführer Bernd Reber<br />

3


vorwort //<br />

Vorwort<br />

ie Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Flugzeuges sowie ein erfolg -<br />

reiches Geschäftsmodell der Fluggesellschaft als langfristigem Leasingnehmer<br />

spielen gerade in einem Umfeld wirtschaftlicher Herausforderungen eine<br />

bedeutende Rolle. Die HANSA TREUHAND und die Doric Unternehmensgruppe<br />

haben diese beiden Komponenten mit dem nachfolgenden Beteiligungsangebot<br />

zusammengeführt.<br />

Der König der Lüfte – langfristig wertstabiles Asset<br />

Der Airbus A380 ist das derzeit größte und zugleich modernste Passagierflugzeug<br />

der Welt. Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes mit den neu<br />

entwickelten Engine-Alliance-Triebwerken macht den Airbus A380 zu dem verbrauchseffizientesten<br />

und leisesten Flugzeug seiner Größenklasse.<br />

Gegenwärtig verzeichnet Airbus 200 Bestellungen von 16 Fluggesellschaften für<br />

den Airbus A380. Zu den größten Bestellern gehören renommierte Fluggesellschaften<br />

wie Emirates, Singapore Airlines, Qantas, Lufthansa und British Airways,<br />

die hohe Anforderungen an ihre Flugzeugflotte stellen und von der Qualität und<br />

Leistungsfähigkeit des Airbus A380 überzeugt sind.<br />

Im operativen Einsatz hat sich der Airbus A380 seit seiner Markteinführung in 2007<br />

bewährt. Der Flugzeugtyp punktet bei den Fluggästen durch eine leise Kabine und<br />

seinen Platzkomfort. Alle gegenwärtigen Betreiber, d.h. Singapore Airlines, Emirates<br />

und Qantas, verzeichnen höhere Auslastungsquoten bei Strecken, die von dem<br />

Airbus A380 bedient werden.<br />

4


Vorwort //<br />

Emirates – Innovationskraft,<br />

Zuverlässigkeit und Komfort<br />

Emirates ist eine der erfolgreichsten und finanzstärksten Fluggesellschaften weltweit.<br />

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat die Fluggesellschaft gezeigt, dass<br />

sie besser als viele ihrer Mitbewerber in der Lage ist, sich an sich verändernde<br />

Marktgegebenheiten anzupassen. So konnte in den vergangenen fünf Jahren ein<br />

durchschnittliches Umsatzwachstum von über 27 % pro Jahr erzielt werden. Per<br />

Ende März 2009 hat Emirates zum 21. Mal in Folge ein Geschäftsjahr mit Gewinn<br />

abgeschlossen.<br />

Die geografisch zentrale Lage des Heimatflughafens Dubai mit seiner ausgezeichneten<br />

Infrastruktur sichert Emirates einen strategischen Vorteil und somit auch<br />

langfristig gute Wachstumsperspektiven.<br />

Mehr als 300 Preise und Auszeichnungen belegen die Erfolgsgeschichte von<br />

Emi rates. Die Marke Emirates ist ein Synonym für hohe Servicequalität, Kundenzufriedenheit<br />

und Zuverlässigkeit. Dies gilt nicht nur für die westliche Welt,<br />

sondern insbesondere auch für die immer wichtiger werdenden Schwellen- und<br />

Entwicklungsländer.<br />

Mit einer Beteiligung an dem Sky Cloud-A380 können Sie von den Ertragschancen<br />

eines langfristig an Emirates verleasten Airbus A380 und der Expertise<br />

zweier erfahrener Initiatoren profitieren.<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe ist Spezialist im Bereich Logistik und Mobilität<br />

und bietet ihren Anlegern bereits seit mehr als 25 Jahren erfolgreiche Beteiligungsangebote<br />

überwiegend im Bereich der Schifffahrt an. Mit der Doric Gruppe steht<br />

ein ebenso kompetenter Partner zur Verfügung, der bereits eine Vielzahl attraktiver<br />

Flugzeugbeteiligungsangebote konzipiert hat und mittlerweile 20 Flugzeuge verwaltet,<br />

die weltweit bei international renommierten Fluggesellschaften im Einsatz sind.<br />

Dieses gebündelte Know-how macht das vorliegende Beteiligungsangebot zu<br />

einem aussichtsreichen <strong>Invest</strong>ment, das langfristig attraktive Rendite verspricht.<br />

Sky Cloud-A380 und Emirates – die neue Dimension des Fliegens.<br />

Unsere Erfahrung ist Ihr Erfolg!<br />

5


Inhalt //<br />

Der Airbus A380 ist das wohl imposanteste<br />

passagierflugzeug der Welt.<br />

Die //flügelspannweite// beträgt:<br />

INHALT<br />

Vorteile der <strong>Invest</strong>ition 02<br />

Prospektverantwortung 03<br />

Vorwort 04<br />

TEIL A //<br />

DAS BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Die Beteiligung im Überblick 09<br />

Risiken der Beteiligung 15<br />

Die Initiatoren –<br />

Die Hansa Treuhand gRuppe,<br />

Die Doric Gruppe 30<br />

Der Markt 34<br />

Das Flugzeug – Der Airbus A380 42<br />

Der Leasingnehmer – Emirates 58<br />

TEIL B //<br />

WIRTSCHAFTLICHE<br />

KALKULATION<br />

Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsprognose 69<br />

Kostenprognose der<br />

<strong>Invest</strong>itionsphase 74<br />

Steuerliche ergebnis- und<br />

Liquiditätsprognose 75<br />

Kapitalrückflussprognose 82<br />

Sensitivitätsanalyse –<br />

Abweichungen von<br />

der Prognose 84<br />

Hinweis nach § 2 Abs. 2 Satz 2 VermVerkProspV:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />

nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

6


Inhalt //<br />

TEIL C //<br />

RECHTLICHE UND STEUERLICHE<br />

GRUNDLAGEN<br />

Die Vermögensanlage 91<br />

Der Emittent 100<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

abgeschlossener Verträge 111<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

der Beteiligung 132<br />

Übersicht der<br />

beteiligten Partner 140<br />

TEIL D //<br />

VERTRÄGE UND BESONDERE<br />

ANGABEN<br />

Gesellschaftsvertrag 145<br />

TreuhandAuftrag 160<br />

Jahresabschluss<br />

und Lagebericht 164<br />

Information bei<br />

Fernabsatzgeschäften 170<br />

ANHANG //<br />

Begriffserläuterungen 180<br />

Leistungsbilanzen 2008 184<br />

Teil E //<br />

Informationen zur<br />

Zeichnung<br />

Leitfaden zur Zeichnung 175<br />

Haftungs- und<br />

Angabenvorbehalt 178<br />

Muster<br />

Handelsregistervollmacht 179<br />

ANLAGE //<br />

Beitrittserklärung (inkl. GWG)<br />

Formular PostIdentverfahren<br />

7


8<br />

Der Airbus A380 ist das gewaltigste<br />

Verkehrsflugzeug der Welt.<br />

Das //startgewicht// beträgt:


Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

Die Beteiligung im Überblick<br />

VERMÖGENSANLAGE<br />

Vermögensart<br />

Geschlossener Fonds. Unmittelbare (direkte) oder mittelbare<br />

(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist<br />

oder Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

Mindestbeteiligung/ Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR<br />

Kapitaleinlage zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000<br />

EUR teilbar sein.<br />

Anzahl Anleger<br />

Unter Berücksichtigung des mit diesem Prospekt<br />

vorgesehenen Emissionskapitals (Kommanditanteile)<br />

in Höhe von 68.340.000 EUR ergeben sich rechnerisch<br />

eine Mindestanzahl von einem Anleger und eine<br />

höchstanzahl von 6.834 Anlegern.<br />

Gesamtbetrag<br />

(Emissionskapital)<br />

Es wird Kommanditkapital i.H.v. 68.340.000 EUR<br />

(Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten. Die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

dazu berechtigt, das Kommanditkapital<br />

maximal um weitere 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />

Agio<br />

5 % der Kapitaleinlage.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der<br />

Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit<br />

der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals.<br />

Mit der Vermögens- Siehe Seite 93.<br />

anlage verbundene<br />

Rechte<br />

Hafteinlage<br />

Beschränkte Haftung als Kommanditist gemäß den Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages. Die von den Kommanditisten<br />

zu leistenden Einlagen sind ihre Pflichteinlagen<br />

(auch Kommanditeinlagen genannt).<br />

Die Pflichteinlagen sind nicht in das Handelsregister einzutragen.<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

eines jeden Kommanditisten entspricht lediglich 10 %<br />

der von ihm übernommenen Pflichteinlage.<br />

9


Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

ANLAGEOBJEKT<br />

Flugzeug Airbus A380-800<br />

(im Folgenden auch Sky Cloud-A380 genannt)<br />

Flugzeugtyp<br />

Langstreckenflugzeug (maximale Reichweite ca. 15.200 km)<br />

Flugzeugausstattung<br />

vier Engine Alliance GP7270 Triebwerke<br />

Seriennummer des 025<br />

Herstellers<br />

Passagierkapazität<br />

max. 853 (bei max. Kapazitätsausnutzung)<br />

max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />

max. 489 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />

Geplante Auslieferung Dezember 2009<br />

durch Hersteller und<br />

Erwerb durch Emittent<br />

Verkäufer/Hersteller<br />

Airbus S.A.S.<br />

Kaufpreis 210.000.000 USD bzw. 149.190.111 EUR 1<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT/EMITTENT<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />

(im Folgenden auch Emittent genannt)<br />

Geschäftsführung<br />

Doric Flight Management 12 GmbH<br />

(Geschäftsführende Kommanditistin)<br />

1<br />

Mit Airbus und Emirates wurde vereinbart,<br />

dass der Kaufpreis des Airbus A380-800<br />

210 Mio. USD beträgt. Umgerechnet mit<br />

einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076<br />

sind dies 149,19 Mio. EUR. Sollte der<br />

tatsächliche Wechselkurs bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges davon abweichen, so wird<br />

entweder Emirates den Differenzbetrag<br />

aufbringen oder das langfristige Darlehen<br />

entsprechend gekürzt. Die Kaufpreishöhe<br />

bleibt unbeeinflusst.<br />

Fondslaufzeit<br />

Mindestzeichnungssumme<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist<br />

von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2027.<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR zzgl.<br />

5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />

teilbar sein.<br />

10


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // Teil a<br />

Einzahlungstermine<br />

100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme<br />

nach Beitritt und Aufforderung durch die<br />

Treuhänderin.<br />

Einzahlungs-<br />

modalitäten<br />

Kapitaleinlagen sind bis zum 25. Kalendartag eines<br />

Monats indem der Beitritt wirksam wird zu leisten, um eine<br />

Ausschüttungsberechtigung zum 1. Kalendartag des<br />

Folgemonats zu erlangen. Erfolgen Teileinzahlungen der<br />

Kapitaleinlage, so erlangt der Anleger Teilansprüche auf<br />

Ausschüttungen. Einzahlungen werden zuerst auf das<br />

Agio angerechnet.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

und Hermann Ebel garantieren die Platzierung der<br />

Kapitaleinlagen zzgl. Agio bis zum 30. Dezember 2010.<br />

ANBIETER/INITIATOREN<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

(im Folgenden auch HANSA TREUHAND Finance genannt)<br />

Doric Emissionshaus GmbH und Co. KG<br />

(im Folgenden auch Doric Emissionshaus genannt)<br />

ANLEGER-/ANLAGEBETREUUNG<br />

Ansprechpartner<br />

für Anleger<br />

HANSA TREUHAND Finance<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

(im Folgenden auch AGR genannt)<br />

Asset Management<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />

(im Folgenden auch Doric Asset Finance genannt)<br />

11


Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

// Zusammenfassende Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

Bei einem wechselkurs von EUR/USD 1,4076<br />

Zusammenfassende<br />

TEUR in % (des<br />

Mittelverwendungsprognose 1 INVESTITIONS-<br />

VOLU MENS)<br />

(inkl. Agio)<br />

in % des<br />

EIGEN KAPITALS<br />

(Exkl. Agio)<br />

1. Erwerb des Flugzeuges 2 150.093 91,22 219,60<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen / Provisionen (inkl. Agio) 14.353 8,72 21,00<br />

2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 0 0,00 0,00<br />

3. Sonstiges 0 0,00 0,00<br />

4. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,14<br />

Summe 164.543 100,00 240,74<br />

Zusammenfassende<br />

TEUR in % (des<br />

Mittelherkunftsprognose 1 INVESTITIONS-<br />

VOLU MENS)<br />

(inkl. Agio)<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

(Exkl. Agio)<br />

1. Eigenkapital<br />

1.1. Gründungsgesellschafter 10 0,01 0,01<br />

1.2. Emissionskapital 68.340 41,53 99,99<br />

1.3. Agio 5 % 3.418 2,08 5,00<br />

2. Fremdkapital 92.775 56,38 135,74<br />

Summe 164.543 100,00 240,74<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />

BESCHÄFTIGUNG<br />

Leasingnehmer<br />

Emirates<br />

zählt zu den kosteneffizientesten und<br />

gewinnstärksten Fluggesellschaften der Welt;<br />

hat eine der modernsten und jüngsten Langstreckenflugzeugflotten<br />

weltweit;<br />

bedient sechs Kontinente von dem zentralen<br />

Drehkreuz Dubai;<br />

ist bekannt durch seinen hohen Servicestandard;<br />

ist vielfach international ausgezeichnet.<br />

Leasingvertrag<br />

Grundlaufzeit zehn Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges<br />

plus zwei Verlängerungsoptionen von zwei<br />

und sechs Jahren.<br />

12


DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK // Teil a<br />

Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption ist<br />

eine Abstandszahlung i.H.v. ca. 29,76 Mio. USD und<br />

11,34 Mio. EUR 1 von Emirates zu leisten oder ein Ersatzleasingnehmer<br />

zu stellen, der mindestens die gleichen<br />

Leasingraten für die nächsten zwei Jahre zahlt wie Emirates.<br />

Wirtschaftlich gesehen handelt es sich somit um eine<br />

12-jährige Einnahmesicherung.<br />

Leasingraten<br />

1.257.056 USD 2 und 480.818 EUR pro Monat über die<br />

Grundlaufzeit und den 1. Verlängerungszeitraum, d.h.<br />

über die ersten zwölf Jahre.<br />

1.405.000 USD 3 pro Monat für sechs Jahre bei Ausübung<br />

der 2. Verlängerungsoption oder eine entsprechend<br />

höhere monatliche Leasingrate bei gutachterlich belegter<br />

Marktanpassung.<br />

Veräußerung<br />

Prognos tizierte Veräußerung des Flugzeuges nach<br />

18 Jahren zu 33,1 % 4 des ursprünglichen Kaufpreises.<br />

LANGFRISTIGES DARLEHEN<br />

Darlehensgeber<br />

Ein Bankenkonsortium unter der Führung der Norddeutschen<br />

Landesbank Girozentrale, Hannover (NORD/LB),<br />

(zusammen „Darlehensgeber“ oder „Banken“)<br />

Langfristiges<br />

Darlehen<br />

Laufzeit/Rückführung<br />

Zinssatz bis<br />

zum Jahr 12<br />

Bis zu 131.000.000 USD in zwei Tranchen<br />

Tranche A: bis zu 121.000.000 USD<br />

Tranche B: 10.000.000 USD<br />

Tranche A: Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten<br />

über eine Laufzeit von zwölf Jahren.<br />

Tranche B: Keine Tilgung während der ersten zwölf<br />

Jahre; Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten<br />

zwischen Jahr 13 und Jahr 15.<br />

Tranche A: USD-7-Jahreszinssatz zzgl.<br />

einer Marge i.H.v. 3,01 % p.a.<br />

Tranche B: USD-12-Jahreszinssatz zzgl.<br />

einer Marge i.H.v. 3,40 % p.a.<br />

1<br />

Die Abstandszahlung wird berechnet auf<br />

Basis der Summe der für das Jahr 11 und 12<br />

zu zahlen den USD- und EUR-Leasingraten<br />

abdiskontiert mit einem unterstellten USD-<br />

LIBOR-Satz von 1,433 % p.a. und einem<br />

unterstellten EURIBOR-Satz von 1,843 % p.a.<br />

2<br />

Unter der Annahme, dass der USD-7-<br />

Jahreszinssatz 3,323 % p.a. und der USD-<br />

12-Jahreszinssatz 3,887 % p.a. beträgt.<br />

Weichen die entsprechenden USD-Zinssätze<br />

bei Auslieferung des Flugzeuges ab, erfolgt<br />

eine Anpassung der Leasingraten nach oben<br />

bzw. nach unten. Darüber hinaus findet eine<br />

Anpassung der USD-Leasingrate bei einer<br />

Reduktion oder Erhöhung des langfristigen<br />

Darlehens statt.<br />

3<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,4076 entspricht dies 998.153<br />

EUR pro Monat.<br />

4<br />

Umgerechnet mit einem Wechselkurs<br />

von EUR/USD 1,4076 und vor Abzug von<br />

Veräußerungskosten.<br />

13


Teil a // DIE BETEILIGUNG IM ÜBERBLICK //<br />

PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS<br />

Prognosezeitraum bis 31. Dezember 2027<br />

Geplante<br />

Kapitalerhöhung<br />

68.340.000 EUR plus 5 % Agio<br />

Laufende jährliche<br />

Ausschüttungen 1<br />

Prognostizierte laufende Ausschüttungen in der<br />

Betriebsphase bezogen auf den Beteiligungsbetrag ohne<br />

Agio („Einlagekapital“):<br />

7,25 % 2 p.a. für die Jahre 2009 bis 2021<br />

12,00 % p.a. für die Jahre 2022 und 2023<br />

15,00 % für das Jahr 2024<br />

16,00 % p.a. für die Jahre 2025 bis 2027<br />

rund 76 % aus Veräußerung und Liquidität<br />

zusätzlich für das Jahr 2027.<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in EUR.<br />

Gesamtaus-<br />

schüttungen 1<br />

Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung<br />

der geleisteten Kapitaleinlage und eine Kapitalrückzahlung.<br />

Bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027<br />

erhalten die Anleger über den gesamten Prognosezeitraum<br />

inkl. Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte<br />

Gesamtausschüttung von rund 251 %<br />

bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt,<br />

dass der Anleger ab 1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt<br />

ist. Sollte ein Zeichner nach dem<br />

1. Dezember 2009 beitreten und einzahlen, so verringert<br />

sich die Gesamtausschüttung zeitanteilig entsprechend.<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche<br />

Behandlung<br />

Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögens-<br />

verwaltende Kommanditgesellschaft. Für eine ausführliche<br />

Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 132 ff.<br />

ANLEGERKREIS<br />

1<br />

Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen<br />

und nicht notwendigerweise<br />

aus Gewinnen. In den prognostizierten<br />

Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen<br />

enthalten (siehe Seite 82).<br />

2<br />

Im Jahr 2009 zeitanteilig.<br />

Anleger<br />

Das Angebot richtet sich an Anleger, die an den wirtschaftlichen<br />

Ergebnissen eines Flugzeugfonds teilhaben möchten<br />

und Kenntnisse über diese Kapitalanlageform besitzen.<br />

Anlegern, die keine Kenntnisse und Erfahrungen mit Flugzeugbeteiligungen<br />

haben, wird dringend angeraten, die<br />

Umstände und Folgen einer Beteiligung mit fachkundigen<br />

Beratern zu erörtern. Diese <strong>Invest</strong>ition ist langfristig angelegt.<br />

14


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Die Risiken der Beteiligung<br />

Allgemeines<br />

ei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Beteiligung mit finanziellen<br />

Risiken. Die zukünftige Entwicklung dieser Beteiligung ist nicht<br />

vorhersehbar. Neben allgemeinen wirtschaftlichen Risiken, die Einfluss auf die<br />

Wertentwicklung dieser Vermögensanlage haben können, wie eine Verlangsamung<br />

der Weltkonjunktur, abnehmende Nachfrage nach Flugreisen, sinkende Flugzeugkaufpreise,<br />

erhöhter Wettbewerb etc., beinhalten Flugzeugbeteiligungen in Form<br />

geschlossener Fonds auch spezielle Risiken.<br />

Die nachfolgende Darstellung der Risiken beschreibt die aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />

wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage. Mögliche individuelle Risiken auf Ebene des<br />

einzelnen Anlegers werden nicht berücksichtigt.<br />

In der Vergangenheit mit Flugzeugbeteiligungen erzielte Renditen können lediglich<br />

als Indikation für zu erwartende Wertzuwächse angesehen werden, sind aber keine<br />

Garantie dafür, dass diese auch in der Zukunft realisiert werden können. Bei einem<br />

von der Prospektkalkulation abweichenden Verlauf der Beteiligungsgesellschaft<br />

können negative Abweichungen eintreten, die bis zum vollständigen Verlust des<br />

vom Anleger eingesetzten Kapitals reichen können.<br />

Die hier aufgeführten Risiken wurden in drei Risikoklassen eingeordnet. Prognosegefährdende<br />

Risiken bewirken ein schwächeres als das prognostizierte Ergebnis<br />

der Beteiligung. Bei Eintritt von anlagegefährdenden Risiken kann die Einlage ganz<br />

oder teilweise verloren gehen. Realisieren sich anlegergefährdende Risiken,<br />

können beim <strong>Invest</strong>or auch über seinen Beteiligungsbetrag hinaus Vermögensverluste<br />

entstehen.<br />

Eine genaue Abgrenzung der einzelnen Risiken in diese drei Klassen ist allerdings<br />

nicht immer eindeutig möglich. Sollten einzelne Risiken besonders intensiv<br />

auftreten oder sich mehrere Risiken kumulativ realisieren, kann dies immer auch zu<br />

Vermögensverlusten, bis hin zum Totalverlust, für den Anleger führen. Jeder Anleger<br />

sollte daher vor einer <strong>Invest</strong>itionsentscheidung selbst alle Risiken genau prüfen<br />

und, soweit erforderlich, sich fachkundiger Berater bedienen.<br />

15


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Übernahmerisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass der geplante Übernahmetermin für das Flugzeug (Dezember 2009) durch<br />

Fertigstellungsverzögerungen oder sonstige Ereignisse nicht eingehalten werden kann und es zu einer<br />

Verschiebung der Übernahme kommt. Dies hätte Auswirkungen auf die gesamte Fondsrechnung.<br />

Eine spätere Auslieferung als geplant führt zu geringeren Einnahmen und geänderten steuerlichen Ergebnissen;<br />

ggf. müssen Auszahlungen an die Anleger vermindert oder zeitlich verschoben werden. Es<br />

besteht das Risiko, dass zum Betrieb erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden.<br />

Ebenso können weitere bei Prospektaufstellung nicht bekannte Gründe zu einer Nichtauslieferung des<br />

Flugzeuges führen. Dies kann zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch Anleger die geleistete<br />

Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft bzw. der Leasingnehmer Emirates<br />

von ihren Kündigungsrechten Gebrauch machen, sollte die Auslieferung und Übergabe des Flugzeuges<br />

nicht bis zum März 2010 erfolgen. Die Darlehensgeber haben dann weiter das Recht, die Finanzierungszusage<br />

zurückzuziehen. Dies würde zur Rückabwicklung des Emittenten führen, wodurch<br />

Anleger die geleistete Einlage verlieren könnten (siehe S. 21 unter Rückabwicklungsrisiko).<br />

BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN<br />

Für den Betrieb eines Flugzeuges sind eine Vielzahl behördlicher Genehmigungen erforderlich (z.B.<br />

Lufttüchtigkeitszeugnis „Certificate of Airworthiness“, Betriebsbewilligung „Air Operator Certificate“).<br />

Die Anbieter gehen davon aus, dass die erforderlichen Genehmigungen zum Übernahmetermin des<br />

Flugzeuges vorliegen bzw. erteilt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die erforderlichen Genehmigungen<br />

für den vorgesehenen Betrieb des Flugzeuges nicht oder nur eingeschränkt erteilt werden,<br />

oder dass diese nachträglich widerrufen werden. Dies könnte Einnahmeausfälle und/oder höhere als<br />

kalkulierte Kosten bewirken und die Liquidität der Gesellschaft entsprechend negativ beeinflussen.<br />

Im Extremfall könnte der Betrieb des Flugzeuges völlig untersagt werden und die Gesellschaft zur<br />

Geschäftsaufgabe zwingen.<br />

16


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

BETRIEBS- UND GESELLSCHAFTSKOSTEN<br />

Abweichungen von den Planansätzen sind aufgrund unvorhersehbarer Faktoren nicht auszuschließen.<br />

Diese können das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft belasten. Außerordentliche Ereignisse oder<br />

unerwartet hohe Gesellschaftskosten haben Auswirkungen auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft<br />

und somit auch auf die möglichen Ausschüttungen an die Anleger.<br />

Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasingnehmer Emirates dazu verpflichtet, alle<br />

Kosten zu übernehmen, die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen; darunter im<br />

Besonderen auch die Wartungs- und die Versicherungsleistungen.<br />

Die Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrsbehörden genehmigten Wartungsprogramm<br />

des Leasingnehmers vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen nach sechs<br />

und zwölf Jahren vor. Dabei muss Emirates mögliche zusätzliche Kosten ebenfalls tragen.<br />

Falls Emirates seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommt, müssen eventuell<br />

zusätzliche Wartungskosten vom Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen vom<br />

prospektierten Ergebnis führen kann.<br />

Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages bzw. nach Ablauf des bestehenden<br />

Mietverhältnisses nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend vom<br />

derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebskostenregelungen mit vollständiger Übernahme<br />

durch den Leasingnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von dem prospektierten<br />

Ergebnis führen kann.<br />

EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäftsführende Kommanditist berechtigt, das<br />

Kommanditkapital gegenüber dem geplanten Eigenkapital um maximal 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />

Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verringern sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen<br />

vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf ca. 249 %, bezogen<br />

auf das höhere Einlagekapital, im Ver-gleich zu ca. 251 % gemäß der gegenwärtigen Prognose.<br />

GUTHABENZINSEN<br />

Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel geringere Erträge erzielt werden können<br />

als kalkuliert. Eine Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der Liquidität, die insgesamt<br />

für unvorhergesehene Ausgaben bzw. Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird<br />

eine Verzinsung für liquide Mittel in EUR von 3,0 % p.a. und in USD von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2011<br />

angenommen. Davor wird keine Verzinsung angenommen. Sollten die prognostizierten Zinserträge für<br />

den Emittenten nicht erzielt werden, führt dies zu einer Reduktion der Liquidität des Emittenten bis hin<br />

zu einer Reduktion der Ausschüttungen.<br />

17


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

DRITTPARTEIEN<br />

Diesem Prospekt liegen drei Bewertungsgutachten sowie andere Gutachten und Berichte von Drittparteien<br />

zugrunde. Die Korrektheit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird vorausgesetzt,<br />

kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen<br />

und/oder Prognosen dieser Gutachten oder Berichte sich als ungenau oder falsch bzw. von der<br />

Prognose abweichend herausstellen, mit der Folge geringerer Ausschüttungen an die Anleger.<br />

MARKTRISIKO<br />

Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch <strong>Invest</strong>itionen in Flugzeuge von der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung beeinflusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen eintreten,<br />

wird unter anderem davon abhängig sein, wie sich langfristig die Angebots- und Nachfragesituation<br />

entwickelt. Des Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen bei den Betriebskosten,<br />

geänderte Gewinnsituationen in der Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der<br />

Luftfahrtindustrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbesondere ist derzeit nicht voraussehbar,<br />

wie sich die volatilen Kerosinpreisentwicklungen auf den Markt auswirken werden und ob die<br />

Fluggesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kompensieren. Durch die gegenwärtige<br />

Krise auf den Finanzmärkten ist es derzeit für die Fluggesellschaften bzw. Flugzeugleasinggesellschaften<br />

schwierig geworden, neue Flugzeuge zu finanzieren. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Flugreisen<br />

aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise stark gesunken. Infolge der genannten Umstände kann sich<br />

der Bedarf an Flugzeugen erheblich negativ verändern. Dies hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten<br />

nach Vertragsablauf sowie auf erzielbare Verkaufserlöse für das Flugzeug und kann zu einem<br />

Kapitalverlust für den Anleger führen.<br />

PROGNOSERISIKEN<br />

Die in der Prognoserechnung einfließenden Größen und Parameter basieren auf derzeit geltendem Recht,<br />

auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen des Initiators. Die prognostizierten<br />

Ergebnisse können nicht garantiert werden. Es besteht somit das Risiko, dass prognostizierte<br />

Ergebnisse nicht erreicht werden und sich dadurch die Ausschüttungen an die Anleger verringern.<br />

BESCHÄFTIGUNG/LEASINGRATEN<br />

Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt in den ersten zehn Jahren maßgeblich von den Einnahmen<br />

aus dem Leasingvertrag mit Emirates ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund einer<br />

Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu geringeren Nettoeinnahmen für den Emittenten kommt.<br />

18


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Nach Beendigung des Leasingvertrages mit Emirates kann das Flugzeug ggf. weitervermietet werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass der neue Leasingnehmer seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht oder nicht termingerecht erfüllt.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine anschließende Weitervermietung im Falle einer Kündigung<br />

des bestehenden oder zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder nur mit<br />

Verzögerung abgeschlossen werden kann, und/oder die erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen<br />

der Prognoserechnung liegen. Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages<br />

mit Emirates und einer nicht vollständig erfolgten Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich<br />

die Gefahr, dass das Bankenkonsortium unter der Führung der NORD/LB von seinem Recht Gebrauch<br />

macht (nach Ablauf einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu verwerten,<br />

um die ausstehenden Verpflichtungen des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es sein,<br />

dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder, sofern dies in den Anfangsjahren des Leasingvertrages<br />

passiert, die vollständige Anlage verlieren. Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der<br />

Vermietung des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden oder bleiben Einnahmen<br />

vollständig aus, wird sich das Betriebsergebnis des Emittenten verschlechtern und die Ausschüttungen<br />

an die Gesellschafter werden sich verringern. Im Extremfall kann dies zur Aufgabe der Vermietungstätigkeit<br />

führen und den Verlust der Kapitaleinlage bedeuten.<br />

NEUENTWICKLUNG<br />

Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um eine neu entwickelte Flugzeuggeneration, deren erste Ablieferung<br />

im Oktober 2007 erfolgte. Aufgrund dieser Neuentwicklung, insbesondere im Hinblick auf Innovationen<br />

bei Werkstoffen und Technik sowie Größe des Flugzeuges, kann der langfristige Einsatz und Betrieb<br />

des Flugzeuges gegenwärtig auf Grund von mangelnden Erfahrungswerten nicht vollständig eingeschätzt<br />

werden. Es besteht das Risiko, dass sich die neu entwickelten Werkstoffe weniger effizient bzw.<br />

dauerhaft als erwartet erweisen und damit höhere Kosten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />

anfallen können. Dies kann bei einer Anschlussvermietung unter einem neuen Leasingvertrag zu höheren<br />

Kosten für den Emittenten führen, was die Gesamtausschüttungen an die Anleger reduzieren würde.<br />

MAJORISIERUNG<br />

Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der Einzelinvestor bei Beschlussfassungen der Gesellschaft<br />

in der Minderheit und kann ggf. seine gesellschaftsrechtlichen Interessen nicht durchsetzen.<br />

Sollten einzelne Anleger sehr hohe Kommanditbeteiligungen zeichnen, besteht die Gefahr, dass diese<br />

mit ihren Stimmrechten einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten ausüben können. Bei Gesellschaftsbeschlüssen<br />

könnten so Entscheidungen herbeigeführt werden, die nur von einer Minderheit<br />

der Gesellschafter, aber der Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals, gewünscht werden. Dies<br />

bedeutet für den einzelnen Anleger, dass ihm durch die Entscheidung eines Einzelnen bzw. Einzelner<br />

mit einer großen Zeichnungssumme Nachteile entstehen können.<br />

19


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

STEUERLICHE RISIKEN<br />

Nationale steuerliche Aspekte:<br />

Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist von steuerlichen Beratern auf Grundlage<br />

der derzeit bekannten Rechtslage geprüft worden. Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über<br />

die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen<br />

Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

die Einkunftsarten des Emittenten, die Höhe der Einnahmen oder die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />

dem Grunde und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu anderen steuerlichen<br />

Ergebnissen als prognostiziert kommt. So besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung und in einem<br />

gegebenenfalls nachfolgenden gerichtlichen Verfahren die Finanzgerichte zu der dem Beteiligungsangebot<br />

zu Grunde liegenden Konzeption eine andere Auffassung vertreten (beispielsweise hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht,<br />

der Einkunftsart, der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums am Flugzeug, den<br />

Abschreibungen, der Besteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns). Dies könnte einen negativen<br />

Einfluss auf die Höhe der Auszahlungen an die Anleger nach Steuern haben und höhere steuerliche Belastungen<br />

für die Anleger bedeuten. Ordnet z.B. die Finanzverwaltung die Einkünfte nicht als Einkünfte aus<br />

„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) ein, sondern als gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG), würde sich<br />

für den Emittenten eine Gewerbesteuerpflicht während der Vermietungszeit und für einen etwaig erzielten<br />

Veräußerungsgewinn ergeben. Außerdem unterläge ein Veräußerungsgewinn beim Anleger der Einkommenssteuer,<br />

der besondere Steuersatz für Zinseinkünfte („Abgeltungssteuer“) wäre nicht anwendbar und<br />

die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte könnte anders als prognostiziert ermittelt werden. Darüber hinaus<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanzgerichte<br />

die für dieses Beteiligungsangebot relevanten Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert<br />

und es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernachzahlungen aufgrund eines von der<br />

erstmaligen Veranlagung abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten sind vom <strong>Invest</strong>or<br />

mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in<br />

dem die Steuer entstanden ist.<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für dieses Beteiligungsangebot relevanten<br />

steuerlichen Vorschriften (insbesondere in Bezug auf die Einkunftsart und die Besteuer ung eines Veräußerungsgewinns)<br />

künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen Belastungen kommt.<br />

Internationale steuerliche Aspekte:<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung ausländischer Flughäfen für den Emittenten<br />

als Eigentümer des Flugzeuges oder die Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten<br />

nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z.B. eine Pflicht<br />

zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur<br />

Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden<br />

den Mittelrückfluss aus der Beteiligung an dem Emittenten entsprechend verringern. Zudem können sich<br />

zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben.<br />

20


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an den Emittenten ausländische (Quellen) Steuern anfallen<br />

und diese nicht erstattet oder reduziert werden können, was zu einer Verringerung der Auszahlungen an die<br />

Anleger führen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen zur Reduzierung solcher<br />

Steuern unterlassen oder einzelne Anleger durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen mit solchen Steuern<br />

belastet bleiben oder hierdurch sogar andere Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung ihrer<br />

Ausschüttungen, aber auch bei Nichtbeachtung der Aufforderung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zu einem Ausschluss dieser Anleger führen kann.<br />

RÜCKABWICKLUNGSRISIKO<br />

Es besteht das Risiko, dass das Flugzeug nicht ausgeliefert wird und der Emittent rückabgewickelt<br />

werden muss. Im Falle einer Rückabwicklung hat der Anleger keinen Anspruch auf (vollständige) Rückzahlung<br />

des eingezahlten Kapitals. Das Risiko besteht, dass die geleisteten Einlagen aufgrund nicht<br />

mehr stornierbarer Kosten (Steuerberatungskosten, Gutachterkosten, Vertriebskosten etc.) nur anteilig<br />

zurückgezahlt werden können.<br />

PLATZIERUNGSGARANTIE<br />

Kommen die HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Herr Hermann Ebel als Privatperson ihren<br />

gesamtschuldnerischen Verpflichtungen unter der Platzierungsgarantie nicht nach, muss der Emittent das<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen verlängern oder das ausstehende Einlagekapital über langfristiges Fremdkapital<br />

refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber der Prognose höheren Zinsbelastung für den<br />

Emittenten kommen. Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des Flugzeuges kommen, sollten die Darlehensgeber<br />

die Zwischenfinanzierung nicht verlängern oder keine Langfristfinanzierung über die Zwischenfinanzierer<br />

oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein. Unter solchen Gegebenheiten sind zunächst die<br />

Verpflichtungen gegenüber den Darlehensgebern zu erfüllen, erst ggf. danach verbleibende Beträge stehen<br />

zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete Kapitaleinlagen nur<br />

zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden können.<br />

WÄHRUNG<br />

Durch Wechselkursänderungen von Währungen wie dem US-Dollar und dem Britischen Pfund im<br />

Vergleich zum Euro können sich Ausgaben des Emittenten erhöhen und die Liquidität des Emittenten<br />

entsprechend verringern. Dieses Wechselkursrisiko besteht insbesondere in Bezug auf Vergütungen an<br />

Berater oder auch Wertgutachter oder Kosten, die mit dem Betrieb des Flugzeuges verbunden sind.<br />

Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem darin, dass die Fondswährung EUR ist, jedoch Flug zeugveräußerungen<br />

oder auch Versicherungsleistungen bei Flugzeugen üblicherweise in USD erfolgen.<br />

21


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Die Leasingraten während der Grundmietzeit und der ersten Verlängerungsoption werden sowohl in EUR<br />

als auch in USD geleistet. Sollte vorhandene USD-Liquidität für EUR-Zahlungen benötigt werden oder<br />

umgekehrt EUR-Liquidität für USD-Zahlungen, so besteht diesbezüglich ein Wechselkursrisiko. Darüber<br />

hinaus wurde mit dem Leasingnehmer Emirates ab dem Jahr 13 ausschließlich eine Leasingratenzahlung in<br />

USD vereinbart. Außerdem könnte ein neuer Leasingnehmer ab dem Jahr 13 ebenfalls nur USD-Zahlungen<br />

leisten. Für den Emittenten ergibt sich daraus das Risiko, dass zukünftige Erlöse in USD anfallen und Wechselkursentwicklungen<br />

dazu führen, dass die entsprechenden Beträge in EUR geringer sind und dann zu<br />

geringeren Ausschüttungen für den Anleger führen als gegenwärtig prognostiziert.<br />

Sollten Anleger ihre EUR-Ausschüttungen in andere Währungen tauschen, bestehen weitere Wechselkursrisiken<br />

hinsichtlich des Verhältnisses des EUR zu der entsprechenden anderen Währung.<br />

BONITÄTSRISIKEN<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner (u.a. der Leasingnehmer, ein zukünftiger<br />

Leasingnehmer, der Versicherer, der Rückversicherer, der Gewährleistungspartner, der Vermarktungsbeauftragte<br />

und der Finanzierungspartner) ihre vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich nicht leisten,<br />

weil entweder die Insolvenz einzelner Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht<br />

oder nur unzureichend erfüllen, diesbezüglich bestehen Bonitätsrisiken.<br />

Die von den Anlegern zu leistenden Beteiligungsbeträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt. Es kann<br />

derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es bei finanziellen Schwierigkeiten der Bankenindustrie<br />

insgesamt oder Insolvenzen einzelner Institute zu Einlagenverlusten bis hin zu einem Totalverlust der<br />

Einlagen kommen kann. Hieraus können höhere Aufwendungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen<br />

und ein Kapitalverlust für den Anleger die Folge sein.<br />

EU-RICHTLINIENENTWURF:<br />

REGULIERUNG ALTERNATIVER INVESTMENTFONDS-MANAGER<br />

Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf zur Aufsicht alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds-<br />

Manager („AIFM“) veröffentlicht. Die Richtlinie sieht umfassende Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen<br />

für sämtliche Manager sogenannter „alternativer <strong>Invest</strong>mentfonds“ („AIF“) vor, wozu voraussichtlich<br />

auch geschlossene Fonds gehören werden. Wer im Rahmen eines geschlossenen Fonds<br />

als AIFM zu betrachten ist und ob die in der finalen Ausgestaltung der Richtlinie und deren nationaler<br />

Umsetzung erforderlichen (Zulassungs-)Voraussetzungen von dem entsprechenden AIFM und AIF<br />

erfüllbar sind, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden.<br />

22


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Es besteht daher das Risiko, dass bei Umsetzung und Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht,<br />

deren Regularien nicht erfüllbar sind und daher im Extremfall der Emittent aufgelöst werden muss,<br />

was zu einem erheblichen Verlust bis hin zum Gesamtverlust der Kapitaleinlage führen kann. Es<br />

können auch für die Erfüllung der Voraussetzungen und durch Umsetzung erforderlicher Regelungen<br />

im Vergleich zur Prognose höhere Verwaltungskosten beim Emittenten entstehen, die das Gesamtergebnis<br />

für den Anleger entsprechend reduzieren.<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric Asset Finance“) ist Finanzdienstleister i. S. d.<br />

§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG und untersteht damit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

Da die Doric Asset Finance die maßgeblichen geschäftlichen Entscheidungen für den<br />

Emittenten trifft (als anstellende Gesellschaft der Geschäftsführer der geschäftsführenden Gesellschaften<br />

und als Asset Manager), ist der Emittent nicht einer entsprechenden Aufsicht zu unterstellen. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Doric Asset Finance ihren Verpflichtungen als Finanzdienstleister gemäß KWG nicht<br />

nachkommt, so dass der Emittent selbst dieser Aufsicht unterstellt werden müsste. Der Verwaltungsaufwand<br />

des Emittenten würde sich erhöhen. Erhöhte Kosten hierfür sind nicht prognostiziert und könnten,<br />

falls diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen verringern.<br />

AUSZAHLUNGEN<br />

Höhe und Termin der möglichen Auszahlungen hängen von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />

ab. Genaue Prognosen über die Vornahme von Auszahlungen und deren Höhe können<br />

nicht gemacht werden. Es ist auch möglich, dass Auszahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt und/oder<br />

in geringerer Höhe als prognostiziert erfolgen oder im Extremfall ganz ausbleiben.<br />

FREMDFINANZIERUNG<br />

Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag und dem Vertrag über das langfristige Darlehen<br />

ist der Emittent dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen einzuhalten. Ist der Emittent<br />

dazu nicht in der Lage, können die Darlehensgeber das jeweilige Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung<br />

des langfristigen Darlehens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

aufkündigen („Cross Default“). Dies gilt umgekehrt auch für das langfristige Darlehen sowie für eine<br />

ggf. gezogene Kontokorrentlinie bei einer Kündigung des Zwischenfinanzierungsdarlehens. In einem<br />

solchen Fall ist es der NORD/LB möglich, das zu ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern,<br />

um die ausstehenden Darlehen zu bedienen. Für den Anleger birgt dies die Gefahr, einen großen Teil<br />

seiner Anlage oder sogar das komplette Einlagekapital zu verlieren.<br />

23


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

ZINSEN<br />

Nach Ablauf der 12-jährigen Zinsfestschreibung wird gemäß Prognose keine weitere Festschreibung<br />

der Zinsen bis zum Jahr 15 vorgenommen. Es besteht dann das Risiko, dass höhere Zinszahlungen<br />

für das beanspruchte Darlehen i.H.v. 10.000 TUSD anfallen können als gegenwärtig kalkuliert, was<br />

zu geringeren Erlösen für den Emittenten führen kann. Sollte es zu einer Beanspruchung der Kontokorrentlinie<br />

kommen, was in der Prognose nicht vorgesehen ist, sind die Zinssätze der Kontokorrentkreditlinie<br />

nicht abgesichert und hängen im Wesentlichen von den zum entsprechenden Zeitpunkt<br />

vorherrschenden Bedingungen auf den Finanzmärkten sowie den Darlehensgeber ab. Ferner ist der<br />

Emittent unter dem langfristigen Darlehen und unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflichtet,<br />

erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der NORD/LB bzw. des Bankenkonsortiums<br />

des langfristigen Darlehens aus der Darlehensgewährung zu tragen.<br />

Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer weitergegeben werden, kann sich der<br />

Ertrag des Emittenten entsprechend verringern. Die prognostizierten Ergebnisse können dann nicht<br />

erreicht werden und dies kann zu einer Reduktion der Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />

VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES<br />

Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten.<br />

Im Rahmen der Prognoserechnung wird Ende Dezember 2027 ein Veräußerungserlös i.H.v. ca.<br />

33 % 1 des ursprünglichen Kaufpreises in USD unterstellt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem für<br />

diesen Zeitpunkt mittleren prognostizierten Marktwert inkl. „full life condition“ des Flugzeuges aus dem<br />

AVAC 2 -Gutachten.<br />

Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges sowie der Veräußerungszeitpunkt können<br />

von dieser Annahme abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherrschenden Marktbedingungen<br />

bei Langstreckenflugzeugen sowie vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke<br />

abhängen.<br />

Der Emittent hat im Rahmen des Asset-Management- und Remarketing-Vertrages das Recht, einen<br />

Vermarktungsbeauftragten bei Nichtverlängerung des Leasingvertrages nach Jahr 10 und Jahr 12 zu<br />

beauftragen. In bestimmten Fällen können außerdem zu diesen Zeitpunkten die Darlehensgeber den<br />

Emittenten auffordern, das Flugzeug unter Inanspruchnahme der Restwertsicherung zu veräußern.<br />

Darüber hinaus können zusätzliche, nicht prognostizierte Ausgaben im Rahmen der Vermarktung des<br />

Flugzeuges entstehen und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung des Flugzeuges anfallen.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass der Nettoerlös aus der Veräußerung des Flugzeuges niedriger ist<br />

als erwartet und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die Anleger geringer ausfallen als angenommen.<br />

Schließlich sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge oder ausstehende<br />

Überfluggebühren u.ä. vorrangig zu bedienen.<br />

1<br />

Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />

2<br />

The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />

24


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

REMARKETING DES FLUGZEUGES<br />

Im Rahmen der Vermarktung des Flugzeuges an einen neuen Leasingnehmer können Kosten für eine<br />

ggf. erforderliche Umrüstung der Flugzeugkabine entstehen. Die Kosten bzw. ggf. entstehende Stillstandszeiten<br />

für das Flugzeug bei einer Rekonfiguration der Kabine können nicht abgeschätzt werden,<br />

weil diese ausschließlich von den Erfordernissen des künftigen Betreibers und den Marktgegebenheiten<br />

nach Ablauf der Erstvermietung einschließlich Mietverlängerungen, d.h. in 10, 12 oder 18 Jahren<br />

bestimmt werden. Gegenwärtig gibt es eine limitierte Betreiberbasis des Airbus A380. Es besteht das<br />

Risiko, dass entsprechende Kosten anfallen und ggf. nicht von einem neuen Leasingnehmer übernommen<br />

werden, diese Kosten hätte somit der Emittent zu tragen. Ausschüttungen an die Anleger könnten<br />

dann geringer ausfallen als prognostiziert.<br />

MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG<br />

Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertrages mit Emirates kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Kosten durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten vollständig<br />

oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht auf einen Anschlussleasingnehmer übertragen<br />

werden können oder ein solcher nicht gefunden wird. Ebenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

Emirates entgegen seiner vertraglichen Verpflichtungen das Flugzeug nicht in sog. „full life condition“ zurückliefert.<br />

In diesem Fall müsste der Emittent entsprechende Kosten übernehmen. Es besteht damit das<br />

Risiko, dass die Liquidität des Emittenten reduziert wird und damit die Ausschüttungen an die Anleger.<br />

HAFTUNG DES ANLEGERS<br />

Die Haftung des Anlegers ist auf den Zeichnungsbetrag beschränkt. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten<br />

und Treugeber wirtschaftlich identisch. Nach Einzahlung des vollen Zeichnungsbetrages<br />

besteht für den Anleger keine weitere Haftung oder Nachschusspflicht. Die Ausschüttungen können<br />

(nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben der Haftung führen, insbesondere wenn<br />

die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn der Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage<br />

herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />

Im Falle des Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten<br />

des Emittenten bis zu fünf Jahre ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister in Höhe der Haftsumme<br />

(§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt bei einer Auflösung des Emittenten. Darüber<br />

hinaus besteht die Möglichkeit, dass bereits gezahlte Ausschüttungen zurückverlangt werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt<br />

werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist, der Versicherungsschutz<br />

versagt wird oder nicht ausreichend ist. Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht die<br />

begrenzte Haftung eines Kommanditisten nach deutschem Recht nicht anerkennt. Bei Klagen geschädigter<br />

Dritter ist es möglich, dass Ansprüche an ausländischen Gerichten zu verhandeln sind und Risiken hinsichtlich<br />

eines ausländischen Rechtssystems, das vom deutschen Rechtsverständnis abweicht, entstehen.<br />

25


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Alle rechtlichen Fragen richten sich dann nach der entsprechenden ausländischen Rechtsordnung und<br />

deren Rechts- und Verfahrensgrundsätzen. Die Durchsetzung eventueller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten,<br />

die ausländischen Rechtsordnungen unterliegen, kann ggf. schwieriger und/oder erheblich<br />

kostenintensiver erfolgen oder auch ganz verwehrt werden. Auch kann es dazu kommen, dass die<br />

bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen zurückgefordert werden oder Anleger generell über<br />

den gezeichneten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.<br />

ANDERE RECHTSKREISE / Rechtsänderungen<br />

Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen werden, unterliegen englischem Recht und<br />

französischem Recht. Daneben ist regelmäßig mit der Anwendung anderer ausländischer Rechtsordnungen<br />

zu rechnen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland von einem ausländischen Leasingnehmer<br />

eingesetzt wird. Dies gilt beispielsweise für eine Haftung des Flugzeuges für Flughafengebühren,<br />

Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Verträgen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen<br />

in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den dort geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen<br />

Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser Rechtskreise kann sich die<br />

Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />

Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert.<br />

Es besteht das Risiko, dass für den Emittenten bei Prozessen höhere Ausgaben entstehen und damit<br />

die Liquidität des Emittenten geringer ist als prognostiziert, was zu einer Reduktion der Gesamtausschüttungen<br />

führt.<br />

Auch der deutsche Gesetzgeber kann jederzeit durch Gesetzesänderungen, auch rückwirkender Natur,<br />

die Rechtsgrundlagen für dieses Beteiligungsangebot ändern. Hierdurch kann es zu Abweichungen von<br />

den prognostizierten Ergebnissen bis hin zum Kapitalverlust kommen.<br />

VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer,<br />

den Finanzierungspartnern und dem Vermarktungsbeauftragten auch alle anderen Vertragspartner<br />

des Emittenten ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder mehrere<br />

(Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig<br />

erfüllen oder erfüllen können.<br />

Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei Vertragsverletzungen durch den Emittenten kann es zur<br />

Kündigung zentraler Verträge, wie z.B. des Leasingvertrages, kommen. Es besteht in einem solchen Fall<br />

das Risiko, dass vom Emittenten Vorfälligkeitsentschädigungen bzw. Schadensersatzzahlungen an die<br />

Darlehensgeber und/oder an Emirates zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im Vergleich zur<br />

Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingungen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten<br />

bzw. geringeren Erlösen beim Emittenten führen kann.<br />

26


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Kommt der Emittent seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht nach, kann dies auch zu Schadensersatzzahlungen<br />

führen, was ebenfalls zu erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten<br />

Ergebnis führen würde.<br />

Die Treuhänderin trägt das Risiko, dass einzelne Anleger im Laufe der Beteiligung aufgrund persönlicher<br />

Insolvenz ausscheiden und Anspruch auf ein Abfindungsguthaben haben, für die die Treuhänderin oder<br />

der Emittent nicht über ausreichende Liquidität verfügt. Hierdurch kann es zu Verminderungen der Ausschüttungen<br />

und im Extremfall zur Insolvenz der Treuhänderin oder des Emittenten kommen.<br />

SCHLÜSSELPERSONENRISIKO<br />

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft hängt in hohem Maße von den persönlichen Fähigkeiten und<br />

Erfahrungen der handelnden Personen ab. Sollten Entscheidungsträger in der Geschäftsführung der<br />

Emittentin aus den Unternehmen ausscheiden, kann sich dies negativ auf die Entwicklung der Beteiligung<br />

auswirken.<br />

INTERESSENKONFLIKTE<br />

Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer für die Beteiligungsgesellschaft sind die Geschäftsführer der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin und der Komplementärin der Emittentin ebenfalls Geschäftsführer<br />

in anderen Flugzeugbeteiligungsgesellschaften. Hieraus könnten sich Interessenkonflikte ergeben. Kapitalmäßige<br />

und/oder personelle Verflechtungen der an diesem Fondskonzept Beteiligten oder Mehrfachfunktionen<br />

einzelner Personen können potenzielle Interessenkonflikte bei den handelnden Parteien<br />

verursachen. Es besteht daher das Risiko, dass von handelnden Personen nicht versucht wird, die<br />

Interessen des Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit durchzusetzen, wie dies ggf.<br />

von Dritten getan werden würde. Dies hätte für den Emittenten zur Folge, dass sich Einnahmen für den<br />

Emittenten verringern und sich dadurch die Gesamtausschüttungen für die Anleger reduzieren.<br />

FUNGIBILITÄT DER BETEILIGUNG<br />

Die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist ein unternehmerisches Engagement mit einer gesellschaftsvertraglich<br />

vorgesehenen Bindung bis mindestens zum 31.12.2027. Aufgrund der Konzeption der<br />

Beteiligungsgesellschaft als geschlossener Fonds und der mit der Produktklasse zusammenhängenden<br />

spezifischen Merkmale ist ein Ausscheiden aus der Gesellschaft oder die Kündigung der Stellung als Anleger<br />

grundsätzlich nicht vor diesem Datum möglich.<br />

Die Übertragung der Beteiligungen auf einen Dritten bedarf der Einwilligung der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erteilt die Einwilligung nach pflichtgemäßem Ermessen,<br />

wobei die Interessen der Gesellschaft und der vorhandenen Gesellschafter einerseits und die Interessen des<br />

veräußernden Kommanditisten andererseits zu berücksichtigen sind. Gem. § 14 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

hat die Geschäftsführende Kommanditistin die Einwilligung in bestimmten Fällen zu verweigern.<br />

27


Teil a // Risiken der BETEILIGUNG //<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

Es besteht für den Handel von Anteilen an Personengesellschaften kein geregelter Markt. Es ist darauf<br />

hinzuweisen, dass eine Veräußerung für Beteiligungen dieser Art unter Umständen schwer zu realisieren ist<br />

oder dass ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen erfolgen kann. Zusätzlich sind mit der Übertragung<br />

des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine Veräußerung erschweren können. Die Anteile an<br />

dem Emittenten können nicht an diesen zurückgegeben werden.<br />

FREMDFINANZIERUNG DER BETEILIGUNG<br />

Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung des einzelnen Anlegers ist nach dem Konzept der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht vorgesehen. Sollten Anleger ihre Kommanditbeteiligungen ganz oder teilweise durch<br />

Kredite finanzieren, entstehen Risiken hinsichtlich des für diese Kredite zu leistenden Kapitaldienstes.<br />

Rückflüsse aus dieser Beteiligung können aufgrund einer schlechteren als prognostizierten Entwicklung<br />

der Beteiligung, insbesondere der Liquiditätslage des Emittenten, geringer als erwartet oder ganz ausfallen.<br />

Die vorgesehenen Tilgungs- und Zinszahlungen der Fremdfinanzierung auf Anlegerebene können<br />

dann unter Umständen nicht planmäßig erfolgen. Ferner besteht das Risiko, dass eine persönliche Anteilsfinanzierung,<br />

z.B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurückgeführt werden muss, ohne<br />

dass zu diesem Zeitpunkt die Vermögensanlage liquidiert oder veräußert werden kann. Ebenso besteht<br />

bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage das Risiko, dass die persönliche Anteilsfinanzierung<br />

zum entsprechenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann oder eine Rückführung nur<br />

mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich ist.<br />

Hierdurch können laufende Verluste beim Anleger entstehen, die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen<br />

können. Im Extremfall kann dies auch zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen. Insgesamt erhöhen<br />

sich die Risiken einer Beteiligung durch eine individuelle Fremdfinanzierung des Anteils.<br />

VERSICHERUNGEN<br />

Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen<br />

alle versicherbaren Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) zu versichern. Die Mindest deckungshöhe<br />

orientiert sich dabei am Alter des Flugzeuges. Weiterhin muss der Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden<br />

gegenüber Dritten in einer Höhe von mindestens 1.000 Mio. USD versichern. Existiert kein gültiger Versicherungsschutz,<br />

muss das Flugzeug am Boden bleiben. Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust<br />

des Flugzeuges dazu kommen, dass das Einlagekapital nicht vollständig durch die Versicherungsansprüche<br />

nach Rückführung der ausstehenden Bankdarlehen abgedeckt ist. Falls bei einem Versicherungsschaden<br />

die Versicherung nicht zahlt oder die Versicherungssumme nicht ausreichend ist und Emirates ebenfalls<br />

für die Schäden nicht einsteht, muss der Emittent als Eigentümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen<br />

Lasten tragen und mit seinem Vermögen haften. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen<br />

Verlustes des Gesellschaftskapitals und damit der Einlage des Anlegers.<br />

28


Risiken der BETEILIGUNG // Teil a<br />

Risiken<br />

prognosegefährdend<br />

anlagegefährdend<br />

anlegergefährdend<br />

MAXIMALES RISIKO<br />

Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten.<br />

Hinzu können individuelle Risiken auf Ebene des einzelnen Anlegers kommen.<br />

Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, die<br />

aus der Sicht des einzelnen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder Auswirkung<br />

haben können. Es können darüber hinaus weitere, nicht vorhergesehene Risiken auftreten oder die hier<br />

aufgeführten Risikofaktoren kumulativ eintreten.<br />

Eine Nachschussverpflichtung ist vertraglich nicht vorgesehen und kann auch nicht gegen den Willen<br />

des Anlegers begründet werden (siehe Gesellschaftsvertrag des Emittenten). Höhere Verluste als die der<br />

Kapitaleinlage sind daher möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer individuellen<br />

Ausgestaltung der Einlage (z.B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregisterkosten,<br />

Steuerberatungskosten, an den Emittenten zu erstattende Aufwendungen in Bezug auf<br />

den Wechsel zwischen Treugeber- und Kommanditistenstellung) oder einer Finanzierung der Vermögensanlage<br />

(siehe Seite 28) anfallen oder, wenn – was nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – ein<br />

ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />

nicht anerkennt. Das den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen Verlust<br />

der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich des aufgewendeten Agios) und darüber hinaus in dem Anfall<br />

von den in dem vorstehenden Absatz beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der nach<br />

deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung. Zusätzliche Verluste können auch durch steuerliche<br />

Nachzahlungen entstehen.<br />

Nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über die<br />

zuvor genannten Risiken hinaus keine weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Risiken im<br />

Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />

29


Teil a // Die Initiatoren //<br />

Die Initiatoren<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe<br />

rfahrung und Weitblick<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe wurde 1983 gegründet<br />

und ist als renommierter Initiator für geschlossene<br />

Fonds mit Schwerpunkt in der Schifffahrt bekannt. Inzwischen<br />

wurden über 100 Projekte, darunter zwei Private Equity<br />

Fonds, mit rund 1,8 Mrd. EUR Eigenkapital an ca. 18.000<br />

Anleger emittiert. Damit wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von mehr als 3,8 Mrd. EUR realisiert. Die Scope <strong>Group</strong><br />

hat die HANSA TREUHAND als Initiator im Jahr 2008 mit<br />

AA (= sehr hohe Qualität) bewertet. Auch die Leistungsbilanzen<br />

werden regelmäßig mit Bestnoten ausgezeichnet. So<br />

bewertete das Deutsche Finanzdienstleistungs-Informationszentrum<br />

die Bilanz 2007 der Gruppe mit der Note „ausgezeichnet“<br />

(6 Sterne), dieses Ergebnis erreichte kein weiterer<br />

Anbieter. Aktuell beschäftigt die HANSA TREUHAND Gruppe<br />

ca. 110 Mitarbeiter.<br />

Mit innovativen Konzepten hat das Unternehmen seine Vorreiterrolle<br />

innerhalb des Marktes stets unterstrichen und beispielsweise<br />

als Mitinitiator des Zweitmarktes für Geschlossene<br />

Fonds an der Hamburger Börse die Gründung eines<br />

neutralen, transparenten und kontrollierten Zweitmarktmodells<br />

maßgeblich unterstützt. Die Fondsbörse Deutschland<br />

ist heute eine äußert anerkannte und erfolgreich arbeitende<br />

Plattform, die im Jahr 2008 einen Umsatz von 107,6 Mio.<br />

EUR realisieren konnte.<br />

Die HANSA TREUHAND Gruppe vereinigt verschiedene<br />

Geschäftsbereiche unter ihrem Dach, die überwiegend den<br />

Schwerpunkt auf <strong>Invest</strong>itionen im Bereich Schifffahrt legen.<br />

Die Tochtergesellschaft HANSA TREUHAND Finance ist innerhalb<br />

der Unternehmensgruppe für die Beobachtung und<br />

Analyse des Segments „Alternative <strong>Invest</strong>ments“ zuständig<br />

und konzipiert darauf aufbauende eigene Anlageangebote<br />

in diesem Bereich. Die Konzeptionsqualität wurde auch von<br />

Experten gewürdigt, so erhielt der „Private Equity Partners 1“,<br />

der gemeinsam mit der Berenberg Private Capital GmbH<br />

entwickelt und erfolgreich platziert wurde, im September<br />

2006 den „Financial Advisors Award“ im Bereich Geschlossene<br />

Fonds.<br />

30


Die Initiatoren // Teil a<br />

Einstieg in eine neue Dimension<br />

Das erstmalige Engagement im Segment Luftfahrt ist für einen erfahrenen und<br />

renommierten Initiator im Bereich Transport und Logistik eine folgerichtige Erweiterung<br />

des Angebotspektrums. Die HANSA TREUHAND Finance beobachtet und<br />

analysiert den Markt bereits seit rund drei Jahren und sieht jetzt gute Perspektiven<br />

mit Möglichkeiten für erfolgreiche <strong>Invest</strong>itionen.<br />

Bei Flugzeugfonds hängt die Renditeerwartung stark von der Bonität des Leasingnehmers<br />

sowie der Gestaltung des Leasingvertrages ab. Vorteilhaft für den Anleger<br />

ist, dass der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages anders als<br />

der Charterer bei Schiffsbeteiligungen die Betriebskosten übernimmt, so entfällt<br />

das Betriebskostenrisiko für den Anleger während dieser Zeit. Zudem weisen Leasingverträge<br />

in der Regel eine längere Laufzeit als Charterverträge bei Schiffsbeteiligung<br />

auf, wodurch der Anleger höhere Einnahmegewissheit erhält.<br />

Anlass des Einstieges der HANSA TREUHAND in das Segment Flugzeugfonds war<br />

die Gelegenheit, den Anlegern ein absolutes „Premiumpaket“ anbieten zu können:<br />

Mit dem Airbus A380, Sinnbild für Größe, Effektivität und exklusive Reiseerlebnisse,<br />

steht das derzeit wohl attraktivste <strong>Invest</strong>itionsobjekt im Bereich Flugzeugfonds zur<br />

Verfügung. Die Airline Emirates aus Dubai ist als schnell wachsende internationale<br />

Fluggesellschaft mit einer der jüngsten Flotten und weltweit über 300 Auszeichnungen<br />

für Qualität der adäquate Partner. Für das laufende Asset Management<br />

und als Mitinitiator des Fonds wurde mit der Doric Gruppe die Expertise eines<br />

erfahrenen Luftfahrtspezialisten gesichert.<br />

Durch das HANSA TREUHAND-Tochterunternehmen SEA CLOUD CRUISES, das<br />

für die Vercharterung der Luxussegelschiffe und Flussyachten des Hauses zuständig<br />

ist, bestehen bereits fundierte Kenntnisse der Sparte Tourismus und Service in<br />

der Premiumkategorie, die auch für das Verständnis der modernen Luftfahrt und<br />

der Bedürfnisse der Leasingnehmer unabdingbar sind. Und auch die neue Fünf-<br />

Sterne-Segelyacht, die SEA CLOUD HUSSAR, hat Dubai als Reisedrehkreuz und<br />

Heimathafen gewählt.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.hansatreuhand.de<br />

31


Teil a // Die Initiatoren //<br />

Die Doric Gruppe<br />

Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) wurde 2005 von Dr. Peter<br />

E. Hein, Mark Lapidus und Bernd Reber zu gleichen Anteilen gegründet. Das Stammkapital<br />

der Doric beträgt 1.320.000 EUR und wird mehrheitlich von den Gründungsgesellschaftern<br />

gehalten.<br />

Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften („Doric Gruppe“) mit<br />

Büros in London, Offenbach am Main, Krackow und Westport, Connecticut, besteht<br />

aus über 50 Mitarbeitern.<br />

Die Doric Gruppe konzentriert sich auf die Arrangierung und Strukturierung von Projektfinanzierungen,<br />

die Konzeption von Beteiligungsangeboten und die umfassende<br />

Betreuung von Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset Management<br />

der erworbenen Wirtschaftsgüter. Die Erfahrungen der Doric Gruppe und die Nutzung<br />

eines Netzwerks internationaler Kontakte bilden die Basis für die Beteiligungskonzepte<br />

und das laufende Asset Management. Die Doric Gruppe ist in den Segmenten<br />

Transport, Erneuerbare Energien und Immobilien tätig. Zu den von der Doric gehaltenen<br />

Gesellschaften, in denen die Strukturierungsaktivitäten und die Herausgabe<br />

der Beteiligungsangebote durchgeführt werden, gehören die Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co.KG („Prospektherausgeber“) und die Doric Asset Finance GmbH &<br />

Co. KG („Strukturierung“).<br />

Doric ist Mitglied des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds (e.V.), des Fachverbandes Biogas e. V. und der ISTAT (International<br />

Society of Transport Aircraft Trading).<br />

Flugzeugleasing gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Doric Gruppe. So haben Geschäftsführung<br />

und das „Aviation-Team“ bereits vor Gründung der Doric seit Anfang<br />

der 1990er-Jahre Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden viele verschiedene<br />

Transaktionen mit unterschiedlichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern (darunter<br />

Iberia, Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und United Airlines) durchgeführt.<br />

Umfassende Erfahrungen in Bezug auf Anschlussvermietung und Verwertung von<br />

Flugzeugen konnten hieraus gewonnen werden.<br />

32


Die Initiatoren // Teil a<br />

Neben der Strukturierung wird auch das laufende Asset Management der Flugzeuge<br />

als Dienstleistung von der Doric erbracht. Bisher wurden neun Transaktionen für andere<br />

Emissionshäuser strukturiert; insgesamt ist die Doric gegenwärtig neben den acht<br />

Doric Flugzeugfonds bei 14 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt.<br />

Beim Asset Management arbeitet die Doric in Bezug auf die Überwachung der Verpflichtungen<br />

der Leasingnehmer eng mit erfahrenen technischen Beratern zusammen.<br />

So wird die Nutzung der Flugzeuge im Rahmen eines Softwareüberwachungssystems<br />

aufgezeichnet und überprüft. Weiterhin führt die Doric in Zusammenarbeit mit darauf<br />

spezialisierten Flugzeugingenieuren physische Kontrollen der Flugzeuge sowie der<br />

Wartungs- und Logbücher der Leasingnehmer durch.<br />

Mittlerweile wurden Transaktionen mit Fluggesellschaften rund um den Globus abgeschlossen;<br />

u.a. im Mittleren Osten, Asien, den USA sowie Europa, und dies grundsätzlich<br />

mit renommierten Leasingnehmern wie beispielsweise Emirates, Virgin Atlantic<br />

und Singapore Airlines. Der Fokus der Doric Gruppe liegt dabei auf dem Erwerb und<br />

der Finanzierung von Mittel- und Langstreckenflugzeugen, d.h. Flugzeuge wie die<br />

Boeing 777-300ER und der Airbus A380-800 mit zwei Gangreihen („Widebodies“) aber<br />

auch Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge wie der Airbus 320-200 mit einer Gangreihe<br />

(„Narrowbodies“), da diese einen langfristigen Ertragsstrom in Form von langfristigen<br />

Leasingverträgen ermöglichen.<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen der von Unternehmen der Doric Gruppe bereits<br />

abgeschlossenen Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über 1,9 Mrd.<br />

EUR, hiervon entfallen auf die Strukturierung und das Asset Management für Dritte<br />

ca. 1,3 Mrd. EUR.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.doricassetfinance.com<br />

33


Teil a // Der markt //<br />

Der Markt 1<br />

ls Transportmittel ist das Flugzeug für Menschen<br />

und Güter nicht mehr wegzudenken. Für Reisen<br />

über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie ökologisch<br />

betrachtet jedem anderen Transportmittel für Passagiere<br />

überlegen.<br />

In den zurückliegenden 30 Jahren ist der Luftverkehr im Durchschnitt<br />

um rund 5 % p.a. gewachsen. Dieses dynamische<br />

Wachstum der zivilen Luftfahrt wurde auch von immer wieder<br />

auftretenden volkswirtschaftlichen Krisen und einschneidenden<br />

Ereignissen, wie beispielsweise den Terroranschlägen vom<br />

11. September 2001, den beiden Golfkriegen oder der Infektionskrankheit<br />

SARS, nicht aufgehalten. Durch diese Ereignisse<br />

hervorgerufene Rückgänge bei den Passagierzahlen wurden<br />

regelmäßig durch ein überproportionales Wachstum in den<br />

Folgejahren kompensiert und hatten in der Vergangenheit keinen<br />

bleibenden Einfluss auf den langfristigen Wachstumstrend.<br />

Die Luftfahrtindustrie als Teil der Transportindustrie unterliegt<br />

zyklischen Schwankungen, die vor allem durch das allgemeine<br />

wirtschaftliche Wachstum geprägt sind. Das Wachstum der<br />

Luftfahrtindustrie ist durchschnittlich höher als das allgemeine<br />

wirtschaftliche Wachstum.<br />

Nach einer beachtlichen Wachstumsperiode bis zum Jahr<br />

2007 wurde die Luftfahrtindustrie im Jahr 2008 wesentlich<br />

durch die stark schwankenden Kerosinpreise und die sich verschärfende<br />

Finanzmarktkrise im 2. Halbjahr belastet. So stieg<br />

der Kerosinpreis von 90 USD je Barrel im Januar 2008 auf 180<br />

USD pro Barrel im Juli und sank Ende des vergangenen Jahres<br />

wieder auf ca. 60 USD pro Barrel. Dennoch betrug der durchschnittliche<br />

Kerosinpreis des Jahres 2008 mit rund 128 USD<br />

pro Barrel immer noch 50 % mehr als der Durchschnittspreis<br />

des Jahres 2007. Die schwankenden Treibstoffpreise führten<br />

zu höheren operativen Kosten der Fluggesellschaften (im 2.<br />

Halbjahr 2008 insbesondere auch die Bewertung der eingegangenen<br />

Sicherungspositionen für Kerosin). Als Reaktion<br />

auf diesen zusätzlichen Kostenfaktor und um den Flugbetrieb<br />

profitabel betreiben zu können, reduzierten Fluggesellschaften<br />

Flugangebote auf schlecht ausgelasteten Flugstrecken und<br />

legten insbesondere ältere, treibstoffineffizientere Flugzeugmodelle<br />

still und/oder ersetzten sie durch moderne Maschinen.<br />

// VERTEILUNG DES WELTWEITEN LUFTVERKEHRSAUFKOMMENS<br />

2008 BIS 2028 – PROGNOSE<br />

Luftverkehrsaufkommen 2008 (RPK 2 ) Luftverkehrsaufkommen 2028 (RPK 2 )<br />

28 % 26 %<br />

23 %<br />

37 %<br />

30 %<br />

5 %<br />

3 %<br />

8 %<br />

22 %<br />

3 %<br />

5 %<br />

10 %<br />

Asien/Pazifik<br />

Europa<br />

Nordamerika<br />

GUS<br />

Lateinamerika<br />

Mittlerer Osten/Afrika<br />

Quelle: Rolls-Royce, Market Outlook 2009<br />

1<br />

In den nachfolgenden Ausführungen wurde vor allem auf Marktstudien von Airbus, Boeing und Rolls-Royce Bezug genommen.<br />

2<br />

RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />

Weder Airbus, Rolls-Royce noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst und haben bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes nicht mitgewirkt.<br />

34


Der markt // Teil a<br />

// LUFTFAHRT – WACHSTUMSREGION ASIEN/PAZIFIK<br />

(FLUGZEUGE PER 1 MILLION EINWOHNER 1 )<br />

Anzahl der<br />

Flugzeuge<br />

20<br />

21,2<br />

15<br />

10<br />

7,8<br />

5<br />

0<br />

Nordamerika<br />

Europa<br />

(exkl.GUS)<br />

4,3<br />

3,2<br />

Naher Osten Asien/Pazifik<br />

(exkl. China&<br />

Indien)<br />

2,3<br />

Lateinamerika<br />

(exkl.<br />

Brasilien)<br />

1,9<br />

1,8<br />

1,0<br />

0,8<br />

0,3<br />

Brasilien GUS China Afrika Indien<br />

1<br />

RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />

Quelle: ACAS Datenbank (Stand: April 2009), Population Reference Bureau (Stand: Mitte 2009)<br />

Entwickelte Märkte<br />

Wachstumsmärkte<br />

Auch das Jahr 2009 ist von der Weltwirtschaftslage belastet. Es wird gegenwärtig<br />

von einem weltweiten Rückgang im Passagierverkehr um 5,7 % ausgegangen, insbesondere<br />

ist die margenstarke First und Business Class betroffen. Einzelne Regionen<br />

wie der Mittlere Osten können auch in diesen schwierigen Zeiten dennoch<br />

einen Zuwachs im Passagierverkehr verzeichnen. Das Wachstum von 13,2 % im<br />

Monat Juli war sogar besser als der im Juni 2009 verzeichnete Zuwachs von 12,9 %.<br />

Marktstudien stellen fest, dass sich der langfristige Wachstumstrend der weiteren<br />

Entwicklung der kommerziellen Luftfahrt trotz der momentanen negativen Einflüsse<br />

fortsetzen wird. Airbus prognostiziert für das Jahr 2028 ein Passagieraufkommen<br />

von über 11 Billionen Passagierkilometern, was gegenüber dem aktuellen<br />

Niveau einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,7 % entspricht. Im<br />

Hinblick darauf wird erwartet, dass die Passagierkilometer etwas stärker steigen<br />

als die reinen Passagierzahlen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Distanz<br />

zwischen den Flugzielen steigt. Als wichtigste Treiber für diesen Wachstumstrend<br />

werden das wirtschaftliche Wachstum der Schwellenländer, der weiter voranschreitende<br />

Globalisierungsprozess, die fortschreitende Liberalisierung des internationalen<br />

Luftverkehrsmarktes sowie eine steigende Nachfrage nach Flugreisen<br />

zu weit entfernten Zielen gesehen.<br />

35


Teil a // Der markt //<br />

Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung sagen für die nächsten<br />

20 Jahre ein durchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von über<br />

3 % p.a. voraus. Wachstumsmotoren der Weltwirtschaft werden dabei insbesondere<br />

die Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas sein, wobei deren überproportionales<br />

Wirtschaftswachstum zu dem zunehmenden Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten<br />

in diesen Ländern beitragen wird. Infolge dieser Entwicklung wird<br />

der (Urlaubs-)Reiseverkehr in diesen Regionen in den nächsten Jahren entsprechend<br />

signifikant steigen.<br />

Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen Luftverkehrsmarktes<br />

wurden und werden weitere neue internationale Routen freigegeben und<br />

Märkte für neue Marktteilnehmer erschlossen. So hat sich die Zahl der Non-Stop-<br />

Strecken auf den drei maßgeblichen Langstreckenrouten (Trans–Atlantik, Europa-<br />

Asien und Trans–Pazifik) in den letzten 20 Jahren verdoppelt und repräsentiert<br />

heute 70 % des Langstreckenverkehrs. Airbus prognostiziert in seiner aktuellen<br />

Studie, dass bis zum Jahr 2028 rund 400 zusätzliche Flugrouten auf diesen drei<br />

Langstrecken benötigt werden. In erster Linie werden aufgrund des hohen Wachstumspotenzials<br />

in den Regionen Asiens, Osteuropas und Südamerikas Fluggesellschaften<br />

aus Asien und dem Mittleren Osten von dieser Entwicklung profitieren.<br />

Es wird erwartet, dass sich das nationale Flugverkehrsaufkommen von China und<br />

Indien mehr als verfünffachen wird. Die Fluggesellschaften der Golfstaaten wie<br />

etwa der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihr Streckennetz bereits frühzeitig<br />

auf die expandierenden Flugrouten zwischen Asien/Pazifik und anderen Regionen<br />

sowie innerhalb Asiens ausgerichtet.<br />

36


Der markt // Teil a<br />

Der Präsident von Emirates, Tim Clark, kommentiert die Lage der Luftfahrtindustrie<br />

in den kommenden Jahren mit folgenden Worten: „Mit der Erwartung, dass die<br />

Luftfahrtindustrie über die nächsten 18 Jahre sich verdreifacht und Start- und<br />

Landerechte weiterhin limitiert werden, nehmen Macrobodies wie der Airbus A380<br />

eine Schlüsselposition ein, um die wachsende Nachfrage nach Emirates-Flügen<br />

erfüllen zu können. Wir haben 58 Airbus A380 bestellt, und jede einzelne Bestellung<br />

wurde sorgfältig durchdacht und geplant im Hinblick auf die Geschäftsstrategie<br />

von Emirates. Unser nächstes Flugziel für den Airbus A380 wird ab 1. Dezember<br />

2009 Seoul sein. Dies stellt Emirates erstes Flugziel in Nordostasien dar.“<br />

Gemäß dem Triebwerkhersteller Rolls-Royce wird die Region Asien/Pazifik im Jahr<br />

2028 aufgrund der hohen regionalen Wirtschaftsdynamik, der großen internen<br />

Märkte und einer weitgehenden Liberalisierung, mit einem Anteil von rund 37 %,<br />

der größte Flugverkehrsmarkt sein. Die Prognosen der großen Flugzeug- und<br />

Triebwerkshersteller (Airbus, Boeing und Rolls-Royce) gehen durch die vorstehenden<br />

Effekte auch für die nächsten 20 Jahre von einem weltweiten durchschnittlichen<br />

Wachstum des Luftverkehrsaufkommens von rund 5 % p.a. aus.<br />

// PROGNOSTIZIERTES DURCHSCHNITTLICHES JÄHRLICHES<br />

in %<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

4,70<br />

4,90<br />

6,90<br />

6,60<br />

6,00<br />

6,50<br />

5,80<br />

6,50<br />

5,90<br />

5,10<br />

5,20<br />

5,80<br />

4,30<br />

4,10<br />

2,40<br />

3,20<br />

0<br />

Welt<br />

Mittlerer<br />

Osten<br />

Asien/<br />

Pazifik<br />

LUFTVERKEHRSWACHSTUM 2008 bis 2028 IN RPK 1 Airbus Boing<br />

Südamerika GUS Afrika Europa Nordamerika<br />

1<br />

RPK – siehe Glossar S. 181 ff.<br />

Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2009 – 2028; Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />

37


Teil a // Der markt //<br />

Nachfrage nach Flugzeugen<br />

Nach letzten Zahlen von Airbus bestand die weltweite Flugzeugflotte<br />

im Jahr 2008 aus 20.765 Passagierflugzeugen.<br />

Überwiegend handelt es sich hierbei um Flugzeuge mit einer<br />

Gangreihe und einer Sitzplatzkapazität für etwa 100 bis 200<br />

Passagiere, welche insbesondere auf den innereuropäischen<br />

und inneramerikanischen Routen zum Einsatz kommen. Ein<br />

weiterer bedeutender Anteil entfällt auf Regionalflugzeuge mit<br />

einer Sitzplatzkapazität für maximal 85 Passagiere. Über 15 %<br />

aller sich aktuell in Dienst befindlichen Maschinen sind für den<br />

Transport größerer Passagierzahlen sowie für den Einsatz auf<br />

Mittel- bis Langstreckenverbindungen geeignet.<br />

Ausgehend von den Prognosen zur Entwicklung des weltweiten<br />

Flugverkehrs wird der Bedarf an Flugzeugen in den<br />

nächsten 20 Jahren erheblich steigen. So prognostiziert Airbus<br />

für das Jahr 2028 ein Anwachsen der weltweiten Flugzeugflotte<br />

auf 36.303 Passagierflugzeuge. Allerdings wird für den<br />

gleichen Zeitraum ein Anstieg der Passagierkilometer um etwa<br />

150 % vorausgesagt, was verdeutlicht, dass insbesondere im<br />

Segment der Großraumflugzeuge mit großer bis sehr großer<br />

Reichweite ein überproportional starkes Wachstum vorausgesagt<br />

wird. Verschiedene Studien gehen davon aus, dass<br />

sich die Anzahl der Flugzeuge mit zwei Gangreihen und einer<br />

Sitzplatzkapazität für 200 bis 400 Passagiere in den kommenden<br />

20 Jahren mehr als verdoppeln wird. Die zunehmende<br />

Bedeutung der Großraumflugzeuge und die infolgedessen<br />

erwartete Ausweitung des Marktanteils entsprechender<br />

Flugzeugmodelle sind auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.<br />

Ein wesentlicher Punkt sind die großen Entfernungen<br />

im asiatisch-pazifischen Raum, welche diesen Anforderungen<br />

gerecht werdende Flugzeugmodelle erforderlich machen.<br />

So wird prognostiziert, dass über 40 % aller Widebodies in<br />

den kommenden 20 Jahren an Fluggesellschaften in Asien<br />

ausgeliefert werden. Insbesondere auf Verbindungen zwischen<br />

international bedeutenden Wirtschaftszentren sowie auf<br />

Routen zwischen den stetig wachsenden Mega-Städten der<br />

Schwellenländer kann der Einsatz größerer Flugzeuge nicht nur<br />

für eine Entlastung der Luftraumkapazitäten, sondern auch für<br />

eine höhere Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebes sorgen. Auch<br />

Flughafenbetreiber richten ihre Ausrüstung, Gebäude und Betrieb<br />

auf größere Flugzeuge aus, die als Zukunft der Luftfahrt<br />

gesehen werden.<br />

// PROGNOSTIZIERTE ENTWICKLUNG<br />

DER WELTWEITEN FLUGZEUGFLOTTE<br />

35.600<br />

16.800<br />

18.800<br />

29.000<br />

Neuzugänge<br />

12.200<br />

Weltweite<br />

Flotte<br />

in 2008<br />

Weltweite<br />

Flotte<br />

in 2028<br />

2.050<br />

4.550<br />

Altbestand<br />

Umbau in Frachtflugzeuge<br />

Substitution<br />

Neubestand<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />

38


Der markt // Teil a<br />

// <strong>Invest</strong>itionsbedarf nach region bis 2028 – Prognose<br />

Mrd. USD<br />

70<br />

1.200<br />

1.100<br />

1.000<br />

900<br />

1.420 1.730<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

Gesamtinvestitionsbedarf über 3 Billionen USD<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Asien/<br />

Pazifik<br />

Europa<br />

Naher<br />

Osten<br />

Nordamerika<br />

Lateinamerika<br />

GUS<br />

Afrika<br />

Regionalflugzeuge –<br />

bis 85 Passagierplätze<br />

Flugzeuge mit einer Gangreihe –<br />

100 bis 210 Passagierplätze<br />

Flugzeuge mit zwei Gangreihen –<br />

über 210 Passagierplätze<br />

Quelle: Boeing Current Market Outlook 2009 – 2028<br />

// AUFTRÄGE PRO JAHR UND AUFTRAGSRÜCKSTAND 1<br />

2003 BIS 2009 – PROGNOSE<br />

Aufträge<br />

1.500<br />

1.250<br />

1.000<br />

750<br />

500<br />

250<br />

0<br />

Rückstand<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />

284<br />

239<br />

370<br />

272<br />

1.111<br />

1.002<br />

824<br />

1.044<br />

1.341<br />

1.413<br />

777<br />

662<br />

137<br />

81<br />

Airbus Boing Auftragsrückstand beider Hersteller<br />

1<br />

Auftragsrückstand, zusammengefasst pro Jahr.<br />

2<br />

Prognose<br />

Quelle: Eigene Darstellung aus Daten von Flight International/Manufacturers, Flightglobal, Airbus S.A.S., EADS N.V., Boeing; ASCEND<br />

39


Teil a // Der markt //<br />

Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Passagierflugzeugen wird von Boeing auf<br />

29.000 und von Airbus auf 30.175 Flugzeuge bis zum Jahr 2028 geschätzt. Ein ganz<br />

erheblicher Anteil von etwa 12.200 Flugzeugen der neu zu produzierenden Flugzeuge<br />

wird von den Fluggesellschaften nur nachgefragt, um alte, ineffiziente Flugzeuge,<br />

welche verschrottet werden, zu ersetzen. Ein wesentlicher Anteil dieser Neubestellungen<br />

wird prognosegemäß auf aktuelle Schwellenländer, insbesondere Indien und<br />

China, entfallen. Der <strong>Invest</strong>itionsbedarf in der Flugzeugindustrie wird dadurch bis<br />

zum Jahr 2028 auf über 3 Billionen USD geschätzt. Die Nachfrage nach Flugzeugen<br />

wird vor allem von asiatischen Fluggesellschaften erwartet.<br />

Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich die Hersteller Boeing und Airbus<br />

dieser <strong>Invest</strong>itionsnachfrage gegenüber, welche seit gut einem Jahrzehnt sämtliche<br />

Marktsegmente oberhalb der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer<br />

technischer Anforderungen beim Flugzeugbau und sich daraus ergebender hoher<br />

Zugangshürden für den Markteintritt alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht<br />

wahrscheinlich, dass die beiden großen Flugzeughersteller auch zukünftig diesen<br />

Markt dominieren und unter sich aufteilen werden.<br />

Zusammen konnten die beiden Hersteller im Jahr 2007 insgesamt 2.754 Netto-Neubestellungen<br />

verzeichnen (zum Vergleich: in den Jahren 2005 und 2006 zusammen<br />

betrugen die Netto-Neubestellungen 3.981), wobei diesen Aufträgen im gleichen<br />

Zeitraum lediglich 894 Auslieferungen gegenüber standen. Im Jahr 2008 erzielten<br />

Boeing und Airbus auch weiterhin die Auslieferungen übersteigende Verkaufs- bzw.<br />

Bestellzahlen. Die Netto-Neubestellungen von Flugzeugen beliefen sich bei Boeing<br />

auf 662 und bei Airbus auf 777 Flugzeuge bis Ende Dezember 2008. Bis zum Ende<br />

des Jahres 2009 wird prognostiziert, dass Airbus 137 und Boeing 81 Netto-Neubestellungen<br />

erhalten. Dies führt gemäß Prognose bei Boeing zu einem Auftragsrückstand<br />

von rund 3.303 und bei Airbus von 3.529 Flugzeugen, was insgesamt sechs<br />

Produktionsjahren entspricht und den nachhaltigen Bedarf an Flugzeugen belegt.<br />

Als Folge des begrenzten Angebotes an neuen Flugzeugen ist daher mit einer längeren<br />

durchschnittlichen Nutzungsdauer bereits verfügbarer Maschinen zu rechnen.<br />

Der Nachfrageüberhang lässt überdies eine hohe Wertstabilität gebrauchter moderner<br />

Flugzeugtypen erwarten, was wiederum entsprechend positive Auswirkungen<br />

auf die Höhe zukünftig erzielbarer Leasingraten zur Folge haben bzw. sich positiv auf<br />

zukünftige Verkaufserlöse auswirken sollte.<br />

40


Der markt // Teil a<br />

Flugzeughersteller betonen<br />

Schwerpunkt auf die Umwelt<br />

In den letzten 40 Jahren hat die Luftfahrtindustrie signifikante<br />

Verbesserungen bei der Effizienz von Flugzeugen erreicht.<br />

Durch technologischen Fortschritt konnten Erfahrungen<br />

bei der Integration von verbesserten Umweltleistungen<br />

gewonnen werden. Nach Angaben von Airbus wurden die<br />

CO2-Emissionen um 70 % verringert, die Lärmemission um<br />

75 % und der Ausstoß unverbrannter Kohlenwasserstoffe<br />

um 90 %. Ein modernisiertes Luftverkehrsmanagement wird<br />

nach gegenwärtigen Erwartungen maßgeblich zur Erreichung<br />

des Ziels, klimaschädliche Emissionen weiter zu reduzieren,<br />

beitragen.<br />

Die Flugzeughersteller Airbus, Boeing, Embraer und Bombardier<br />

haben Strategien entwickelt und Maßnahmen<br />

ergriffen, um negative Umweltauswirkungen zu minimieren<br />

und die Luftfahrtindustrie mit möglichst umweltverträglichen<br />

Produkten und Dienstleistungen zu bedienen. Die Zertifizierung<br />

von Produktionsstätten und Produkten nach ISO 14001,<br />

einer internationalen Umweltmanagementnorm und die weltweit<br />

anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem<br />

festlegt, ermöglicht den Herstellern, umweltschädliche<br />

Auswirkungen festzustellen. „Die Berücksichtigung von<br />

Umweltkriterien in allen unseren Entscheidungen ist von<br />

zentraler Bedeutung für die Sicherstellung der nachhaltigen<br />

Entwicklung unseres Unternehmens“, sagte beispielsweise<br />

Louis Gallois, Präsident und CEO von Airbus.<br />

Mit Blick auf dieses Vorhaben haben sich die großen Konkurrenten<br />

Airbus und Boeing zusammengeschlossen und<br />

eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung<br />

der globalen Kompatibilität des Luftverkehrsmanagements<br />

(Air Traffic Management) unterzeichnet. Diese Vereinbarung<br />

ist Teil einer Initiative, die die Umweltfolgen der Luftfahrt verringern<br />

soll. Ziel ist die Beschleunigung der Verbesserungen<br />

im weltweiten Luftverkehrsmanagementsystem und damit<br />

die Erhöhung der Effizienz und die Behebung von Verkehrsüberlastungen.<br />

Die Reduktion des Energieverbrauchs mit der gleichzeitigen<br />

Erhöhung der Recyclingmöglichkeiten sowie die Erforschung<br />

von neuen Biotreibstoffgenerationen (Verwendung von<br />

Biomasse, die nicht mit Grundnahrungsmitteln konkurriert),<br />

stehen besonders im Mittelpunkt. Verkehrsflugzeuge, die<br />

teilweise mit Biotreibstoff angetrieben wurden, sind bereits<br />

abgehoben; Airbus prüft den Einsatz von wieder aufbereiteten<br />

Werkstoffen am A380.<br />

Zu den Meilensteinen der großen Flugzeughersteller Boeing<br />

und Airbus im Einsatz von umweltfreundlichen Technologien<br />

gehören:<br />

Boeing, Virgin Atlantic und GE Aviation führten weltweit<br />

den ersten Flug eines Verkehrsflugzeuges, das teilweise<br />

mit Biotreibstoff angetrieben wurde, durch.<br />

Boeing führte weltweit den ersten horizontalen Geradeausflug<br />

eines bemannten Flugzeuges, das nur mit einer<br />

Brennstoffzelle angetrieben wurde, durch. Die Erforschung<br />

kann der Energieversorgung von sekundären Flugzeugsystemen<br />

dienen.<br />

Airbus setzt beim Bau des Airbus A380 auf modernste<br />

Materialien wie GLARE ® und andere Faserverbundwerkstoffe,<br />

die zu erheblichen Gewichtsreduktionen des<br />

Rumpfes führten.<br />

Airbus hat 2005 das Projekt „PAMELA“ („Process for<br />

Advanced Management of End-of-Life Aircraft“) mit<br />

mehreren Partnern ins Leben gerufen. Durch dieses<br />

Flugzeug-Recyclingprogramm soll erreicht werden, dass<br />

ausgemusterte Flugzeuge möglichst weitgehend recycelt<br />

werden können. Airbus erwartet, dass etwa 6.000 Flugzeuge<br />

zwischen 2008 und 2028 stillgelegt werden und<br />

dass von diesen Flugzeugen etwa 70 – 85 % der Teile<br />

wiederverwertet werden können.<br />

41


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800<br />

er Airbus A380-800 ist das größte und zugleich<br />

modernste Passagierflugzeug der Welt. Seine<br />

Entwicklung erfolgte in Zusammenarbeit mit über 20 Fluggesellschaften<br />

und mehr als 60 Flughafenbetreibern auf der<br />

ganzen Welt. Die gesamte Entwicklungsphase wurde von der<br />

Weltöffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt.<br />

Als weltweit erstes Flugzeug verfügt das neueste Airbus-<br />

Modell über zwei durchgängige Passagierdecks, die eine<br />

maximale Kapazitätsausnutzung für 853 Passagiere ermöglichen.<br />

In einer typischen 3-Klassen-Konfiguration (First-,<br />

Business- und Economy Class) bietet der Airbus A380-800<br />

Platz für 525 Passagiere, wobei die Ausgestaltung der Kabinen<br />

flexibler als bei jedem anderen Flugzeug ist. Darüber hinaus<br />

sind breitere Sitze und Gänge in allen Klassen möglich,<br />

was insbesondere dem Reisekomfort der Fluggäste zugute<br />

kommt. So bietet ein Airbus A380-800 im Vergleich zu einer<br />

Boeing 747-400 rund 50 % mehr Deckfläche, befördert konzeptionell<br />

jedoch nur 35 % mehr Passagiere.<br />

Gleichzeitig konnten die Abmessungen des A380-800 dank<br />

der zwei Passagierdecks mit einer Gesamtlänge von 73,00<br />

Metern sowie einer Flügelspannweite von 79,80 Metern<br />

innerhalb einer so genannten 80 x 80-Meter-Box dimensioniert<br />

werden. Die Flügelfläche eines Airbus A380-800 ist im<br />

Vergleich zur Boeing 747-400 um rund 54 % größer, daher<br />

benötigt der neue Airbus eine um 17 % bzw. 11 % kürzere<br />

Start- bzw. Landebahn als die Boeing 747-400. In Bezug<br />

auf das Design des Airbus A380 wurde darauf geachtet,<br />

dass er mit Flughäfen kompatibel ist, die die Boeing 747-<br />

400, das bislang größte Passagierflugzeug der Welt, abfertigen<br />

können. Über 60 Flughäfen wurden im Entwicklungsprozess<br />

mit einbezogen. Testflüge wurden zu allen wichtigen<br />

Luftdrehkreuzen der Welt durchgeführt, u.a. London-Heathrow,<br />

Singapur, Frankfurt und New York. Mittlerweile fliegt der<br />

Airbus A380 nach Singapur, Sydney, London-Heathrow, Tokio,<br />

Bangkok, Toronto, Melbourne, Los Angeles und Dubai.<br />

Während der olympischen Spiele hat der Airbus A380 auch<br />

die Strecke Peking-Singapur bedient. Mit jeder Auslieferung<br />

kommen neue Flugziele hinzu, sodass der Airbus A380 auf<br />

den großen Flughäfen der Welt fast schon Normalität ist.<br />

Darüber hinaus ist es den Ingenieuren des amerikanischen<br />

Konsortiums Engine Alliance, das von den beiden großen<br />

Triebwerkherstellern General Electric Aero Engines und<br />

Pratt&Whitney gebildet wird, gelungen, die Geräuschemissionen<br />

der Triebwerke signifikant zu reduzieren. Somit<br />

verursacht ein Airbus A380-800 mit seinen vier GP7270-<br />

Triebwerken bei Start und Landung nur etwa die Hälfte der<br />

Fluglärmbelastung im Vergleich zu einer Boeing 747-400.<br />

Dies sorgt ebenfalls für eine geringere Geräuschkulisse in<br />

der Kabine und erhöht dadurch den Reisekomfort der<br />

Passagiere.<br />

Die Kombination des modernen Airbus-Flugzeugrumpfes<br />

mit den neu entwickelten Engine Alliance-Triebwerken führt<br />

bei dem Airbus A380-800 zu einem geringeren Treibstoffverbrauch<br />

pro Passagier im Vergleich zu modernen Langstreckenpassagierflugzeugen<br />

der gleichen Größenkategorie, die<br />

gegenwärtig im Einsatz sind.<br />

Inzwischen erfolgten 200 Bestellungen für den A380-800<br />

(Stand: 7. September 2009). Die Kundenliste umfasst<br />

namhafte Fluggesellschaften wie Emirates, Qantas, Etihad<br />

Airways, Lufthansa, British Airways und Singapore Airlines,<br />

was auch bekräftigt, dass der Airbus A380-800 die hohen<br />

Anforderungen an Qualität und Leistungsfähigkeit, welche<br />

von Seiten solcher renommierten Fluggesellschaften gestellt<br />

werden, erfüllt.<br />

42


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />

TECHNISCHE DETAILS AIRBUS A380-800<br />

Erstflug 27. April 2005<br />

Flügelspannweite<br />

79,80 m<br />

Gesamtlänge<br />

73,00 m<br />

Gesamthöhe<br />

24,10 m<br />

Rumpfdurchmesser<br />

7,14 m<br />

Kabinenbreite<br />

6,58 m Hauptdeck<br />

5,92 m Oberdeck<br />

Reichweite<br />

max. 15.200 km<br />

Passagierzahl max. 853<br />

max. 525 (Standard Airbus 3-Klassen-Konfiguration)<br />

max. 489 (Emirates 3-Klassen-Konfiguration)<br />

Tankkapazität<br />

310.000 l<br />

Max. Abfluggewicht<br />

569.000 kg<br />

Max. Landemasse<br />

391.000 kg<br />

Reisegeschwindigkeit 0,89 Mach<br />

Max. Flughöhe<br />

13.100 m<br />

Triebwerke<br />

4 Engine Alliance GP7270<br />

Max. Schubkraft mit 70.000 lbs pro Triebwerk<br />

Engine-Alliance-Triebwerken<br />

Quelle: Airbus S.A.S.<br />

// Abmessungen des Airbus A380-800<br />

Gesamthöhe 24,10 m<br />

Rumpfdurchmesser 7,14 m<br />

Flügelspannweite 79,80 m<br />

Gesamtlänge 73,00 m<br />

43


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

Produktion<br />

Die Fertigung der Teilkomponenten ist auf die verschiedenen europäischen Airbus-<br />

Standorte verteilt. Die Flügel werden von BAE Systems in Wales geliefert, der<br />

Rumpf, das Cockpit sowie die Seitenleitwerke werden von EADS an Standorten<br />

in Deutschland bzw. Frankreich gebaut und das Höhenleitwerk wird bei EADS in<br />

Spanien produziert. Die Flügel, die Rumpfsektion 18 sowie die Bugsektion 13 kommen<br />

aus Broughton (GB), ein Teil der Sektion 15 aus Hamburg-Finkenwerder (D),<br />

die Cockpitsektion 11 aus Nantes (F), die Rumpfmittelsektion 15 aus Saint Nazaire<br />

(F), das Seitenleitwerk aus Stade (D), das Höhenleitwerk aus Getafe (E) und die<br />

Flugsteuerung aus Toulouse (F). Bauteile der Außenhaut werden unter anderem in<br />

Bremen (D) und Nordenham (D) gefertigt. Außerdem erfolgt noch die Endmontage<br />

der drei Landeklappen pro Tragfläche in Bremen. Weitere Einzelteile werden von<br />

Zulieferern aus der ganzen Welt eingekauft. Dabei arbeitet Airbus mit etwa 120<br />

großen Zulieferern zusammen.<br />

Sämtliche Komponenten werden per Schwertransport oder Transportflugzeug, bei<br />

Übergrößen auch per Schiff, zur Endmontage nach Toulouse gebracht. Hinzu kommen<br />

die Triebwerke, welche zurzeit entweder Rolls-Royce Trent der Baureihe 900<br />

oder Engine Alliance GP7270-Triebwerke sind. Der im Dezember 2009 an Emirates<br />

auszuliefernde Sky Cloud-A380 der Beteiligungsgesellschaft ist mit Engine Alliance<br />

GP7270-Triebwerken ausgestattet<br />

// Produktion<br />

Stade<br />

Hamburg<br />

Saint-Nazaire<br />

Getafe<br />

Puerto Real<br />

Bremen<br />

Nantes<br />

Mostyn<br />

Broughton<br />

UK<br />

London<br />

Langon<br />

Saint-Nazaire<br />

Pauillac<br />

Paris<br />

Frankreich<br />

Toulouse<br />

Hamburg<br />

Berlin<br />

Deutschland<br />

Broughton<br />

Saint-Éloi<br />

Nantes<br />

Saint-Nazaire/Méaulte<br />

Airbus France<br />

Airbus Deutschland<br />

Airbus Großbritannien Airbus Spanien<br />

Belairbus<br />

Nacelles HH – Engines EA or RR<br />

Cadiz<br />

Spanien<br />

Puerto Real<br />

Madrid


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

// SITZVERTEILUNG EINES EMIRATES AIRBUS A380-800<br />

Hauptdeck<br />

Oberdeck<br />

Economy 399 Plätze<br />

Quelle: Emirates, Business Traveller<br />

First Class 14 Plätze<br />

Business Class 36 Plätze<br />

(Bettenlänge 200 cm)<br />

Business Class 40 Plätze<br />

(Bettenlänge 180 cm)<br />

// ÜBERSICHT KOMPOSITWERKSTOFFE<br />

Der Airbus A380 besteht zu rund 25 %<br />

aus Verbundwerkstoffen, zu 22 % aus<br />

kohlefaserverstärkten Kunststoffen<br />

(CFK) und zu 3 % aus GLARE ® (Laminat<br />

aus Aluminiumlagen im Wechsel<br />

mit glasfaserverstärktem Kunststoff),<br />

das beim Airbus A380 zum ersten Mal<br />

im zivilen Flugzeugbau zum Einsatz<br />

kommt.<br />

GLARE ®<br />

Lasergeschweißte Versteifungen<br />

im unteren Rumpfbereich<br />

Kohlefaserverstärkter Kunststoff<br />

Thermoplastische Kunststoffe<br />

Spezialkunststoffe im Verbund mit Titan (SPFD)<br />

Quelle: Airbus S.A.S.


NACHFOLGEND EINE BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN<br />

BESTANDTEILE DER ABBILDUNG DES AIRBUS A380-800<br />

1 Radom aus glasfaserverstärktem Kunststoff<br />

2 Vorderes Druckschott aus kohlefaserverstärktem<br />

Kunststoff (CFK)<br />

3 Hauptraum für Avionik und Elektronik<br />

4 Nach vorn einziehendes, steuerbares Bugfahrwerk<br />

mit Zwillingsbereifung<br />

5 Zwei-Mann-Cockpit mit acht Bildschirmen für<br />

Instrumentendarstellung<br />

6 Ruhe- und Schlafräume für die Piloten<br />

7 Vordere Toilette für First-Class-Gäste<br />

8 Haupttreppe zum Oberdeck<br />

9 Oberer Avionik- und Elektronikraum<br />

10 Vorderer Frachtraum für 22 LD-3-Container<br />

oder sieben Paletten<br />

11 Außenhaut aus Aluminiumlegierung mit<br />

lasergeschweißten Versteifungen<br />

12 First-Class-Kabine<br />

(Beispiel mit 22 Sitzen bei 1,72 m Abstand)<br />

13 Business-Class-Kabine<br />

(Beispiel mit 96 Sitzen bei 1,22 m Abstand)<br />

14 Economy-Class-Kabine im Oberdeck<br />

(Beispiel mit 103 Sitzen bei 0,81 m Abstand)<br />

15 Economy-Class-Kabine im Hauptdeck<br />

(Beispiel mit 334 Sitzen bei 0,81 m Abstand)<br />

16 Aufzug für Bordverpflegung<br />

17 Bordküche<br />

18 Aus- und Einstiegstür<br />

(zehn im Hauptdeck, sechs im Oberdeck)<br />

19 Flügelkasten aus CFK<br />

20 Verklebte Aluminiumhaut an der Tragfläche<br />

21 Hochfeste Aluminiumlegierungen in der Flügelmitte<br />

22 Hochfeste Aluminiumlegierungen an der Flügelwurzel<br />

23 Haupt-Kerosintanks mit 310.000 Litern<br />

Fassungsvermögen<br />

24 Absenkbare Vorflügel zur Auftriebserhöhung<br />

25 Fest montierte Flügelkante aus thermoplastischem<br />

Kunststoff<br />

26 Triebwerksaufhängung aus Kunststoff und Titan<br />

27 Nach hinten schwenkbare Triebwerksabdeckung zur<br />

Erzeugung von Umkehrschub<br />

(nur an den beiden inneren Triebwerken)<br />

28 Triebwerksabdeckung aus CFK<br />

29 Rolls-Royce Trent 970-Turbofan-Triebwerk mit<br />

70.000 lbs Schub<br />

30 Alternativ-Triebwerk GP7270 der Engine Alliance<br />

mit 70.000 lbs Schub<br />

31 Bewegliche Vorflügelklappen<br />

32 Äußere Tragflächenrippen aus CFK<br />

33 Dreigeteilte Querruder aus CFK<br />

34 Acht Störklappen (Spoiler) aus CFK je Flügel<br />

35 Äußere Landeklappen aus CFK<br />

36 Einteilige innere Landeklappe aus Aluminium<br />

37 Landeklappenführungen aus Komposit-/<br />

Aluminiumverbundwerkstoff<br />

38 Vierrädriges Fahrwerk unter der Tragfläche<br />

39 Sechsrädriges Hauptfahrwerk unter dem Rumpf mit<br />

steuerbarer Hinterachse<br />

40 Optionales Doppelrad-Zusatzfahrwerk für<br />

A380-Versionen mit gestrecktem Rumpf oder<br />

höherem Abfluggewicht<br />

41 Hinterer Frachtraum für 16 LD-3-Container<br />

oder sechs Paletten sowie optionalem Ruheraum<br />

für Kabinenbesatzung in einem Container<br />

42 Heckfrachtraum für Stückgut (18,4 Kubikmeter)<br />

43 Flügelwurzelverkleidung aus Kompositwerkstoff<br />

mit Wabenstruktur<br />

44 Obere Rumpfpanele aus GLARE ®<br />

(Aluminiumverbundwerkstoff)<br />

45 Bodenverstrebungen des Oberdecks aus CFK<br />

46 Wendeltreppe hinten<br />

47 Hintere Bordküche (hier beispielhaft mit Ruheraum)<br />

48 Hinteres Druckschott aus CFK<br />

49 Vorderkante des Höhenruders aus CFK<br />

mit Wabenstruktur<br />

50 Höhenruder-Gehäuse aus massivem CFK<br />

51 Trimmtank im Höhenruder<br />

52 Höhenruder-Spitze aus Aluminium<br />

53 Höhenruder-Klappen aus CFK<br />

54 Seitenleitwerk mit monolithischer CFK-Beplankung<br />

55 Hinteres Rumpfteil (Sektion 19) aus CFK<br />

56 Geteiltes Seitenruder aus monolithischem CFK<br />

57 Leitwerksspitze aus CFK mit Wabenstruktur<br />

58 Hilfsturbine Pratt&Whitney Canada PW980 (1270 kW)


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

Bisherige Erfahrungen mit dem Airbus<br />

A380 von Singapore Airlines, Emirates<br />

und Quantas<br />

Singapore Airlines hat im September 2009 die bisherigen<br />

Erfahrungen wie folgt zusammengefasst: „Wir haben als erste<br />

Airline der Welt den A380 übernommen und seither mehr als<br />

4.100 Flüge in mehr als 41.000 Flugstunden absolviert. Dabei<br />

haben wir beinahe 2 Millionen Passagiere transportiert“, Leslie<br />

Thng, Singapore-Airlines General Manager für Deutschland,<br />

Österreich und die Schweiz (http://www.singaporeair.de) im<br />

Interview. In der Zwischenzeit betreibt Singapore-Airlines<br />

insgesamt zehn A380. Weitere neun Flugzeuge des Typs sind<br />

bestellt. Das Flugzeug habe sich in den vergangenen zwei<br />

Jahren als verlässlich und vor allem als profitabel bewährt. Zudem<br />

sei die Wartung sehr einfach. „Die Reichweite bei vollem<br />

Gewicht beträgt rund 13.150 Kilometer. Gegenüber der Boeing<br />

747-400 kann der A380 25 % mehr Passagiere befördern,<br />

braucht aber 20 % weniger Treibstoff. Die gesamten Betriebskosten<br />

liegen ebenfalls 15 % unter denen der Boeing 747.<br />

Unsere A380-Flüge bringen uns einen Gewinn“, erklärte Leslie<br />

Thng. Noch vor zehn Jahren hatte Singapore Airlines eine<br />

der größten Boeing 747-Flotten. „Heute haben wir die größte<br />

Flotte von A380“, so Thng. „2011 wird die Boeing-747-Ära<br />

der Vergangenheit angehören. Dann wird der letzte der noch<br />

verbliebenen neun Jumbos aus der Flotte ausgeschieden.“<br />

Technische Zuverlässigkeit<br />

Qantas – „Das ist das größte und komplexeste Flugzeug<br />

der Industrie und wir müssen nur einige Standardwartungen<br />

durchführen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.“<br />

Emirates – „Insgesamt gab es nur selten Störungen.“<br />

Auslastung der Airbus A380-Flotte<br />

Singapore Airlines – „Das Feedback unserer Kunden zum<br />

A380 war außergewöhnlich und bestätigte uns in dem, was<br />

wir erreichen wollten – die Erschaffung eines Designer-Flugzeuges,<br />

welches die Kundenerwartungen in Sachen Komfort<br />

und Funktionalität übertrifft.“ „Auslastungsfaktoren auf<br />

den Strecken, bei denen die Airbus A380-Flotte eingesetzt<br />

wurde, haben einen Durchschnitt von über 80 % erreicht<br />

– erheblich über dem Durchschnitt des restlichen Streckennetzes.“<br />

Emirates – „Wir haben ein sehr hohes Buchungsniveau …<br />

Das Flugzeug wird mit 99 % Auslastung betrieben.“<br />

Qantas – „Auf der Route zwischen Sydney und Los Angeles<br />

betreiben wir jeweils eine Boeing 747 und einen Airbus A380<br />

zusammen – der Auslastungsfaktor bei dem Airbus A380 ist<br />

drei bis vier Prozentpunkte höher als bei der Boeing 747.“<br />

Neue Dimensionen des A380-800<br />

Das Flugzeug hat eine lichte Höhe von 24,10 Metern,<br />

eine Spannweite von 79,80 Metern und wiegt voll beladen<br />

rund 570 Tonnen.<br />

Bei der Aerodynamik, den Steuerorganen und Flugzeugsystemen<br />

sowie beim Einsatz fortschrittlicher, gewichtssparender<br />

Verbundwerkstoffe wurden bedeutende<br />

Durchbrüche erzielt, die das Flugzeug, laut Airbus, zum<br />

„Flaggschiff für das 21. Jahrhundert“ machen. Der Airbus<br />

A380 besteht in seiner heutigen Form aus 22 % kohlefaserverstärkten<br />

Kunststoffen (CFK) und aus 3 % GLARE ®<br />

(Glass Fibre Reinforced Aluminum), das fester und leichter<br />

ist sowie so leicht zu reparieren ist wie Aluminium. Durch<br />

GLARE ® wird 15 bis 20 % des bisherigen Flugzeuggewichtes<br />

eingespart. All diese Innovationen hat Airbus durch<br />

mehr als 380 Patentanmeldungen geschützt.<br />

Der Airbus A380 wiegt leer etwa 240 Tonnen – ganze 15<br />

Tonnen weniger als ein vergleichbares Flugzeug mit herkömmlicher<br />

Technologie. Dies ist ein wesentlicher Faktor zur<br />

Reduzierung der Betriebskosten je Passagier und Sitzkilometer<br />

um etwa 13 % gegenüber z.B. der Boeing 747-400.<br />

50


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />

Das Fahrwerk besitzt 22 Reifen, davon zweimal sechs<br />

und zweimal vier an den Hauptfahrwerken und zwei am<br />

Bugfahrwerk. Diese wurden speziell für den Airbus A380<br />

entwickelt, um dem Abfluggewicht von maximal 570 Tonnen<br />

standzuhalten.<br />

Im A380-Cockpit gibt es sieben rechteckige LCD-Bildschirme<br />

neuester Generation im Format 15 x 20 cm, deren<br />

Anzeigefläche um fast 60 % größer ist als bisher üblich. Auf<br />

der Unterseite des Navigationsdisplays wird erstmals ein<br />

vertikales Geländeprofil des überflogenen Terrains dargestellt.<br />

Flugsicherheit<br />

Bedingt durch die Größe des Flugzeuges galt dessen Evakuierung<br />

als mögliches Problem. Nach europäischen und<br />

amerikanischen Vorschriften muss ein Flugzeug binnen 90<br />

Sekunden durch die Hälfte der zur Verfügung stehenden<br />

Türen und in Dunkelheit komplett evakuiert werden können.<br />

Am 26. März 2006 verlief der Evakuierungstest vor Vertretern<br />

der Zulassungsbehörden in Hamburg erfolgreich. Innerhalb<br />

von nur 78 Sekunden gelang es 853 Passagieren und 20<br />

Besatzungsmitgliedern das Flugzeug ausschließlich über die<br />

Notausgänge auf der rechten Seite zu verlassen. Drei Tage<br />

später bestätigten die Europäische Agentur für Flugsicherheit<br />

und die US-Luftfahrtbehörde FAA die maximale Sitzplatzkapazität<br />

für 853 Passagiere.<br />

Geschichte<br />

Die Entwicklung des Flugzeuges geht bis in die 1980er Jahre<br />

zurück, als erste Machbarkeitsstudien erstellt wurden. In der<br />

zweiten Hälfte der 1990er Jahre ergab sich eine wachsende<br />

Nachfrage der Fluggesellschaften nach Großraumflugzeugen.<br />

Nachdem im Jahr 2000 die ersten 50 Kaufabsichtserklärungen<br />

von acht Fluggesellschaften, darunter Emirates und Singapore<br />

Airlines, vorlagen, begann Airbus mit der eigentlichen Konstruktion.<br />

Unter ökonomischen Gesichtspunkten war neben<br />

der Erhöhung der Passagierkapazität auch die Senkung der<br />

Betriebskosten ein wesentliches Entwicklungsziel für diesen<br />

Flugzeugtyp. Zur Umsetzung dieses Zieles kommen beim<br />

Bau des Airbus A380 moderne Werkstoffe wie z.B. kohlenfaserverstärkte<br />

bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffe sowie<br />

neu entwickelte Triebwerke zum Einsatz. Dabei hat der Airbus<br />

A380-800 mit ca. drei Litern Kerosin je 100 Passagierkilometer<br />

einen sehr ökonomischen Treibstoffverbrauch.<br />

Die feierliche Zeremonie, bei der der Airbus A380-800 erstmals<br />

öffentlich die Werkshallen verließ und der Presse vorgestellt<br />

wurde, fand in Anwesenheit der Staats- und Regierungschefs<br />

aller maßgeblich an der Produktion beteiligten Länder am<br />

18. Januar 2005 statt. Der Erstflug folgte am 27. April 2005.<br />

Im November 2006 startete ein Airbus A380-800 zu einer<br />

Serie von Testflügen. Hierbei sollten die Langstrecken- und<br />

Flughafentauglichkeit des Modells unter Beweis gestellt werden.<br />

Neben Düsseldorf wurden mit Singapur, Kuala Lumpur,<br />

Peking, Shanghai, Hongkong, Tokio, Sydney, Johannesburg<br />

und Vancouver Flughäfen rund um den Globus angesteuert.<br />

Am 30. November 2006 beendete der Airbus A380-800 mit einem<br />

Flug von Vancouver über den Nordpol nach Toulouse das<br />

Zulassungsprogramm erfolgreich. Im Dezember 2005 erhielt<br />

der Airbus A380-800 mit Triebwerken vom Typ Engine Alliance<br />

GP7270 von der amerikanischen Luftfahrtbehörde „FAA“ und<br />

am 23. April 2007 von der europäischen Sicherheitsagentur<br />

„EASA“ die Typenzulassung.<br />

51


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

Marktsegment<br />

Eine Einteilung der internationalen Flugzeugflotte ist nach<br />

unterschiedlichen Gesichtspunkten möglich. Primär sind nach<br />

dem Verwendungszweck grundsätzlich Transport- und Passagierflugzeuge<br />

zu unterscheiden. Unter den Passagierflugzeugen<br />

werden üblicherweise die Reichweite (Kurz-, Mittel- oder<br />

Langstreckenflugzeuge), die mit der Rumpfbreite korrelierte<br />

Zahl der Gangreihen („Narrowbody“ mit einer Gangreihe oder<br />

„Widebody“ mit zwei Gangreihen) sowie die Passagierkapazität<br />

als wesentliche Einteilungskriterien herangezogen.<br />

Der Airbus A380-800 ist ein für Langstreckenflüge konzipiertes<br />

Widebody-Flugzeug, welches zusammen mit der Boeing 747-<br />

400 der obersten Sitzplatzklasse „400+“ zugeordnet wird. Allerdings<br />

übertrifft er im Unterschied zum amerikanischen Konkurrenten<br />

die Kapazitätsschwelle von 400 Sitzplätzen deutlich.<br />

// Abmessungen<br />

Es ist daher strittig, ob der A380-800 nicht eine eigene, bislang<br />

nicht gekannte Größenklasse („Macrobody“) bildet und damit in<br />

seinem Segment als gegenwärtig konkurrenzlos anzusehen ist.<br />

Unstrittig ist hingegen, dass der Airbus A380-800 ein entscheidender<br />

Baustein für das zukünftig erwartete Wachstum<br />

des Luftverkehrs sein wird, da er durch seine Größe den<br />

Transport höherer Passagierzahlen ohne eine gleichzeitige<br />

Zunahme der Flugbewegungen ermöglicht. Angesichts bereits<br />

heute häufig überlasteter Lufträume über international bedeutenden<br />

Flughäfen, ist der Einsatz von Großraumflugzeugen mit<br />

deutlich mehr als 400 Sitzplätzen – wie immer diese Klasse<br />

zukünftig definiert sein mag – notwendig.<br />

Skala<br />

0 2 4 6 8 10 m<br />

Folgerichtig wird in der Klasse „400+“ bis 2028 ein Wachstum<br />

der bestehenden Flotte von zurzeit rund 870 Flugzeugen auf<br />

1.070 Flugzeuge prognostiziert.<br />

Hughes H-4 Spruce Goose 66.6 m<br />

Airbus A380-800 Airbus A380-800 73.0 - 79.6 m m<br />

Boeing 747-8 Intercontinental 76.4 m<br />

An-225 Mriya 84.0 m<br />

An-225 18.1 m<br />

B747-8I 19.6 m<br />

A380-800<br />

24.1 m<br />

Spruce Goose 24.1 m<br />

0<br />

Skala<br />

2 4 6 8 10 m<br />

An-225 18.1 m<br />

B747-8I<br />

19.6 m<br />

A380-800<br />

24.1 m<br />

Spruce Goose<br />

24.1 m<br />

Hughes H-4 Spruce Goose 66.6 m<br />

Airbus A380-800 Airbus A380-800 73.0 - 79.6 m m<br />

Boeing 747-8 Intercontinental 76.4 m<br />

An-225 Mriya 84.0 m<br />

Boeing 747-8 Intercontinental<br />

Airbus A380-800 - 79.6 68.5 m m<br />

Airbus A380-800 79.8 m<br />

An-225 Mriya 88.4 m<br />

Hughes H-4 Spruce Goose 97.5 m<br />

Quelle: Wikipedia<br />

52


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />

// Airbus-Produktionsreihe<br />

Sitze<br />

550<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

A380<br />

3-Klassen-Konfiguration<br />

A340-600<br />

2-Klassen-Konfiguration<br />

A330-300<br />

A300-600 1<br />

A340-400<br />

A340-500<br />

A330-200 1<br />

A321<br />

A310-300<br />

A320<br />

A319<br />

A318<br />

3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000<br />

Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2 )<br />

1<br />

Auch als Frachtversion verfügbar.<br />

2<br />

Eine nautische Meile = ca. 1,85 km.<br />

Quelle: AVAC<br />

Einordnung in die Airbus-<br />

Produktionsreihen<br />

Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen<br />

Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten<br />

und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend vielfältige<br />

Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und potenzieller<br />

Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit dem Airbus<br />

A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren kann und<br />

wird seit dessen Markteinführung mit dem über 500 Passagiere<br />

fassenden Airbus A380-800 nach oben abgerundet. Die erfolgreichste<br />

Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken konzipierte<br />

Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung über<br />

6.400 Flugzeuge bestellt und mittlerweile über 3.900 Maschinen<br />

ausgeliefert wurden. Zur Airbus A320-Familie gehören der Airbus<br />

A318, Airbus A319, Airbus A320 und der Airbus A321.<br />

Die etablierten Produktionsreihen Airbus A330 und Airbus<br />

A340 bedienen gemeinsam den Markt für Mittel- und Langstreckenflugzeuge,<br />

wobei aber selbst die gegenwärtig größte<br />

Modellvariante, der Airbus A340-600, nicht die Passagierkapazität<br />

einer Boeing 747-400 erreicht. Vor Einführung des<br />

Airbus A380-800 musste Airbus das Marktsegment „400+“<br />

(mit einer Kapazität von mehr als 400 Passagieren) dem US-<br />

Konkurrenten Boeing überlassen.<br />

Alle Flugzeuge von Airbus fliegen konzeptionell mit dem<br />

gleichen Cockpitaufbau. Dies erleichtert den Piloten den<br />

Umstieg von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich<br />

und verringert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften<br />

für ihre Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise<br />

ein Pilot weniger als zwei Wochen Simulatortraining,<br />

um zwischen einem Modell der Airbus A340-Familie und<br />

einem Airbus A380-800 wechseln zu können.<br />

Ausblick<br />

Nachdem Boeing das oberste Marktsegment der Großraumflugzeuge<br />

mit der Boeing 747-Familie über nahezu vier<br />

Jahrzehnte konkurrenzlos beherrschte, ergibt sich seit der<br />

Markteinführung des Airbus A380-800 eine völlig veränderte<br />

Wettbewerbssituation. Die nunmehr seit nahezu 20 Jahren in<br />

Produktion befindliche Boeing 747-400 ist dem neuen Spitzenmodell<br />

von Airbus hinsichtlich Größe, Komfort und Wirtschaftlichkeit<br />

deutlich unterlegen. Zudem ist, abgesehen von Boeing,<br />

zurzeit kein anderer Flugzeughersteller in der Lage, ein Flugzeug<br />

anzubieten oder zu entwickeln, welches sich hinsichtlich<br />

Größe und Effizienz mit dem Airbus A380-800 messen könnte.<br />

Hauptkonkurrent des Airbus A380-800 wird daher zukünftig<br />

die Boeing 747-8, eine Weiterentwicklung der Boeing 747-400<br />

53


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

mit verlängertem Rumpf, entsprechend erhöhter Passagierkapazität und aktualisierter<br />

Technik sein. Allerdings wird auch die Boeing 747-8 mit einer Kapazität von 470<br />

Sitzplätzen in typischer 3-Klassen-Konfiguration weder die Größe des Airbus A380-800<br />

noch dessen wirtschaftliche Effizienz erreichen. Zudem ist mit ersten Auslieferungen der<br />

Boeing 747-8 nicht vor Ende 2011 zu rechnen.<br />

Der Airbus A380-800 genießt gegenwärtig als größtes und sehr effizientes Passagierflugzeug<br />

eine Ausnahmestellung. Aufgrund dieses Wettbewerbsvorteils und des<br />

Technologievorsprungs kann von einer wachsenden Marktdurchdringung und einer<br />

langfristig anhaltenden Popularität des Airbus A380-800 sowie einer zukünftig möglichen<br />

A380-Familie ausgegangen werden. Die bereits vorliegenden Bestellungen von<br />

16 Betreibern für 200 Airbus A380, welche insbesondere von international führenden<br />

Fluggesellschaften abgegeben wurden, unterstreichen diese Einschätzung. Der erste<br />

Airbus A380-800 wurde am 15. Oktober 2007 an Singapore Airlines übergeben und<br />

startete am 25. Oktober 2007 zu seinem ersten Linienflug von Singapur nach Sydney.<br />

Gegenwärtig befinden sich 19 Airbus A380 bei Singapore Airlines, Emirates und Qantas<br />

im Einsatz. Im laufenden Jahr 2009 sollen noch weitere neun Airbus A380 an Emirates,<br />

Air France/KLM und Qantas übergeben werden (Stand: 25. September 2009).<br />

In 2010 sollen 24 Airbus A380 ausgeliefert werden. In der Serienproduktion erwartet<br />

Airbus, dass über 30 Flugzeuge pro Jahr ausgeliefert werden können (gegenwärtig<br />

liegen die Schätzungen bei Airbus in Bezug auf die Auslieferungen des Airbus A380 für<br />

das Jahr 2011 bei 33 und 36 für das Jahr 2012).<br />

GESELLSCHAFT Land Bestellungen<br />

Auslieferung<br />

Stand: 7. September 2009<br />

Quelle: ASCEND<br />

Emirates Vereinigte Arabische Emirate 58 5<br />

Qantas Airways Australien 20 4<br />

Singapore Airlines Singapur 19 10<br />

Lufthansa Deutschland 15 0<br />

British Airways Großbritannien 12 0<br />

Air France/KLM Frankreich/Niederlande 12 0<br />

Korean Air Südkorea 10 0<br />

Etihad Airways Vereinigte Arabische Emirate 10 0<br />

ILFC USA 10 0<br />

Virgin Atlantic Airways USA 6 0<br />

Thai Airways International Thailand 6 0<br />

Penerbangan Malaysia<br />

Berhad (MAS) Malaysia 6 0<br />

Qatar Airways Qatar 5 0<br />

Kingfisher Airlines Indien 5 0<br />

China Southern Airlines China 5 0<br />

Kingdom Holding Saudi-Arabien 1 0<br />

Gesamt 200 19<br />

54


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />

Wertgutachten<br />

Für die Bewertungsgutachten von The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“), Ascend<br />

Worldwide Limited („ASCEND“) und von BK Associates Inc. eingeholt, die nachfolgend im<br />

Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC,<br />

ASCEND und BK Associates Inc. von einer gleichartigen Marktlage und Marktgängigkeit<br />

des Flugzeuges aus. Zwei der drei Gutachter gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen<br />

des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5 % p.a. aus. AVAC unterstellt eine Wachstums-<br />

bzw. Inflationsrate zwischen 1,5 und 4 % p.a. gemäß Prognosen von bedeutenden<br />

britischen Banken. Es existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />

Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde 1991 gegründet. Die<br />

Bewertungen der Gesellschaft umfassen sowohl den aktuellen Wert von Flugzeugen<br />

als auch deren Marktwerte in der Zukunft unter der Berücksichtigung von Markttrends<br />

und anderen wirtschaftlichen Faktoren. Die Kunden von AVAC sind vor allem<br />

Finanzinstitute und Leasinggeber, aber auch Leasingnehmer. Geographisch verteilen<br />

sich die Kunden des Unternehmens auf Europa, Asien, Nordamerika und den Nahen<br />

Osten. Neben der Bewertung von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie bietet AVAC<br />

auch zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value Reference“, „The Aircraft Value<br />

Journal“ und „Aircraft Value News“ an.<br />

Die Wertgutachten kommen zu dem Schluss, dass der Airbus A380-800 in seinem<br />

Marktsegment eine hervorgehobene Stellung hat. Die konservativen Wertansätze<br />

in Bezug auf den Airbus A380 begründen sich vor allem in der Wiedervermarktung<br />

dieses Flugzeugtyps bei einer gegenwärtig limitierten Betreiberbasis.<br />

Das Wertgutachten von AVAC vom 24. Juni 2009 schätzt den gegenwärtigen<br />

Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung der technischen Details des<br />

Flugzeuges und der augenblicklichen Marktlage auf 206,90 Mio. USD, das Wertgutachten<br />

von ASCEND vom 23. September 2009 gibt einen gegenwärtigen Verkehrswert<br />

von 191,68 Mio. USD an und das Wertgutachten von BK Associates Inc. vom<br />

23. Juni 2009 von 210 Mio. USD. Unter Einbeziehung des langfristigen Leasingvertrages<br />

mit Emirates schätzen AVAC und ASCEND jeweils den Wert des Flugzeuges bei<br />

Auslieferung auf 222,80 Mio. USD und 294,25 Mio. USD.<br />

Das Bewertungsgutachten von AVAC kommt unter Zugrundelegung eines mittleren<br />

Verkaufswertes bei einem Verkauf im Dezember 2027 zu einem Verkaufswert von<br />

56,96 Mio. USD zuzüglich einer Kompensation i.H.v. 12,65 Mio. USD für die „full-life-<br />

Rückgabebedingungen“. AVAC hat über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages<br />

eine Einschätzung des Wertes in Bezug auf die Rückgabeverpflichtungen von Emirates<br />

im Wertgutachten aufgenommen.<br />

So werden die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Wertentwicklungen des<br />

Airbus A380-800 über die nächsten 18 Jahre von AVAC, ASCEND und BK Associates<br />

Inc. unterstellt:<br />

55


Teil a // DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 //<br />

// PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG IN USD<br />

FÜR DEN AIRBUS A380-800<br />

JAHR 1<br />

AVAC<br />

(HALF LIFE<br />

CONDiTION)<br />

Mittelwert<br />

AVAC<br />

(FULL LIFE<br />

ADJUSTMENT)<br />

AVAC<br />

(FULL LIFE<br />

CONDITION)<br />

BK ASSOCIATES INC.<br />

(FULL LIFE<br />

CONDITION)<br />

ASCEND<br />

(FULL LIFE<br />

CONDITION)<br />

2010 184.210.000 2.300.000 186.510.000 210.133.800 199.620.000<br />

2011 175.771.000 4.700.000 180.471.000 213.099.200 196.230.000<br />

2012 163.198.000 7.100.000 170.298.000 201.795.500 193.540.000<br />

2013 146.522.000 9.588.000 156.110.000 191.206.600 185.060.000<br />

2014 127.973.000 9.779.800 137.752.800 180.833.000 176.900.000<br />

2015 122.305.000 9.975.400 132.280.400 174.775.100 169.050.000<br />

2016 114.086.000 10.174.900 124.260.900 168.833.200 161.550.000<br />

2017 102.064.000 10.378.400 112.442.400 163.657.800 154.380.000<br />

2018 99.595.000 10.586.000 110.181.000 159.249.200 147.560.000<br />

2019 93.490.000 10.797.700 104.287.700 153.608.000 141.090.000<br />

2020 94.334.000 11.013.600 105.347.600 149.934.400 134.990.000<br />

2021 84.419.000 11.233.900 95.652.900 146.879.000 129.240.000<br />

2022 76.098.000 11.458.600 87.556.600 143.892.300 123.840.000<br />

2023 69.680.000 11.687.800 81.367.800 140.474.600 118.810.000<br />

2024 68.452.000 11.921.500 80.373.500 136.976.400 114.140.000<br />

2025 63.207.000 12.160.000 75.367.000 133.698.300 109.820.000<br />

2026 61.302.000 12.403.200 73.705.200 131.690.800 105.870.000<br />

2027 56.961.000 12.651.200 69.612.200 128.654.300 102.250.000<br />

1<br />

jeweils Dezember<br />

Quelle: AVAC, ASCEND, BK Associates Inc.<br />

Emirates ist gemäß Leasingvertrag verpflichtet, das Flugzeug in einer sog. „full life<br />

condition“ zurückzugeben, was bedeutet, dass alle wesentlichen Teile des Flugzeuges<br />

wie das Fahrgestell, der Flugzeugrumpf selbst, das Hilfstriebwerk und die<br />

Triebwerke null Betriebsstunden seit der letzten Wartung aufweisen müssen. Diese<br />

Vereinbarung übertrifft erheblich den „half-life-Wert“ und führt aus diesen Gründen<br />

zu einer Wertsteigerung. In der oben stehenden Tabelle wird diese Wertsteigerung<br />

gemäß der gutachterlichen Betrachtung von AVAC als „full life adjustment“ gezeigt.<br />

Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis Company sind unter<br />

www.aircraft-values.co.uk verfügbar.<br />

Gemäß dem Wertgutachten von ASCEND ist bei einem Verkauf des Flugzeuges in<br />

„full life condition“ im Dezember 2027 für den Airbus A380-800 ein Verkaufswert<br />

von 102,25 Mio. USD erzielbar. Dieser Wert liegt über dem Verkaufsmittelwert des<br />

Bewertungsgutachtens von AVAC. ASCEND ist ein erfahrenes und seit über 40<br />

Jahren etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luft- und Raumfahrt und<br />

berät Banken, Leasingunternehmen, <strong>Invest</strong>oren, Fluggesellschaften, Hersteller und<br />

Versicherungen. Die Onlinedatenbank von ASCEND umfasst Daten von mehr als<br />

56


DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A380-800 // Teil a<br />

90.000 Flugzeugen sowie 200 Flugzeugarten und deckt weltweit gefertigte Passagierflugzeuge,<br />

Turboprops, Business und Very Light Jets (sog. Minijets) ab.<br />

Weitere Informationen zu Ascend Worldwide Ltd. sind unter<br />

www.ascendworldwide.com verfügbar.<br />

BK Associates Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten den Verkaufswert bei<br />

Rückgabe des Flugzeuges in „full life condition“ im Jahre 2027 für den Airbus<br />

A380-800 auf 128,65 Mio. USD geschätzt. Dieser liegt damit ebenfalls über dem<br />

Verkaufsmittelwert des Bewertungsgutachtens von AVAC. BK Associates Inc. ist<br />

ein erfahrenes und etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und<br />

berät Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und andere Kunden.<br />

Seit der Gründung im Jahre 1984 hat BK Associates Inc. mehr als 5.000 Bewertungsaufträge<br />

durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben. BK Associates<br />

Inc. hat sämtliche Flugzeugtypen und -modelle bekannter Hersteller wie<br />

Airbus, Boeing, McDonnell Douglas, Lockheed, Fokker, Dornier u.a. für mehr als<br />

300 Kunden begutachtet.<br />

Weitere Informationen zu BK Associates Inc. sind unter<br />

www.bkassociates.com verfügbar.<br />

// „FULL LIFE CONDITION“ – VERKAUFSWERTE<br />

IM DEZEMBER 2027 IM ÜBERBLICK – PROGNOSE<br />

Mio.<br />

USD<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

69,61<br />

102,25<br />

128,65<br />

0<br />

AVAC ASCEND BK Associates<br />

Inc.<br />

Quelle: Gutachten von AVAC, ASCEND, BK Associates Inc.<br />

57


Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />

DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />

er Leasingnehmer Emirates („Emirates“) mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische<br />

Emirate, wurde als Dubai Corporation am 26. Juni 1985 durch ein<br />

Dekret des damaligen Emirs von Dubai gegründet und befindet sich mittelbar im<br />

Eigentum des Emirates Dubai. Emirates startete seinen Flugdienst am 25. Oktober<br />

1985 mit der Aufnahme von Flügen nach Mumbai, Neu-Delhi und Karatschi. Seit<br />

1987 hat Emirates auch Europa in das Streckennetz eingebunden.<br />

Die Emirates-Gruppe umfasst neben der Fluggesellschaft Emirates, die durch ihre<br />

Tochtergesellschaften auch Catering- und Hoteldienstleistungen anbietet (Emirates<br />

Flight Catering Company, Emirates Hotel etc.), den Dienstleister Dnata. Über Dnata<br />

werden mittels der Tochterunternehmen Dnata Airport Operations, Dnata Cargo<br />

und Mercator alle Passagier- und Cargo-Ströme, Ramp-Services und technische<br />

Dienste am Dubai International Airport abgewickelt. Darüber hinaus ist Dnata<br />

Agencies eine der größten Reiseorganisationen im Nahen Osten.<br />

Emirates SkyCargo ist die bereits mehrfach international ausgezeichnete Frachtdivision<br />

von Emirates und bedient weltweit 101 Flugziele in 61 Ländern. In 2008<br />

wurde sie von 240 deutschen Luftfahrtspediteuren zur besten Airline 2008 gekürt<br />

und mit dem renommierten „Aircargo Award“ geehrt. Das Emirates SkyCargo<br />

Center am Dubai International Airport zählt zu den modernsten und effizientesten<br />

Frachtterminals der Welt.<br />

Emirates spielt als offizielle Fluggesellschaft des Emirates Dubai eine bedeutende<br />

Rolle für die Entwicklung der Region als internationale Drehscheibe für Wirtschaft<br />

und Tourismus und ist somit mit der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Emirates<br />

eng verknüpft. Im Zuge der Entwicklung Dubais wuchs Emirates zu einer der<br />

erfolgreichsten Fluggesellschaften der Welt, die zudem über eine der modernsten<br />

Flugzeugflotten verfügt. Emirates investiert laufend in die Erweiterung und Aufrüstung<br />

seiner Flugzeugflotte sowie in die Verbesserung des Service-Angebotes.<br />

Emirates wird regelmäßig für sein modernes Unterhaltungssystem in allen Klassen<br />

wie auch für die Qualität der Business und First Class ausgezeichnet. In wichtigen<br />

Flughäfen, darunter auch Frankfurt und München, hat Emirates exklusive Lounges<br />

für Vielflieger eingerichtet. Trotz des hohen Qualitätsstandards hat sich Emirates zu<br />

einer der kosteneffizientesten Fluggesellschaften der Welt entwickelt.<br />

Mit einer von aktuell 128 Passagierflugzeugen umfassenden Flotte (Stand: 7. September<br />

2009) fliegt Emirates derzeit 99 Flugziele in 60 Ländern in aller Welt an, darunter<br />

Flugrouten nach Sydney, New York, Moskau, Osaka, São Paulo und Mumbai.<br />

Beinahe 700 Emirates-Flüge starten jede Woche vom Heimatflughafen Dubai<br />

International aus zu Flugzielen auf sechs Kontinenten. Es bestehen Codesharing-<br />

Abkommen mit einer Vielzahl von Fluggesellschaften, darunter Continental Airlines,<br />

Air Mauritius, Japan Airlines und Air India.<br />

58


Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />

// DER LEASINGNEHMER – EMIRATES<br />

Emirates Hotel<br />

(Australia) Pty Ltd.<br />

100 %<br />

70,0 %<br />

Emirates Leisure<br />

Retail (Oman) L.L.C.<br />

Emirates Hotel L.L.C.<br />

100 % 68,7 %<br />

Emirates<br />

Maritime & Mercantile<br />

International L.L.C.<br />

Emirates Leisure<br />

Retail Holding L.L.C.<br />

Emirates Flight<br />

Catering Company L.L.C.<br />

100 % 68,7 %<br />

90 %<br />

100 %<br />

Emirates Leisure<br />

Retail L.L.C.<br />

andere<br />

Tochtergesellschaften<br />

Stand: 31. März 2009<br />

Quelle: Emirates<br />

<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai<br />

// EMIRATES –<br />

ANZAHL DER FLUGZEUGE 1<br />

// EMIRATES –<br />

ANZAHL DER FLUGSTRECKEN 1<br />

Anzahl der<br />

Flugzeuge<br />

138 3<br />

Anzahl der<br />

Flugstrecken<br />

99<br />

101 2<br />

120<br />

100<br />

96<br />

109<br />

80<br />

73<br />

80<br />

69<br />

76<br />

83<br />

89<br />

85<br />

60<br />

60<br />

61<br />

40<br />

40<br />

20<br />

20<br />

0<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2<br />

0<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März<br />

2<br />

Stand: 7. September 2009; Quelle: ASCEND<br />

3<br />

Inkl. 10 Frachtflugzeuge<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März<br />

2<br />

Inkl. Frachtflugstrecken<br />

Quelle: Emirates, Annual Report 2008/2009;<br />

ATI „Emirates sees return of New York A380 flights“<br />

Stand: 30. August 2009<br />

59


Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />

Die Flotte von Emirates – Eine der jüngsten Flotte<br />

Die Emirates Flotte besteht derzeit aus 138 Langstreckenflugzeugen, wovon fünf<br />

Frachtflugzeuge in Form von „wet leases“ (siehe Glossar S. 181 ff.) im Einsatz sind<br />

(Stand: 7. September 2009). Vor allem moderne, treibstoffeffiziente Flugzeugtypen<br />

wie die Boeing 777 und der Airbus A380 werden in Zukunft die Flugzeugflotte von<br />

Emirates dominieren. Emirates als einer der ersten Besteller des Airbus A380 ist<br />

auch mit Abstand der größte und wichtigste Kunde für dieses Flugzeug. „Mit der<br />

Auslieferung des ersten Airbus A380 haben wir ein neues Zeitalter für unsere ökoeffiziente<br />

Flugzeugflotte eingeläutet“, erklärte Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum,<br />

Chairman und Chief Executive Officer von Emirates. Gegenwärtig betreibt<br />

Emirates fünf Airbus A380 und hat darüber hinaus weitere 53 bestellt<br />

(Stand: 7. September 2009).<br />

Emirates hat 79 Boeing 777 im Dienst und ist damit der weltweit größte Betreiber<br />

der Boeing 777-Familie. Insgesamt plant die Fluggesellschaft die Ausweitung der<br />

Flotte um 157 Flugzeuge (Stand: 7. September 2009). Neben 53 Airbus A380 und<br />

70 Airbus A350 (50 Airbus A350-900XWB, 20 Airbus A350-1000XWB) wurden auch<br />

weitere 25 Boeing 777-300ER, zwei Boeing 777-200LRF und fünf Boeing 747<br />

bestellt. Außerdem ist vorgesehen, dass Emirates zwei der von ILFC, einer internationalen<br />

Leasinggesellschaft, bestellten Airbus A380 betreiben wird.<br />

Mit einem Durchschnittsalter von 5,5 Jahren hat Emirates eine der jüngsten Flugzeugflotten<br />

weltweit im Vergleich zu einem Branchendurchschnitt von 15 Jahren.<br />

Der Fokus auf Langstrecken bzw. Langstreckenflugzeuge bringt für Emirates entscheidende<br />

Größen- und Kostenvorteile. Die Größe der Flugzeuge ermöglicht zudem<br />

eine höhere Passagierkapazität – ein wesentliches Plus vor dem Hintergrund<br />

der hohen Frequenzauslastungen an den etablierten Flughäfen. Durch die Bündelung<br />

der Passagierströme über Dubai verfügt Emirates über einen vergleichsweise<br />

hohen Sitzplatzauslastungsfaktor. Emirates weitet auch das Einzugsgebiet aus: So<br />

setzt Emirates, insbesondere mit Hilfe des neuen Airbus A380-800 und der Boeing<br />

777-300ER verstärkt auf Direktflüge nach weit entfernten Standorten, wie z.B. von<br />

Dubai nach Houston und São Paulo.<br />

In den letzten fünf Jahren verzeichnete Emirates ein jährliches Streckenwachstum<br />

von 20 %. Allein in den letzten zwei Jahren hat Emirates 14 neue Strecken aufgenommen.<br />

Mit der Aufnahme der Verbindung Dubai – São Paulo im Jahre 2007 ist<br />

Emirates die erste und einzige Fluggesellschaft, die von einem einzigen Drehkreuz<br />

aus Non-Stop-Verbindungen auf alle Kontinente anbietet.<br />

60


Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />

San Francisco<br />

Los Angeles<br />

Toronto<br />

Houston<br />

New York<br />

Glasgow<br />

Newcastle<br />

Manchester<br />

Hamburg<br />

Birmingham Düsseldorf<br />

London Frankfurt<br />

München<br />

Paris<br />

Wien<br />

Zürich Venedig<br />

Nizza Mailand<br />

Rom<br />

Casablanca<br />

Abidjan<br />

Malta<br />

Tripolis<br />

Accra<br />

Lagos<br />

Tunis<br />

Athen<br />

Kairo<br />

Khartum<br />

Istanbul<br />

Addis Abeba<br />

Entebbe<br />

Moskau<br />

Larnaca<br />

Dubai<br />

Nairobi<br />

Peshawar<br />

Karatschi<br />

Ahmedabad<br />

Mumbai<br />

Bengaluru<br />

Kozhikode<br />

Kochi<br />

Thiruvananthapuram<br />

Islamabad<br />

Lahore<br />

Delhi<br />

Dhaka<br />

Kolkata<br />

Hyderabad<br />

Chennai<br />

Colombo<br />

Malé<br />

Malediven<br />

Peking<br />

Seoul<br />

Shanghai<br />

Bangkok<br />

Guangzhou<br />

Hongkong<br />

Kuala Lumpur<br />

Singapur<br />

Osaka<br />

Manila<br />

Dar Es Salaam<br />

Seychellen<br />

Jakarta<br />

Sao Paulo<br />

Johannesburg<br />

Kapstadt<br />

Durban<br />

Mauritius<br />

Perth<br />

Brisbane<br />

Mittlerer Osten<br />

Melbourne<br />

Sydney<br />

Auckland<br />

Christchurch<br />

Beirut<br />

Teheran<br />

Amman Damaskus<br />

Alexandria Kairo Kuwait<br />

Dammam Bahrain<br />

Riad<br />

Dubai<br />

Doha<br />

Dschidda<br />

Maskat<br />

Sana’a<br />

// EMIRATES – FLOTTE<br />

12,3 %<br />

3,6 %<br />

57,3 %<br />

21 %<br />

5,8 %<br />

A380<br />

A340<br />

A330<br />

B747<br />

B777<br />

Stand: 7. September 2009<br />

Quelle: ASCEND<br />

61


Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />

// Geografische Lage Dubai:<br />

Im 15-Stunden-Radius sind fast alle ziele non-stop erreichbar<br />

London<br />

Frankfurt<br />

Paris<br />

Athen<br />

Moskau<br />

Istanbul<br />

Beirut<br />

5 h<br />

Beijing<br />

Seoul<br />

Shanghai<br />

Tokio<br />

10 h<br />

Kairo<br />

Sana‘a<br />

Dubai<br />

Delhi<br />

Bangkok<br />

Colombo<br />

Singapur<br />

Jakarta<br />

Mauritius<br />

15 h<br />

Johannesburg<br />

Perth<br />

Brisbane<br />

Sydney<br />

Reichweiten (Stand 2009)<br />

A330-200<br />

Anzahl: 29<br />

Reichweite: 12.500<br />

A340-500<br />

Anzahl: 9<br />

Reichweite: 16.700<br />

B777-200ER<br />

Anzahl: 6<br />

Reichweite: 14.260<br />

B777-200LRF<br />

Anzahl: 2<br />

Reichweite: 9.045<br />

A340-300<br />

Anzahl: 8<br />

Reichweite: 13.700<br />

B777-200<br />

Anzahl: 3<br />

Reichweite: 9.695<br />

B777-300<br />

Anzahl: 12<br />

Reichweite: 11.135<br />

B747-400F<br />

Anzahl: 5<br />

Reichweite: 8.230<br />

B777-300ER<br />

Anzahl: 46<br />

Reichweite: 14.685<br />

A380-800<br />

Anzahl: 5<br />

Reichweite: 15.200<br />

B777-200LR<br />

Anzahl: 10<br />

Reichweite: 17.370<br />

B747-400ERF<br />

Anzahl: 3<br />

Reichweite: 9.200<br />

Quelle: Arthur D. Little Analyse, Werksangaben; Airbus S.A.S.; The Boeing Company<br />

Flotte: Stand zum 7. September 2009, Quelle: ASCEND<br />

62


Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />

Sponsoring<br />

Emirates engagiert sich seit über 20 Jahren in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten und weltweit im Bereich Sport-<br />

Sponsoring. Den Anfang machte das erste Powerboat-<br />

Rennen, das 1987 in Dubai stattfand.<br />

Für Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum, Chairman und<br />

CEO von Emirates, ist Sponsoring ein zentrales Element in<br />

der Marketingstrategie von Emirates: „Sponsoring bringt<br />

eine optimale Integration mit unseren Fluggästen. Wir können<br />

so ihren Interessen entsprechen und eine persönliche<br />

Beziehung aufbauen.“<br />

Emirates ist offizieller Partner der FIFA bis 2014 und wird<br />

auch die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika unterstützen.<br />

Des Weiteren sponsert Emirates den FC Arsenal und<br />

hat das Recht auf den Namen für das neue Stadion des Vereins<br />

erworben. Darüber hinaus ist Emirates der Hauptsponsor<br />

des AC Milan, des Hamburger SV und von Paris Saint-<br />

Germain. Emirates ist auch in vielen weiteren Sportarten<br />

als Sponsor tätig: Rugby, Golf, Yachtrennen, Kricket, Tennis<br />

(Dubai Tennis Open) und Pferderennen (vor allem sponsert<br />

Emirates den Dubai World Cup, der mit 6 Mio. USD das<br />

höchstdotierte Pferderennen der Welt ist).<br />

Vorteil Dubai<br />

Das rasante Wachstum von Emirates ist eng mit der aufstrebenden<br />

Wirtschaftsmetropole Dubai verknüpft. Ein großer<br />

Teil der Fluggäste sind Geschäftsleute und Touristen, die die<br />

zahlreichen Umsteigemöglichkeiten des Flughafens Dubai<br />

zum Weiterflug nach Fernost sowie Australien und Neuseeland<br />

nutzen.<br />

Das Emirat Dubai ist mit einer Fläche von 3.885 km 2 das<br />

zweitgrößte Emirat der insgesamt sieben Vereinigten Arabischen<br />

Emirate. Im Gegensatz zum ölreichen benachbarten<br />

Emirat Abu Dhabi verfügt Dubai über vergleichsweise geringe<br />

Ölvorkommen. So hat sich Dubai bereits früh im Hinblick<br />

auf die versiegenden Öleinnahmen anderen Wirtschaftszweigen<br />

geöffnet, insbesondere dem Handel, den Finanzen und<br />

in wachsendem Maße dem Tourismus.<br />

Aufgrund der Folgen der Finanzmarktkrise hat das Emirat<br />

Dubai einen defizitären Haushalt für das Jahr 2009 vorgelegt,<br />

um die öffentlichen Unternehmen zu unterstützen und somit<br />

die Konjunktur des Emirates Dubai anzukurbeln.<br />

Aufgrund der geographischen Lage entlang des See- und<br />

Luftweges von Asien nach Europa und umgekehrt gilt Dubai<br />

als eines der größten Handelszentren Asiens. Dazu tragen<br />

die modernen Hafenanlagen, wichtige Freihandelszonen<br />

und der moderne Flughafen Dubai International Airport bei.<br />

Im Kalenderjahr 2008 wurden auf dem Dubai International<br />

Airport 37,4 Millionen Passagiere abgefertigt. Im Jahr 2009<br />

rechnet man mit 40,5 Millionen Passagieren, was einer Steigerung<br />

von rund 8,3 % entspricht. Für das Folgejahr 2010<br />

wird ein Wachstum von 13,5 % auf 46 Millionen Passagiere<br />

prognostiziert. Der Flughafen wird von über 125 Fluggesellschaften<br />

angeflogen und verbindet über 210 Ziele in sechs<br />

Kontinenten. Er ist eines der bedeutenden Luftverkehrskreuze<br />

zwischen Europa und Asien. Seit 14. Oktober 2008<br />

ist der neue Terminal 3 am Dubai International Airport in<br />

Betrieb. Dieser wird exklusiv von Emirates genutzt und ist für<br />

weitere 43 Millionen Passagiere im Jahr ausgelegt. Dennoch<br />

reicht auch diese Kapazitätserweiterung des gegenwärtigen<br />

Flughafens nicht aus, um den Passagierströmen der Zukunft<br />

gerecht zu werden. Der sich im Bau befindliche Flughafen<br />

„Dubai World Central International Airport“ soll sechs<br />

Start- und Landebahnen haben und jährlich 120 Millionen<br />

Menschen abfertigen können. Er soll den Dubai International<br />

Airport trotz seiner Größe nicht ersetzen, sondern ergänzen.<br />

Das Potenzial: Rund 4 Milliarden Menschen, damit mehr als<br />

die Hälfte der Weltbevölkerung, leben gegenwärtig in einer<br />

Reichweite von nur acht Flugstunden des günstig gelegenen<br />

Emirates. In einer Reichweite von zwölf Flugstunden können<br />

sogar 80 % der Weltbevölkerung erreicht werden. Fast alle<br />

Teile der Welt sind von Dubai aus ohne Zwischenstopp<br />

zu erreichen – neue Flugzeugtypen wie der Airbus A350-<br />

900OXWB ermöglichen bis zu 17 Stunden Flugzeit.<br />

63


Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />

Finanzielle Situation<br />

Emirates konnte das Geschäftsjahr 2008/2009 zum 31. März<br />

2009 mit einem Gewinn beenden. Dies war bereits das 21.<br />

Mal in Folge, dass ein Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen<br />

wurde. Das vergangene Geschäftsjahr war für Emirates,<br />

wie auch für die gesamte Luftfahrtindustrie, jedoch auch eine<br />

Herausforderung. Ein aktives Management der Flugzeugflotte<br />

und konsequente Kostenkontrolle führten bei Emirates zu<br />

einem Break-even-Sitzplatzauslastungsfaktor von 64 % (zum<br />

31. März 2009) gegenüber rund 78 % bei vielen europäischen<br />

Fluggesellschaften.<br />

Emirates konnte über die letzten zehn Jahre ein jährliches<br />

Passagierwachstum von 18,4 % verzeichnen und im Geschäftsjahr<br />

2008/2009 mit 44.189 Mio. AED 1 (12 Mrd. USD)<br />

ein Umsatzwachstum von 9,9 % im Vergleich zur Vorjahresperiode<br />

erwirtschaften. 22,7 Millionen Passagiere sind im<br />

Geschäftsjahr 2008/2009 mit Emirates geflogen, das bedeutet<br />

eine Steigerung von 7 % im Vergleich zur Vorjahresperiode.<br />

Der entscheidende Faktor für die positive Entwicklung<br />

lag in Frequenzerhöhungen auf nachfragestarken Strecken.<br />

Trotz der Kapazitätssteigerung um 13 % konnte der Sitzplatzfaktor<br />

mit 75,8 % auf einem hohen Niveau gehalten werden.<br />

Der operative Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2008/2009<br />

2.573 Mio. AED (701 Mio. USD); der Nettogewinn belief sich<br />

auf 981,7 Mio. AED (267,5 Mio. USD). Die gesamte Emirates-<br />

Gruppe erwirtschaftete einen Gewinn i.H.v. umgerechnet<br />

406 Mio. USD bei einer Umsatzsteigerung von 10,4 % auf<br />

12,6 Mrd. USD. Ein unter den wirtschaftlichen Bedingungen<br />

zufriedenstellendes Ergebnis, so Emirates-Präsident Sheikh<br />

Ahmed bin Saeed Al-Maktoum.<br />

Die Konzernbilanz zum 31.März 2009 von Emirates weist ein<br />

Eigenkapital von 16.568 Mio. AED (4.514 Mio. USD) aus. Mit<br />

einer freien Liquidität i.H.v. 1,2 Mrd. USD zum Geschäftsjahresende<br />

hat Emirates zudem eine ausgezeichnete Liquiditätsausstattung.<br />

1<br />

USD = AED 3,67<br />

// EMIRATES – UMSATZ NACH KONTINENTEN 1<br />

10,8 %<br />

36,5 %<br />

11,3 %<br />

13,3 %<br />

28,1 %<br />

Europa und Nord-, Mittel- und Südamerika<br />

Ostasien und Australasien<br />

Mittlerer Osten<br />

Afrika<br />

Westasien und Indischer Ozean<br />

1<br />

Geschäftsjahr 2008/2009<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />

64


Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />

// EMIRATES – UMSATZ UND JAHRESÜBERSCHUSS NACH STEUERN 1<br />

Mio. AED<br />

40.000<br />

40.197<br />

44.189<br />

35.000<br />

30.000<br />

29.840<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

13.286<br />

18.131<br />

23.051<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

1.574<br />

2.407<br />

2.475<br />

3.096<br />

5.020<br />

982<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Umsatz<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

Stand: 31. März 2009.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />

Jahresüberschuss nach Steuern<br />

// EMIRATES – PASSAGIERTRANSPORT 1<br />

in Tsd.<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

10.441<br />

12.529<br />

14.498<br />

17.544<br />

21.229<br />

22.731<br />

5.000<br />

0<br />

2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom 1. April bis 31. März.<br />

Quelle: Emirates (Annual Report 2008/2009)<br />

65


Teil a // Der leasingnehmer – Emirates //<br />

Die Geschäftsstrategie<br />

Eine schlanke Organisation, modernste Informationssysteme,<br />

niedrige Betriebskosten aufgrund niedriger Personal- und<br />

Flughafenkosten sowie der Fokus auf Langstreckenflugzeuge<br />

und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen das erfolgreiche<br />

Geschäftsmodell von Emirates.<br />

Dubai hat sich über Jahrzehnte als ein internationales Drehkreuz<br />

für Tourismus und Waren etabliert und ist bestrebt, diesen<br />

Status weiter auszubauen. Dies wird durch viele Infrastrukturinvestitionen<br />

wie dem Flughafenausbau unterstrichen. Auch<br />

das liberale wirtschaftliche Umfeld ohne Nachtflugbeschränkungen<br />

oder andere Auflagen der örtlichen Behörden trägt zum<br />

Wachstum bei. Die Fluggesellschaft Emirates spielt dabei eine<br />

strategisch bedeutende Rolle für das Emirat, um die Verkehrsströme<br />

zu ermöglichen und gleichzeitig den Bekanntheitsgrad<br />

von Dubai zu steigern.<br />

Emirates sieht sich gerüstet für die kommenden Herausforderungen.<br />

Das Jahr 2009 wird ein Jahr der Konsolidierung mit<br />

weniger Streckeneröffnungen als in vergangenen Jahren. Die<br />

Konzentration wird im laufenden Geschäftsjahr vor allem auf<br />

den nachfragestarken Märkten wie dem Nahen und Mittleren<br />

Osten und Afrika liegen, die gegenwärtig ein Wachstum von<br />

bis zu 13 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen können.<br />

Zusätzliche Verbindungen nach Amman, Riad, Jeddah, Kuwait,<br />

Sanaa, Doha und Damaskus wurden deshalb von Emirates in<br />

den Flugplan aufgenommen.<br />

Emirates ist eine operativ erfolgreiche Fluggesellschaft mit<br />

guten Auslastungsquoten, einer niedrigen Kostenbasis und<br />

positiven Erträgen. Die geographische Lage des Drehkreuzes<br />

Dubai begünstigt den weiteren Ausbau des Streckennetzes<br />

nach Afrika, Asien, Amerika, Australien/Neuseeland sowie<br />

innerhalb des Mittleren und Nahen Ostens. So wurden gerade<br />

in den letzten Monaten tägliche Flugverbindungen nach Indien,<br />

Südafrika, USA (San Francisco und Los Angeles), Neuseeland<br />

und Brasilien eingerichtet und eine Flugverbindung nach China<br />

ausgebaut. Im laufenden Geschäftsjahr 2009/2010 wird Emirates<br />

voraussichtlich weitere 18 Langstreckenflugzeuge in ihre<br />

Flotte aufnehmen und damit die Sitzplatzkapazität um voraussichtlich<br />

14 % erhöhen. Durch die Übernahme von sieben Airbus<br />

A380 im laufenden Geschäftsjahr bis zum März 2010 wird<br />

die Geschäftsstrategie von Emirates maßgeblich unterstützt.<br />

Weitere Informationen<br />

unter www.emirates.com<br />

verfügbar.<br />

// EMIRATES – Wesentliche Kennzahlen im Überblick 1<br />

FINANZKENNZAHLEN IN MIO. AED 2006 2007 2008 2009<br />

1<br />

Geschäftsjahr jeweils vom<br />

1. April bis 31. März.<br />

2<br />

Exklusive fünf Frachtflugzeuge,<br />

die in Form von „wet leases“<br />

betrieben werden.<br />

3<br />

ASCEND, Stand:<br />

7. September 2009.<br />

4<br />

Inkl. Frachtflugstrecken.<br />

Quelle: Emirates<br />

Umsatz 23.051 29.840 40.197 44.189<br />

Operativer Gewinn 2.652 3.339 4.451 2.573<br />

Jahresüberschuss vor Steuern 2.561 3.326 5.104 960<br />

Jahresüberschuss nach Steuern 2.475 3.096 5.020 982<br />

Eigenkapital 10.919 13.170 16.843 16.568<br />

MITARBEITER<br />

Anzahl der Mitarbeiter 17.296 20.273 23.650 28.037<br />

FLOTTE<br />

Anzahl der Flugzeuge 85 96 109 2 138 3<br />

FLUGVERKEHR<br />

Anzahl der Flugstrecken 83 89 99 101 4<br />

Anzahl der transportierten<br />

14,5 17,5 21,2 22,7<br />

Passagiere (in Mio.)<br />

Anzahl der transportierten<br />

Sitzplatzkilometer (in Mio.)<br />

62.260 77.947 94.346 101.762<br />

Durchschnittliche Distanz<br />

pro Sitzplatz (in km)<br />

4.295 4.443 4.444 4.477<br />

Sitzplatzauslastungsfaktor (%) 75,9 76,2 79,8 75,8<br />

66


Der leasingnehmer – Emirates // Teil a<br />

Fluggesellschaft Emirates –<br />

Vielfach Preisgekrönt<br />

Emirates hat mehr als 300 Preise und Auszeichnungen unter<br />

anderem für Pünktlichkeit, Service und Komfort erhalten.<br />

Bei den 20.Avion Awards der World Airline Entertainment<br />

Association (WAEA) konnte Emirates insgesamt vier Auszeichnungen<br />

für das Jahr 2008 entgegennehmen. Unter den<br />

großen Fluggesellschaften wurde Emirates mit dem ersten<br />

Platz für das weltweit beste Entertainmentsystem („Best<br />

Overall“) ausgezeichnet. Zusätzlich ist Emirates im Bereich<br />

Bordunterhaltung führend unter den Airlines aus der Region<br />

Mittlerer Osten und Afrika („Best in Region – Middle East and<br />

Africa“). Die Rankings sind das Ergebnis einer weltweiten<br />

Passagierumfrage, in der über einen Zeitraum von zwei Monaten<br />

weltweit über 55.000 Fluggäste befragt wurden. Dieser<br />

Erfolg bestätigt den Kurs der Fluggesellschaft Emirates, die<br />

auf konsequente Innovation und massive <strong>Invest</strong>itionen setzt.<br />

Das britische Marktforschungsinstitut Skytrax, das seit 1990<br />

auf Untersuchungen in der Flugindustrie spezialisiert ist,<br />

hat das innovative und moderne Unterhaltungssystem von<br />

Emirates in der Kategorie „Best Inflight Entertainment 2009“<br />

mit dem ersten Platz zum vierten Mal in Folge aus gezeichnet.<br />

Fluggäste von Emirates haben in allen Klassen ihren<br />

persönlichen TV-Bildschirm, der jeweils zu den größten in<br />

der Luftfahrtbranche gehört. Jeder Passagier eines Emirates<br />

Flugzeuges kann eines der innovativsten und modernsten<br />

Unterhaltungssysteme der Luftfahrtindustrie mit bis zu 600<br />

On-demand-Kanälen empfangen. Zu den seit Anfang 2008<br />

erhaltenen „Awards“ namhafter Organisationen und Reisezeitschriften<br />

zählen unter anderem:<br />

Beste Fluggesellschaft/Beste First Class<br />

(Business Traveller Middle East Awards 2009)<br />

Beste Fluggesellschaft-Website<br />

(Travel d’Or 2009 Awards, Frankreich)<br />

Beste First Class der Welt<br />

(Golden Wing Awards 2008, Shanghai)<br />

Beste Ausländische Fluggesellschaft<br />

(Golden Meridian)<br />

Beste Internationale Fluggesellschaft in Brasilien<br />

(Aero Magazine)<br />

Beste Fluggesellschaft<br />

(Garbe World Cargo Centre Air Cargo Awards,<br />

Deutschland)<br />

Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten<br />

(Ultra Travel, The Daily Telegraph’s luxury travel<br />

magazine)<br />

Beste Fluggesellschaft<br />

(Business Traveller Middle East Awards 2008)<br />

Beste Fluggesellschaft im Nahen Osten und Afrika<br />

(2008 Business Traveller Asia-Pacific Awards, Hongkong)<br />

67


Der Airbus A380 ist das aktuell gröSSte<br />

Passagierflugzeug der Welt.<br />

Anzahl der //Passagiere// pro Flug beträgt 1 :<br />

1<br />

In der Emirates 3-Klassen-Konfiguration.<br />

68


Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />

Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsprognose<br />

ie nachfolgende Tabelle gibt die Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

des Sky Cloud-A380 wieder. Die Ausgaben der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

sind in der Mittelverwendungsprognose dargestellt. Die einzelnen Positionen<br />

beruhen überwiegend auf abgeschlossenen Verträgen. Kalkulierte Positionen beruhen<br />

auf Erfahrungswerten der Initiatoren. Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe<br />

von 164.543 TEUR sollen durch Eigenkapital in Höhe von 68.350 TEUR zzgl. Agio<br />

(3.418 TEUR) und Fremdkapital in Höhe von 92.775 TEUR finanziert werden.<br />

Der Airbus A380-800 mit der Hersteller-Seriennummer (MSN) 025 soll gemäß der<br />

Prognoserechnung im Dezember 2009 von der Beteiligungsgesellschaft übernommen<br />

werden. Die Angaben in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

sind in TEUR angegeben. Rundungsdifferenzen sind daher nicht auszuschließen.<br />

69


Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />

// Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

Mittelverwendungsprognose 1 tionsvolumens)<br />

TEUR TEUR in % (des <strong>Invest</strong>i-<br />

(inkl. agio)<br />

in % des Eigenkapitals<br />

(exkl. Agio)<br />

1. Erwerb des Flugzeuges 2 150.093 91,22 219,60<br />

a. Flugzeugkaufpreis 149.190 90,67 218,27<br />

b. Nebenkosten 14 0,01 0,02<br />

c. Finanzierungskosten 889 0,54 1,30<br />

2. Fondsabhängige Kosten 10.935 6,65 16,00<br />

a. Vertriebskosten 4.101 2,49 6,00<br />

b. Konzeptionskosten 2.378 1,45 3,48<br />

c. Platzierungsgarantie 684 0,42 1,00<br />

d. Leasingvertragsvermittlung 1.526 0,93 2,23<br />

e. Finanzierungsvermittlung 1.536 0,93 2,25<br />

f. Sonstige Kosten 710 0,43 1,04<br />

3. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,14<br />

Netto-Fondsvolumen 161.125 97,92 235,74<br />

4. AGIO 3.418 2,08 5,00<br />

Brutto-Fondsvolumen 164.543 100,00 240,74<br />

Mittelherkunftsprognose 1 tionsvolumens)<br />

TEUR TEUR in % (des <strong>Invest</strong>i-<br />

(inkl. agio)<br />

in % des Eigenkapitals<br />

(exkl. Agio)<br />

5. Komplementär<br />

Doric Flight Control 12 GmbH<br />

ohne Einlage<br />

6. Einlagekapital 68.350 41,54 100,00<br />

a. Gründungsgesellschafter 10 0,01 0,01<br />

b. Emissionskapital 68.340 41,53 99,99<br />

7. Fremdkapital 2 92.775 56,38 135,74<br />

a. Annuitätendarlehen A 85.671 52,07 125,34<br />

b. Annuitätendarlehen B 7.104 4,32 10,39<br />

Netto-Fondsvolumen 161.125 97,92 235,74<br />

8. AGIO 3.418 2,08 5,00<br />

Brutto-Fondsvolumen 164.543 100,00 240,74<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

Bei einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />

70


Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose // Teil B<br />

1. Erwerb des Flugzeuges<br />

Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich<br />

aus dem Flugzeugkaufpreis, den Nebenkosten und den<br />

Finanzierungskosten zusammen:<br />

a) Flugzeugkaufpreis<br />

In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung und den damit<br />

zusammenhängenden Kaufpreisregelungen zwischen<br />

Airbus, Emirates und dem Emittenten ist für den Sky<br />

Cloud-A380 ein Kaufpreis i.H.v. 210.000 TUSD vereinbart<br />

worden. Die Kaufpreiszahlung ist bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges, die nach gegenwärtiger Prognose im<br />

Dezember 2009 stattfinden soll, vollständig zu leisten. Der<br />

Emittent wird die Kaufpreiszahlung für einen Betrag i.H.v.<br />

80.000 TUSD zu dem vereinbarten Wechselkurs von EUR/<br />

USD 1,4076 in EUR leisten, d. h. es werden 56.834 TEUR<br />

vom Emittenten in EUR gezahlt. Sollte bei Auslieferung<br />

des Sky Cloud-A380 der tatsächliche Wechselkurs von<br />

dem vertraglich vereinbarten Wechselkurs abweichen, so<br />

wird entweder eine geringere USD-Darlehensziehung (bei<br />

einem Wechselkurs größer als EUR/USD 1,4076) oder ein<br />

Ausgleich durch Emirates (bei einem Wechselkurs kleiner<br />

als EUR/USD 1,4076) erfolgen. Emirates hat bei einem<br />

Wechselkurs, der größer als EUR/USD 1,4076 ist, dann<br />

eine entsprechend geringere USD-Leasingrate über die<br />

ersten zwölf Jahre zu leisten, sodass sich für den Emittenten<br />

wirtschaftlich keine Veränderung ergibt.<br />

b) Nebenkosten<br />

Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit des<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten<br />

eingeholt. Die insgesamt gegenwärtig geschätzten Kosten<br />

betragen 14,2 TEUR inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Dieser Betrag kann bei Rechnungsstellung und<br />

bei entsprechenden Wechselkursen bei Zahlung in einer<br />

anderen Währung als EUR (voraussichtlich: USD und GBP)<br />

abweichen. Diese Abweichungen können zu einer Erhöhung<br />

oder Verringerung der Liquidität des Emittenten führen.<br />

c) Finanzierungskosten<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Norddeutsche<br />

Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) und der Industrial<br />

and Commercial Bank of China (ME) Limited („ICBC“)<br />

einen langfristigen Darlehensvertrag über einen Betrag<br />

i.H.v. insgesamt bis zu 131.000 TUSD abgeschlossen.<br />

Für die Gewährung des langfristigen Darlehens wird eine<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. insgesamt 0,25 %<br />

des jeweils auszuzahlenden Darlehensbetrages an die<br />

NORD/LB und die ICBC bei Auszahlung des Darlehens<br />

zu leisten sein. Nach gegenwärtiger Prognose wird die<br />

Beteiligungsgesellschaft ein Darlehen i.H.v. 130.591<br />

TUSD in Anspruch nehmen. Weiterhin werden den Darlehensgebern<br />

Rechtsberatungskosten i.H.v. 126 TUSD<br />

erstattet, die ihnen im Rahmen der Verhandlungen und<br />

Erstellung des Darlehensvertrages und der Auslieferung<br />

des Flugzeuges entstehen. Für die verbindlichen Finanzierungszusagen<br />

in Bezug auf das langfristige Darlehen i.H.v.<br />

131.000 TUSD erhält die ICBC Bereitstellungsgebühren<br />

i.H.v. 0,3 % p.a. auf den zugesagten Darlehensbetrag ab<br />

dem 15. Juli 2009 und die NORD/LB ebenfalls 0,3 % p.a.<br />

auf den zugesagten Darlehensbetrag ab dem 20. August<br />

2009 bis zur Auszahlung des langfristigen Darlehens. Die<br />

Finanzierungskosten für das langfristige Darlehen wurden<br />

mit einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 in die <strong>Invest</strong>itionsrechnung<br />

aufgenommen.<br />

Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

i.H.v. bis zu 57.000 TEUR hat der Emittent eine<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,666 % des zur Auszahlung<br />

kommenden Darlehensbetrages oder mindestens<br />

0,4 % auf das zugesagte Darlehen plus 0,45 % auf das<br />

bei der NORD/LB in Anspruch genommene langfristige<br />

Darlehen zu leisten. Da eine Ziehung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

gemäß Prognose nicht vorgesehen ist,<br />

wurde in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung aus Vorsichtsgründen<br />

ein Betrag i.H.v. 379,620 TEUR kalkuliert.<br />

Für die verbindliche Finanzierungszusage in Bezug auf<br />

das Zwischenfinanzierungsdarlehen i.H.v. 57.000 TEUR<br />

erhält die NORD/LB 0,3 % p.a. auf das zugesagte Darlehen<br />

ab dem 20. August 2009 bis zur Auszahlung des<br />

Darlehens oder bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Die<br />

Zahlung dieser Vergütung erfolgt gemäß Prognose bei<br />

Auslieferung des Flugzeuges.<br />

71


Teil B // Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose //<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen (ohne gesetzliche<br />

Umsatzsteuer) beträgt insgesamt 10.935 TEUR. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Provisionen setzen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

a) Vertriebskosten<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat einen Vertrag mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und/oder<br />

weiteren Vertriebspartnern zum Zweck der Platzierung der<br />

Kommanditanteile der Gesellschaft gegen eine Vergütung<br />

in Höhe von 4.101 TEUR (zzgl. Agio) abgeschlossen. Die<br />

Vergütung ist vertraglich vereinbart und versteht sich zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

b) Konzeptionskosten<br />

Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG über die Konzeption, das Marketing<br />

sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen<br />

gegen eine Vergütung in Höhe von 2.378 TEUR<br />

abgeschlossen. Diese Vergütung wird zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer geleistet.<br />

c) Platzierungsgarantie<br />

Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und<br />

Hermann Ebel wurde von der Beteiligungsgesellschaft ein<br />

Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie gegen eine<br />

Vergütung von 684 TEUR vereinbart, und versteht sich<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

d) Leasingvertragsvermittlung<br />

Der Emittent hat die Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />

KG im Rahmen eines Vertrages über die Leasingvermittlung<br />

beauftragt, ihm einen langfristigen Leasingvertrag zu<br />

vermitteln. Als Vergütung für die entsprechenden Leistungen<br />

wird die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG einen<br />

Betrag in Höhe von 1.526 TEUR erhalten, wobei Umsatzsteuerfreiheit<br />

unterstellt wird.<br />

e) Finanzierungsvermittlung<br />

Der Emittent hat weiterhin einen Vertrag mit der Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co. KG über die Vermittlung eines langfristigen<br />

Darlehens abgeschlossen, wofür eine Vergütung<br />

in Höhe von 985,593 TEUR vereinbart wurde. Zudem hat<br />

die Beteiligungsgesellschaft mit der Doric Select GmbH &<br />

Co. KG einen Vertrag über die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

abgeschlossen. Hierfür erhält diese<br />

eine Vergütung in Höhe von 550 TEUR. Diese Vergütungen<br />

werden zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer geleistet.<br />

f) Sonstige Kosten<br />

Für die Erstellung und Gestaltung (inkl. BaFin-Gestattung)<br />

des Emissionsprospekts wurde ein Vertrag mit der HAN-<br />

SA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric<br />

Emissionshaus GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt<br />

200 TEUR geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />

an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu<br />

zahlen ist.<br />

Weiterhin wurde mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />

& Co. KG für die Gründung der Gesellschaft, deren<br />

Beratung, Prüfung und Begutachtung sowie dem damit<br />

zusammenhängenden Aufwand gegen eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt 382,429 TEUR einen<br />

Vertrag geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag<br />

an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu<br />

zahlen ist.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH erhält<br />

von der Beteiligungsgesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />

und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />

sowie für die Mittelverwendungskontrolle und Mittelfreigabe<br />

für das Jahr 2009 und den damit zusammenhängenden<br />

Anfangsaufwand 128 TEUR.<br />

Diese Vergütungen sind vertraglich vereinbart und verstehen<br />

sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

72


Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose // Teil B<br />

3. Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft dient<br />

dazu, evtl. nicht abzugsfähige Umsatzsteuer auf Vergütungen<br />

sowie eventuelle Mehrausgaben der Gesellschaft<br />

in der <strong>Invest</strong>itionsphase finanzieren zu können. Der<br />

Emittent verfügt prognosegemäß über eine anfängliche<br />

Liquiditätsreserve in Höhe von 96,825 TEUR.<br />

4. Agio<br />

Auf das Kommanditkapital ist ein Agio in Höhe von 5 %<br />

zu zahlen, welches die HANSA TREUHAND Finance als<br />

zusätzliche Vertriebsprovision erhält. Bei einem prognostiziertem<br />

Eigenkapital von 68.350 TEUR entspricht dies<br />

3.417,5 TEUR. Diese zusätzliche Vertriebsprovision ist<br />

vertraglich vereinbart und versteht sich zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

5. Komplementär<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist die<br />

Doric Flight Control 12 GmbH. Sie leistet keine Einlage und<br />

ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die Darlehenstranche A („Tranche A“) i.H.v. 120.591 TUSD<br />

hat eine Laufzeit von zwölf Jahren nach Übernahme des<br />

Flugzeuges. Dies entspricht dem Ende der zehnjährigen<br />

Grundlaufzeit plus der ersten auf zwei Jahre fixierten<br />

Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit Emirates<br />

(„Emirates“).<br />

Die Darlehenstranche B („Tranche B“) i.H.v. 10.000 TUSD<br />

hat eine Laufzeit von 15 Jahre nach Übernahme des Flugzeuges.<br />

In der Prognoseberechnung wurde keine Ziehung des<br />

von der NORD/LB verbindlich zugesagten Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

i.H.v. 57.000 TEUR unterstellt. Sollte<br />

dies entgegen der gegenwärtigen Annahmen in Anspruch<br />

genommen werden, müsste es zwölf Monate nach der<br />

Auszahlung zurückgeführt werden (siehe Seiten 121 f.).<br />

6. Einlagekapital<br />

a) Gegenwärtige Kommanditisten<br />

Die Doric Flight Management 12 GmbH und die AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH haben Kommanditbeteiligungen<br />

in Höhe von insgesamt 10 TEUR zzgl.<br />

5 % Agio übernommen. Die Einlagen der gegenwärtigen<br />

Kommanditisten sind bereits in voller Höhe erbracht.<br />

b) Emissionskapital<br />

Das noch zu platzierende Emissionskapital beträgt für die<br />

Beteiligungsgesellschaft 68.340 TEUR zzgl. 5 % Agio.<br />

7. Fremdkapital<br />

Die Finanzierung des Kaufpreises wird zum Teil durch ein<br />

langfristiges Darlehen der NORD/LB und der ICBC i.H.v.<br />

voraussichtlich 130.591 TUSD (d.h. 92.775 TEUR bei<br />

einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076) bzw. ca. 62 %<br />

des Kaufpreises des Flugzeuges erfolgen. Das langfristige<br />

Darlehen beinhaltet zwei Darlehenstranchen:<br />

73


Teil B // KostenPrognose der <strong>Invest</strong>itionsphase //<br />

Kostenprognose der <strong>Invest</strong>itionsphase<br />

// Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase (PROGNOSE)<br />

Kosten der <strong>Invest</strong>itionsphase 1<br />

TEUR<br />

in %<br />

der Summe<br />

in % EK<br />

(m. Agio)<br />

1. Erwerb des Flugzeuges 2,3 150.093 91,22 209,14<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen / Provisionen (inkl. Agio) 14.353 8,72 20,00<br />

2.2. Nebenkosten der Vermögensanlage 0 0 0,00<br />

3. Sonstiges 0 0,00 0,00<br />

4. Liquiditätsreserve 97 0,06 0,13<br />

Summe 164.543 100,00 229,27<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

In USD auffallende Beiträge wurden mit einem festgelegten Wechselkurs 1,4076 umgerechnet.<br />

3<br />

Beinhaltet neben dem Flugzeugkaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten.<br />

74


Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />

Steuerliche Ergebnis- und<br />

Liquiditätsprognose<br />

Allgemeines<br />

ie langfristigen nachfolgenden Prognoserechnungen stellen die<br />

zukünftige Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft dar. Die Beträge<br />

der Liquiditätsprognose wurden in Tausend EUR (TEUR) dargestellt. Bei dem Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich um ein EUR- <strong>Invest</strong>ment. Einzelne Zahlungsströme<br />

werden allerdings in USD fließen. Die Leasingraten werden in den ersten 12 Jahren<br />

prognosegemäß zum Teil in USD bezahlt, um währungskongruent das Fremdkapital<br />

bedienen zu können, der verbleibende Anteil wird u.a. für Ausschüttungen<br />

und Gesellschaftskosten in EUR bezahlt. Sofern Währungstransaktionen zwischen<br />

USD und EUR notwendig sind, wird prognosegemäß ein Wechselkurs von EUR/<br />

USD 1,4076 zugrunde gelegt. Hierdurch sind Rundungsdifferenzen möglich. Die<br />

Prämissen der Prognoserechnungen werden nachfolgend für die einzelnen Positionen<br />

dargelegt. Der Prognosezeitraum für die Liquiditätsprognose reicht bis zum<br />

31.12.2027. Der Leasingvertrag mit Emirates hat eine Grundlaufzeit von 10 Jahren<br />

mit zwei Verlängerungsoptionen um weitere zwei und sechs Jahre (Vgl. S. 112 ff.).<br />

75


Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />

// Steuerliche Ergebnisprognose 1<br />

Angaben in TEUR Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

1. Einnahmen aus Leasingraten 2 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />

Summe Einnahmen 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />

2. Abschreibungen 2 -1.139 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667<br />

3. Fonds- und Gesellschaftsausgaben -43 -519 -531 -543 -555 -567 -580<br />

4. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen 3 -1.344 1.319 -1 -1 -1 -1 -1<br />

5. Zinsausgaben 2,4 -63 -6.262 -5.559 -5.228 -4.846 -4.453 -4.034<br />

Summe Aufwendungen -2.589 -19.128 -19.757 -19.438 -19.068 -18.688 -18.282<br />

6. Steuerliches Ergebnis (aus Vermietung) -1.215 -2.642 -3.271 -2.952 -2.582 -2.201 -1.795<br />

zu versteuerndes Ergebnis 0 0 0 0 0 0 0<br />

7. Zinseinnahmen 2 0 0 99 108 117 126 135<br />

Einbehaltene Steuer 0 0 -26 -29 -31 -33 -36<br />

Zinseinnahmen nach Steuern 0 0 73 80 86 93 99<br />

// Liquiditätsprognose 1<br />

Angaben in TEUR Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

8. Einnahmen aus Leasingraten 2 1.374 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.486<br />

9. Zinseinnahmen (nach Steuern) 2 0 0 73 80 86 93 99<br />

10. Fonds- und Gesellschaftsausgaben -43 -519 -531 -543 -555 -567 -580<br />

11. Zinsausgaben 2 0 -5.883 -5.559 -5.228 -4.846 -4.453 -4.034<br />

12. Tilgung 2 0 -4.902 -5.226 -5.558 -5.939 -6.332 -6.750<br />

13. Eigenkapital 5 68.350<br />

14. Flugzeughypothekendarlehen 2 92.775<br />

15. Erwerb des Flugzeugs 2 -149.714 -380<br />

16. Fondsabhängige Kosten -7.031 -3.904<br />

17. Umsatzsteuerzahlungen/-erstattungen -1.344 1.319 -1 -1 -1 -1 -1<br />

18. Liquiditätsüberschuss 4.367 2.219 5.244 5.237 5.233 5.227 5.221<br />

19. Ausschüttung in % der Einlagen 5 0,60 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25<br />

Ausschüttung in TEUR der Einlagen -413 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955<br />

Veränderung der Liquiditätsreserve 3.954 -2.737 289 282 278 272 265<br />

20. Liquiditätsreserve 3.954 1.218 1.506 1.788 2.066 2.337 2.603<br />

21. Veräußerungserlöse 2 0 0 0 0 0 0 0<br />

Vergütung Liquidator 0 0 0 0 0 0 0<br />

Liquiditätsreserve nach Veräußerung 3.954 1.218 1.506 1.788 2.066 2.337 2.603<br />

1<br />

Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

Für alle USD-Zahlungen wurde ein Wechselkurs i.H.v. EUR/USD 1,4076 unterstellt.<br />

3<br />

Der Emittent wird ggf. jeweils mit der HANSA TREUHAND und der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG eine Abtretungsvereinbarung<br />

abschließen, so dass sich die Zahlungsströme entsprechend verringern könnten.<br />

4<br />

Beinhaltet ebenfalls die Bearbeitungsvergütung und die Bereitstellungsgebühr für das Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

5<br />

ohne Agio.<br />

76


Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />

16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />

16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />

-13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -13.667 -12.528 0 0 0 0 0 0<br />

-593 -606 -620 -634 -648 -663 -678 -693 -709 -724 -741 -757<br />

-1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 35<br />

-3.598 -3.112 -2.605 -2.064 -1.492 -873 -451 -284 -103 0 0 0<br />

-17.859 -17.386 -16.893 -16.366 -15.808 -14.065 -1.129 -978 -812 -725 -742 -722<br />

-1.372 -900 -406 121 679 2.046 10.848 11.000 11.166 11.253 11.236 10.773<br />

0 0 0 0 0 0 0 5.358 11.166 11.253 11.236 10.773<br />

143 151 159 167 174 182 229 247 266 258 274 289<br />

-38 -40 -42 -44 -46 -48 -60 -65 -70 -68 -72 -76<br />

105 111 117 123 128 134 168 182 196 190 201 212<br />

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027<br />

16.486 16.486 16.486 16.486 16.486 16.111 11.978 11.978 11.978 11.978 11.978 11.495<br />

105 111 117 123 128 134 168 182 196 190 201 212<br />

-593 -606 -620 -634 -648 -663 -678 -693 -709 -724 -741 -757<br />

-3.598 -3.112 -2.605 -2.064 -1.492 -873 -451 -284 -103 0 0 0<br />

-7.188 -7.672 -8.180 -8.720 -9.294 -9.912 -2.196 -2.364 -2.544 0 0 0<br />

-1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 -1 35<br />

5.212 5.206 5.199 5.190 5.180 4.797 8.820 8.819 8.817 11.443 11.438 10.985<br />

7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 12,00 12,00 15,00 16,00 16,00 16,00<br />

-4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -4.955 -8.202 -8.202 -10.253 -10.936 -10.936 -10.936<br />

257 251 243 235 225 -159 618 617 -1.436 507 502 49<br />

2.859 3.110 3.354 3.589 3.813 3.655 4.273 4.889 3.453 3.960 4.462 4.511<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 49.455<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -1.978<br />

2.859 3.110 3.354 3.589 3.813 3.655 4.273 4.889 3.453 3.960 4.462 51.987<br />

77


Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />

Erläuterungen zur steuerlichen<br />

Ergebnisprognose<br />

1) Einnahmen aus Leasingraten<br />

Einnahmen aus Leasingraten beinhalten den Saldo der monatlichen<br />

Leasingraten, die der jeweilige Leasingnehmer an den<br />

Emittenten zu leisten hat. Die monatlichen Leasingraten für<br />

die Grundlaufzeit und die erste Verlängerungsoption werden<br />

sowohl in US-Dollar als auch in EUR geleistet. Die monatlichen<br />

USD-Leasingraten betragen gemäß Prognose 1.257 TUSD<br />

(„Basisleasingrate“) bei einem 7-Jahres-USD-Zinssatz von<br />

3,323 % p.a. und einem 12-Jahres-USD-Zinssatz von 3,887 %<br />

p.a. Für jede Abweichung des 7-Jahres-USD-Zinssatz zum<br />

10 Basispunkte nach oben oder unten wird die Leasingrate<br />

um 5.730 USD erhöht oder vermindert. Ebenso findet eine<br />

Anpassung in Bezug auf den 12-Jahres-USD-Zinssatz statt.<br />

Bei einer Abweichung um 10 Basispunkte nach oben oder<br />

unten erhöht oder vermindert sich die monatliche Leasingrate<br />

um 1.691 USD. Darüber hinaus kann eine Änderung der USD-<br />

Leasingrate in den ersten 144 Monaten durch eine Abweichung<br />

des Wechselkurses bei Auslieferung des Sky Cloud-A380 im<br />

Vergleich zu dem vertraglich vereinbarten Wechselkurs von<br />

EUR/USD 1,4076 hervorgerufen werden. Die EUR-Leasingrate<br />

beträgt über die ersten zwölf Jahre des Leasingvertrages 481<br />

TEUR. Die prognostizierte monatliche Leasingrate für die zweite<br />

Verlängerungsoption nach Jahr zwölf beträgt 1.405 TUSD pro<br />

Monat. Diese wird in der Prognoserechnung mit einem Wechselkurs<br />

von EUR/USD 1,4076 ausgewiesen. Die Prognoserechnung<br />

unterstellt, dass sich die Basisleasingrate nicht erhöht<br />

und Emirates die beiden Verlängerungsoptionen unter dem<br />

Leasingvertrag ausübt. Dadurch, dass die Basisleasingrate das<br />

langfristige USD-Darlehen bedient, wurden die Zahlungsströme<br />

währungskongruent in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

Leasingraten werden monatlich vorschüssig gezahlt.<br />

2) Abschreibungen<br />

Bei neuen Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen.<br />

In der Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des<br />

Flugzeugkaufpreises inkl. der transaktions- und fondsabhängigen<br />

Kosten über zwölf Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges<br />

angesetzt. Als transaktions- und fondsabhängige Kosten werden<br />

die Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten (exkl.<br />

Kosten für das Zwischenfinanzierungsdarlehen) genauso wie<br />

die fondsabhängigen Kosten (siehe <strong>Invest</strong>itions- und Finanzierungsplan)<br />

erfasst.<br />

3) Fonds- und Gesellschaftskosten<br />

Die laufenden Gesellschaftskosten des Emittenten fassen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde ein<br />

Asset-Management-Vertrag zu einer Vergütung in Höhe von<br />

jährlich 305,4 TEUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgeschlossen,<br />

die sich erstmals mit Beginn des Jahres 2011 und<br />

so dann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />

erhöht.<br />

Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG wurde<br />

vertraglich die Übernahme der laufenden Anlegerbetreuung,<br />

insbesondere der Unterstützung bei der Berichterstattung der<br />

Gesellschaft sowie der Übernahme der Buchführung – auch<br />

während eines späteren Liquidationsstadiums vereinbart.<br />

Die entsprechende jährliche Vergütung beträgt 102 TEUR<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und erhöht sich erstmals mit<br />

Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin eine jährliche Vergütung in Höhe<br />

von 5 TEUR ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem Jahr<br />

2011 erhöht sich die jährliche Haftungsvergütung um 2,25 % p.a.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für<br />

die Anteilsverwaltung und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />

sowie für die Mittelverwendungskontrolle<br />

und Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe<br />

von 64 TEUR. Erstmals für das Jahr 2011 und sodann jährlich<br />

erhöht sich die genannte Vergütung um 2,25 % der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Für Steuerberatungskosten und sonstige Gesellschaftskosten<br />

(wie z.B. Prüfung des Jahresabschlusses) und insbesondere<br />

Auslagen der Geschäftsführenden Kommanditistin, die<br />

ihr aus der Geschäftsführung erwachsen, wie beispielsweise<br />

Jahresabschlusskosten, wurde ein Betrag i.H.v. 42,5 TEUR<br />

78


Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer angesetzt. In der Prognoserechnung<br />

wird von einer jährlichen Steigerung der Ausgaben<br />

i.H.v. 2,25 % p.a. ausgegangen.<br />

Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind jeweils quartalsweise<br />

im Voraus zu zahlen und werden am 1. Januar, am<br />

1. April, am 1. Juli und am 1. Oktober fällig. Für das Jahr<br />

2009 wurden die Fonds- und Gesellschaftsausgaben mit<br />

Ausnahme der Treuhandvergütung für einen Monat kalkuliert.<br />

In der Prognoserechnung wurde jeweils in Bezug auf die<br />

Fonds- und Gesellschaftsausgaben davon ausgegangen,<br />

dass der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Die laufenden Wartungsausgaben und weitere Betriebskosten<br />

sind gemäß Leasingvertrag vom Leasingnehmer zu tragen. Im<br />

Jahr 2009 wird diese Vergütung prognosegemäß mit Auslieferung<br />

des Flugzeuges zeitanteilig für einen Monat gezahlt.<br />

4) Umsatzsteuerzahlungen/ -erstattungen<br />

Die Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige, fondsabhängige<br />

Kosten (wie z.B. Konzeptions- sowie Fremdkapitalvermittlung)<br />

sowie erstmalige Umsatzsteuern auf laufende<br />

Fonds und Gesellschaftskosten werden gemäß Prognose im<br />

Dezember 2009 geleistet. Die Rückerstattung der Umsatzsteuern<br />

findet gemäß Prognose innerhalb von drei Monaten<br />

nach Zahlung der entsprechenden Umsatzsteuern statt.<br />

Es ist beabsichtigt, einen Teil der Umsatzsteuer auf diese<br />

Kosten durch Abtretung der Vorsteueransprüche zu begleichen.<br />

In diesem Fall würden sich der liquiditätswirksame<br />

Aufwand im Jahr 2009 und die Erstattung im Jahr 2010<br />

reduzieren.<br />

entsprechende USD-Zinssatz für die Darlehenstranche A<br />

3,323 % p.a. und für Tranche B 3,887 % p.a. beträgt und bei<br />

Auslieferung des Flugzeuges ein Wechselkurs von EUR/USD<br />

1,4076 besteht.<br />

Während der ersten zwölf Jahre erfolgt die Zahlung der<br />

USD-Zinsausgaben über die USD-Leasingraten, d.h. für den<br />

Emittenten entstehen währungskongruente Zahlungsströme.<br />

Nach Ablauf der Zinsfestschreibung nach dem Jahr zwölf wird<br />

für die Tranche B prognosegemäß der Zinssatz für drei weitere<br />

Jahre bis zur vollständigen Tilgung kalkuliert. Die USD-<br />

Zinsausgaben wurden in der Liquiditätsprognose mit einem<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 umgerechnet.<br />

In der Prognoserechnung wurde keine Inanspruchnahme<br />

des Zwischenfinanzierungsdarlehens unterstellt. Die Platzierung<br />

und Einzahlung des geplanten Einlagekapitals wurde<br />

bis Ende November 2009 prognostiziert. Die Anleger sind<br />

bei einer Einzahlung bis zum 25. November 2009 ab dem<br />

1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt. Die Prognoserechnung<br />

unterstellt somit, dass alle Anleger ab dem<br />

1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt sind. Sollte<br />

aufgrund späterer Einzahlung des geplanten Einlagekapitals<br />

bzw. Teilen davon bis zur Auslieferung des Flugzeuges zur<br />

Kaufpreiszahlung des Flugzeuges eine Zwischenfinanzierung<br />

erforderlich sein, so wird die Rückführung des entsprechenden<br />

EUR-Zwischenfinanzierungsdarlehenbetrages<br />

durch EUR-Einzahlungen von Kapitaleinlagen erfolgen und<br />

ggf. entstehende Zinsausgaben werden durch verringerte<br />

Ausschüttungsansprüche kompensiert, sofern der Zwischenfinanzierungszins<br />

nicht höher als 7,25 % p.a. ist, d.h. der<br />

1-Monats-EURIBOR-Satz plus 1,2 % p.a. Marge summiert<br />

nicht 7,25 % p.a. übersteigt.<br />

5) Zinsausgaben<br />

Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des Emittenten<br />

zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter dem<br />

langfristigen Darlehen. Die Zinsausgaben unter dem langfristigen<br />

Darlehen enthalten die Zinsen der beiden langfristigen<br />

Darlehenstranchen. Die Tranchen werden auf monatlicher<br />

Basis verzinst. Die Zinsausgaben für das langfristige Darlehen<br />

sind monatlich nachschüssig in US-Dollar zu zahlen. Der<br />

prognostizierte Zinssatz für die Tranche A beträgt 6,333 %<br />

p.a. bis zum Dezember 2021 und 7,287 % p.a. für die Tranche<br />

B für den gleichen Zeitraum, unter der Annahme, dass der<br />

6) Steuerliches Ergebnis<br />

Diese Position beinhaltet das steuerliche Ergebnis aus der<br />

Vermietungstätigkeit.<br />

Der prognostizierte Veräußerungserlös am Ende des Geschäftsjahres<br />

2027 ist nach derzeitiger Rechtslage nicht<br />

steuerpflichtig und wurde daher in der steuerlichen Prognose<br />

nicht erfasst.<br />

79


Teil B // Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose //<br />

7) Zinseinnahmen<br />

Die Zinseinnahmen errechnen sich aus der Anlage der Liquidität<br />

des Emittenten bei Kreditinstituten. Hierbei wurde auf die<br />

Anlagebeträge ein Zinssatz von 3 % p.a. ab dem Jahr 2011 für<br />

EUR- Anlagen und 2 % p.a. ab dem Jahr 2011 auf die USD-<br />

Anlagen, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssätzen<br />

für EUR- und USD- Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit<br />

entspricht, unterstellt. USD- Gelder werden mit einem<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 berücksichtigt.<br />

Auf die Zinseinnahmen wird der besondere Steuersatz nach<br />

§ 32 d EstG in Höhe von 25 % (Abgeltungssteuer) und der<br />

darauf anfallende Solidaritätszuschlag (5,5 %) angesetzt.<br />

Erläuterungen zur<br />

Liquiditätsprognose<br />

Aufgrund der Einnahmeüberschussrechnung entsprechen<br />

sich die Einnahmen aus Leasingraten mit denjenigen in<br />

der steuerlichen Ergebnisprognose. Entsprechendes gilt<br />

für die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die Gesellschaftsausgaben<br />

und die Umsatzsteuerzahlungen/<br />

-erstattungen.<br />

12) Tilgung Fremdkapital<br />

Das langfristige Darlehen wird prognosegemäß 130.591<br />

TUSD betragen. Dieses beinhaltet eine Darlehenstranche<br />

A („Tranche A“) i.H.v. 120.591 TUSD und eine Darlehenstranche<br />

B („Tranche B“) i.H.v. 10.000 TUSD. Beide Tranchen<br />

werden annuitätisch getilgt. Die Zahlungen erfolgen monatlich<br />

nachschüssig.<br />

Die Tranche A hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und wird<br />

innerhalb dieser planmäßig getilgt. Die Tranche B wird planmäßig<br />

nach zwölf Jahren bis einschließlich Jahr 15 getilgt.<br />

14) Flugzeughypothekendarlehen<br />

Der Erwerb des Sky Cloud-A380 wird teilweise über ein<br />

langfristiges Darlehen der NORD/LB und der ICBC finanziert.<br />

Dieses Darlehen wird gemäß Prognose zum Erwerb des<br />

Flugzeuges in USD an den Emittenten ausgezahlt und ist mit<br />

einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 mit 92.775 TEUR<br />

in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

15) Erwerb des Flugzeuges<br />

(inkl. Erwerbs- und Finanzierungskosten)<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird den Sky Cloud-A380<br />

gemäß Prognose im Dezember 2009 vom Verkäufer Airbus<br />

S.A.S. („Airbus“) übernehmen und dafür einen Kaufpreis von<br />

210.000 TUSD zahlen. Darüber hinaus ist unterstellt, dass im<br />

Rahmen des Erwerbs des Flugzeuges anfallende und vom<br />

Emittenten zu übernehmende (Rechtsberatungs-) Kosten<br />

und Kosten für Gutachten sowie weitere Finanzierungskosten<br />

i.H.v. insgesamt 903 TEUR geleistet werden. Hieraus<br />

resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. weiterer Kosten i.H.v.<br />

insgesamt 150.093 TEUR .<br />

16) Fondsabhängige Kosten<br />

In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen i.H.v.<br />

insgesamt 10.935 TEUR (exkl. Agio) zusammengefasst, die<br />

in der <strong>Invest</strong>itionsrechnung ebenfalls als fondsabhängige<br />

Kosten ausgewiesen sind. Hierin sind ebenfalls die Einlagekapitalvermittlungsprovision<br />

i.H.v. 4.101 TEUR (exkl. Agio)<br />

enthalten.<br />

18) Liquiditätsüberschuss<br />

(vor Ausschüttung und Veräußerung)<br />

Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der liquiditätswirksamen<br />

Zu- und Abflüsse innerhalb eines Geschäftsjahres<br />

vor Ausschüttungen.<br />

13) Eigenkapital<br />

In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und<br />

Einzahlung des geplanten Einlagekapitals bis 25. November<br />

2009 ausgegangen. In diesem Fall sind alle Anleger zum<br />

1. Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt.<br />

80


Steuerliche Ergebnis- und Liquiditätsprognose // Teil B<br />

19) Ausschüttungen für das jeweilige Jahr<br />

Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des<br />

Emittenten geleistet und können Kapitalrückzahlungen beinhalten<br />

(vgl. hierzu auch Kapitel „Kapitalrückflussprognose“).<br />

Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen stellen sich<br />

jeweils bezogen auf das Eigenkapital wie folgt dar:<br />

jahre 2009-2021 2022-2023 2024 2025-2027 Verkauf 2027 Summe<br />

Ausschüttungen 7,25 % 12,00 % 15,00 % 16,00 % 76,06 % 250,67 %<br />

Bei einem Beitritt und einer Einzahlung in 2009 und später<br />

werden die prognostizierten Ausschüttungen je nach dem Zeitpunkt<br />

des Beitritts eines Anlegers ggf. zeitanteilig geleistet.<br />

Im Jahr 2027 beträgt die Ausschüttung zusätzlich zur laufenden<br />

Ausschüttung rund 76 %, bezogen auf das Einlagekapital,<br />

und beinhaltet die Ausschüttung der Restliquidität der<br />

Beteiligungsgesellschaft sowie den Veräußerungserlös des<br />

Sky Cloud-A380 nach Abzug der Verkaufskosten.<br />

In der Prognose wurde unterstellt, dass alle Anleger bis zum<br />

25. November 2009 einzahlen und zum 1. Dezember 2009<br />

ausschüttungsberechtigt sind. Erfolgt der Beitritt und die<br />

Einlageeinzahlung in 2010, erhält der Anleger für das Kalenderjahr<br />

zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Folgemonat,<br />

wenn er bis zum 25. Kalendertag des Vormonats einzahlt.<br />

21) Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges<br />

Ende 2027 wurde in der Prognose eine Veräußerung des<br />

Sky Cloud-A380 unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass ein Veräußerungserlös i.H.v. 33,15 % des ursprünglichen<br />

Kaufpreises des Flugzeuges erzielt werden kann. Der<br />

Asset- Manager erhält im Verkaufsfall eine Vergütung i.H.v.<br />

4 % (siehe Seite 125) des Bruttoveräußerungserlöses, die<br />

vom Veräußerungserlös in Abzug zu bringen ist. Für ihre<br />

Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND Finance 25 %<br />

dieser Vergütung.<br />

20) Liquiditätsreserve (vor Veräußerung)<br />

Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den prognostizierten<br />

liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des entsprechenden<br />

Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve<br />

des Vorjahres. USD-Salden wurden mit einem Wechselkurs<br />

von EUR/USD 1,4076 berücksichtigt.<br />

81


Teil B // Kapitalrückflussprognose //<br />

Kapitalrückflussprognose<br />

// Beispielhafte Kapitalrückflussprognose<br />

für eine Kapitaleinlage i.H.v. 100.000 EUR (zzgl. Agio)<br />

Gesamtzeichnungssumme (inkl. Agio)<br />

Mittelrückfluss aus Ausschüttungen und Verwertung des Flugzeuges<br />

Steuerzahlungen<br />

Überschuss nach Steuern<br />

-105.000 EUR<br />

250.665 EUR<br />

-34.580 EUR<br />

111.085 EUR<br />

Jahr 1)<br />

Eigenmitteleinzahlung<br />

2)<br />

Ausschüttungen<br />

a)<br />

davon<br />

Eigenkapitalrückzahlung<br />

b)<br />

davon<br />

Gewinnauszahlung<br />

c)<br />

Haftung<br />

gem.<br />

§ 172 HGB<br />

3)<br />

Steuerzahlungen/<br />

-erstattungen<br />

4)<br />

jährliche<br />

Rückflüsse<br />

nach<br />

Steuern<br />

5)<br />

gebundenes<br />

Kapital<br />

6)<br />

anteiliges<br />

Fremdkapital<br />

2009 -105.000 604 604 0 0 0 -104.396 -104.396 135.736<br />

2010 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -97.146 128.564<br />

2011 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -89.896 120.919<br />

2012 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -82.646 112.788<br />

2013 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -75.396 104.099<br />

2014 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -68.146 94.835<br />

2015 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -60.896 84.959<br />

2016 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -53.646 74.443<br />

2017 0 7.250 7.250 0 0 0 7.250 -46.396 63.219<br />

2018 0 7.250 7.250 0 4.370 0 7.250 -39.146 51.252<br />

2019 0 7.250 7.250 0 9.421 0 7.250 -31.896 38.493<br />

2020 0 7.250 7.250 0 10.000 0 7.250 -24.646 24.896<br />

2021 0 7.250 7.250 0 10.000 0 7.250 -17.396 10.394<br />

2022 0 12.000 12.000 0 10.000 0 12.000 -5.396 7.181<br />

2023 0 12.000 2.635 9.365 7.239 -3.722 8.278 2.882 3.722<br />

2024 0 15.000 0 15.000 5.605 -7.755 7.245 10.127 0<br />

2025 0 16.000 0 16.000 4.862 -7.816 8.184 18.311 0<br />

2026 0 16.000 0 16.000 4.127 -7.805 8.195 26.506 0<br />

2027 0 16.000 2.761 13.239 10.000 1 -7.482 8.518 35.024 0<br />

Summe -105.000 174.604 105.000 69.604 - -34.580 35.024 35.024 -<br />

Verkauf 0 76.061 0 76.061 - 0 76.061 76.061 -<br />

Gesamtsumme<br />

-105.000 250.665 105.000 145.665 -34.580 111.085 111.085<br />

1<br />

Die Haftung besteht bis zu fünf Jahren nach Veräußerung der Beteiligung (siehe S. 25).<br />

82


Kapitalrückflussprognose // Teil B<br />

Allgemeines<br />

Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrückfluss<br />

der Vermögensanlage für einen Anleger mit einer<br />

Kapitaleinlage von 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Dabei wird<br />

unterstellt, dass diese Eigenmitteleinzahlung zzgl. 5 % Agio<br />

vor dem 25. November 2009 geleistet wird und der Anleger<br />

ab Dezember 2009 ausschüttungsberechtigt ist. Erfolgt der<br />

Beitritt und die Eigenmitteleinzahlung erst in 2010, erhält der<br />

Anleger zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Geschäftsjahr<br />

2010. Zur etwaigen Haftung beitretender Anleger für Verbindlichkeiten<br />

des Emittenten siehe Seite 25 f.<br />

1. Eigenmitteleinzahlung<br />

Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage<br />

wurde eine Eigenmitteleinzahlung i.H.v. 100.000 EUR zzgl.<br />

5 % Agio vor dem 25. November 2009 mit angenommener<br />

Ausschüttungsberechtigung ab 01.12.2009 unterstellt.<br />

2. Ausschüttungen<br />

Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen<br />

des Emittenten geleistet und können Kapitalrückzahlungen<br />

beinhalten. Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen<br />

betragen 7,25 % p.a. für die Jahre 2009 (zeitanteilig) bis<br />

2021, 12 % p.a. für die Jahre 2022 und 2023, 15 % für das<br />

Jahr 2024 und 16 % p.a. für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils<br />

bezogen auf das Einlagekapital ohne Agio. Die Ausschüttung<br />

wird je nach dem Zeitpunkt des Beitritts und der Einzahlung<br />

eines Anlegers ggf. zeitanteilig gewährt. Im Jahr 2027<br />

beträgt die Ausschüttung zusätzlich rund 76,06 % bezogen<br />

auf das Einlagekapital und beinhaltet die Ausschüttung<br />

der Restliquidität der Beteiligungsgesellschaft sowie den<br />

Veräußerungserlös des Sky Cloud-A380 nach Abzug der<br />

Verkaufskosten. Die Spalte 2a) zeigt Ausschüttungen aus<br />

Kapitalrückzahlungen. Das sind solche Ausschüttungen, die<br />

das vorgetragene handelsrechtliche Ergebnis übersteigen.<br />

Die Spalte 2b) stellt die Ausschüttungen aus handelsrechtlichen<br />

Jahresüberschüssen dar. Die Haftung gemäß § 172<br />

HGB wird in der Spalte 2c) dargestellt und weist die aufgrund<br />

von Entnahmen aus dem Kapitalkonto wiederauflebende<br />

Haftung aus.<br />

3. Steuerzahlungen /-erstattungen<br />

Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei<br />

Anwendung eines Einkommensteuersatzes i.H.v. 45 % zzgl.<br />

5,5 % Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeitraum<br />

auf die Einkünfte aus der Vermietung. Steuerliche<br />

Verluste aus der Beteiligungsgesellschaft werden in der Prog -<br />

noserechnung entsprechend § 15b EStG anteilig vorgetragen<br />

und mit anteiligen positiven Einkünften des Anlegers aus<br />

dieser Beteiligung in späteren Perioden verrechnet. Die auf<br />

die Zinseinkünfte ab 2009 erhobene Abgeltungssteuer (25%)<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) werden nicht ausgewiesen,<br />

da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert haben (siehe<br />

auch Seite 76 unter „7. Zinseinnahmen“). Ggf. zusätzlich erhobene<br />

Kirchensteuer wurde ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />

4. Jährliche Rückflüsse nach Steuern<br />

Die jährlichen Rückflüsse nach Steuern setzen sich aus den<br />

Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft (Verzinsung<br />

und Rückzahlung der Kapitaleinlage) nach Berücksichtigung<br />

von Einkommensteuerzahlungen/-erstattungen zusammen.<br />

5. Gebundenes Kapital<br />

Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus<br />

der gemäß Prognose geleisteten Nominaleinlage zzgl. Agio<br />

abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen.<br />

6. Anteiliges Fremdkapital<br />

Diese Spalte stellt das anteilige Fremdkapital am Ende des<br />

jeweiligen Kalenderjahres dar.<br />

83


Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />

SENSITIVITÄTSANALYSEN –<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

ie Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die<br />

Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen mit der<br />

Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) und<br />

der Industrial and Commercial Bank of China (ME) Limited<br />

(„ICBC“) und die fondsbezogenen Zahlungen führen zu<br />

vertraglich festgelegten Nettoeinnahmen, die per Saldo der<br />

Prognose entsprechen. Daher ergibt sich bei Vertragserfüllung<br />

von Emirates und der NORD/LB bzw. der ICBC bis zum<br />

Ende der Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit Emirates<br />

keine Abweichung von der Prognose.<br />

Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme<br />

basieren auf der Annahme, dass Emirates den<br />

Leasingvertrag mit der Beteiligungsgesellschaft um weitere<br />

zwei und sechs Jahre verlängert. Bereits heute ist vertraglich<br />

vereinbart, dass die Anschlussleasingrate zunächst 0,92 %<br />

des Kaufpreises (USD 210 Mio.) pro Monat bzw. 1.257<br />

TUSD und 481 TEUR pro Monat (Jahre 1-12) sowie 0,67 %<br />

des ursprünglichen Kaufpreises (USD 210 Mio.) pro Monat<br />

bzw. 1.405 TUSD pro Monat (Jahre 13-18) für die jeweilige<br />

Anschlussmietperiode beträgt. Unter der Annahme einer<br />

Anschlussvermietung an eine andere Fluggesellschaft kann<br />

festgehalten werden, dass Anschlussleasingraten (genauso<br />

wie der spätere Veräußerungserlös) den zu den jeweiligen<br />

Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen unterliegen.<br />

Neben den vorherrschenden Marktbedingungen sind<br />

außerdem der Flugzeugtyp, die Ausstattung des Flugzeuges,<br />

der Instandhaltungszustand des Flugzeuges sowie der<br />

zukünftige Leasingvertrag von Bedeutung. Dies zeigt, wie<br />

wichtig bei der <strong>Invest</strong>ition in ein Flugzeug die Auswahl des<br />

Erstleasingnehmers sowie des Fluggerätes ist. Bei entsprechender<br />

Vertragserfüllung ermöglicht es der langfristige<br />

Leasingvertrag dem Emittenten, flexibel auf Marktveränderungen<br />

zu reagieren und so die Planung des Verkaufs<br />

oder der Weitervermietung des Flugzeuges der Marktlage<br />

entsprechend zu optimieren.<br />

Zyklische Industrien, wie die Transportindustrie, sind von<br />

Berg- und Talfahrten geprägt. Je populärer und breit gestreuter<br />

ein Flugzeugtyp ist, desto vielfältiger sind auch seine<br />

Vermarktungschancen in der jeweiligen Marktlage.<br />

Der Sky Cloud-A380 ist nach Ablauf des Leasingvertrages<br />

in einem entsprechend den Rückgabebedingungen des Leasingvertrages<br />

vereinbarten Zustand (siehe Seiten 56 und 118)<br />

von Emirates zurückzugeben. Erfüllt Emirates seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen, führt dies dazu, dass ein Käufer oder<br />

Anschlussleasingnehmer das Flugzeug unmittelbar nutzen<br />

kann, ohne dass für den Leasinggeber bzw. den Emittenten<br />

größere Zusatzkosten für Wartung anfallen. Anders als<br />

beispielsweise bei Immobilien erfolgt die Instandhaltung<br />

eines Flugzeuges fortlaufend durch den Leasingnehmer. Auf<br />

diese Weise erhält der Leasinggeber bei Beendigung des<br />

Leasingvertrages ein luftfahrttaugliches, jederzeit einsatzbereites<br />

Flugzeug zurück. Inwieweit der Leasinggeber dann,<br />

um etwa Veräußerungserlöse oder Anschlussmieten zu<br />

erhöhen, Rekonfigurationen am Flugzeug vornimmt, hängt<br />

von dem Kosten- Nutzen- Verhältnis für den Leasinggeber<br />

ab. Unter Flugzeugrekonfiguration versteht man vor allem<br />

solche Kosten, die entstehen, um ein Flugzeug an bestimmte<br />

Ausstattungswünsche einer Fluggesellschaft anzupassen.<br />

Solche Ausstattungen sind wesentlich durch den Marktauftritt<br />

oder das „Branding“ einer Fluggesellschaft bestimmt.<br />

Es geht hier beispielsweise um die Aufteilung der Kabine<br />

in eine, zwei oder drei Klassen-Konfiguration. Sogenannte<br />

Flagcarrier legen großen Wert auf eine spezifische auf sie<br />

zugeschnittene Ausstattungsvariante, kommen aber für den<br />

Zweitmarkt nach Ablauf des vorliegenden Leasingvertrages<br />

weniger in Frage, da man auf Seiten der Flagcarrier hohen<br />

Wert auf das Durchschnittsalter der Flotte legt und daher<br />

nur in Ausnahmefällen im Zweitmarkt auf der Käufer- oder<br />

Leasingnehmerseite auftritt. Die hochwertige von Emirates<br />

gewählte Ausstattung und der Standard der Rückgabebedingungen<br />

erlauben aus heutiger Sicht eine Nutzung durch<br />

unterschiedlichste Fluggesellschaften, ohne dass Änderungen<br />

erforderlich sind. Die Prognoserechnung geht davon<br />

aus, dass das Flugzeug in der vorhandenen Ausstattungsvariante<br />

veräußert oder weiterbetrieben wird. 1 Sollte ein<br />

potenzieller Kunde (Käufer oder Anschlussleasingnehmer<br />

des Flugzeuges) Änderungen in der Kabinenkonfiguration<br />

wünschen, wird zu entscheiden sein, inwieweit die Durchführung<br />

etwaiger Änderungswünsche für den Emittenten<br />

wirtschaftlich vorteilhaft ist. Ob und inwieweit entsprechende<br />

Vorteile durch eine Änderung der Konfiguration anfallen, ist<br />

in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

84


SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />

Ein Sky Cloud-A380 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten Flugzeugen seiner<br />

Flugzeugklasse und ist ein technologisch modernes Flugzeug. Auch zukünftig wird<br />

erwartet, dass der Airbus A380 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen Größenklasse<br />

eine herausragende Rolle spielen wird. Zusätzlich dazu hat das Flugzeug<br />

eine Innenausstattung von Emirates, die in der Branche hoch angesehen ist. Diese<br />

Faktoren sollten dazu führen, dass auch bei einer Anschlussvermietung dieses<br />

Flugzeug gut positioniert ist. Historisch gesehen kann man belegen, dass bei<br />

vergleichbaren Flugzeugtypen für Leasingverträge mit einer Laufzeit von 5 bis 15<br />

Jahren eine Leasingrate von 1,1 bis 1,8 % pro Monat des jeweils vorherrschenden<br />

Marktwertes des Flugzeuges vereinbart wurde. Eine prospektierte Anschlussleasingrate<br />

i.H.v. 1.405 TUSD stellt 1,13 % des durchschnittlichen Flugzeugwertes<br />

der Gutachter (AVAC, ASCEND und BK Associates Inc.) nach dem Jahr 12 dar und<br />

liegt damit im Rahmen für vergleichbare Flugzeugtypen bei Leasingverträgen mit<br />

ähnlich unterstellten Laufzeiten. Im hier vorliegenden Fall liegt die Besonderheit<br />

vor, dass das Flugzeug nicht in „half life condition“, sondern in „full life condition“<br />

(siehe Glossar Seite 182) von Emirates zurückzugeben ist, und somit der Emittent<br />

entweder eine höhere Leasingrate im Vergleich zu anderen „half life condition“<br />

Flugzeugen erwarten kann oder entsprechend vom neuen Leasingnehmer fordert,<br />

dass dieser das Flugzeug wieder in „full life condition“ zurückzugeben hat. Durch<br />

die Wartungsintervalle bei einem Airbus A380 nach ca. zehn bis zwölf Jahren<br />

und später nach voraussichtlich weiteren sechs Jahren, kann es für Emirates<br />

wirtschaftlich attraktiv sein, das Flugzeug bis zum Ablauf des nächst größeren<br />

Wartungsintervalls weiter zu mieten, um die Kosten bei Rückgabe des Flugzeuges<br />

zu minimieren.<br />

Eine andere Alternative bei Nichtausübung der zweiten Verlängerungsoption von<br />

Emirates für den Emittenten stellt im Rahmen der Veräußerung des Flugzeuges die<br />

Restwertsicherung (siehe Seite 125 ff.) dar. Bei Veräußerung im Jahre 2027 wurde<br />

ein AVAC Mittelwert des Jahres 2027 (siehe Seite 56) unterstellt, der wiederum eine<br />

Rückgabe in „full life condition“ annimmt.<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen werden Änderungen dieser<br />

Parameter in ihren Auswirkungen auf den Gesamterfolg der Vermögensanlage<br />

untersucht und grafisch aufbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier<br />

zugrunde liegenden angenommenen Abweichungen nicht die jeweils maximal<br />

möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der jeweiligen Sensitivitätsanalyse ist nicht oder nicht zuverlässig möglich.<br />

Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen sich auf das Einlagekapital<br />

(ohne Agio) und beinhalten auch Kapitalrückzahlungen.<br />

1<br />

Ein etwaiger Umbau der 1. Klasse kostet aus heutiger Sicht 3 Mio. USD. Sollte dieser entgegen den Erwartungen im<br />

Jahr 18 erforderlich werden und diese Kosten nicht an einen Käufer weitergegeben werden können, verringert sich die<br />

Gesamtausschüttung an den Anleger bei sonst gleichen Annahmen von 251 % auf 248 % der Kapitaleinlage.<br />

85


Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />

Anschlussvermietung des Flugzeuges<br />

Der Leasingvertrag mit Emirates sieht eine Grundlaufzeit von zehn Jahren ab<br />

Übernahme des Flugzeuges vor. Anschließend kann der Vertrag durch den Leasingnehmer<br />

aufgrund zweier Verlängerungsoptionen um weitere zwei und sechs<br />

Jahre verlängert werden. Werden diese Verlängerungsoptionen von Emirates nicht<br />

ausgeübt, hat Emirates das Flugzeug am Ende der Grundlaufzeit bei Nichtausübung<br />

der ersten Verlängerungsoption (zzgl. einer sog. Walk-Away-Penalty bzw.<br />

Abstandszahlung) bzw. am Ende der ersten Verlängerungsoption bei Nichtausübung<br />

der zweiten Verlängerungsoption zurückzugeben.<br />

Die Prognoserechnung unterstellt, dass Emirates die Laufzeit des Leasingvertrages<br />

durch Ausübung beider Verlängerungsoptionen auf 18 Jahre verlängern wird. Die<br />

monatlichen Leasingraten für die Grundlaufzeit und die erste Verlängerungsoption<br />

betragen prognosegemäß 1.257 TUSD und 481 TEUR pro Monat während<br />

der ersten zwölf Jahre, ab Jahr 13 rund 998 TEUR. 1 Die tatsächlich erzielbare<br />

Anschlussleasingrate wird jedoch wie vorstehend beschrieben von Faktoren wie<br />

Marktbedingungen, Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers und ggf. Leasingvertragsbedingungen<br />

abhängig sein. In untenstehender Grafik sind die Auswirkungen<br />

auf die Gesamtausschüttungen vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei<br />

einer um 10 % bzw. 20 % niedrigeren und 10 % bzw. 20 % höheren monatlichen<br />

Leasingrate (in USD) nach Ablauf der ersten Verlängerungsoption dargestellt.<br />

// Entwicklung der Leasingraten Bei Anschlussvermietung<br />

– Abweichungen von deN PrognoseN<br />

in %<br />

250<br />

225 %<br />

236 %<br />

251 %<br />

255 %<br />

263 %<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-20%<br />

1.124.000 USD<br />

-10%<br />

1.264.500 USD<br />

Prognose<br />

1.405.000 USD<br />

+10%<br />

1.545.500 USD<br />

+20%<br />

1.686.000 USD<br />

1<br />

Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />

86


SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />

Veräusserung des Flugzeuges<br />

Zudem basiert die Prognoserechnung auf der Annahme, dass Ende 2027 ein<br />

Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der zu einem Veräußerungserlös i.H.v. 49.455<br />

TEUR 1 führt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem AVAC-Mittelwert des Jahres<br />

2027 inkl. „full life adjustment“ in USD (siehe Seite 55) 1 . Der tatsächlich erzielbare<br />

Verkaufserlös wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherrschenden Marktsituation<br />

abhängig sein. Nachfolgend sind die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />

vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei einem um 10 % bzw. 20 %<br />

niedrigeren und 10 % bzw. 20 % höheren Verkaufspreis dargestellt.<br />

// Entwicklung des FlugzeugveräuSSerungserlöses –<br />

Abweichungen von deN PrognosEN<br />

in %<br />

250<br />

237 %<br />

244 %<br />

251 %<br />

256 %<br />

262 %<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-20%<br />

55.689.760 USD<br />

-10%<br />

62.650.980 USD<br />

Prognose<br />

69.612.200 USD<br />

+10%<br />

76.573.420 USD<br />

+20%<br />

83.534.640 USD<br />

1<br />

Bei einem unterstellten Wechselkurs von EUR/USD 1,4076.<br />

87


Teil B // SENSITIVITÄTSANALYSEN //<br />

Gleichzeitige Abweichungen der Anschlussleasingraten<br />

und des Verwertungserlöses<br />

Ein Abweichen sowohl der Anschlussleasingraten als auch des Verwertungserlöses<br />

kann gleichzeitig eintreten. Da Abweichungen jeweils nach oben wie nach<br />

unten möglich sind, können sich die Abweichungen gegenseitig aufheben oder<br />

verstärken. Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen es auf die Gesamtausschüttungen<br />

bezogen auf das Einlagekapital hätte, wenn der tatsächliche<br />

Verwertungserlös für das Flugzeug und die Anschlussleasingraten um jeweils 10 %<br />

bzw. 20 % (in die gleiche Richtung) nach unten oder oben abweichen würden.<br />

// Entwicklung der Anschlussleasingraten und des<br />

FlugzeugveräuSSerungserlöses – Abweichungen von deN PrognoseN<br />

in %<br />

250<br />

200<br />

211 %<br />

229 %<br />

251 %<br />

260 %<br />

274 %<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-20%<br />

55.689.760 USD<br />

1.124.000 USD<br />

-10%<br />

62.650.980 USD<br />

1.264.500 USD<br />

Prognose<br />

69.612.200 USD<br />

1.405.000 USD<br />

+10%<br />

76.573.420 USD<br />

1.545.500 USD<br />

+20%<br />

83.534.640 USD<br />

1.686.000 USD<br />

88


SENSITIVITÄTSANALYSEN // Teil B<br />

Auswirkungen von Wechselkursänderungen<br />

Sollte die Anschlussvermietung und/oder die Veräußerung des Flugzeuges auf<br />

USD- Basis erfolgen, würden sich hieraus Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />

Erfolg des Emittenten ergeben, sofern der USD-Kurs bei Anschlussvermietung<br />

oder Veräußerung des Flugzeuges vom Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 abweichen<br />

sollte. Nachfolgend sind in einer Matrix die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen<br />

vor Steuern, bezogen auf das Einlagekapital, bei unterschiedlichsten<br />

EUR/USD-Wechselkursszenarien dargestellt. Bei einem prognostizierten<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 werden die Auswirkungen bei einem gleich<br />

bleibenden oder veränderten Wechselkurs bei Weitervermietung und Verkauf des<br />

Flugzeuges aufgezeigt.<br />

// AUSWIRKUNGEN VON WECHSELKURSÄNDERUNGEN –<br />

Abweichungen von deN PrognoseN<br />

USD / EUR Wechselkurs bei Leasingraten<br />

Anschlussvermietung<br />

USD / EUR<br />

Wechselkurs<br />

bei<br />

Verkauf<br />

1,6076 1,5076 1,4076 1,3076 1,2076<br />

1,6076 230 % 235 % 242 % 250 % 258 %<br />

1,5076 234 % 239 % 246 % 254 % 262 %<br />

1,4076 238 % 244 % 251 % 258 % 267 %<br />

1,3076 244 % 249 % 256 % 264 % 272 %<br />

1,2076 250 % 256 % 262 % 270 % 279 %<br />

89


Der Airbus A380 ist eines der<br />

längsten passagierflugzeuge der Welt.<br />

Die //gesamtlänge// beträgt:<br />

90


Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Die Vermögensanlage<br />

Anbieter<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg;<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Offenbach am Main.<br />

Vermögensart<br />

Geschlossener Fonds. Unmittelbare oder mittelbare<br />

(treuhänderische) Beteiligung als Kommanditist oder<br />

Treugeber (Treuhandvermögen) an einer Gesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.<br />

Anzahl<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR<br />

zzgl. 5 % Agio. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />

teilbar sein. Unter Berücksichtigung des mit diesem<br />

Prospekt vorgesehenen Emissionskapitals (Kommanditanteile)<br />

in Höhe von 68.340.000 EUR ergeben sich rechnerisch<br />

eine Mindestanzahl von einem Anleger und einer<br />

Höchstanzahl von 6.834 Anlegern.<br />

Gesamtbetrag<br />

(Emissionsbetrag)<br />

Es wird Kommanditkapital i.H.v. 68.340.000 EUR<br />

(Pflichteinlagen) zur Zeichnung angeboten.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag dazu berechtigt, das Kommandit -<br />

kapital maximal um weitere 1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />

ENTWURF, letzter Stand: 09.10.2009<br />

91


Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte<br />

(vgl. auch den im Prospekt<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag<br />

und Treuhandauftrag)<br />

Recht auf Wechsel von der Treugeber- in die Direkt-Kommanditistenstellung. Teilnahme<br />

an Rede-, Antrags- und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlungen bzw. im schriftlichen<br />

Umlaufverfahren. Die Stimmrechte richten sich nach der Höhe der Beteiligung am<br />

Kommanditkapital. Je 100 EUR der Pflichteinlage gewähren eine Stimme. Beteiligung am<br />

Gewinn und Verlust der Gesellschaft gemäß dem im Gesellschaftsvertrag geregelten Ergebnisverteilungen<br />

dem jeweiligen Kommanditanteil entsprechend (ggf. unter Berücksichtigung<br />

des Upside-Sharing). 1 Auskunfts- und Einsichtsrechte, insbesondere Anspruch auf Geschäftsberichte<br />

und Jahresabschlüsse.<br />

Die Gesellschafter beschließen im schriftlichen Umlaufverfahren der Beteiligungsgesellschaft<br />

u.a. über die folgenden Angelegenheiten:<br />

1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres der<br />

Gesellschaft.<br />

2. Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin für<br />

ihre Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr.<br />

3. Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages.<br />

4. Verkauf des Flugzeuges.<br />

5. Ggf. Wahl eines Beirats sowie Festsetzung der Beiratsvergütung.<br />

6. Alle sonstigen Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder nach Gesetz<br />

der Entscheidungskompetenz der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />

Der Anleger ist am Liquidationserlös der Gesellschaft im Verhältnis seiner Einlage beteiligt.<br />

An Stillen Reserven nimmt er nach Berücksichtigung des Upside-Sharing teil.<br />

Wesentliche Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption<br />

(vgl. Kapitel: „Steuerliche<br />

Elemente der Beteiligung“)<br />

Die Gesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert. Einkünfte<br />

werden aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EStG sowie aus<br />

Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Ziff. 7 EStG erzielt. Für eine ausführliche Erläuterung der<br />

steuerlichen Behandlung siehe S. 132 ff.<br />

Übernahme der Zahlung von<br />

Steuern durch die Anbieter<br />

Die Anbieter übernehmen keine Steuerzahlungen der Gesellschaft oder der Anleger.<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Die Übertragung erfolgt durch Abtretungserklärungen der Parteien unter schriftlicher Einwilligung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin und Übersendung einer Ausfertigung der<br />

Verfügungsurkunde oder durch Erbfall.<br />

Einschränkungen der<br />

Übertragung der<br />

Vermögensanlage<br />

Bei Übertragung oder Verfügung der Beteiligung auf Dritte ist die Einwilligung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin notwendig. Sie kann sie verweigern, wenn auf die Beteiligungsgesellschaft<br />

steuerliche Belastungen zukommen und diese von dem Gesellschafter<br />

oder Übernehmer nicht ausgeglichen werden. Sie hat die Einwilligung jeweils gemäß § 14<br />

Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages in folgenden Fällen zu verweigern:<br />

1<br />

Vgl. S. 82 f., S. 98 f.<br />

92


Die Vermögensanlage // Teil C<br />

a) Zum Zweck des Minderheitenschutzes und der Verhinderung der Fremdbestimmung<br />

des Stimmrechtes ist die Einwilligung zu verweigern, wenn der Erwerber oder ein mit dem<br />

Erwerber verbundenes Unternehmen durch die Übertragung einen Kommanditanteil in<br />

Höhe von mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge aller Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhalten würde oder er bzw. das verbundene Unternehmen die mit dem<br />

Kommanditanteil verknüpfte Stimmabgabe bei mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge<br />

aller Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft rechtlich oder faktisch ausüben kann.<br />

Das gilt nicht für die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin.<br />

Diese Regelungen gelten auch für rechtliche Gestaltungen (z.B. Strohmanngestaltungen),<br />

die die Zwecke dieser Regelung zu umgehen suchen. Liegen Anhaltspunkte vor, dass die<br />

Voraussetzungen dieses Buchstabens a) gegeben sein könnten, ist die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt, eine Entscheidung so lange zurückzustellen, bis die Anhaltspunkte<br />

von Erwerber oder Veräußerer widerlegt sind.<br />

b) Die Zustimmung wird ferner verweigert, wenn ein Kommanditist seinen Kommanditanteil<br />

zum Nennbetrag von weniger als 5.000 EUR veräußert, es sei denn, der Nennbetrag ist im<br />

Weg der Erbfolge (§ 15) entstanden. Die Zustimmung ist ferner zu verweigern, wenn Anhaltspunkte<br />

vorliegen, die darauf hindeuten, dass der Anleger seinen Kommanditanteil zum<br />

Zweck der Stückelung und Veräußerung von Teilkommanditanteilen erworben hat. Solche<br />

Anhaltspunkte sind insbesondere gegeben, wenn die Veräußerung mehrerer Teilkommanditanteile<br />

innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

erfolgt. Liegen derlei Anhaltspunkte vor, so ist die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, eine Entscheidung bezüglich ihrer Zustimmung so lange zurückzustellen, bis die<br />

Anhaltspunkte vom Veräußerer widerlegt sind.<br />

Wird ein Kommanditanteil ganz oder zum Teil verkauft, so steht der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht kann gemäß den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages übertragen werden (vgl. § 14 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Soweit der Kommanditanteil mittelbar über die Treuhänderin gehalten wird, unterliegt das<br />

Vorkaufsrecht denselben Regelungen wie bei einer unmittelbaren Beteiligung. Der Verkäufer<br />

oder Käufer hat ihr den mit den Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag unverzüglich<br />

mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer.<br />

Das Vorkaufsrecht ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach Empfang der Mitteilung<br />

des vollständigen Kaufvertrages auszuüben. Kein Vorkaufsrecht besteht bei dem Verkauf an<br />

Kinder, Eltern, Geschwister, den Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne einer Lebenspartnerschaft.<br />

Grundsätzlich besteht eingeschränkte Fungibilität von Anteilen an geschlossenen<br />

Fonds (vgl. S. 27). Es besteht die Möglichkeit der Veräußerung z.B. über Zweitmarktplattformen<br />

für geschlossene Fonds wie der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.<br />

Zusätzlich sind mit der Übertragung des Kommanditanteils Kosten verbunden, die eine<br />

Veräußerung erschweren können.<br />

93


Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Zahlstelle 1<br />

(Auszahlungen an<br />

die Kommanditisten)<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Zahlstelle 2<br />

(Bereithaltung<br />

und kostenlose Ausgabe des<br />

Verkaufsprospektes)<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG,<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg;<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG,<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

Möglichkeit zum Download unter www.hansatreuhand.de sowie unter<br />

www.doricassetfinance.com.<br />

Zahlung des Erwerbspreises<br />

Per Überweisung<br />

Währung<br />

EUR<br />

Einzahlungstermine<br />

100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt und<br />

Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Verzugszinsen<br />

Für nach dem Fälligkeitstermin geleistete Zahlungen auf die Einlage fallen Verzugszinsen<br />

p.a. in Höhe der gesetzlichen Regelungen an.<br />

Einzahlungskonto<br />

Anderkonto:<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berenberg Bank<br />

Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />

BLZ: 201 200 00<br />

Konto-Nr.: 00 57194 003<br />

IBAN: DE94 2012 0000 0057 1940 03<br />

S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />

Entgegennehmende Stelle<br />

von Zeichnungen<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg<br />

Telefon-Nr.: 040 32 57 45 0<br />

Fax-Nr.: 040 32 57 45 48<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Angebotes. Die Veröffentlichung<br />

erfolgt durch Hinweisbekanntmachung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt.<br />

Das Angebot endet mit Vollplatzierung.<br />

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Schließung der Emission besteht nicht. Ebenso gibt es<br />

keine Möglichkeit zur Kürzung von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen.<br />

94


Die Vermögensanlage // Teil C<br />

Fondslaufzeit<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jeder Gesellschafter kann die<br />

Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

erstmals zum 31.12.2027.<br />

Ausschluss und Ausscheiden<br />

von Gesellschaftern<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

Außer aus wichtigem Grund ist das Ausscheiden von Anlegern aus der Vermögensanlage<br />

und die Kündigung der Gesellschaftsverhältnisse vor dem 31.12.2027 durch einen Anleger<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere nicht vor, wenn sich<br />

die Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert oder sich die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />

Ein Gesellschafter scheidet aber aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) über sein Vermögen das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird<br />

oder im Zeitpunkt des Beitritts bereits eröffnet ist und sein Kommanditanteil nicht binnen<br />

eines Zeitraumes von 12 Monaten, nachdem die persönlich haftende Gesellschafterin oder<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin tatsächliche Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

— insbesondere durch Mitteilung des Insolvenzverwalters — erlangt hat,<br />

auf einen Dritten übertragen wird;<br />

b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft gekündigt hat;<br />

c) ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt.<br />

In den Fällen des Buchstaben b) scheidet der Gesellschafter mit Wirksamwerden der Kündigung<br />

aus. In den Fällen des § 133 HGB scheidet der Gesellschafter aus, der berechtigt<br />

wäre, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen. Im Fall des § 140 HGB scheidet der<br />

Gesellschafter aus, in dessen Person der Umstand eintritt, der für die übrigen Gesellschafter<br />

dieses Recht begründet.<br />

Auseinandersetzungsguthaben:<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so ist das Auseinandersetzungsguthaben<br />

jeweils gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages aufgrund einer nach handelsrechtlichen<br />

Grundsätzen aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Die Auseinandersetzungsbilanz<br />

ist vom gewählten Abschlussprüfer aufzustellen.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen Jahresraten, jeweils am Ende eines<br />

jeden Geschäftsjahres, auszuzahlen.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben wird von dem Tage des Ausscheidens an mit 6 % p.a.<br />

verzinst, maximal aber in Höhe des Prozentsatzes, der den Ausschüttungen der übrigen<br />

Gesellschafter im selben Zeitraum entspricht. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

kann nicht verlangt werden.<br />

Ergibt sich bei den Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, kann die<br />

Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />

die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />

übersteigen.<br />

95


Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung<br />

ein Auflösungsbeschluss gefasst, nimmt der Gesellschafter an der Liquidation<br />

nach Maßgabe des § 18 des Gesellschaftsvertrages teil.<br />

Treugeber:<br />

Anleger, die ihre Beteiligung mittelbar über die Treuhänderin halten, treffen die gleichen<br />

Rechtsfolgen wie einen unmittelbar beteiligten Gesellschafter. Darüber hinaus kann die<br />

Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktreten, wenn der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung<br />

nicht fristgemäß leistet.<br />

Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn<br />

a) über das Vermögen des Treugebers das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

eröffnet wird und er nach § 16 Ziff. 2 a) des Gesellschaftsvertrages aus der Gesellschaft<br />

ausscheidet oder – falls er nur mittelbar beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

ausscheiden würde,<br />

b) der Treugeber mit seiner vertraglich übernommenen Einzahlungsverpflichtung ganz oder<br />

teilweise in Verzug gerät und die Treuhänderin ihm gegenüber die Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

erklärt hat.<br />

Emission von Teilbeträgen<br />

im Ausland<br />

Das Angebot erfolgt in Deutschland und der Schweiz. Ein fester Teilbetrag für die Emission<br />

im Ausland ist nicht vorgesehen.<br />

Erwerbspreis der<br />

Vermögensanlage<br />

Zeichnungssumme: Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Die Zeichnungssumme<br />

wird vom Anleger mit der Zeichnung der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die<br />

Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen durch 5.000 EUR<br />

teilbar sein.<br />

Mit dem Erwerb, der Ver -<br />

waltung oder Veräußerung<br />

verbundene weitere Kosten<br />

Mit dem Erwerb ist das Agio in Höhe von 5 % der Zeichnungssumme zu zahlen. Es wird für<br />

weitere Vertriebskosten verwendet. Der Anleger, der direkt als Kommanditist ins Handelsregister<br />

eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung verbundenen Kosten<br />

insoweit zu tragen, als es sich um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen<br />

der Kostenordnung, an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich ergebende<br />

Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr fallen Bankgebühren an.<br />

Diese sind vom Anleger zu tragen, wenn sie bei ihm entstehen. Die Höhe der Bankgebühren<br />

ist institutsabhängig und kann daher bei den einzelnen Anlegern unterschiedlich ausfallen.<br />

Gegebenenfalls sind vom Anleger Verzugszinsen für nach dem Fälligkeitsdatum geleistete<br />

Zahlungen in der Höhe der gesetzlichen Regelungen zu zahlen.<br />

Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales<br />

Entgelt in Höhe von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive Umsatzsteuer, mindestens<br />

150 EUR, höchstens 300 EUR pro Anteilsveräußerung vom Verkäufer zu zahlen.<br />

96


Die Vermögensanlage // Teil C<br />

Die Treuhänderin hat sich vorbehalten, die Preise einer geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />

Wird über eine Börse oder anderweitig veräußert, so können von dort erhobene Kosten<br />

anfallen. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der Erwerber (insbesondere der<br />

Erbe, Beschenkte, Käufer) die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregistereintragung<br />

in Höhe von pauschal 100 EUR pro Kommanditanteilsübertragung der Gesellschaft.<br />

Wird der Kommanditanteil von der Treuhänderin auf den Treugeber übertragen, trägt<br />

der erwerbende Treugeber hiervon abweichend lediglich die Kosten für seine beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung.<br />

Im Fall mehrerer Erwerber fallen die Kosten für jeden Erwerber gesondert an. Für die<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen können Anfahrts- und Reisekosten anfallen.<br />

Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und den postalischen Verkehr anfallen.<br />

Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes können Kosten<br />

anfallen. Diese bestimmen sich nach der Art des Identitätsnachweises. Wird die Identität<br />

durch beglaubigte Kopie eines Ausweises nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach<br />

den Sätzen der beglaubigenden Behörde oder den für Notare geltenden gesetzlichen Regelungen.<br />

Im Fall des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises durch eine<br />

Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich<br />

die zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen. Neben der Einlageverpflichtung fallen<br />

über die vorstehend erläuterten Kosten hinaus keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

oder Veräußerung verbundenen unmittelbaren Kosten des Anlegers an.<br />

Verpflichtung des Anlegers<br />

zu weiteren Leistungen<br />

Den Anleger treffen ausschließlich Zahlungsverpflichtungen. Unter folgenden Umständen<br />

kann der Anleger zu Zahlungen verpflichtet sein, die über seine Kapitaleinlageverpflichtung<br />

hinaus treten:<br />

1. Beitritt als Direktkommanditist vor Eintragung im Handelsregister (unbeschränkte Haftung),<br />

2. Rückforderung von Ausschüttungen durch die Gesellschaft gemäß § 13 Abs. 10,11 des<br />

Gesellschaftsvertrages,<br />

3. die Ausschüttungen können (nach den gesetzlichen Regelungen) zu einem Wiederaufleben<br />

der Haftung führen, insbesondere wenn die Einlage zurückbezahlt wird oder wenn der<br />

Kapitalanteil durch Entnahme unter die geleistete Einlage herabgemindert wird (§ 172 HGB).<br />

über die in diesem Abschnitt „Die Vermögensanlage“ dargestellten Zahlungsverpflichtungen<br />

des Anlegers hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />

Anleger, die ihre Beteiligung an den Emittenten über die Treuhänderin halten, treffen die<br />

gleichen Verpflichtungen, da sie die Treuhänderin vollumfänglich von den entsprechenden<br />

Verpflichtungen freistellen. Wird die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten in Anspruch<br />

genommen, ist seitens des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />

97


Teil C // Die Vermögensanlage //<br />

Gesamthöhe der Provisionen,<br />

insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder<br />

vergleichbare Vergütungen<br />

Anfallende Provisionen:<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Doric Select GmbH & Co. KG einen Vertrag über<br />

die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens abgeschlossen. Hierfür erhält diese<br />

eine Vergütung in Höhe von 550.000 EUR.<br />

Der Emittent hat weiterhin einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG über<br />

die Vermittlung eines langfristigen Darlehens abgeschlossen, wofür eine Vergütung in Höhe<br />

von 985.593 EUR vereinbart wurde. Zudem wurde mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />

KG ein Vertrag über die Vermittlung des Leasingvertrages gegen eine Vergütung in Höhe<br />

von 1.526.356 EUR abgeschlossen.<br />

Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und Hermann Ebel wurde von der<br />

Beteiligungsgesellschaft ein Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie gegen eine Vergütung<br />

von 684.000 EUR vereinbart.<br />

Zudem wurde ein Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG über die<br />

Konzeption, das Marketing sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen gegen<br />

eine Vergütung in Höhe von 2.377.949 EUR abgeschlossen.<br />

Für die Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospekts wurde ein Vertrag mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH & Co.<br />

KG in Höhe von insgesamt 200.000 EUR geschlossen, wobei der jeweils hälftige Betrag an<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />

Weiterhin wurde mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric<br />

Emissionshaus GmbH & Co. KG für die Gründung der Gesellschaft, deren Beratung,<br />

Prüfung und Begutachtung sowie dem damit zusammenhängenden Aufwand gegen eine<br />

pauschale Vergütung in Höhe von insgesamt 382.429 EUR einen Vertrag geschlossen, wobei<br />

der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric<br />

Emissionshaus GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat zudem einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG und/oder weiteren Vertriebspartnern zum Zweck der Platzierung der<br />

Kommanditanteile der Gesellschaft gegen eine Vergütung in Höhe von 7.518.500 EUR (inkl.<br />

Agio) abgeschlossen.<br />

Vermittelt der Vertriebspartner gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages des Auftraggebers<br />

Kommanditkapital, das über den dort genannten Betrag von 68.350 TEUR hinausgeht,<br />

so erhält der Vertriebspartner eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio) des darüber<br />

hinausgehenden Betrages (Erhöhungsbetrages).<br />

Die genannten Vergütungen sind – mit Ausnahme der Vergütung für die Vermittlung des Leasingvertrages<br />

– jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Laufende Vergütungen:<br />

Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde ein Asset-Management-Vertrag<br />

zu einer Vergütung in Höhe von jährlich 305.400 EUR abgeschlossen, die sich erstmals<br />

mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung<br />

erhöht.<br />

98


Die Vermögensanlage // Teil C<br />

Mit der HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG wurde vertraglich die Übernahme<br />

der laufenden Anlegerbetreuung, insbesondere der Unterstützung bei der Berichterstattung<br />

der Gesellschaft sowie der Übernahme der Buchführung – auch während eines späteren<br />

Liquidationsstadiums vereinbart. Die entsprechende jährliche Vergütung beträgt 102.000<br />

EUR und erhöht sich erstmals mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 %<br />

der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 EUR, die sich erstmals mit Beginn des<br />

Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht.<br />

Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden die aus der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft<br />

entstehenden Kosten und Auslagen, mit Ausnahme der Vergütung der<br />

Geschäftsführer, erstattet. Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden auch die Kosten<br />

und Aufwendungen, insbesondere für ihre eigene Buchführung und die Erstellung ihres<br />

Jahresabschlusses, erstattet.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung und damit<br />

zusammenhängende Verwaltungsleistungen sowie für die Mittelverwendungskontrolle und<br />

Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe von 64.000 EUR. Für das Jahr 2009<br />

und den damit zusammenhängenden Anfangsaufwand erhält sie 128.000 EUR. Erstmals<br />

für das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöht sich die genannte Vergütung um 2,25 % der<br />

jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH wurde eine Vereinbarung getroffen, durch<br />

die sie beauftragt wird, die Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des Totalverlustes des<br />

Flugzeugs durchzuführen, gegen eine Vergütung in Höhe von 4 % des Nettoverkaufserlöses<br />

bzw. – im Fall eines Totalverlustes – der Entschädigung durch die Versicherung (Sales Fee).<br />

Für ihre Unterstützung erhält die HANSA TREUHAND Finance 25 % diese Vergütung.<br />

Die genannten Vergütungen sind jeweils zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer zu zahlen.<br />

Upside-Sharing:<br />

Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH und die HANSA TREUHAND Finance erhalten<br />

außerdem jeweils 10 % der kumulativen Überschüsse der erhaltenen Leasingraten gegenüber<br />

den budgetierten (prospektierten) Leasingraten, wobei sich der Zeitraum der Kumulierung<br />

jeweils auf das einzelne Geschäftsjahr bezieht. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Doric<br />

Asset Finance & Verwaltungs GmbH und die HANSA TREUHAND Finance im Verkaufsfall 10 %<br />

des Überschusses des Nettoverkaufserlöses erhalten, der über dem für das Flugzeug gutachterlich<br />

festgestellten Mittel wert (AVAC Mittelwert inkl. full life condition) für das entsprechende<br />

Jahr liegt. Dieses Upside-Sharing wird gemäß eines Vertrages zu Gunsten Dritter hälftig mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance geteilt.<br />

Dokumentation<br />

Der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandauftrag sind in vollem Wortlaut im Anhang<br />

dieses Prospektes abgedruckt.<br />

99


Teil C // Der Emittent //<br />

Der Emittent<br />

Angaben über den Emittenten<br />

Die Firma des Emittenten lautet:<br />

Die Firma des Emittenten lautet „Doric Flugzeugfonds Zwölfte<br />

GmbH & Co. KG“. Für Marketing- und Vertriebszwecke<br />

wird der Name „Sky Cloud“ verwendet. Sitz der Gesellschaft<br />

ist Offenbach am Main. Die Geschäftsanschrift lautet: Berliner<br />

Straße 114, 63065 Offenbach am Main.<br />

Gründungsdatum und Laufzeit:<br />

Die Gesellschaft wurde am 18. Dezember 2007 als Kommandit<br />

gesellschaft gegründet. Der Gesellschaftsvertrag wurde am<br />

19. Oktober 2009 geschlossen. Die Laufzeit der Gesellschaft ist<br />

grundsätzlich unbegrenzt. Sie endet mit dem Verkauf oder Totalverlust<br />

des Flugzeuges und der Liquidation der Gesellschaft.<br />

Maßgebliche Rechtsordnung und Rechtsform:<br />

Der Emittent unterliegt deutschem Recht. Er hat die Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG).<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftervertrages:<br />

Der Emittent ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft und in der besonderen Ausgestaltung<br />

als GmbH & Co. KG. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist eine GmbH. Ihre Struktur ergibt sich im Hinblick auf<br />

Stammkapital, Beteiligungsverhältnisse und Geschäftsführung<br />

aus dem unten aufgeführten Abschnitt „Struktur der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin“ des Verkaufsprospektes.<br />

Als Komplementärin haftet die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft<br />

grundsätzlich unbeschränkt. Vorliegend ist<br />

die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft in Form einer<br />

GmbH und haftet daher nur beschränkt auf ihr Stammkapital<br />

in Höhe von 25.000 EUR.<br />

Zusätzliche Angaben zu den von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

des Emittenten:<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />

Einlage und ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt,<br />

§ 3 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Für die Erhöhung der Kommanditeinlagen ist im Rahmen<br />

des § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages nicht die<br />

Zustimmung aller Kommanditisten erforderlich.<br />

Die Kommanditisten können ihren Anteil treuhänderisch<br />

über die Treuhandkommanditistin halten, § 3 Ziff. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages.<br />

Alle Kommanditisten müssen zusätzlich zu ihrer Einlage<br />

ein Agio in Höhe von 5% zahlen, § 3 Ziff. 4, 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Hafteinlage der Kommanditisten kann von ihrer Pflichteinlage<br />

abweichen, § 3 Ziff. 8 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Zahlung der Mittel an die Kommanditgesellschaft<br />

erfolgt über eine Treuhandkommanditistin, die an die<br />

Mittelfreigabevoraussetzungen gebunden ist, § 3 Ziff. 9<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Kommanditisten haben eine Handelsregistervollmacht<br />

nach § 3 Ziff. 10 des Gesellschaftsvertrages abzugeben.<br />

Treugeber werden im Innenverhältnis zur Gesellschaft und<br />

den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar beteiligte<br />

Kommanditisten behandelt, sofern nichts abweichendes<br />

bestimmt ist, § 4 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Gesellschaft ist erstmals zum 31. Dezember 2028<br />

kündbar. Die Kündigungsvoraussetzungen ergeben sich<br />

aus § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Bestellung und Abberufung der Organe der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin bedürfen nicht der Zustimmung der Kommanditgesellschaft,<br />

§ 6 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB nach Maßgabe des § 6 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

befreit.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind ebenfalls von den Bestimmungen des § 112<br />

HGB befreit, § 6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführten Geschäfte bedürfen der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Die in dem Katalog des § 6 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgeführten Geschäfte darf die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin abschließen.<br />

100


Der emittent // Teil C<br />

Es kann ein Beirat gewählt werden. Siehe § 7 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Einberufungen, Durchführungen und Abstimmungen<br />

innerhalb von Gesellschafterversammlungen und außerhalb<br />

von Gesellschafterversammlungen sind in § 8 des<br />

Gesellschaftsvertrages detailliert geregelt.<br />

Für Beschlüsse sind einfache oder qualifizierte Mehrheiten<br />

nach § 9 des Gesellschaftsvertrages erforderlich,<br />

wobei die Stimmen nicht nach Köpfen, sondern nach<br />

dem Nominalwert der Pflichteinlage bestimmt werden.<br />

Treugeber dürfen das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin<br />

anteilig entsprechend ihrer Stimmkraft ausüben,<br />

§ 9 Ziff. 4, 5 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen der in<br />

§ 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages genannten Ausschlussfrist<br />

angefochten werden.<br />

Die Unterrichtung der Kommanditisten erfolgt nach § 10<br />

des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />

ist in § 12 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Nach dessen Ziff. 4 ist der Jahresabschluss durch<br />

einen von der Gesellschafterversammlung gewählten<br />

Abschlussprüfer unabhängig von der Größe der Gesellschaft<br />

prüfen zu lassen.<br />

Die Vergütungen, Aufwendungen und Ergebnisse sind in<br />

§ 13 des Gesellschaftsvertrages detailliert geregelt.<br />

Die Übertragung von Kommanditanteilen bedarf nach § 14<br />

des Gesellschaftsvertrages der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin. Diese Zustimmung kann oder<br />

muss aus verschiedenen Gründen, die in § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt sind, verweigert werden.<br />

Nach § 14 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages besteht im Fall<br />

des Verkaufs eines Kommanditanteils ein Vorkaufsrecht.<br />

Im Todesfall können die Kommanditanteile nur unter den<br />

Voraussetzungen des § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

vererbt werden. Bis zur Erbauseinandersetzung ist ein<br />

Bevollmächtigter zu benennen. Testamentsvollstreckung<br />

ist am Kommanditanteil zulässig.<br />

In § 16 des Gesellschaftsvertrages sind verschiedene<br />

Gründe genannt, auf Grund derer ein Gesellschafter aus<br />

der Gesellschaft ausscheidet, insbesondere wenn gegen<br />

ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />

Kündigungen der Gesellschafter haben schriftlich zu erfolgen.<br />

Einzelheiten sind in § 16 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben ist detailliert in § 17 des<br />

Gesellschaftsvertrages geregelt, ebenso wie die Liquidation,<br />

bei der die persönlich haftende Gesellschafterin automatisch<br />

Liquidatorin wird, § 18 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Sicherungsabtretungen und Verpfändungen von Kommanditanteilen<br />

bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, § 19 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Die Kosten des Vertrags und seiner Durchführung tragen<br />

die Gesellschaft und die Gesellschafter nach Maßgabe des<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Gegenstand des Unternehmens:<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb des Passagierflugzeuges<br />

vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />

(MSN) 025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in Form<br />

eines Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung<br />

sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />

Geschäfte einschließlich des Liquiditätsmanagements. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die<br />

geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />

Registergericht und Registernummer:<br />

Der Emittent ist beim Registergericht des Amtsgerichts<br />

Offenbach am Main unter der Registernummer HRA 41125<br />

eingetragen.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (phG):<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden auch<br />

Komplementär genannt) ist die Doric Flight Control 12 GmbH,<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung und/oder<br />

Erwerb von und/oder die Beteiligung von Personengesellschaften,<br />

insbesondere auch als geschäftsführender Gesellschafter<br />

sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle Geschäfte und/oder Handlungen, die<br />

mit dem Zweck des Unternehmens zusammenhängen oder ihm<br />

unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, zu tätigen<br />

(ausgenommen Tätigkeiten, die der staatlichen Genehmigung<br />

bedürfen). Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine<br />

Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

101


Teil C // Der Emittent //<br />

Geschäftsführer sind Sibylle Pähler, Martina Allinger und<br />

Dr. Peter E. Hein. Das Stammkapital der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin beträgt 25.000 EUR und ist vollständig eingezahlt.<br />

Sämtliche Gesellschaftsanteile werden von der Doric<br />

Beteiligungs Holding GmbH gehalten. Die Organe der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin sind einzelvertretungsberechtigt<br />

und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die Gesellschafter und Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot<br />

befreit.<br />

Im Gesellschaftervertrag des Komplementärs gibt es keine von<br />

der gesetzlichen Regelung abweichenden Bestimmungen.<br />

Konzernunternehmen:<br />

Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung<br />

handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunternehmen<br />

der Doric Gruppe (vgl. S. 107 f.). Zur Zeit der Prospektaufstellung<br />

werden die Kommanditanteile des Emittenten jeweils<br />

von der Doric Flight Manage ment 12 GmbH sowie der AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH gehalten. Nach Beitritt<br />

von Anlegern und Erhöhung des Kommanditkapitals ist der<br />

Emittent in der vorgesehenen Struktur kein Konzernunternehmen<br />

im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB.<br />

Das Kapital des Emittenten<br />

Höhe und Art des gezeichneten Kapitals:<br />

Der Emittent verfügt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

über Kommanditkapital in Höhe von 10.000 EUR, das von<br />

den Gründungsgesellschaftern gezeichnet wurde. Das Kapital<br />

besteht nur aus Kommanditkapital. Der Emittent beabsichtigt<br />

weitere Gesellschafter nur in Form von Kommanditisten aufzunehmen.<br />

Für eine Übersicht der Gesellschafter (Gründungsgesellschafter)<br />

mit gezeichnetem Kommanditkapital siehe<br />

Abschnitt „Die Gründungsgesellschafter des Emittenten“.<br />

Hauptmerkmale des gezeichneten Kapitals und Höhe der<br />

ausstehenden Einlagen:<br />

Die Anleger nehmen mit Übernahme/Zeichnung von Kommanditkapital<br />

eine Gesellschafterstellung oder eine Treugeberstellung<br />

bei dem Emittenten ein. Die Hauptmerkmale<br />

einer Kommanditbeteiligung bei dem Emittenten sind die auf<br />

die Einlage beschränkte Haftung, die Teilnahme am Gewinn<br />

und Verlust sowie an Stillen Reserven des Emittenten (unter<br />

Berücksichtigung des Upside-Sharing), Informationsrechte<br />

und Recht auf Einsicht in die Bücher sowie Recht auf Teilnahme<br />

an und Stimmrecht auf der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten (Hauptmerkmale) der<br />

von den Gründungsgesellschaftern gezeichneten Beteiligung<br />

als Komplementär bzw. Kommanditist der Gesellschaft werden<br />

in den folgenden Abschnitten dargestellt. Die derzeitigen<br />

Gesellschafter haben mit ihrer Beteiligung im Hinblick auf Gewinnbeteiligungen<br />

und Bezüge verbundene Sonderrechte (vgl.<br />

S. 103-104). Außer den vorgenannten Hauptmerkmalen stehen<br />

den derzeitigen Gesellschaftern im Vergleich zu den zukünftig<br />

beitretenden Kommanditisten keine abweichenden Rechte zu.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben bis zum Datum der Prospektaufstellung<br />

ihre gezeichneten Einlagen von insgesamt<br />

10.000 EUR eingezahlt. Die Höhe der ausstehenden Einlage<br />

beträgt somit 0 EUR. Als Hafteinlage im Handelsregister wurden<br />

für die Gründungsgesellschafter jeweils 500 EUR eingetragen.<br />

Es ist vorgesehen, dass weitere Anleger unmittelbar oder mittelbar<br />

über die Treuhandkommanditistin weiteres Kommanditkapital<br />

zzgl. 5% Agio zeichnen, bis das Gesamtkommanditkapital der<br />

Gesellschaft 68.350 TEUR beträgt. Die von den Kommanditisten<br />

zu leistenden Einlagen sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen<br />

sind nicht in das Handelsregister einzutragen. Die in das<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme eines jeden Kommandi<br />

tisten entspricht 10% der von ihm übernommenen Pflichteinlage.<br />

Ausgegebene Wertpapiere oder Vermögensanlagen im<br />

Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes:<br />

Von dem Emittent wurden bisher weder Wertpapiere ausgegeben<br />

noch Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des<br />

VerkProspG emittiert. Eine Ausgabe von Wertpapieren ist<br />

auch zukünftig nicht vorgesehen. Bei der mit diesem Angebot<br />

emittierten Vermögensanlage handelt es sich um unverbriefte<br />

Vermögensrechte an einer Kommanditgesellschaft.<br />

Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien:<br />

Der Emittent hat die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />

(GmbH & Co. KG). Er ist weder Aktiengesellschaft noch<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es bestehen keine Umtausch-<br />

oder Bezugsrechte auf Aktien.<br />

102


Der emittent // Teil C<br />

Die Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten<br />

Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG ist von<br />

den Gesellschaftern, der Alpha Flight Control GmbH als<br />

Komplementär und der First Flight Management GmbH als<br />

Geschäftsführendem Kommanditisten, im Dezember 2007<br />

gegründet worden, um ein Flugzeug zu erwerben und dieses<br />

dann zu verleasen. Gegenstand des Unternehmens war der<br />

Erwerb von Wirtschaftsgütern jeglicher Art, deren Verwaltung,<br />

Vermietung und Verwertung sowie die Durchführung<br />

sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Handlungen,<br />

soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind. Der<br />

Gesellschaftszweck wurde, wie auf der Prospektseite 146<br />

ersichtlich, konkretisiert. Bereits zum Zeitpunkt der Gründung<br />

haben die Gründungsgesellschafter und deren Gesellschafter,<br />

die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,<br />

Verhandlungen mit Emirates über eine Vermietung eines<br />

Flugzeuges, dessen Erwerb und über Finanzierungsmöglichkeiten<br />

dieses Flugzeuges geführt. Aufgrund von vertraglichen<br />

Verpflichtungen (u.a. der finanzierenden Banken und<br />

vertragliche Vorgaben durch den Leasingnehmer) wurden der<br />

Komplementär und der Geschäftsführende Kommanditist im<br />

Rahmen der weiteren Verhandlungen ausgetauscht.<br />

Die gegenwärtigen Kommanditisten und der gegenwärtige<br />

Komplementär sind der unten stehenden Grafik zu entnehmen.<br />

Bei den in diesem Prospekt beschriebenen Gründungsgesellschaftern<br />

handelt es sich somit um den gegenwärtigen<br />

Kommanditisten und dem gegenwärtigen Komplementär<br />

zum Datum der Prospektaufstellung.<br />

// Gründungsgesellschafter mit Beteiligungsverhältnis und<br />

Kapitaleinlagen an dem Emittenten<br />

Gründungsgesellschafter,<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Art der Einlage /<br />

Gesellschafterstellung<br />

Gezeichnete<br />

Einlage<br />

Davon<br />

eingezahlt<br />

Doric Flight Control 12<br />

GmbH<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Strasse<br />

114, 63065<br />

Offenbach am Main<br />

Ohne Einlage/<br />

persönlich haftende<br />

Gesellschafterin<br />

Ohne Einlage<br />

Entfällt<br />

Doric Flight<br />

Management 12 GmbH<br />

Offenbach am Main<br />

Berliner Strasse<br />

114, 63065<br />

Offenbach am Main<br />

Kommanditbeteiligung/<br />

Kommanditistin<br />

5.000 EUR 500 EUR<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH<br />

Hamburg<br />

Brandstwiete 4,<br />

20457 Hamburg<br />

Kommanditbeteiligung/<br />

Kommanditistin<br />

5.000 EUR 500 EUR<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und Bezüge<br />

der Gründungsgesellschafter<br />

Soweit die Gründungsgesellschafter eine Kapitaleinlage leisten,<br />

sind sie am Ergebnis der Gesellschaft wie ein Anleger<br />

beteiligt. Zusätzlich zu den Ansprüchen, die den Gründungsgesellschaftern<br />

durch ihren mit einer Kapitaleinlage unterlegten<br />

Geschäftsanteil zustehen, erhalten die Gründungsgesellschafter<br />

die folgenden Gewinnbeteiligungen und Bezüge:<br />

Für ihre Tätigkeit und die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

erhält die Doric Flight Control 12 GmbH eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 5.000 EUR zzgl. USt. Erstmals für<br />

das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöht sich diese Vergütung<br />

um 2,25% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Der Geschäftsführenden Kommanditistin (Doric Flight Management<br />

12 GmbH) werden die aus der Geschäftsführung der<br />

Kommanditgesellschaft entstehenden Kosten und Auslagen,<br />

mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer, erstattet. Ihr<br />

werden zudem auch die Kosten und Aufwendungen, insbesondere<br />

für ihre eigene Buchführung und die Erstellung ihres<br />

Jahresabschlusses, erstattet.<br />

103


Teil C // Der Emittent //<br />

Die Treuhandkommanditistin (AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH) erhält von der Gesellschaft für die Anteilsverwaltung<br />

und damit zusammenhängende Verwaltungsleistungen<br />

sowie für die Mittelverwendungskontrolle und<br />

Mittelfreigabe ab 2010 jährlich eine Vergütung in Höhe von<br />

64.000 EUR (zzgl. gesetzlicher USt). Für das Jahr 2009 und<br />

den damit zusammenhängenden Anfangsaufwand erhält sie<br />

128.000 EUR (zzgl. gesetzlicher USt). Erstmals für das Jahr<br />

2011 und sodann jährlich erhöht sich die genannte Vergütung<br />

um 2,25% der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Sämtliche Ansprüche der Gründungsgesellschafter sind<br />

vorstehend dargestellt.<br />

Bezüge, Vergütungen, Gehälter, Provisionen oder sonstige<br />

Leistungen jeder Art, die den Gründungsgesellschaftern<br />

zustehen, sind in dem Gesellschaftsvertrag geregelt. Darüber<br />

hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern innerhalb<br />

und außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />

die im Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen<br />

Mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

an Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

und Leistungen erbringen, bestehen nach Kenntnis<br />

des Anbieters nicht.<br />

Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />

Tätigkeitsbereiche und Angaben über Abhängigkeiten<br />

des Emittenten<br />

Wichtigste Tätigkeitsbereiche des Emittenten sind gem. § 2<br />

des Gesellschaftsvertrages Erwerb des Passagierflugzeuges<br />

vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer MSN<br />

025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in Form eines<br />

Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung sowie<br />

die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />

Geschäfte, einschließlich des Liquiditätsmanagements. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die<br />

geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />

Beteiligungen der Gründungsgesellschafter an mit dem<br />

Vertrieb beauftragten Gesellschaften<br />

Die Gründungsgesellschafter (Doric Flight Management 12<br />

GmbH sowie AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH)<br />

sind nicht mittelbar oder unmittelbar an mit dem Vertrieb der<br />

emittierten Vermögensanlage beauftragten Unternehmen<br />

beteiligt. Es bestehen nach Kenntnis des Anbieters zudem<br />

keine kapitalmäßigen oder personellen Verflechtungen der<br />

Gründungsgesellschafter zu unterbeauftragten Drittvermittlern<br />

bzw. Vertriebspartnern.<br />

Beteiligung der Gründungsgesellschafter an Unternehmen,<br />

die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen<br />

Es bestehen nach Kenntnis des Anbieters keine mittelbarenoder<br />

unmittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

an Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Als Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Emittenten wurden<br />

bereits nachfolgende Verträge abgeschlossen:<br />

Leasingvertrag mit Emirates vom 12. Oktober 2009<br />

Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />

der Führung der Nord/LB vom 12. Oktober 2009<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />

Nord/LB vom 08. Oktober 2009<br />

Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September 2009<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit Doric<br />

Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom<br />

12. Oktober 2009<br />

Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />

Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />

mit Doric Select GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />

Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

mit der Doric Select GmbH & Co. KG vom<br />

01. Juli 2009<br />

104


Der emittent // Teil C<br />

Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />

Konzeptions- und Marketingvertrag mit HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungs- und Vertriebsvereinbarung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Prospekterstellung mit<br />

der Doric Emissionshaus und der HANSA TREUHAND<br />

Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Beratungs-, Prüfungs- und<br />

Begutachtungsleistungen mit der Doric Emissionshaus und<br />

der HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Mittelverwendungsvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH vom 19. Oktober 2009<br />

Die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />

des Leasingvertrages, der Darlehensverträge,<br />

der Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />

und der Platzierungsgarantievereinbarung ist von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit des Emittenten.<br />

Der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Emittenten hängt<br />

weiterhin davon ab, dass die Anleger der Beteiligungsgesellschaft<br />

ihren gesellschaftsvertraglichen Pflichten zur Leistung<br />

der übernommenen Kapitaleinlagen nachkommen.<br />

Es besteht keine Abhängigkeit des Emittenten von Patenten,<br />

Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage des Emittenten sind.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

Der Anbieter hat keine Kenntnis von Gerichts- oder Schiedsverfahren,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten haben können. Es kann aber<br />

grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Emittent<br />

zukünftig Partei von Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

wird, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten haben können.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse<br />

Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

// Laufende <strong>Invest</strong>itionen<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A380-800<br />

Erwerb<br />

Verkäufer<br />

Übernahmedatum<br />

Kaufpreis<br />

Fälligkeit des Kaufpreises<br />

durch Kaufvertragsüber nahmevereinbarung<br />

Airbus S.A.S., Toulouse (Frankreich)<br />

Dezember 2009 (geplant)<br />

210.000.000 USD<br />

Der Kaufpreis wird in voller Höhe bei Übernahme des Flugzeuges fällig.<br />

Die wichtigste laufende <strong>Invest</strong>ition des Emittenten, die<br />

durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages und der<br />

Darlehens verträge im Oktober 2009 initiiert wurde, ist der<br />

Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800, der<br />

gemäß Prognose im Dezember 2009 abgeschlossen sein<br />

wird. Über die Finanzanlagen hinaus bestehen keine weiteren<br />

laufenden <strong>Invest</strong>itionen des Emittenten.<br />

105


Teil C // Der Emittent //<br />

Anlagenziele und Anlagenpolitik der<br />

Vermögenslage<br />

Verwendung der Nettoeinnahmen<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für den<br />

Erwerb des Flugzeuges und die Bildung einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot<br />

sind für die Erreichung des Anlagezieles, d.h. dem Erwerb<br />

des Flugzeuges vom Typ A380-800, dessen langfristige<br />

Vermietung zur Nutzung durch Dritte sowie zur Bildung einer<br />

Liquiditätsreserve nicht ausreichend. Es werden deshalb<br />

zusätzliche Fremdmittel aufgenommen. Für sonstige Zwecke<br />

werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />

Der Emittent hat im Rahmen der Verträge vom 12. Oktober<br />

2009 mit Emirates und den Darlehensgebern vereinbart,<br />

dass das Flugzeug planmäßig im Dezember fertiggestellt<br />

wird und durch den Emittenten erworben wird.<br />

Realisierungsgrad der Projekte<br />

Der Realisierungsgrad des Flugzeugprojektes ist<br />

abhängig von<br />

der für den Erwerb des Flugzeuges notwendigen Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />

dem zur Finanzierung notwendigen Darlehensvertrag,<br />

der Platzierungsgarantievereinberung,<br />

den Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

sowie<br />

dem Leasingvertrag für den vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitraum.<br />

Diese wurden für die Beteiligungsgesellschaft bereits abgeschlossen<br />

(Vgl. auch S. 111 ff.). Daher stellt sich der Realisierungsgrad<br />

der Beteiligungsgesellschaft wie folgt dar:<br />

Das Flugzeug wird voraussichtlich im Dezember 2009<br />

von dem Emittenten übernommen. Die für den Erwerb<br />

und Betrieb erforderlichen Verträge wurde für die Beteiligungsgesellschaft<br />

wirksam geschlossen und – soweit<br />

möglich – bis jetzt erfolgreich umgesetzt.<br />

Angaben zum Anlageobjekt<br />

Beschreibung des Anlageobjektes<br />

Eine ausführliche Beschreibung des Anlageobjektes befindet<br />

sich auf Seite 42 ff.<br />

Eigentum am Anlageobjekt oder andere dingliche Rechte<br />

Die Übernahme und der Erwerb des Flugzeuges ist im<br />

Dezember 2009 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

steht oder stand den Prospektverantwortlichen, den<br />

Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

und der Treuhänderin/Mittelverwendungskontrolleurin<br />

kein Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teil des<br />

selbigen zu. Weitere Eigentumsrechte Dritter bestehen nicht.<br />

Dingliche Belastungen<br />

Der Emittent hat sich durch die Darlehensverträge verpflichtet,<br />

das Anlageobjekt im Rahmen eines Pfandrechts nach<br />

englischem Recht bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen<br />

des Emittenten zu Gunsten der Nord/LB und<br />

der ICBC zu verpfänden. Darüber hinaus bestehen nach<br />

Kenntnis des Anbieters keine weiteren nicht nur unerheblichen<br />

dinglichen Belastungen des Anlageobjektes.<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes<br />

Es existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Es liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen<br />

zur Erreichung des Anlageziels vor.<br />

Verträge über die Anschaffung des Anlageobjekts<br />

Der Emittent hat eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

über den Erwerb eines Airbus A380-800 vereinbart.<br />

Angaben über Bewertungsgutachten<br />

Die Unternehmen AVAC, ASCEND und BK Associates Inc.<br />

wurden vom Prospektherausgeber beauftragt, ein Kurzgutachten<br />

zum Verkehrswert des Flugzeuges zu erstellen.<br />

106


Der emittent // Teil C<br />

Für weitere Informationen zu den Gutachtern wird auf die<br />

Seiten 55 ff. verwiesen. AVAC (24. Juni 2009) schätzt den<br />

gegenwärtigen Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung<br />

der technischen Details des Flugzeuges und der<br />

augenblicklichen Marktlage auf 206,90 Mio. USD, ASCEND<br />

(23. September 2009) auf 191,68 Mio. USD und BK Associates<br />

Inc. (23. Juni 2009) auf 210 Mio. USD. Unter Einbeziehung<br />

des langfristigen Leasingvertrages mit Emirates schätzen<br />

AVAC und ASCEND jeweils den Wert des Flugzeuges bei<br />

Auslieferung auf 222,80 Mio. USD und 294,91 Mio. USD.<br />

Darüber hinaus existieren keine weiteren Bewertungs gutachten.<br />

Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches<br />

des Handelsgesetzbuches aufgestellt und entsprechend den<br />

Bestimmungen der §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuches<br />

prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht<br />

sind im Anhang abgebildet. Eine Zwischenübersicht wurde<br />

nicht erstellt und veröffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung<br />

eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

Angaben über Mitglieder der<br />

Geschäftsführung und der Beiräte<br />

des Emittenten, die Treuhänderin und<br />

sonstige Personen<br />

Umfang der nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen<br />

Von dem Prospektverantwortlichen (HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus GmbH &<br />

Co. KG), den Gesellschaftern bei Gründung der Gesellschaft<br />

(Alpha Flight Control GmbH; First Flight Management GmbH),<br />

den neu beigetretenen Gesellschaftern und dem Treuhänder<br />

(Doric Flight Control 12 GmbH, Doric Flight Management 12<br />

GmbH und AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH) und<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten (Dr.<br />

Peter E. Hein, Martina Allinger) werden keine nicht nur geringfügigen<br />

Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />

Gesamtkosten<br />

Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />

sowie die geplante Finanzierung sind in der Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsprognose auf S. 69-74 dargestellt.<br />

Eine Inanspruchnahme des Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

ist nicht geplant. Sollte das eingeworbene Kommanditkapital<br />

bis zur Übernahme des Flugzeuges nicht ausreichen, wurde<br />

mit der NORD/LB ein Zwischenfinanzierungsdarlehen abgeschlossen<br />

(Vgl. S. 121 f.).<br />

Vermögens-/ Finanz- und Ertragslage<br />

Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss<br />

prüfen zu lassen und einen Lagebericht aufstellen und prüfen<br />

zu lassen. Er hat dennoch zum 31.12.2008 einen Jahresabschluss<br />

und Lagebericht nach den Bestimmungen des Ersten<br />

Geschäftsführung<br />

Geschäftsführer des Emittenten ist die Doric Flight Management<br />

12 GmbH (geschäftsführende Kommanditistin), diese<br />

vertreten durch ihre Geschäftsführer Sibylle Pähler, Martina<br />

Allinger und Dr. Peter E. Hein (Geschäftsanschrift: Berliner<br />

Strasse 114, 63065 Offenbach am Main). Eine spezielle Funktionsverteilung<br />

innerhalb der Geschäftsführung existiert nicht.<br />

Es besteht Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr sind den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und<br />

dem Beirat des Emittenten keine Gesamtbezüge im Sinne<br />

von § 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV gewährt worden.<br />

Die Doric Flight Control 12 GmbH als persönlich haftender<br />

Gesellschafter und die Doric Flight Management 12 GmbH<br />

als Geschäftsführende Kommanditistin des Emittenten sind<br />

100 %ige Tochtergesellschaften der Doric Beteiligungs Holding<br />

GmbH. Die Doric Beteiligungs Holding GmbH ist eine<br />

100 %ige Tochtergesellschaft der Doric Asset Finance GmbH<br />

& Co. KG, die wiederum mehrheitlich von der Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH gehalten wird. Der Zustellungsbevollmächtigte,<br />

die Doric Asset Finance Ltd., und die<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG als Anbieter, Prospektherausgeber<br />

und Prospektersteller sind 100 %ige Tochtergesellschaften<br />

der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH.<br />

Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung<br />

handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunterneh-<br />

107


Teil C // Der Emittent //<br />

men der Doric Gruppe im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 291<br />

HGB. Der Emittent ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

eine Tochtergesellschaft der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH, da diese mehrheitlich am Gesellschaftskapital<br />

des Geschäftsführenden Kommanditisten Doric Flight<br />

Management 12 GmbH sowie des Komplementärs des<br />

Emittenten, Doric Flight Control 12 GmbH beteiligt ist. Die<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, deren 100 % ige<br />

Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich von der Doric<br />

Asset Finance & Verwaltungs GmbH kontrollierten Gesellschaften<br />

strukturieren, vertreiben und verwalten <strong>Invest</strong>itionen<br />

im Rahmen von geschlossenen Fonds, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern<br />

Transportwesen, Energie und Immobilien.<br />

Die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG (Fremdkapitalvermittler/Leasingvermittler)<br />

und die Doric Select GmbH & Co.<br />

KG (Vermittler EK-Zwifi) sowie ihre jeweils persönlich haftende<br />

Gesellschafter werden mehrheitlich bzw. völlig (Doric<br />

Solutions GmbH) von der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH gehalten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH selbst ist Asset Manager des Flugzeuges.<br />

hand Finance GmbH, jeweils eine 50 % ige Beteiligung an der<br />

Doric Flight Control 12 GmbH und der Doric Flight Management<br />

12 GmbH unter bestimmten Voraussetzungen erhält.<br />

Diese Beteiligung wird nur vollzogen, wenn der HANSA<br />

TREUHAND Finance oder deren Komplementärin eine<br />

Erlaubnis zur Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne<br />

des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG i.V.m. § 32 KWG vorliegt<br />

und wenn und soweit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) durch schriftliche Stellungnahme<br />

bestätigt, dass der Emittent seinen Status als Objektgesellschaft<br />

im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 KWG durch die<br />

Übertragungen und die damit verbundenen Einräumungen<br />

der Einflussmöglichkeiten nicht verliert.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind weder<br />

für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

betraut sind, noch für Unternehmen, die dem<br />

Emittenten Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig.<br />

Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 12 GmbH und der<br />

Doric Flight Management 12 GmbH sind zugleich Geschäftsführer<br />

bzw. Mitarbeiter der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH oder der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG.<br />

Geschäftsführer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und<br />

der Doric Select GmbH & Co. KG sind auch Geschäftsführer<br />

der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Geschäftsführer<br />

der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG sind auch<br />

Kommanditisten der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG.<br />

Die Geschäftsführer der Doric Flight Control 12 GmbH und der<br />

Doric Flight Management 12 GmbH erhalten keine gesonderte<br />

Vergütung für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der<br />

Emittentin. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH sowie für die Geschäftsführer<br />

der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG, Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG und der Doric Select GmbH & Co. KG.<br />

Die Doric Beteiligungs Holding GmbH und die HANSA TREU-<br />

HAND haben vereinbart, dass die HANSA TREUHAND Finance<br />

oder deren Komplementärin, die Verwaltung Hansa Treu-<br />

Es bestehen zwischen der Beteiligungsgesellschaft einerseits<br />

und sonstigen, bisher nicht genannten Personen und Unternehmen<br />

andererseits, keine nennenswerten Vereinbarungen<br />

über Vergütungen oder sonstige Leistungen, die nicht im<br />

Prospekt erwähnt sind.<br />

Treuhänderin<br />

Als Treuhänderin der angebotenen Vermögensanlage hat der<br />

Emittent die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

beauftragt. Sitz und Geschäftsanschrift ist Brandstwiete 4,<br />

20457 Hamburg.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />

Treuhandauftrag, der Geschäftsbesorgungsvertrag sowie der<br />

Vertrag über die Verwendung von Kapitaleinlagen (Mittelverwendungsvertrag).<br />

Das Treuhandverhältnis wird durch<br />

Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung<br />

zwischen der Treuhänderin und dem Anleger begründet.<br />

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

108


Der emittent // Teil C<br />

ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Treuhandauftrag,<br />

dem Geschäftsbesorgungsvertrag und dem Mittelverwendungsvertrag.<br />

Danach beteiligt sich die Treuhänderin<br />

in ihrem Namen aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers<br />

an dem Emittenten. Die Treuhänderin wird die übernommene<br />

Kommanditbeteiligung treuhänderisch und uneigennützig für<br />

den Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

der dem Treugeber bekannten Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

des Treuhandauftrages und der Interessen der<br />

Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen. Bei Beschlussfassungen<br />

ist sie an die Weisungen der Treugeber gebunden.<br />

Ein vertragliches Kündigungsrecht des Treuhandauftrages<br />

besteht für den Treugeber mit einer Frist von 3 Monaten. Die<br />

Treuhänderin kann den Treuhandauftrag fristlos kündigen,<br />

wenn der Treugeber hinsichtlich seiner Kapitaleinzahlungen<br />

mit einer Folgerate in Verzug ist. Die Kündigungsrechte ergeben<br />

sich aus § 8 Ziff. 5 und 6 des Treuhandauftrages.<br />

Zusätzlich obliegt der Treuhänderin die Aufgabe der Mittelfreigabe<br />

und Mittelverwendungskontrolle, deren Bedingungen<br />

in einem separaten Mittelverwendungsvertrag definiert sind.<br />

Über die Einzahlung der Treugeber auf dem Anderkonto darf<br />

die Treuhänderin für Rechnung der Gesellschaft unabhängig<br />

vom Beitritt des jeweiligen Gesellschafters erst dann verfügen,<br />

wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:<br />

a) Volle Platzierung der Gesamteinlagen i.H.v. insgesammt<br />

68.350 TEUR oder Vorlage einer werthaltigen<br />

Platzierungs- bzw. Schließungsgarantie für einen evtl.<br />

noch ausstehenden Teilbetrag;<br />

b) Nachweis der prospektierten Fremdfinanzierung über<br />

insgesamt 131.000.000 USD durch entsprechende Finanzierungszusagen<br />

eines oder mehrerer Kreditinstitute;<br />

c) Nachweis der Fondsgesellschaft, dass die Kommanditbeteiligungen<br />

der Kommanditisten gemäß § 3 Ziff.<br />

2 a) und b) des Kommanditgesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft in der dort genannten Höhe zuzüglich<br />

5 % Agio eingezahlt worden sind;<br />

d) Vorlage einer schriftlichen und im Wesentlichen beanstandungsfreien<br />

Begutachtung der wesentlichen Aspekte<br />

der Vermögensanlage. Die Parteien sind sich hierbei einig,<br />

dass die Bedingung als erfüllt gilt, wenn ein Prospektprüfungsbericht<br />

gemäß der gutachterlichen Stellungnahme<br />

auf Grundlage des IDW S 4 (Stand: 18.05.2006) vorgelegt<br />

wird, der wesentliche Einwendungen nicht erhebt.<br />

e) Nachweis der Flugzeugübergabe, wenn das Flugzeug<br />

vor Mittelfreigabe übergeben wurde;<br />

f) Abschluss des prospektierten Leasingvertrages<br />

mit Emirates.<br />

Nach der Mittelfreigabe übernimmt die Treuhänderin die Mittelverwendungskontrolle<br />

nach Maßgabe folgender Bestimmungen:<br />

a) Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nur auf die<br />

Eigenmittel der Gesellschaft in Höhe von 68.350 TEUR.<br />

b) Mit Eintritt der Voraussetzung der Mittelfreigabe hat die<br />

Treuhänderin die Mittel von dem Anderkonto auf ein Konto<br />

der Fondsgesellschaft überweisen zu lassen, über das jedoch<br />

Verfügungen nur mit Gegenzeichnung der Treuhänderin<br />

zulässig sind.<br />

c) Die Treuhänderin ist verpflichtet, Anweisungen der Fondsgesellschaft<br />

gegenzuzeichnen, wenn diese der im Prospekt<br />

aufgeführten Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose,<br />

der Tilgung der entsprechenden Vorfinanzierung oder<br />

den Beschlüssen der Fondsgesellschaft dienen.<br />

d) Bei der Verwendung von Eigenmitteln für Anzahlungen auf<br />

den Flugzeugpreis ist Voraussetzung der Abschluss einer<br />

Treuhandvereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und der<br />

Treuhänderin hinsichtlich der verwendeten Eigenmittel, durch<br />

den die zweckentsprechende Eigenmittelverwendung und die<br />

Sicherung der Anleger geregelt wird.<br />

Die Treuhänderin erhält als Erstattung ihrer Aufwendungen<br />

und Auslagen für das Jahr 2009 gem. § 13 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages eine einmalige Vergütung i.H.v. 128<br />

TEUR (zzgl. gesetzlicher USt). Für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

fällt eine jährliche Vergütung von 64 TEUR zzgl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Erstmals für das Jahr<br />

2011 und sodann jährlich erhöhen sich diese Vergütungen<br />

um 2,25 % der jeweiligen Vorjahreswerte. Die Vergütungen<br />

an die Treuhänderin werden vom Emittenten getragen.<br />

Der Treuhandauftrag und der Gesellschaftsvertrag sind in<br />

diesem Prospekt in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />

109


Teil C // Der Emittent //<br />

Nach Kenntnis der Anbieter bestehen zwischen der Treuhänderin<br />

und den sonstigen an diesem Projekt beteiligten<br />

Gesellschaften und Personen keine personellen oder kapitalmäßigen<br />

Verflechtungen mit Ausnahme der Beteiligung des<br />

Treuhänders als Gründungskommanditist an dem Emittenten.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

auslösen können, sind den Anbietern nicht bekannt.<br />

Beirat<br />

Die Einrichtung eines Beirates ist nicht geplant.<br />

Sonstige Personen<br />

Es bestehen keine sonstigen Personen, die nicht in den Kreis<br />

der nach VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder<br />

die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

aber wesentlich beeinflusst haben.<br />

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die<br />

Geschäftsaussichten des Emittenten<br />

Der Emittent hat einen Jahresabschluss und Lagebericht<br />

zum 31. Dezember 2008 aufgestellt und prüfen lassen. Angaben<br />

über den jüngsten Geschäftsgang der Beteiligungsgesellschaft<br />

seit Aufstellung des Jahresabschlusses und deren<br />

weiteren Geschäftsaussichten sind dem Anhang auf Seite<br />

169 zu entnehmen.<br />

Gewährleistete Vermögenslagen<br />

Eine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot<br />

der Vermögensanlagen die Gewährleistung für die<br />

Verzinsung oder Rückzahlung im Sinne des § 14 VermVerk-<br />

ProspV nicht übernommen.<br />

110


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE<br />

ie Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

basiert auf verschiedenen Verträgen. Zu nennen<br />

sind hier insbesondere:<br />

Gesellschaftsvertrag des Emittenten (siehe Anhang)<br />

Treuhandauftrag (siehe Anhang)<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

Leasingvertrag<br />

Finanzierungsverträge:<br />

- Langfristiges Darlehen<br />

- Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

- Kontokorrentkreditrahmen<br />

Platzierungsgarantievereinbarung<br />

Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge:<br />

- Asset-Management- und Remarketing-Vertrag<br />

- Vertriebsvereinbarung<br />

- Konzeptionsvertrag<br />

- Mittelverwendungsvertrag<br />

- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung<br />

- Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />

- Prospekterstellungsvertrag<br />

- Vertrag über Beratungs-, Prüfungs- und<br />

Begutachtungsleistungen<br />

- Vertrag über die Vermittlung einer<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

- Vertrag über die Vermittlung von langfristigem<br />

Fremdkapital<br />

- Vertrag über die Leasingvermittlung<br />

Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten und der Treuhandvertrag<br />

sind im Wortlaut ab Seite 125ff. in diesem Verkaufsprospekt<br />

vollständig abgedruckt. Nachfolgend werden die<br />

weiteren Verträge beschrieben, die für das Beteiligungsangebot<br />

von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung,<br />

der Leasingvertrag und das langfristige<br />

Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug auf das<br />

langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht. Bei den<br />

übrigen Verträgen ist unter der Vertragsbeschreibung ausgeführt,<br />

welchem Recht der jeweilige Vertrag unterliegt.<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

(Purchase Agreement Assignment)<br />

Emirates hat mit Airbus S.A.S. („Airbus”) am 15. Dezember<br />

2001 einen Kaufvertrag und danach Zusatzvereinbarungen<br />

über den Erwerb eines Flugzeuges vom Typ Airbus A380-800<br />

abgeschlossen („Purchase Agreement“). Der Emittent hat<br />

mit Emirates im Rahmen des am 12. Oktober 2009 abgeschlossenen<br />

Leasingvertrages vereinbart, dass Emirates die<br />

Rechte auf Übertragung des Eigentums an dem Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A380-800 mit der Herstellerseriennummer<br />

025, ausgestattet mit vier GP7270 Triebwerken von Engine<br />

Alliance LLC, einem Joint-Venture-Unternehmen zwischen<br />

General Electric Company und Pratt & Whitney, und mit der<br />

von Emirates bestellten Ausstattung (nachfolgend „Flugzeug“<br />

oder Leasingobjekt“ genannt), aus dem Kaufvertrag vom<br />

15. Dezember 2001 mit Airbus, an den Emittenten überträgt.<br />

Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Emittent vor<br />

Auslieferung des Flugzeuges eine Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

mit Emirates abschließen. Nach diesem Vertrag<br />

bleibt Emirates Vertragspartner von Airbus, d.h. Emirates<br />

obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag vom<br />

15. Dezember 2001 nebst Zusatzvereinbarungen ergebenden<br />

Käuferpflichten, bzw. hat für die Erfüllung dieser Pflichten<br />

Sorge zu tragen. Emirates stehen auch grundsätzlich die<br />

sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Käuferrechte gegenüber<br />

Airbus mit Ausnahme der an den Emittenten übertragenen<br />

Rechte, insbesondere des Rechts auf Übereignung<br />

des Flugzeuges, zu. Darüber hinaus hat der Emittent keine<br />

weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des<br />

Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />

Neben den vorerwähnten Rechten des Emittenten wird sich<br />

der Emittent durch die Kaufvertragsübernahmevereinbarung<br />

verpflichten, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen. Airbus wird<br />

der Abtretung der vorgenannten Rechte zustimmen müssen.<br />

Die Rechte aus den dem Emittenten einzuräumenden Gewährleistungen<br />

und Garantien (vier Jahre Gewährleistung auf den<br />

Rumpf – ausgenommen von Emirates an den Hersteller gelie fer te<br />

Ausstattung und Fahrwerk sowie eine sog. „Service Life Policy“<br />

111


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

für bestimmte in der Vereinbarung festgelegte Teile über zwölf<br />

Jahre) werden von Emirates im Namen des Emittenten wahrgenommen,<br />

solange Emirates das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag<br />

mit dem Emittenten nutzt. Die von Airbus eingeräumten<br />

Gewährleistungsrechte unterliegen französischem Recht.<br />

Der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Flugzeuges beträgt<br />

210 Mio. USD. Ein Teilbetrag i.H.v. 80 Mio. USD des vertraglich<br />

vereinbarten Kaufpreises wird durch eine Vereinbarung<br />

mit Emirates und Airbus zu dem bei Auslieferung vorherrschenden<br />

Wechselkurses von EUR/USD in EUR geleistet.<br />

Der Restbetrag der Kaufpreiszahlung i.H.v. 130 Mio. USD<br />

erfolgt währungskongruent in USD. Sollte es durch Wechselkursentwicklungen<br />

dazu kommen, dass Zuzahlungen an<br />

Airbus zu erfolgen haben, so werden diese von Emirates geleistet.<br />

Andere Zahlungen als den Kaufpreis hat der Emittent<br />

im Rahmen der Vereinbarung nicht zu leisten.<br />

Die Fertigstellung und Übergabe des Flugzeuges ist für Dezember<br />

2009 in Hamburg geplant. Spätestens zwei Tage vor Auslieferung<br />

des Flugzeuges wird Emirates nach vorheriger Mitteilung<br />

von Airbus eine Nachricht an den Emittenten übermitteln, in der<br />

der genaue Auslieferungstag festgelegt wird. Der Emittent wird<br />

Emirates als Bevollmächtigten gegenüber Airbus im Rahmen der<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung bei der Auslieferung des<br />

Flugzeuges bestellen. Mit Übergabe des Flugzeuges von Air bus<br />

an Emirates, der als Bevollmächtigter im Namen des Emittenten<br />

handelt, und vollständiger Zahlung des Kaufpreises an Airbus<br />

geht das Eigentum an dem Flugzeug und allen damit zusammenhängenden<br />

Rechten und Pflichten auf den Emittenten über.<br />

Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung wird englischem<br />

Recht unterliegen. Streitigkeiten sind vor Gerichten in England<br />

und Wales auszutragen.<br />

Leasingvertrag<br />

(Operating Lease Agreement)<br />

Der Emittent hat als Leasinggeber am 12. Oktober 2009<br />

einen Leasingvertrag mit Emirates als Leasingnehmer abgeschlossen.<br />

Unter dem Leasingvertrag überlässt der Emittent<br />

dem Leasingnehmer das Flugzeug vom Typ Airbus A380-<br />

800, ausgestattet mit vier Engine-Alliance-Triebwerken und<br />

von der Fluggesellschaft an den Hersteller gelieferte Ausstattung<br />

(„Flugzeug“ oder „Leasingobjekt“).<br />

Die Übergabe des Flugzeuges vom Hersteller Airbus an den<br />

Emittenten wird gemäß gegenwärtiger Planung im Dezember<br />

2009 erfolgen. Der Leasingnehmer Emirates wird für den<br />

Leasinggeber die Übergabe und Abnahme des Flugzeuges<br />

bei Airbus übernehmen und gleichzeitig das Leasinggut<br />

unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten übernehmen.<br />

Erfolgt die Auslieferung und Übernahme des Flugzeuges<br />

nicht spätestens bis zum 31. März 2010, kann der Emittent<br />

den Leasingvertrag kündigen. Darüber hinaus kann der Leasingnehmer<br />

gegenüber dem Emittenten keinerlei Ansprüche<br />

in Bezug auf eine Nichtauslieferung oder eine verspätete<br />

Auslieferung nach Übermittlung der Mitteilung über die<br />

voraussichtliche Ablieferung geltend machen, solange der<br />

Emittent die Nichtauslieferung oder die verspätete Auslieferung<br />

nicht direkt verursacht hat.<br />

Beide Vertragsparteien haben sich darüber hinaus u.a.<br />

gegenseitig Rücktrittsrechte von den Verträgen vor Auslieferung<br />

des Flugzeuges eingeräumt, sollte der Leasingvertrag<br />

durch rechtliche oder steuerrechtliche Änderungen<br />

unwirtschaftlich werden oder durch den Ausbruch eines<br />

Krieges der Leasingvertrag nicht rechtlich durchsetzbar oder<br />

durchführbar sein. Sollten sich steuerrechtliche Änderungen<br />

bis zur Auslieferung des Flugzeuges in Deutschland für den<br />

Emittenten ergeben, so führt dies nicht zu einer Berechtigung<br />

der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages.<br />

Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet,<br />

d.h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die durch<br />

den Besitz und den Betrieb des Flugzeuges verursacht sind<br />

oder werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der Betrieb<br />

des Flugzeuges, die Wartung und die Versicherung des<br />

Leasingobjektes, die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit,<br />

die Beschäftigung des zum Betrieb notwendigen<br />

Personals sowie die Erfüllung gesetzlicher Auflagen dem<br />

Leasingnehmer obliegen. Der Emittent übernimmt gemäß<br />

dem Leasingvertrag keine Gewähr für die Mängelfreiheit<br />

sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Leasingobjektes.<br />

Der Emittent hat den Leasingnehmer unter Beachtung<br />

der Interessen des Emittenten bevollmächtigt, etwaige<br />

112


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem<br />

Hersteller Airbus wahrzunehmen. Während der Laufzeit des<br />

Leasingvertrages trägt Emirates alle Risiken eines Verlustes,<br />

einer unberechtigten Nutzung, Beschädigung oder Zerstörung<br />

des Flugzeuges oder Teilen davon. Der Leasingnehmer<br />

ist verpflichtet, entsprechende Schäden zu beheben bzw.<br />

entsprechende Teile gleichwertig zu ersetzen. Diese Umstände<br />

haben keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber dem Emittenten, es sei denn, es liegt ein<br />

vertraglich definierter Totalverlust des Flugzeuges vor. Dieser<br />

ist im Leasingvertrag unter anderem definiert als Verlust des<br />

Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen,<br />

Beschädigung des Leasingobjektes mit der Folge des Entzugs<br />

der erforderlichen Genehmigungen für mehr als sechs<br />

Monate und andere Ereignisse wie Diebstahl, Beschlagnahme,<br />

Enteignung oder Entführung des Flugzeuges, wenn der<br />

Leasingnehmer das Leasingobjekt mehr als 90 aufeinander<br />

folgende Tage nicht nutzen kann.<br />

Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens<br />

24 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit gegenüber<br />

dem Emittenten mitgeteilt werden. Für den Fall, dass Emirates<br />

die Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />

ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />

Abstandszahlung am Ende der Grundlaufzeit zu leisten. Diese<br />

Abstandszahlung wird aus der Abdiskontierung der Leasingraten<br />

der folgenden 24 Monate 30 Tage vor Beendigung<br />

des Leasingvertrages berechnet. Bei Zugrundelegung eines<br />

2-Jahres-USD-LIBOR-Satzes i.H.v. 1,433 % p.a. beträgt der<br />

Anteil der USD-Leasingraten 29,76 Mio. USD und bei einem<br />

2-Jahres-EURIBOR-Satz von 1,843 % beträgt der Anteil der<br />

EUR-Leasingraten 11,34 Mio. EUR. Der Emittent erhält beide<br />

Teile, d.h. sowohl eine EUR- als auch eine USD-Zahlung. Anstelle<br />

der Abstandszahlung hat Emirates die Möglichkeit einen<br />

alternativen Leasingnehmer zu gleichen Konditionen zu stellen,<br />

solange und soweit dieser vom Emittenten und dem Sicherheitentreuhänder<br />

als gleichwertig akzeptiert wird.<br />

Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges<br />

an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die<br />

sich aus dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen<br />

der jeweiligen Luftverkehrsbehörde, der Flugzeugversicherung<br />

oder des Herstellers des Flugzeuges oder dessen<br />

Teilen (z.B. der vier Engine-Alliance-Triebwerke) ergeben.<br />

Im Rahmen des Leasingvertrages hat sich der Emittent<br />

verpflichtet, Emirates von allen die Fluggesellschaft treffenden<br />

Prospekthaftungsansprüchen freizustellen. Der Leasingvertrag<br />

unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten sind vor<br />

englischen Gerichten auszutragen.<br />

Laufzeit<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab<br />

Übergabe des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch<br />

den Emittenten grundsätzlich nur gekündigt werden, wenn<br />

eine Vertragsstörung seitens Emirates (siehe unten) vorliegt.<br />

Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug<br />

für weitere zwei Jahre zu leasen („1. Verlängerungsoption“).<br />

Nach Ablauf von zwölf Jahren hat der Leasingnehmer<br />

eine zweite Option, den Leasingvertrag um weitere sechs<br />

Jahre zu verlängern („2. Verlängerungsoption“).<br />

Sollte Emirates die jeweilige Verlängerungsoption des Leasingvertrages<br />

nicht wahrnehmen und der Emittent sich abweichend<br />

von der Prognoserechnung entscheiden, dass das<br />

Flugzeug nicht weitervermietet, sondern veräußert werden<br />

soll oder Emirates das Flugzeug wegen einer staatlichen Beschlagnahmung<br />

nicht zurückgeben können, so hat Emirates<br />

das Recht, das Flugzeug zu kaufen. Die Benachrichtigung<br />

von Emirates über das Kaufinteresse muss 20 Monate vor<br />

Leasingvertragsbeendigung an den Emittenten übermittelt<br />

werden. Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus<br />

den von drei unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten<br />

Marktwerten des Flugzeuges. Die Wertgutachter werden<br />

von den Vertragsparteien zusammen bestimmt. Sollte man<br />

keine Einigung hinsichtlich der Ernennung der Wertgutachter<br />

erlangen, so hat jede Vertragspartei das Recht, einen Wertgutachter<br />

zu bestimmen. Der dritte Wertgutachter schließlich<br />

wird durch die beiden anderen Wertgutachter festgelegt.<br />

Leasingraten<br />

Die Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages monatlich<br />

im Voraus zu leisten. Mit Übergabe des Flugzeuges an<br />

den Leasingnehmer bestimmt sich der Kalendertag, an dem die<br />

Leasingraten zu leisten sind. Der Leasingnehmer ist verpflichtet,<br />

die Leasingraten ohne Abzug von Quellensteuern zu leisten.<br />

113


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

// Leasingraten<br />

Leasingraten<br />

Zeitraum in Monaten<br />

Leasingrate<br />

IN USD<br />

IN EUR<br />

1-120 1.257.056 480.818<br />

121-144 1.257.056 480.818<br />

145-216 1.405.000<br />

Die gegenwärtig im Leasingvertrag festgelegten monatlichen<br />

USD-Leasingraten in den ersten zwölf Jahren basieren auf<br />

der Annahme, dass bei Auslieferung des Flugzeuges der<br />

7-Jahres-USD-Zinssatz 3,323 % und der 12-Jahres-USD-<br />

Zinssatz 3,887 % entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein,<br />

so findet eine Anpassung der Leasingraten in den ersten<br />

144 Monaten in der nachfolgenden Weise statt: Für jede<br />

Abweichung des 7-Jahres-USD-Zinssatzes um 10 Basispunkte<br />

nach oben oder unten wird die Leasingrate um 5.730<br />

USD erhöht oder vermindert. Ebenso findet eine Anpassung<br />

in Bezug auf den 12-Jahres-USD-Zinssatz statt. Bei einer<br />

Abweichung um 10 Basispunkte nach oben oder unten,<br />

erhöht oder vermindert sich die monatliche Leasingrate um<br />

1.691 USD. Die unterschiedlichen USD Zinssätze ergeben<br />

sich aus den beiden Finanzierungstranchen A und B (siehe<br />

unter „Finanzierungsverträge“, Seite 97 ff.). Darüber hinaus<br />

findet eine Anpassung der USD-Leasingrate in den ersten<br />

zwölf Jahren dadurch statt, dass ein Teilbetrag des Kaufpreises<br />

in EUR bei Auslieferung des Flugzeuges zu leisten<br />

ist, der sich aus dem Umtausch von 80 Mio. USD in EUR<br />

ergibt. Der Emittent hat mit Emirates eine EUR-Leasingrate<br />

i.H.v. 480.818 EUR basierend auf einem vertraglich vereinbarten<br />

Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 festgelegt. Sollte<br />

bei Auslieferung des Flugzeuges der Wechselkurs abweichen,<br />

so werden die USD-Leasingraten, die zur Tilgung des<br />

langfristigen Darlehens dienen, aufgrund einer höheren oder<br />

geringeren langfristigen Darlehensziehung sich entsprechend<br />

erhöhen oder vermindern.<br />

Die USD-Leasingrate ab Jahr 13 ist eine Minimumleasingrate,<br />

sollte sich der Markt positiv entwickelt haben und dies<br />

durch drei Marktgutachten belegen lassen, so wird die Leasingrate<br />

entsprechend nach oben angepasst. Die Anpassung<br />

der Leasingrate basiert auf dem Durchschnitt der von den<br />

drei Gutachtern prognostizierten Marktleasingraten.<br />

Informationspflichten des Leasingnehmers<br />

Emirates ist gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb<br />

von 180 Tagen nach dem Geschäftsjahresende einen<br />

geprüften konsolidierten Jahresabschluss zur Verfügung zu<br />

stellen und nach Aufforderung durch den Emittenten spätestens<br />

90 Tage nach Beendigung eines Geschäftshalbjahres<br />

Halbjahreszahlen vorzulegen. Weiterhin ist Emirates verpflichtet,<br />

Informationen, die sonstigen Gläubigern bekannt<br />

gegeben werden, ebenso an den Emittenten und die Darlehensgeber<br />

weiterzuleiten.<br />

Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine<br />

Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und der Nutzung<br />

des Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich<br />

einen technischen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken<br />

erstellen, der die Flugstunden und Flugzyklen des<br />

Flugzeuges enthält. Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu<br />

verpflichtet, allen Informations- und Aufzeichnungspflichten<br />

nachzukommen, die auf Grund von Gesetzen oder Auflagen<br />

durch Luftverkehrsbehörden notwendig sind.<br />

Untervermietung<br />

Emirates hat das Recht, das Flugzeug an vertraglich vereinbarte<br />

Luftverkehrsgesellschaften (u.a. Air France/KLM, British<br />

Airways, Lufthansa, Qantas Airways) unterzuvermieten.<br />

Der Untermietvertrag muss dieselben Anforderungen an die<br />

Versicherungsstandards beinhalten wie der Leasingvertrag.<br />

114


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Er muss zudem rechtlich gegenüber dem Leasingvertrag<br />

nachrangig sein oder alternativ eine Abtretung sämtlicher<br />

Rechte des Leasingnehmers unter dem Untermietvertrag<br />

an den Emittenten vorsehen. Die Laufzeit des Untermietvertrages<br />

darf nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages<br />

des Emittenten mit Emirates hinausgehen. Im Falle eines<br />

Untermietvertrages bleibt Emirates dem Emittenten vollumfänglich<br />

zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem<br />

Leasingvertrag verpflichtet.<br />

Emirates kann außerdem das Flugzeug für drei Monate<br />

verchartern, wenn die volle operative Kontrolle über das<br />

Flugzeug (inkl. der Stellung der Crew) bei Emirates verbleibt.<br />

Die Laufzeit solcher Charterverträge darf bis zu drei Jahren<br />

betragen, wenn das Flugzeug von einem genehmigten Untermieter<br />

gechartert wird. Die Vertragslaufzeit darf in keinem<br />

Fall länger als die mit dem Emittenten vereinbarte Leasingvertragslaufzeit<br />

sein.<br />

Wartung<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

zu warten und in einem Zustand zu halten, der einem<br />

neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksichtigung der<br />

üblichen Abnutzung entspricht. Der Leasingnehmer muss<br />

alle Wartungsarbeiten sowie mögliche Testmaßnahmen am<br />

Flugzeug durchführen, die entsprechend den Gesetzen und<br />

den Auflagen der Luftverkehrsbehörden zu erfüllen sind. Gemäß<br />

dem Flugzeugtyp wird von den Luftverkehrsbehörden<br />

ein Wartungsprogramm festgelegt. Dieses sieht aktuell einen<br />

im Aufwand intensiveren 2Year-Check alle 24 Monate vor. An<br />

den 6Year-Check und den 12Year-Check (detaillierte Inspektion<br />

der Flugzeugstruktur und gründlicher Test der Systeme,<br />

teilweise Freilegung der Verkleidung für gründliche Überprüfungen)<br />

sind weitere höhere Kontrollanforderungen gestellt,<br />

d. h. nach rund sechs Jahren und nach rund zwölf Jahren<br />

wird ein nochmals wartungsintensiverer Check durchgeführt.<br />

Inspektionsrechte<br />

Der Emittent hat das Recht, in bestimmten Abständen<br />

Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden<br />

im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist<br />

zwischen den Inspektionen ist gestattet, wenn Ereignisse<br />

eingetreten sind, die es dem Emittenten erlauben würden,<br />

den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen. Der Emittent<br />

und der Sicherheitentreuhänder sind vom Leasingnehmer<br />

auf Anfrage über den Zeitpunkt und Ort des nächsten<br />

größeren Checks wie z.B. einen C-Check zu informieren und<br />

haben das Recht bei diesem Check durch eine oder mehrere<br />

entsprechend qualifizierte Parteien vertreten zu sein.<br />

Versicherung des Flugzeuges<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene<br />

Kosten entweder unmittelbar durch eine für den Emittenten<br />

akzeptable Versicherung oder mittelbar durch einen für den<br />

Emittenten akzeptablen Versicherungsmakler nach internationalen<br />

Standards im Londoner Versicherungsmarkt für Flugzeuge<br />

zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- als<br />

auch Haftpflichtversicherung. Der Emittent kann gemeinsam<br />

mit dem Sicherheitentreuhänder die Anpassung der im Leasingvertrag<br />

festgesetzten Versicherungsbedingungen verlangen,<br />

sofern sich die marktüblichen Praktiken des Londoner<br />

Flugzeugversicherungsmarktes für einen solchen Flugzeugtyp<br />

und die gängigen Standards in der Luftfahrtindustrie verändern.<br />

Können die Versicherungserfordernisse gemäß Leasingvertrag<br />

zeitweise nicht erfüllt werden, und besteht infolgedessen<br />

kein vertragsgemäßer Versicherungsschutz, muss das<br />

Flugzeug so lange am Boden bleiben, bis der entsprechende<br />

Versicherungsschutz wieder hergestellt ist. Der Emittent hat<br />

unabhängig davon, ob das Flugzeug am Boden bleiben muss<br />

oder nicht, einen Anspruch auf Leasingratenzahlungen.<br />

Kaskoversicherung<br />

Gemäß Leasingvertrag hat Emirates durch die All-Gefahren-<br />

Kaskoversicherung (Krieg und Terrorismus werden gesondert<br />

versichert) unter Einbeziehung eines Selbstbehalts von derzeit<br />

bis zu 1 Mio. USD je Schadensereignis einen Versicherungsbetrag<br />

abzudecken, der sich durch eine Wertetabelle<br />

im Leasingvertrag bestimmt. Die Werte der Tabelle stellen die<br />

zu versichernden Beträge im Verlauf des Leasingvertrages<br />

bei der jeweiligen Erneuerung der Kaskoversicherung dar. In<br />

der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft Versicherungsbeträge<br />

in bestimmten Monaten während des Leasingvertrages<br />

angegeben.<br />

115


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

JEWEILS<br />

ZUM 31. DEZEMBER<br />

VERSICHERUNGSWERTE<br />

IN USD<br />

2009 252.000.000<br />

2010 241.920.000<br />

2011 232.244.000<br />

2012 222.955.000<br />

2013 214.037.000<br />

2014 205.476.000<br />

2015 197.257.000<br />

2016 189.367.000<br />

2017 181.793.000<br />

2018 174.522.000<br />

2019 167.542.000<br />

2020 160.841.000<br />

2021 154.408.000<br />

2022 148.232.000<br />

2023 142.303.000<br />

2024 136.611.000<br />

2025 131.147.000<br />

2026 125.902.000<br />

2027 120.866.000<br />

Darüber hinaus wird Emirates das Flugzeug im Rahmen<br />

einer zusätzlichen Kaskoversicherung zur Abdeckung des<br />

Kriegs- und Terrorismusrisikos mit seiner gesamten Flotte<br />

versichern. Die Flotte ist mit einer Gesamtschadenssumme<br />

i.H.v. mindestens 600 Mio. USD pro Jahr versichert. Für den<br />

besonderen Fall der Beschlagnahmung oder der staatlichen<br />

Übernahme des Flugzeuges beträgt die Gesamtschadenssumme<br />

bis zu 200 Mio. USD pro Jahr.<br />

Im Falle eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz<br />

von Seiten des Versicherers nach internationalen<br />

Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Versicherung<br />

bestimmte, kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die<br />

einzelnen Versicherungen müssen hierbei dem Endorsement<br />

AVN 67B, welches einen einheitlichen Industriestandard im<br />

Flugzeugversicherungsmarkt zugunsten von Leasinggebern<br />

und finanzierenden Banken gewährt, entsprechen.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht),<br />

Personen- und Sachschäden, Gepäckschäden, Transportgutschäden,<br />

ist das Flugzeug mit einer Einzelfallhöchstsumme<br />

von mindestens 1 Mrd. USD zu versichern. Personenschäden,<br />

die nicht am Flug beteiligte Dritte erleiden und<br />

die aus Produkthaftungsgesichtspunkten resultieren, sind<br />

mit mindestens 25 Mio. USD als Einzelfallhöchstsumme zu<br />

versichern. Schäden gegenüber Dritten in Bezug auf Kriegsund<br />

Terrorismusgefahren sind mit mindestens 750 Mio.<br />

USD versichert. Die Haftpflichtversicherungen müssen von<br />

Emirates zugunsten des Emittenten bis zu zwei Jahre nach<br />

Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten<br />

12-Year-Checks aufrechterhalten werden, je nachdem<br />

welcher Zeitpunkt der frühere ist.<br />

Vertragsstörungen<br />

Der Leasingvertrag enthält eine Reihe von möglichen Kündigungsgründen<br />

für den Emittenten. Diese umfassen u.a. die<br />

folgenden Ereignisse:<br />

Verletzung von fälligen Zahlungspflichten des Leasingnehmers<br />

nach mehr als fünf Bankarbeitstagen;<br />

Fehlende Versicherung des Flugzeuges durch Verschulden<br />

des Leasingnehmers;<br />

Sonstige vertragliche Verpflichtungen werden von Emirates<br />

nicht eingehalten und nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

nach Erhalt einer Aufforderung von dem Emittenten oder<br />

dem Sicherheitentreuhänder erfüllt;<br />

Emirates gibt fehlerhafte Erklärungen ab oder macht inkorrekte<br />

Angaben im Rahmen der Vertragsdokumentation<br />

mit dem Emittenten oder Angaben von Emirates in einem<br />

wichtigen Aspekt erweisen sich als unrichtig und dies führt<br />

nach begründeter Auffassung des Emittenten zu einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung von Emirates, den Verpflichtungen<br />

unter der Vertragsdokumentation nachzukommen;<br />

Verlust erforderlicher Genehmigungen, sodass die<br />

Rechte des Emittenten und der Darlehensgeber erheblich<br />

negativ beeinflusst werden;<br />

Ein besicherter Gläubiger übernimmt wesentliche Teile<br />

des Vermögens oder des Geschäftsbetriebes des Leasingnehmers;<br />

116


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Emirates gibt seine Insolvenz bekannt;<br />

Emirates kommt fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />

nach, führt Verhandlungen über eine Umstrukturierung<br />

seiner Verbindlichkeiten oder stimmt einem Umstrukturierungsplan<br />

ohne vorherige Zustimmung des Emittenten zu;<br />

Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über 25 Mio. USD,<br />

die nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht ausgeglichen<br />

oder fällig gestellt werden, weil ein Kündigungsgrund<br />

durch Verschulden des Leasingnehmers unter den<br />

Finanzierungsdokumenten eingetreten ist;<br />

Emirates gibt seinen Geschäftsbetrieb als Fluggesellschaft<br />

auf oder droht diesen aufzugeben ohne Zustimmung<br />

des Emittenten;<br />

Das Flugzeug wurde beschlagnahmt oder anderweitig<br />

dem Besitz des Leasingnehmers entzogen und dieser<br />

kann das Flugzeug nicht innerhalb von 14 Tagen wieder<br />

in Besitz nehmen, vorausgesetzt dies ist kein Verlustfall;<br />

Emirates verliert durch eigenes Verschulden eine Lizenz<br />

oder Erlaubnis, das Flugzeug zu betreiben, und dies führt<br />

zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verpflichtungen<br />

unter dem Leasingvertrag mit dem Emittenten und<br />

diese Lizenz/Erlaubnis wird nicht innerhalb von 30 Tagen<br />

zurückerlangt oder ersetzt;<br />

Deregistrierung des Flugzeuges oder der Flugzeughypothek;<br />

Nichteinhaltung der Rückgabebedingungen unter dem<br />

Leasingvertrag;<br />

Emirates veräußert oder gibt bekannt, den gesamten<br />

oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes<br />

zu veräußern;<br />

Emirates verweigert die Erfüllung von Verpflichtungen unter<br />

den abgeschlossenen Verträgen, insbesondere auch<br />

der Restwertsicherung, mit dem Emittenten.<br />

Für den Fall, dass im Leasingvertrag definierte Vertragsstörungen<br />

(siehe oben) eintreten, die Emirates zu vertreten hat,<br />

haben der Emittent und in bestimmten Fällen die NORD/LB<br />

als Sicherheitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag<br />

zu kündigen. In diesem Fall ist Emirates verpflichtet, das<br />

Flugzeug unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rückgabebedingungen<br />

zurückzugeben und alle ausstehenden<br />

Zahlungen an den Emittenten zu leisten und zusätzlich den<br />

in der Tabelle aufgeführten Kündigungswert („Kündigungswert“).<br />

Emirates ist darüber hinaus verpflichtet, dem Emittenten<br />

alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit<br />

der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages entstehen.<br />

Dies bedeutet, dass sowohl Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

(siehe Seite 98) der Darlehensgeber wie auch Kosten für die<br />

Wiederinbesitznahme des Flugzeuges zu erstatten sind. Darüber<br />

hinaus sind auch Zahlungen zu leisten, um den Zustand<br />

des Flugzeuges entsprechend den Rückgabebedingungen<br />

herzustellen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Kündigungswerte<br />

zum Ende eines Kalenderjahres, die zur Zahlung<br />

anstehen, sollte es zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

aufgrund einer von Emirates verursachten Vertragsstörung<br />

kommen.<br />

// JÄHRLICHE KÜNDIGUNGSWERTE<br />

ZUM ENDE EINES JAHRES<br />

IN DEN JAHREN IN USD IN EUR<br />

2009 181.016.064 69.237.792<br />

2010 165.931.392 63.467.976<br />

2011 150.846.720 58.026.302<br />

2012 135.762.048 53.070.927<br />

2013 120.677.376 48.115.552<br />

2014 105.592.704 43.160.177<br />

2015 90.508.032 38.204.802<br />

2016 75.423.360 33.249.427<br />

2017 60.822.265 28.294.052<br />

2018 49.308.794 23.338.677<br />

2019 37.033.901 18.383.302<br />

2020 23.951.830 13.427.927<br />

2021 101.160.000 -<br />

2022 84.300.000 -<br />

2023 67.440.000 -<br />

2024 50.580.000 -<br />

2025 33.720.000 -<br />

2026 16.860.000 -<br />

2027 - -<br />

117


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Der durch den Leasingvertrag vereinbarte Kündigungswert<br />

deckt das ausstehende Fremdkapital und das zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt noch ausstehende Einlagekapital (exkl. Agio) ab.<br />

Ab Jahr 12 wurde die Annahme getroffen, dass der Wechselkurs<br />

EUR/USD 1,4076 entspricht. Sollte Emirates nicht<br />

alle Zahlungen leisten und der Emittent innerhalb von zwei<br />

Jahren das Flugzeug veräußern, so wird der dann erzielte<br />

Veräußerungserlös mit den noch ausstehenden Zahlungen<br />

von Emirates verrechnet.<br />

Vorzeitige Vertragsbeendigung in<br />

ausserordentlichen Fällen<br />

Bei Eintritt von im Leasingvertrag definierten Ereignissen, die<br />

weder von Emirates noch von dem Emittenten zu vertreten<br />

sind und die eine Vertragsfortführung für Emirates bzw. für<br />

die an der Finanzierungsstruktur Beteiligten unzumutbar<br />

machen und die durch eine Umstrukturierung nicht vermieden<br />

werden können, haben Emirates oder der Emittent das<br />

Recht, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. Gründe<br />

hierfür sind beispielsweise Gesetzesänderungen, nach denen<br />

die Verpflichtungen unter den bereits abgeschlossenen<br />

Verträgen entweder für den Leasinggeber oder den Leasingnehmer<br />

nicht mehr rechtlich verbindlich sind; z.B. wenn es<br />

im Registrierungsstaat des Flugzeuges (Dubai) ungesetzlich<br />

sein sollte, dass der Leasinggeber das Eigentum an einem<br />

Flugzeug hat. Der Emittent überträgt in diesem Fall das<br />

Eigentum an dem Flugzeug auf Emirates gegen Zahlung des<br />

vereinbarten Verlustwertes (siehe Seite 94 unter „Versicherungen“<br />

die entsprechenden Versicherungswerte).<br />

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung des Leasingvertrages<br />

durch Verlust oder Zerstörung des Flugzeuges<br />

oder einen vertraglich definierten Totalverlust des Flugzeuges<br />

ist von Emirates der durch entsprechende Versicherungen<br />

abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den<br />

unter „Versicherungen“ in der Tabelle auf Seite 94 dargestellten<br />

Versicherungswerten.<br />

Bei Eintritt einer im Leasingvertrag definierten Vertragsstörung,<br />

die vom Emittenten oder einer seinem Umfeld zurechenbaren<br />

Gesellschaft zu vertreten ist, hat Emirates ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses betrifft beispielsweise<br />

die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Emittenten,<br />

sowie das unrechtmäßige Eingreifen des Emittenten in<br />

den laufenden Betrieb des Flugzeuges. In diesem Fall kann<br />

Emirates das Flugzeug von dem Emittenten erwerben. Der<br />

Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus den von drei<br />

unabhängigen Wertgutachtern jeweils ermittelten Marktwerten<br />

des Flugzeuges.<br />

Neben den vorstehend genannten außerordentlichen Kündigungen<br />

hat Emirates nach der Übernahme des Flugzeuges keine<br />

weiteren Rechte den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.<br />

Rückgabe des Flugzeuges<br />

Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages an den Emittenten in einem Zustand<br />

zurückgeben, der sich aus einer sorgfältigen Nutzung des<br />

Flugzeuges, entsprechend den im Leasingvertrag spezifizierten<br />

Verpflichtungen, ergibt.<br />

Bei Beendigung des Leasingvertrages, sofern das Flugzeug<br />

nicht von Emirates erworben wird, hat Emirates das Flugzeug<br />

im vertragsgemäßen Zustand auf einem noch zu vereinbarenden<br />

Flughafen an den Emittenten zurückzugeben.<br />

Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass das Flugzeug nicht<br />

nur wesentliche Checks durchlaufen hat, sondern alle Komponenten<br />

des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen<br />

festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das Flugzeug<br />

(von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte Zeit<br />

ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im<br />

Luftverkehr unmittelbar betrieben werden kann. Alle vom<br />

Hersteller oder von Behörden gesetzten Richtlinien und Vorschriften<br />

sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist mit einer<br />

weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.<br />

Emirates ist zu Rückgabekompensationszahlungen und zur<br />

Einhaltung bestimmter Verpflichtungen in Bezug auf den<br />

Zustand des Flugzeuges verpflichtet. Die Rückgabekompensationszahlungen<br />

decken vor allem die Triebwerke und<br />

damit zusammenhängende kurzlebigere Triebwerksteile, das<br />

Fahrgestell und das Flugzeug selbst ab. Die entsprechende<br />

Zahlung wird kalkuliert durch Multiplikation des entsprechenden<br />

Satzes mit der Abnutzung (z.B. der Anzahl der vollständigen<br />

Monate) seit der letzten Kontrolle. In Bezug auf das<br />

118


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Fahrgestell bedeutet dies, dass das Fahrgestell bei Rückgabe<br />

des Flugzeuges noch physisch, d.h. vom technischen<br />

Zustand seit der letzten großen Wartung, mindestens 50 %<br />

seiner Nutzbarkeit aufweisen muss. Emirates kann dann<br />

durch entsprechende Zuzahlungen den Emittenten bis zum<br />

vollen Nutzungsgrad kompensieren.<br />

Die Kombination von Rückgabebedingungen unter dem<br />

Leasingvertrag und Rückgabekompensationszahlungen führt<br />

dazu, dass das Flugzeug bei Beendigung des Leasingvertrages<br />

als „full life condition“ Flugzeug angesehen werden kann.<br />

Der Begriff „full life condition“ bezeichnet einen Zustand des<br />

Flugzeuges und der Teile, der einem Betriebsstundenzustand<br />

der wesentlichen Trieb-werks- und Flugzeugbauteile von null<br />

(„zero hours“) seit der letzten großen Wartung entspricht.<br />

Finanzierungsverträge<br />

Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der transaktionsabhängigen<br />

Kosten erfolgt über Finanzierungsverträge<br />

mit der Norddeutschen Landesbank Girozentrale („NORD/<br />

LB“ oder „Sicherheitentreuhänder“) und der Industrial and<br />

Commercial Bank of China (ME) Limited („ICBC“) zusammen<br />

(„Darlehensgeber“ oder „Banken“), die das langfristige Darlehen<br />

gewähren werden.<br />

Langfristiges Darlehen<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 einen Darlehensvertrag<br />

über ein langfristiges Darlehen mit den Darlehensgebern<br />

i.H.v. bis zu 131 Mio. USD. unterzeichnet. Die ICBC hat sich<br />

dabei verpflichtet, einen Darlehensbetrag i.H.v. 100 Mio. USD<br />

bereitzustellen und die NORD/LB einen Darlehensbetrag<br />

i.H.v. bis zu 31 Mio. USD. Das Darlehen dient zweckgebunden<br />

der teilweisen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges.<br />

Das Darlehen beinhaltet eine Darlehenstranche A („Tranche<br />

A“) i.H.v. bis zu 121 Mio. USD und eine Darlehenstranche<br />

B („Tranche B“) i.H.v. 10 Mio. USD. Die Valutierung des<br />

Darlehens erfolgt zwei Tage nach Anforderung des Darlehens<br />

durch den Darlehensnehmer. Die Auszahlung des Darlehens<br />

wird aufgrund der Mitteilung von Emirates über die geplante<br />

Auslieferung des Flugzeuges erfolgen. Die Laufzeit der<br />

Tranche A beträgt zwölf Jahre ab Auszahlung des Darlehens<br />

und die der Tranche B 15 Jahre. Die Tranche A wird annuitätisch<br />

monatlich nachschüssig über die Darlehenslaufzeit<br />

von zwölf Jahren getilgt. Auf die Tranche B werden über die<br />

ersten zwölf Jahre ausschließlich Zinszahlungen geleistet.<br />

Danach wird die Tranche B über die verbleibende Darlehenslaufzeit<br />

ab dem Jahr 13 bis Jahr 15 annuitätisch getilgt. Einmal<br />

zurückgeführte Beträge können nicht erneut in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Die NORD/LB wird bei Bedarf ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

zur Verfügung stellen und hat eine Kontokorrentkreditlinie<br />

zugesagt.<br />

Die Darlehen unterliegen marktüblichen Auszahlungsvoraussetzungen.<br />

Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig in USD an die<br />

Darlehensgeber zu leisten. Die Zinszahlungen basieren auf<br />

den 7-Jahres- und 12-Jahres-USD-Zinssätzen plus den<br />

entsprechenden Margen für Tranche A und Tranche B. Die<br />

Marge für Tranche A beträgt 3,01 % p.a. und für Tranche B<br />

3,40 % p.a.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche<br />

Landesbank Girozentrale und die Industrial and Commercial<br />

Bank of China (ME) Limited an dem wirtschaftlichen,<br />

rechtlichen und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes<br />

nicht mitgewirkt haben und keinerlei Haftung für den<br />

Eintritt des wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Erfolges des<br />

Beteiligungsangebotes übernehmen. Im Rahmen der Darlehensverträge<br />

hat sich der Emittent verpflichtet, die Darlehensgeber<br />

von allen Prospekthaftungsansprüchen freizustellen.<br />

Der Emittent hat den Darlehensgebern alle zusätzlichen<br />

Kosten auszugleichen, die den Darlehensgebern während<br />

der Laufzeit des Darlehensvertrages gegebenenfalls durch<br />

zusätzliche Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf Einkommen<br />

und Ertrag) sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen in Bezug auf das Darlehen entstehen.<br />

Die NORD/LB und die ICBC werden für die Bearbeitung<br />

des langfristigen Darlehens eine einmalige Vergütung i.H.v.<br />

119


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

0,25 % des jeweiligen Darlehensbetrages erhalten. Des<br />

Weiteren erhält die ICBC eine Bereitstellungsgebühr i.H.v.<br />

0,30 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages vom<br />

15. Juli 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens und die<br />

NORD/ LB 0,3 % p.a. des angeforderten Darlehensbetrages<br />

vom 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens.<br />

Die einmalige Vergütung und die Bereitstellungsgebühr sind<br />

bei Auszahlung des Darlehens fällig. Darüber hinaus erstattet<br />

der Emittent den Darlehensgebern die rechtlichen Beratungskosten<br />

für die Erarbeitung der Vertragsdokumentation.<br />

Sollte der Emittent das Darlehen vorzeitig zurückzahlen<br />

müssen, da es zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages<br />

auf Grund einer Vertragsstörung durch Emirates<br />

kommt, so hat der Emittent eine Entschädigungszahlung<br />

i.H.v. 2,75 % des dann ausstehenden langfristigen Darlehensbetrages<br />

der NORD/LB zu leisten. In Fällen einer vorzeitigen<br />

Rückzahlung des Darlehens, die ausschließlich auf<br />

der Entscheidung des Emittenten beruht, muss der Emittent<br />

eine Entschädigungszahlung leisten, soweit den Darlehensgebern<br />

ein Schaden aus veränderten Liquiditätskosten zum<br />

Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens entsteht. Dieser<br />

Schaden ergibt sich dann, wenn die Liquiditätskosten der<br />

Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens<br />

über die Restlaufzeit des Darlehens geringer als 1,82 %<br />

p.a. für die Tranche A und 2,01 % für die Tranche B sind.<br />

Die Darlehensgeber haben das Recht, das langfristige Darlehen<br />

zu kündigen, wenn eine Inanspruchnahme des Darlehens<br />

nicht bis zum 15. Juni 2010 erfolgt ist. Die Darlehensgeber<br />

sind außerdem berechtigt, das langfristige Darlehen<br />

aus wichtigem, im Verhalten des Emittenten liegendem<br />

Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder<br />

teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündigungsgründe<br />

sind z.B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende)<br />

Insolvenz des Emittenten, die Bestellung einer Sicherheit am<br />

Flugzeug ohne Zustimmung der Darlehensgeber, Veränderungen<br />

des Leasingvertrages und der dazugehörenden<br />

Dokumente ohne Zustimmung der Darlehensgeber, die Änderung<br />

der gesellschaftsrechtlichen Kontrolle des Komplementärs<br />

oder des Geschäftsführenden Kommanditisten des<br />

Emittenten ohne Zustimmung der Darlehensgeber sowie eine<br />

wesentliche Vertragsverletzung unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen.<br />

Darüber hinaus kann eine Vertragsstörung<br />

unter dem Leasingvertrag, die im Verhalten von Emirates<br />

begründet ist, zu einer sofortigen Kündigung des langfristigen<br />

Darlehens führen.<br />

Im Rahmen des langfristigen Darlehens und der darin enthaltenen<br />

Sicherheitentreuhandvereinbarung hat der Emittent<br />

zur Besicherung des langfristigen Darlehens der NORD/<br />

LB als Sicherheitentreuhänder Sicherheiten eingeräumt.<br />

Dazu gehört die Abtretung aller Rechte des Emittenten<br />

aus dem Leasingvertrag mit Emirates, der Vereinbarung<br />

mit Emirates über die Abtretung von Ansprüchen aus der<br />

Kaufvertragsübernahmevereinbarung („Purchase Agreement<br />

Assignment“) inklusive aller Versicherungsansprüche. Dem<br />

Sicherheitentreuhänder werden zudem die Sicherheiten an<br />

den Gewährleistungsansprüchen am Sky Cloud-A380 und<br />

den Triebwerken gegen den jeweiligen Hersteller übertragen.<br />

Weiterhin wird das Flugzeug inklusive aller seiner Bestandteile<br />

im Rahmen eines Pfandrechts nach englischem Recht<br />

bis zur Rückführung aller Darlehensverpflichtungen des<br />

Emittenten an die Darlehensgeber verpfändet. Die NORD/LB<br />

ist darunter berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen<br />

des Emittenten gegenüber der NORD/LB und<br />

der ICBC nach eigenem Ermessen zu verwerten, falls ein<br />

Kündigungsgrund bei einem der mit den Darlehensgebern<br />

abgeschlossenen Verträgen oder ein Kündigungsgrund unter<br />

dem bestehenden Leasingvertrag vorliegt, den der Emittent<br />

zu vertreten hat.<br />

Bei einer Kündigung oder Beendigung des Leasingvertrages<br />

kann der Emittent unter der Voraussetzung, dass er seinen<br />

Verpflichtungen unter den Darlehensverträgen nachkommt<br />

und nach Zustimmung der Darlehensgeber über einen entsprechenden<br />

Verwerter, die Verwertung/ Weitervermietung<br />

des Flugzeuges vornehmen. Die Darlehensgeber dürfen<br />

dann ihr Recht auf Verwertung des Flugzeuges aufgrund des<br />

Pfandrechtes nach englischem Recht nicht wahrnehmen.<br />

Die Verwertung bedarf der Zustimmung der NORD/LB als<br />

Sicherheitentreuhänder.<br />

120


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Die Darlehensgeber haben sich gewisse Mitspracherechte<br />

bei der Ausübung der Restwertsicherung (siehe Seite 125 f.)<br />

einräumen lassen. Sollte Emirates die erste oder zweite Verlängerungsoption<br />

nicht ausüben und auch kein Kaufinteresse<br />

am Flugzeug bekunden, so können die Darlehensgeber den<br />

Emittenten auffordern, die Restwertsicherung in Anspruch<br />

zu nehmen, wenn die drei eingeholten Gutachten von AVAC,<br />

Avitas Inc. und ASCEND sog. „Soft Market Values“ des Flugzeuges<br />

im Durchschnitt von unter 10 Mio. USD aufweisen.<br />

Sollten die gutachterlichen Werte über 10 Mio. USD liegen,<br />

so liegt die Entscheidung beim Emittenten, inwieweit er die<br />

Restwertsicherung in Betracht zieht.<br />

Gegenüber Emirates werden sich die Darlehensgeber<br />

verpflichten, bei jeder Verwertung die Rechte von Emirates<br />

unter dem Leasingvertrag zu wahren, vorausgesetzt, dass<br />

Emirates seine Verpflichtungen unter dem Leasingvertrag<br />

vollständig erfüllt. Darüber hinaus wird der Emittent zur<br />

Sicherung der Ansprüche des langfristigen Darlehens eine<br />

Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht auf die<br />

bei der NORD/LB geführten Konten abschließen.<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

Der Emittent hat am 8. Oktober 2009 einen Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag<br />

mit der NORD/LB abgeschlossen.<br />

Zusätzlich zu dem langfristigen Darlehen hat sich die NORD/<br />

LB gegenüber dem Emittenten bereit erklärt, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

i.H.v. bis zu 57 Mio. EUR zur Verfügung<br />

zu stellen. Dieses dient der eventuellen Zwischenfinanzierung<br />

des Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich<br />

für den Erwerb des Flugzeuges sowie für fondsund<br />

transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Sollte<br />

eine Inanspruchnahme des Darlehens nicht bis zum 15. Juni<br />

2010 erfolgen, so erlischt der Auszahlungsanspruch des<br />

Darlehensnehmers.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen sieht nachschüssige<br />

Zinszahlungen in Höhe des laufzeitkongruenten Einstandssatzes<br />

des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer<br />

Marge von 1,2 % p.a. zugunsten der Bank vor. Der Einstandssatz<br />

wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der neuen<br />

Zinsperiode festgestellt. Für die erste Zinsperiode wird der<br />

Zinssatz am Tag der Auszahlung festgelegt.<br />

Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Darlehensgeber<br />

zu belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind<br />

die bereits bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden<br />

Verträgen mit den Darlehensgebern.<br />

Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Als<br />

Gerichtsstand wurden englische Gerichte vereinbart.<br />

121


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Bei Auszahlung des Darlehens hat der Emittent an die<br />

NORD/LB eine einmalige Bearbeitungsgebühr i.H. v. 0,666 %<br />

des in Anspruch genommenen Darlehensbetrages zu zahlen,<br />

mindestens jedoch 0,40 % auf das zugesagte Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

plus 0,45 %%% auf das bei der NORD/LB<br />

in Anspruch genommene langfristige Darlehen. Sollte wie<br />

prognosegemäß angenommen das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

nicht gezogen werden, so ist am 5. Januar 2010<br />

die Mindestbearbeitungsgebühr zu leisten. Im Falle einer<br />

Beanspruchung des Zwischenfinanzierungsdarlehens ist die<br />

Bearbeitungsgebühr i.H.v. 0,666 % des in Anspruch genommenen<br />

Darlehensbetrages spätestens bei der endgültigen<br />

Rückführung des Zwischenfinanzierungsdarlehens zu leisten.<br />

verpflichtet, sicherzustellen, dass während der Laufzeit der<br />

Zwischenfinanzierung die Leasingraten zzgl. der vorhandenen<br />

Liquiditätsreserve des Emittenten nach Abzug aller<br />

Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen (Zinszahlungen,<br />

Gebühren und Tilgungen) jedes Kalenderquartal mindestens<br />

die in diesem Kalenderquartal zu zahlenden Zwischenfinanzierungszinsen<br />

abdecken. Darüber hinaus ist der Emittent<br />

verpflichtet, seinen Status als Objektgesellschaft („Single<br />

Purpose Company“) entsprechend dem Gesellschaftsvertrag<br />

(siehe: Gesellschaftszweck) aufrechtzuerhalten sowie<br />

dafür zu sorgen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse am<br />

Komplementär des Emittenten ohne Zustimmung der NORD/<br />

LB nicht ändern.<br />

Des Weiteren erhält die NORD/LB eine Bereitstellungsge -<br />

bühr i.H.v. 0,30 % p.a. des zugesagten Darlehensbetrages<br />

ab 20. August 2009 bis zur Auszahlung des Darlehens bzw.<br />

bis zur Auslieferung des Flugzeuges. Sie ist jedoch auch zu<br />

leisten, wenn es nicht zu einer Auszahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

kommt. Die Bereitstellungsgebühr ist<br />

spätestens bei Auslieferung des Flugzeuges zur Zahlung fällig.<br />

Das Darlehen ist vollständig 12 Monate nach der Auszahlung<br />

zurückzuführen. Der Emittent kann darüber hinaus auf eine<br />

Verlängerung der Laufzeit um drei Monate optieren, solange die<br />

Platzierungsgarantie verlängert wurde und mindestens 50 %<br />

des zugesagten Darlehens platziert und einbezahlt wurde.<br />

Der Emittent ist verpflichtet, 90 % der Beteiligungskapitaleinzahlungen<br />

(ohne Agio) von Anlegern und alle sonstigen<br />

Mittelzuflüsse (z.B. aus einer möglichen frühzeitigen Veräußerung<br />

des Flugzeuges) zur Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

zu verwenden. Einmal zurückgeführte Beträge<br />

können nicht erneut in Anspruch genommen werden.<br />

Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

aus wichtigem Grund ganz oder teilweise kündigen und<br />

die Rückführung dieses Darlehens einfordern, wenn der<br />

Emittent seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht<br />

nachkommt oder ein Kündigungsgrund unter dem langfristigen<br />

Darlehen oder der Kontokorrentkreditlinie besteht.<br />

Der Emittent hat sich im Rahmen der Zwischenfinanzierung<br />

Zusätzlich dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche<br />

des Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag<br />

vom 8. Oktober 2009 nach deutschem Recht<br />

90 % seiner zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf<br />

Einzahlung der übernommenen Kapitaleinlagen (jeweils ohne<br />

Agio) an die NORD/LB abgetreten und am 8. Oktober 2009<br />

seine Ansprüche aus der Platzierungsgarantievereinbarung<br />

an die NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der Emittent<br />

verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen<br />

der Anleger zzgl. Agio auf ein Anderkonto bei der Berenberg<br />

Bank geleistet werden. Dieses Konto wird an die NORD/LB<br />

aufgrund einer Verpfändungsvereinbarung verpfändet.<br />

Der Emittent hat sich außerdem verpflichtet, das Flugzeug<br />

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bank zu<br />

belasten oder zu veräußern, ausgenommen sind die bereits<br />

bestehenden Verpflichtungen unter den bestehenden Verträgen<br />

mit der NORD/LB. Vertritt die Bank die begründete Auffassung,<br />

dass der Emittent seinen Verpflichtungen unter dem<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen wird,<br />

so hat die Bank das Recht, von dem Emittenten zusätzliche<br />

Sicherheiten zu fordern.<br />

Das Zwischenfinanzierungsdarlehen unterliegt deutschem<br />

Recht. Als Gerichtsstand wurde Hannover vereinbart.<br />

122


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Kontokorrentkreditrahmen<br />

Neben dem langfristigen Darlehen wurde dem Emittenten<br />

mit Schreiben vom 20. August 2009 von der NORD/LB eine<br />

Kontokorrentkreditlinie i.H.v. USD 3 Mio. zugesagt.<br />

Der bei Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie anfallende<br />

Zinssatz ist variabel und ergibt sich aus einem von<br />

der NORD/LB zu bestimmenden Zinssatz zzgl. einer noch<br />

zu bestimmenden Marge. Bereitstellungskosten entstehen<br />

nicht. Eine Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie ist<br />

nach der Prognoserechnung nicht vorgesehen.<br />

Platzierungsgarantievereinbarung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft verliert oder aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen wird, verpflichtet sich<br />

die Garantiegeberin eine Beteiligung in der ausgefallenen<br />

Höhe Zug um Zug gegen Einzahlung der Kapitaleinlage zu<br />

übernehmen.<br />

Den Garantiegebern werden gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von<br />

684 TEUR zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer<br />

bezahlt.<br />

Dienstleistungs-/ Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Eine Platzierung des erforderlichen Mindesteinlagekapitals<br />

zur Realisierung des Projektes wird dem Emittenten von der<br />

HANSA TREUHAND Finance und Hermann Ebel („zusammen<br />

auch Garantiegeber genannt“) aufgrund der von ihr zu<br />

Gunsten der Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />

begebenen Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September<br />

2009 garantiert.<br />

Die Garantiegeber garantieren der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Gesamtschuldner unwiderruflich, dass sich bis zum<br />

Stichtag <strong>Invest</strong>oren unmittelbar oder mittelbar als Treugeber<br />

an der Beteiligungsgesellschaft mit Kapitaleinlagen in Höhe<br />

einer Summe von 80.000.000 USD bzw. dem zum Erwerbszeitpunkt<br />

des Objektes vorherrschenden EUR/USD-Wechselkurs<br />

entsprechenden EUR-Betrag beteiligt haben und<br />

diese Einlagen bis zu diesem Zeitpunkt der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder einer Treuhänderin ausgezahlt worden sind.<br />

Für den Fall, dass Beteiligungen in dieser Höhe nicht zum<br />

Stichtag erfolgt sind, verpflichtet sich die Garantiegeberin,<br />

sich in Höhe des fehlenden Betrages an der Gesellschaft<br />

Zug um Zug gegen Einräumung eines entsprechenden Anteils<br />

an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe des fehlenden<br />

Betrages zu beteiligen.<br />

In Fällen, in denen Platzierungen zum Stichtag bereits erfolgt<br />

sind, jedoch die Kapitaleinlage nicht in der genannten Weise<br />

erbracht wurden und der entsprechende Anteilszeichner aus<br />

diesem Grund sein Recht auf Einräumung einer Beteiligung<br />

Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit dem Anbieter dieser Vermögensanlage<br />

und anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt<br />

es sich um einmalig zu erbringende Leistungen, insbesondere<br />

während der <strong>Invest</strong>itions- und Einlagekapitalplatzierungsphase,<br />

sowie fortlaufende Leistungen während des Prognosezeitraums<br />

oder Teilen davon. Alle nachfolgenden Verträge<br />

mit Ausnahme des Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrages unterliegen deutschem Recht.<br />

Assets-Management- und Remarketing-Vertrag<br />

Der Emittent hat mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH („Doric“) am 12. Oktober 2009 einen Asset-Management-<br />

und Remarketing-Vertrag abgeschlossen, unter welchem<br />

die Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in Bezug auf die<br />

Verwaltung und Verwertung des Flugzeuges beauftragt wird.<br />

Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die<br />

Einhaltung der Verpflichtungen des Leasingnehmers Emirates<br />

überwacht, die dieser entsprechend dem bestehenden Leasingvertrag<br />

zu erfüllen hat („laufendes Asset Management“).<br />

Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des Flugzeuges,<br />

um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in Bezug auf<br />

die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen zu<br />

überprüfen.<br />

123


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Asset Monitoring<br />

Reports („Kontrollbericht“). Dieser soll unter anderem<br />

eine Zusammenfassung und eine Vorausschau in Bezug auf<br />

den Sky Cloud-A380, einen Soll-Ist-Vergleich der Einnahmen<br />

und Ausgaben des Emittenten sowie eine Aufstellung der<br />

geleisteten Ausschüttungen mit einem Vergleich zu den im<br />

Prospekt gemachten wirtschaftlichen Angaben beinhalten.<br />

Im Falle von Ereignissen, die nicht Teil des laufenden Asset<br />

Managements sind, z.B. bei Vertragsstörungen des Leasingnehmers,<br />

hat die Doric den Emittenten davon zu informieren,<br />

den Umfang der zusätzlichen Maßnahmen zu benennen,<br />

die aufgrund des Eintritts des Ereignisses voraussichtlich<br />

erforderlich sind, und den Emittenten bei der Umsetzung der<br />

Maßnahmen zu unterstützen („Außerordentliche Ereignisse“).<br />

Des Weiteren hat die Doric das Recht, unter bestimmten<br />

Umständen als exklusiver Remarketing- Beauftragter des<br />

Emittenten zu handeln. Sollte sie diese Aufgabe nicht übernehmen,<br />

wird sie den Emittenten bei der Suche nach einem<br />

Remarketing-Beauftragten unterstützen. Sämtliche Kosten,<br />

die hierfür entstehen, sowie dessen Vergütung sind vom<br />

Emittenten zu tragen.<br />

Im Rahmen des Remarketing wird die Doric Gespräche mit<br />

potenziellen Käufern und Anschlussleasingnehmern führen<br />

und entsprechende Vertragsverhandlungen für den Emittenten<br />

initiieren und ggf. führen.<br />

In Bezug auf das Flugzeug und alle Verpflichtungen aus dem<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist die Doric<br />

berechtigt, gegenüber Dritten (Behörden, Darlehensgebern,<br />

Versicherungsunternehmen und ähnlichen Institutionen), den<br />

Emittenten vollumfänglich zu vertreten. Sie kann hierfür auch<br />

andere Personen beauftragen, bleibt aber weiterhin für die<br />

Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit dem Asset-<br />

Management- und Remarketing-Vertrag verantwortlich. Die<br />

Doric ist nicht berechtigt, unternehmerische oder geschäftsführende<br />

Tätigkeiten auszuüben sowie für oder im Namen des<br />

Emittenten finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die einen<br />

Betrag von 1 Mio. USD übersteigen. Weitergehende Entscheidungen,<br />

bedürfen der Abstimmung und Genehmigung durch<br />

den Emittenten.<br />

Die Doric ist mit Einwilligung des Emittenten berechtigt, Dritte<br />

mit den oben genannten Aufgaben unter zu beauftragen,<br />

bleibt aber weiterhin für die Erfüllung dieser Aufgaben vollumfänglich<br />

verantwortlich.<br />

Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag hat eine<br />

Laufzeit von 19 Jahren. Der Vertrag endet automatisch mit<br />

der Beendigung der Liquidation des Emittenten. Die Ansprüche<br />

auf die nachfolgend aufgeführten Vergütungen und Erstattungen<br />

bleiben von einer Auflösung des Vertrages jedoch<br />

unberührt.<br />

Als Vergütung für die Übernahme des laufenden Asset<br />

Managements sowie die Erstellung des Kontrollberichts etc.<br />

erhält die Doric von dem Emittenten eine Vergütung i.H.v.<br />

rund 305 TEUR. p.a. Für das Jahr 2009 fällt sie unabhängig<br />

hiervon in Höhe von 1/12 an und ist bei Auslieferung des<br />

Flugzeuges zu leisten. In den folgenden Jahren bis zur Aufhebung<br />

des Vertrages erfolgt die Vergütung in vier gleichen<br />

Beträgen, jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals.<br />

Die Vergütung ist zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Ab dem Jahr<br />

2011 erhöht sich die Vergütung gegenüber der für das Vorjahr<br />

anfallenden Vergütung um 2,25 % p.a.<br />

Daneben erhält die Doric im Falle eines Totalverlustes des<br />

Flugzeuges eine Vergütung i.H.v. 3 % und Hansa Treuhand<br />

Finance GmbH & Co. KG („HANSA TREUHAND “) 1 % der Versicherungszahlungen.<br />

Die Vergütung ist ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug<br />

berechtigt ist, und hat in der Währung zu erfolgen, in der<br />

die Zahlung der Versicherungsleistungen erfolgt. Die Vergütung<br />

ist fällig und innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt der<br />

Versicherungsleistungen durch den Emittenten zahlbar.<br />

Ist das Flugzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs<br />

Monaten nicht im Betrieb und der Emittent generiert währenddessen<br />

keine Einkünfte, ist der Emittent berechtigt, die<br />

Zahlung der jährlichen Vergütung an die Doric aufzuschieben<br />

bis wieder Einkünfte erzielt werden und der Emittent in der<br />

Lage ist, ausstehende Verpflichtungen zu erfüllen.<br />

124


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Die Doric erhält weiterhin im Falle eines Verkaufs oder einer<br />

Weitervermietung (außer einer Weitervermietung an Emirates)<br />

die von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten arrangiert<br />

wurde sowie im Falle eines Kaufs des Flugzeugs durch Emirates<br />

oder ein mit Emirates verbundenes Unternehmen eine<br />

Remarketing-Vergütung. Die Remarketing-Vergütung beträgt<br />

4 % des Veräußerungserlöses, bzw. 4 % der Summe der<br />

unter einem Anschlussleasingvertrag erzielten Leasingraten.<br />

Diese Vergütung wird zwischen der Doric und HANSA TREU-<br />

HAND im Verhältnis 75 %/25 % aufgeteilt. Die Vergütung ist<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten, sofern der<br />

Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, und hat in der<br />

Währung zu erfolgen, in der der Erlös erfolgt ist. Die Remarketing-<br />

Vergütung ist fällig und zahlbar nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND. Im Falle<br />

eines Anschlussmietvertrag ist die Remarketing-Vergütung<br />

bei Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Leasingrate fällig und<br />

zahlbar.<br />

Zudem erhalten die Doric und die HANSA TREUHAND vom<br />

Emittenten erfolgsabhängige Vergütungen, die wie folgt<br />

entstehen:<br />

In jedem Jahr, in dem der Emittent aus einem von Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten arrangierten<br />

Leasingvertrag, einschließlich dem Leasingvertrag mit<br />

Emirates, höhere Nettoleasingraten erzielt als die im Rahmen<br />

der Prognoserechnung prognostizierten Leasingraten<br />

(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric<br />

und die HANSA TREUHAND jeweils 50 % von 20 % des<br />

Überschusses als zusätzliche Vergütung vom Emittenten<br />

(„Promote“). Der Promote ist fällig und zahlbar zum 15.<br />

Januar des Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die höhere<br />

Leasingrate erzielt worden ist und nach Rechnungsstellung<br />

durch die Doric und die HANSA TREUHAND.<br />

Bei einer Veräußerung des Flugzeuges durch die Doric<br />

oder einem von Doric beauftragten Dritten, erhält<br />

die Doric und die HANSA TREUHAND eine zusätzliche<br />

Vergütung i.H.v. jeweils 50 % von 20 % des Übererlöses,<br />

wenn der vom Emittenten erzielte Veräußerungserlös<br />

über dem für das Flugzeug gutachterlich festgestellten<br />

Mittelwert (AVAC Mittelwert inkl. „full life adjustment“) für<br />

das entsprechende Jahr liegt („Sales Fee“). Die Zahlung<br />

der Sales Fee ist innerhalb von 15 Arbeitstagen zu leisten,<br />

nachdem der Emittent den Veräußerungserlös vereinnahmt<br />

hat und seine Verbindlichkeiten zurückgezahlt<br />

worden sind.<br />

Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu leisten, sofern der Emittent zum Vorsteuerabzug berechtigt<br />

ist und werden in der Währung vom Emittenten geleistet, in<br />

der die Erlöse erzielt werden.<br />

Im Falle von Außerordentlichen Ereignissen ist Doric berechtigt,<br />

erforderliche Projektmanager und Flugzeugtechniker<br />

entsprechend den dann vorherrschenden Marktsätzen zu<br />

engagieren und die dabei entstehenden Kosten dem Emittenten<br />

in Rechnung zu stellen. Im Übrigen werden der Doric<br />

die Kosten und Auslagen vom Emittenten ersetzt, die im<br />

Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeiten anfallen,<br />

wie z.B. Kosten für Rechts- und Steuerberater und Hotelkosten.<br />

Die Vereinbarung mit der HANSA TREUHAND unter dem<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag ist in der Form<br />

eines echten Vertrages zugunsten Dritter abgeschlossen<br />

worden.<br />

Restwertsicherung<br />

Sofern Emirates dem Emittenten im Jahr 8 bzw. Jahr 10 der<br />

Leasingvertragslaufzeit über eine Beendigung des Leasingvertrages<br />

nach Jahr 10 bzw. Jahr 12 benachrichtigt, hat Doric als<br />

Asset Manager gemäß Asset-Management- und Remarketing-<br />

Vertrag eine Einschätzung hinsichtlich Verkauf oder Weitervermietung<br />

des Sky Cloud-A380 zu präsentieren. In dieser<br />

werden Handlungsalternativen für den Emittenten vorgestellt.<br />

Sofern ein Gesellschafterbeschluss gefasst wird, der einen<br />

Verkauf unter der Restwertsicherung vorsieht, ist der Asset<br />

Manager unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, dem<br />

Emittenten einen Veräußerungserlös zu sichern („Restwertsicherung“).<br />

Der Asset Manager seinerseits ist berechtigt,<br />

sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Restwertsicherung<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn er diesem<br />

zugleich einen Auftrag zur Vermarktung des Flugzeugs erteilt.<br />

Bei diesem Dritten handelt es sich um ein in der Luftfahrtin-<br />

125


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

dustrie renommiertes Unternehmen. Nach Übertragung ist<br />

der Asset Manager aus den Pflichten der Restwertsicherung<br />

entbunden. Seine Rechte und Verpflichtungen aus dem<br />

Asset Management und Remarketing Vertrag bleiben aber<br />

vollumfänglich bestehen Der Asset Manager oder (nach einer<br />

Übertragung) der Dritte werden nachfolgend einheitlich als<br />

der „Vermarktungsbeauftragte“ bezeichnet.<br />

Die Restwertsicherung bedeutet für den Emittenten, dass<br />

bei einer Veräußerung des Flugzeuges nach zehn oder zwölf<br />

Jahren ein Mindestveräußerungserlös für das Flugzeug<br />

erzielt werden kann. Dies wird dadurch erreicht, dass der<br />

Vermarktungsbeauftragte sich unter der Restwertsicherung<br />

verpflichtet hat, zusätzlich zu einem Veräußerungserlös,<br />

eine Zusatzzahlung zu leisten. Die Zuzahlung hängt davon<br />

ab, dass ein Verkauf nach zehn bzw. zwölf Jahren nach Beginn<br />

des Leasingvertrages erfolgt und ermittelt sich abhängig<br />

von der Höhe des tatsächlich am Markt erzielten USD-<br />

Veräußerungserlöses.<br />

Ermittlung der Zuzahlung<br />

Die Zuzahlung schafft einen Ausgleich bzw. Mindesterlös<br />

für den Emittenten, falls der Veräußerungserlös aus dem<br />

Flugzeugverkauf geringer als 42,84 % des ursprünglichen<br />

Kaufpreises von 210 Mio. USD („Kaufpreis“) ist. Hierdurch<br />

wird erreicht, dass der Veräußerungserlös nebst Zuzahlung<br />

für den Emittenten 43 % bzw. rund 90 Mio. USD beträgt,<br />

auch wenn z.B. nur ein Veräußerungserlös des Flugzeuges<br />

i.H.v. rd. 42 Mio. USD am Markt erreicht werden kann. Wird<br />

der Vermarktungsbeauftragte auf eine Zuzahlung aus der<br />

Restwertsicherung in Anspruch genommen und erzielt er bei<br />

einer nachfolgenden Verwertung einen Veräußerungserlös,<br />

der über 43 % liegt, wird dieser Mehrerlös zwischen Emittent<br />

und Vermarktungsbeauftragten zu gleichen Teilen aufgeteilt.<br />

Die Rechte des Asset Managers aus dem Asset Management<br />

und Remarketingvertrag bleiben hiervon unberührt.<br />

Die Zuzahlung unter der Restwertsicherung ist auf maximal<br />

24 % des Kaufpreises begrenzt. Diese Begrenzung greift nur<br />

dann, wenn der Veräußerungserlös weniger als 19 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises betragen würde. Das be deutet,<br />

dass bei einem Veräußerungserlös von Null eine Zuzahlung<br />

von rund 50 Mio. USD zu leisten ist. Die Markt abhängigkeit<br />

des Restwertes bei einer solchen Veräußerung des Flugzeuges<br />

wird somit begrenzt bzw. bei einem wirtschaftlich<br />

schwierigen Umfeld abgesichert.<br />

Für den Fall der Inanspruchnahme der Restwertsicherung<br />

veranschaulicht die untenstehende Tabelle den jeweiligen<br />

Gesamtveräußerungserlös, d.h. tatsächlicher Veräußerungs-<br />

// SZENARIEN DER RESTWERTSICHERUNG – Abweichungen von den PROGNOSEN 1<br />

VERKAUFSERLÖS 2 ZUZAHLUNG 1 MEHRERLÖSTEILUNG 2 GESAMTVERÄUSSE-<br />

RUNGSERLÖS FÜR KG 2<br />

GESAMTausschüttungen<br />

3<br />

46 % 0 % -1% 44 % 173 %<br />

43 % 0 % 0 % 43 % 170 %<br />

24 % 19 % 0 % 43 % 170 %<br />

19 % 24 % 0 % 43 % 170 %<br />

10 % 24 % 0 % 33 % 150 %<br />

0 % 24 % 0 % 24 % 130 %<br />

¹ Geringfügige Abweichungen basieren auf Rundungsdifferenzen.<br />

2<br />

In % des ursprünglichen Kaufpreises i.H.v. 210 Mio. USD.<br />

3<br />

In % des Einlagekapitals unter Berücksichtigung aller leasingvertraglichen Zahlungen, Verkaufsvergütungen und den prognostizierten Ausschüttungen bis<br />

zur Veräußerung. Es wird dabei unterstellt, dass der Veräußerungserlös und Zuzahlungen zu einem Wechselkurs von EUR/USD 1,4076 umgetauscht werden.<br />

126


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

erlös plus Zuzahlung, für den Emittenten in unterschiedlichen<br />

Szenarien. Sie zeigt auch die daraus resultierenden Gesamtausschüttungen<br />

für den Anleger.<br />

Das Wertgutachten von AVAC geht nach Jahr 12 von einem<br />

Marktwert des Flugzeuges (Mittelwert inkl. „full life adjustment“,<br />

s. S. 56) von rund 96 Mio. USD aus, die beiden<br />

anderen Gutachten von ASCEND bzw. BK Associates Inc.<br />

schätzen den Marktwert auf 129 Mio. USD (Base Value inkl.<br />

„full life adjustment“ von ASCEND) bzw. 147 Mio. USD (Base<br />

Value inkl. „full life adjustment“ von BK Associates Inc.).<br />

Für den Emittenten bedeutet dies, dass eine Zuzahlung<br />

erfolgt, die dazu führt, dass der Gesamtveräußerungserlös für<br />

den Emittenten mindestens rund 90 Mio. USD beträgt. Nur<br />

wenn der Veräußerungserlös rund 40 Mio. USD unterschreitet,<br />

wird der Betrag von 90 Mio. USD nicht erreicht. Dies führt<br />

gemäß Prognose dazu, dass nach Rückführung des noch<br />

ausstehenden Darlehens i.H.v. 10 Mio. USD Gesamtausschüttungen<br />

für den Anleger i.H.v. ca. 170 % innerhalb von<br />

zwölf Jahren erfolgen. Hierbei ist unterstellt, dass der USD-<br />

Gesamtveräußerungserlös zu einem Wechselkurs von EUR/<br />

USD 1,4076 umgetauscht wird.<br />

Bedingungen<br />

Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung liegt im Ermessen<br />

des Emittenten und in bestimmten Fällen im Ermessen<br />

der Darlehensgeber (siehe Seite 121) und muss vom Emittenten<br />

spätestens 19 Monate vor Ablauf der Leasinglaufzeit<br />

mit Emirates in Anspruch genommen werden. Generell ist<br />

davon auszugehen, dass die Restwertsicherung nur bei einer<br />

schwierigen oder unklaren Marktlage in Anspruch genommen<br />

wird. Die Inanspruchnahme der Restwertsicherung wird<br />

bedingt – unter Berücksichtigung der Interessen der Darlehensgeber<br />

– durch die Entscheidung des Emittenten, das<br />

Flugzeug zu veräußern.<br />

Die Restwertsicherung greift nur bei einer ordentlichen Beendigung<br />

des Leasingvertrages aufgrund der Nichtausübung<br />

der Verlängerungsoptionen von Emirates nach Jahr 10 oder<br />

Jahr 12. Bei Totalverlust des Flugzeuges enden die Verpflichtungen<br />

des Vermarktungsbeauftragten ebenso wie im Falle<br />

einer vorzeitigen Leasingvertragsbeendigung, unter anderem<br />

aufgrund einer Vertragsstörung durch Emirates (einschließlich<br />

Insolvenz). In diesen Fällen besteht keine Restwertsicherung,<br />

da in diesen Fällen eine vorzeitige Vermarktung erforderlich<br />

ist. Darüber hinaus können Ansprüche auf Zuzahlung<br />

nur geltend gemacht werden, wenn das Flugzeug sich bei<br />

Beendigung des Leasingvertrages in dem im Leasingvertrag<br />

vereinbarten Rückgabezustand befindet. Der Emittent<br />

hat im Zuge der Vermarktung und des Verkaufs durch den<br />

Vermarktungsbeauftragten zudem alles Erforderliche (wie z.B.<br />

Leistung von Stempelsteuern, Registrierungs- und Dokumentationssteuern)<br />

beizutragen, da ansonsten der Vermarktungsbeauftragte<br />

berechtigt ist, u.a. Zuzahlungen zu verweigern.<br />

Ablauf bei Inanspruchnahme<br />

Der Vermarktungsbeauftragte wird in einem ersten Schritt<br />

den technischen Zustand des Flugzeuges und andere<br />

standardmäßige Vertragsvoraussetzungen, wie z.B. die<br />

vertragsgemäße Versicherung des Flugzeuges prüfen. Der<br />

Vermarktungsbeauftragte wird den Emittenten fortlaufend –<br />

mindestens einmal monatlich – über alle Aktivitäten hinsichtlich<br />

des aktuellen Standes im Hinblick auf die Veräußerung<br />

informieren. Insbesondere ist der Vermarktungsbeauftragte<br />

verpflichtet, dem Emittenten potenzielle Interessenkonflikte –<br />

z.B. durch Vermarktung anderer, gleichartiger Flugzeuge – in<br />

Bezug auf die Vermarktung mitzuteilen. Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Weiterveräußerung des Flugzeuges werden<br />

bis zu einem Betrag von 1 % des Veräußerungserlöses vom<br />

Emittenten an den Vermarktungsbeauftragten erstattet.<br />

Bei Vorliegen eines Kaufangebotes für das Flugzeug hat<br />

der Vermarktungsbeauftragte 20 Geschäftstage, um das<br />

Flugzeug ggf. zu gleichen Konditionen zu erwerben (Vorkaufsrecht).<br />

wenn der Kaufpreis unter dem Wert von 43 %<br />

des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Der Vermarktungsbeauftragte<br />

kann das Flugzeug jederzeit auch selbst erwerben<br />

(Kaufoption). In diesem Fall wird ein Gutachten in Auftrag<br />

gegeben. Die Kosten des Gutachtens werden zwischen<br />

dem Vermarktungsbeauftragten und dem Emittenten hälftig<br />

geteilt. Der Kaufoptionspreis entspricht mindestens 43 % des<br />

ursprünglichen Kaufpreises bzw. rund 90 Mio. USD, sollte<br />

jedoch der gutachterliche Marktwert höher sein, so wird der<br />

127


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Kaufoptionspreis diesem angepasst. Der Verkauf des Flugzeuges<br />

muss zehn Geschäftstage vor Ablauf von zwölf Leasingvertragsjahren<br />

(„Ablauf“) vertraglich abgeschlossen sein.<br />

Sollte die Vermarktung nicht einen Monat vor Ablauf abgeschlossen<br />

sein, hat der Vermarktungsbeauftragte eine öffentliche<br />

Auktion zur Veräußerung des Flugzeuges durchzuführen.<br />

Weder Emirates, der Emittent noch eine mit dem Emittenten<br />

oder Emirates verbundene Partei dürfen an dieser Auktion<br />

teilnehmen. Die Kosten der Auktion werden vom Emittenten<br />

getragen. Ggf. erforderliche Zuzahlungen durch den Vermarktungsbeauftragten<br />

sind zu leisten, sobald die Veräußerung<br />

des Flugzeuges abgeschlossen ist, d. h. die entsprechenden<br />

Verträge unterzeichnet sind und das Flugzeug an den Erwerber<br />

übergeben wurde.<br />

Der Asset-Management- und Remarketing-Vertrag unterliegt<br />

englischem Recht.<br />

Konzeptions- und Marketingvertrag<br />

Der Emittent hat am 19. Oktober 2009 mit der HANSA TREU-<br />

HAND Finance einen Vertrag über Konzeption und Marketing<br />

abgeschlossen. In diesem Vertrag hat sich die HANSA<br />

TREUHAND Finance verpflichtet, ein geeignetes Konzept<br />

der Vermögensanlage, einschließlich der rechnerischen<br />

Kalkulation des Projekts zu entwickeln. Zudem verpflichtet<br />

sich die HANSA TREUHAND Finance, das Marketing sowie<br />

alle werblichen Maßnahmen auszuarbeiten und umzusetzen.<br />

Hierzu gehört ebenfalls das Erstellen einer Kurzinformation<br />

zum Beteiligungsangebot sowie die weiteren erforderlichen<br />

Vertriebsinformationen und Dokumente mit Ausnahme der<br />

Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospektes.<br />

Vertriebsvereinbarung<br />

Der Emittent hat am 19. Oktober 2009 einen Vertrag mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance („Vertriebspartner“) abgeschlossen.<br />

Der Vertriebspartner wird demnach auf der Grundlage eines<br />

von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten Verkaufsprospekts<br />

und der dazu gehörigen Platzierungsunterlagen, insbesondere<br />

Zeichnungsschein und Widerrufsbelehrung, die prognostizierte<br />

erforderliche Eigenkapitalerhöhung von 68.340 TEUR<br />

zuzüglich 5 % Agio hierauf am Kapitalmarkt einwerben. Der<br />

Auftraggeber wird dem Vertriebspartner hierzu alle erforderlichen<br />

Unterlagen zur Verfügung stellen und alle notwendigen<br />

Auskünfte erteilen.<br />

Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Teil des Eigenkapitals<br />

durch Drittvermittler zu besorgen, die direkt mit dem Auftraggeber<br />

Vertriebsvereinbarungen schließen. Solche Vertriebsvereinbarungen<br />

bedürfen der Zustimmung des Vertriebspartners.<br />

Der Vertriebspartner ist unabhängig hiervon jedoch<br />

auch berechtigt, geeignete Untervermittler einzuschalten.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält der Vertriebspartner<br />

von dem Auftraggeber eine pauschale Provision in Höhe von<br />

4.101 TEUR (zzgl. Agio i.H.v. 3.417,5 TEUR). Dies entspricht<br />

einer Gesamtvergütung i.H.v. 7.518,5 TEUR. Die Provision versteht<br />

sich zuzüglich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht anteilig in Höhe des Verhältnisses<br />

des für den Auftraggeber eingeworbenen Eigenkapitals<br />

zum einzuwerbenden Eigenkapital mit der Einwerbung.<br />

Dem eingeworbenen Eigenkapital steht die Abgabe einer<br />

werthaltigen Platzierungs- oder Zeichnungsgarantie gleich.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die HANSA TREU-<br />

HAND Finance vom Emittenten eine Pauschalvergütung i.H.v.<br />

rund 2.377 TEUR. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhalten.<br />

Die Auszahlung der Pauschalvergütung erfolgt frühestens,<br />

sobald die Bedingungen des zwischen Auftraggeber und der<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH geschlossenen<br />

Mittelverwendungsvertrages erfüllt sind.<br />

Die Auszahlung der anteiligen Vergütungen erfolgt, sobald die<br />

Bedingungen des zwischen Auftraggeber und Treuhänderin,<br />

der AGR Treuhandgesellschaft “Sky Cloud“ mbH, geschlossenen<br />

Mittelverwendungsvertrages erfüllt sind.<br />

Vermittelt der Vertriebspartner gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschafts -<br />

vertrages des Auftraggebers Kommanditkapital, das über den<br />

dort genannten Betrag von 68.350 TEUR hinausgeht, so erhält<br />

der Vertriebspartner eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio)<br />

des darüber hinausgehenden Betrages (Erhöhungsbetrages).<br />

128


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Mittelverwendungsvertrag<br />

Der Emittent hat am 19.10.2009 mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH (Treuhänderin) einen Vertrag über die<br />

Mittelverwendungskontrolle abgeschlossen. Danach darf die<br />

Treuhänderin über die auf das Treuhandkonto eingezahlten<br />

Gelder der Anleger für Rechnung der Emittenten erst dann<br />

verfügen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese<br />

Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Voraussetzungen<br />

für die geplanten <strong>Invest</strong>itionen vorliegen (vgl. Abschnitt „Treuhänderin“<br />

auf S. 73f.). Nach Erteilung der Mittelfreigabe durch<br />

die Treuhänderin übernimmt diese die Mittelverwendungskontrolle.<br />

Danach kann der Emittent nur mit Zustimmung<br />

der Treuhänderin über die von den Anlegern eingezahlten<br />

Mittel verfügen. Die Treuhänderin darf ihre Zustimmung nicht<br />

verweigern, wenn die Mittelverwendung der im Prospekt<br />

aufgeführten Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose<br />

entspricht. Die Treuhänderin wird die Einzahlungen der<br />

Treugeber erstatten lassen, wenn die Voraussetzungen der<br />

Mittelfreigabe nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2010<br />

vorliegen. Die Mittelverwendungskontrolle endet mit der endgültigen<br />

Abrechnung der <strong>Invest</strong>itionsmaßnahmen bzw. der<br />

Rückzahlung an die Treugeber.<br />

Die Vergütungen der Treuhänderin sind in dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft geregelt. Danach erhält<br />

die Treuhänderin als Erstattung ihrer Aufwendungen und<br />

Auslagen von dem Emittenten für das Jahr 2009 pauschal<br />

128 TEUR zzgl. gesetzlicher USt. Für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft fällt ab 2010 eine jährliche Treuhandgebühr<br />

i.H.v. 64 TEUR zzgl. gesetzlicher USt. an.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand<br />

ist Hamburg.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung<br />

Der Emittent hat am 19.10.2009 einen Vertrag mit der HANSA<br />

TREUHAND Finance abgeschlossen. Demnach verpflichtet<br />

sich die HANSA TREUHAND Finance, die laufende Betreuung<br />

der Kapitalanleger – gleich ob unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligt – zu übernehmen. Dies beinhaltet insbesondere die<br />

Unterstützung des Auftraggebers bei der Berichterstattung<br />

sowie die Gesprächsführung und Beratung der Anleger.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich die HANSA TREUHAND<br />

Finance zur Übernahme der Buchführung des Auftraggebers.<br />

Die Beteiligungsverwaltung (z. B. Übertragung, Belastung von<br />

Beteiligungen, Ausschüttungen) ist indes nicht Gegenstand<br />

dieses Vertrages. Die Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag<br />

erstrecken sich auf das Liquidationsstadium des Auftraggebers,<br />

wenn und soweit der Vertrag nicht vorher beendet ist.<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 102 TEUR, zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Für angebrochene Geschäftsjahre wird die<br />

Vergütung jeweils anteilig gezahlt. Für das Jahr 2009 fallen<br />

sie unabhängig hiervon in Höhe von 1/12 an. Erstmals mit<br />

Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich erhöht sich die<br />

Vergütung um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt frühestens sobald<br />

die Bedingungen des zwischen Auftraggeber und der AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH geschlossenen Mittelverwendungsvertrages<br />

erfüllt sind.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anteilsverwaltung<br />

Um die Gleichbehandlung sämtlicher Kapitalanleger zu<br />

gewährleisten, hat der Emittent mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

»Sky Cloud« mbH am 19.10.2009 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Verwaltung der im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten und der mittelbar beteiligten<br />

Kapitalanleger abgeschlossen.<br />

Hiernach er Auftragnehmer wird die im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten der Gesellschaft so verwalten,<br />

als ob es sich um eine durch den Auftragnehmer originär<br />

mittelbar gehaltene Beteiligung handelt. Das gleiche gilt für<br />

die Beteiligungen – sei es mittelbar oder unmittelbar – die<br />

übertragen werden Die sich aus der unmittelbaren Eintragung<br />

des Gesellschafters in das Handelsregister ergebende<br />

Rechtsstellung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.<br />

Weiterhin verpflichtet sich die AGR Treuhandgesellschaft »Sky<br />

Cloud« mbH insbesondere allen Anlegern die schriftlichen<br />

Informationen, die er seinen Treugebern durch Rundschreiben<br />

gewährt, gleichfalls zu übermitteln, die Abwicklung sämtlicher<br />

129


Teil C //RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE //<br />

Zahlungen zwischen Auftraggeber und Anlegern durchzuführen<br />

und zu überwachen, zur Vorbereitung der Abgabe von<br />

Steuererklärungen durch den Auftraggeber bei der Ermittlung<br />

der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie des Sonderbetriebsvermögens<br />

und der Sonderbetriebsschulden der<br />

Anleger mitzuwirken sowie steuerliche Mitteilungen jedweder<br />

Art an die Kommanditisten weiterzuleiten.<br />

Der Auftragnehmer erhält für seine Verwaltungstätigkeit von<br />

den jeweiligen Auftraggebern Gebühren gemäß § 13 Ziff. 3<br />

bis 5 und § 18 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

des Auftraggebers. Damit ist gleichzeitig seine Tätigkeit aus<br />

dem Vertrag über die Verwendung von Kommanditeinlagen<br />

(Mittelverwendungsvertrag) abgegolten.<br />

Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang mit<br />

den zu erbringenden Tätigkeiten entstehen. Die Vergütung<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des Prospekterstellungsvertrages<br />

und ist nach Rechnungsstellung durch die Anbieter<br />

vom Emittenten zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />

Vertrag über Beratungs-, Prüfungsund<br />

Begutachtungsleistungen<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />

der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („Hansa<br />

Treuhand Finance“), zusammen auch „die Anbieter“, einen<br />

Vertrag für Beratungs-, Prüfungs- und Begutachtungsleistungen<br />

abgeschlossen.<br />

Prospekterstellungsvertrag<br />

Der Emittent hat am 12. Oktober 2009 mit der Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG („Doric Emissionshaus“) und<br />

der Hansa Treuhand Finance GmbH & Co. KG („HANSA<br />

TREUHAND Finance“), zusammen auch „die Anbieter“ genannt,<br />

einen Vertrag zur Prospekterstellungsvertrag abgeschlossen.<br />

In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, einen<br />

Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstellen, durch<br />

den die Kapitalanteile Anlegern angeboten werden können.<br />

Weiterhin müssen sie gemäß Prospekterstellungsvertrag den<br />

Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens<br />

für den Prospektdruck beraten. Außerdem sind die Anbieter<br />

verpflichtet, eine Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(„BaFin“) einzuholen.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />

vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. 200 TEUR. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur Hälfte an<br />

die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt sämtliche<br />

In diesem Vertrag haben sich die Anbieter verpflichtet, erforderliche<br />

Gutachten hinsichtlich der Kapitalerhöhung sowie<br />

der Prüfung und Begutachtung der Unterlagen einzuholen,<br />

die für die Erhöhung des Einlagekapitals erforderlich sind. Zu<br />

diesen Gutachten gehören insbesondere ein steuerliches und<br />

rechtliches Gutachten sowie ein Prospektprüfungsgutachten.<br />

Für die Übernahme dieser Aufgaben erhalten die Anbieter<br />

vom Emittenten eine Vergütung i.H.v. rund 382 TEUR zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist jeweils zur<br />

Hälfte an die Anbieter als Teilgläubiger zu leisten und deckt<br />

sämtliche Auslagen und Kosten ab, die ihnen im Zusammenhang<br />

mit der zu erbringenden Tätigkeit entstehen. Die Vergütung<br />

entsteht mit der Unterzeichnung des Vertrages und ist<br />

nach Rechnungsstellung durch die Anbieter vom Emittenten<br />

zahlbar, soweit es dessen Liquidität erlaubt.<br />

130


RECHTLICHE GRUNDLAGEN ABGESCHLOSSENER VERTRÄGE // Teil C<br />

Vertrag über die Vermittlung von<br />

langfristigem Fremdkapital<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />

Asset Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“)<br />

einen Vertrag über die Vermittlung des benötigten langfristigen<br />

Fremdkapitals (langfristiges Darlehen) abgeschlossen.<br />

Danach steht dem Fremdkapitalvermittler für die erbrachten<br />

Leistungen eine Vergütung i.H.v. rund 986 TEUR zu.<br />

Der Vergütungsanspruch entsteht mit Unterzeichnung des<br />

langfristigen Darlehens durch die Darlehensgeber und den<br />

Emittenten. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />

Rechnungsstellung durch den Fremdkapitalvermittler vom<br />

Emittenten zu zahlen, soweit der Emittent über ausreichend<br />

Liquidität verfügt. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu leisten.<br />

Vertrag über die Leasingvermittlung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der<br />

Doric Asset Finance GmbH & Co. KG („Leasingvermittler“)<br />

einen Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges vom<br />

Typ Airbus A380 mit einem langfristigen Leasingvertrag mit<br />

Emirates abgeschlossen. Der Leasingvermittler erhält für die<br />

Vermittlung des Flugzeuges und des Leasingvertrages eine<br />

Vergütung in Höhe von 1.526 TEUR. Die Vergütung entsteht<br />

bei Unterzeichnung dieses Leasingvermittlungsvertrages. Die<br />

Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung<br />

durch den Leasingvermittler vom Emittenten zu zahlen,<br />

soweit der Emittent über ausreichend Liquidität verfügt. Auf<br />

diese Vergütung fällt keine Umsatzsteuer an.<br />

Vertrag über die Vermittlung einer<br />

Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 1. Juli 2009 mit der Doric<br />

Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) einen Vertrag über<br />

die Vermittlung einer ggf. benötigten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

abgeschlossen. Danach steht der Doric Select<br />

für die erbrachten Leistungen eine Vergütung i.H.v. 550 TEUR<br />

zu. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der Unterzeichnung<br />

dieses Vertrages über die Eigenkapitalzwischenfinanzierungsvermittlung.<br />

Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach<br />

Rechnungsstellung durch die Doric Select und bei ausreichender<br />

Liquidität des Emittenten zu zahlen. Die Vergütung<br />

ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu leisten.<br />

131


Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN der Beteiligung<br />

Vorbemerkungen<br />

m folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt.<br />

Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürliche<br />

Person, die im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig<br />

ist, sich unmittelbar als Kommanditist oder mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an dem<br />

Emittenten beteiligt und ihre Beteiligung außerhalb eines<br />

sonstigen Betriebsvermögens sowie über die gesamte Laufzeit<br />

des Beteiligungsangebotes hält.<br />

Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt<br />

und berücksichtigen den Rechtsstand zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung<br />

und die von den Steuerbehörden angewandte<br />

Verwaltungspraxis.<br />

Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption der Vermögensanlage erhebt nicht den<br />

Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung<br />

aller möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten oder<br />

persönliche Umstände zu berücksichtigen. Es wird insbesondere<br />

darauf hingewiesen, dass die endgültige steuerliche<br />

Beurteilung dem zuständigen Finanzamt (ggf. nach einer<br />

Betriebsprüfung) und einem sich ggf. daran anschließenden<br />

Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten bleibt.<br />

Einkunftsart<br />

Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.<br />

KG), bei der ausschließlich die Doric Flight Management<br />

12 GmbH als Geschäftsführende Kommanditistin zur<br />

Geschäftsführung befugt ist. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin des Emittenten („Komplementärin“), die Doric<br />

Flight Control 12 GmbH, ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht zur Geschäftsführung des Emittenten berechtigt.<br />

Eine gewerbliche Prägung des Emittenten im Sinne<br />

von § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG ist daher nicht gegeben<br />

(R 15.8 (6) EStR 2008).<br />

Die Tätigkeit des Emittenten umfasst den Erwerb und die<br />

langfristige Vermietung eines Flugzeuges vom Typ Airbus<br />

A380. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten<br />

eines Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig<br />

keine gewerbliche Tätigkeit (H 15.7 EStR 2008). Ebenso hat<br />

der Bundesfinanzhof („BFH“) entschieden, dass der Bereich<br />

der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird,<br />

wenn geplant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten<br />

Nutzungsdauer zu vermieten (Beschluss vom 4. Juli<br />

2002, BFH/NV 2002, 1559). Insbesondere geht das Vermieten<br />

einzelner (beweglicher oder unbeweglicher) Gegenstände<br />

in der Regel über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung<br />

nicht hinaus (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007, IV<br />

R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni 2007, IV R<br />

49/04, BStBl. II 2009, 289). Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit<br />

ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst dann<br />

anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse<br />

im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit<br />

als Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung<br />

geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des<br />

Gegenstandes in den Hintergrund tritt.<br />

Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung<br />

des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung von<br />

Vermögensgegenständen gehören. Ausschlaggebend für die<br />

Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn<br />

und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten<br />

Tätigkeit darstellen oder ob die Umschichtung von<br />

Vermögenswerten und die Verwertung der Vermögenssubstanz<br />

entscheidend in den Vordergrund treten. Der Bereich<br />

der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann verlassen,<br />

wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit<br />

von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns oder eine<br />

große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.<br />

In einem Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl. I 2009, 515)<br />

zur Anwendung des oben zitierten BFH-Urteils vom 26.<br />

Juni 2007 hat die Finanzverwaltung ausgeführt, dass eine<br />

Vermietungstätigkeit dann nicht mehr die Nutzung von<br />

Vermögen im Sinne der Fruchtziehung darstellt, wenn die<br />

Vermietungstätigkeit mit dem An- und Verkauf aufgrund ei-<br />

132


Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />

nes einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist, mit der<br />

Folge, dass die gesamte Tätigkeit gewerblichen Charakter<br />

besitzt. Ein einheitliches Geschäftskonzept liegt vor, wenn<br />

von vornherein ein Verkauf des vermieteten Wirtschaftsguts<br />

vor Ablauf von dessen gewöhnlicher oder tatsächlicher Nutzungsdauer<br />

geplant ist und die Erzielung eines Totalgewinns<br />

diesen Verkauf notwendig macht.<br />

Der Emittent unterstellt in der Prognose eine Vermietung des<br />

Flugzeuges über einen Zeitraum von ca. 18 Jahren. Über<br />

diese Vermietung hinausgehende Sonderleistungen sind nicht<br />

vorgesehen. Aus der im Prospekt dargestellten Kalkulation ist<br />

zu entnehmen, dass allein aus der langfristigen Vermietung<br />

des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirtschaftet werden soll<br />

und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht notwendig ist.<br />

Daher liegt eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, bei der<br />

sich der im Prospekt angenommene Verkauf im Jahr 2027 als<br />

das Ende der Vermietungstätigkeit erweist. Diesem Ergebnis<br />

steht nicht entgegen, dass der Emittent Emirates das Recht<br />

eingeräumt hat, das Flugzeug zum Ablauf des Leasingvertrages<br />

und bei bestimmten Vertragsstörungen zum dann<br />

gegebenen Marktwert zu erwerben. Denn dieses Erwerbsrecht<br />

zum Ablauf des Leasingvertrages kann Emirates nur<br />

dann ausüben, wenn der Emittent zuvor eine von der Prognose<br />

abweichende Verkaufsentscheidung getroffen hat. Da das<br />

Ankaufsrecht für Emirates zum Ablauf des Leasingvertrages<br />

somit von der Verkaufsentscheidung des Emittenten abhängig<br />

ist, besteht nach dem prognostizierten Geschäftsverlauf<br />

keine Verpflichtung, das Flugzeug überhaupt oder zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Ebenso begründet die<br />

Restwertsicherung keine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung<br />

zum Verkauf des Flugzeuges. Denn bei Inanspruchnahme<br />

der Restwertsicherung erhält der Emittent lediglich<br />

einen bestimmten finanziellen Ausgleich. Eine Verpflichtung,<br />

das Flugzeug nach zehn oder zwölf Jahren zu verkaufen,<br />

begründet die Restwertsicherung hingegen nicht. Diese Entscheidung<br />

trifft vielmehr zuvor allein der Emittent.<br />

Für die Vermietung eines in die inländische Luftfahrzeugrolle<br />

eingetragenen Flugzeuges hat der BFH entschieden, dass<br />

in sinngemäßer Anwendung der gesetzlichen Regelung zur<br />

Vermietung von Schiffen Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

(§ 21 Einkommensteuergesetz „EStG“) vorliegen<br />

(BFH-Urteil vom 2. Mai 2000, BStBl. II 2000, 467). Als sachliche<br />

Begründung für eine solche steuerrecht liche Gleichbehandlung<br />

bestimmter beweglicher Sachen mit unbeweglichen<br />

Sachen führt der BFH unter anderem an, dass in ein öffentliches<br />

Register eingetragene bewegliche Sachen ähnlich wie<br />

Immobilien auf Dauer als Einkunftsquellen geeignet und für<br />

Zwecke der Besteuerung einfach zu erfassen sind.<br />

Nach der nunmehr in R 15.7 EStR 2008 dargelegten Auffassung<br />

der Finanzverwaltung führt die Vermietung von in<br />

ein inländisches oder ausländisches öffentliches Register<br />

eingetragenen beweglichen Sachen (Schiffe, Flugzeuge)<br />

ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr.1 EStG und bestätigt damit die von<br />

der OFD Frankfurt (Rundverfügung vom 31. Juli 2008 – S<br />

2253 A – 130 – St 214) bereits geäußerte Ansicht, dass die<br />

Vermietung eines Flugzeuges, das in ein inländisches oder<br />

ausländisches öffentliches Register eingetragen ist, wegen<br />

der dadurch begründeten einfachen Erfassung als Einkunftsquelle<br />

ebenfalls zu Einkünften aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

(§ 21 EStG) führt. Das Flugzeug des Emittenten wird<br />

in das Luftfahrzeugregister von Dubai, Vereinigte Arabische<br />

Emirate (VAE), eingetragen. Der Anbieter geht in der Prognoserechnung<br />

davon aus, dass der Emittent Einkünfte aus<br />

„Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG) erzielen wird.<br />

Die Zinseinnahmen des Emittenten stellen steuerpflichtige<br />

Kapitalerträge dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).<br />

Überschusserzielungsabsicht<br />

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt<br />

sich die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl<br />

die Gesellschaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über<br />

den Zeitraum der voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit<br />

der Gesellschaft einen Überschuss der Einnahmen<br />

über die Werbungskosten zu erzielen. Auf Ebene des<br />

Emittenten kann die Überschusserzielungsabsicht durch<br />

eine realistische, betriebswirtschaftlich nachvollziehbare<br />

Prognoserechnung der Einnahmen und Ausgaben glaubhaft<br />

133


Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />

gemacht werden. Nach der steuerlichen Ergebnisprognose<br />

wird der Emittent durch die Vermietung einen Überschuss<br />

erzielen. Somit scheidet eine Qualifikation der Tätigkeit der<br />

Gesellschaft als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus.<br />

Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch<br />

auf Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss<br />

unter Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden<br />

Werbungskosten und der beabsichtigten Dauer seiner<br />

Beteiligung an der Gesellschaft einen positiven Überschuss<br />

anstreben. Soweit Gesellschafter ihre Einlage durch eine<br />

mögliche Darlehensaufnahme finanzieren und durch die<br />

anfallenden Schuldzinsen ein negatives Gesamtergebnis<br />

erzielen, kann die steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergebnisse<br />

im Einzelfall entfallen.<br />

Kommanditisten. Für die Anerkennung des Treuhandverhältnisses<br />

ist in diesem Fall zusätzliche Voraussetzung, dass der<br />

Treugeber das Treuhandverhältnis beherrscht, d. h. gegenüber<br />

dem Treuhänder weisungsbefugt ist und neben den Informations-<br />

und Kontrollrechten eines Kommanditisten außerdem<br />

das Recht hat, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen<br />

und dadurch unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft zu<br />

werden. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie der<br />

Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthaltenen Regelungen<br />

den vorstehend genannten Anforderungen.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte des Emittenten werden als Überschuss der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt, wobei das<br />

Zu- und Abflussprinzip zu beachten ist.<br />

Feststellung der Einkünfte/Ergebnisbeteiligung<br />

Die Einkünfte des Emittenten aus der Flugzeugvermietung<br />

werden gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Abgabenordnung<br />

(„AO“) einheitlich und gesondert für alle beteiligten<br />

Gesellschafter bzw. Treugeber festgestellt. Zuständig für die<br />

gesonderte und einheitliche Feststellung ist das Finanzamt<br />

Offenbach am Main. Den einzelnen Kommanditisten bzw.<br />

Treugebern werden die durch den Emittenten erzielten steuerlichen<br />

Vermietungsergebnisse als Einkünfte aus „Vermietung<br />

und Verpachtung“ entsprechend ihren Anteilen zugerechnet.<br />

Diese Einkünfte umfassen auch sonstige, in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung stehende Erträge und<br />

Aufwendungen (z.B. Zinsen auf eine eventuelle Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung) der Kommanditisten bzw. Treugeber.<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind die<br />

Kommanditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust<br />

auch an den stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt<br />

beteiligt. Sie haben ferner die im Gesellschaftsvertrag geregelten<br />

Informationsrechte sowie die Stimm- und Kontrollrechte,<br />

die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch<br />

(„HGB“) zustehen. Die von dem Emittenten erzielten Einkünfte<br />

sind ihnen daher zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger,<br />

die sich durch Abschluss eines Treuhandvertrages als Treugeber<br />

beteiligen, denn die Rechtsstellung des treuhänderisch<br />

beteiligten Anlegers entspricht weitgehend der Stellung eines<br />

Einnahmen<br />

Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr vereinnahmten<br />

Leasingraten, erstattete Umsatzsteuern und Zinsen.<br />

Werbungskosten<br />

Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Vermietung<br />

zusammenhängenden Ausgaben, der gezahlten Umsatzsteuer<br />

und den Finanzierungszinsen gemäß § 9 Abs.1 Nr. 7<br />

EStG auch die Absetzungen für Abnutzung („AfA“). Die Nutzungsdauer<br />

für Verkehrsflugzeuge mit einem höchstzulässigen<br />

Fluggewicht von über 20 Tonnen beträgt nach der amtlichen<br />

AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen<br />

und Flughafenbetriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da<br />

der Emittent das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft<br />

vermieten wird, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr<br />

einsetzt, ist von einer Nutzungsdauer von zwölf Jahren<br />

auszugehen. Für Einkünfte aus „Vermietung und Verpachtung“<br />

kommt ausschließlich die lineare AfA in Betracht.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Die Inanspruchnahme der AfA setzt zudem voraus, dass<br />

dem Emittenten das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist.<br />

Der Emittent wird konzeptionsgemäß das Flugzeug im<br />

Dezember 2009 übernehmen, den vereinbarten Kaufpreis<br />

zahlen und die Übereignungsurkunde erhalten. Damit wird<br />

er das zivilrechtliche Eigentum und mit diesem grundsätzlich<br />

134


Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />

auch das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug erwerben<br />

(§ 39 Abs. 1 AO).<br />

Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums für steuerliche<br />

Zwecke (§ 39 Abs. 2 Nr.1 AO) richtet sich nach den<br />

Schreiben des Bundesministers der Finanzen („BMF“) zur<br />

ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen (BMF-<br />

Schreiben vom 19. April 1971, BStBl. I 1971, 264, und vom<br />

21. März 1972, BStBl. I 1972, 188, zu Vollamortisationsverträgen;<br />

BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975, DB 1976,<br />

172, und vom 23. Dezember 1991, BStBl. I 1992, 13, zu<br />

Teilamortisationsverträgen). Nach den Grundsätzen dieser<br />

Schreiben kommt eine Zurechnung beim Leasingnehmer<br />

in Betracht, wenn die Ausgestaltung des Leasingvertrages<br />

den Emittenten von der Einwirkung auf das Leasinggut<br />

wirtschaftlich ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten<br />

BMF-Schreiben der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine<br />

unkündbare Laufzeit vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer übersteigt. Als betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer ist hierbei die in den amtlichen AfA-Tabellen<br />

genannte Nutzungsdauer von zwölf Jahren (siehe oben)<br />

anzusetzen. Die vertragliche Ausgestaltung des Mietvertrages<br />

mit Emirates, der zunächst nur für die Dauer von<br />

zehn Jahren fest abgeschlossen ist und in dieser Zeit nicht<br />

ordentlich gekündigt werden kann, unterschreitet damit die<br />

90 %-Grenze. Während der Grundlaufzeit von zehn Jahren<br />

decken die von Emirates zu zahlenden Leasingraten nicht<br />

die Anschaffungskosten, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten<br />

des Emittenten, weshalb der Leasingvertrag<br />

als Teilamortisationsvertrag zu beurteilen ist. Grundsätzlich<br />

ist bei einem Teilamortisationsvertrag der Leasinggeber<br />

wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist<br />

ihm dieses zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer<br />

erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl das Wertminderungsrisiko<br />

trägt als auch die Wertsteigerungschance<br />

hat. Beides ist vorliegend nicht der Fall. Die Möglichkeit für<br />

Emirates, das Flugzeug zum Ablauf des Leasingvertrages<br />

zu erwerben, sofern der Emittent sich zu einem Verkauf<br />

entschieden hat, führt nicht zu einem Übergang der Chancen<br />

und Risiken auf Emirates, denn ein solcher Erwerb ist nur<br />

zu dem dann am Markt erzielbaren Preis möglich. Daneben<br />

besteht für Emirates zum Ablauf der Grundlaufzeit nach<br />

zehn Jahren lediglich die Option, den Vertrag um zwei Jahre<br />

zu gleichen Bedingungen zu verlängern oder das Flugzeug<br />

zurückzugeben. Bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption<br />

nach Ablauf von insgesamt zwölf Jahren hat Emirates eine<br />

zweite Option, den Leasingvertrag um weitere sechs Jahre zu<br />

einer angepassten Mietrate zu verlängern. Nach Ablauf der<br />

zweiten Verlängerungsoption ist das Flugzeug in jedem Fall an<br />

den Emittenten zurückzugeben. Für den Fall, dass Emirates<br />

die erste Verlängerungsoption nach der Grundlaufzeit nicht<br />

ausübt, hat Emirates das Flugzeug zurückzugeben und eine<br />

Abstandszahlung zu leisten, die Emirates allerdings durch<br />

Stellung eines gleichwertigen Anschlussmieters für zwei Jahre<br />

abwenden kann, sofern der Emittent und die Darlehensgeber<br />

dem zustimmen. Da somit der Emittent für jeden Zeitpunkt der<br />

Beendigung der Mietzeit sowohl das Wertminderungsrisiko<br />

trägt als auch die Wertsteigerungschance hat, verbleibt das<br />

wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei diesem.<br />

Anwendung der AFA-Tabelle bei der Einkunftsermittlung<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2008,<br />

Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-Tabellen<br />

nicht bei sog. „Verlustzuweisungsgesellschaften“ anzuwenden.<br />

Als eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine<br />

Personengesellschaft angesehen, die nach Art ihrer Betriebs<br />

führung keinen Totalgewinn erreichen kann und deren Tätigkeit<br />

nach der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und<br />

seiner tatsächlichen Durchführung allein darauf angelegt ist,<br />

ihren Gesellschaftern Steuervorteile dergestalt zu vermitteln,<br />

dass durch Verlustzuweisungen andere Einkünfte nicht und<br />

die Verlustanteile letztlich nur in Form buchmäßiger Veräußerungsgewinne<br />

versteuert werden müssen (H 15.3 EStR 2008<br />

Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“).<br />

Da der Emittent einen Totalüberschuss aus der Vermietungstätigkeit<br />

anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“),<br />

kann er keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden<br />

Sinne sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des<br />

Flugzeuges nach den amtlichen AfA-Tabellen.<br />

Dienstleistungshonorare/Vermittlungsprovisionen<br />

Nach dem Schreiben des BMF vom 20. Oktober 2003 zu<br />

geschlossenen Fondsmodellen (sog. Bauherrenerlass,<br />

135


Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />

BStBl. I 2003, S.546) sind sämtliche Anlaufkosten wie z.B.<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sowie andere Dienstleistungshonorare,<br />

die in der Konzeptionsphase des Beteiligungsangebotes<br />

anfallen, zu den Anschaffungskosten zu<br />

zählen. In der Prognoserechnung werden, den oben genannten<br />

Grundsätzen folgend, sämtliche Kosten, die mit dem<br />

Beteiligungsangebot in Zusammenhang stehen, als weitere<br />

Anschaffungskosten mit dem Flugzeug aktiviert.<br />

Verlustausgleich/Verlustabzug<br />

Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG ist § 15b EStG über die Begrenzung<br />

des Verlustausgleichs bei sog. Steuerstundungsmodellen<br />

zu beachten, wonach Verluste, sofern sie in der<br />

Anfangsphase 10 % des gezeichneten Kapitals übersteigen,<br />

weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen.<br />

Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die in den folgenden<br />

Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt<br />

werden. Nach der Prognoserechnung, die nach dem BMF-<br />

Schreiben zu § 15b EStG vom 17. Juli 2007 (BStBl. I 2007,<br />

542) für die Berechnung der 10 %-Grenze derzeit maßgeblich<br />

ist, entstehen aus der Vermietung des Flugzeuges und<br />

den Zinseinnahmen zusammen Anfangsverluste, die mehr<br />

als 10 % des geplanten Eigenkapitals der Gesellschaft betragen.<br />

Aus diesem Grund kommt §15b EStG zur Anwendung.<br />

In der Prognoserechnung wird daher ein Verlustausgleich mit<br />

anderen Einkünften des Anlegers nicht berücksichtigt und<br />

die Verluste gemäß den Regelungen des § 15b EStG erst<br />

mit künftigen Gewinnen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

verrechnet.<br />

Nach der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG<br />

können beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten)<br />

die auf sie entfallenden Verluste nur in dem Umfang mit<br />

anderen positiven Einkünften ausgleichen, indem sie Einlagen<br />

in den Emittenten geleistet und dort belassen haben<br />

(Verlustausgleichsvolumen). Einem Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber zuzurechnende Verluste, die zur Erhöhung bzw.<br />

Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen<br />

somit prinzipiell weder mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen<br />

noch im Wege des Verlustrücktrages berücksichtigt<br />

werden. Im vorliegenden Fall kommt §15a EStG jedoch<br />

wegen der gegebenen Anwendbarkeit des § 15b EStG nicht<br />

zur Anwendung (§ 15b Abs. 1 Satz 3 EStG).<br />

Veräusserungsgewinn<br />

Verkauft der Emittent nach Beendigung der Vermietungstätigkeit<br />

das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben.<br />

Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn<br />

ein Kommanditist/Treugeber seinen Anteil entgeltlich oder<br />

teilentgeltlich überträgt. Nach § 23 Abs. 1 Nr.2 EStG sind diese<br />

Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig, wenn zwischen<br />

dem Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum<br />

unterschritten wird, wobei auch der nach dem Erwerb des<br />

Flugzeuges durch den Emittenten erfolgte Beitritt eines Anlegers<br />

als Anschaffung gewertet wird. Ein Veräußerungsgewinn<br />

ist steuerpflichtig, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges<br />

durch den Emittenten oder eine Anteilsübertragung durch<br />

einen Kommanditisten/Treugeber innerhalb von zehn Jahren<br />

nach dem maßgeblichen Anschaffungszeitpunkt erfolgt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Emittent unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da er Einkünfte<br />

aus Vermögensverwaltung erzielt.<br />

Erbschaft-/Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung der Anteile des Emittenten,<br />

sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt der<br />

Besteuerung gemäß § 1 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz<br />

(„ErbStG“). Hieran hat sich durch das<br />

Erbschaftsteuerreformgesetz, das ab dem 1. Januar 2009 in<br />

Kraft getreten ist, nichts geändert.<br />

Die persönlichen Freibeträge in Steuerklasse I betragen für<br />

Ehegatten 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR, für Enkel<br />

200.000 EUR und für übrige Personen 100.000 EUR. In den<br />

Steuerklassen II (insb. Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern<br />

und -kinder) und III (alle übrigen Erwerber) beläuft<br />

sich der Freibetrag einheitlich auf 20.000 EUR (Lebenspartner:<br />

500.000 EUR). Der Tarif bleibt in Steuerklasse I unverändert;<br />

lediglich die Tarifstufen sind geringfügig geglättet worden. Für<br />

die Steuerklassen II und III sieht § 19 Abs. 1 ErbStG dagegen<br />

für steuerpflichtige Erwerbe bis 6.000.000 EUR einen Steuersatz<br />

von 30 % vor, für darüber liegende Erwerbe einen Steuersatz<br />

von 50 %. Die drohende Doppelbelastung stiller Reserven<br />

136


Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />

mit Erbschaft- und Einkommensteuer soll durch eine prozentuale<br />

Ermäßigung bei der Einkommensteuer gemäß § 35b<br />

EStG verhindert werden. Diese Regelung betrifft allerdings<br />

nur Erbfälle, nicht aber Schenkungen. Zur Anwendung kommt<br />

sie, wenn stille Reserven innerhalb einer Frist von bis zu fünf<br />

Jahren nach dem Erbfall realisiert werden.<br />

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt gemäß § 10 ErbStG die Bereicherung<br />

des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.<br />

Für die Bewertung des Anteils an dem Emittenten sind im<br />

Fall der Schenkung oder Erbschaft die Werte der einzelnen<br />

Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens<br />

sowie die Gesellschaftsschulden des<br />

Emittenten nach der Regelung des § 10 Abs. 1 ErbStG mit<br />

den jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG anzusetzen<br />

und anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen ist das<br />

Flugzeug des Emittenten mit dem Wert anzusetzen, der im<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb bei einer Veräußerung zu<br />

erzielen wäre (gemeiner Wert). Vorhandene Liquidität<br />

und Schulden des Emittenten sind mit dem Nominalbetrag/<br />

Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen. Die<br />

Übernahme anteiliger Schulden des Emittenten durch den<br />

Erwerber bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden<br />

wird dabei als Gegenleistung des Beschenkten behandelt,<br />

sodass im Ergebnis die Grundsätze der gemischten Schenkung<br />

Anwendung finden (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).<br />

Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

am Emittenten im Erbfall oder durch Schenkung<br />

nicht unmittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar als<br />

Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, ist nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung (vgl. koordinierter Ländererlass<br />

des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 27. Juni<br />

2005, DB 2005, 1493) die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche<br />

Behandlung grundsätzlich abweichend von den oben<br />

genannten Grundsätzen vorzunehmen. Nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltungen ist in diesem Fall Schenkungsgegenstand<br />

nicht das Treugut, sondern der Herausgabeanspruch<br />

auf das Treugut. Dieser sollte vorliegend im Ergebnis dem<br />

Wert entsprechen, der sich für einen Kommanditisten des<br />

Emittenten ergibt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Der Emittent wird mit der Vermietung des Flugzeuges eine<br />

unternehmerische Tätigkeit ausüben und damit Unternehmer<br />

im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (§ 2 UStG).<br />

Die Vermietung des Flugzeuges stellt eine steuerbare<br />

sonstige Leistung dar, die nach derzeitiger Rechtslage<br />

dort ausgeführt wird, wo der Vermieter sein Unternehmen<br />

betreibt, vorliegend also im Inland. Ab dem 1. Januar 2010<br />

wird die Vermietung des Flugzeuges an einen Unternehmer<br />

als sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, an dem der<br />

Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2<br />

UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009, BGBl.<br />

I 2008, 2794 ff.), also bei einer Vermietung an Emirates in<br />

den VAE. Gemäß § 4 Nr. 2 i.V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist<br />

die im Inland ausgeführte Vermietung von Flugzeugen von<br />

der Umsatzsteuer befreit, sofern die Vermietung unmittelbar<br />

an eine Fluggesellschaft erfolgt, die überwiegend grenzüberschreitende<br />

Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich<br />

im Ausland gelegenen Strecken durchführt, was<br />

bei Emirates der Fall ist und aufgrund des Vorliegens eines<br />

Langstreckenflugzeuges auch bei anderen Mietern der Fall<br />

sein sollte.<br />

Der Erwerb des Flugzeuges mit Übergabe in Deutschland<br />

stellt eine in Deutschland steuerbare Lieferung dar. Nach<br />

Abschnitt 146 Abs. 1 i.V. m. Abschnitt 145 Abs.1 der Umsatzsteuer-Richtlinien<br />

2008 sind Luftfahrtumsätze nur noch<br />

dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Umsätze oder<br />

Leistungen direkt an Betreiber von Luftfahrzeugen erbracht<br />

werden. Die Umsatzsteuerbefreiung ist damit grundsätzlich<br />

nicht auf die Lieferung an den Emittenten anwendbar. Allerdings<br />

beanstandet es die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />

vom 24. Januar 2008, BStBl. I 2008, 294) bis auf weiteres<br />

nicht, die Steuerbefreiung für Luftfahrtumsätze dennoch<br />

anzuwenden, soweit die Zweckbestimmung des Flugzeuges<br />

im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht. Wegen<br />

der bereits feststehenden Vermietung an Emirates kann die<br />

Lieferung des Flugzeuges an den Emittenten ohne Umsatzsteuer<br />

erfolgen.<br />

137


Teil C //Steuerliche Grundlagen //<br />

Der Emittent ist hinsichtlich umsatzsteuerpflichtiger Eingangsleistungen<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb des<br />

Flugzeuges grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, da<br />

die steuerfreie Flugzeugvermietung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1a<br />

UStG nicht zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt. Ein<br />

solcher Anspruch auf Vorsteuererstattung kann vom Emittenten<br />

grundsätzlich abgetreten werden. Diese Abtretung ist der<br />

zuständigen Finanzbehörde auf einem amtlich vorgeschriebenen<br />

Vordruck anzuzeigen (§46 AO).<br />

Die Ausgabe der Anteile am Emittenten im Rahmen der<br />

Aufnahme der Anleger ist nach der infolge eines Urteils des<br />

Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2003 ergangenen<br />

Rechtsprechung des BFH (vom 1. Juli 2004, BStBl. II<br />

2004, 1022) selbst keine umsatzsteuerbare Tätigkeit. Jedoch<br />

stehen demnach die vom Emittenten in Anspruch genommenen<br />

Eingangsleistungen in direktem Zusammenhang mit<br />

der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit des Emittenten,<br />

sodass hierfür geleistete Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig<br />

ist (so auch die Finanzverwaltung, BMF-Schreiben<br />

vom 4. Oktober 2006, BStBl. I 2006, 614). Dies gilt insbesondere<br />

für Konzeptionskosten des Emittenten (wie z.B. für die<br />

Prospekterstellung).<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei<br />

inländischen Banken erzielt, unterliegen diese als Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen einheitlich einem besonderen Steuersatz<br />

von 25 % („Abgeltungssteuer“) zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag.<br />

Werbungskosten im Zusammenhang mit<br />

Zinseinkünften sind nicht abzugsfähig. Die Abgeltungssteuer<br />

und der Solidaritätszuschlag werden direkt bei Zinszahlungen<br />

einer inländischen Bank von dieser einbehalten. In der<br />

Prognoserechnung wurde dies entsprechend berücksichtigt.<br />

Sofern der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers<br />

unter 25 % liegt, kann die Veranlagung gewählt werden („Veranlagungsoption“).<br />

Besteuerung in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und den VAE („DBA-VAE“) vom 9. April<br />

1995 ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten.<br />

Die Delegationen aus Deutschland und den VAE hatten<br />

sich bereits im Dezember 2008 auf ein substanziell neues<br />

Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Das Verhandlungsergebnis<br />

ist der Öffentlichkeit bislang noch nicht vorgestellt<br />

worden. Nach mündlichen Auskünften aus dem BMF ist die<br />

Ratifizierung des neuen Vertragstextes, der ursprünglich mit<br />

Rückwirkung ab dem 1. Januar 2009 zur Anwendung gelangen<br />

sollte auf ein unbestimmtes zukünftiges Datum verschoben<br />

worden. Wegen dieser Verschiebung hat das Bayerische<br />

Landesamt für Steuern mit Verfügung vom 28. September<br />

2009 mitgeteilt, dass ab dem 1. Januar 2009 bis auf weiteres<br />

von einem abkommenslosen Zustand auszugehen ist.<br />

Die von Emirates gezahlten Leasingraten unterliegen nach<br />

dem Steuerrecht der VAE derzeit keiner sog. Quellensteuer.<br />

In Ermangelung einer in den VAE gegebenen Ertragsbesteuerung<br />

sind derzeit sowohl der Emittent als auch der einzelne<br />

Anleger nicht in den VAE mit den Einkünften aus der Vermietung<br />

des Flugzeuges steuerpflichtig.<br />

138


Steuerliche Grundlagen // Teil C<br />

139


Teil C // übersicht der beteiligten partner //<br />

Übersicht der beteiligten partner<br />

// Übersicht der beteiligten Partner<br />

Funktion Gesellschaft Sitz Handelsregister,<br />

Gründungsjahr<br />

Emittent / Beteiligungsgesellschaft<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte<br />

GmbH & Co. KG<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRA 41125, 2008<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft Doric Flight Control 12<br />

GmbH<br />

Geschäftsführende Kommanditistin Doric Flight Management 12<br />

GmbH<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRB 44231, 2009<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRB 44227, 2009<br />

Prospektherausgeber, Anbieter, Geschäftsbesorgung,<br />

Konzeption, Zahlstelle, (Bereithaltung<br />

und kostenlose Ausgabe des<br />

Verkaufsprospektes)<br />

HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG<br />

Verwaltung HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH<br />

Hamburg<br />

Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

HRA 101341, 2004<br />

Amtsgericht Hamburg,<br />

HRB 73026, 1999<br />

Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRA 41216, 2008<br />

Doric Emissionshaus<br />

Verwaltungs GmbH<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main, HRB<br />

43802, 2008<br />

Treuhänderin, Mittelfreigabe, Zahlstelle<br />

(Auszahlungen an die Kommanditisten)<br />

AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH<br />

Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg,<br />

HRB 106514, 2008<br />

Geschäftsbesorger / Asset Manager<br />

Doric Asset Finance<br />

& Verwaltungs GmbH<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRB 41509, 2005<br />

Leasingvermittler / Finanzierungsvermittler<br />

Langfristies Darlehen<br />

Doric Asset Finance GmbH<br />

& Co. KG<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRA 41033, 2008<br />

Finanzierungsvermttiler Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

Doric Select GmbH<br />

& Co. KG<br />

Offenbach<br />

am Main<br />

Amtsgericht Offenbach am Main,<br />

HRA 41043, 2008<br />

Verkäufer Airbus S.A.S. Toulouse,<br />

Frankreich<br />

383474814 R.C.S. Toulouse<br />

Triebwerkhersteller<br />

Engine Alliance LLC<br />

(Joint Venture General<br />

Electric Company und<br />

Pratt & Whitney)<br />

General Electric Company<br />

Pratt & Whitney<br />

East Hartford, Connecticut,<br />

USA<br />

City of Schenectady, 14-0689340<br />

County of<br />

Schenectady,<br />

New York, USA 1<br />

East Hartford,<br />

Connecticut, USA<br />

1<br />

Certificate of Incorporation, S. 2<br />

140


übersicht der beteiligten partner // Teil C<br />

Kapital<br />

Kommanditisten, Aktionäre,<br />

Gesellschafter<br />

Komplementär, Geschäftsführung, Vorstand<br />

10.000 EUR Doric Flight Management 12 GmbH,<br />

AGR Treuhandgesellschaft “Sky Cloud” mbH<br />

Komplementärin: Doric Flight Control 12 GmbH,<br />

GF: Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />

Geschäftsführende Kommanditistin: Doric Flight<br />

Management 12 GmbH<br />

GF: Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />

25.000 EUR Doric Beteiligungs Holding GmbH Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />

25.000 EUR Doric Beteiligungs Holding GmbH Sibylle Pähler, Martina Allinger, Dr. Peter E. Hein<br />

100.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG<br />

Sönke Fanslow<br />

Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

GF: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />

25.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG,<br />

HANSA TREUHAND Holding AG<br />

Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />

50.000 EUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Doric Emissionshaus Verwaltungs GmbH<br />

GF: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA, Mark Lapidus,<br />

London, Großbritannien, Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

25.000 EUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />

26.000 EUR AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

1.320 TEUR Doric <strong>Invest</strong>ors OHG,<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA,<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien,<br />

Bernd Reber, Schöneck<br />

800 TEUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,<br />

Diverse Gesellschafter<br />

55,55 TEUR Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />

Diverse Gesellschafter<br />

Martin Kloss<br />

Rüdiger Dornhof<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Mark Lapidus, London, Großbritannien<br />

Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

Doric Structuring GmbH<br />

GF: Tanja Kisselbach, Altenstadt, Deutschland,<br />

Matthias Böhm, Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland,<br />

Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA<br />

Doric Solutions GmbH<br />

GF: William Finn, Surrey, Großbritannien, Ulrich Friz, Backnang,<br />

Deutschland, Bernd Reber, Schöneck, Deutschland<br />

2,7 Mio. EUR European Aeronautic Defence and Space Company<br />

EADS N.V., Schiphol-Rijk, Niederlande (100%)<br />

General Electric Company (50%),<br />

Pratt & Whitney (50%)<br />

Thomas Enders (Präsident und CEO)<br />

James Joseph Moravecek (President),<br />

Kevin Fewell (CFO)<br />

104,7 Mrd. USD --- Jeff Immelt (Vorsitzender), Michael A. Neal, Keith S. Sherin,<br />

John G. Rice, John Krenicki, JR<br />

12,97 Mrd. USD<br />

(Umsatz),<br />

2,12 Mrd. USD<br />

(op. Gewinn)<br />

United Technologies Corporation, USA<br />

David P. Hess (President)<br />

Paul Adams (Senior Vice President)<br />

141


Teil C // übersicht der beteiligten partner //<br />

Funktion Gesellschaft Sitz Handelsregister,<br />

Gründungsjahr<br />

Leasingnehmer Emirates P.O. Box 686, Dubai,<br />

Vereinigte Arabische<br />

Emirate<br />

Dekret No. 2 aus 1985<br />

Darlehensgeber / Zwischenfinanzierung /<br />

Sicherheitentreuhänder / Facility Agent<br />

Norddeutsche Landesbank<br />

Girozentrale<br />

Hannover, Braunschweig,<br />

Magdeburg<br />

Amtsgericht Hannover, HRA 26247;<br />

Amtsgericht Braunschweig, HRA 10261;<br />

Amtsgericht Stendal, HRA 22150<br />

Darlehensgeber<br />

Industrial and<br />

Commercial Bank of China<br />

(ME) Limited<br />

Dubai, United Arab<br />

Emirates<br />

Registrierungsnummer: 0611, 2008<br />

Einlagekapitalplatzierungsgarant<br />

HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG<br />

und Hermann Ebel<br />

Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

HRA 101341, 2004<br />

Zustellbevollmächtigter für Leasingnehmer<br />

und Darlehensgeber<br />

Doric Asset Finance Ltd<br />

London, Großbritannien<br />

UK 5376561<br />

Sonstige<br />

Wertgutachter<br />

Abschlussprüfer<br />

The Aircraft Value<br />

Analysis Company (AVAC)<br />

Ascend Worldwide Limited<br />

(ASCEND)<br />

BK Associates Inc.<br />

Deloitte & Touche GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Richmond House23 Cherry Lane, Bearley<br />

Stratford-upon-Avon<br />

Warks, CV37 0SX,<br />

Großbritannien<br />

Cardinall Point, Newall Road<br />

Heathrow Airport<br />

London, TW6 2AS,<br />

Großbritannien<br />

1259 Northern Boulevard,<br />

Manhasset, New York 11030, USA<br />

Rosenheimer Platz 4<br />

81669 München<br />

142


übersicht der beteiligten partner // Teil C<br />

Kapital<br />

Kommanditisten, Aktionäre,<br />

Gesellschafter<br />

Komplementär, Geschäftsführung, Vorstand<br />

16,6 Mrd., AED<br />

entspricht rund<br />

4,5 Mrd. USD<br />

(Stand: 31. März<br />

2009)<br />

<strong>Invest</strong>ment Corporation of Dubai (100 %)<br />

Sheikh Ahmed bin Saeed Al-Maktoum (Chairman/CEO)<br />

Maurice Flanagan (Executive Vice-Chairman Emirates Airline<br />

and <strong>Group</strong>) Tim Clark (President Emirates Airline)<br />

ca. 5,6 Mrd. EUR<br />

(Stand: 31. Dezember<br />

2008)<br />

50 Mio. USD<br />

(2008)<br />

Land Niedersachsen (41,75%), Land Sachsen-Anhalt<br />

(8,25%), Sparkassenbeteiligungszweckverband Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (5,22%), Sparkassenbeteiligungsverband<br />

Land Sachsen-Anhalt (7,53%),<br />

Sparkassenverband Niedersachsen (37,25%)<br />

Industrial and Commercial Bank of China Limited<br />

Dr. Gunter Dunkel (Vorsitzender des Vorstandes), Christoph<br />

Schulz, Dr. Jürgen Allerkamp, Eckhard Forst, Martin Halblaub,<br />

Dr. Johannes-Jörg Riegler<br />

Mei Huang (Director), Xiangjun Kong (Director)<br />

100.000 EUR Hermann Ebel Maritime Beteiligungs GmbH & Co. KG<br />

Sönke Fanslow<br />

Verwaltung HANSA TREUHAND Finance GmbH<br />

GF: Hermann Ebel, Sönke Fanslow<br />

Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH<br />

Mark Lapidus, London<br />

William Edmond Finn, London<br />

143


Der Airbus A380 ist eines der schnellsten<br />

Passagierflugzeuge der welt.<br />

die maximale //geschwindigkeit// beträgt:<br />

144


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

§ 4 Stellung der Treugeber<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

§ 7 Beirat<br />

§ 8 Gesellschafterversammlung, Umlaufverfahren<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 10 Unterrichtung der Kommanditisten und Dritter<br />

§ 11 Kapitalkonten<br />

§ 12 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses<br />

§ 13 Vergütungen, Aufwendungen, Ergebnisse<br />

§ 14 Übertragung von Kommanditanteilen, Vorkaufsrecht<br />

§ 15 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

§ 17 Auseinandersetzungsguthaben<br />

§ 18 Liquidation<br />

§ 19 Sicherungsabtretung und Verpfändung von Kommanditanteilen,<br />

Nießbrauch<br />

§ 20 Anschriften<br />

§ 21 Quellensteuer<br />

§ 22 Kosten<br />

§ 23 Auslegungsgrundsatz<br />

145


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

Präambel<br />

ie Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />

wird das bei der französischen Gesellschaft Airbus<br />

S.A.S. unter der Hersteller-Seriennummer (MSN) 025 im Bau<br />

befindliche Passagierflugzeug vom Typ Airbus A380-800<br />

übernehmen. Im Hinblick hierauf sind die Gesellschafter<br />

übereingekommen, den Gesellschaftsvertrag wie folgt vollständig<br />

neu zu fassen:<br />

§1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG.<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb des in<br />

der Präambel genannten Flugzeuges sowie dessen Gebrauchsüberlassung<br />

in Form eines Miet- oder Leasingvertrages<br />

und dessen Verwertung sowie die Durchführung<br />

sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte,<br />

einschließlich des Liquiditätsmanagements.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu<br />

betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

zu fördern.<br />

§ 3 Gesellschafter, Gesellschaftskapital<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Doric<br />

Flight Control 12 GmbH. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

leistet keine Einlage und ist am Vermögen<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten sind<br />

a) Doric Flight Management 12 GmbH mit einer Pflichteinlage<br />

von 5.000 EUR;<br />

b) AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH mit einer<br />

Pflichteinlage von 5.000 EUR<br />

Die Doric Flight Management 12 GmbH ist Geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Die AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH ist Treuhandkommanditistin.<br />

3. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist beauftragt,<br />

nach Maßgabe der Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsprognose das Kommanditkapital um<br />

68.340.000 EUR auf insgesamt bis zu 68.350.000 EUR<br />

zu erhöhen. Zur Verstärkung der Eigenmittel ist die<br />

Geschäftsführen de Kommanditistin darüber hinaus<br />

berechtigt, das Kommanditkapital maximal um weitere<br />

1.000.000 EUR zu erhöhen.<br />

Die Erhöhung erfolgt<br />

a) durch Erhöhung der Einlage der Kommanditistin gem.<br />

Ziff. 2b) und/oder<br />

b) durch Aufnahme weiterer Kommanditisten, wobei die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt ist,<br />

für die Gesellschaft die Aufnahmeverträge mit den<br />

eintretenden Kommanditisten zu schließen. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird die von ihr erhöhte Einlage<br />

für dritte Treugeber, mit denen sie Treuhandverträge<br />

abschließt, halten. Die Treuhandkommanditistin wird<br />

ihre Einlage erst erhöhen, wenn die Freigabevoraussetzungen<br />

des „Vertrages über die Verwendung von<br />

Kapitaleinlagen“ (Mittelverwendungsvertrag) vorliegen.<br />

4. Zusätzlich zu ihrer Einlage haben die Kommanditisten<br />

ein Agio von 5 % in EUR auf die Pflichteinlage zu zahlen.<br />

5. Die Einlagen und das Agio der Kommanditisten gem.<br />

Ziff. 2a) und b) sind spätestens bei Ablieferung des<br />

Flug zeuges fällig. Einlagen und Agio beitretender oder<br />

ihre Einlage erhöhender Kommanditisten sind nach<br />

Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung fällig. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Einlageverpflichtung<br />

dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche<br />

gegenüber den Treugebern mit befreiender<br />

Wirkung an Erfüllungs statt an die Gesellschaft abtritt.<br />

6. Am Vermögen und an stillen Reserven sind die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Einlagen beteiligt.<br />

146


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

Auszahlungen erfolgen an die Gesellschafter in EUR.<br />

Das gilt insbesondere für deren Entnahmen sowie für<br />

Ausschüttungen und die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens.<br />

Jeder Kommanditist ist verpflichtet,<br />

die Voraussetzungen für die Entgegennahme in EUR zu<br />

schaffen, insbesondere ein hierfür notwendiges Konto<br />

einzurichten. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten<br />

des Kommanditisten.<br />

7. Eine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten ist<br />

ausgeschlossen.<br />

8. Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen<br />

sind ihre Pflichteinlagen. Die Pflichteinlagen sind nicht<br />

in das Handelsregister einzutragen. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme eines jeden Kommanditisten<br />

entspricht 10 % der von ihm übernommenen<br />

Pflichteinlage.<br />

9. Die Mittelfreigabe und die Kontrolle der Mittelverwendung<br />

erfolgen nach Maßgabe des Mittelverwendungsvertrages.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird in diesem<br />

Rahmen eine formale Prüfung der Voraussetzungen der<br />

Mittelfreigabe sowie eine formale Kontrolle der Mittelverwendung<br />

vornehmen.<br />

10. Die Kommanditisten werden die Treuhandkommanditistin<br />

durch notariell beglaubigte Vollmacht bevollmächtigen,<br />

ihren Beitritt zur Gesellschaft sowie die gesetzlich<br />

vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister hinsichtlich<br />

der Gesellschaft vorzunehmen, mit Ausnahme<br />

der Erhöhung der eigenen Pflichteinlage des Kommanditisten.<br />

Die Vollmacht ist über den Tod des Kommanditisten<br />

hinaus und für die Dauer seiner Zugehörigkeit zur<br />

Gesellschaft unwiderruflich zu erteilen.<br />

§ 4 Stellung der Treugeber<br />

Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes<br />

bestimmt ist, werden die Treugeber, für die die Treuhandkommanditistin<br />

ihre Gesellschaftsbeteiligung anteilig<br />

treuhänderisch hält, im Innenverhältnis zur Gesellschaft<br />

und den Gesellschaftern untereinander wie unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, an<br />

Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben,<br />

einem Liquidationserlös sowie der Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch zum<br />

31. Dezember 2027.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft ist allein<br />

die Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und<br />

verpflichtet. Sie hat in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist im<br />

Außenverhältnis einzelvertretungsberechtigt. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ist zur Geschäftsführung<br />

nicht befugt. Sie ist jedoch berechtigt, die Gesellschaft<br />

einzeln zu vertreten. Die Bestellung oder Abberufung der<br />

Organe der Geschäftsführenden Kommanditistin oder<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedarf nicht<br />

der Zustimmung der Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin sowie ihre jeweiligen<br />

Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit. Sie sind demgemäß<br />

berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im<br />

eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen.<br />

3. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin sowie ihre Organe sind<br />

vom Wettbewerbsverbot und insbesondere den einschränkenden<br />

Bestimmungen des § 112 HGB befreit.<br />

147


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

4. Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, bedürfen der Zu -<br />

stimmung der Gesellschafterversammlung. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb gehören insbesondere<br />

a) die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft<br />

sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />

Gesellschaft;<br />

b) die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses;<br />

c) die Bestellung des Abschlussprüfers, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />

entscheidet nach § 8 Ziff. 1 c);<br />

d) die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft<br />

und ggf. Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere<br />

zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen<br />

Erklärungspflichten;<br />

e) die Durchführung abgeschlossener Verträge, deren<br />

Änderung, Verlängerung oder Aufhebung sowie die<br />

Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Kündigungen;<br />

f) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft, einschließlich<br />

des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien<br />

und die Aufnahme von in diesem Zusammenhang<br />

eventuell erforderlicher Darlehen bis zu einer Höhe<br />

von 3.000.000 EUR oder eines entsprechenden USD-<br />

Betrages sowie ggf. deren Besicherung;<br />

g) die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie die<br />

Übernahme von Bürgschaften und Garantien sowie das<br />

Eingehen von Avalkrediten, einschließlich der Gewährung<br />

von damit im Zusammenhang stehender Sicherheiten;<br />

h) die Gewährung sonstiger Sicherheiten;<br />

i) die Durchführung oder die Beauftragung von Dritten mit<br />

der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung,<br />

dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen<br />

Stilllegung des Flugzeuges oder Teilen davon, sowie alle<br />

damit verbundenen Tätigkeiten und Unternehmungen;<br />

j) der Abschluss marktüblicher Versicherungen;<br />

k) die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und<br />

Handlungsbevollmächtigten;<br />

l) die Einleitung, das Führen und die Beilegung von<br />

gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten der<br />

Gesellschaft;<br />

m) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und<br />

Aufhebung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen<br />

sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen<br />

jeder Art;<br />

n) die fiduziarische Übertragung des Eigentums am Flugzeug,<br />

unter der Voraussetzung, dass das wirtschaftliche<br />

Eigentum und die Berechtigung zur Vermietung<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei der<br />

Gesellschaft verbleiben.<br />

5. In Not- und in Eilfällen hat die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes auch<br />

ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Hat die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie<br />

die Gesellschafter hierüber zu unterrichten.<br />

6. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist darüber<br />

hinaus berechtigt, folgende Verträge abzuschließen<br />

und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die, wenn sie bereits<br />

abgeschlossen sind, hiermit genehmigt werden:<br />

a) der Erwerb des in der Präambel genannten Flugzeuge<br />

sowie alle damit zusammenhängenden oder unterstützenden<br />

Aktivitäten;<br />

b) Darlehensverträge zur Zwischen- und Endfinanzierung<br />

der Anschaffung des Flugzeuges mit den finanzierenden<br />

Banken sowie die Bestellung der damit<br />

verbundenen Sicherheiten, einschließlich etwaiger<br />

Registerpfandrechte (hypothekarische Belastung des<br />

Flugzeuges oder von Teilen davon);<br />

c) Tilgung und Umschuldung von Darlehen sowie der<br />

Abschluss von Zinssicherungsgeschäften;<br />

d) Kreditverträge zur Zwischenfinanzierung des Gesellschaftskapitals;<br />

e) der Abschluss von Kurssicherungsgeschäften;<br />

f) Abschluss von Miet- und Leasingverträgen über das<br />

Flugzeug, insbesondere der prospektierte Leasingvertrag<br />

mit der Fluglinie Emirates;<br />

148


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

g) einen Asset-Management-Vertrag mit der Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH zu einer Vergütung in<br />

Höhe von jährlich 305.400 EUR, die sich erstmals mit<br />

Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um 2,25 %<br />

der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />

h) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs<br />

GmbH durch die sie beauftragt wird, die<br />

Abwicklung im Fall der Veräußerung oder des Totalverlustes<br />

des Flugzeugs durchzuführen oder im Fall einer<br />

Anschlussvermietung diese zu arrangieren, gegen eine<br />

Vergütung in Höhe von zumindest 4 % des Nettoverkaufserlöses<br />

bzw. – im Fall eines Totalverlustes – der<br />

Entschädigung durch die Versicherung oder – im Fall<br />

einer Anschlussvermietung – 4 % der Summe der unter<br />

einem Anschlußleasingvertrag erzielten Leasingraten; für<br />

ihre Unterstützung erhält HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG 25 % der jeweiligen Vergütung;<br />

i) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Ver waltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co. KG jeweils 10 % der<br />

kumulativen Überschüsse der bezogenen Leasingraten<br />

gegenüber den budgetierten (prospektierten) Leasingraten<br />

erhalten, wobei der Zeitraum der Kumulierung<br />

sich jeweils auf das einzelne Geschäftsjahr bezieht,<br />

j) eine Vereinbarung mit der Doric Asset Finance &<br />

Verwaltungs GmbH, wonach diese und die HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH & Co. KG im Verkaufsfall<br />

jeweils 10 % des Überschusses des Nettoverkaufserlöses<br />

erhalten, der über dem für das Flugzeug gutachterlich<br />

festgestellten Mittelwert (AVAC Mittelwert inklusive<br />

full life adjustment) für das Jahr der Veräußerung liegt;<br />

k) einen Vertrag mit der Doric Select GmbH & Co. KG<br />

über die Vermittlung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens<br />

in Höhe von 550.000 EUR;<br />

l) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />

KG über die Vermittlung eines langfristigen Darlehens in<br />

Höhe von 985.592 EUR;<br />

m) einen Vertrag mit der Doric Asset Finance GmbH & Co.<br />

KG über die Vermittlung des Leasingvertrages gegen<br />

eine Vergütung in Höhe von 1.526.356 EUR;<br />

n) einen Vertrag zur Abgabe einer Platzierungsgarantie<br />

von HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG und<br />

Hermann Ebel gegen eine Vergütung von 684.000 EUR,<br />

wobei die Garantiesumme einem EUR-Betrag von insgesamt<br />

bis zu 80.000.000 USD zu dem zum Erwerbszeitpunkt<br />

des Flugzeugs vorherrschenden Wechselkurs<br />

entspricht;<br />

o) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG über die Konzeption, das Marketing<br />

sowie die Durchführung aller werblichen Maßnahmen<br />

gegen eine Vergütung in Höhe von 2.377.949 EUR;<br />

p) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />

& Co. KG über die Erstellung und Gestaltung des Emissionsprospekts<br />

in Höhe von insgesamt 200.000 EUR,<br />

wobei der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />

q) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG sowie der Doric Emissionshaus GmbH<br />

& Co. KG für die Beratung der Gesellschaft, deren<br />

Beratung, Prüfung und Begutachtung sowie dem damit<br />

zusammenhängenden Aufwand gegen eine pauschale<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt 382.429 EUR, wobei<br />

der jeweils hälftige Betrag an HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG sowie Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG als Teilgläubiger zu zahlen ist;<br />

r) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG und/oder weiteren Vertriebspartnern<br />

zum Zweck der Platzierung der Kommanditanteile der<br />

Gesellschaft in Höhe von 68.340.000 EUR gegen eine<br />

Vergütung in Höhe von 7.518.500 EUR (inkl. Agio);<br />

s) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG über die Platzierung des nach § 3<br />

Ziff. 3, Satz 2 zusätzlich erhöhten Kommanditkapitals,<br />

gegen eine Vergütung in Höhe von 18 % (inkl. Agio) des<br />

Erhöhungsbetrages;<br />

t) einen Vertrag mit der HANSA TREUHAND Finance<br />

GmbH & Co. KG hinsichtlich der Übernahme der laufenden<br />

Anlegerbetreuung, insbesondere der Unterstützung<br />

bei der Berichterstattung der Gesellschaft sowie<br />

der Übernahme der Buchführung - auch während eines<br />

späteren Liquidationsstadiums - gegen eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 102.000 EUR, die sich erstmals<br />

mit Beginn des Jahres 2011 und sodann jährlich um<br />

2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung erhöht;<br />

149


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

u) einen Vertrag mit der Treuhandkommanditistin über die<br />

Mittelverwendungskontrolle und Mittelfreigabe sowie<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Treuhandkommanditistin<br />

über die Verwaltung der im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten und der mittelbar beteiligten<br />

Treugeber, wobei die Tätigkeiten mit der Gebühr des<br />

§ 13 Ziff. 3 bis 5 und § 18 Ziff. 4 abgegolten sind.<br />

Die unter f) bis u) genannten Beträge verstehen sich – mit<br />

Ausnahme von Buchstabe m) - zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, auch wenn der Leistungserbringer<br />

auf seine Steuerbefreiung verzichtet (zur Umsatzsteuer<br />

optiert) und deswegen die Umsatzsteuer zu entrichten ist.<br />

Die Beträge nach den Buchstaben g) und t) sind – sofern<br />

es sich um laufende Vergütungen handelt – für jedes<br />

angebrochene Geschäftsjahr anteilig zu zahlen.<br />

§ 7 Beirat<br />

Die Gesellschaft hat keinen Beirat. Sie kann einen Beirat<br />

durch Gesellschafterbeschluss bestellen. Der Gesellschafterbeschluss<br />

bedarf der Mehrheit von 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen. Im Gesellschafterbeschluss sind<br />

die Rechte und Pflichten des Beirats sowie die näheren<br />

Einzelheiten festzulegen.<br />

§ 8 Gesellschafterversammlung – Umlaufverfahren<br />

1. Die Gesellschafter beschließen außer über die sonst in<br />

diesem Vertrag bezeichneten Angelegenheiten über<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres;<br />

b) die Entlastung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und der Treuhandkommanditistin;<br />

c) die Wahl des Abschlussprüfers für das neue Geschäftsjahr,<br />

mit Ausnahme des Abschlussprüfers für die<br />

Geschäftsjahre bis einschließlich 2011;<br />

d) die Ausschüttung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

e) die Veräußerung des in der Präambel genannten Flugzeugs,<br />

mit Ausnahme der lediglich fiduziarischen Übertragung<br />

im Sinne des § 6 Ziff. 4 n) und mit Ausnahme der Ver -<br />

äußerung in Folge eines Rechtsanspruchs aus den Sicherungs-<br />

und Finanzierungsverträgen i.S.d. § 6 Ziff. 6 b);<br />

150<br />

f) jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere<br />

auch Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />

soweit diese nicht unter die Regelung des § 3 Ziff. 3 fällt;<br />

g) die Auflösung der Gesellschaft;<br />

h) die Wahl des Beirates gemäß § 7;<br />

Die Beschlüsse gem. a) bis c) sind jährlich zu fassen.<br />

2. Gesellschafterbeschlüsse werden im Umlaufverfahren<br />

nach Ziff. 3 gefasst. Abweichend hiervon kann die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin aufgrund einer in<br />

ihrem Ermessen liegenden Entscheidung eine Gesellschafterversammlung<br />

gem. Ziff. 4 einberufen. Gesellschafterversammlungen<br />

sind von der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin einzuberufen, wenn dies aufgrund<br />

zwingender gesetzlicher Vorschriften geboten ist oder<br />

Gesellschafter, die zusammen mindestens 25 % des<br />

Kommanditkapitals halten, dies verlangen.<br />

3. Beschlüsse werden im Umlaufverfahren außerhalb<br />

einer Gesellschafterversammlung getroffen, indem die<br />

Kommanditisten ihre Stimme schriftlich oder per Telefax<br />

abgeben. Die Geschäftsführende Kommanditistin, die<br />

sich durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen<br />

kann, hat sämtliche Kommanditisten hierzu schriftlich<br />

unter Bezeichnung der zur Entscheidung stehenden Beschlussgegenstände<br />

aufzufordern. Eines eingeschriebenen<br />

Briefes bedarf es hierfür nicht. Die Kommanditisten<br />

haben ihre Stimme so rechtzeitig abzugeben, dass sie innerhalb<br />

von sechs Wochen seit Absendung der durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin erfolgten Aufforderung<br />

bei dieser eingetroffen ist. Das Absendedatum ist im<br />

Aufforderungsschreiben zu vermerken. Nicht oder nicht<br />

rechtzeitig eingetroffene Stimmen gelten als Enthaltung.<br />

Das gilt insbesondere, wenn ein Kommanditist seinen<br />

Anschriftenwechsel entgegen § 20 Ziff. 1 nicht rechtzeitig<br />

mitgeteilt hat. Das jeweilige Beschlussergebnis<br />

ist – nachdem die Treuhandkommanditistin die formelle<br />

Richtigkeit des Beschlusses geprüft und das Stimmergebnis<br />

bestätigt hat – unverzüglich nach Fristablauf zu<br />

protokollieren. Das Protokoll ist den Kommanditisten<br />

durch die Geschäftsführende Kommanditistin, die sich<br />

durch die Treuhandkommanditistin vertreten lassen kann,<br />

zu übersenden. Gleichzeitig ist den Kommanditisten das<br />

Absendedatum des Protokolls mitzuteilen.


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

4. Wird eine Gesellschafterversammlung durchgeführt,<br />

geschieht dies nach folgender Maßgabe:<br />

a) Einladungen zur Gesellschafterversammlung erfolgen<br />

durch die Geschäftsführende Kommanditistin schriftlich<br />

unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von<br />

drei Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung. Die<br />

Leitung der Gesellschafterversammlungen führt ein<br />

Vertreter der Geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

b) Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das<br />

von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den<br />

Gesellschaftern zuzuleiten ist.<br />

c) Gesellschafterversammlungen finden nach Wahl der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin am Sitz der Gesellschaft<br />

in Offenbach oder in Hamburg statt.<br />

d) Jeder Gesellschafter kann sich auf einer Gesellschafterversammlung<br />

vertreten lassen. Der Vertreter hat eine<br />

schriftliche Vollmacht (auch per Telefax) vorzulegen,<br />

die von dem Gesellschafter für jede Gesellschafterversammlung<br />

neu zu erteilen ist. Diese muss drei volle<br />

Werktage (Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn<br />

des Tages der Gesellschafterversammlung vorliegen.<br />

Später eingehende Vollmachten finden keine Berücksichtigung.<br />

Der Bevollmächtigte ist vom Verbot des<br />

Insichgeschäfts nach § 181 BGB befreit, es sei denn,<br />

aus der Vollmacht ergibt sich ausdrücklich ein anderes.<br />

e) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn insgesamt mindestens 30 % des Kommanditkapitals<br />

vertreten sind. Hinsichtlich der in Ziff. 1 e) bis g)<br />

genannten Angelegenheiten ist die Gesellschafterversammlung<br />

beschlussfähig, wenn insgesamt mindestens<br />

50 % des Kommanditkapitals vertreten sind. Nimmt<br />

die Treuhandkommanditistin an der Gesellschafterversammlung<br />

teil und ist sie an der Gesellschaft beteiligt,<br />

ist die Gesellschafterversammlung in jedem Fall beschlussfähig.<br />

Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich<br />

eine neue Gesellschafterversammlung mit einer Frist<br />

von 10 Tagen, gerechnet vom Tag der Absendung,<br />

einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des<br />

vertretenen Kommanditkapitals und der Teilnahme der<br />

Treuhandkommanditistin beschlussfähig ist.<br />

f ) Über die Treuhandkommanditistin beteiligte Treugeber<br />

dürfen an der Gesellschafterversammlung wie unmittelbar<br />

beteiligte Kommanditisten teilnehmen und unterliegen<br />

insoweit entsprechenden Rechten und Pflichten.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

2. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

sowie der Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

bedarf es für die Beschlüsse gem. § 8<br />

Ziff. 1 g) und h). Ist die Veräußerung des Flugzeuges<br />

beschlossen, bedarf der Beschluss zur Auflösung<br />

der Gesellschaft lediglich einer Mehrheit von 50 %<br />

der abgegebenen Stimmen. Die Zustimmung der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin ist nicht mehr<br />

erforderlich nach Ablauf von 15 Jahren seit Ablieferung<br />

des Flugzeuges.<br />

3. Bei der Beschlussfassung gewähren je 100 EUR der<br />

Pflichteinlagen eine Stimme.<br />

4. Treugeber dürfen das Stimmrecht anteilig, d.h. entsprechend<br />

der Stimmkraft ihrer durch das Treuhandverhältnis<br />

begründeten wirtschaftlichen Beteiligung an<br />

der Gesellschaft, anstelle der Treuhandkommanditistin<br />

unmittelbar selbst ausüben.<br />

5. Machen Treugeber von ihrem Recht nach Ziff. 4 keinen<br />

Gebrauch, dann ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

von dem Stimmrecht unter Berücksichtigung<br />

etwaiger ihr aufgrund des Treuhandvertrages von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen unterschiedlich Gebrauch<br />

zu machen, um auf diese Weise dem Willen aller<br />

Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />

6. Beschlüsse der Gesellschafter können binnen einer Ausschlussfrist<br />

von drei Monaten, gerechnet vom Tage der<br />

Beschlussfassung, angefochten werden. Für Beschlüsse<br />

nach § 8 Ziff. 3 beginnt die Frist mit dem Tag der Absendung<br />

des Protokolls und beträgt sechs Wochen.<br />

151


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

§ 10 Unterrichtung der Kommanditisten und Dritter<br />

1. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat die Kommanditisten<br />

einmal pro Jahr über den Gang der Geschäfte<br />

unter Einschluss des abgelaufenen und des laufenden<br />

Geschäftsjahres zu unterrichten. Die Berichterstattung<br />

hat sich auf den Gang der Geschäfte, die Lage der<br />

Gesellschaft, auf die beabsichtigte Geschäftspolitik<br />

und sonstige grundsätzliche Fragen zu erstrecken. Sie<br />

soll insbesondere Umsatzzahlen, Beschäftigungs- und<br />

Kostenentwicklung umfassen sowie wesentliche Vorfälle<br />

erläutern. Der Bericht soll auch über die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft geben.<br />

2. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

nicht aber verpflichtet, Zwischenberichte zu erstellen.<br />

3. Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

den Jahresabschluss sowie die in Ziff. 1 und 2 genannten<br />

Berichte ganz oder zum Teil zu veröffentlichen,<br />

insbesondere der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG, Hamburg, mitzuteilen.<br />

2. Das Agio wird auf einem Kapitalkonto II der Kommanditisten<br />

gebucht.<br />

3. Verlustanteile werden auf Verlustsonderkonten der<br />

Gesellschafter gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die<br />

Verlustanteile die Pflichteinlagen der Kommanditisten<br />

übersteigen. Gewinnanteile sind den Verlustsonderkonten<br />

so lange gutzuschreiben, bis diese ausgeglichen<br />

sind. Die Kommanditisten haben Verlustanteile nur<br />

durch zukünftige Gewinne auszugleichen.<br />

4. Gewinnanteile, soweit sie nicht auf Verlustsonderkonten<br />

zu buchen sind, und der gesamte übrige Zahlungsverkehr<br />

zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

werden auf Gesellschafterkonten gebucht. Guthaben<br />

auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.<br />

5. Die Kapitalkonten werden in EUR geführt.<br />

§ 12 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des<br />

Jahresabschlusses<br />

1. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat spätestens<br />

innerhalb der ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />

den Jahresabschluss aufzustellen.<br />

2. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses gelten die<br />

gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung.<br />

4. Gegenstände, insbesondere Tatsachen und Bewertungen,<br />

die die Gesellschaft betreffen und die die<br />

Kommanditisten im Zuge von Gesellschafterversammlungen,<br />

im Umlaufverfahren oder der Berichterstattung<br />

erfahren, dürfen nur mit Zustimmung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin veröffentlicht werden oder zum<br />

Zweck der Veröffentlichung weitergegeben werden.<br />

§ 11 Kapitalkonten<br />

1. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen.<br />

Sie werden auf Kapitalkonto I der Kommanditisten<br />

gebucht.<br />

3. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit der linearen AfA<br />

(Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen)<br />

gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung einer<br />

Nutzungsdauer von zwölf Jahren ab Ablieferung nutzen.<br />

4. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss durch den<br />

Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Abschlussprüfer<br />

muss ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

sein. Die Prüfung hat von dem<br />

Abschlussprüfer nach den Grundsätzen handelsrechtlicher<br />

Pflichtprüfung für große Kapitalgesellschaften zu<br />

erfolgen.<br />

5. Die Geschäftsführende Kommanditistin übersendet den<br />

geprüften Jahresabschluss den Kommanditisten im<br />

Zug der Berichterstattung bei Durchführung des Umlaufverfahrens<br />

oder mit der Einladung zur ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

152


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

§ 13 Vergütungen, Aufwendungen, Ergebnisse<br />

1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 5.000 EUR.<br />

2. Der Geschäftsführenden Kommanditistin werden die<br />

aus der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft<br />

entstehenden Aufwendungen, Kosten und Auslagen,<br />

mit Ausnahme der Vergütung der Geschäftsführer,<br />

erstattet. Der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

werden auch die Kosten und Aufwendungen für ihre<br />

Buchführung und die Erstellung ihres Jahresabschlusses<br />

erstattet.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin erhält von der Gesellschaft<br />

für die Anteilsverwaltung und damit zusammenhängende<br />

Verwaltungsleistungen sowie ihre in § 6 Ziff.<br />

6 u) genannten Tätigkeiten erstmals für das Jahr 2010<br />

und sodann jährlich eine Vergütung in Höhe von 64.000<br />

EUR. Für das Jahr 2009 und den damit zusammenhängenden<br />

Anfangsaufwand erhält sie 128.000 EUR.<br />

Die Vergütung für das Jahr 2009 ist fällig, wenn die<br />

Voraussetzungen der Mittelfreigabe nach Maßgabe des<br />

Mittelverwendungsvertrages vorliegen, spätestens aber<br />

Ende Mai 2010.<br />

4. Erstmals für das Jahr 2011 und sodann jährlich erhöhen<br />

sich die in § 13 Ziff. 1 und 3 genannten Vergütungen<br />

um 2,25 % der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

5. Die Beträge gemäß den Ziff. 1 bis 4 sind jeweils zuzüglich<br />

einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

zu zahlen.<br />

6. Die unter Ziff. 1 bis 5 genannten Positionen sind als<br />

laufender Aufwand der Gesellschaft zu behandeln.<br />

7. Das verbleibende Ergebnis wird auf die Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen verteilt. Ergebnisse<br />

werden den Kommanditisten im Innenverhältnis nur<br />

insoweit zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten<br />

sind. Hierbei beginnt die Beteiligung eines Kommanditisten<br />

am Ergebnis mit dem Monat, der auf die<br />

vollständige Leistung der Pflichteinlage und des Agios<br />

bis einschließlich des 25. Kalendertages des Vormonats<br />

folgt. Bei unterschiedlichen Beitrittszeitpunkten erfolgt<br />

unter den Kommanditisten abweichend von vorstehender<br />

Regelung zeitlich begrenzt ein Ergebnisausgleich in<br />

der Weise, dass – soweit möglich und steuerrechtlich<br />

zulässig – zunächst alle beigetretenen Kommanditisten<br />

im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen und unter Außerachtlassung<br />

ihres Beitrittszeitpunktes am Ergebnis beteiligt<br />

sind. Diese Ergebnisverteilung erfolgt bis zur Erreichung<br />

einer relativen (d.h. dem Verhältnis der Pflichteinlagen<br />

entsprechenden) Gleichstellung der Kapitalkonten aller<br />

Kommanditisten.<br />

8. Ausschüttungen können die Kommanditisten nur<br />

zu Lasten ihrer Kapitalkonten verlangen. Ausschüttungen<br />

sind nur dann zulässig, wenn und soweit die<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft dieses erlaubt, Zahlungsverpflichtungen<br />

– insbesondere die Zins- und<br />

Tilgungsverpflichtungen von Krediten zur Finanzierung<br />

des Flugzeugs, Umrüstungskosten oder Modifikationskosten<br />

am Flugzeug – nicht gefährdet werden, nach<br />

Auszahlung eine angemessene Liquiditätsreserve von<br />

nicht weniger als 200.000 EUR während der Betriebsphase<br />

des Flugzeugs verbleibt und ein Gesellschafterbeschluss<br />

gem. § 8 Ziff. 1 d) gefasst wird.<br />

9. Wird eine Ausschüttung beschlossen, so wird jedem<br />

Kommanditisten – vorbehaltlich anderweitiger Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages – der ihm – ggf. nur<br />

zeitanteilig – zukommende Anteil ausgezahlt. Die zu<br />

berücksichtigenden Zeitanteile ergeben sich aus dem<br />

Verhältnis des Zeitraumes, in dem er beigetreten ist und<br />

seine Einlage sowie sein Agio vollständig gezahlt hat (zu<br />

berücksichtigende Zeiten) zu dem gesamten Zeitraum,<br />

auf den sich die Ausschüttung erstreckt (Ausschüttungs-<br />

153


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

zeitraum). Dabei sind für die zu berücksichtigenden Zeiten<br />

nur volle Kalendermonate zugrunde zu legen und<br />

nur dann, wenn der Kommanditist am 25. Kalendertag<br />

des Vormonats bereits beigetreten war und seine<br />

Einlage und sein Agio zu diesem Zeitpunkt vollständig<br />

erbracht hat.<br />

10. Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen werden<br />

den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt,<br />

sofern sie nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten<br />

(§ 11 Ziff. 3, 4) gedeckt sind.<br />

11. Ist der Kapitalanteil eines Kommanditisten durch Verluste<br />

unter den Betrag der eingetragenen Haftsumme<br />

gemindert und tätigt der Kommanditist Entnahmen<br />

oder wird der Kapitalanteil durch Entnahmen unter<br />

den Betrag der eingetragenen Haftsumme gemindert,<br />

lebt die Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der<br />

von ihm getätigten Entnahmen wieder auf. Aus diesem<br />

Grunde ist ein Kommanditist nicht verpflichtet, sein<br />

Entnahmerecht auszuüben.<br />

§ 14 Übertragung von Kommanditanteilen Vorkaufsrecht<br />

1. Jeder Kommanditist kann seine Beteiligung auf einen<br />

Dritten mit Einwilligung der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin übertragen. Die Übertragung wird<br />

frühestens mit der Einwilligung (ex nunc) wirksam. Sie<br />

wirkt – was die dingliche Inhaberschaft am Kommanditanteil<br />

anbelangt – nicht zurück. Die Übertragung<br />

eines treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteils von<br />

der Treuhandkommanditistin auf den Treugeber bedarf<br />

keiner Einwilligung.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erteilt die<br />

Einwilligung nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei<br />

die Interessen der Gesellschaft und der vorhandenen<br />

Gesellschafter einerseits und die Interessen des übertragenden<br />

Kommanditisten andererseits zu berücksichtigen<br />

sind. Sie kann die Einwilligung insbesondere<br />

verweigern, wenn auf die Gesellschaft steuerliche<br />

Belastungen zukommen und diese von dem Übernehmer<br />

nicht ausgeglichen werden.<br />

2. Die Geschäftsführende Kommanditistin hat die Einwilligung<br />

in folgenden Fällen zu verweigern:<br />

a) Zum Zweck des Minderheitenschutzes und der Verhinderung<br />

der Fremdbestimmung des Stimmrechtes<br />

ist die Einwilligung zu verweigern, wenn der Erwerber<br />

oder ein mit dem Erwerber verbundenes Unternehmen<br />

durch die Übertragung einen Kommanditanteil in Höhe<br />

von mehr als 20 % der Summe der Nennbeträge aller<br />

Pflichteinlagen der Gesellschaft erhalten würde oder<br />

er bzw. das verbundene Unternehmen das mit dem<br />

Kommanditanteil verknüpfte Stimmrecht bei mehr als<br />

20 % der Kommanditanteile der Gesellschaft – gemessen<br />

nach den Nennbeträgen der Pflichteinlagen – rechtlich<br />

oder faktisch ausüben kann. Das gilt nicht für die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin.<br />

Diese Regelungen gelten auch für<br />

rechtliche Gestaltungen (z.B. Strohmanngestaltungen),<br />

die die Zwecke dieser Regelung zu umgehen suchen.<br />

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die Voraussetzungen<br />

dieses Buchstaben a) gegeben sein könnten, ist die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, eine<br />

Entscheidung so lange zurückzustellen, bis die Anhaltspunkte<br />

von Erwerber oder Veräußerer widerlegt sind.<br />

b) Die Zustimmung wird ferner verweigert, wenn ein Kommanditist<br />

seinen Kommanditanteil zum Nennbetrag<br />

von weniger als 5.000 EUR veräußert, es sei denn, der<br />

Nennbetrag ist im Wege der Erbfolge (§ 15) entstanden.<br />

Die Zustimmung ist auch zu verweigern, wenn Anhaltspunkte<br />

vorliegen, die darauf hindeuten, dass der<br />

Anleger seinen Kommanditanteil zum Zweck der Stückelung<br />

und Veräußerung von Teilkommanditanteilen<br />

erworben hat. Solche Anhaltspunkte sind insbesondere<br />

gegeben, wenn die Veräußerung mehrerer Teilkommanditanteile<br />

innerhalb eines kurzen Zeitraumes nach<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung erfolgt. Liegen<br />

derlei Anhaltspunkte vor, so ist die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin berechtigt, eine Entscheidung bezüglich<br />

ihrer Zustimmung so lange zurückzustellen, bis die<br />

Anhaltspunkte vom Veräußerer widerlegt sind.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die für den<br />

jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltene Kom-<br />

154


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

manditbeteiligung auf diesen zu übertragen. Der jeweilige<br />

Treugeber hat das Recht die Übertragung im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge auf sich zu verlangen.<br />

4. Die Übertragung der Kommanditbeteiligung ist der Gesellschaft<br />

durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

5. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem<br />

Wechsel der Gesellschafter nicht berührt.<br />

6. Wird ein Kommanditanteil ganz oder zum Teil verkauft,<br />

so steht der Geschäftsführenden Kommanditistin ein<br />

Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat ihr den mit den<br />

Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag unverzüglich<br />

mitzuteilen. Die Mitteilung des Verkäufers wird<br />

durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Die Ausübung<br />

des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber<br />

dem Verkäufer. Das Vorkaufsrecht ist bis zum Ablauf<br />

von drei Wochen nach Empfang der Mitteilung des<br />

vollständigen Kaufvertrages auszuüben. Kein Vorkaufsrecht<br />

besteht bei dem Verkauf an Kinder, Eltern,<br />

Geschwister, den Ehegatten oder Lebenspartner im<br />

Sinne einer Lebenspartnerschaft. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, das Vorkaufsrecht<br />

zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Schriftform<br />

und ist dem Verkäufer spätestens mit Ausübung des<br />

Vorkaufsrechts mitzuteilen. Soweit der Kommanditanteil<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin gehalten<br />

wird, besteht das Vorkaufsrecht an der mittelbaren Beteiligung<br />

entsprechend den vorstehenden Regelungen.<br />

§ 15 Tod eines Gesellschafters<br />

1. Beim Tod eines Kommanditisten geht sein Gesellschaftsanteil<br />

auf den oder die Erben über. Bei mehreren<br />

Erben müssen die Einlagen jeweils zumindest 100 EUR<br />

betragen. Solange und soweit das nicht der Fall ist,<br />

muss ein gemeinsamer Bevollmächtigter zur Ausübung<br />

des Stimmrechts bestellt werden.<br />

2. Beim Tod des Kommanditisten ist Testamentsvollstreckung<br />

zulässig.<br />

3. Nach dem Tod des Kommanditisten kann die Gesellschaft<br />

durch ihre Geschäftsführende Kommanditistin<br />

oder die Treuhandkommanditistin, zur Klärung der<br />

Verfügungsberechtigung und insbesondere der Empfangsberechtigung,<br />

die Vorlage eines Erbscheins, eines<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür<br />

notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige<br />

Urkunden sind auf Verlangen in deutscher Sprache<br />

vorzulegen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines<br />

Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder<br />

eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder vom<br />

Erbvertrag nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

vorgelegt wird. Die Gesellschaft darf denjenigen, der<br />

darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />

ist, als berechtigt ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere<br />

mit befreiender Wirkung Zahlungen an ihn<br />

leisten. Dies gilt nicht, wenn der Gesellschaft bekannt<br />

ist, dass der dort genannte (z.B. nach Anfechtung oder<br />

Nichtigkeit des Testaments oder wegen eines späteren<br />

Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn<br />

ihr dies in Folge von Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden<br />

ist.<br />

4. Die vorstehenden Regelungen finden auch bei der<br />

Verfügung über treuhänderisch gehaltene Beteiligungen<br />

oder Teile hiervon durch den Treugeber Anwendung.<br />

§ 16 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er mit Wirksamwerden<br />

der Kündigung aus der Gesellschaft aus.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet ferner aus der Gesellschaft<br />

aus, wenn<br />

a) über sein Vermögen das Insolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

eröffnet wird oder im Zeitpunkt des Beitritts<br />

bereits eröffnet ist und sein Kommanditanteil nicht<br />

binnen eines Zeitraumes von 12 Monaten, nachdem die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin oder die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin tatsächliche Kenntnis von der<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens – insbesondere durch<br />

Mitteilung des Insolvenzverwalters – erlangt hat, auf einen<br />

Dritten übertragen wird;<br />

155


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

b) ein Privatgläubiger des Gesellschafters die Gesellschaft<br />

gekündigt hat;<br />

c) ein wichtiger Grund im Sinne der §§ 133, 140 HGB vorliegt.<br />

In den Fällen gem. Ziff. 2 b) scheidet der Gesellschafter<br />

mit Wirksamwerden der Kündigung aus. In den Fällen<br />

des § 133 HGB scheidet der Gesellschafter aus, der berechtigt<br />

wäre, die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen.<br />

Im Fall des § 140 HGB scheidet der Gesellschafter<br />

aus, in dessen Person der Umstand eintritt, der für die<br />

übrigen Gesellschafter dieses Recht begründet.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern von den<br />

übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiven und Passiven<br />

unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus,<br />

haben die Kommanditisten durch Beschluss unverzüglich<br />

eine neue persönlich haftende Gesellschafterin zu<br />

bestellen. Das gleiche gilt bei Ausscheiden der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin.<br />

5. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Kündigungen<br />

der Kommanditisten sind an die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu richten. Die Kündigung der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin hat gegenüber der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen. Die<br />

Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

erfolgt gegenüber den Mitgesellschaftern.<br />

§ 17 Auseinandersetzungsguthaben<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so<br />

ist das Auseinandersetzungsguthaben aufgrund einer<br />

nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellenden<br />

Auseinandersetzungsbilanz zu errechnen. Die Auseinandersetzungsbilanz<br />

ist vom gewählten Abschlussprüfer<br />

aufzustellen. Erfolgt das Ausscheiden zum Schluss eines<br />

Geschäftsjahres, bildet der entsprechende Jahresabschluss<br />

die Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz.<br />

Erfolgt das Ausscheiden im Laufe eines Geschäftsjahres,<br />

so wird der Jahresabschluss des abgelaufenen<br />

Geschäftsjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres<br />

zugrunde gelegt und das Auseinandersetzungsguthaben<br />

zeitanteilig ermittelt. Stille Reserven im Flugzeugwert sind<br />

ebenso zu berücksichtigen wie ein etwaiger Firmenwert.<br />

Am Ergebnis schwebender Geschäfte nimmt der ausscheidende<br />

Gesellschafter teil.<br />

2. Kann zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

und der Gesellschaft keine Einigung über den Verkehrswert<br />

des Flugzeuges erzielt werden, wird dieser<br />

verbindlich durch zwei öffentlich bestellte Sachverständige<br />

durch Schätzung festgestellt. Ein Sachverständiger<br />

soll von der Norddeutschen Landesbank, Hannover,<br />

benannt werden. Der zweite Sachverständige<br />

soll von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt/<br />

Main benannt werden und als Schätzer für Flugzeuge<br />

zugelassen sein. Als Verkehrswert gilt der Mittelwert<br />

beider Schätzungen. Die solchermaßen vorgeschlagenen<br />

Sachverständigen sowie ihre Schätzungen sind für<br />

den ausscheidenden Gesellschafter und die Gesellschaft<br />

bindend. Die Kosten der Sachverständigen trägt<br />

die Gesellschaft nur, wenn ein höherer als von der<br />

Gesellschaft selbst geschätzter Flugzeugwert von den<br />

Sachverständigen festgestellt wird. Andernfalls trägt<br />

der ausscheidende Gesellschafter die Kosten.<br />

3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist in vier gleichen<br />

Jahresraten, jeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres,<br />

auszuzahlen.<br />

Die Zahlung der ersten Rate erfolgt am Ende des<br />

Geschäftsjahres, das auf das Ausscheiden des Gesellschafters<br />

folgt, frühestens jedoch – soweit gesetzlich<br />

zulässig – am 31. Dezember 2028. Das jeweilige<br />

Auseinandersetzungsguthaben wird von dem Tage des<br />

Ausscheidens an mit 6 % p.a. verzinst, maximal aber in<br />

Höhe des Prozentsatzes, der den Ausschüttungen der<br />

übrigen Gesellschafter im selben Zeitraum entspricht.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben<br />

vor Fälligkeit auszuzahlen. Eine Sicherstellung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens kann nicht<br />

verlangt werden.<br />

156


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

4. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft<br />

keinen Ausgleich verlangen. Hat er jedoch Entnahmen<br />

getätigt, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />

übersteigen.<br />

5. Wird binnen eines Jahres nach Ausscheiden des<br />

Gesellschafters ein Auflösungsbeschluss bezüglich der<br />

Gesellschaft gefasst, nimmt der Gesellschafter an der<br />

Liquidation nach Maßgabe des § 18 teil.<br />

6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandkommanditistin<br />

durch Beendigung eines Treuhandverhältnisses,<br />

gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend,<br />

soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht<br />

auf den Treugeber übertragen wird.<br />

§ 18 Liquidation<br />

1. Im Fall der Auflösung der Gesellschaft ist die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin Liquidatorin. Ihre<br />

Vertretungsbefugnis bleibt für sie und ihre Organe<br />

unverändert bestehen. Die Bestellung und Abberufung<br />

der Organe der Liquidatorin bedarf nicht der Zustimmung<br />

der Kommanditgesellschaft. Für die Tätigkeit der<br />

Liquidatorin gilt § 13 Ziff. 2, 5 entsprechend.<br />

2. Der nach Befriedigung der Gläubiger verbleibende Liquidationserlös<br />

wird in folgender Reihenfolge verwandt:<br />

a) Auszahlung beschlossener und nicht entnommener<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten;<br />

b) Verteilung des verbleibenden Überschusses auf die<br />

Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen.<br />

3. Soweit der Liquidationserlös nicht ausreicht, erfolgen<br />

Auszahlungen gem. Ziff. 2 a) jeweils vorrangig auf<br />

die Beträge, die bis zur Liquidation trotz Vorliegens<br />

der Auszahlungsvoraussetzungen nicht entnommen<br />

wurden, und zwar im Verhältnis der nicht entnommenen<br />

Beträge zueinander. Im Übrigen erfolgen Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Einlagen.<br />

Auf über den Liquidationserlös hinausgehende Ansprüche<br />

verzichten die betroffenen Anspruchberechtigten<br />

gem. Ziff. 2 a) und b) bereits jetzt. Die Gesellschaft<br />

nimmt den Verzicht an.<br />

4. Die Auszahlung des den Kommanditisten zustehenden<br />

Liquidationserlöses erfolgt an die Treuhandkommanditistin,<br />

die die Verteilung des Liquidationserlöses an die<br />

weiteren Kommanditisten und Treugeber vornimmt. Für<br />

die Auseinandersetzung und Abwicklung erhält sie keine<br />

gesonderte Gebühr.<br />

§ 19 Sicherungsabtretung und Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen, Nießbrauch<br />

1. Die Sicherungsabtretung oder Verpfändung von Kommanditanteilen<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin. Diese<br />

Zustimmung kann nur aus triftigem Grund verweigert<br />

werden.<br />

2. Die Bestellung eines Nießbrauchs am Kommanditanteil<br />

ist unzulässig.<br />

§ 20 Anschriften/Mitwirkungspflichten<br />

1. Die Kommanditistin sind verpflichtet, der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der Treuhandkommanditistin<br />

ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Bei einem<br />

Anschriftenwechsel haben sie ihre neue Anschrift unverzüglich<br />

mitzuteilen. Kommen sie ihrer Verpflichtung<br />

nicht nach, tragen sie die ihnen daraus entstehenden<br />

Nachteile. Die Gesellschaft ist insbesondere nur verpflichtet,<br />

Mitteilungen an die letzte bekannte Anschrift<br />

zu adressieren.<br />

2. Die Geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderin<br />

haben das Recht, von den Kommanditisten<br />

Angaben und Mitwirkungshandlungen zu verlangen, die<br />

zur Erfüllung dieses Vertrages und damit zusammenhängender<br />

gesetzlicher Pflichten – insbesondere nach<br />

den Steuergesetzen sowie dem Geldwäschegesetz –<br />

erforderlich sind oder von Behörden, namentlich der<br />

Finanzverwaltung, verlangt werden. In diesen Fällen<br />

hat der Kommanditist unverzüglich, maximal innerhalb<br />

157


Teil D // Gesellschaftsvertrag //<br />

einer Frist von drei Wochen, ggf. notwendige Formulare<br />

und Erklärungen sowie Vollmachen auszufertigen oder<br />

bei deren Ausfertigung mitzuwirken. Die Kommanditisten<br />

sind verpflichtet der Gesellschaft unverzüglich und<br />

unaufgefordert etwaige Änderungen ihrer gemäß dem<br />

Geldwäschegesetz oder ähnlicher Vorschriften erforderlichen<br />

Angaben sowie ihre deutsche Steuer-Identifikationsnummer<br />

(falls nicht vergeben: ihre Steuernummer)<br />

mitzuteilen.<br />

§ 21 Quellensteuer<br />

Ist auf die an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen<br />

Kapitalertragsteuer oder eine andere vergleichbare<br />

Quellensteuer zu zahlen oder ist eine solche bereits<br />

abgezogen worden oder hat die Gesellschaft bzw. die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin aufgrund einer<br />

Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen<br />

und betreffen diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter<br />

oder Treugeber, ist der dafür erforderliche<br />

Betrag der Gesellschaft bzw. der Geschäftsführenden<br />

Kommanditistin von dem betreffenden Gesellschafter<br />

oder Treugeber zu erstatten. Auch kann er einbehalten<br />

und ggf., insbesondere gegen Ausschüttungen, aufgerechnet<br />

werden.<br />

§ 22 Kosten<br />

1. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft. Der Kommanditist trägt jedoch<br />

die Kosten seiner notariell beglaubigten Handelsregistervollmacht.<br />

4. Unbeschadet der Ziff. 1 bis 3 ist bei einer entgeltlichen<br />

Kommanditanteilsveräußerung der Treuhandkommanditistin<br />

für ihren zusätzlichen Aufwand der Anteilsverwaltung<br />

vom Veräußerer ein pauschales Entgelt in Höhe<br />

von 1,19 % des Kaufpreises, inklusive 19 % Umsatzsteuer,<br />

mindestens 150 EUR, höchstens 300 EUR, pro<br />

Anteilsveräußerung zu zahlen. Die Pauschale ist einer<br />

geänderten Umsatzsteuer anzupassen.<br />

§ 23 Auslegungsgrundsatz<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit<br />

oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen<br />

sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine<br />

Regelung gelten, mit der der beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck am besten erreicht wird.<br />

Offenbach am Main, den 19. Oktober 2009<br />

Doric Flight Management 12 GmbH,<br />

gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />

2. Wird ein Kommanditanteil übertragen, so trägt der<br />

Erwerber (insbesondere der Erbe, Beschenkte, Käufer)<br />

die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der<br />

Handelsregistereintragung in Höhe von pauschal 100<br />

EUR. Wird der Kommanditanteil von der Treuhandkommanditistin<br />

auf den Treugeber übertragen, gilt Ziff. 1.<br />

Doric Flight Control 12 GmbH,<br />

gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin<br />

3. Wird ein Kommanditanteil auf mehrere Erwerber übertragen,<br />

insbesondere im Erbfall, so gelten die Ziffern 1 und<br />

2 für jeden Erwerber entsprechend; insbesondere fällt<br />

die Kostenpauschale für jeden Erwerber gesondert an.<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />

gez. durch Rüdiger Dornhof als Geschäftsführer<br />

158


Gesellschaftsvertrag // Teil D<br />

159


Teil D // Treuhandauftrag //<br />

Treuhandauftrag (TREUHANDVERTRAG)<br />

Präambel<br />

ie Firma AGR Treuhandgesellschaft »Sky Cloud«<br />

mbH – nachstehend Treuhänderin genannt – ist als<br />

Kommanditistin an der Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH &<br />

Co. KG beteiligt, mit der Berechtigung, ihre Beteiligung zu erhöhen<br />

und treuhänderisch für Dritte zu halten oder auf diese<br />

zu übertragen. Dementsprechend hat sich die Treuhänderin<br />

an der Kommanditgesellschaft beteiligt.<br />

§ 1 Treuhandverhältnis<br />

1. Das Treuhandverhältnis wird durch Annahme der unterzeichneten<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

begründet.<br />

2. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung beauftragt<br />

jeder Treugeber die Treuhänderin nach Maßgabe dieses<br />

Treuhandauftrages und des Kommanditgesellschaftsvertrages,<br />

ihre Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />

zu erhöhen. Die jeweilige Erhöhung erfolgt<br />

im Namen der Treuhänderin, jedoch für Rechnung des<br />

Treugebers. Eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

des Treugebers erfolgt insbesondere nach § 6.<br />

3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Erhöhung ihrer<br />

Beteiligung unter die aufschiebende Bedingung des<br />

Eintritts der Freigabevoraussetzungen gem. § 2 des<br />

Vertrages über die Verwendung von Kapitaleinlagen<br />

(Mittelverwendungsvertrag) zu stellen. Sie ist erst mit<br />

Vorliegen dieser Bedingungen berechtigt, die von den<br />

Treugebern auf ihr Treuhandkonto eingezahlten Beträge<br />

auf die zu leistende Pflichteinlage der Kommanditgesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

§ 2 Einzahlungsverpflichtung<br />

1. <br />

a) Die Treuhänderin ist berechtigt, vom Treuhandauftrag<br />

zurückzutreten, wenn der Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung<br />

gemäß der Beitrittserklärung nicht<br />

rechtzeitig nachkommt.<br />

b) Für nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen fallen Verzugszinsen<br />

in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen an.<br />

c) Die Treuhänderin ist berechtigt, die Einzahlungsverpflichtung<br />

des Treugebers an Erfüllungs statt ganz oder<br />

zum Teil an die Kommanditgesellschaft abzutreten.<br />

2. Einzahlungen auf das Treuhandkonto werden – vorbehaltlich<br />

abweichender Regelungen des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

– nicht verzinst.<br />

§ 3 Treuhandverwaltung<br />

1. Die Treuhänderin wird die übernommene Beteiligung<br />

treuhänderisch und uneigennützig für den jeweiligen<br />

Treugeber verwalten. Sie wird die Rechte des Treugebers<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

des Kommanditgesellschaftsvertrages, dieses<br />

Treuhandauftrages, des Mittelverwendungsvertrages<br />

und der Interessen der Gesamtheit der Treugeber wahrnehmen.<br />

2. Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen.<br />

3. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das im Rahmen des<br />

Treuhandverhältnisses erworbene Vermögen von ihrem<br />

eigenen Vermögen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />

Sie wird alles, was sie aufgrund ihrer formalen Stellung<br />

als Kommanditistin erlangt, an den Treugeber herausgeben<br />

bzw. zu Gunsten des Treugebers verwenden.<br />

4. Der Treugeber ist – auch wenn er nicht unmittelbar an<br />

der Kommanditgesellschaft beteiligt ist – wirtschaftlich<br />

wie ein im Handelsregister eingetragener Kommanditist,<br />

der an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, zu<br />

behandeln. Die mittelbare Beteiligung erstreckt sich<br />

auf das jeweils anteilige Gesellschaftsvermögen, einschließlich<br />

der stillen Reserven, sowie auf Gewinn und<br />

Verlust der Kommanditgesellschaft nach Maßgabe des<br />

Kommanditgesellschaftsvertrages. Der Treugeber trägt<br />

in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener Kommanditist.<br />

160


Treuhandauftrag // Teil D<br />

5. Der Treugeber stellt die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

frei, die sich aus dem Treuhandverhältnis<br />

ergeben können. Wird die Treuhänderin aus solchen<br />

Verbindlichkeiten in Anspruch genommen, ist seitens<br />

des Treugebers in vollem Umfang Ersatz zu leisten.<br />

§ 4 Haftung<br />

1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften – auch für ein<br />

vor Vertragsschluss liegendes Verhalten – nur, soweit<br />

ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt<br />

werden kann. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag haftet sie für leichte Fahrlässigkeit.<br />

Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe<br />

des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrages<br />

begrenzt.<br />

2. Wenn, solange und soweit der Treugeber nur mittelbar<br />

an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist, haftet er<br />

mit Beginn seiner mittelbaren Beteiligung im Innenverhältnis<br />

gegenüber der Treuhänderin so, als sei er selbst<br />

unmittelbar eingetragener Kommanditist.<br />

3. Der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung der<br />

Treuhänderin für Schäden an der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit scheidet aus.<br />

§ 5 Stimmrecht<br />

1. Die Treugeber sind berechtigt, das Stimmrecht anteilig,<br />

d.h. entsprechend der Stimmkraft ihrer durch das<br />

Treuhandverhältnis begründeten wirtschaftlichen Beteiligung<br />

an der Gesellschaft, anstelle der Treuhänderin<br />

unmittelbar selbst auszuüben.<br />

2. Übt die Treuhänderin das Stimmrecht in der Kommanditgesellschaft<br />

aus, sind von ihr etwaige Weisungen<br />

des jeweiligen Treugebers einzuholen, in welcher Weise<br />

die Treuhänderin ihr Stimmrecht ausüben soll. Die<br />

Weisungen des Treugebers müssen drei volle Werktage<br />

(Samstag gilt nicht als Werktag) vor Beginn der vorgesehenen<br />

Stimmabgabe schriftlich, per Fax oder Email<br />

vorliegen. Später eingehende Weisungen finden keine<br />

Berücksichtigung.<br />

3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von ihrem<br />

Stimmrecht unter Berücksichtigung der ihr aufgrund<br />

des Treuhandvertrages von den Treugebern erteilten<br />

Weisungen unterschiedlich Gebrauch zu machen, um<br />

auf diese Weise auch dem Willen einer Minderheit der<br />

Treugeber Beachtung zu verleihen.<br />

4. Bei Weisungen und Beschlussfassungen repräsentieren<br />

je 100 EUR der Einlage eine Stimme.<br />

§ 6 Unmittelbare Eintragung des Treugebers<br />

in das Handelsregister<br />

1. Soweit gemäß Beitrittserklärung eine unmittelbare<br />

Eintragung des Treugebers in das Handelsregister<br />

erfolgen soll, ist der Treugeber verpflichtet, ein von der<br />

Treuhänderin abgegebenes Angebot auf Übertragung<br />

einer der Beteiligung des Treugebers entsprechenden<br />

Teilkommanditeinlage auf den Treugeber anzunehmen.<br />

2. Soweit kein ausdrückliches schriftliches Angebot abgegeben<br />

wird, liegt das Angebot in der Aufforderung der<br />

Treuhänderin gegenüber dem Treugeber, sich zum Handelsregister<br />

anzumelden. Die Annahme des Angebotes<br />

wird wirksam, wenn der Treuhänderin die Anmeldung<br />

des Treugebers zum Handelsregister in notariell beglaubigter<br />

Form vorliegt oder der Treugeber der Treuhänderin<br />

eine Handelsregistervollmacht – die auch auf die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin der Kommanditgesellschaft<br />

lauten kann – in notariell beglaubigter Form<br />

übermittelt hat.<br />

3. Auch wenn der Treugeber in der Beitrittserklärung eine<br />

unmittelbare Eintragung in das Handelsregister als<br />

Kommanditist nicht gewünscht hat, kann er von der<br />

Treuhänderin die Übertragung eines seiner mittelbaren<br />

Beteiligung entsprechenden Teilkommanditanteils im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge – mit der Folge seiner<br />

unmittelbaren Handelsregistereintragung – verlangen.<br />

§ 9 Ziff. 4, Satz 1; Ziff. 5 gilt entsprechend. Der Treugeber<br />

hat die für die Eintragung notwendigen Erklärungen<br />

in der erforderlichen Form abzugeben.<br />

161


Teil D // Treuhandauftrag //<br />

4. Die Treuhänderin hat das Recht, die treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung auf den Treugeber<br />

zu übertragen. Sie wird hiervon nur aus besonderem<br />

Grund Gebrauch machen.<br />

steht im Fall des Verkaufs der mittelbaren Beteiligung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin ein übertragbares<br />

Vorkaufsrecht gegen den Verkäufer entsprechend<br />

§ 14 Ziff. 6 des Kommanditgesellschaftsvertrages zu.<br />

§ 7 Kapitalkonten – Ausschüttungen<br />

1. Für jede mittelbare Kommanditbeteiligung werden<br />

Kapitalkonten entsprechend § 11 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

geführt.<br />

2. Ausschüttungen werden den Treugebern als unverzinsliche<br />

Darlehen gewährt, sofern das nach dem Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

der Fall ist.<br />

§ 8 Übertragung, Belastung<br />

1.<br />

a) Jeder Treugeber kann seine Beteiligung mit Einwilligung<br />

der Treuhänderin auf einen Dritten übertragen oder<br />

verpfänden. Die Treuhänderin kann die Einwilligung nur<br />

verweigern, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Übertragung<br />

und Verpfändung bedürfen zusätzlich der Einwilligung<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin der<br />

Kommanditgesellschaft, die aus den gleichen Gründen<br />

verweigert werden kann, wie sie nach dem jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag einem unmittelbar beteiligten<br />

Kommanditisten gegenüber verweigert werden<br />

kann. Als Übertragung gilt insbesondere auch eine<br />

Sicherungsübertragung.<br />

b) Bei einer entgeltlichen Anteilsveräußerung ist der<br />

Treuhänderin für ihren Aufwand ein pauschales Entgelt<br />

gemäß § 22 Ziff. 4 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

zu zahlen.<br />

c) Die Bestellung eines Nießbrauchs an der Beteiligung ist<br />

unzulässig.<br />

2. Mit Übertragung tritt der Erwerber mit allen Rechten<br />

und Pflichten an die Stelle des bisherigen Treugebers.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, einen Nachweis des<br />

Überganges zu verlangen.<br />

3. Soweit der Treugeber mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

an der Kommanditgesellschaft beteiligt ist,<br />

§ 9 Beendigung<br />

1. Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger über. Es<br />

gelten die Regelungen des § 15 des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

entsprechend.<br />

2. Dieser Vertrag kann von der Treuhänderin und von dem<br />

Treugeber mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />

gekündigt werden. Er kann ferner entsprechend den<br />

Regelungen über die ordentliche Kündigung des Kommanditgesellschaftsvertrages<br />

gekündigt werden. Das<br />

Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem<br />

Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.<br />

3. Das Treuhandverhältnis endet, wenn der Treugeber als<br />

unmittelbar beteiligter Kommanditist aus der Kommanditgesellschaft<br />

ausscheidet oder – falls er nur mittelbar<br />

beteiligt ist – im Fall einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung<br />

ausscheiden würde.<br />

4. Endet das Treuhandverhältnis – gleich aus welchem<br />

Grund, aber vorbehaltlich Ziff. 1 – , so ist die mittelbar<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung auf den Treugeber<br />

zu übertragen und der Treugeber im Handelsregister<br />

als Kommanditist einzutragen, es sei denn es liegt ein<br />

Grund vor, der zu seinem Ausscheiden aus der Kommanditgesellschaft<br />

führt. Treugeber und Treuhänderin<br />

haben die für die Handelsregistereintragung notwendigen<br />

Erklärungen in der erforderlichen Form abzugeben.<br />

Die Kosten trägt der Treugeber.<br />

5. Die Treuhänderin kann die Übertragung nach Ziff. 4 verweigern,<br />

solange die Volleinzahlung des Zeichnungsbetrages<br />

zuzüglich Agio durch den Treugeber nicht<br />

erfolgt ist. Soweit Einzahlungen nicht fällig sind, kann<br />

der Treugeber an Stelle der Einzahlung bis zur Fälligkeit<br />

Sicherstellung leisten.<br />

162


Treuhandauftrag // Teil D<br />

§ 10 Untererrichtung<br />

1. Über die die Kommanditgesellschaft betreffenden Vorgänge<br />

wird die Treuhänderin die Treugeber schriftlich<br />

unterrichten.<br />

2. Im Interesse aller wirtschaftlich an der Gesellschaft Beteiligten<br />

wird die Treuhänderin alle schriftlichen Informationen,<br />

die sie ihren Treugebern durch Rundschreiben<br />

gewährt, auch den Kommanditisten erteilen, die nicht<br />

oder nicht mehr Treugeber sind.<br />

§ 11 Verjährung<br />

1. Ansprüche gegen die Treuhänderin und ihre Organe<br />

verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem<br />

der Anspruch entstanden ist, soweit sich nicht ohne<br />

diese Regelung eine kürzere Verjährungsfrist ergibt.<br />

§12 Teilnichtigkeit, Regelungslücke<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder nicht durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit<br />

oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />

die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass<br />

der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder<br />

zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, mit<br />

der der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck am besten<br />

erreicht wird.<br />

2. Ziff. 1 gilt insbesondere auch für etwaige vorvertragliche<br />

Pflichtverletzungen.<br />

Hamburg, 19.10.2009<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH,<br />

gez. durch Martin Kloss und Rüdiger Dornhof jeweils als Geschäftsführer<br />

Zustimmend zur Kenntnis genommen:<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />

gez. durch Sibylle Pähler als Geschäftsführerin der Doric Flight Management 12 GmbH<br />

163


Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />

JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT<br />

er Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss prüfen zu lassen<br />

und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen. Er hat dennoch<br />

zum 31. Dezember 2008 einen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen<br />

des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches<br />

des Handelsgesetzbuches aufgestellt und entsprechend den Bestimmungen der<br />

§ 317 bis §324 des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />

und Lagebricht sind nachfolgend abgebildet. Eine Zwischenübersicht<br />

wurde nicht erstellt und veröffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines<br />

Konzernabschlusses verpflichtet. Es gibt keine wesentlichen Änderungen der Angaben<br />

des Jahresabschlusses (und des Lageberichtes) seit dem 31.12.2008.<br />

// Gewinn- und Verlustrechnung für das<br />

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />

2008<br />

EUR<br />

18. -<br />

31.12.2007<br />

EUR<br />

1. Sonstige betriebliche Erträge 21,98 0<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.059,55 1<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 26,55 0<br />

4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag -2.011,02 -1<br />

164


Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />

// Bilanz zum 31. Dezember 2008<br />

Aktiva<br />

31.12.2008<br />

EUR<br />

31.12.2007<br />

TEUR<br />

A. Ausstehende Einlage 0,00 2<br />

davon eingefordert: 0,00 EUR (Vorjahr: 2 TEUR)<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Sonstige Vermögensgegenstände 277,25 0<br />

davon aus Steuern: 277,25 EUR (Vorjahr: 0 TEUR)<br />

II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.377,35 0<br />

2.654,60 2<br />

Passiva<br />

EUR<br />

31.12.2008<br />

EUR<br />

31.12.2007<br />

TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile der Kommanditisten<br />

1. Festkapital (Hafteinlage: 60,00 EUR) 4.428,03 2<br />

2. Variables Kapital -3.019,39 -1<br />

1.408,64 1<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 750,00 1<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr:<br />

495,96 EUR (Vorjahr: 0 TEUR) 495,96 0<br />

2.654,60 2<br />

165


Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />

Offenbach am Main<br />

Anhang für das Geschäftsjahr vom<br />

1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />

Allgemeine Angaben<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Doric Flugzeugfonds<br />

Zwölfte GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) ist die Alpha<br />

Flight Control GmbH, Offenbach am Main. Deren Geschäftsgegenstand<br />

ist unter anderem die Beteiligung an Personengesellschaften<br />

sowie die Geschäftsführung bei diesen. Das<br />

voll eingezahlte Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR. Alleiniger<br />

Gesellschafter der Komplementärin ist die Doric Asset<br />

Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main.<br />

Der Geschäftsführung der Alpha Flight Control GmbH,<br />

Offenbach am Main, gehörten im Berichtszeitraum an:<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung folgender handelsrechtlicher<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften<br />

aufgestellt worden:<br />

Sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten<br />

wurden zu Nominalwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen<br />

und unter Berücksichtigung aller erkennbaren<br />

Risiken gebildet.<br />

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Währungsumrechnung<br />

Die Kapitalanteile der Kommanditisten in Höhe von 4.428,03<br />

EUR (6.000,00 USD) wurden zu historischen Kursen<br />

(Kurse zum jeweiligen Zeitpunkt der Einlage) umgerechnet.<br />

Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau<br />

Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau<br />

Die Geschäftsführung obliegt der First Flight Management<br />

GmbH (geschäftsführende Kommanditistin). Der Geschäftsführung<br />

der First Flight Management GmbH, Offenbach am<br />

Main, gehörten im Berichtszeitraum an:<br />

Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau<br />

Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau<br />

Die Gesellschafterversammlung hat am 3. Juni 2008 die Verlegung<br />

des Firmensitzes von Schöneck nach Offenbach am<br />

Main, Berliner Str. 114 beschlossen.<br />

Durch einen Gesellschafterbeschluss vom 1. Oktober<br />

2008 wurde das Kommanditkapital der Gesellschaft durch<br />

Erhöhung der Einlage der First Flight Management GmbH<br />

von 2.500,00 USD auf 3.000,00 USD sowie der Aufnahme<br />

der Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, als weitere<br />

Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 3.000,00 USD<br />

von ursprünglich 2.500,00 USD auf 6.000,00 USD erhöht.<br />

Die Summe der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen<br />

gem. § 171 HGB beträgt seither 60,00 EUR.<br />

Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Die Gesellschaft unterhält Guthaben bei Kreditinstituten<br />

in EUR.<br />

Die Rückstellung in Höhe von 750,00 EUR ist für Prüfungskosten<br />

gebildet worden.<br />

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 495,96 EUR bestehen aus<br />

der Pauschalvergütung.<br />

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2008 beträgt<br />

2.011,02 EUR und resultiert im Wesentlichen aus Notar- und<br />

Handelsregistergebühren, Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung<br />

sowie der Pauschalvergütung der Komplementärin.<br />

Der Jahresfehlbetrag wurde den variablen Kapitalkonten<br />

II der Kommanditisten belastet.<br />

Bei den Entnahmen in Höhe von 8,37 EUR handelt es sich<br />

um im Rahmen von Zinserträgen einbehaltene Zinsabschlagsteuer<br />

und Solidaritätszuschlag, die den Kommanditisten<br />

zugewiesen werden.<br />

166


Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />

Die Gesellschaft beschäftigte am Bilanzstichtag keine<br />

Arbeitnehmer.<br />

2. Geschäftsverlauf<br />

Die Gesellschaft war bis zum Bilanzstichtag nicht<br />

operativ tätig.<br />

Offenbach am Main, den 27. April 2009<br />

Der persönliche haftende Gesellschafter:<br />

Alpha Flight Control GmbH<br />

3. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft sowie<br />

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung<br />

Ziel der Gesellschaft ist es, eine <strong>Invest</strong>ition in Leasingobjekte<br />

(z.B. Flugzeuge) unter Berücksichtung eines optimalen<br />

Verhältnisses von Rendite und Risiko zu tätigen.<br />

gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />

First Flight Management GmbH<br />

gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />

Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein,<br />

ihre finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen<br />

zu erfüllen. Darüber hinaus geht die Geschäftsführung davon<br />

aus, in absehbarer Zeit ein geeignetes Leasingobjekt<br />

zu erwerben.<br />

Außergewöhnliche Risiken der künftigen Entwicklung der<br />

Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG,<br />

Offenbach am Main<br />

Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />

Offenbach am Main, den 27. April 2009<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter:<br />

Alpha Flight Control GmbH<br />

1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen<br />

Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />

(kurz: Gesellschaft) wurde am 18. Dezember 2007<br />

gegründet und am 10. Juli 2008 in das Handelsregister<br />

des Amtsge-richts Offenbach am Main unter der<br />

Nummer HRA 41125 (vormals: Amtsgericht Hanau,<br />

Nummer HRA 92575) eingetra gen. Der Sitz der Gesellschaft<br />

befindet sich in 63065 Offen bach am Main.<br />

Die Verlegung des Firmensitzes wurde von der Gesellschafterversammlung<br />

am 3. Juni 2008 beschlossen.<br />

gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />

First Flight Management GmbH<br />

gez. Sibylle Pähler gez. Martina Allinger<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern<br />

jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung<br />

und Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher damit<br />

zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit<br />

sie nicht genehmigungspflichtig sind.<br />

167


Teil D // Jahresabschluss und lagebericht //<br />

Bestätigungsvermerk des<br />

Abschlussprüfers<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der Doric<br />

Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, Offenbach am Main<br />

(vormals: Schöneck), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar<br />

bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den<br />

deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in<br />

der Verantwortung der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />

der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über<br />

den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend<br />

§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist<br />

die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des<br />

durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht<br />

vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über<br />

das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft<br />

sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des<br />

rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss<br />

und Lagebericht überwiegend auf der Basis von<br />

Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, Offenbach am<br />

Main (vormals: Schöneck), den gesetzlichen Vorschriften und<br />

den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit<br />

dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />

Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 18. Juni 2009<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Stadter)<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

(ppa. Vogel)<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Angaben über den Geschäftsverlauf<br />

des Emitenten seit Abschluss des letzten<br />

Geschäftsjahres<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb des<br />

Passagierflugzeuges vom Typ Airbus A380-800 mit der Seriennummer<br />

MSN 025 sowie dessen Gebrauchsüberlassung in<br />

Form eines Miet- oder Leasingvertrages und dessen Verwertung<br />

sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender<br />

168


Jahresabschluss und lagebericht // Teil D<br />

Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben,<br />

die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.<br />

Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat<br />

der Emittent nach Abschluss des letzten Geschäftsjahres die<br />

folgenden Verträge bis zum jetzigen Zeitpunkt abgeschlossen:<br />

Leasingvertrag mit Emirates vom 12. Oktober 2009<br />

Langfristiges Darlehen mit dem Bankenkonsortium unter<br />

der Führung der Nord/LB vom 12. Oktober 2009<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der<br />

Nord/LB vom 08. Oktober 2009<br />

Platzierungsgarantievereinbarung vom 11. September 2009<br />

Asset-Management- und Remarketing-Vertrag mit Doric<br />

Asset Finance & Verwaltungs GmbH vom<br />

12. Oktober 2009<br />

Vertriebsvereinbarung mit der HANSA TREUHAND<br />

Finance GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />

Vertrag über die Vermittlung von langfristigem Fremdkapital<br />

mit Doric Select GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />

Vertrag über die Vermittlung einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

mit der Doric Select GmbH & Co. KG vom<br />

01. Juli 2009<br />

Vertrag über die Leasingvermittlung mit Doric Asset<br />

Finance GmbH & Co. KG vom 01. Juli 2009<br />

Konzeptions- und Marketingvertrag mit HANSA TREU-<br />

HAND Finance GmbH & Co. KG und Doric Emissionshaus<br />

GmbH & Co. KG vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungs- und Vertriebsvereinbarung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Prospekterstellung mit<br />

der Doric Emissionshaus und der HANSA TREUHAND<br />

Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Beratungs-, Prüfungs- und<br />

Begutachtungsleistungen mit der Doric Emissionshaus und<br />

der HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag/Anlegerbetreuung mit der<br />

HANSA TREUHAND Finance vom 19. Oktober 2009<br />

Mittelverwendungsvertrag mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH vom 19. Oktober 2009<br />

Geschäftsaussichten des Emittenten<br />

bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres<br />

Der Emittent wird voraussichtlich seine operative Tätigkeit<br />

im Dezember 2009 mit der Übernahme des Flugzeuges vom<br />

Typ Airbus A380-800 aufnehmen. Die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Emittenten ist durch den Kauf und die<br />

Vermietung des Flugzeuges bestimmt. Der Kaufpreis beträgt<br />

ca. 210 Mio. USD bzw. ca. 149 Mio. EUR Dieser wird teilweise<br />

durch das langfristige Darlehen mit dem Bankenkonsortium<br />

unter der Führung der NORD/LB (Laufzeit insgesamt 15 Jahre)<br />

i.H.v. bis zu 131 Mio. USD finanziert. Der Restbetrag soll<br />

durch von Anlegern einzuwerbendes Einlagekapital gedeckt<br />

werden. Gemäß Prognose erfolgt die Platzierung des Einlagekapitals<br />

bis zum 25. November 2009. Sollte dies in der<br />

Realität nicht der Fall sein, kann der Emittent bei Auslieferung<br />

des Flugzeuges ein Zwischenfinanzierungsdarlehen bei der<br />

NORD/LB ziehen und dieses durch Einwerbung von Einlagekapital<br />

zurückführen. Sollte die Platzierung des Einlagekapitals<br />

nicht bis zum 30. Dezember 2010 erfolgt sein, haben<br />

sich die HANSA TREUHAND Finance und Hermann Ebel<br />

(gesamtschuldnerisch) im Rahmen einer Platzierungsgarantie<br />

verpflichtet, die noch zu platzierenden Kapitalanteile zu übernehmen<br />

oder zu finanzieren oder durch Dritte übernehmen<br />

zu lassen. Der Leasingvertrag mit Emirates wurde zunächst<br />

über zehn Jahre abgeschlossen. Emirates hat darüber hinaus<br />

die Option, den Leasingvertrag zu gleichbleibenden Konditionen<br />

einmal um zwei Jahre zu verlängern. Ab Übernahme<br />

des Flugzeuges hat die Fluggesellschaft eine monatliche<br />

Leasingrate von 0,92 % des Kaufpreises an den Emittenten<br />

zu leisten. Die weitere Geschäftsentwicklung des Emittenten<br />

wird im Wesentlichen von der Vermietung des Flugzeuges im<br />

Anschluss an die Vermietung an Emirates, die Entwicklung<br />

des Flugzeugwertes und schließlich vom Zeitpunkt und Höhe<br />

des Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen. Aus<br />

heutiger Sicht wird die Beteiligungsgesellschaft in der Lage<br />

sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen<br />

Verpflichtungen zu erfüllen. Negative künftige Entwicklungen<br />

des Emittenten sind derzeit nicht erkennbar. Der Emittent geht<br />

von einem weiter wachsenden Marktumfeld und somit einer<br />

starken Nachfrage im Bereich dieser Flugzeuggröße aus.<br />

169


Teil D // Rechtliche und steuerliche grundlagen //<br />

Informationen bei Fernabsatzverträgen<br />

1. Vertragsabschluss, Erwerb und wesentliche<br />

Merkmale der Beteiligung<br />

Die Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

auch: Fondsgesellschaft) wird ein Passagierflugzeug<br />

übernehmen.<br />

Der auf Erwerb mittelbarer oder unmittelbarer Kommanditbeteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft gerichtete Vertrag<br />

kommt durch die Annahme der Beitrittserklärung des<br />

Anlegers (Auftraggebers) durch die Treuhänderin zustande.<br />

Ob sich der Anleger lediglich mittelbar über die Treuhänderin<br />

beteiligt oder eine direkte Kommanditanteilsübertragung<br />

auf sich wünscht, obliegt ihm und kann wahlweise<br />

auf der Beitrittserklärung von ihm festgelegt werden. Es<br />

handelt sich um eine EUR-Beteiligung. Der Anleger zahlt<br />

den in der Beitrittserklärung genannten EUR-Betrag. Die<br />

für den Kommanditanteil in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt 10% der Pflichteinlage. Die Ergebnisrechnungen,<br />

die lediglich eine Prognose darstellen,<br />

finden sich auf Seite 75 ff. des Prospektes. Die übrigen<br />

Merkmale der Beteiligung ergeben sich im Einzelnen aus<br />

dem Beteiligungsprospekt.<br />

2. Vertragliche Mindestlaufzeiten und Befristung<br />

der Gültigkeitsdauer<br />

Die Mindestvertragslaufzeit für die Beteiligungen erstreckt<br />

sich auf den 31. Dezember 2027.<br />

4. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten<br />

Der Anleger, der als Kommanditist ins Handelsregister<br />

eingetragen wird, hat die mit der Handelsregistereintragung<br />

verbundenen Kosten insoweit zu tragen, als es sich<br />

um Kosten für seine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />

nach den gesetzlichen Regelungen der Kostenordnung,<br />

an die die Notare gebunden sind. Der im Einzelnen sich<br />

ergebende Betrag verändert sich je nach Höhe der Kommanditbeteiligung.<br />

Für die Kontenführung des Anlegers und den Zahlungsverkehr<br />

können Bankkosten anfallen, die vom Anleger zu<br />

tragen sind, wenn sie bei ihm entstehen, und deren Höhe<br />

sich nach den Kostensätzen der beteiligten Banken richtet.<br />

Für den Identitätsnachweis nach den Vorschriften des<br />

Geldwäschegesetzes können Kosten anfallen. Diese<br />

bestimmten sich nach der Art des Identitätsnachweises.<br />

Wird die Identität durch beglaubigte Kopie eines Ausweises<br />

nachgewiesen, richten sich die Gebühren nach den<br />

Sätzen der beglaubigenden Behörde oder nach den für<br />

die Notare geltenden gesetzlichen Regelungen. Im Fall<br />

des Rückgriffs oder der Durchführung des Identitätsnachweises<br />

durch eine Bank, ein Finanzdienstleistungsinstitut<br />

oder eine sonstige berechtigte Stelle, richten sich die<br />

zusätzlichen Kosten nach deren Gebührensätzen.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen, insbesondere des Beteiligungsangebots,<br />

besteht nicht.<br />

3. Gesamtpreis aller verbundenen Preisbestandteile<br />

Der Gesamtpreis der Beteiligung ergibt sich aus der<br />

Summe der vom Anleger selbst in die Beitrittserklärung<br />

einzutragenden Pflichteinlage (Beteiligungsbetrag) zuzüglich<br />

5% Agio auf diesen Betrag. Hier finden sich auch die<br />

Zahlungsbedingungen. Die Zahlungen erfolgen in EUR.<br />

Im Übrigen können Kosten für Telefon, Fax, Internet und<br />

den postalischen Verkehr anfallen, die sich nach den<br />

Kosten sätzen der Telekommunikationsanbieter bzw. der<br />

Post richten.<br />

170


Rechtliche und steuerliche grundlagen // Teil D<br />

5. Hauptgeschäftstätigkeit und Aufsichtsbehörde<br />

Geschäftstätigkeit der AGR Treuhandgesellschaft »Sky<br />

Cloud« mbH, (Treuhänderin):<br />

Hauptgeschäftstätigkeit ist die Besorgung fremder Vermögensangelegenheiten<br />

im eigenen Namen durch die<br />

Übernahme von Treuhand- und Verwaltungsgeschäften<br />

für Flugzeugbeteiligungen.<br />

Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Wirtschafts-<br />

und Ordnungsamt, Klosterwall 2, 20095 Hamburg<br />

6. Spezielle Risiken und Erträge<br />

Die Risiken der Anlage sowie die Preisschwankungen auf<br />

dem Finanzmarkt sind im Abschnitt „Risiken der Beteiligung“<br />

dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Insbesondere<br />

sind folgende Risiken zu nennen, die vor allem auf den<br />

nachstehend bezeichneten Prospektseiten näher erläutert<br />

werden:<br />

Übernahmerisiken des Flugzeugs (Prospekt, Seite 16)<br />

Neuentwicklungsrisiko (Prospekt, Seite 19)<br />

Marktschwankungen (Prospekt, Seite 18)<br />

Betriebskostenrisiken (Prospekt, Seite 17)<br />

Risiko bei der Veräußerung des Flugzeuges<br />

(Prospekt, Seite 24)<br />

Wechselkursrisiken (Prospekt, Seite 21)<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

(Prospekt, Seite 27)<br />

Änderungen der gesetzlichen, insbesondere steuerrechtlichen,<br />

Rahmenbedingungen (Prospekt, Seite 20 f., 26)<br />

Modifikationen am Flugzeug (Prospekt, Seite 25)<br />

Bonitätsrisiko (Prospekt, Seite 22)<br />

Rückabwicklungsrisiko (Prospekt, Seite 21)<br />

Leasingraten-Risiko (Prospekt, Seite 18 f.)<br />

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein<br />

Indikator für künftige Erträge.<br />

7. Leistungsvorbehalt<br />

Ein Vorbehalt, eine gleichwertige Leistung oder im Falle<br />

der Nichtverfügbarkeit überhaupt keine Leistung zu erbringen,<br />

ist nicht vereinbart.<br />

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor<br />

Abschluss des Fernabsatzvertrages liegt deutsches Recht<br />

zugrunde.<br />

Mit den Anlegern bestehen keine Vereinbarungen über<br />

das im Verhältnis zu ihnen anzuwendende Recht. Eine<br />

Gerichtsstandsvereinbarung wurde mit den Anlegern<br />

ebenfalls nicht vereinbart.<br />

9. Vertragssprache<br />

Die Sprache für Vertragsbedingungen, Vorabinformationen<br />

sowie die Sprache, in der wir uns mit Zustimmung<br />

des Anlegers verpflichten, während der Laufzeit des<br />

Vertrages zu kommunizieren, ist deutsch.<br />

10. Aussergerichtliche beschwerde- und<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen<br />

betreffende Finanzdienstleistungen kann sich<br />

ein Verbraucher schriftlich unter kurzer Schilderung des<br />

Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis<br />

der Beschwerde erforderlichen Unterlagen an folgende<br />

öffentliche Schlichtungsstelle wenden: Deutsche Bundesbank,<br />

Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047<br />

Frankfurt am Main, www.bundesbank.de.<br />

11. Sicherungssysteme<br />

Garantiefonds, Einlagensicherungssysteme und Systeme<br />

für die Entschädigung von Anlegern bestehen nicht.<br />

171


Teil D // Rechtliche und steuerliche grundlagen //<br />

12. Vertragliche Kündigungsbedingungen und<br />

Vertragsstrafen<br />

a) Kündigung des Gesellschaftsvertrages der Doric Flugzeugfonds<br />

Zwölfte GmbH & Co. KG:<br />

Ein Kommanditist kann die Gesellschaft, die auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen ist, nach den §§ 5 Ziff. 2<br />

und 16 Ziff. 1, 5 des Gesellschaftsvertrages mit einer<br />

Frist von 6 Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember<br />

2027. Mit Wirksamwerden der Kündigung scheidet<br />

der Kommanditist aus der Gesellschaft aus. Die<br />

Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist an die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin, die Doric Flight<br />

Management 12 GmbH, zu richten.<br />

b) Kündigung des Treuhandauftrages mit der AGR Treuhandgesellschaft<br />

„Sky Cloud“ mbH (Treuhänderin):<br />

Der Vertrag kann nach § 9 Ziff. 2 des Treuhandauftrages<br />

vom Anleger (Treugeber) gegenüber der Treuhänderin<br />

mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />

gekündigt werden. Er kann ferner entsprechend den<br />

Regelungen über die ordentliche Kündigung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft (s. o.<br />

Buchstabe a)) gegenüber der Treuhänderin gekündigt<br />

werden.<br />

Darüber hinaus kann das Treuhandverhältnis nach<br />

§ 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt<br />

werden. Ein wichtiger Grund setzt die Unzumutbarkeit<br />

der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den kündigenden<br />

Teil voraus, wobei alle Einzelfallumstände und<br />

die beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen<br />

sind. Die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen<br />

Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte<br />

von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.<br />

Erfolgt eine Kündigung, hat die Treuhänderin eine der<br />

Beteiligung des Treugebers entsprechende Teilkommanditeinlage<br />

auf den Treugeber zu übertragen, der<br />

damit unmittelbar Kommanditist wird. Eine Pflicht zur<br />

Übertragung besteht aber in den Fällen nicht, in denen<br />

ein Grund vorliegt, der zum Ausscheiden des Treugebers<br />

aus der Fondsgesellschaft führt.<br />

c) Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.<br />

13. Widerrufsrecht<br />

Der Anleger kann seinen Beitritt widerrufen, wenn es<br />

sich um ein Fernabsatzgeschäft (§ 312b BGB) oder<br />

ein Haustürwiderrufsgeschäft (§ 312 BGB) gehandelt<br />

hat oder wenn der Beitritt mit einem Verbraucherdarlehensvertrag<br />

(§ 358 BGB) verbunden wurde. Die<br />

Einzelheiten des Widerrufsrechts, insbesondere seine<br />

Ausübung und seine Rechtsfolgen, ergeben sich aus<br />

der den Prospektunterlagen beiliegenden Widerrufsbelehrung.<br />

14. Vertrags- und Geschäftskontakte des Anlegers<br />

a) Prospektherausgeber und Anbieter:<br />

HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG, vertreten<br />

durch die Komplementärin, die Verwaltung HANSA<br />

TREUHAND Finance GmbH, diese vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Hermann Ebel und Sönke Fanslow,<br />

Anschrift: An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

und<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, vertreten durch<br />

die Komplementärin, die Doric Emissionshaus Verwaltungs<br />

GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Bernd Reber, Dr. Peter E. Hein und Mark Lapidus, Anschrift:<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach am Main<br />

172


Rechtliche und steuerliche grundlagen // Teil D<br />

b) Treuhänderin:<br />

AGR Treuhandgesellschaft »Sky Cloud« mbH, vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Martin Kloss und<br />

Rüdiger Dornhof, Anschrift: Brandstwiete 4, 20457<br />

Hamburg<br />

c) Fondsgesellschaft:<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG, vertreten<br />

durch die Geschäftsführende Kommanditistin, die<br />

Doric Flight Management 12 GmbH, diese vertreten<br />

durch ihre Geschäftsführer Martina Allinger, Sibylle<br />

Pähler, Dr. Peter E. Hein, Anschrift: Berliner Straße<br />

114, 63065 Offenbach am Main<br />

Das Unternehmensregister und die jeweilige Handelsregisternummer<br />

ergeben sich für Prospektherausgeber und<br />

Anbieter, Treuhänderin und die Fondsgesellschaft aus der<br />

„Übersicht der beteiligten Partner“ auf Seite 140 f. des<br />

Prospektes.<br />

173


Der Airbus A380 ist eines der<br />

komfortabelsten passagierflugzeuge der welt.<br />

die //kabinenbreite// beträgt 1 :<br />

1<br />

Hauptdeck.<br />

174


Teil E // Leitfaden zur Zeichnung //<br />

Leitfaden zur Zeichnung<br />

eitrittserklärung<br />

Senden Sie bitte das Original der vollständig in Druckschrift oder mit<br />

Schreibmaschine ausgefüllten Beitrittserklärung nach Abtrennung Ihrer Kopie und<br />

ggfs. der Kopie für Ihren Vermittler an die dort in der Kopfzeile genannte Adresse.<br />

Der Beitritt wird nach Annahme durch die Treuhandkommanditistin wirksam. Sie<br />

erhalten sodann eine unterzeichnete Ausfertigung der Beitrittserklärung zurück.<br />

Mittelbarer Beitritt als Treugeber<br />

Es ist vorgesehen, dass der Anleger sich treuhänderisch (mittelbar) an der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligen wird. In diesem Fall erfolgt keine direkte Eintragung<br />

in das Handelsregister. Der Beitritt erfolgt über die Treuhandkommanditistin AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH.<br />

Unmittelbarer Beitritt als Kommanditist<br />

Es besteht die Möglichkeit, sich nach Maßgabe der Beitrittserklärung und des<br />

Gesellschaftsvertrages auch unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft<br />

zu beteiligen, mit der Folge, dass der Anleger selbst/direkt in das Handelsregister<br />

eingetragen wird. In diesem Fall erhalten Sie mit Beitrittsannahme von der Treuhänderin<br />

eine vorbereitete Handelsregistervollmacht, die Sie bitte nach notariell<br />

beglaubigter Unterschrift an diese zurücksenden.<br />

Identifikation<br />

Auch Zeichner geschlossener Fonds sind grundsätzlich nach Maßgabe des neuen<br />

Geldwäschegesetzes („GwG“), das am 21. August 2008 in Kraft trat, zu identifizieren.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Annahme der Zeichnung nur möglich, wenn die<br />

notwendige Identifizierung des Anlegers erfolgt ist. Diese Identifizierung kann bei<br />

persönlicher Anwesenheit über einen von der HANSA TREUHAND autorisierten<br />

Vermittler erfolgen. Für den Fall, dass die Zeichnung nicht über einen autorisierten<br />

Vermittler vorgenommen wird, hat der Zeichner die Möglichkeit, seine Identität z.B.<br />

durch das Postident-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post bescheinigen<br />

zu lassen (ein entsprechendes Formular liegt dem Prospekt bei). Falls der Anleger<br />

seine Identität in anderer geeigneter Weise nachweist, z.B. durch eine beglaubigte<br />

Ausweiskopie, hat er die entstehenden Kosten selbst zu tragen. In diesem Fall ist<br />

die beglaubigte Kopie der Beitrittserklärung beizufügen.<br />

Hinweis:<br />

Die Einzahlung der Zeichnungssumme und des Agios muss nach den Regelungen<br />

des Geldwäschegesetzes unmittelbar von einem auf den Namen des<br />

Zeichners lautenden Konto erfolgen.<br />

175


Teil E // Leitfaden zur Zeichnung //<br />

Weitere Informationen zum Thema „Geldwäschegesetz“, insbesondere ein<br />

Identifizierungsleitfaden für Vermittler, steht ihrem Vermittler zum Download unter<br />

www.hansatreuhand.de bereit.<br />

Zahlungsweise<br />

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das unten genannte Anderkonto nach<br />

Aufforderung durch die Treuhänderin. Die Zahlung ist in EUR zu leisten. Etwaige<br />

Kosten der Überweisung sind vom Anleger zu tragen.<br />

Einzahlungstermine<br />

100 % plus 5 % Agio bezogen auf die gesamte Zeichnungssumme nach Beitritt<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin.<br />

Hinweis<br />

Sofern die vorgenannte Einzahlung ihrer Höhe und Fälligkeit nach nicht oder nicht<br />

in vollem Umfang geleistet wird, kann sich dies negativ auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis auswirken.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Ausschüttungen erfolgen in EUR. Hierfür ist ein entsprechendes Bankkonto<br />

vom Anleger anzugeben. Etwaige Gebühren für die Gutschrift der Ausschüttungen<br />

auf dem Bankkonto oder ggf. für die Umrechnung in eine andere Währung als EUR<br />

sind vom Anleger zu tragen.<br />

Treuhänderin<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg, Telefon: 040/32 57 45-0<br />

Anderkonto<br />

AGR Aktiengesellschaft für Revision und Treuhand,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg<br />

BLZ 201 200 00<br />

Konto-Nr.: 00 57194 003<br />

IBAN: DE94 2012 0000 0057 1940 03<br />

S.W.I.F.T. Adresse/BIC: BEGODEHH<br />

176


Leitfaden zur Zeichnung // Teil E<br />

Herausgeber<br />

1. HANSA TREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

An der Alster 9, 20099 Hamburg<br />

Telefon: 040/30 95 91-0, Telefax: 040/30 95 91-11<br />

Internet: http://www.hansatreuhand.de<br />

E-Mail: info@hansatreuhand.de<br />

2. Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

Berliner Straße 114, 63065 Offenbach<br />

Telefon: 069/24 7559 - 0, Telefax: 069/24 7559 - 89<br />

Internet: http://www.doricassetfinance.com<br />

E-Mail: info@doricassetfinance.com<br />

Vertriebshinweis<br />

Das Kommanditkapital wird durch Vertriebsbeauftragte platziert, mit denen entsprechende<br />

Vertriebsvereinbarungen getroffen werden. Die Vertriebsbeauftragten<br />

sind selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Repräsentanten<br />

der im Prospekt genannten Gesellschaft auf.<br />

Prospektdatum: 19.10.2009<br />

AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

HANSATREUHAND Finance GmbH & Co. KG<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG<br />

© Copyright<br />

HANSATREUHAND Finance GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Doric Emissionshaus GmbH & Co. KG, Offenbach<br />

177


Teil E // Haftungs- und Angabenvorbehalt //<br />

Haftungs- und Angabenvorbehalt<br />

aftungsvorbehalt<br />

Die Haftung der Fondsgesellschaft und ihrer Geschäftsleitung einschließlich<br />

deren Mitglieder sowie die Haftung der Prospektverantwortlichen, namentlich<br />

der Gründer, Gestalter, Initiatoren sowie die Haftung der Vertriebsbeauftragten und<br />

Anlageberater und der Treuhänderin für Vermögensschäden aufgrund der Verletzung<br />

vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten – auch wenn und<br />

soweit sie auf dem Verhalten von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruht – wird ausgeschlossen, es sei denn, wesentliche Pflichten wurden fahrlässig<br />

verletzt oder es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene<br />

Pflichtverletzungen. Abweichend von dem vorstehenden Absatz wird die Haftung<br />

für Schäden gänzlich ausgeschlossen, soweit es sich um Ansprüche aus dem<br />

Gebiet des Gesellschaftsrechts (§ 310 Abs. 4 BGB) handelt, es sei denn, es liegt<br />

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zugrunde. Für Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen wird auch in diesem Fall nicht gehaftet.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der mit einer Beteiligung verbundenen wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele und Vorstellungen beim einzelnen Anleger wird vorbehaltlich<br />

der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.<br />

Gleiches gilt für eine Haftung für Abweichungen gegenüber den Prospektangaben<br />

aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund von<br />

Maßnahmen der Steuerbehörden oder Änderungen der Steuerrechtsprechung.<br />

Die Haftung nach den §§ 13 Verkaufsprospektgesetz, 44 – 47 BörsG bleibt<br />

unberührt.<br />

Unberührt bleibt auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

– auch von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruht.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Berechnungen beruhen auf dem Stand der Prospektaufstellung<br />

(19.10.2009) sowie auf der Grundlage der in diesem Beteiligungsangebot erwähnten<br />

Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Niemand<br />

ist berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Angaben zu machen.<br />

178


Muster HandelsrEGISTERVOLLMACHT // Teil E<br />

Muster HandelsREGISTERVOLLMACHT<br />

Ich, der/die Unterzeichner(in)<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Strasse<br />

PLZ / Ort<br />

werde der Kommanditgesellschaft in Firma<br />

Doric Flugzeugfonds Zwölfte GmbH & Co. KG<br />

mit Sitz in Offenbach am Main, eingetragen beim Amtsgericht Offenbach<br />

(HRA 41125) als Kommanditist/in mit einer Haftsumme von<br />

EUR<br />

unter der Bedingung meiner Eintragung in das Handelsregister beitreten.<br />

Ich erteile unter Befreiung von den Bestimmungen des § 181 BGB der AGR<br />

Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH<br />

Vollmacht,<br />

1. meinen Beitritt zu der vorgenannten Gesellschaft in Höhe der genannten<br />

Haftsumme anzumelden,<br />

2. für mich die gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />

hinsichtlich der vorgenannten Kommanditgesellschaft vorzunehmen; davon<br />

ausgenommen ist die Erhöhung meiner Kommanditeinlage.<br />

Die AGR Treuhandgesellschaft „Sky Cloud“ mbH ist berechtigt, Untervollmachten<br />

zu erteilen und den Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

zu befreien sowie meine Zustimmung zur Verwaltung eines fremden Kommanditanteils<br />

durch einen Testamentsvollstrecker zu erteilen.<br />

Die Vollmacht gilt über meinen Tod hinaus und ist für die Dauer meiner<br />

Zugehörigkeit zur Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Ort, Datum<br />

notariell beglaubigte Unterschrift<br />

Änderungen und Streichungen können die Eintragung im Handelsregister<br />

verhindern und sind nur nach Rücksprache zulässig.<br />

179


Der Airbus A380 fliegt sechs<br />

kontinente an.<br />

Die maximale //Reichweite// beträgt:<br />

180


Anhang // Begriffserläuterungen //<br />

Begriffserläuterungen<br />

-Check<br />

Unter einem A-Check versteht man einen planmäßigen Check des<br />

Flugzeuges und seiner Komponenten alle 400 bis 700 Flugstunden. Das ist etwa<br />

alle zwei Monate der Fall. A-Checks finden meist über Nacht im Hangar statt<br />

und beinhalten eine Überprüfung der technischen Systeme sowie kleinere<br />

Wartungsaktivitäten der Kabine.<br />

AED<br />

Dirham = Währung der Vereinigten Arabischen Emirate.<br />

Afa<br />

Absetzung für Abnutzung<br />

Agio<br />

Ausgabeaufschlag, Teil der Vermittlerprovision<br />

AVIONIK<br />

Steht für die Gesamtheit der elektrischen und elektronischen Geräte an Bord eines<br />

Flugzeuges einschließlich der Fluginstrumente, wie z.B. Flugüberwachungssysteme,<br />

Flight Management System.<br />

BFE<br />

Buyer Furnished Equipment – Dies entspricht zum Großteil der Innenausstattung<br />

eines Flugzeuges, die von der jeweiligen Fluggesellschaft für das eigene „Branding“<br />

meist selbst unabhängig vom Flugzeughersteller zusammengestellt wird.<br />

Dazu gehört auch das Inflight Entertainment System.<br />

C-Check<br />

Ein C-Check stellt eine detaillierte Inspektion der Flugzeugstruktur und einen<br />

gründlichen Test der Systeme unter teilweiser Freilegung der Flugzeugverkleidung<br />

dar. Ein C-Check ist je nach Flugzeugtyp etwa alle 15 bis 24 Monate durchzuführen<br />

und dauert etwa ein bis zwei Wochen.<br />

DBA-VAE<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepu blik Deutschland und<br />

den Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />

181


Anhang // Begriffserläuterungen //<br />

D-Check<br />

Der D-Check wird meist als Ausdruck genutzt für eine Generalüberholung<br />

des Flugzeuges. Er findet alle acht bis zwölf<br />

Jahre statt, bedeutet einen erheblichen Aufwand an Arbeitstunden<br />

und Material und beinhaltet eine detaillierte Inspektion<br />

der Flugzeugstruktur und einen gründlichen Test der<br />

Systeme unter Freilegung der Flugzeugverkleidung. Für einen<br />

D-Check muss eine Fluglinie eine Maschine für ca. vier bis<br />

sechs Wochen aus dem Flugbetrieb nehmen.<br />

EASA<br />

European Aviation Safety Agency: Die Europäische Agentur<br />

für Flugsicherheit.<br />

ETOPS<br />

Extended-range Twin-engine Operation Performance Standards:<br />

sind Regularien der ICAO, die es Verkehrsflugzeugen<br />

mit nur zwei Triebwerken erlauben, Strecken mit nur einem<br />

funktionstüchtigen Triebwerk zu fliegen, bei denen der<br />

nächst gelegene Flughafen mehr als eine bestimmte Zahl in<br />

Flugminuten (z.B. 180) entfernt ist.<br />

FAA<br />

Federal Aviation Administration: die Bundesluftfahrtbe -<br />

hörde der USA. Sie ist als Behörde ein administrativer<br />

Teil des US-Verkehrs ministeriums mit Sitz in der Hauptstadt<br />

Washington D. C.<br />

full life condition<br />

Bezeichnet einen Zustand des Flugzeuges und der wesentlichen<br />

Teile, bei dem seit der letzten großen Wartung ein<br />

Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks- und<br />

Flugzeugbauteile von null („zero hours“) erreicht wird. Dieser<br />

Zustand des Flugzeuges kann physisch durch entsprechende<br />

Wartungsmaßnahmen oder über eine monetäre Kompensationszahlung<br />

erreicht werden. Eine monetäre Kompensationszahlung<br />

entspricht einer Entschädigungsleistung für die<br />

Abnutzung des Flugzeuges seit der letzten großen Wartung.<br />

GCCA<br />

The General Civil Aviation Authority: Die Luftfahrtbehörde<br />

der Vereinigten Arabischen Emiraten.<br />

half life condition<br />

Bezeichnet in Bezug auf Wartungsarbeiten einen Zustand<br />

des Flugzeuges und der wesentlichen Teile, der bedeutet,<br />

dass ein Betriebsstundenzustand der wesentlichen Triebwerks-<br />

und Flugzeugbauteile vorliegt, der sich zwischen zwei<br />

großen Wartungsintervallen bewegt (50 % „abgenutzt“ seit<br />

der letzten großen Wartung und 50 % „noch zu nutzen“ bis<br />

zur nächsten großen Wartung). Dies ist oft eine Referenz für<br />

Flugzeugbewertungen, d. h. dies entspricht einer theoretischen<br />

Referenz größe. Der tatsächliche Zustand eines Flugzeuges<br />

wird sich davon meist unterscheiden, was wiederum<br />

bedeutet, dass eine korrekte Bewertung den tatsächlichen<br />

Zustand des Flugzeuges mit einbezieht und dadurch die<br />

Referenzgröße entsprechend angepasst wird.<br />

IATA<br />

International Air Transport Association: Internationaler Dachverband<br />

der Fluggesellschaften, gegründet im April 1945 in<br />

Havanna, Kuba.<br />

ICAO<br />

International Civil Aviation Organization: Internationale<br />

Zivil luftfahrtorganisation, die unter dem Dach der Vereinten<br />

Nationen internationale Standards für den zivilen Luftverkehr<br />

erarbeitet.<br />

ISTAT<br />

International Society of Transport Aircraft Trading: Internationale<br />

Luftfahrtorganisation, die Standards für den Kauf und<br />

Verkauf von Verkehrsflugzeugen festgelegt hat, eingeschlossen<br />

Wertgutachten und einem Moralkodex.<br />

182


Begriffserläuterungen // Anhang<br />

kN<br />

kN = Kilonewton. Maßeinheit für Kraft. Prospektbezogen:<br />

Einheit zur Angabe der Leistungsfähigkeit eines Flugzeugtriebwerkes.<br />

LIBOR<br />

London Interbank Offered Rate: nachfrageseitiger Referenzzinssatz,<br />

zu dem Banken am Interbankenmarkt in London<br />

bereit sind, Geldkredite anzubieten (Angebotszinssatz)<br />

Macrobody<br />

Der A380 übertrifft mit seiner Standardkonfiguration von 525<br />

Sitzen die bislang größte Sitzplatzkapazität der Boeing 747<br />

(„Jumbo-Jet“) und bildet damit ein neues Segment.<br />

VAE<br />

Vereinigte Arabische Emirate.<br />

wet lease<br />

Begriff aus der kommerziellen Luftfahrt, der das Mieten<br />

eines Flugzeuges einschließlich Cockpit-Crew, Kabinenpersonal,<br />

Wartung und Versicherung von einer anderen Fluggesellschaft<br />

bezeichnet.<br />

Widebody<br />

Bezeichnung für Flugzeuge mit einem großem Rumpfdurchmesser<br />

und zwei Gängen zwischen den Sitzreihen.<br />

Mach<br />

Mach-Zahl ist eine physikalische und dimensionslose<br />

Kennzahl der Fluggeschwindigkeit.<br />

Narrowbody<br />

Bezeichnung für Flugzeuge mit einem geringen Rumpf<br />

durchmesser und einem Gang zwischen den Sitzreihen.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Verpflichtung des Garanten, eventuell nicht platziertes<br />

Emissionskapital zu einem bestimmten Zeitpunkt voll -<br />

ständig zu übernehmen<br />

RPK<br />

Revenue Passagener Kilometer: Anzahl der Passagiere multipliziert<br />

mit den von ihnen geflogenen Kilometern pro Jahr.<br />

Sitzplatzauslastungsfaktor<br />

Prozentsatz der Höhe der Auslastung eines Flugzeuges<br />

(100% = Vollauslastung, das heißt alle Sitzplätze sind<br />

besetzt).<br />

183


Anhang // leistungsbilanzen 2008 //<br />

Leistungsbilanzen 2008 – doric gruppe<br />

// Übersicht zu Beteiligungsgesellschaften<br />

Von den derzeit insgesamt 14 Beteiligungsangebote der Doric Gruppe mit <strong>Invest</strong>itionen in zwei Immobilien in London, Projekte<br />

im Bereich Erneuerbare Energien, zwei Schiffe sowie sieben Flugzeuge und verschiedene Transportobjekte im Rahmen des<br />

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT<br />

DORIC FLUGZEUG-<br />

FONDS GMBH &<br />

CO. KG<br />

DORIC FLUGZEUGFONDS<br />

ZWEITE GMBH & CO. KG<br />

DORIC FLUGZEUG-<br />

FONDS VIERTE<br />

GMBH & CO. KG<br />

<strong>Invest</strong>itionsobjekt Airbus A340-600 Airbus A330-200 Airbus A380-800<br />

Wesentliche Vertragspartner<br />

Virgin Atlantic<br />

Airways Ltd.<br />

Air Mauritius Ltd.<br />

Singapore<br />

Airlines Ltd.<br />

Prognosezeitraum 2006-2026 2007-2024 2008-2026<br />

Prospektherausgabe Nov 06 Okt 07 Mär 08<br />

Vermietungsstand Immobilien 31.12.2008 - - -<br />

Fondswährung USD EUR USD<br />

SOLL - IST - VERGLEICH SOLL IST SOLL SOLL 1 IST SOLL IST<br />

Prospekt<br />

Aktualisierte<br />

Prognose<br />

<strong>Invest</strong>itionsvolumen (inkl. Agio) 120.466 120.466 74.317 65.732 65.732 223.213 223.213<br />

Eigenkapital 4 31.12.2008 64.257 64.257 35.320 31.270 31.270 98.300 98.300<br />

Darlehensstand 31.12.2008 40.152 40.152 35.534 31.562 31.562 114.727 114.727<br />

Liquidität 31.12.2008 5.990 6.880 448 350 551 1.901 2.230<br />

Einnahmen 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Ausgaben ohne Tilgung 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Überschuss / Betriebsergebnis 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Tilgungen 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Ausschüttung 9 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Ausschüttung in % 9 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

Steuerliches Ergebnis der Gesellschaft 2008<br />

<br />

kumuliert<br />

13.683<br />

30.820<br />

2.799<br />

7.395<br />

10.884<br />

23.425<br />

4.545<br />

9.848<br />

5.141<br />

10.281<br />

8,00<br />

16,00<br />

1.090<br />

1.613<br />

12.591<br />

29.939<br />

1.739<br />

8.242<br />

10.852<br />

21.697<br />

4.545<br />

9.848<br />

4.912<br />

7.681<br />

8,00<br />

16,00<br />

6.013<br />

7.009<br />

1.708<br />

2.453<br />

4.305<br />

4.556<br />

1.569<br />

1.697<br />

2.472<br />

2.472<br />

7,00<br />

7,00<br />

-215 5 -2.209<br />

-1.220 5 -2.698<br />

5.431<br />

5.879<br />

1.670<br />

2.095<br />

3.761<br />

3.785<br />

1.336<br />

1.336<br />

2.189<br />

2.189<br />

7,00<br />

7,00<br />

-1.983<br />

-2.184<br />

5.469<br />

5.917<br />

1.919<br />

2.243<br />

3.550<br />

3.674<br />

1.336<br />

1.336<br />

1.915<br />

1.915<br />

7,00<br />

7,00<br />

17.232<br />

17.232<br />

7.017<br />

7.017<br />

10.216<br />

10.216<br />

5.273<br />

5.273<br />

3.266<br />

3.266<br />

7,25<br />

7,25<br />

-2.024 5 -5.270<br />

-2.265 5 -5.270<br />

17.259<br />

17.259<br />

5.601<br />

5.604<br />

11.658<br />

11.655<br />

5.273<br />

5.273<br />

4.300<br />

4.300<br />

7,25<br />

7,25<br />

-3.887 5<br />

-3.887 5<br />

Steuerbe(–) / -entlastung (+) 7 kumuliert -1,11% 0,84% 0,00% 0,00% 0,00% 8 0,00% 0,00% 8<br />

Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft Doric Green Power GmbH & Co. KG ist nicht aufgeführt, da im Jahr 2008 weder <strong>Invest</strong>itionen abgeschlossen noch Umsatzerlöse<br />

erzielt wurden und ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich somit noch nicht möglich ist.<br />

Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.<br />

Für alle Beteiligungsgesellschaften sind die Angaben inkl. anfallender Umsatzsteuer. Aufgrund dieser Umgliederung lassen sich die kumulierten Soll-<br />

Einnahmen und -Ausgaben bei der Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG nicht mit dem Zwischenbericht per 31.12.2008 vom<br />

Juli 2009 vergleichen.<br />

1<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />

19. September 2007 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

2<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft GENO Lion Plaza GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom<br />

11. August 2008 durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

184


leistungsbilanzen 2008 // Anhang<br />

Doric TranPortFolio-Fonds befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch Doric Flugzeugfonds 5,<br />

Doric Flugzeugfonds 11 und Doric TransPortFolio in Platzierung.<br />

MS JAVA REEDEREI<br />

M. LAUTERJUNG<br />

GMBH & CO. KG<br />

MS BORNEO<br />

REEDEREI M. LAU-<br />

TERJUNG GMBH &<br />

CO. KG<br />

GENO BIOENERGIE<br />

LEASINGFONDS<br />

ERSTE GMBH &<br />

CO. KG<br />

GENO 7 NEWGATE STREET<br />

GMBH & CO. KG<br />

GENO LION PLAZA GMBH &<br />

CO. KG<br />

Massengutschiff<br />

Super-Handymax-<br />

Klasse<br />

Massengutschiff<br />

Super-Handymax-<br />

Klasse<br />

Bioenergiepark<br />

Penkun<br />

NAWARO<br />

Bioenergie AG<br />

Immobilie 7 Newgate Street,<br />

London<br />

Mieter AXA <strong>Invest</strong>ment<br />

Managers SA<br />

Immobilienkomplex Lion Plaza,<br />

London<br />

Mieter White & Case<br />

und AXA UK plc<br />

2006-2028 2006-2029 2006-2026 2005- 2022 2006-2022<br />

Okt 06 Dez 06 Aug 06 Okt 05 Mär 06<br />

- - -- 100 % 100 %<br />

USD USD EUR GBP GBP<br />

SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL SOLL 2 IST SOLL SOLL 3 IST<br />

Prospekt<br />

Prospekt<br />

Prospektnachtrag<br />

Prospektnachtrag<br />

37.329 0 37.696 0 103.110 103.110 82.595 81.722 81.731 268.500 263.799 263.799<br />

24.541 24.541 24.891 24.891 98.200 98.200 53.900 36.450 36.458 170.000 111.240 111.240<br />

11.600 0 11.600 0 0 0 26.000 43.450 43.450 90.000 146.997 146.997<br />

829 19.480 18.662 19.298 11.626 14.746 429 539 586 3.126 4.551 5.925<br />

1.435<br />

1.709<br />

374<br />

586<br />

1.061<br />

1.122<br />

0<br />

0<br />

1.107<br />

1.107<br />

4,51<br />

4,51<br />

0<br />

0<br />

514<br />

1.262<br />

114<br />

299<br />

400<br />

963<br />

0<br />

0<br />

485<br />

726<br />

109<br />

251<br />

376<br />

475<br />

0<br />

0<br />

224 12 0<br />

224 12 0<br />

0,01 12 0,00<br />

0,01 12 0,00<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

486<br />

723<br />

108<br />

213<br />

379<br />

510<br />

0<br />

0<br />

11.672<br />

14.924<br />

4.420<br />

17.180<br />

7.252<br />

-2.256<br />

0<br />

0<br />

32 12 5.401<br />

32 12 5.401<br />

0,00<br />

0,00<br />

0<br />

0<br />

5,50<br />

5,50<br />

4.999<br />

3.347<br />

9.303 11 3.681<br />

13.265 11 11.854<br />

4.446 11 857<br />

16.673 11 3.880<br />

4.857<br />

-3.408<br />

0<br />

0<br />

2.825<br />

7.974<br />

0<br />

0<br />

181 12 2.830<br />

181 12 8.136<br />

0,00<br />

0,00<br />

5,25<br />

21,00<br />

-248 5 2.010<br />

-964 5 2.779<br />

3.639<br />

11.864<br />

1.632<br />

6.992<br />

2.007<br />

4.872<br />

0<br />

0<br />

1.914<br />

4.666<br />

5,25<br />

21,00<br />

925<br />

-59<br />

3.632<br />

11.866<br />

1.613<br />

6.955<br />

2.019<br />

4.911<br />

0<br />

0<br />

1.917<br />

4.658<br />

5,25<br />

21,00<br />

139 6<br />

-329<br />

12.330<br />

33.734<br />

1.856<br />

11.241<br />

10.474<br />

22.494<br />

0<br />

0<br />

10.200<br />

22.950<br />

6,00<br />

18,00<br />

3.729<br />

-5.524<br />

12.039<br />

34.616<br />

6.292<br />

23.431<br />

5.747<br />

11.185<br />

0<br />

0<br />

6.400<br />

10.217<br />

6,00<br />

18,00<br />

-3.350<br />

-16.993<br />

11.915<br />

34.637<br />

5.530<br />

22.864<br />

6.385<br />

11.773<br />

0<br />

0<br />

6.278<br />

9.950<br />

6,00<br />

18,00<br />

-5.239 6<br />

-18.949<br />

0,00% 0,00% 0,00% 0,00% -1,51% 0,44% -0,29% -0,27% -0,28% -0,71% -0,11% -0,47%<br />

3<br />

Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH&Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert” vom<br />

20. Dezember 2007 veröffentlicht; diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.<br />

4<br />

Ohne Agio.<br />

5<br />

Das steuerliche Ergebnis 2008 wurde auf Basis des geprüften Jahresabschlusses geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich<br />

abweichen.<br />

6<br />

Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2007/2008 angegeben.<br />

7<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i.H.v. 5,5 %. Ggf. anfallende Ergebnisse für den<br />

Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt.<br />

8<br />

Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.<br />

9<br />

Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggf. zeitlich anteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.<br />

10<br />

Inkl. noch nicht platziertes Eigenkapital i.H.v. 1.706 TEUR, für das weiterhin – bei Bedarf – eine Platzierungsgarantie vorliegt<br />

11<br />

Da nicht die gesamten Leasingraten in 2008 geleistet wurden, entfiel auch die erfolgsabhängige Vergütung der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH in<br />

Höhe von 3 Mio. EUR Da die entfallene Vergütung wirtschaftlich den geringeren Zufluss von Leasingraten ausgleicht, wurde die Netto-Differenz dargestellt.<br />

12<br />

Es handelt sich hierbei um anrechenbare Steuern.<br />

185


Anhang // leistungsbilanzen 2008 //<br />

Leistungsbilanzen 2008 – hansa treuhand gruppe<br />

// LEISTUNGSBILANZ 2008 Zusammenfassung der Daten aller<br />

öffentlich platzierten Fonds<br />

Zusammenfassung (ohne HS Medea) Prospekt Ist Abweichung<br />

<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 1.185.196 1.198.369<br />

Fremdkapital TEUR 1.378.204 1.378.204<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 2.563.400 2.576.573 13.171<br />

Nettochartererlöse 1<br />

bis Ende 2007 TEUR 1.662.929 1.688.170<br />

Berichtsjahr 2008 TEUR 285.420 262.624<br />

Gesamt TEUR 1.948.349 1.950.794 2.445<br />

Betriebsüberschuss 2<br />

bis Ende 2007 TEUR 817.060 957.608<br />

Berichtsjahr 2008 TEUR 153.198 140.102<br />

Gesamt TEUR 970.258 1.097.710 127.452<br />

Ausschüttungen 3<br />

bis Ende 2007 TEUR 340.686 320.472<br />

Berichtsjahr 2008 TEUR 76.185 78.175<br />

Gesamt TEUR 416.871 398.647 -18.224<br />

Jahrestilgung<br />

2008 TUSD 82.178 70.343 -11.836<br />

Stand Schiffshypotheken<br />

per 31.12.2008 TUSD 644.377 524.730 119.648<br />

Zusammenfassung (USD-Beteiligung) HS MEDEA Prospekt Ist Abweichung<br />

<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TUSD 24.200 24.670<br />

Fremdkapital TUSD 33.000 33.000<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TUSD 57.200 57.670 470<br />

Nettochartererlöse 1<br />

bis Ende 2007 TUSD 12.863 13.224<br />

Berichtsjahr 2008 TUSD 8.154 8.152<br />

Gesamt TUSD 21.017 21.376 359<br />

Betriebsüberschuss 2<br />

bis Ende 2007 TUSD 6.933 6.765<br />

Berichtsjahr 2008 TUSD 3.837 2.433<br />

Gesamt TUSD 10.770 9.198 -1.572<br />

Ausschüttungen 3<br />

bis Ende 2007 TUSD 2.904 2.961<br />

Berichtsjahr 2008 TUSD 1.936 987<br />

Gesamt TUSD 4.840 3.948 -892<br />

Jahrestilgung<br />

2008 TUSD 2.360 2.500 140<br />

Stand Schiffshypotheken<br />

per 31.12.2008 TUSD 27.690 26.140 1.550<br />

1<br />

Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige)<br />

2<br />

Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss<br />

3<br />

Bezogen auf das Kommanditkapital<br />

186


leistungsbilanzen 2008 // Anhang<br />

Zusammenfassung<br />

schiffe ohne soll- daten<br />

Prospekt Ist Abweichung<br />

<strong>Invest</strong>ition und Finanzierung<br />

Eigenkapital (ohne Agio) TEUR 304.989 310.024<br />

Fremdkapital TEUR 288.382 288.382<br />

Gesamtinvestitionsvolumen TEUR 593.372 598.406 5.033<br />

Nettochartererlöse 1<br />

bis Prospektende TEUR 1.116.887 948.637<br />

ab Prospektende TEUR 0 240.145<br />

Gesamt TEUR 1.116.887 1.188.782 71.895<br />

Betriebsüberschuss 2<br />

bis Prospektende TEUR 555.334 483.817<br />

ab Prospektende TEUR 0 102.770<br />

Gesamt TEUR 555.334 586.587 31.253<br />

Ausschüttungen 3<br />

bis Prospektende TEUR 226.990 164.385<br />

ab Prospektende TEUR 0 96.715<br />

Gesamt TEUR 226.990 261.100 34.110<br />

Jahrestilgung<br />

2008 TUSD 0 500 500<br />

Stand Schiffshypotheken<br />

per 31.12.2008 TUSD 0 250 -250<br />

1<br />

Chartereinnahmen ./. Befrachtungskommission ./. Bereederungskommission = Nettochartererlöse (inkl. Kursdifferenzen u. Sonstige)<br />

2<br />

Nettochartererlöse ./. Schiffsbetriebskosten ./. Gesellschaftskosten ./. Zinsen = Betriebsüberschuss<br />

3<br />

Bezogen auf das Kommanditkapital<br />

Bildnachweis<br />

Titelseite<br />

Seite 2<br />

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Seite 8<br />

Seite 30<br />

Seite 36<br />

Seite 40<br />

Seite 45<br />

Seite 58<br />

Seite 68<br />

Seite 74<br />

Seite 90<br />

Seite 110<br />

Seite 121<br />

Seite 131<br />

Seite 139<br />

Seite 144<br />

Seite 173<br />

Seite 176<br />

Seite 180<br />

187


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