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D / DS - Baureihe

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Verwendung von Schalldaten bei COMPACT-GEBLÄSEN<br />

Grundsätzliches:<br />

Vergleiche zeigen, dass die FISCHBACH-Compact-Gebläse mit dem Scheibenankermotor die<br />

immisionsschutzrechtlichen Forderungen (Lärmschutzverordnung) nach einer Vermeidung von Lärm bereits an der<br />

Schallquelle nach dem Stand der Technik uneingeschränkt erfüllen.<br />

Die zur Beurteilung notwendigen schalltechnischen Daten sind von einer unabhängigen Prüfstelle (ILK Dresden, 1998)<br />

unter Hallraumbedingungen gemessen.<br />

Schallabsorbtion ist sehr von der Frequenz abhängig. Deshalb sollte eine zuverlässige Prognose der schalldämpfenden<br />

Wirkung in Räumen oder der Umgebung eines Ausblases im Freien über die Oktavbandpegel erfolgen, die als<br />

Leistungspegel in (dB) in den Tabellen entsprechend angegeben sind.<br />

Schallbeurteilung:<br />

Die Beurteilung der vom Ventilator ausgehenden Schallleistung erfolgt über die physiologische Bewertung der einzelnen<br />

Oktavbänder und der Bildung von Summenpegeln für Schallleistung oder Schalldruck. Angaben allein für 250 Hz sind<br />

dazu völlig unzureichend.<br />

Auch ist eine exakte Dimensionierung von Schalldämpfern, die gegebenenfalls bei Ventilatoren großer Leistung erforderlich<br />

sein können, ohne die Berücksichtigung der Oktavbänder nicht möglich.<br />

Liegen keine Angaben zur oktavbandweisen Schalldämpfung in Räumen vor oder erscheint der damit verbundene<br />

Rechenaufwand unverhältnismäßig hoch, so bildet man zunächst den A-bewerteten Summenpegel der Schallleistung.<br />

A-Bewertung:<br />

Die für die physiologische Bewertung immer vor der Bildung von Summenpegeln vorzunehmenden Abzüge von den<br />

Einzelpegeln der Oktavbänder gelten normativ für ein “gesundes Gehör mit durchschnittlicher Empfindlichkeit ”.<br />

Oktavbandmittenfrequenz [Hz] 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />

Bewertungsabzug [dB] 26 16 9 3 0 -1 -1 1<br />

Berechnung von Gesamtpegeln:<br />

Wegen der logarithmischen Skalierung der Schallleistungsangaben in dB ist es vorteilhaft, die Summierung der A-bewerteten<br />

Oktavband-Einzelpegel L1,...,L8 mit Hilfe eines Computers durchzuführen, z.B. durch eine arithmetische Zellenanweisung<br />

unter der Software „Excel,<br />

{Lw,ges(A)}=10*LOG10(SUMME(POTENZ(10;{L1}/10);POTENZ(10;{L2}/10);..... ))<br />

wobei {Lw,ges(A)} eine zugewiesene Zelle für den Schallleistungssummenpegel und {L1},....,{L8} einzutragende Zelleninhalte<br />

für die A-bewerteten Oktavbandleistungspegel sind.<br />

Schalldruck:<br />

Nimmt man vereinfachend an, dass ein mittleres Absorbtions- und Reflexionsverhalten bei allen Oktavbändern für eine<br />

Beurteilung ausreichend ist, so kann man aus der Summenschallleistung direkt über einen Faktor auf den Summenschalldruck<br />

schließen. Rechnerisch geschieht dies in der logarithmischen Dezibelskala durch Abzug eines Dämpfungswertes<br />

(Maß für die Nachhallzeit) von der Schallleistung in dB(A).<br />

Für die Höhe dieses Abzuges ist in den Datentabellen für den (mittleren) Raumschalldruck ein in der Praxis häufig gültiger<br />

Wert von 8 dB angewendet, wobei davon ausgegangen wird, dass das Gebläse für eine Zuluftanlage eingesetzt wird.<br />

Wird das Gebläse dagegen für eine Abluftanlage eingesetzt, so ist für den Schalldruck im Raum der saugseitige<br />

Summenschallleistungspegel zu verwenden und für den Schalldruck im Raum die Raumdämpfung und gegebenfalls<br />

Dämpfungen (ca. 3-5 dB) durch vorgeschaltete Filter abzuziehen.<br />

Für die immisionsschutzrechtlich zu beachtenden Schalldruckpegel im Freien ist die Reduzierung des Schalldruckes<br />

durch eine Verteilung der Schallleistung auf eine mit dem Abstand quadratisch zunehmende Ausbreitungsfläche zu<br />

beachten. Für den örtlichen Schalldruck ist dann eine Reduzierung des Schalldruckpegels gegenüber dem<br />

Schallleistungspegel um 28 dB vorzunehmen, was sich etwa in einem Abstand von 5 m als Mittelwert (Richtungsmittelwert)<br />

ergibt. Bei Zuluftanlagen ist dazu der saugseitige und bei Abluftanlagen der druckseitige Summenleistungspegel<br />

heranzuziehen.<br />

Für die Prognose im Sinne eines Nachweises nach der Lärmschutzverordnung (Nov.98) sind die örtlichen Gegebenheiten<br />

und die Immisionsrichtwerte für Tag und Nacht zu berücksichtigen.<br />

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