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D / DS - Baureihe

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Verwendung von Schalleistungsdaten bei Dachlüftungsgeräten, Typ 41 ... „norm“<br />

Bewertung von Ventilatorgeräuschen:<br />

Maßgeblich sind bei Abluftgeräten für den Schalldruck im zu entlüftenden Raum die saugseitigen und für den Schalldruck<br />

im Freien der druckseitige Schalldruckpegel.<br />

Für die richtige Berechnung des Schalldruckpegels sind genaue Schalleistungsdaten in den einzelnen Oktavbändern<br />

unentbehrlich, da nur dann die dämpfenden Wirkungen im Ansaugkanal oder in Räumen sowie ggf. eines erforderlichen<br />

Schalldämpfers auf der Saugseite des Gerätes genau genug kalkuliert werden können, d.h. entsprechend der normativen<br />

Toleranz von 5 dB.<br />

Bei Abluftanlagen ist die oktavbandweise Bilanzierung auf der Druckseite für den Nachweis entsprechend der neuen<br />

Lärmschutzverordnung,( Abschnitt A.2.3.) (Nov. 98) unverzichtbar.<br />

Die Schalleistungsdaten L wi,Vd<br />

in [dB] - Ventilatormodul-Druckseite und L wi,Vs<br />

- Ventilatormodul-Saugseite sind in den<br />

Oktavbändern mit den Mittenfrequenzen f i<br />

von 63 Hz bis 8000 Hz für alle Gebläse in verschiedenen Spannungsstufen<br />

aus den Datenblättern zu entnehmen. Sie sind aus Meßdaten einer unabhängigen Prüfstelle (ILK Dresden, 1998) ermittelt.<br />

Die Tabellenwerte stehen für den Fall “freiansaugend - freiausblasend”, also der jeweils höchsten Werte einer gegebenen<br />

Anschlußspannung mit 50 Hz.<br />

Die schalltechnische Beurteilung von Ventilatorgeräuschen muß stets über die physiologische Bewertung der einzelnen<br />

Oktavbänder (A-Bewertung) erfolgen.<br />

Die in der Praxis oft anzutreffende Reduzierung auf das 250 Hz - Oktavband genügt nur selten den normativen<br />

Genauigkeitsanforderungen und birgt völlig unnötige Risiken.<br />

Wirksam ist stets der Gesamtleistungspegel in dB(A) als Summe der A-bewerteten Bandenpegel, wobei zu berücksichtigen<br />

ist, daß die Einzelpegel als Logarithmen angegeben sind.<br />

Der Schalldruckpegel als Maß des Geräuschzustandes im zu entlüftenden Raum ergibt sich aus dem<br />

Gleichgewichtszustand zwischen der zuströmenden Schallenergie (Schalleistung) und der Schallabsorbtion des Raumes<br />

(Nachhallzeit), die wesentlich durch die Beschaffenheit der Raumoberfläche bestimmt ist. Die saugseitigen Kanaldämpfungen<br />

durch Reflexion und Absorbtion sind entsprechend dem jeweiligen Oktavband (s. auch Sprenger-Recknagel)<br />

als Einfügungsdämpfung zu berücksichtigen.<br />

Ein maßgebender mittlerer Schalldruckpegel eines Raumes stellt sich erst in einiger Entfernung von der Lufteintrittsöffnung<br />

in einem Raum ein (je nach Längenverhältnissen etwa zwischen 1 und 5 m). Erste Anhaltswerte für den Schalldruckpegel<br />

eines normal eingerichteten Raumes erhält man bei Annahme einer Differenz von ca. 8 dB zwischen Schalleistung<br />

und Schalldruck.<br />

A-Bewertung:<br />

Die für die physiologische Bewertung immer vor der Bildung von Summenpegeln vorzunehmenden Abzüge von den<br />

Einzelpegeln der Oktavbänder gelten normativ für ein “gesundes Gehör mit durchschnittlicher Empfindlichkeit ”.<br />

Oktavbandmittenfrequenz [Hz] 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />

Bewertungsabzug [dB] 26 16 9 3 0 -1 -1 1<br />

Berechnung von Gesamtpegeln:<br />

Wegen der logarithmischen Skalierung der Schallleistungsangaben in dB ist es vorteilhaft, die Summierung der<br />

A-bewerteten Oktavband-Einzelpegel L1,...,L8 mit Hilfe eines Computers durchzuführen, z.B. durch eine<br />

Excelanweisung:<br />

{Lges(A)}=10*LOG10(SUMME(POTENZ(10;{L1}/10);POTENZ(10;{L2}/10);..... ))<br />

wobei {Lges(A)} ein zugewiesener, und {L1},....,{L8} einzutragende Zelleninhalte sind.<br />

Schalldruck im Freien:<br />

Durch ein neu zu instaliierendes Abluftgerät kann eine Erhöhung der Lärmimmision im Freien verursacht werden.<br />

Grundsätzlich verpflichtet der Gesetztgeber die Betreiber von Anlagen mit Lärmemission schon bei der Schallquelle<br />

den Stand der Technik zu beachten.<br />

Dies ist durch die Verwendung von FISCHBACH-Ventilatoren uneingeschränkt gewährleistet. Die für eine Prognose<br />

gemäß Abschnitt A.2.3 der Lärmschutzverordnung erforderlichen Oktavbandpegel sind den Datenblättern zu entnehmen.<br />

Für erste Abschätzungen kann die Berechnung des bewerteten Schalldruckpegel Lp aus dem<br />

bewerteten Schalleistungspegel Lw,ges aus der Formel<br />

Lp,ges = Lw,ges - (20 lg r + 14) dB(A)<br />

(r - Abstand vom Ausblas ins Freie)<br />

berechnet werden. Der Radius der Lärmeinwirkung ist dann begrenzt durch den um 6 dB reduzierten örtliche<br />

Immissionsrichtwert. Sollte eine genauere Brechnung aufgrund der örtlichen Verhältnisse angezeigt sein, so ist die<br />

VDI-Richtlinie 2714 heranzuziehen. Die Tabellenwerte für den ausblasseitigen Schalldruckpegel dazu eine erste Abschätzung<br />

liefern.<br />

Hinweis:<br />

Sollte beim Nachweis von zulässigem Schalldruck eine geringfügige Überschreitung vorliegen, so kann eine Reduzierung<br />

bis maximal 7 dB Berücksichtigung finden , die von der Lage des Betriebspunktes abhängt. Entlang einer Kennlinie<br />

sinkt die Schalleistung mit zunehmendem statischen Druck. Die Ermittlung der Reduzierung ist im Katalogteil<br />

FISCHBACH-Compact-Gebläse und FISCHBACH-Klimageräte dargestellt.<br />

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