D / DS - Baureihe
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Verwendung von Schalldaten bei COMPACT-GEBLÄSEN<br />
Grundsätzliches:<br />
Vergleiche zeigen, dass die FISCHBACH-Compact-Gebläse mit dem Scheibenankermotor die immisionsschutzrechtlichen<br />
Forderungen (Lärmschutzverordnung) nach einer Vermeidung von Lärm bereits an der Schallquelle nach dem Stand der<br />
Technik uneingeschränkt erfüllen.<br />
Die zur Beurteilung notwendigen schalltechnischen Daten sind von einer unabhängigen Prüfstelle (ILK Dresden, 1998)<br />
unter Hallraumbedingungen gemessen.<br />
Schallabsorbtion ist sehr von der Frequenz abhängig. Deshalb sollte eine zuverlässige Prognose der schalldämpfenden<br />
Wirkung in Räumen oder der Umgebung eines Ausblases im Freien über die Oktavbandpegel erfolgen, die als<br />
Leistungspegel in (dB) in den Tabellen entsprechend angegeben sind.<br />
Schallbeurteilung:<br />
Die Beurteilung der vom Ventilator ausgehenden Schallleistung erfolgt über die physiologische Bewertung der einzelnen<br />
Oktavbänder und der Bildung von Summenpegeln für Schallleistung oder Schalldruck. Angaben allein für 250 Hz sind<br />
dazu völlig unzureichend.<br />
Auch ist eine exakte Dimensionierung von Schalldämpfern, die gegebenenfalls bei Ventilatoren großer Leistung erforderlich<br />
sein können, ohne die Berücksichtigung der Oktavbänder nicht möglich.<br />
Liegen keine Angaben zur oktavbandweisen Schalldämpfung in Räumen vor oder erscheint der damit verbundene<br />
Rechenaufwand unverhältnismäßig hoch, so bildet man zunächst den A-bewerteten Summenpegel der Schallleistung.<br />
A-Bewertung:<br />
Die für die physiologische Bewertung immer vor der Bildung von Summenpegeln vorzunehmenden Abzüge von den Einzelpegeln<br />
der Oktavbänder gelten normativ für ein “gesundes Gehör mit durchschnittlicher Empfindlichkeit ”.<br />
Oktavbandmittenfrequenz [Hz] 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
Bewertungsabzug [dB] 26 16 9 3 0 -1 -1 1<br />
Berechnung von Gesamtpegeln:<br />
Wegen der logarithmischen Skalierung der Schallleistungsangaben in dB ist es vorteilhaft, die Summierung der A-bewerteten<br />
Oktavband-Einzelpegel L1,...,L8 mit Hilfe eines Computers durchzuführen, z.B. durch eine arithmetische Zellenanweisung<br />
unter der Software „Excel,<br />
{Lw,ges(A)}=10*LOG10(SUMME(POTENZ(10;{L1}/10);POTENZ(10;{L2}/10);..... ))<br />
wobei {Lw,ges(A)} eine zugewiesene Zelle für den Schallleistungssummenpegel und {L1},....,{L8} einzutragende Zelleninhalte<br />
für die A-bewerteten Oktavbandleistungspegel sind.<br />
Schalldruck:<br />
Nimmt man vereinfachend an, dass ein mittleres Absorbtions- und Reflexionsverhalten bei allen Oktavbändern für eine<br />
Beurteilung ausreichend ist, so kann man aus der Summenschallleistung direkt über einen Faktor auf den Summenschalldruck<br />
schließen. Rechnerisch geschieht dies in der logarithmischen Dezibelskala durch Abzug eines Dämpfungswertes<br />
(Maß für die Nachhallzeit) von der Schallleistung in dB(A).<br />
Für die Höhe dieses Abzuges ist in den Datentabellen für den (mittleren) Raumschalldruck ein in der Praxis häufig gültiger<br />
Wert von 8 dB angewendet, wobei davon ausgegangen wird, dass das Gebläse für eine Zuluftanlage eingesetzt wird.<br />
Wird das Gebläse dagegen für eine Abluftanlage eingesetzt, so ist für den Schalldruck im Raum der saugseitige<br />
Summenschallleistungspegel zu verwenden und für den Schalldruck im Raum die Raumdämpfung und gegebenfalls<br />
Dämpfungen (ca. 3-5 dB) durch vorgeschaltete Filter abzuziehen.<br />
Für die immisionsschutzrechtlich zu beachtenden Schalldruckpegel im Freien ist die Reduzierung des Schalldruckes durch<br />
eine Verteilung der Schallleistung auf eine mit dem Abstand quadratisch zunehmende Ausbreitungsfläche zu beachten.<br />
Für den örtlichen Schalldruck ist dann eine Reduzierung des Schalldruckpegels gegenüber dem Schallleistungspegel um<br />
28 dB vorzunehmen, was sich etwa in einem Abstand von 5 m als Mittelwert (Richtungsmittelwert) ergibt. Bei Zuluftanlagen<br />
ist dazu der saugseitige und bei Abluftanlagen der druckseitige Summenleistungspegel heranzuziehen.<br />
Für die Prognose im Sinne eines Nachweises nach der Lärmschutzverordnung (Nov.98) sind die örtlichen Gegebenheiten<br />
und die Immisionsrichtwerte für Tag und Nacht zu berücksichtigen.<br />
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