Technisches Betriebszentrum AöR Mitteilungsvorlage - TBZ Flensburg

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Technisches Betriebszentrum AöR Flensburg, 11.04.2008 TBZ-22/2008 Mitteilungsvorlage - öffentlich - TBZ-Ausschuss am 17.04.2008 Umwelt- und Planungsausschuss am 29.04.2008 Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 30.04.2008 Sondernutzung, Vorschläge zur Weiterentwicklung Ergebnisse / Wirkungen: Die Umgestaltung der Fußgängerzone soll die Aufenthaltsqualität wesentlich erhöhen. In der Folge werden damit z. B. eine Belebung der Flensburger Innenstadt, eine Verbesserung des Erlebniswertes für Flensburger und Touristen, sowie die Erhöhung der Kaufkraft für diesen Bereich erwartet. Hauptaufgabe aller gewidmeten Verkehrsflächen, hierzu zählt auch die Fußgängerzone, sind die Erschließungs- und Verkehrsfunktion. Die Rechtsgrundlagen sind die Straßenverkehrsordnung und das Straßen- und Wegegesetz, aus diesem wird auch die Sondernutzung abgeleitet. Durch die Sondernutzungssatzung werden Ausnahmen geregelt, welche eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus darstellen. Das sind z. B. Gastronomie, Werbung und Handel. Prozesse / Strukturen: Für die Vorbereitung der politischen Beratungen wurde verwaltungsintern eine Arbeitsgrundlage erarbeitet, beteiligt waren der Verwaltungsvorstand, Fachbereich 1, Bauordnung, Denkmalpflege und das TBZ. Das Architekturbüro Kessler + Krämer sowie Flensburg City Marketing haben den Arbeitsprozess begleitet. Am 27.03.2008 berichtete das TBZ im TBZ-Ausschuss über das Erfordernis zur Überarbeitung der Sondernutzungssatzung und stellte erste Überlegungen anhand von Bildern dar. Das TBZ wurde dann vom Ausschuss offiziell beauftragt, die Überarbeitung der Satzungen zu beginnen und dem Ausschuss spätestens zum 22.05.2008 die entscheidenden Punkte in einer schriftlichen Ausarbeitung vorzulegen. Am 31.03.2008 wurde mit den Vorständen der Interessengemeinschaften aus dem Bereich der Fußgängerzone vereinbart, dass die schriftliche Ausarbeitung auch den Interessengemeinschaften zur Verfügung gestellt wird. Um Zeit für den Beratungsprozess zu gewinnen, werden die Ausarbeitungen dem TBZ- Ausschuss nunmehr bereits zum 17.04.2008 vorgelegt, damit auch die Interessengemeinschaften frühzeitig eingebundenn werden können. Der Umwelt- und Planungsausschuss sowie der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung werden in ihren jeweiligen Sitzungen in die Beratungen einbezogen. Programme / Leistungen: Im folgenden werden die verschiedenen Sondernutzungen jeweils einzeln dargestellt, Veränderungserfordernisse genannt und Handlungsvorschläge gemacht:

<strong>Technisches</strong> <strong>Betriebszentrum</strong> AöR <strong>Flensburg</strong>, 11.04.2008<br />

<strong>TBZ</strong>-22/2008<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong><br />

- öffentlich -<br />

<strong>TBZ</strong>-Ausschuss am 17.04.2008<br />

Umwelt- und Planungsausschuss am 29.04.2008<br />

Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 30.04.2008<br />

Sondernutzung, Vorschläge zur Weiterentwicklung<br />

Ergebnisse / Wirkungen:<br />

Die Umgestaltung der Fußgängerzone soll die Aufenthaltsqualität wesentlich erhöhen.<br />

In der Folge werden damit z. B. eine Belebung der <strong>Flensburg</strong>er Innenstadt, eine Verbesserung<br />

des Erlebniswertes für <strong>Flensburg</strong>er und Touristen, sowie die Erhöhung der Kaufkraft für diesen<br />

Bereich erwartet.<br />

Hauptaufgabe aller gewidmeten Verkehrsflächen, hierzu zählt auch die Fußgängerzone, sind die<br />

Erschließungs- und Verkehrsfunktion. Die Rechtsgrundlagen sind die Straßenverkehrsordnung<br />

und das Straßen- und Wegegesetz, aus diesem wird auch die Sondernutzung abgeleitet.<br />

Durch die Sondernutzungssatzung werden Ausnahmen geregelt, welche eine Nutzung über den<br />

Gemeingebrauch hinaus darstellen. Das sind z. B. Gastronomie, Werbung und Handel.<br />

Prozesse / Strukturen:<br />

Für die Vorbereitung der politischen Beratungen wurde verwaltungsintern eine Arbeitsgrundlage<br />

erarbeitet, beteiligt waren der Verwaltungsvorstand, Fachbereich 1, Bauordnung, Denkmalpflege<br />

und das <strong>TBZ</strong>. Das Architekturbüro Kessler + Krämer sowie <strong>Flensburg</strong> City Marketing haben den<br />

Arbeitsprozess begleitet.<br />

Am 27.03.2008 berichtete das <strong>TBZ</strong> im <strong>TBZ</strong>-Ausschuss über das Erfordernis zur Überarbeitung<br />

der Sondernutzungssatzung und stellte erste Überlegungen anhand von Bildern dar.<br />

Das <strong>TBZ</strong> wurde dann vom Ausschuss offiziell beauftragt, die Überarbeitung der Satzungen zu<br />

beginnen und dem Ausschuss spätestens zum 22.05.2008 die entscheidenden Punkte in einer<br />

schriftlichen Ausarbeitung vorzulegen.<br />

Am 31.03.2008 wurde mit den Vorständen der Interessengemeinschaften aus dem Bereich der<br />

Fußgängerzone vereinbart, dass die schriftliche Ausarbeitung auch den Interessengemeinschaften<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

Um Zeit für den Beratungsprozess zu gewinnen, werden die Ausarbeitungen dem <strong>TBZ</strong>-<br />

Ausschuss nunmehr bereits zum 17.04.2008 vorgelegt, damit auch die Interessengemeinschaften<br />

frühzeitig eingebundenn werden können.<br />

Der Umwelt- und Planungsausschuss sowie der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung werden in<br />

ihren jeweiligen Sitzungen in die Beratungen einbezogen.<br />

Programme / Leistungen:<br />

Im folgenden werden die verschiedenen Sondernutzungen jeweils einzeln dargestellt, Veränderungserfordernisse<br />

genannt und Handlungsvorschläge gemacht:


Stellschilder (Kundenstopper)<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ alle eingehenden Anträge wurden genehmigt<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und des Gemeingebrauchs durch<br />

−<br />

−<br />

stetig steigende Anzahl von Schildern<br />

ungeordnete Aufstellung / z.T. verschieben die Kunden<br />

Alternativen:<br />

⇒ Stellschilder nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit, des Standortes, der Anzahl usw.<br />

Vorschlag:<br />

⇒ Stellschilder werden nicht zugelassen<br />

−<br />

−<br />

Ausnahme:<br />

positives Erscheinungsbild<br />

durch Gleichbehandlung keine Benachteiligung<br />

⇒ Für die Höfe werden Hinweistafeln geschaffen, die auf Werbeträgern anzubringen sind<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gestaltungsentwurf durch Architekten<br />

Nur Hinweise, keine Werbung<br />

Finanzierung des Werbeträgers durch<br />

<strong>Technisches</strong> <strong>Betriebszentrum</strong> AöR oder Grundstückseigentümer in den Höfen<br />

- Refinanzierung über Sondernutzungsgebühr<br />

- Einfluss der Stadt bleibt bestehen<br />

- Neutrale Vergabe<br />

- Beschädigungsrisiko liegt beim <strong>TBZ</strong><br />

- Finanzierung durch Grundstückseigentümer<br />

- Kein Einfluss der Stadt<br />

- Grundstückseigentümer müssen<br />

Streitigkeiten untereinander lösen<br />

- Grundstückseigentümer tragen das<br />

Beschädigungsrisiko<br />

Warenständer<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ alle eingehenden Anträge wurden genehmigt<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und des Gemeingebrauchs durch<br />

−<br />

−<br />

stetig steigende Anzahl von Warenständern<br />

günstiger Ersatz von Ladenfläche<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 2


−<br />

ungeordnete Aufstellung / z. T. Verschieben durch die Kunden<br />

Alternativen:<br />

⇒ Warenständer nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit, des Standortes, der Anzahl usw.<br />

Vorschlag:<br />

⇒ Warenständer sollen weiterhin zugelassen werden.<br />

⇒ Im Hinblick auf das Erscheinungsbild und des Gemeingebrauchs sollen folgende Regelungen<br />

festgelegt werden:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

In der Fassadenzone wird eine maximal 1,50 m breite Nutzungsfläche für Warenständer<br />

zugelassen.<br />

Westseite der Fußgängerzone:<br />

In Bereichen, in denen die Fassadenzone 3m oder mehr beträgt, kann die Nutzung wahlweise<br />

an der Fassade oder am äußeren Rand der Zone erfolgen. In allen anderen Bereichen<br />

ist eine Nutzung nur entlang der Fassade zulässig. Ein unverbauter Fußweg von<br />

1,50 m, innerhalb der Fassadenzone, muss verbleiben, wenn Mobiliar an die Zone angrenzt.<br />

Ostseite der Fußgängerzone:<br />

Die Warenständer müssen an der Fassade aufgestellt werden.<br />

Es darf maximal 2/3 der Hausfront des eigenen Betriebes für die Aufstellung von Warenständern<br />

genutzt werden<br />

Es darf maximal 1/3 der eigenen Hausfrontgröße vor dem Nachbargrundstück für Warenständer<br />

genutzt werden, wenn das Nachbargeschäft einwilligt.<br />

Auslagemobiliar in grellen Farben und Werbeaufdrucke sind nicht zulässig<br />

Verkaufsstände, fliegende Händler, mobile Stände<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und des Gemeingebrauchs<br />

⇒ Gleiches Sortiment wie in den ortsansässigen Betrieben<br />

⇒ Günstige Ladenfläche, da keine Beteiligung an den Kosten für PACT erfolgt<br />

Alternativen:<br />

⇒ reisende Händler nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit, des Angebotes und der Verweildauer<br />

Vorschlag:<br />

⇒ reisende Händler sollen weiterhin zugelassen werden<br />

⇒ im Hinblick auf das Erscheinungsbild sollen folgende Regelungen getroffen werden:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

ein ergänzendes Sortiment soll zugelassen werden (z.B. Schuhputzer, Maronen)<br />

es soll sich um einen hochwertigen Stand handeln (z.B. keine Zeltverschläge oder Pavillons)<br />

die Nutzungszeit soll auf 4 Wochen begrenzt werden<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 3


<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 4


Werbe- und Informationsveranstaltungen<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und des Gemeingebrauchs<br />

Alternativen:<br />

⇒ Werbe- und Informationsstände nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Standes<br />

Vorschlag:<br />

⇒ Werbe- und Informationsstände sollen weiterhin zugelassen werden (Informationsfreiheit)<br />

⇒ Verteilung von Flyern soll uneingeschränkt möglich sein<br />

⇒ Beschaffenheit der Stände:<br />

−<br />

−<br />

Werbestände (hochwertiges Erscheinungsbild)<br />

Informationsstände<br />

einfache Stände sind auch möglich (z.B. Pavillon; Tapeziertische, Schirme)<br />

Straßenrestaurants<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und insbesondere des Gemeingebrauchs<br />

⇒ teilweise Beeinträchtigung des Lieferverkehrs<br />

Lösungsansatz:<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Standortes und der Nutzungszeit<br />

Vorschlag:<br />

⇒ Beschaffenheit des Mobiliars<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die Rahmen sollen aus Metall, Holz oder sonstigem hochwertigen Material sein<br />

Vollplastikmobiliar ist nicht zulässig<br />

Es sollen innerhalb der Freifläche eines Betriebes einheitliche Stuhlauflagen verwandt<br />

werden<br />

Hochwertige Stehtische sollen zugelassen werden<br />

Bank-Tisch-Kombinationen sind nicht zugelassen<br />

⇒ Sonnenschutz<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Es sollen Sonnenschirme zugelassen werden<br />

Die Schirme sollen einfarbig und in einer zurückhaltenden Farbe sein<br />

Es darf auf den Schirmen in Form einer untergeordneten Beschriftung ausschließlich Werbung<br />

für die Gaststätte gemacht werben<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 5


−<br />

−<br />

Der Schirm soll eine Größe von 4m im Durchmesser nicht überschreiten dürfen<br />

Zur Befestigung sollen grundsätzlich keine Bodenanker angebracht werden, Ausnahmen<br />

wären nur mit Zustimmung des <strong>TBZ</strong> möglich<br />

⇒ Windschutz<br />

−<br />

Als Abgrenzung der Fläche dürfen nur Windschutzelemente aufgestellt werden.<br />

− Die maximale Höhe beträgt 1,50 m.<br />

−<br />

−<br />

Als Materialien sind ausschließlich folgende zu verwenden:<br />

Ausfachende Elemente: transparentes, farbloses Sicherheitsglas, das untere Element<br />

kann bis zu einer maximalen Höhe von 75 cm auch aus nicht transparentem Material oder<br />

farbig beklebtem Sicherheitsglas bestehen; bei einer Höhe von unter 1,30 m sind die ausfachenden<br />

Elemente nur aus transparentem, farblosem Sicherheitsglas zulässig<br />

− Tragende Elemente: Metall, Breite maximal 5 cm, Achsmaß mindestens 1 m.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Als Farben sind nur solche der Fassade des Geschäftslokals entsprechende Farbtöne<br />

oder zurückhaltende Farben zulässig, jede Form von Werbung ist unzulässig.<br />

Windschutzelemente dürfen nur rechtwinklig zur Fassade aufgestellt werden, parallel zur<br />

Fassade dürfen keine Elemente gestellt werden.<br />

Die in Anspruch genommene Fläche darf nicht durch einen Belag abgedeckt werden. z.B.<br />

Teppiche, Kunstrasen<br />

Zur Befestigung sollen grundsätzlich keine Bodenanker angebracht werden, Ausnahmen<br />

wären nur mit Zustimmung des <strong>TBZ</strong> möglich<br />

Die Formulierungsvorschläge für Windschutze sind einem Richtlinienentwurf für die Ausübung<br />

des Ermessens, bei der Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für die Bereiche<br />

Schiffbrücke, Schiffbrückstraße und Willy-Brandt-Platz, des FB 5 entnommen worden.<br />

⇒ Nutzungszeiten<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Eine ganzjährige Nutzung soll zugelassen werden.<br />

Ausgenommen hiervon sollen Zeiten von Großveranstaltungen sein, z.B. Weihnachtsmarkt,<br />

Täglich soll die Nutzungszeit grundsätzlich auf einen Zeitraum von 10.00 Uhr – 22.00 Uhr<br />

festgesetzt werden.<br />

Ausnahmen sollen unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses (insbesondere Lieferverkehr<br />

und Lärmimmissionen) zugelassen werden.<br />

⇒ Zonierung<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Westseite der Fußgängerzone:<br />

Innerhalb der Fassadenzone ist ein 1,50 m breiter unverbauter Weg zu belassen. Der Mittelbereich<br />

kann genutzt werden, es soll dort eine Bewegungszone von mind. 5 m verbleiben<br />

Ostseite der Fußgängerzone:<br />

Entlang der taktilen Linie ist ein zu jeder Seite ein Freiraum von mind. 75 cm freizuhalten.<br />

Der Mittelbereich kann genutzt werden, es soll eine Bewegungszone von mind. 5 m<br />

verbleiben<br />

Es wird eine Broschüre mit Gestaltungsvorschlägen für die Freiflächen erstellt<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 6


Der FB 4 erstellt diese in Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro<br />

Flohmärkte<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs<br />

⇒ Regelungsbedarf der Beschicker bei Streitigkeiten<br />

⇒ Kein Ansprechpartner für die Verwaltung oder die Beschicker<br />

⇒ Reisegewerbekartenpflicht<br />

⇒ Unverhältnismäßig hoher organisatorischer bzw. Verwaltungsaufwand für die Stadt <strong>Flensburg</strong><br />

Alternativen:<br />

⇒ Flohmärkte nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich des Ablaufs müssten geschafft werden<br />

Vorschlag:<br />

⇒ Flohmärkte sollen weiterhin zugelassen werden<br />

⇒ Hinsichtlich der Organisation sollen künftig lediglich festgesetzte Flohmärkte zugelassen werden.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Durch den Veranstalter ist ein Ansprechpartner gegeben<br />

Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt<br />

Aufwand der Stadt <strong>Flensburg</strong> verringert sich auf die Erlaubniserteilung<br />

Überspannungen (Banner)<br />

Problemstellung:<br />

(derzeitiger Sachstand entspr. der früheren Handhabung durch FTS)<br />

⇒ Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Wochenlange Werbung durch ein Banner<br />

Bis zu 7 Banner in einem Straßenzug (Holm bzw. Große Str.)<br />

Gestaltung der Banner<br />

Befestigungen an privaten Fassaden führen zu Zuständigkeitsproblemen<br />

Alternativen:<br />

⇒ Überspannungen nicht zulassen<br />

⇒ Regelungen hinsichtlich der Beschaffenheit des Standortes und der Nutzungszeit<br />

Vorschlag:<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 7


⇒ Überspannungen sollen nicht zugelassen werden, da das Erscheinungsbild durch die Überspannungen<br />

erheblich beeinträchtigt wird.<br />

⇒ Es sollen Alternativen zu den Überspannungen geschaffen werden, welche in das Gesamtbild<br />

der Fußgängerzone passen (z.B. Litfasssäulen etc.).<br />

Sonstige Sondernutzung<br />

Dekorationsgegenstände, wie Zierpflanzen, Vasen, Kübel und dergleichen können, soweit es sich<br />

nicht um Werbeeinrichtungen handelt, genehmigt werden.<br />

Ressourcen / Kosten / Wirtschaftlichkeit<br />

Die vom <strong>TBZ</strong>-Ausschuss gewünschte Ausarbeitung zu den Finanzaspekten konnte aus zeitlichen<br />

Gründen noch nicht erstellt werden, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt in die Beratungsfolge<br />

eingebracht.<br />

Mit der Überarbeitung der Sondernutzungsmöglichkeiten wird die hochwertige Gestaltung der<br />

Fußgängerzone begleitet, um eine dauerhafte Verbesserung sicherzustellen.<br />

Gunther Leiser<br />

stellv. Geschäftsführer <strong>TBZ</strong><br />

Zusatz:<br />

Veröffentlicht ab 11.04.2008 unter www.tbz-flensburg.de und im Ratsinformationssystem unter<br />

www.flensburg.de.<br />

<strong>Mitteilungsvorlage</strong> <strong>TBZ</strong>-22/2008 Seite 8

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