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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
BC | IRZ 2014<br />
1 | Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den <strong>Verlag</strong> zustande. Die Annahme kann<br />
durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen. Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmie rung,<br />
Anschrift) müssen dem <strong>Verlag</strong> schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen<br />
(etwa der Firmierung etc.) Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigen textes oder eines<br />
Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der <strong>Verlag</strong> gegen den Text oder die<br />
Form der Werbung keine Einwendungen erhebt. Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen<br />
die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der <strong>Verlag</strong> die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen<br />
Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben,<br />
ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird. Der <strong>Verlag</strong> behält sich generell vor, Aufträge –<br />
auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen<br />
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des <strong>Verlag</strong>s abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur<br />
zurückzustellen), wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffent<br />
lichung aus anderen Gründen für den <strong>Verlag</strong> unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern<br />
aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
2 | Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Anzeigen kann er nur für gleiche<br />
oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.<br />
3 | Enthält der Auftrag keine Vorschriften über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend<br />
dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die<br />
tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen nach Insertionsrubriken<br />
sind den Preisangaben der betreffenden Zeitschriften zu entnehmen. Seitenantei lige Formate können nicht miteinander<br />
verbunden und abgerechnet werden.<br />
4 | Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächstmögliche Heft realisiert.<br />
Der <strong>Verlag</strong> kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Anspruch auf Veröf fentlichung<br />
oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.<br />
5 | Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift<br />
angenommen werden. Für die fehlerfreie Erledigung telefonisch durchgegebener oder handgeschriebener zu sätzlicher<br />
Anweisungen übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung; die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrläs sigkeit bleibt<br />
unberührt. Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der <strong>Verlag</strong> die drucktechnisch einwandfreie<br />
Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzun gen hierfür erfüllt<br />
sind. Bei Anlieferung von unvollständigen oder abweichenden Daten übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Haftung für das<br />
Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Anzeigen, die Sonder- oder RGB-Farben<br />
enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen können wir keine<br />
Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farbandruck/Proof haftet der <strong>Verlag</strong> nicht für Farbabweichungen<br />
im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens.<br />
6 | Aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber<br />
zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vorher auf Rechtschrei bung<br />
und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des <strong>Verlag</strong>es nicht erfolgt. Korrekturab züge (generell<br />
erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auf traggeber den<br />
ihm übermittelten Korrekturabzug nicht rechtzeitig zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt.<br />
Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom <strong>Verlag</strong> gesondert in Rechnung gestellt.<br />
7 | Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.<br />
8 | Bei Chiffreanzeigen wendet der <strong>Verlag</strong> für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet.<br />
Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerber<br />
nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken.<br />
BC | IRZ<br />
9 | Für Anzeigenaufträge, die auch im Internet veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingun gen:<br />
Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe<br />
des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es im elektronischen Bereich nach dem Stand der<br />
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Bei einem Ausfall des<br />
Adservers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 %) entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für<br />
den Zeitraum des Ausfalls in anteiliger Höhe des überschießenden Betrags einer reinen Printanzeige. Weitere<br />
Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
10 | Der <strong>Verlag</strong> liefert nach der Veröffentlichung kostenlos ein Belegexemplar. Je Veröffentlichung können nur<br />
maximal 3 Versandadressen beliefert werden.<br />
11 | Die Rechnungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind zahlbar mit 2 % Skonto bei Bankeinzug<br />
oder in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung. Die Veröffentlichung von Rubrikanzeigen erfolgt nur nach<br />
Bewilligung des Bankeinzugs. Für Portokosten und technische Kosten wird kein Skonto gewährt.<br />
12 | Die im Anzeigentarif bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden<br />
Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinungstermin der ersten Anzeige im laufenden Kalenderjahr<br />
und endet nach exakt einem Jahr. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den höheren Mengen-/<br />
Malrabatt, der für innerhalb Jahresfrist zusätzlich veröffentlichte Anzeigen gilt, wenn er bei Frist beginn einen<br />
nachlassberechtigten Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf einen rück wirkenden Mengen-/Malrabatt<br />
erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Maßgebend<br />
ist das Insertionsjahr.<br />
13 | Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, nicht voll erfüllt aus Gründen, die der <strong>Verlag</strong> nicht zu<br />
vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten die Differenz zwischen dem<br />
gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Nachlass dem <strong>Verlag</strong> zurückzuvergüten.<br />
14 | Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Bei späteren Stornierungen,<br />
sofern technisch noch realisierbar, können entstehende Kosten in Rechnung gestellt werden.<br />
15 | Da Beilagen maschinell eingelegt werden, übernimmt der <strong>Verlag</strong> nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße<br />
Einlegen, wenn die Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei<br />
der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl nicht kontrolliert werden, die Unter zeichnung auf<br />
dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf<br />
Fremdlieferscheinen können zu fehlerhafter Beilagenverbreitung führen, für die der <strong>Verlag</strong> dann nicht haftet.<br />
Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.<br />
16 | Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem <strong>Verlag</strong> innerhalb einer Woche nach Empfang des<br />
Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Mängel in Bezug auf die<br />
elektronische Lesbarkeit von QR-Codes sind generell ausgeschlossen. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik<br />
oder anderen Umständen, die der <strong>Verlag</strong> nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.<br />
17 | Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund eines Auftrags eines Kaufmanns, einer juristischen Person des<br />
öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist München. Dasselbe gilt, wenn der<br />
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />
18 | Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende<br />
oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei<br />
denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in<br />
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw.<br />
die sonstige Vertragserfüllung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Ergänzend zu unseren AGB gelten die in<br />
der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung.<br />
14<br />
10<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
für das Werbegeschäft in Online-Medien<br />
BC | IRZ<br />
2014<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von Online-Werbeanzeigen jeder Art<br />
(z. B. Werbebanner, Textlinks etc., im Folgenden: Anzeige) auf den Internetseiten und in Newslettern des<br />
<strong>Verlag</strong>es C.H.BECK <strong>oHG</strong> und der Franz Vahlen GmbH (im Folgenden gemeinsam: der <strong>Verlag</strong>). Die Besteller von<br />
Anzeigen werden nachstehend Kunden genannt.<br />
1 | Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme des Werbeauftrags durch den <strong>Verlag</strong> zustande. Die Annahme kann durch<br />
Auftragsbestätigung oder Rechnung erfolgen. Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen<br />
dem <strong>Verlag</strong> schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der<br />
Firmierung etc.) Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Motivs, der Verlinkung und des<br />
Bannerformates erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der <strong>Verlag</strong> gegen die Form der<br />
Werbung keine Einwendungen erhebt. Bei einem Abschluss über einen Verbreitungszeitraum, für welchen die<br />
Anzeige nachträglich eingereicht wird, kann der <strong>Verlag</strong> die Durch führung des Auftrags wegen Bedenken gegen<br />
Text und Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass<br />
hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird.<br />
2 | Ablehnung von Aufträgen<br />
Der <strong>Verlag</strong> behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres<br />
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des<br />
<strong>Verlag</strong>s abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche<br />
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den <strong>Verlag</strong> unzumutbar ist.<br />
Der <strong>Verlag</strong> ist berechtigt, bereits veröffentlichte Anzeigen wieder von seinen Internetseiten zu entfernen, wenn<br />
der <strong>Verlag</strong> feststellt oder von Dritten (z. B. durch Abmahnung) darauf hingewiesen wird, dass Anzeigen gegen<br />
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Inhalt aus anderen Gründen für den <strong>Verlag</strong><br />
unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, soweit innerhalb der Anzeige des Auftraggebers eine Verlinkung auf Seiten mit<br />
unzulässigen Inhalten erfolgt ist. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers besteht in diesen Fällen nicht. Der<br />
Auftraggeber stellt den <strong>Verlag</strong> auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen seiner Anzeige<br />
aufgrund unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße gegen den <strong>Verlag</strong> geltend machen.<br />
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.<br />
Die Ablehnung des Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
3 | Rechteübertragung<br />
Die Internetseiten des <strong>Verlag</strong>es sind urheberrechtlich geschützt. An den Inhalten der Internetseiten trägt der<br />
<strong>Verlag</strong> das alleinige Urheberrecht. Die Rechte der Kunden beschränken sich auf das Einstellen und Abrufen von<br />
Werbeanzeigen. Kunden und sonstige Internetnutzer sind nicht berechtigt, Inhalte der Internetseiten zu vervielfältigen<br />
oder anderweitig zu verwerten.<br />
Der Auftraggeber überträgt dem <strong>Verlag</strong> sämtliche für die Nutzung der Anzeige im Rahmen des Vertrags zweckes<br />
auf den Internetseiten und in Newslettern des <strong>Verlag</strong>es erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,<br />
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche<br />
Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und<br />
zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang.<br />
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels<br />
aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.<br />
4 | Gewährleistung des Auftraggebers<br />
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen<br />
Rechte besitzt, er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-<br />
und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei<br />
darüber ver fügen kann.<br />
BC | IRZ<br />
Der Auftraggeber stellt den <strong>Verlag</strong> von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber dem <strong>Verlag</strong> wegen der<br />
Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen<br />
können. Ferner stellt der Auftraggeber den <strong>Verlag</strong> von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei.<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem <strong>Verlag</strong> nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der<br />
Rechtsverteidigunmg gegenüber Dritten zu unterstützen.<br />
5 | Gewährleistung des <strong>Verlag</strong>es<br />
Der <strong>Verlag</strong> gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe<br />
des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es im elektronischen Bereich nach dem Stand der<br />
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Bei einem Ausfall des<br />
Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10%) entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für<br />
den Zeitraum des Ausfalls in anteiliger Höhe. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Es findet kein Ausschluss von Mitbewerbern statt.<br />
Der <strong>Verlag</strong> übernimmt für gelieferte Werbemittel sowie weiteres Material keine Verantwortung und ist nicht<br />
verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Die Pflicht des <strong>Verlag</strong>es zur Aufbewahrung des Werbemittels<br />
endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.<br />
Für ungeeignetes oder beschädigtes Material fordert der <strong>Verlag</strong> Ersatz an. Eine redaktionelle oder technische<br />
Nachbearbeitung im <strong>Verlag</strong> findet nicht statt. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung, verspäteter Anliefe rung<br />
oder nachträglicher Änderung übernimmt der <strong>Verlag</strong> keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels.<br />
Wenn der Werbeauftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, verspäteter oder unterbliebener<br />
Werbemittelanlieferung nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, an den<br />
<strong>Verlag</strong> die vereinbarte Vergütung als Entschädigung zu zahlen.<br />
6 | Stornierung, Beanstandung<br />
Werbeaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden, sofern keine andere Regelung vereinbart<br />
wurde. Die Stornierung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Bei späteren Stornierungen,<br />
sofern technisch noch realisierbar, können entstehende Kosten in Rechnung gestellt werden.<br />
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem <strong>Verlag</strong> innerhalb einer Woche nach Live-Stellung der<br />
Anzeige schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) angezeigt werden. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder<br />
anderen Umständen, die der <strong>Verlag</strong> nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.<br />
7 | Rechnungsstellung, Zahlung<br />
Die Rechnungsbeträge erhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind zahlbar mit 2% Skonto bei Bank einzug<br />
oder in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung.<br />
Bei Online-Werbung kann der <strong>Verlag</strong> grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen.<br />
8 | Sonstiges<br />
Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Werbegeschäft in unseren Online-<br />
Medien. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir<br />
nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere AGB gelten auch<br />
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des<br />
Auftraggebers die Lieferung bzw. die sonstige Vertragserfüllung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.<br />
Ergänzend zu unseren AGB gelten die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche<br />
in ihrer jeweils geltenden Fassung.<br />
Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund eines Auftrags eines Kaufmanns, einer juristischen Person des<br />
öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist München. Dasselbe gilt, wenn der<br />
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />
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