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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Der betreffende Schwellenwert für die Nichtbeteiligung ist ein Nominalbetrag des jährlichen<br />

Handelsvolumens von einer Billion Euro. Der Nominalbetrag wird in Einfachzählung<br />

ermittelt und umfasst alle nach den Regelungen des Handelsplatzes getätigten Geschäfte mit<br />

börsengehandelten Derivaten.<br />

Ist ein Handelsplatz Teil einer durch enge Verbindungen verbundenen Gruppe, so wird <strong>der</strong><br />

Schwellenwert berechnet, indem <strong>der</strong> Nominalbetrag des jährlichen Handelsvolumens <strong>der</strong><br />

gesamten in <strong>der</strong> Union gelegenen Handelsplätze <strong>der</strong> Gruppe addiert wird.<br />

Ist ein Handelsplatz, <strong>der</strong> eine Mitteilung nach diesem Absatz gemacht hat, durch enge<br />

Verbindungen mit einer o<strong>der</strong> mehreren CCP verbunden, so können diese die Zugangsrechte<br />

nach Artikel 28 o<strong>der</strong> nach dem vorliegenden Artikel für von dem betreffenden<br />

Schwellenwert erfasste börsengehandelte Derivate während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Nichtbeteiligung<br />

nicht in Anspruch nehmen.<br />

5. Eine in einem Drittland nie<strong>der</strong>gelassene CCP kann den Zugang zu einem Handelsplatz mit<br />

Sitz in <strong>der</strong> Union dann beantragen, wenn sie nach Artikel 25 <strong>der</strong> Verordnung (EG)<br />

Nr. 648/2012 anerkannt wurde.<br />

5a.<br />

6. Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes<br />

festgelegt wird:<br />

a) die konkreten Bedingungen, unter denen ein Handelsplatz einen Antrag auf Zugang<br />

ablehnen kann, einschließlich <strong>der</strong> Bedingungen auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

voraussichtlichen Geschäftsvolumens, <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Nutzer, <strong>der</strong> Regelungen für die<br />

Steuerung von operativem Risiko und operativer Komplexität sowie an<strong>der</strong>er<br />

erhebliche unangemessene Risiken schaffen<strong>der</strong> Faktoren;<br />

b) die Bedingungen, unter denen <strong>der</strong> Zugang gewährt wird, einschließlich<br />

Vertraulichkeit <strong>der</strong> Informationen, die für Finanzinstrumente während <strong>der</strong><br />

Entwicklungsphase zur Verfügung gestellt werden, und die nichtdiskriminierende<br />

und transparente Basis <strong>der</strong> Zugangsgebühren;<br />

c) die Bedingungen, unter denen die Gewährung des Zugangs das reibungslose und<br />

ordnungsgemäße Funktionieren <strong>der</strong> Märkte beeinträchtigt o<strong>der</strong> sich negativ auf die<br />

Systemrisiken auswirken würde;<br />

11007/13 as/AS/ij 94<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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