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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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Ist eine CCP, für die eine Übergangsregelung nach diesem Absatz genehmigt wurde, durch<br />

enge Verbindungen mit einem o<strong>der</strong> mehreren Handelsplätzen verbunden, so können diese<br />

für handelbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente die Zugangsrechte nach Artikel 29<br />

o<strong>der</strong> nach dem vorliegenden Artikel während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Übergangsregelung nicht in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Eine CCP, die während des Dreijahreszeitraums vor Inkrafttreten zugelassen ist, die jedoch<br />

durch eine Fusion o<strong>der</strong> Übernahme entstanden ist, an <strong>der</strong> mindestens eine vor diesem<br />

Zeitraum zugelassene CCP beteiligt war, darf keine Übergangsregelung nach diesem Absatz<br />

beantragen.<br />

5. Ein in einem Drittland nie<strong>der</strong>gelassener Handelsplatz kann den Zugang zu einer in <strong>der</strong><br />

Union ansässigen CCP nur dann beantragen, wenn die Kommission einen Beschluss nach<br />

Artikel 24 Absatz 4 im Hinblick auf dieses Drittland gefasst hat.<br />

6.<br />

7. Die ESMA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes<br />

festgelegt wird:<br />

a) die konkreten Bedingungen, unter denen eine CCP einen Antrag auf Zugang<br />

verweigern kann, einschließlich <strong>der</strong> Bedingungen auf <strong>der</strong> Grundlage des<br />

voraussichtlichen Geschäftsvolumens, <strong>der</strong> Zahl und Art <strong>der</strong> Nutzer, <strong>der</strong> Regelungen<br />

für die Steuerung von operativem Risiko und operativer Komplexität sowie an<strong>der</strong>er<br />

erhebliche unangemessene Risiken schaffen<strong>der</strong> Faktoren;<br />

b) die Bedingungen, unter denen von einer CCP Zugang gewährt wird, einschließlich<br />

Vertraulichkeit <strong>der</strong> Informationen, die für Finanzinstrumente während <strong>der</strong><br />

Erarbeitungsphase zur Verfügung gestellt werden, die nichtdiskriminierende und<br />

transparente Basis <strong>der</strong> Clearing-Gebühren, Anfor<strong>der</strong>ungen an die Besicherung und<br />

operationelle Anfor<strong>der</strong>ungen im Hinblick auf das "Einschussverfahren" (Margining);<br />

c) die Bedingungen, unter denen das Gewähren des Zugangs das reibungslose und<br />

ordnungsgemäße Funktionieren <strong>der</strong> Märkte beeinträchtigt o<strong>der</strong> sich negativ auf die<br />

Systemrisiken auswirken könnte;<br />

11007/13 as/AS/ij 90<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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