DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nach einer Meldung vonseiten <strong>der</strong> ESMA kann die Kommission eine Ausschreibung zur<br />
Vorlage von Vorschlägen für den Handel mit diesen Derivaten auf den in Artikel 24<br />
Absatz 1 genannten Handelsplätzen veröffentlichen.<br />
5. Die ESMA übermittelt <strong>der</strong> Kommission gemäß Absatz 1 neue Entwürfe technischer<br />
Regulierungsstandards, um die bestehenden technischen Regulierungsstandards zu än<strong>der</strong>n,<br />
auszusetzen o<strong>der</strong> zu wi<strong>der</strong>rufen, sollten sich die in Absatz 2 genannten Kriterien wesentlich<br />
än<strong>der</strong>n. Vor einer solchen Maßnahme kann die ESMA gegebenenfalls die zuständigen<br />
Behörden von Drittlän<strong>der</strong>n konsultieren. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die<br />
bestehenden technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 15 <strong>der</strong> Verordnung (EU)<br />
Nr. 1095/2010 zu än<strong>der</strong>n, auszusetzen und zu wi<strong>der</strong>rufen.<br />
6. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren gemäß den Artikeln 10<br />
bis 14 <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 technische Regulierungsstandards zu erlassen, in<br />
denen die in Absatz 2 Buchstabe b genannten Kriterien spezifiziert werden. Die ESMA legt<br />
<strong>der</strong> Kommission bis spätestens --/--/-- Entwürfe entsprechen<strong>der</strong> technischer<br />
Regulierungsstandards vor.<br />
Artikel 26a<br />
Mechanismus zur Vermeidung doppelter o<strong>der</strong> kollidieren<strong>der</strong> Vorschriften<br />
1. Die Kommission wird von <strong>der</strong> ESMA bei <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> internationalen Anwendung<br />
<strong>der</strong> in den Artikeln 24 und 25 festgelegten Grundsätze, insbeson<strong>der</strong>e in Bezug auf etwaige<br />
doppelte o<strong>der</strong> kollidierende Anfor<strong>der</strong>ungen an die Marktteilnehmer, und bei <strong>der</strong> mindestens<br />
einmal jährlich erfolgenden Erstellung einschlägiger Berichte an das Europäische Parlament<br />
und den Rat unterstützt, und sie empfiehlt mögliche Maßnahmen.<br />
2. Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen sie erklärt, dass die<br />
Rechts-, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen eines Drittlands<br />
a) den durch die Artikel 24 und 25 festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen gleichwertig sind,<br />
b) einen Schutz des Berufsgeheimnisses gewährleisten, <strong>der</strong> dem dieser Verordnung<br />
gleichwertig ist,<br />
c) wirksam angewandt und auf faire und den Wettbewerb nicht verzerrende Weise<br />
durchgesetzt werden, damit eine funktionierende Aufsicht und Rechtsdurchsetzung in<br />
diesem Drittstaat gewährleistet ist.<br />
11007/13 as/AS/ij 85<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>