DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wird von <strong>der</strong> Zusammenführung sich decken<strong>der</strong> Kundenaufträge Gebrauch gemacht, so müssen<br />
sämtliche Vor- und Nachhandelstransparenzanfor<strong>der</strong>ungen sowie die Pflicht zur bestmöglichen<br />
Ausführung eingehalten werden. Der Betreiber eines OTF agiert innerhalb des von ihm betriebenen<br />
OTF nicht als systematischer Internalisierer. Außerdem sollte <strong>der</strong> Betreiber eines OTF den gleichen<br />
Pflichten wie ein MTF in Bezug auf den ordnungsgemäßen Umgang mit potentiellen<br />
Interessenkonflikten unterliegen.<br />
(9) Der gesamte organisierte Handel sollte an regulierten Handelsplätzen stattfinden und sowohl<br />
in <strong>der</strong> Vorhandels- als auch in <strong>der</strong> Nachhandelsphase vollkommen transparent sein. Daher müssen<br />
die Transparenzanfor<strong>der</strong>ungen für alle Arten von Handelsplätzen und für alle dort gehandelten<br />
Finanzinstrumente gelten.<br />
(9a) Um sicherzustellen, dass mehr Handelsbewegungen an regulierten Handelsplätzen und über<br />
systematische Internalisierer stattfinden, wird mit dieser Verordnung für Wertpapierfirmen eine<br />
Handelspflicht in Bezug auf Aktien eingeführt, die zum Handel an einem geregelten Markt<br />
zugelassen sind o<strong>der</strong> an einem Handelsplatz gehandelt werden. Demnach sind Wertpapierfirmen<br />
verpflichtet, sämtliche Handelsgeschäfte (d.h. Handel für eigene Rechnung wie auch Handel durch<br />
Ausführung von Kundenaufträgen) über einen geregelten Markt, ein MTF, ein OTF o<strong>der</strong> einen<br />
systematischen Internalisierer abzuwickeln, es sei denn, es liegt ein berechtigter Grund vor, dass sie<br />
außerhalb dieser Einrichtungen abgeschlossen werden. Beispiele für solche Geschäfte sind unter<br />
an<strong>der</strong>em Geschäfte, die auf nicht systematische Weise, ad hoc, unregelmäßig und selten ausgeführt<br />
werden, sowie technische Geschäfte, wie Give-up-Geschäfte, die nicht zur Kursfestsetzung<br />
beitragen. Diese Handelspflicht berührt nicht die in <strong>der</strong> [neuen MiFID] vorgesehenen<br />
Bestimmungen über die bestmögliche Ausführung.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Option, Handelsgeschäfte über einen systematischen Internalisierer abzuwickeln,<br />
gilt, dass dies unbeschadet <strong>der</strong> Regelung für systematische Internalisierung gemäß dieser<br />
Verordnung erfolgt. Beabsichtigt wird in diesem Zusammenhang, dass das Geschäft auf diese Art<br />
und Weise abgewickelt werden kann, sofern die Wertpapierfirma selbst die einschlägigen, in dieser<br />
Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt, um für eine bestimmte Aktie als systematischer<br />
Internalisierer zu gelten; wird die Wertpapierfirma jedoch in Bezug auf eine bestimmte Aktie nicht<br />
als systematischer Internalisierer betrachtet, so kann sie das Geschäft immer noch über einen<br />
an<strong>der</strong>en systematischen Internalisierer abwickeln, sofern sie ihrer Pflicht zur bestmöglichen<br />
Ausführung nachkommt und ihr diese Option zur Verfügung steht.<br />
11007/13 as/AS/ij 7<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>