DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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Die ESMA legt <strong>der</strong> Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum<br />
[XXX] vor.<br />
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, nach dem Verfahren <strong>der</strong> Artikel 10 bis 14<br />
<strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 die in Unterabsatz 1 genannten technischen<br />
Regulierungsstandards zu erlassen.<br />
Artikel 14<br />
Ausführung von Kundenaufträgen<br />
1. Systematische Internalisierer veröffentlichen ihre Kursofferten regelmäßig und<br />
kontinuierlich während <strong>der</strong> üblichen Handelszeiten. Sie sind berechtigt, ihre Offerten<br />
je<strong>der</strong>zeit zu aktualisieren. Sie dürfen ferner im Falle außergewöhnlicher Marktbedingungen<br />
ihre Offerten zurückziehen.<br />
Die Kursofferten sind den übrigen Marktteilnehmern zu angemessenen kaufmännischen<br />
Bedingungen in leicht zugänglicher Weise bekanntzumachen.<br />
2. Systematische Internalisierer führen die Aufträge ihrer Kunden in Bezug auf Aktien,<br />
Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e vergleichbare<br />
Finanzinstrumente, für die sie eine systematische Internalisierung betreiben, zu den zum<br />
Zeitpunkt des Auftragseingangs gebotenen Kursen aus und kommen den Bestimmungen des<br />
Artikels 27 <strong>der</strong> Richtlinie [neue MiFID] nach.<br />
Sie können diese Aufträge jedoch in begründeten Fällen zu besseren Kursen ausführen,<br />
sofern diese Kurse innerhalb einer veröffentlichten, marktnahen Bandbreite liegen.<br />
3. Systematische Internalisierer können zudem Aufträge professioneller Kunden zu an<strong>der</strong>en als<br />
den von ihnen angebotenen Kursen ausführen, ohne die Auflagen von Absatz 2 einhalten zu<br />
müssen, wenn es sich dabei um Geschäfte handelt, bei denen die Ausführung in Form<br />
verschiedener Wertpapiere Teil ein und desselben Geschäfts ist, o<strong>der</strong> um Aufträge, auf die<br />
an<strong>der</strong>e Bedingungen als <strong>der</strong> jeweils geltende Marktkurs anwendbar sind.<br />
11007/13 as/AS/ij 57<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>