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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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2. Die Kommission erlässt Maßnahmen in Form delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 41, in<br />

denen geklärt wird, was unter "angemessenen kaufmännischen Bedingungen" für die<br />

Veröffentlichung von Informationen im Sinne von Absatz 1 zu verstehen ist.<br />

TITEL III<br />

TRANSPARENZ FÜR WERTPAPIERFIRMEN, DIE MIT OTC HAN<strong>DE</strong>LN,<br />

EINSCHLIESSLICH SYSTEMATISCHER INTERNALISIERER<br />

Artikel 13<br />

Verpflichtung <strong>der</strong> systematischen Internalisierer zur Offenlegung von verbindlichen Kursofferten<br />

für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und an<strong>der</strong>e vergleichbare<br />

Finanzinstrumente<br />

1. Wertpapierfirmen legen verbindliche Kursofferten für die Aktien, Aktienzertifikate,<br />

börsengehandelten Fonds, Zertifikate und an<strong>der</strong>en vergleichbaren Finanzinstrumente offen,<br />

die an einem Handelsplatz gehandelt werden, für die sie eine systematische Internalisierung<br />

betreiben und für die es einen liquiden Markt gemäß <strong>der</strong> Definition in Artikel 2 Absatz 7a<br />

Buchstabe b gibt.<br />

Besteht kein liqui<strong>der</strong> Markt für die Finanzinstrumente nach Unterabsatz 1, so bieten<br />

systematische Internalisierer ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten an.<br />

2. Dieser Artikel sowie die Artikel 14, 15 und 16 gelten für systematische Internalisierer bei<br />

<strong>der</strong> Ausführung von Aufträgen bis zur Standardmarktgröße. Systematische Internalisierer<br />

unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Artikels und <strong>der</strong> Artikel 14, 15 und 16, wenn sie<br />

Aufträge über <strong>der</strong> Standardmarktgröße ausführen.<br />

3. Systematische Internalisierer können das Volumen bzw. die Volumina festlegen, zu denen<br />

sie Kursofferten abgeben. Eine Kursofferte muss mindestens 10 % <strong>der</strong> Standardmarktgröße<br />

einer Aktie, eines Aktienzertifikats, eines börsengehandelten Fonds, eines Zertifikats o<strong>der</strong><br />

eines an<strong>der</strong>en vergleichbaren Finanzinstruments, die an einem Handelsplatz gehandelt<br />

werden, entsprechen.<br />

11007/13 as/AS/ij 55<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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