DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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34) (neu) "Aufnahmemitgliedstaat" einen Mitgliedstaat, <strong>der</strong> nicht <strong>der</strong> Herkunftsmitgliedstaat ist<br />
und in dem eine Wertpapierfirma eine Zweignie<strong>der</strong>lassung hat o<strong>der</strong><br />
Wertpapierdienstleistungen erbringt und/o<strong>der</strong> Anlagetätigkeiten ausübt, o<strong>der</strong> einen<br />
Mitgliedstaat, in dem ein geregelter Markt geeignete Vorkehrungen bietet, um in diesem<br />
Mitgliedstaat nie<strong>der</strong>gelassenen Fernmitglie<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> -teilnehmern den Zugang zum<br />
Handel über sein System zu erleichtern;<br />
35) (neu) "enge Verbindungen" eine Situation, in <strong>der</strong> zwei o<strong>der</strong> mehr natürliche o<strong>der</strong> juristische<br />
Personen verbunden sind durch<br />
a) "Beteiligung", d.h. das direkte Halten o<strong>der</strong> das Halten im Wege <strong>der</strong> Kontrolle von<br />
mindestens 20 % <strong>der</strong> Stimmrechte o<strong>der</strong> des Kapitals an einem Unternehmen;<br />
b) "Kontrolle", d.h. das Verhältnis zwischen einem Mutterunternehmen und einem<br />
Tochterunternehmen in allen Fällen nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 <strong>der</strong> Richtlinie<br />
83/349/EWG o<strong>der</strong> ein ähnliches Verhältnis zwischen einer natürlichen o<strong>der</strong> juristischen<br />
Person und einem Unternehmen; jedes Tochterunternehmen eines Tochterunternehmens<br />
wird ebenfalls als Tochterunternehmen des Mutterunternehmens angesehen, das an <strong>der</strong><br />
Spitze dieser Unternehmen steht;<br />
c) eine Situation, in <strong>der</strong> sie mit ein und <strong>der</strong>selben Person durch ein Kontrollverhältnis<br />
dauerhaft verbunden sind;<br />
36) (neu) "Fragmentierung <strong>der</strong> Liquidität" eine <strong>der</strong> folgenden Situationen:<br />
a. wenn die Teilnehmer an einem Handelsplatz ein Geschäft mit einem o<strong>der</strong> mehreren<br />
an<strong>der</strong>en Teilnehmern an diesem Handelsplatz nicht abschließen können, weil keine<br />
Clearingvereinbarungen vorhanden sind, zu denen alle Teilnehmer Zugang haben;<br />
b. wenn ein Clearingmitglied o<strong>der</strong> seine Kunden gezwungen wären, ihre Positionen an<br />
einem Finanzinstrument bei mehr als einer CCP zu halten, was das Potenzial für das<br />
Netting <strong>der</strong> finanziellen Risiken einschränken würde;<br />
11007/13 as/AS/ij 34<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>