DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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) Schuldverschreibungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e verbriefte Schuldtitel, einschließlich<br />
Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen) für solche Wertpapiere;<br />
c) alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf o<strong>der</strong> Verkauf solcher übertragbarer<br />
Wertpapiere berechtigen o<strong>der</strong> zu einer Barzahlung führen, die anhand von<br />
übertragbaren Wertpapieren, Währungen, Zinssätzen o<strong>der</strong> -erträgen, Waren o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Indizes o<strong>der</strong> Messgrößen bestimmt wird;<br />
10) "Aktienzertifikate (Hinterlegungsscheine)" jene Wertpapiere, die auf dem Kapitalmarkt<br />
handelbar sind und ein Eigentumsrecht an Wertpapieren gebietsfrem<strong>der</strong> Emittenten<br />
darstellen, wobei sie aber gleichzeitig zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen<br />
und unabhängig von den Wertpapieren gebietsfrem<strong>der</strong> Emittenten gehandelt werden<br />
können;<br />
11) "börsengehandelter Fonds" einen Fonds, bei dem mindestens eine Anteil- o<strong>der</strong><br />
Aktiengattung während des Tages an mindestens einem Handelsplatz und mit mindestens<br />
einem Marktpfleger, <strong>der</strong> tätig wird, um sicherzustellen, dass <strong>der</strong> Preis seiner Anteile o<strong>der</strong><br />
Aktien an diesem Handelsplatz nicht wesentlich von ihrem Nettovermögenswert und<br />
gegebenenfalls von ihrem indikativen Nettovermögenswert abweicht, gehandelt wird;<br />
12) "Zertifikate" jene Wertpapiere, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind und im Falle <strong>der</strong><br />
Tilgung einer Anlage seitens des Emittenten Vorrang vor Aktien haben, aber nicht<br />
besicherten Anleiheinstrumenten und an<strong>der</strong>en vergleichbaren Instrumenten nachgeordnet<br />
sind;<br />
13) "strukturierte Finanzprodukte" Wertpapiere, die zur Besicherung und Übertragung des mit<br />
einem Pool an finanziellen Vermögenswerten einhergehenden Kreditrisikos geschaffen<br />
wurden und die den Wertpapierinhaber zum Empfang regelmäßiger Zahlungen berechtigen,<br />
die vom Cashflow <strong>der</strong> Basisvermögenswerte abhängen;<br />
14) "Derivate" Finanzinstrumente, die in Absatz 9 Buchstabe c definiert sind und in Anhang I<br />
Abschnitt C unter den Punkten 4 bis 10 <strong>der</strong> Richtlinie [neue MiFID] aufgeführt sind;<br />
11007/13 as/AS/ij 30<br />
DGG 1B<br />
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