DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(37) An den Kassa-Sekundärmärkten für Emissionszertifikate (EUA) sind zunehmend<br />
verschiedene betrügerische Praktiken zu beobachten, die das Vertrauen in das mit <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2003/87/EG eingerichtete Emissionshandelssystem untergraben könnten; <strong>der</strong>zeit werden<br />
Maßnahmen zur Verbesserung des Systems <strong>der</strong> EUA-Registrierungen und <strong>der</strong> Bedingungen für die<br />
Eröffnung eines Kontos für den EUA-Handel ergriffen. Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integrität dieser Märkte<br />
und zur Gewährleistung ihres effizienten Funktionierens, einschließlich <strong>der</strong> umfassenden<br />
Beaufsichtigung <strong>der</strong> Handelstätigkeit, ist es angezeigt, die im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinie 2003/87/EG<br />
getroffenen Maßnahmen zu ergänzen, indem Emissionszertifikate als Finanzinstrumente eingestuft<br />
und damit in vollem Umfang in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wie auch <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insi<strong>der</strong>-<br />
Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) einbezogen werden.<br />
(38) Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte im Einklang<br />
mit Artikel 290 AEUV zu erlassen. Insbeson<strong>der</strong>e sollten delegierte Rechtsakte erlassen werden, die<br />
spezifische Details folgen<strong>der</strong> Aspekte regeln: Begriffsbestimmungen; spezifische kostenbezogene<br />
Vorschriften zur Verfügbarkeit von Marktdaten; Kriterien für die Gewährung o<strong>der</strong> Verweigerung<br />
des Zugangs zwischen Handelsplätzen und CCP; Präzisierung <strong>der</strong> Bedingungen, unter denen eine<br />
Gefahr für den Anlegerschutz, für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong><br />
Finanzmärkte o<strong>der</strong> aber für die Stabilität des gesamten Finanzsystems <strong>der</strong> Union o<strong>der</strong> eines Teils<br />
dieses Systems ein Tätigwerden <strong>der</strong> ESMA gerechtfertigt erscheinen lässt.<br />
(39) Die Durchführungsbefugnisse zur Annahme eines Beschlusses über die Gleichwertigkeit des<br />
Rechts- und Aufsichtsrahmens von Drittlän<strong>der</strong>n für Drittlandhandelsplätze, bei dem es einzig und<br />
allein um die Anerkennungsfähigkeit als Handelsplatz für Derivate geht, die <strong>der</strong> Handelspflicht<br />
unterliegen, sollten im Einklang mit <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung <strong>der</strong> allgemeinen Regeln und<br />
Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung <strong>der</strong> Durchführungsbefugnisse durch<br />
die Kommission kontrollieren 1 , ausgeübt werden.<br />
1<br />
ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.<br />
11007/13 as/AS/ij 21<br />
DGG 1B<br />
<strong>DE</strong>