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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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(37) An den Kassa-Sekundärmärkten für Emissionszertifikate (EUA) sind zunehmend<br />

verschiedene betrügerische Praktiken zu beobachten, die das Vertrauen in das mit <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2003/87/EG eingerichtete Emissionshandelssystem untergraben könnten; <strong>der</strong>zeit werden<br />

Maßnahmen zur Verbesserung des Systems <strong>der</strong> EUA-Registrierungen und <strong>der</strong> Bedingungen für die<br />

Eröffnung eines Kontos für den EUA-Handel ergriffen. Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Integrität dieser Märkte<br />

und zur Gewährleistung ihres effizienten Funktionierens, einschließlich <strong>der</strong> umfassenden<br />

Beaufsichtigung <strong>der</strong> Handelstätigkeit, ist es angezeigt, die im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinie 2003/87/EG<br />

getroffenen Maßnahmen zu ergänzen, indem Emissionszertifikate als Finanzinstrumente eingestuft<br />

und damit in vollem Umfang in den Anwendungsbereich dieser Verordnung wie auch <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insi<strong>der</strong>-<br />

Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) einbezogen werden.<br />

(38) Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte im Einklang<br />

mit Artikel 290 AEUV zu erlassen. Insbeson<strong>der</strong>e sollten delegierte Rechtsakte erlassen werden, die<br />

spezifische Details folgen<strong>der</strong> Aspekte regeln: Begriffsbestimmungen; spezifische kostenbezogene<br />

Vorschriften zur Verfügbarkeit von Marktdaten; Kriterien für die Gewährung o<strong>der</strong> Verweigerung<br />

des Zugangs zwischen Handelsplätzen und CCP; Präzisierung <strong>der</strong> Bedingungen, unter denen eine<br />

Gefahr für den Anlegerschutz, für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong><br />

Finanzmärkte o<strong>der</strong> aber für die Stabilität des gesamten Finanzsystems <strong>der</strong> Union o<strong>der</strong> eines Teils<br />

dieses Systems ein Tätigwerden <strong>der</strong> ESMA gerechtfertigt erscheinen lässt.<br />

(39) Die Durchführungsbefugnisse zur Annahme eines Beschlusses über die Gleichwertigkeit des<br />

Rechts- und Aufsichtsrahmens von Drittlän<strong>der</strong>n für Drittlandhandelsplätze, bei dem es einzig und<br />

allein um die Anerkennungsfähigkeit als Handelsplatz für Derivate geht, die <strong>der</strong> Handelspflicht<br />

unterliegen, sollten im Einklang mit <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung <strong>der</strong> allgemeinen Regeln und<br />

Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung <strong>der</strong> Durchführungsbefugnisse durch<br />

die Kommission kontrollieren 1 , ausgeübt werden.<br />

1<br />

ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13.<br />

11007/13 as/AS/ij 21<br />

DGG 1B<br />

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