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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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(33b) (neu) In <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ist vorgesehen, dass die ESMA <strong>der</strong> Kommission<br />

bis zum 30. September 2014 einen Bericht darüber vorlegt, ob eine Ausdehnung des<br />

Anwendungsbereichs von Interoperabilitätsvereinbarungen nach Titel V <strong>der</strong> Verordnung (EU)<br />

Nr. 648/2012 auf Geschäfte mit an<strong>der</strong>en Kategorien von Finanzinstrumenten als übertragbare<br />

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zweckmäßig wäre. Durch die vorliegende Verordnung soll<br />

dem Ergebnis dieses Berichts nicht vorgegriffen werden. Folglich sollten die in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Verordnung und in <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Bestimmungen zur<br />

Interoperabilität von <strong>der</strong> Kommission nach Vorlage des Berichts <strong>der</strong> ESMA überprüft werden.<br />

(33c) (Neu) In Anbetracht <strong>der</strong> Gründe des vorhergehenden Scheiterns marktgeführter Initiativen<br />

wie beispielsweise des "European Code of Conduct for Clearing and Settlement" (Europäischer<br />

Verhaltenskodex für Clearing und Abrechnung) vom 7. November 2006 und in Anbetracht <strong>der</strong><br />

Bedeutung, die <strong>der</strong> Beseitigung verschiedener Handelshemmnisse, die dem Handel mit<br />

Finanzinstrumenten und <strong>der</strong>en Clearing entgegenstehen, zukommt, ist es wichtig, dass die<br />

Kommission vor Ablauf von zwei Jahren nach <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> MiFIR einen Bericht vorlegt, in<br />

dem die Handhabung und Umsetzung von Zugangsvereinbarungen zwischen Handelsplätzen und<br />

zentralen Gegenparteien für die Zwecke von Artikel 28 und 29 überprüft werden.<br />

(34) Gestrichen<br />

(35) Gestrichen<br />

(36) Gestrichen<br />

11007/13 as/AS/ij 20<br />

DGG 1B<br />

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