DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(23) Die für diese Derivate eingeführte Handelspflicht dürfte einen effizienten Wettbewerb<br />
zwischen geeigneten Handelsplätzen ermöglichen. Daher sollten diese Handelsplätze für sich keine<br />
Exklusivrechte in Bezug auf dieser Handelspflicht unterliegende Derivate beanspruchen können<br />
und damit an<strong>der</strong>e Handelsplätze darin hin<strong>der</strong>n können, Handelsgeschäfte mit diesen Instrumenten<br />
anzubieten. Im Interesse eines effektiven Wettbewerbs zwischen Handelsplätzen für Derivate ist es<br />
von zentraler Bedeutung, dass die Handelsplätze über einen diskriminierungsfreien, transparenten<br />
Zugang zu zentralen Gegenparteien (CCP) verfügen.<br />
Einen diskriminierungsfreien Zugang zu einer CCP zu haben bedeutet, dass ein Handelsplatz<br />
Anspruch auf nichtdiskriminierende Behandlung <strong>der</strong> auf seiner Plattform gehandelten Kontrakte<br />
hat, was die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Besicherung, die Aufrechnung wirtschaftlich gleichwertiger<br />
Kontrakte und das Cross-Margining mit korrelierenden, von <strong>der</strong>selben CCP geclearten Kontrakten<br />
betrifft, sowie auf nichtdiskriminierende Clearing-Gebühren.<br />
(23a) In bestimmten Bereichen können Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bestehen.<br />
Um einen effektiven Wettbewerb zwischen den Clearing- und den Handelsmärkten sicherzustellen,<br />
den Binnenmarkt zu vertiefen und eine bessere Regulierung <strong>der</strong> Benchmarks sicherzustellen, sollten<br />
die diesbezüglichen Genehmigungen zu verhältnismäßigen, fairen, angemessenen und<br />
diskriminierungsfreien Bedingungen erteilt werden.<br />
(24) Die Befugnisse <strong>der</strong> zuständigen Behörden sollten ergänzt werden durch einen expliziten<br />
Mechanismus zum Verbot o<strong>der</strong> zur Beschränkung von Marketing, Vertrieb und Verkauf von<br />
Finanzinstrumenten, bei denen ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes, des<br />
ordnungsgemäßen Funktionierens und <strong>der</strong> Integrität <strong>der</strong> Finanz- o<strong>der</strong> Rohstoffmärkte o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Stabilität des gesamten Finanzsystems o<strong>der</strong> eines Teils davon bestehen; gleichzeitig sollte die<br />
ESMA mit angemessenen Koordinierungs- und Notfallbefugnissen ausgestattet werden. Die<br />
Ausübung solcher Befugnisse sollte an eine Reihe spezifischer Voraussetzungen geknüpft sein. Das<br />
ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong> Rohstoffmärkte muss als Kriterium für ein<br />
Tätigwerden <strong>der</strong> zuständigen Behörden aufgenommen werden, damit Maßnahmen ergriffen werden<br />
können, um den von den Finanzmärkten ausgehenden möglichen negativen externen Effekten auf<br />
den Rohstoffmärkten entgegenzuwirken. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Märkte für<br />
landwirtschaftliche Grun<strong>der</strong>zeugnisse, durch die eine sichere Lebensmittelversorgung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung gewährleistet werden muss. In solchen Fällen sollten die Maßnahmen ebenfalls mit<br />
den für die betreffenden Rohstoffmärkte zuständigen Behörden abgestimmt werden.<br />
11007/13 as/AS/ij 14<br />
DGG 1B<br />
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