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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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(23) Die für diese Derivate eingeführte Handelspflicht dürfte einen effizienten Wettbewerb<br />

zwischen geeigneten Handelsplätzen ermöglichen. Daher sollten diese Handelsplätze für sich keine<br />

Exklusivrechte in Bezug auf dieser Handelspflicht unterliegende Derivate beanspruchen können<br />

und damit an<strong>der</strong>e Handelsplätze darin hin<strong>der</strong>n können, Handelsgeschäfte mit diesen Instrumenten<br />

anzubieten. Im Interesse eines effektiven Wettbewerbs zwischen Handelsplätzen für Derivate ist es<br />

von zentraler Bedeutung, dass die Handelsplätze über einen diskriminierungsfreien, transparenten<br />

Zugang zu zentralen Gegenparteien (CCP) verfügen.<br />

Einen diskriminierungsfreien Zugang zu einer CCP zu haben bedeutet, dass ein Handelsplatz<br />

Anspruch auf nichtdiskriminierende Behandlung <strong>der</strong> auf seiner Plattform gehandelten Kontrakte<br />

hat, was die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Besicherung, die Aufrechnung wirtschaftlich gleichwertiger<br />

Kontrakte und das Cross-Margining mit korrelierenden, von <strong>der</strong>selben CCP geclearten Kontrakten<br />

betrifft, sowie auf nichtdiskriminierende Clearing-Gebühren.<br />

(23a) In bestimmten Bereichen können Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum bestehen.<br />

Um einen effektiven Wettbewerb zwischen den Clearing- und den Handelsmärkten sicherzustellen,<br />

den Binnenmarkt zu vertiefen und eine bessere Regulierung <strong>der</strong> Benchmarks sicherzustellen, sollten<br />

die diesbezüglichen Genehmigungen zu verhältnismäßigen, fairen, angemessenen und<br />

diskriminierungsfreien Bedingungen erteilt werden.<br />

(24) Die Befugnisse <strong>der</strong> zuständigen Behörden sollten ergänzt werden durch einen expliziten<br />

Mechanismus zum Verbot o<strong>der</strong> zur Beschränkung von Marketing, Vertrieb und Verkauf von<br />

Finanzinstrumenten, bei denen ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes, des<br />

ordnungsgemäßen Funktionierens und <strong>der</strong> Integrität <strong>der</strong> Finanz- o<strong>der</strong> Rohstoffmärkte o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Stabilität des gesamten Finanzsystems o<strong>der</strong> eines Teils davon bestehen; gleichzeitig sollte die<br />

ESMA mit angemessenen Koordinierungs- und Notfallbefugnissen ausgestattet werden. Die<br />

Ausübung solcher Befugnisse sollte an eine Reihe spezifischer Voraussetzungen geknüpft sein. Das<br />

ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong> Rohstoffmärkte muss als Kriterium für ein<br />

Tätigwerden <strong>der</strong> zuständigen Behörden aufgenommen werden, damit Maßnahmen ergriffen werden<br />

können, um den von den Finanzmärkten ausgehenden möglichen negativen externen Effekten auf<br />

den Rohstoffmärkten entgegenzuwirken. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für die Märkte für<br />

landwirtschaftliche Grun<strong>der</strong>zeugnisse, durch die eine sichere Lebensmittelversorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung gewährleistet werden muss. In solchen Fällen sollten die Maßnahmen ebenfalls mit<br />

den für die betreffenden Rohstoffmärkte zuständigen Behörden abgestimmt werden.<br />

11007/13 as/AS/ij 14<br />

DGG 1B<br />

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