DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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Die Bewertung <strong>der</strong> ausreichenden Liquidität sollte den Gegebenheiten des nationalen Marktes,<br />
unter an<strong>der</strong>em Zahl und Art <strong>der</strong> Marktteilnehmer, sowie den Merkmalen <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit, wie<br />
etwa Transaktionsvolumen und Transaktionsfrequenz am betreffenden Markt, Rechnung tragen.<br />
Ein liqui<strong>der</strong> Markt in einer Produktkategorie ist dadurch gekennzeichnet, dass gemessen an <strong>der</strong> Zahl<br />
<strong>der</strong> gehandelten Produkte eine große Zahl aktiver Marktteilnehmer, einschließlich einer<br />
angemessenen Mischung von Liquiditätsgebern und Liquiditätsnehmern, vorhanden ist, die häufig<br />
in einem Umfang mit den betreffenden Produkten handeln, <strong>der</strong> unterhalb eines großen<br />
Geschäftsvolumens liegt. Eine solche Marktaktivität sollte an einer hohen Zahl zu erwarten<strong>der</strong><br />
Kauf- und Verkaufsofferten für das betreffende Derivat erkennbar sein, die zu einem geringen<br />
Spread für ein Geschäft im marktüblichen Umfang führt. Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> ausreichenden<br />
Liquidität sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Liquidität eines Derivats in<br />
Abhängigkeit von den Marktbedingungen und seinem Lebenszyklus erheblichen Schwankungen<br />
unterworfen sein kann.<br />
(22) Angesichts <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> G20 am 25. September 2009 in Pittsburgh getroffenen<br />
Vereinbarung, den Handel mit standardisierten OTC-Derivatkontrakten auf Börsen o<strong>der</strong><br />
gegebenenfalls auf elektronische Handelsplattformen zu verlagern, einerseits und <strong>der</strong> im Verhältnis<br />
geringen Liquidität verschiedener OTC-Derivate an<strong>der</strong>erseits erscheint es angebracht, ein<br />
ausreichendes Spektrum geeigneter Handelsplätze vorzusehen, an denen <strong>der</strong> Handel im Einklang<br />
mit <strong>der</strong> eingegangenen Verpflichtung stattfinden kann. Alle geeigneten Handelsplätze sollten eng<br />
aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten Regulierungsanfor<strong>der</strong>ungen in Bezug auf organisatorische und<br />
operationelle Aspekte, Mechanismen zur Beilegung von Interessenkonflikten, die Überwachung<br />
sämtlicher Handelstätigkeiten, die Vor- und Nachhandelstransparenz – speziell zugeschnitten auf<br />
die jeweiligen Finanzinstrumente – und die Möglichkeit einer Interaktion zwischen den<br />
Handelsinteressen einer Vielzahl Dritter unterliegen. Im Interesse besserer<br />
Ausführungsbedingungen und einer höheren Liquidität sollte für die Betreiber von Handelsplätzen<br />
jedoch die Möglichkeit bestehen, im Einklang mit <strong>der</strong> eingegangenen Verpflichtung auf<br />
diskretionäre Weise Geschäfte zwischen einer Vielzahl Dritter in die Wege zu leiten.<br />
(22a) (neu) Die Verpflichtung, Geschäfte mit Derivaten abzuschließen, die einer Derivatekategorie<br />
angehören, die <strong>der</strong> Handelspflicht an einem geregelten Markt, über ein MTF, über ein OTF o<strong>der</strong> an<br />
einem Drittlandhandelsplatz unterliegen, gilt nicht für die Bestandteile von nicht kursbildenden<br />
Diensten zur Verringerung von Handelsrisiken, die eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nichtmarktrisiken für<br />
bestehende OTC-Derivate-Portfolios gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EU) Nr. 648/2012 bewirken, ohne die<br />
Marktrisiken <strong>der</strong> Portfolios zu verän<strong>der</strong>n.<br />
11007/13 as/AS/ij 13<br />
DGG 1B<br />
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