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DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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) Eine o<strong>der</strong> mehrere zuständige Behörden haben keine Maßnahmen ergriffen, um <strong>der</strong><br />

Gefahr zu begegnen, o<strong>der</strong> die ergriffenen Maßnahmen werden <strong>der</strong> Gefahr nicht<br />

gerecht.<br />

Die ESMA bewertet die Erfüllung <strong>der</strong> in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten<br />

Bedingungen anhand <strong>der</strong> Kriterien und Faktoren, die in dem delegierten Rechtsakt nach<br />

Absatz 10 Buchstabe a spezifiziert sind.<br />

3. Ergreift die ESMA Maßnahmen nach Absatz 1, so stellt sie sicher, dass diese Maßnahmen<br />

a) die Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong><br />

Finanzmärkte o<strong>der</strong> von Lieferungsvereinbarungen für physische Waren o<strong>der</strong> aber die<br />

Stabilität des gesamten Finanzsystems in <strong>der</strong> Union o<strong>der</strong> eines Teils davon<br />

signifikant verringern o<strong>der</strong> die Möglichkeiten <strong>der</strong> zuständigen Behörden zur<br />

Überwachung <strong>der</strong> Gefahr, die anhand <strong>der</strong> Kriterien und Faktoren, die in dem<br />

delegierten Rechtsakt nach Absatz 10 Buchstabe a festgelegt sind, zu bewerten ist,<br />

signifikant verbessern,<br />

b) nicht das Risiko einer Aufsichtsarbitrage, das anhand von Absatz 10 Buchstabe c zu<br />

bewerten ist, in sich bergen,<br />

c) nicht eine <strong>der</strong> folgenden beeinträchtigenden Wirkungen auf die Effizienz <strong>der</strong><br />

Finanzmärkte haben: die Verringerung <strong>der</strong> Liquidität dieser Märkte, die<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Bedingungen für die Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in direktem Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit einer nichtfinanziellen Gegenpartei stehenden Risiken<br />

o<strong>der</strong> die Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer,<br />

d) im Benehmen mit <strong>der</strong> Agentur für die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

Energieregulierungsbehörden, die gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 713/2009<br />

gegründet wurde, ergriffen wurden, sofern die Maßnahmen<br />

Energiegroßhandelsprodukte betreffen,<br />

e) nach Anhörung <strong>der</strong> für die Beaufsichtigung, Verwaltung und Regulierung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Warenmärkte gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1234/2007<br />

zuständigen öffentlichen Stellen ergriffen wurden, sofern die Maßnahmen Derivate<br />

von landwirtschaftlichen Grun<strong>der</strong>zeugnissen betreffen.<br />

11007/13 as/AS/ij 105<br />

DGG 1B<br />

<strong>DE</strong>

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