DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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) Eine o<strong>der</strong> mehrere zuständige Behörden haben keine Maßnahmen ergriffen, um <strong>der</strong><br />
Gefahr zu begegnen, o<strong>der</strong> die ergriffenen Maßnahmen werden <strong>der</strong> Gefahr nicht<br />
gerecht.<br />
Die ESMA bewertet die Erfüllung <strong>der</strong> in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten<br />
Bedingungen anhand <strong>der</strong> Kriterien und Faktoren, die in dem delegierten Rechtsakt nach<br />
Absatz 10 Buchstabe a spezifiziert sind.<br />
3. Ergreift die ESMA Maßnahmen nach Absatz 1, so stellt sie sicher, dass diese Maßnahmen<br />
a) die Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität <strong>der</strong><br />
Finanzmärkte o<strong>der</strong> von Lieferungsvereinbarungen für physische Waren o<strong>der</strong> aber die<br />
Stabilität des gesamten Finanzsystems in <strong>der</strong> Union o<strong>der</strong> eines Teils davon<br />
signifikant verringern o<strong>der</strong> die Möglichkeiten <strong>der</strong> zuständigen Behörden zur<br />
Überwachung <strong>der</strong> Gefahr, die anhand <strong>der</strong> Kriterien und Faktoren, die in dem<br />
delegierten Rechtsakt nach Absatz 10 Buchstabe a festgelegt sind, zu bewerten ist,<br />
signifikant verbessern,<br />
b) nicht das Risiko einer Aufsichtsarbitrage, das anhand von Absatz 10 Buchstabe c zu<br />
bewerten ist, in sich bergen,<br />
c) nicht eine <strong>der</strong> folgenden beeinträchtigenden Wirkungen auf die Effizienz <strong>der</strong><br />
Finanzmärkte haben: die Verringerung <strong>der</strong> Liquidität dieser Märkte, die<br />
Einschränkung <strong>der</strong> Bedingungen für die Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> in direktem Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit einer nichtfinanziellen Gegenpartei stehenden Risiken<br />
o<strong>der</strong> die Schaffung von Unsicherheit für die Marktteilnehmer,<br />
d) im Benehmen mit <strong>der</strong> Agentur für die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />
Energieregulierungsbehörden, die gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 713/2009<br />
gegründet wurde, ergriffen wurden, sofern die Maßnahmen<br />
Energiegroßhandelsprodukte betreffen,<br />
e) nach Anhörung <strong>der</strong> für die Beaufsichtigung, Verwaltung und Regulierung <strong>der</strong><br />
landwirtschaftlichen Warenmärkte gemäß <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1234/2007<br />
zuständigen öffentlichen Stellen ergriffen wurden, sofern die Maßnahmen Derivate<br />
von landwirtschaftlichen Grun<strong>der</strong>zeugnissen betreffen.<br />
11007/13 as/AS/ij 105<br />
DGG 1B<br />
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