DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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(15) Um sicherzustellen, dass <strong>der</strong> OTC-Handel nicht eine effiziente Kursfestsetzung o<strong>der</strong> die<br />
Schaffung transparenter, gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Handelsformen gefährdet,<br />
sollten angemessene Vorhandelstransparenzanfor<strong>der</strong>ungen für Wertpapierfirmen gelten, die<br />
"over-the-counter" für eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln, soweit sie dies als<br />
systematische Internalisierer in Bezug auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds,<br />
Zertifikate o<strong>der</strong> ähnliche Finanzinstrumente sowie auf Schuldverschreibungen, strukturierte<br />
Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt werden<br />
und für die es einen liquiden Markt gibt, tun.<br />
(16) Eine Wertpapierfirma, die Kundenaufträge unter Einsatz ihres eigenen Kapitals ausführt, ist<br />
als systematischer Internalisierer anzusehen, sofern die Geschäfte nicht außerhalb eines<br />
Handelsplatzes auf gelegentlicher, Ad-hoc- und unregelmäßiger Basis getätigt werden.<br />
Systematische Internalisierer sollten deshalb definiert werden als Wertpapierfirmen, die in<br />
organisierter und systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung<br />
durch Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines Handelsplatzes treiben. Die für<br />
systematische Internalisierer nach dieser Verordnung geltenden Anfor<strong>der</strong>ungen sollten für<br />
Wertpapierfirmen lediglich in Bezug auf jedes einzelne Finanzinstrument (z.B. auf Basis <strong>der</strong><br />
Internationalen Wertpapierkennnummer) gelten, für das sie als systematischer Internalisierer<br />
auftreten. Um die objektive und effektive Anwendung <strong>der</strong> Definition des Begriffs "systematischer<br />
Internalisierer" auf Wertpapierfirmen zu gewährleisten, sollte eine im Voraus festgelegte Schwelle<br />
für die systematische Internalisierung bestehen, bei <strong>der</strong> genau festgelegt wird, was unter 'in<br />
systematischer Weise häufig in erheblichen Umfang' zu verstehen ist.<br />
11007/13 as/AS/ij 10<br />
DGG 1B<br />
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