04.02.2014 Aufrufe

Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen

Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen

Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

zwar einer Regelungen mit Empfehlungscharakter,<br />

enthält aber wichtige Re -<br />

gelungstatbestände für einen Fachbereich,<br />

ergänzend zu den Maßnahmen<br />

der Feuerwehrdienstvorschriften. Es<br />

ist ein Dokument zu technischen<br />

Gegenständen, die zum Zeitpunkt der<br />

Annahme den anerkannten Regel der<br />

Technik, sprich den Feuerwehrdienstvorschriften<br />

folgten und in Zusammenarbeit<br />

der betroffenen Interessen durch<br />

Umfrage- und Konsensverfahren er zielt<br />

wurde. Daher ist er andern Regelungen<br />

vorzuziehen, die nicht oder nur teilweise<br />

den anerkannten Regel der Technik,<br />

sprich den Feuerwehrdienstvorschriften<br />

folgen.<br />

Dr Schneider regte in diesem Zusammenhang<br />

aber auch an, dass eine Entscheidung<br />

für die Art der Durchführung<br />

im Benehmen mit der zuständigen Ge -<br />

fahrenabwehrbehörde erfolgen sollte<br />

und bedeutet, dass die Gefahrenabwehrbehörde<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

über die geplante Maßnahme<br />

für die Durchführung habe, ohne<br />

dass ein Einverständnis erforderlich<br />

wäre. Die Stellungnahme sollte we nigs -<br />

tens zur Kenntnis genommen und in die<br />

Überlegungen einbezogen werden.<br />

Einvernehmen wäre in diesem Zusammenhang<br />

teilweise gleichbedeutend<br />

mit Einverständnis, was die Akzeptanz<br />

der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde<br />

zur geplanten Maßnahmen<br />

stärken wird.<br />

Andreas Quint<br />

Vorsitzender SG RHOT<br />

Der <strong>Landesfeuerwehrverband</strong> <strong>Hessen</strong> (LFV) ist seit 2010 <strong>als</strong> Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)<br />

landesweit anerkannt. Derzeit gibt es bei den hessischen Feuerwehren rund 25 Einsatzstellen.<br />

Für das neue FSJ-Jahr 2013/2014, das am 1. September 2013 beginnt, ist eine<br />

FSJ-Stelle<br />

bei der Hessischen Jugendfeuerwehr im LFV<br />

im Rahmen der Geschäftsstelle des Jugendverbandes in Marburg-Cappel zu besetzen.<br />

Hierfür wird ein/e engagierte/r Bewerber/in mit Interesse an der Jugendarbeit der Feuerwehren gesucht.<br />

Erwartet werden zudem Lernbereitschaft, selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Team-/Organisationsfähigkeit<br />

sowie das Absolvieren eines Feuerwehr-Grundlehrganges und die Teilnahme an verschieden Bildungsveranstaltungen<br />

(z.B. Seminar zum Erwerb der amtlichen Jugendleiter/in-Card).<br />

Der/Die Bewerber/in sollte zudem gute Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von<br />

»Social Media« und Web 2.0 haben.<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Bewerber/innen müssen mindestens 18 Jahre und dürfen<br />

nicht älter <strong>als</strong> 27 Jahre alt sein. Ein Euro-Führerschein/Klasse B ist vorteilhaft. Das FSJ wird mit einem Taschengeld<br />

und einem Verpflegungszuschuss vergütet. Unterkunft/Zimmer kann nicht gestellt werden.<br />

Kontaktaufnahme bzw. Bewerbungen bitte bis 31. Juli 2013 an:<br />

Hessische Jugendfeuerwehr, Geschäftsstelle, c/o Holger Schönfeld, Umgehungsstraße 15,<br />

35043 Marburg-Cappel, Tel. 06421/43631.<br />

Allgemeine Infos und <strong>Download</strong>s gibt es auch im Internet unter www.feuerwehr-hessen.de<br />

Nr. 39 LFV-Infodienst 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!