Download als PDF - Landesfeuerwehrverband Hessen
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zwar einer Regelungen mit Empfehlungscharakter,<br />
enthält aber wichtige Re -<br />
gelungstatbestände für einen Fachbereich,<br />
ergänzend zu den Maßnahmen<br />
der Feuerwehrdienstvorschriften. Es<br />
ist ein Dokument zu technischen<br />
Gegenständen, die zum Zeitpunkt der<br />
Annahme den anerkannten Regel der<br />
Technik, sprich den Feuerwehrdienstvorschriften<br />
folgten und in Zusammenarbeit<br />
der betroffenen Interessen durch<br />
Umfrage- und Konsensverfahren er zielt<br />
wurde. Daher ist er andern Regelungen<br />
vorzuziehen, die nicht oder nur teilweise<br />
den anerkannten Regel der Technik,<br />
sprich den Feuerwehrdienstvorschriften<br />
folgen.<br />
Dr Schneider regte in diesem Zusammenhang<br />
aber auch an, dass eine Entscheidung<br />
für die Art der Durchführung<br />
im Benehmen mit der zuständigen Ge -<br />
fahrenabwehrbehörde erfolgen sollte<br />
und bedeutet, dass die Gefahrenabwehrbehörde<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
über die geplante Maßnahme<br />
für die Durchführung habe, ohne<br />
dass ein Einverständnis erforderlich<br />
wäre. Die Stellungnahme sollte we nigs -<br />
tens zur Kenntnis genommen und in die<br />
Überlegungen einbezogen werden.<br />
Einvernehmen wäre in diesem Zusammenhang<br />
teilweise gleichbedeutend<br />
mit Einverständnis, was die Akzeptanz<br />
der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde<br />
zur geplanten Maßnahmen<br />
stärken wird.<br />
Andreas Quint<br />
Vorsitzender SG RHOT<br />
Der <strong>Landesfeuerwehrverband</strong> <strong>Hessen</strong> (LFV) ist seit 2010 <strong>als</strong> Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)<br />
landesweit anerkannt. Derzeit gibt es bei den hessischen Feuerwehren rund 25 Einsatzstellen.<br />
Für das neue FSJ-Jahr 2013/2014, das am 1. September 2013 beginnt, ist eine<br />
FSJ-Stelle<br />
bei der Hessischen Jugendfeuerwehr im LFV<br />
im Rahmen der Geschäftsstelle des Jugendverbandes in Marburg-Cappel zu besetzen.<br />
Hierfür wird ein/e engagierte/r Bewerber/in mit Interesse an der Jugendarbeit der Feuerwehren gesucht.<br />
Erwartet werden zudem Lernbereitschaft, selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Team-/Organisationsfähigkeit<br />
sowie das Absolvieren eines Feuerwehr-Grundlehrganges und die Teilnahme an verschieden Bildungsveranstaltungen<br />
(z.B. Seminar zum Erwerb der amtlichen Jugendleiter/in-Card).<br />
Der/Die Bewerber/in sollte zudem gute Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von<br />
»Social Media« und Web 2.0 haben.<br />
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Bewerber/innen müssen mindestens 18 Jahre und dürfen<br />
nicht älter <strong>als</strong> 27 Jahre alt sein. Ein Euro-Führerschein/Klasse B ist vorteilhaft. Das FSJ wird mit einem Taschengeld<br />
und einem Verpflegungszuschuss vergütet. Unterkunft/Zimmer kann nicht gestellt werden.<br />
Kontaktaufnahme bzw. Bewerbungen bitte bis 31. Juli 2013 an:<br />
Hessische Jugendfeuerwehr, Geschäftsstelle, c/o Holger Schönfeld, Umgehungsstraße 15,<br />
35043 Marburg-Cappel, Tel. 06421/43631.<br />
Allgemeine Infos und <strong>Download</strong>s gibt es auch im Internet unter www.feuerwehr-hessen.de<br />
Nr. 39 LFV-Infodienst 25