Sitzungsprotokoll - Tierheim Bünde-Ahle
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3<br />
Laut diktiert und genehmigt.<br />
B.u.v.<br />
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.<br />
Wietfeld-Rinne<br />
Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger<br />
Otto, Justizhauptsekretärin<br />
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Die Parteien sciilossen folgenden<br />
Vergleich:<br />
1.<br />
Die von den Parteien in dem Rechtsstreit eingebrachten wechselseitigen Vorwürfe<br />
werden nicht aufrechterhalten.<br />
2.<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft der Kläger zum<br />
31.12.2013 endet.<br />
3.<br />
Sofern bis zu diesem Zeitpunkt Beitragsrückstände vorhanden sind, werden diese<br />
von der Beklagten nicht weiter verfolgt.<br />
4.<br />
Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Abschrift dieses Vergleichs auf der<br />
Homepage der Beklagten sowie auch am Aushangbrett des <strong>Tierheim</strong>es veröffentlicht<br />
wird, wobei der Aushang spätestens am 31.01.2014 erfolgt und bis zum 30.03.2014<br />
hängen bleibt.<br />
5.<br />
Die Beklagte verpflichtet sich, in ihrem nächsten Rundschreiben an alle Mitglieder<br />
des Vereines, das spätestens zum 31.03.2014 erfolgt, den Ausgang des<br />
Rechtsstreites zu berichten.<br />
6.<br />
Die Kläger leiten aus dem Umstand, dass sie zur Jahreshauptverhandlung für das<br />
Jahr 2012 nicht eingeladen wurden, keinerlei Rechte her.<br />
7.<br />
Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs werden gegeneinander<br />
aufgehoben.<br />
Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.<br />
Der Beklagtenvertreter erklärte:<br />
Die Kläger werden eine Abschrift des Rundschreibens an die Mitglieder erhalten, die<br />
Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt spätestens am 15.01.2014 und bleibt bis<br />
zum 31.03.2014.
öffentliche Sitzung<br />
des Amtsgerichts<br />
Herford, 19.12.2013<br />
Geschäfts-Nr.:<br />
12 C 1571/12<br />
Gegenwärtig:<br />
Richterin am Amtsgericht Wietfeld-Rinne<br />
- Ohne Protokollführer gemäß § 159 ZPO - Protokoll wurde vorläufig auf Tonträger<br />
aufgezeichnet. -<br />
In dem Rechtsstreit<br />
1. der Frau Gertrud Föste, Ringstr. 3, 32120 Hiddenhausen,<br />
2. des Herrn Helmut Föste, Ringstraße 3, 32120 Hiddenhausen,<br />
3. . der Frau Andrea Kieper, Mittelstaße 4, 32257 <strong>Bünde</strong>,<br />
4. der Frau Inge Kruppa, Ludwig-Beck-Straße 5, 32257 <strong>Bünde</strong>,<br />
5. der Frau Ingrid Kubina, Bodelschwinghweg 4, 32278 Kirchlengern,<br />
Kläger,<br />
Prozessbevollmächtigte:<br />
Rechtsanwälte Beckmann & Massmann,<br />
Arndtstraße 8, 32052 Herford,<br />
gegen<br />
den Tierschutzverein Herford e.V., ges. vertreten durch d. Vereinsvorsitzende Frau<br />
Renate Lindemeier-Siekkötter, Nachtigallstraße 4, 32120 Hiddenhausen,<br />
Beklagten,<br />
Prozessbevollmächtigte:<br />
Rechtsanwälte Gerrit Werner, Thomas<br />
Hemminghaus und Thorsten Tiemann,<br />
Poststr. 36, 32139 Spenge,<br />
erschienen bei Aufruf<br />
die Kläger zu 2) bis 5) in Person, die Klägerin zu 1) war nicht erschienen, da sie<br />
erkrankt ist.<br />
Ferner war erschienen für die Kläger Rechtsanwalt Brinkmann.<br />
Für die Beklagte erschien deren Vorsitzende und Rechtsanwalt Werner.<br />
Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.