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Sitzungsprotokoll - Tierheim Bünde-Ahle

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3<br />

Laut diktiert und genehmigt.<br />

B.u.v.<br />

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt.<br />

Wietfeld-Rinne<br />

Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger<br />

Otto, Justizhauptsekretärin<br />

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle


Die Parteien sciilossen folgenden<br />

Vergleich:<br />

1.<br />

Die von den Parteien in dem Rechtsstreit eingebrachten wechselseitigen Vorwürfe<br />

werden nicht aufrechterhalten.<br />

2.<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitgliedschaft der Kläger zum<br />

31.12.2013 endet.<br />

3.<br />

Sofern bis zu diesem Zeitpunkt Beitragsrückstände vorhanden sind, werden diese<br />

von der Beklagten nicht weiter verfolgt.<br />

4.<br />

Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Abschrift dieses Vergleichs auf der<br />

Homepage der Beklagten sowie auch am Aushangbrett des <strong>Tierheim</strong>es veröffentlicht<br />

wird, wobei der Aushang spätestens am 31.01.2014 erfolgt und bis zum 30.03.2014<br />

hängen bleibt.<br />

5.<br />

Die Beklagte verpflichtet sich, in ihrem nächsten Rundschreiben an alle Mitglieder<br />

des Vereines, das spätestens zum 31.03.2014 erfolgt, den Ausgang des<br />

Rechtsstreites zu berichten.<br />

6.<br />

Die Kläger leiten aus dem Umstand, dass sie zur Jahreshauptverhandlung für das<br />

Jahr 2012 nicht eingeladen wurden, keinerlei Rechte her.<br />

7.<br />

Die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs werden gegeneinander<br />

aufgehoben.<br />

Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.<br />

Der Beklagtenvertreter erklärte:<br />

Die Kläger werden eine Abschrift des Rundschreibens an die Mitglieder erhalten, die<br />

Veröffentlichung auf der Homepage erfolgt spätestens am 15.01.2014 und bleibt bis<br />

zum 31.03.2014.


öffentliche Sitzung<br />

des Amtsgerichts<br />

Herford, 19.12.2013<br />

Geschäfts-Nr.:<br />

12 C 1571/12<br />

Gegenwärtig:<br />

Richterin am Amtsgericht Wietfeld-Rinne<br />

- Ohne Protokollführer gemäß § 159 ZPO - Protokoll wurde vorläufig auf Tonträger<br />

aufgezeichnet. -<br />

In dem Rechtsstreit<br />

1. der Frau Gertrud Föste, Ringstr. 3, 32120 Hiddenhausen,<br />

2. des Herrn Helmut Föste, Ringstraße 3, 32120 Hiddenhausen,<br />

3. . der Frau Andrea Kieper, Mittelstaße 4, 32257 <strong>Bünde</strong>,<br />

4. der Frau Inge Kruppa, Ludwig-Beck-Straße 5, 32257 <strong>Bünde</strong>,<br />

5. der Frau Ingrid Kubina, Bodelschwinghweg 4, 32278 Kirchlengern,<br />

Kläger,<br />

Prozessbevollmächtigte:<br />

Rechtsanwälte Beckmann & Massmann,<br />

Arndtstraße 8, 32052 Herford,<br />

gegen<br />

den Tierschutzverein Herford e.V., ges. vertreten durch d. Vereinsvorsitzende Frau<br />

Renate Lindemeier-Siekkötter, Nachtigallstraße 4, 32120 Hiddenhausen,<br />

Beklagten,<br />

Prozessbevollmächtigte:<br />

Rechtsanwälte Gerrit Werner, Thomas<br />

Hemminghaus und Thorsten Tiemann,<br />

Poststr. 36, 32139 Spenge,<br />

erschienen bei Aufruf<br />

die Kläger zu 2) bis 5) in Person, die Klägerin zu 1) war nicht erschienen, da sie<br />

erkrankt ist.<br />

Ferner war erschienen für die Kläger Rechtsanwalt Brinkmann.<br />

Für die Beklagte erschien deren Vorsitzende und Rechtsanwalt Werner.<br />

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.

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