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Leitfaden zur Erstellung schriftlicher Prüfungsaufgaben an ...

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>schriftlicher</strong> <strong>Prüfungsaufgaben</strong><br />

(6) Die Note der schriftlichen Prüfung wird fünf bis sieben Schultage vor der mündlichen Prüfung<br />

bek<strong>an</strong>nt gegeben.“ 6<br />

3.1 Hinweise <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> von <strong>Prüfungsaufgaben</strong><br />

Im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung müssen die gesamten Inhalte und Methoden<br />

der beiden relev<strong>an</strong>ten Prüfungsh<strong>an</strong>dlungsfelder <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

<br />

<br />

<br />

Eine Aufgabenstellung darf nicht in gleicher Weise Gegenst<strong>an</strong>d des Unterrichts gewesen<br />

sein.<br />

Die Aufgaben müssen so gestellt werden, dass für deren Bearbeitung und Lösung fachspezifische<br />

Kenntnisse und die Anwendung fachspezifischer Methoden die Voraussetzung<br />

bilden. Im Rahmen eines Aufgabensatzes sollten Fachkenntnissen und Methoden<br />

wiedergegeben, fachspezifische Themen erörtert sowie theoretische Zusammenhänge<br />

dargestellt und bewertet werden. Ein expliziter Bezug <strong>zur</strong> sozialpädagogischen Praxis<br />

wird erwartet. Eine reine Reproduktion gelernten Wissens entspricht nicht dem Anforderungsniveau<br />

einer schriftlichen Abschlussprüfung.<br />

Die Schwerpunkte der Anforderungen liegen in einem Bereich, der geprägt ist vom<br />

<br />

<br />

<br />

Wissen und Verstehen bek<strong>an</strong>nter theoretischer und praktischer Sachverhalte,<br />

Analysieren und Bewerten des Gelernten in unterschiedlichen praktischen Situationen,<br />

Reflektieren und fachlichen Bewerten.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Grundsätzlich können alle für den Unterricht geeigneten Materialien und Texte ihre Anwendung<br />

für die Gestaltung einer schriftlichen Abschlussprüfung finden (theoretische und<br />

praktische Darstellungen, Fallbeispiele, Praxissituationen, Grafiken, Bilder etc.). Sie dürfen<br />

nicht in gleicher Weise bereits im Unterricht verwendet worden sein und müssen in<br />

gängiger Form (Quellen<strong>an</strong>gabe) <strong>an</strong>gegeben werden.<br />

Erläuterungen und vertiefende Erklärungen können der Prüfungsaufgabe beigefügt werden,<br />

soweit sie zum Verständnis der Materialien beitragen. Die Materialien sind am R<strong>an</strong>d<br />

mit einer Zeilenzählung zu versehen. Zugelassene Hilfsmittel sind <strong>an</strong>zugeben.<br />

Für den jeweiligen Aufgabensatz gilt, dass dieser durch Teilaufgaben vorzustrukturieren<br />

ist, wobei die Untergliederung nicht zu kleinschrittig ausfallen sollte, damit die Möglichkeit<br />

einer eigenständigen Lösung der Aufgabe gewährleistet bleibt.<br />

Je Aufgabesatz müssen mindestens zwei Lernfelder des jeweiligen H<strong>an</strong>dlungsfeldes<br />

thematisch berücksichtigt werden.<br />

6 Ebd. S. 14f.<br />

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