ZAHNÄRZ TEBLATT
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Kontinuität beim<br />
Landesschiedsamt<br />
Foto: Privat<br />
PROF. DR. WOLFGANG GREINER<br />
ERNEUT BESTELLT<br />
Professor Dr. Wolfgang Greiner hat sich<br />
erneut bereit erklärt, den Vorsitz des Landesschiedsamtes<br />
(LSA) auch für den Zeitraum 2014 bis<br />
2016 weiter zu übernehmen, so dass seine Ernennung<br />
im Einvernehmen zwischen KZVN und den Landesverbänden<br />
der Krankenkassen erfolgen konnte.<br />
Zur Erinnerung: Professor Greiner hatte dieses Amt<br />
erstmalig für das Jahr 2013 von seinem Vorgänger –<br />
Prof. Dr. Graf von der Schulenburg – übernommen,<br />
dessen Amtszeit Ende 2012 endete.<br />
Die Amtszeit der Mitglieder des Schiedsamts beträgt<br />
grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Schiedsamts<br />
führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind nicht an Weisungen<br />
gebunden.<br />
Das Schiedswesen<br />
Das Schiedswesen dient dem Zweck, Vertragsinhalte verbindlich<br />
festzusetzen, wenn darüber keine Einigung erzielt<br />
wurde (§ 89 SGB V). Die Verträge betreffen die Art und<br />
Weise, wie ärztliche, zahnärztliche und zahntechnische<br />
Versicherungsleistungen durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte<br />
und Zahntechniker erbracht werden sowie die Höhe<br />
der hierfür gezahlten Honorare. Die Verträge werden zwischen<br />
den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen bzw. dem Verband der Deutschen<br />
Zahntechniker-Innungen geschlossen. Diese Art der<br />
Zwangsschlichtung soll die Kontinuität der Versorgung der<br />
Versicherten sicherstellen.<br />
§13 der Verordnung über die Schiedsämter (Fach 1.3 der<br />
Vertragsmappe) konkretisiert den Fall möglicher Fälle:<br />
(1) Kommt ein Vertrag über die kassenärztliche (kassenzahnärztliche)<br />
Versorgung ganz oder teilweise nicht<br />
zustande, so beginnt das Schiedsamtsverfahren mit<br />
dem bei dem Schiedsamt von einer der Vertragsparteien<br />
gestellten Antrag, eine Einigung über den Inhalt<br />
eines Vertrages herbeizuführen. Stellt keine der<br />
Vertragsparteien einen Antrag nach Satz 1, so beginnt<br />
das Schiedsamtsverfahren mit dem bei dem Schiedsamt<br />
von der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Wirkung für<br />
die Vertragsparteien gestellten Antrag.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Greiner.<br />
(2) Ist ein gekündigter Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist<br />
nicht durch einen neuen Vertrag ersetzt, so beginnt<br />
das Schiedsamtsverfahren mit dem auf den Ablauf der<br />
Kündigungsfrist folgenden Tag. Die Vertragspartei, die<br />
die Kündigung ausgesprochen hat, hat das Schiedsamt<br />
schriftlich unter Darstellung des Sachverhalts zu benachrichtigen.<br />
Einigung ohne LSA<br />
Von 1994 bis 2004 gab es allein in Niedersachsen insgesamt<br />
46 LSA-Verfahren. Seitdem hat es keinen Beschluss<br />
des Landesschiedsamts mehr gegeben – ein Verdienst<br />
erfolgreicher Verhandlungsführung des amtierenden KZVN-<br />
Vorstandes, aber auch Resultat eines sachbezogeneren<br />
Umgangs zwischen den Vertragspartnern.<br />
Zuletzt angerufen werden musste das Landesschiedsamt<br />
allerdings im Jahr 2010. Damals konnte zunächst keine<br />
Einigung mit dem BKK-Landesverband über die Vergütung<br />
von KFO-Leistungen erzielt werden. Offenbar unter dem<br />
Eindruck der dezidierten Ausführungen der KZVN in ihrem<br />
Schiedsamtsantrag wurde noch in letzter Minute eine<br />
einvernehmliche Lösung zwischen den Vertragspartnern<br />
erzielt.<br />
Für das Honorarjahr 2013 drohte die Anrufung des LSA,<br />
nachdem die Verhandlungen mit dem vdek über den sog.<br />
Reset lange Zeit keine Einigungsmöglichkeit erkennen<br />
ließen. Die nunmehr erreichten Absprachen zwischen<br />
KZVN und der vdek-Landesvertretung Niedersachsen zeigen,<br />
dass es sich alle Vertragspartner sorgfältig überlegen, ob<br />
sie statt einer partnerschaftlichen Einigung diesen Weg der<br />
Auseinandersetzung wählen.<br />
Denn eine win-win-Situation für alle Verhandlungspartner<br />
lässt sich am besten durch konstruktive Verhandlungen<br />
erzielen – selbst wenn die Entscheidungsfindung mühsam<br />
ist und längere Zeit in Anspruch nimmt. Gleichwohl<br />
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